Datum: 26.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin: Kurvenbereich Frauenau - Beurteilung und Beschlussfassung
2 Grüne Mitte Burger Feld - Wasserspiel
3 Installation von PV-Anlagen auf den Dächern der Kindertagesstätten am Burger Feld
4 Mobile Umluftgeräte zur Luftreinigung - Antrag der Grundschule
5 Antrag auf Baugenehmigung - Ersatzneubau mit Erweiterung Internat
6 Formlose Anfrage - Gewerbliches Lager mit Wohnung - Feldkirchen 95 1/2, FlNr. 430/3, Gem. Seyboldsdorf
7 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carport - Bergackerweg 22, FlNr. 1433/99, Gem. Vilsbiburg
8 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage mit Stellplatz - Am Thannerfeld 23, FlNr. 145/10 Tfl., Gem. Frauensattling
9 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses - Obere Stadt 22, FlNr. 111, Gem. Vilsbiburg
10 Antrag auf Baugenehmigung - Ersatzbau einer Garage mit Fitnessraum - Ulring 67a, FlNr. 137, Gem. Wolferding
11 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH - Am Wiesengrund 10, FlNr. 545/23, Gem. Frauensattling
12 Informationen
12.1 Erweiterung der Straßenbeleuchtung der Ortdurchfahrt Pirken

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1. Ortstermin: Kurvenbereich Frauenau - Beurteilung und Beschlussfassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt



Verkehrliche Beurteilung Herr Brandmeier vom 20.07.2021:

Bis dato gab es keinerlei Probleme im Kurvenbereich. Unfälle sind nicht bekannt. 

Die Probleme beim Abbiegevorgang mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen sind aus hiesiger Sicht u.a. darauf zurückzuführen, dass die Fahrzeuge und Gerätschaften sehr groß und/oder breit sind. Ferner ist der Kurvenradius spitzwinkelig, so dass hier ein Abbiegevorgang aus Richtung Vilsbiburg - wie auf dem Plan dargestellt - mit großen Fahrzeugen und Anhängern nur eingeschränkt möglich ist. 

Die Gemeindeverbindungsstraße (von Rombach Richtung Dasching) hat eine Breite von ca. 4,50 m und ist durchgängig auf 8 t beschränkt. Der land- und forstwirtschaftliche Verkehr ist frei. Die kleine Gemeindeverbindungsstraße (nach Stadelöd) in die abgebogen wird hat eine Breite von ca. 3,50 m.

Eine Verbesserung des Abbiegeverkehrs kann aus hiesiger Sicht nur erreicht werden, wenn die Zufahrt (in Richtung Vilsbiburg) verlegt und so umgebaut wird, dass eine Einmündung von 90° geschaffen wird.




Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob Verbesserungen der örtlichen Situation erfolgen sollen. Zu prüfen ist hierbei:

  1. Ob die Eigentümer des Grundstücks mit der FlNr. 667/3 aufgefordert werden sollen ihre Hecke entlang der Straße zeitnah bis zur Grundstücksgrenze zurück zu schneiden (die Hecke wird damit ersetzt werden müssen). Dies wurde in den letzten beiden Sitzungen des Bau- und Umweltausschusses bereits geäußert. 

  1. Soll die Straße im Kreuzungsbereich so umgebaut werden, dass eine rechtwinkelige Abbiegung ermöglicht wird und die Verhandlungen zu dem hierfür erforderlichen Grundstücksankauf vorgenommen werden.

Hinzuweisen ist, dass Situationen ähnlicher Art öfters im Gemeindegebiet vorliegen.

Diskussionsverlauf

Herr Stadlöder (ortsansässiger Landwirt) demonstrierte mit seinem Traktor und einem Pflug die Ausscherweite seines Gespanns beim Abbiegen. Um in die Einfahrt zu gelangen muss der Landwirt über die Straßenmitte hinaus aushohlen um den steilen Winkel fahren zu können; die gegenüberliegende Hecke sei dabei kein Problem. Da aufgrund der Kurven und dem angrenzenden Maisfeldes die Sicht hier stark eingeschränkt ist, kam es laut Herrn Stadlöder schon mehrmals zu gefährlichen Situationen. Auch die hier vorgeschriebenen 60 km/h werden wohl des Öfteren nicht eingehalten. 

Vorschläge zur Verbesserung waren neben einer baulichen Veränderung, die mit entsprechen-dem Grundstückserwerb einhergeht, die Anbringung eines Mittelstreifens oder Warnschilder und eine Temporeduzierung auf 30 km/h. Die Gremiumsmitglieder sahen in der bestehenden Hecke auf dem Grundstück mit der  FlNr. 667/3 keine entscheidende Beeinträchtigung. Diese kann in der zurück geschnittenen Form (mit geringem Grundstücksüberstand) verbleiben.   

Die Erste Bgmin Entwistle schlägt vor, die örtliche Polizei um eine Besichtigung und Einschätzung der örtlichen Situation zu bitten um danach eine sachgerechte und gezielte Entscheidung über das das weitere Vorgehen fällen zu können. Dem stimmen die Gremiumsmitglieder zu.

Der Sachverhalt wird in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung nochmal vorgestellt.

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2. Grüne Mitte Burger Feld - Wasserspiel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der mittels Bürgerbeteiligung erarbeitet „Spielteich“ kann leider aufgrund der in der DIN 18034 – Vorgaben zu Einfriedung, Spielsand und Wasser, nicht erfüllt werden. Diese DIN-Norm bezieht sich auf „zum Spielen vorgesehene Gewässer“.
Seitens des Gesundheitsamtes ist eine wöchentliche Beprobung der Wasserqualität notwendig, wenn davon auszugehen ist, dass sich im Wasser Kinder aufhalten werden. 





Der beauftragte Landschaftsarchitektur Herr Forstmaier erarbeitet daraufhin folgende Alternativen: 


  1. „Großer Teich“

Der Teich kann wie geplant umgesetzt werden, jedoch als Naturteich und mit Badeverbot. Also ein natürlicher Lebensraum für Tiere und Pflanzen, die am und im Wasser leben. Der Teich dient dann nur zur Darstellung und Beobachtung des natürlichen Lebensraumes von Tieren und Pflanzen. Durch entsprechende Bepflanzung des Uferbereiches kann das Betreten der Wasserfläche erschwert werden, eine Beprobung der Wasserqualität wäre hier nicht notwendig.





  1. Matschplatz mit kleinem Teich

Um die Möglichkeit des Bespielens des Wassers nicht ausschließen zu müssen, schlägt Herr Forstmaier als Ergänzung zum ökologischen Teich die Installation eines mit Frischwasser gespießten Matschplatzes vor.  Der geplante Teich wird deutlich verkleinert, mit Sträuchern bepflanzt und mittels Schild nicht als Badesee ausgewiesen. Die Schwengel-Pumpe ist mit einer automatischen Spülvorrichtung ausgestattet um die Trinkwasserqualität jederzeit sicher zu stellen.












  1. Matschplatz ohne Teich


 Großer Wasserspielplatz mit Schwengelpumpe einfacher Ausführung



Sowohl Herr Fehrer vom Gesundheitsamt des Landkreises Landshut wie auch der Herr Schönbrunner (Sachverständiger Fa. ASID, der alle Kinderspielplätze der Stadt Vilsbiburg prüft und abnimmt) haben keine Einwände zu allen drei erarbeiteten Varianten.

Diskussionsverlauf

Landschaftsarchitekt Herr Forstmaier stellt die erarbeiteten drei Varianten vor. 

Stadtbaumeister Binner weist darauf hin, dass auf Grund von Sicherheitsaspekten seitens der Verwaltung Variante 3 „Matschplatz ohne Teich“ favorisiert wird. 

StRin Koj möchte wissen, wie hoch der Wasserverbrauch der Schwengelpumpe ist. Herr Forstmaier erklärt, dass pro Hub ca. 0,75 Liter verbraucht werden. Ein Jahresmittel könne er nicht benennen, da das abhängig von der Frequentierung sei. Die Installation einer Schwengelpumpe wird zu Mehrkosten in der Anschaffung von ca. 5.500,00 € und dem Anschluss an das Trinkwassernetz führen. Dies wurde in der ursprünglichen Kalkulation nicht berücksichtigt. 

StRin Feß erklärt, dass die „Grüne Mitte“ für alle Generationen ansprechend gestaltet werden soll, Entwurf 1 und 2 wären am nächsten an dem durch den demokratischen Prozess erarbeiteten Ergebnis. 

StR Anzender äußert, dass er den demokratischen Prozess als sehr wichtig ansah und ansieht.  Bei einem Spielteich entsteht aber die Problematik mit der nachzuweisenden Wasserqualität. Durch das Wegfallen des Spielteiches ergibt sich eine andere Ausgangssituation, die eine Neubewertung erfordert. Daher wird er jetzt für die Variante ohne Teich stimmen.

Beschluss

Der Bau– und Umweltausschuss beschließt die Variante 3 „Matschplatz ohne Teich“ bei der Grünen Mitte des Baugebietes Burger Feld umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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3. Installation von PV-Anlagen auf den Dächern der Kindertagesstätten am Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 23.11.2020 wurde über einen Antrag der Fraktion „bul/die Grünen“ beraten, der durch die Stadtwerke Vilsbiburg eine Überprüfung aller städtischen Dachflächen in Bezug auf die Montage von Photovoltaikanlagen, vorsieht.

Beschluss 1:

Der Stadtrat beschließt, dass bei der Eignung der Dachflächen – bei zukünftigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen der Stadt, der Stiftung und der Stadtwerke – in der Regel Photovoltaikanlagen überprüft werden sollen.

Beschluss 2:

Darüber hinaus soll für die beiden neu errichteten Kindertagesstätten – Kneipp®-Kindergarten-Achldorf und Kindergarten Franziskus (Burger Feld I) – und die in Planung befindliche Kindertagesstätte Luzia (Burger Feld II) die Montage von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen überprüft werden. 

Zwischenzeitlich wurden die Kindertagesstätten Burger Feld I (fertig gestellt) und Burger Feld II (fortgeschrittene Planung) durch die Stadtwerke und das Stadtbauamt auf die Möglichkeiten einer Umsetzung von Photovoltaikanlagen intensiv geprüft.

Zu beachten galt es hierbei z.B. Fragestellungen wie:

  1. Ist ein geeigneter Befestigungsuntergrund vorhanden bzw. was für Änderungen werden benötigt?
  2. Wie wirkt sich die Montage von Photovoltaikanlagen auf die Dachflächen in Bezug auf das  Mikroklima aus (Photovoltaikanlagen / extensives Gründach)? 
  3. Wie sieht die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aus?


Neubau Kindertagesstätte Burger Feld II Luzia (in Planung)

Die Kindertagesstätte Burger Feld II Luzia ist mit einem geneigtem Dach von 7,5° bzw. 12° geplant. Die Hauptdachflächen sind nach Süd-Westen bzw. Süd-Osten hin ausgerichtet.

Die Ausführung soll entsprechend dem Bebauungsplan als Gründach erfolgen, was sich positiv auf das Microklima im Gebäude und insbesondere auf die Regenwasserrückhaltung bei der Dachentwässerung auswirkt. Die Montage von PV-Modulen auf dem Gründach im Umfang von ca. 250 m² schränken diese Effekte ein bzw. heben diese partiell ganz auf.

Ein erhebliches Problem ergibt sich jedoch mit der Befestigung der PV-Module. Eine Befestigung von flächenparallelen Modulen zur Dachfläche mit Beschwerungen, welche die Lage der Module auf dem Dach mit 7,5° Neigung sichern, ist derzeit am Markt mit bauaufsichtlicher Zulassung nicht verfügbar. Die einzige Möglichkeit die PV-Module zu montieren, ist die Verwendung zugelassener Montageschienen als Befestigungsgrundlage, welche jedoch die Folienabdichtung des Dachaufbaus durchstoßen würde. Bei einer Installation einer PV-Anlage auf dem Süd-West-Dach des Kindergartens und dem Süd-Ost-Dach der Kinderkrippe ergeben sich nach einer ersten Untersuchung ca. 290 Durchstoßpunkte der Dachabdichtung.

Eine spezielle Abdichtung dieser Durchstoßpunkte ist prinzipiell möglich, stellt jedoch immer eine erhebliche Schwachstelle im Gesamtsystem der Abdichtung dar. Die Kosten hierfür betragen geschätzt 45 € je Durchstoßpunkt (ca. 13.000 € gesamt). Das Risiko einer auftretenden Undichtigkeit des Dachaufbaus ist extrem hoch. Zu bedenken ist ebenfalls, dass im Fall einer Undichtigkeit eine Leckage nicht so ohne weiteres zu identifizieren bzw. lokalisieren ist und die montierte PV-Anlage zumindest in Teilen abgebaut werden müsste, um eine Reparatur vorzunehmen. Dies ist mit sehr hohen Kosten verbunden.

Abschließend ist festzustellen, dass eine Umsetzung einer PV-Anlage auf den Dächern der Kindertagesstätte Burger Feld II Luzia nur sehr aufwändig und mit hohem Risiko hinsichtlich der Dachabdichtung darstellbar ist. Dies ist in der Konstruktion des geplanten Dachaufbaus begründet.

Eine Änderung des Dachaufbaues mit Schaffung eines geeigneten Untergrundes (z.B. einer Edelstahlfalzdeckung) erfordert eine komplette Umplanung des Dachsystems und der Bauweise und ist aus Sicht des Stadtbauamtes keine Option, da die Werkplanung und insbesondere die Tragwerksplanung nahezu fertig gestellt ist und in Kürze die Ausschreibung erfolgen soll. Zu beachten ist auch, dass durch ein Dach mit Edelstahlfalzdeckung keine Regenrückhaltung erfolgt und keine Verbesserung des Microklimas.

Nach Rücksprache mit den Stadtwerken ist ein wirtschaftlicher Betrieb von PV-Anlagen in dieser Größenordnung (ca. 35 – 40 kWp) nur möglich, wenn ein Großteil des erzeugten Stroms selbst in der Kindertagesstätte verbraucht wird. Aus der Natur der Dinge heraus ist die Kindertagesstätte nur an 5 Tagen in der Woche in Betrieb. Im Sommer sind tagsüber im Regelfall nur 3 oder 4 Kühlschränke die einzigen Dauerverbraucher. Dies hat zur Folge, dass ein Großteil des erzeugten Stroms für eine sehr geringe Vergütung ins Netz eingespeist werden muss.

Die Wirtschaftlichkeit einer auf dem Dach errichteten PV- Anlage in Verbindung mit der zuvor beschriebenen Dachkonstruktion und Einspeisung in das öffentliche Netz ist nicht gegeben. 

Eine Verwendung im Eigenverbrauch setzt voraus, dass der erzeugte Strom direkt selber genutzt wird (Verbrauch vor der Einspeisung ins öffentliche Netz). Die beiden Kindertagesstätten sind unabhängig voneinander an das öffentliche Stromnetz angeschlossen. Zudem ist der Eigenverbrauch ist bei der geplanten Kindertagesstätte Burger Feld II sehr gering.

Das Stadtbauamt und die Stadtwerke empfehlen daher ganzflächig ein Gründach auf den Dächern der Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia) - ohne Photovoltaikanlagen - aufzubringen. 

Falls eine Photovoltaikanlage angebracht werden soll sind die hierfür erforderlichen Mittel (Montageunterkonstruktion mit Befestigungsankern, Photovoltaikanlage, Verkabelung, etc.) zu den bisher angemeldeten Kosten zu addieren.

Bestehende Kindertagesstätte Burger Feld I Franziskus

Die bestehende Kindertagesstätte Burger Feld I ist mit geneigten Dächern  mit 5° und 36° Neigung ausgeführt. Die Dächer mit 5° Neigung sind als Gründach ausgebildet, die Dächer mit 36° Neigung sind als Edelstahl-Blechdach  mit Stehfalz ausgeführt. Die Fläche des Blechdaches beträgt ca. 180 m².

Die Bewertung der Montage einer PV-Anlage auf den Gründächern der Einrichtung ist analog zur Montage derer auf den Dächern von Burger Feld II zu sehen. Es ergeben sich hier ähnliche bzw. die gleichen Probleme.

Anders stellt sich jedoch die Situation auf den steilen Blechdächern dar. Hier können etwaige PV-Module über spezielle Falzanker befestigt werden, so dass hier weder die Dachdeckung noch die Dachabdichtung beschädigt wird. Eine Befestigung ist hier als völlig unproblematisch zu sehen, zumal die Ankerstellen der Blechscharen schon für diese Bestimmung vorgerichtet wurden. Eine Schwanenhalseinführung für Leitungen vom Dach in den Technikraum ist ebenfalls vorhanden, so dass auch hier die Dachabdichtung nicht weiter beschädigt wird.

Eine Verwendung im Eigenverbrauch setzt voraus, dass der erzeugte Strom direkt selber genutzt wird (Verbrauch vor der Einspeisung ins öffentliche Netz). Durch den Betrieb der gewerblichen Küche in der Kindertagesstätte Burger Feld I, welche momentan die Kindertagesstätte Franziskus und später auch noch Luzia versorgt, deckt sich der erzeugte Strom nahezu mit den Verbrauchsdaten, wird kontinuierlich benötigt und kann somit im Eigenverbrauch gut genutzt werden. Eine Vergleichsrechnung der Stadtwerke bestätigt, dass eine PV-Anlage mit ca. 30 kWp zum Lastprofil der Kindertagestätte Burger Feld I Franziskus passt.

Die Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage ist bei der Kindertagesstätte Burger Feld I sehr gut gegeben, da sich die Anlage einerseits recht einfach montieren lässt, andererseits der Eigenverbrauch der Kindertagestätte relativ hoch ist.
 
Mit einer Amortisation in ca. 14 Jahren ist zu rechnen.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder bittet die Blendwirkung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach der Kindertagesstätte Burger Feld I zu prüfen. 

Herr Binner geht davon aus, dass keine Blendwirkung in der näheren Umgebung entstehen kann, da das Gebäude höhenmäßig oberhalb der Wohnbebauung liegt. Gerne wird er dies überprüfen lassen.

StRin Geilersdorfer weist darauf hin, dass es in der Vergangenheit bei einer anderen Kindertagesstätte Bedenken von Eltern, in Bezug auf die Installation einer Photovoltaikanlage, gab.

Bgmin Entwistle äußert dazu, dass auf der städtischen Grundschule schon seit einigen Jahren eine entsprechende Anlage installiert ist und es keinen wissenschaftlichen Beweis für einen gesundheitlichen Schaden gibt. 

StRin Feß bittet um eine allgemeine Aufklärung des Stadtratgremiums durch einen Fachmann, der in Bezug auf (die nicht bestehenden Gefahren von) Photovoltaikanlagen umfassend informiert. 

StR Hiller weist darauf hin, dass in den meisten städtischen Einrichtungen auch WLAN installiert sei, welches eine viel intensivere Strahlung abgibt. 

StRin Geilersdorfer möchte wissen, ob die Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Gebäude Burger Feld 1 (Franziskus) mit dem ausführenden Architekten abgesprochen wurde. Herr Binner bejaht dies und fügt hinzu, dass dies bereits Teil der ursprünglichen Idee des Architekten war.

Beschluss

Beschluss 1
Nach Überprüfung der Möglichkeiten zur Montage von Photovoltaikanlagen auf den Dachflächen der Kindertagesstätte Burger Feld I (Franziskus) und Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia) durch die Stadtwerke und das Stadtbauamt beschließt der Bau- und Umweltausschuss, die Montage von Photovoltaikanlagen auf dem Blechdach der Kindertagesstätte Burger Feld I (ca. 180 qm) einzuplanen. Die Nutzung soll im Eigenverbrauch ermöglicht werden.

Zuvor soll der Betreiber, hier Diakonie Landshut, gehört werden.

Beschluss 2
Das Stadtbauamt empfiehlt weiter von der Montage einer Photovoltaikanlagen auf dem Dach der Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia), abzusehen und wie geplant nur ein extensives Grasdach auszuführen. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt dieser Empfehlung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Mobile Umluftgeräte zur Luftreinigung - Antrag der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Das Thema „Mobile Luftreinigungsgeräte“ (für Schulen und KiTas) wurde bereits in der Bau- und Umweltausschuss-Sitzung am 22.02.2021 behandelt. Man hatte sich auf Grund der Sachlage gegen die Anschaffung ausgesprochen.

Frau Priller, Rektorin der Grundschule hat am 29.06.2021 nachfolgenden neuen Antrag in Bezug auf die Anschaffung von Mobilen Umluftgeräten zur Luftreinigung gestellt:

Sehr geehrte Damen und Herrn,
 
heute gab die Staatsregierung über die Medien bekannt, dass sie „… bis zum Start des neuen Schuljahrs möglichst in jedes Klassenzimmer ein mobiles Lüftungsgerät bringen wolle“ und der Freistaat „dabei 50 Prozent der Anschaffungskosten übernehme“. Deshalb bitte ich erneut, meinen schon einmal abgewiesenen Antrag weiterzuleiten und nochmals zu diskutieren:
 
Hiermit beantrage ich UV – Luftreinigungsgeräte (die auch die Virenlast reduzieren würden) zusätzlich zu unseren schon installierten CO2-Ampeln für unten aufgelistete Räume aus folgenden Gründen und nach Rücksprache mit meiner Sicherheitsbeauftragten und der Konrektorin:
 
Räume:
Neben 19 Klassenzimmern wären 4 WG – Räume (UG), 1 Lernwerkstatt/Ethik (16a) im 1.OG, 1 Förderzimmer/ev. Religionszimmer (Zi. 26) und Musiksaal/isl. Religionszimmer (28b) im 2. OG zu bestücken.
Gründe:
·       Gerade mit der neuen ansteckenderen Delta-Variante ist größtmögliche Vorsorge zu treffen, auch vor dem Hintergrund, den Präsenzunterricht zu gewährleisten. Auf meine Nachfrage im Gesundheitsamt, ob derartige Luftreinigungsgeräte auch evtl. den Mindestabstand ab einer gewissen Inzidenz aufheben würden, konnte mir noch keine Auskunft gegeben werden. Ich bat aber um Klärung und Nachfrage. Sollte dies dann u.U. der Fall sein, könnte an der Grundschule Vilsbiburg ein Wechselunterricht umgangen werden. Unsere räumlichen Gegebenheiten sind bekannter Weise äußerst eingeschränkt. Gerade für die Erstklasskinder ist die tägliche Präsenz in den ersten Wochen von größter Wichtigkeit.
Außerdem ist weiterhin gültig:
·        In den südseitigen Klassenzimmern ist gerade in den Sommermonaten, auch noch zu Schulbeginn bis in den Oktober, ein Luftaustausch nur noch schwer möglich; die aufgeheizte Luft „steht“ in den Klassenzimmern und Gängen 
·       Bei permanenter Lüftung ist die Lärmbelästigung durch den Verkehr immens und ein Unterrichten schwer möglich
·       Der letzte Corona – Winter hat uns gezeigt, dass das Lüften im 20 min. Abstand die Klassenzimmer derart herunterkühlt, sodass auch hier die Bedingungen für einen angenehmen Unterricht für die Kinder und Lehrer nicht förderlich sind.
·       Nicht nur wegen Corona, sondern auch im Hinblick auf andere Krankheitswellen, wie Influenza etc., werden wir von dieser Anschaffung profitieren.
 
Erneut müssten ebenso nochmals größere Räumlichkeiten für 5 erste Klassen (Klassenstärke im Schnitt 23 Kinder) Überprüfung finden. Im Falle „Unterricht mit Mindestabstand bzw. Wechselunterricht, wenn nicht anders möglich“ könnte dann hier der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten und wenigstens den ersten Klassen ein täglicher Präsenzunterricht ermöglicht werden. 
Nicht nur die auszuleihenden zusätzlichen Tische und Stühle, sondern auch mobilen Tafeln und Mikrofone für die Lehrkräfte wären dann von Nöten.
 
Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit der Bitte um Rückmeldung.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Alexandra Priller, Rin
Grundschule Vilsbiburg
Kirchstr. 6
84137 Vilsbiburg              
Tel.:08741/6555   Fax:3201
e-mail: sekretariat@grundschule-vilsbiburg.de
www.grundschule-vilsbiburg.de   
 
Im Sinne des DSGVO 679/2016 weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Informationen dieser Mitteilung ausschließlich für den Empfänger bestimmt sind. Falls Sie diese Mitteilung fälschlicherweise erhalten haben, ersuchen wir Sie, diese zu vernichten und nicht zu kopieren bzw. an Dritte weiterzuleiten und uns davon in Kenntnis zu setzen. Wir möchten Sie außerdem darauf hinweisen, dass Ihnen sämtliche Rechte im Sinne des DSGVO 679/2016 (unter anderem Zugang, Änderung und Löschen der Daten) gewährt werden.
 



Derzeit gibt es in den Medien viele Berichte zu der Thematik. Allerdings sind dem Stadtbauamt mit Stand 12.07.2021 keine neuen technischen Erkenntnisse vorliegend.

Bezüglich der Angaben zu Förderungen hat sich lediglich die bisherige Förderungsfrist verlängert. Die Bedingungen für die Förderung sind weiterhin:
  • Förderfähige Kosten bis max. 3.500 Euro je Gerät 
  • Fördersatz von 50% (somit max. 1.750 Euro Förderung je Gerät)
  • max. ein Gerät je Klassenzimmer 
  • förderfähig ist nur die einmalige Anschaffung, die laufenden Unterhaltskosten werden nicht gefördert 

Ein halbwegs vernünftig einsetzbares Luftreinigungsgerät kostet ca. 3.900 € in der Beschaffung, zuzüglich ca. 200 € in der jährlichen Wartung.

Von der Grundschule wurde die Neubeschaffung von 28 Geräten (alle Klassenzimmer und Fachräume) beantragt. Dies löst  Investitionskosten in Höhe von ca. 109.200 € aus.
 
Die maximale Höhe der Fördermittel beträgt 49.000 €.
Die Stadt Vilsbiburg müsste (im günstigsten Fall) mindestens 60.200 € der Investitionskosten tragen.

Hinzu kommen dann noch jährliche Wartungskosten in Höhe von ca. 5.600 €.

Schon im Dezember 2020 wurden alle Räume der Grundschule mit CO2-Sensoren ausgestattet, damit die Lüftungsmaßnahmen regelmäßig und rechtzeitig erfolgen. Das Lüften ist auch im Hygieneplan der Schule verankert.

Aussagen Umweltbundesamt zum Stand 22.02.2021

Von Seiten des Umweltbundesamtes wird die Priorisierung der Lüftungsmaßnahmen an Schulen folgendermaßen gesehen:

Schulen ohne Raumlufttechnische Anlage sollen intervallartig über weit geöffnete Fenster lüften. Diese Maßnahmen sind rasch und einfach umsetzbar und bieten einen wirksamen Schutz, weil die Außenluft nahezu virenfrei ist. Die im Winter unvermeidliche Abkühlung der Raumluft durch Stoßlüften hält nur für wenige Minuten an und ist aus medizinischer Sicht unbedenklich. CO2-Sensoren können als Orientierung dienen, ob und wie rasch die Frischluftzufuhr von außen gelingt. 

Wenn sich Fenster in Klassenräumen nicht genügend öffnen lassen und damit keine ausreichende Außenluftzufuhr erreicht werden kann, ist ein Raum aus innenraumhygienischer Sicht nicht für den Unterricht geeignet. Sollen solche Räume dennoch zum Unterricht genutzt werden, kann der Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräte erwogen werden (Ausnahmefall). 

Eine verlässliche Reduzierung der SARS-CoV-2 Viren ausschließlich durch mobile Luftreinigungsgeräte in Unterrichtsräumen ist basierend auf dem derzeitigen Kenntnisstand nicht eindeutig nachgewiesen. 

Das Umweltbundesamt empfiehlt daher weiter auch in der kalten Jahreszeit die Fensterlüftung als prioritäre Maßnahme. Die Kommission für Innenraumhygiene ist in Ihrer Stellungnahme zum selben Schluss gekommen und die hier beschriebenen Empfehlungen weiter detailliert.

Informationen zu Luftreinigungsgeräten und deren Einsatz:

https://www.km.bayern.de/lehrer/meldung/7115/foerderung-von-investitionskosten-fuer-technische-massnahmen.html


Fazit

Zu beachten gilt, dass es sich um reine Umluftgeräte handelt, die keinerlei Frischluftaus-tausch beinhalten. Somit wird eine regelmäßige (Fenster-) Lüftung weiterhin erforderlich sein.

Bei der Grundschule wurden alle schulisch genutzten Räume bereits mit CO2 Ampeln ausgestattet, die Anzeigen wann und wie lange zu lüften ist. 

Für den Einsatz von Umluftgeräten zur Luftreinigung im Klassenzimmer, sind z.B. der Standort im Raum, die Raumgröße, die Lage zu den Türen und Fenstern, die Luftbewegung im Raum, etc., wesentliche Faktoren zur Wirksamkeit. Gesicherte Untersuchungsergebnisse zum Einsatz von Umluftgeräten für eine Luftreinigung im Coronafall unter den realen Gegebenheiten an einer Schule sind dem Stadtbauamt nicht bekannt.

Für die Beschaffung der Geräte liegen derzeit keine technischen Angaben vor. 

Umluftgeräte zur Luftreinigung benötigen einen Stromanschluss (zwischen 400 und 750 Watt, je nach Leistung). Bei 28 angeforderten Umluftgeräten, die zumeist gleichzeitig in Betrieb sind, ist zu prüfen, ob die derzeitigen Elektroanschlüsse in den Klassenzimmern, das Verteilernetz und auch der bestehende Hausanaschluss, ausreichend und geeignet sind.

Hinzuweisen gilt, dass die Geräte mit Lüfter betrieben werden, die nicht unerhebliche Geräuschimmissionen verursachen.

Aktuell ist nicht bekannt, ob durch die Anschaffung von Umluftgeräten zur Luftreinigung, Erleichterungen im Schulalltag sich ergeben (z.B. keine Maskenpflicht) oder ein Präsenzunterricht - unabhängig von den Inzidenzwerten - sichergestellt werden kann.

Da Lieferfristen zu beachten sind sollte bei einer vom Bau- und Umweltausschuss gewünschten Beschaffung von 28 Umluftgeräten zur Luftreinigung die Freigabe in der Sitzung am 26.07.2021  erfolgen.

Diskussionsverlauf

StRin Geilersdorfer weist darauf hin, dass es für Klassenzimmer ein Förderprogramm des Bundes für mechanische Lüftungsanlagen gibt, bei denen auch ein Frischluftaustausch erfolgt.

Stadtbaumeister Binner erklärt, dass laut Zeitung andere Kommunen den Kostenaufwand für diese Einzel-RLT-Geräte mit ca. 20.000 Euro je Klassenzimmer bezifferte haben und darüber hinaus das bestehende elektrische Netz der Grundschule hierfür nicht ausreicht und somit eine umfassende Ertüchtigung erforderlich wird. 

Frau Priller, Leiterin der Grundschule, erläutert die aktuelle Lage an der Grundschule und den Wunsch zumindest für die Ersten Klassen Präsenzunterricht zu ermöglichen. Sie bittet das Gremium die Thematik weiter zu beobachten und bei neuen Erkenntnissen sich der Sache nochmals anzunehmen.  

StRin Feß stimmt der Aussage, dass nur durch Frischluftgeräte eine Verbesserung der aktuellen Situation geschaffen wird, zu.

StR Anzeneder fasst zusammen, dass bei der aktuellen Informationslage leider die Anschaffung von Mobilen Luftreinigungsgeräten keinen Sinn macht.

Beschluss

Derzeit liegen keine Aussagen vor, ob durch den Einsatz Mobiler Luftreinigungsgeräte Erleichterungen im Schulalltag sich ergeben (z.B. keine Maskenpflicht) oder ein Präsenzunterricht - unabhängig von den Inzidenzwerten - sichergestellt werden kann.

Da es sich um reine Umluftgeräte handelt ist eine regelmäßige (Fenster-) Lüftung weiterhin immer einzuhalten (im Sommer und Winter).

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt daher keine zusätzlichen Mobilen Luft-reinigungsgeräte anzuschaffen.


Die Verwaltung wird beauftragt, das Thema weiter zu verfolgen und sobald es neue Erkenntnisse gibt, den Sachverhalt erneut im Gremium vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Ersatzneubau mit Erweiterung Internat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Ein kleiner bebauter Teilbereich des Grundstückes mit der FlNr. 140 (Hausnummer 20) wurde an den Eigentümer der FlNr. 141/2 veräußert. Die vorhandene Bebauung soll abgebrochen und profilgleich durch einen Neubau ersetzt werden. 





Das neue Gebäude besteht aus EG, OG und ausgebautem Dachgeschoss und dient als Erweiterung des bestehenden Internats der Roten Raben in Vilsbiburg.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Am Kirchenweg aus dem Jahre 1967.

Der Antragsteller beantragt die Befreiung von folgenden Festsetzungen des Bebauungsplanes.

  1. Zulässige Vollgeschosse E + 1
  2. Dachgaupen: unzulässig

Die Festsetzung Nr. 1 würde dem Ausbau des Dachgeschosses in der vorliegenden Form nicht ermöglichen. Jedoch stimmt dies nicht den heutigen Zielsetzungen der Stadtplanung, der Schaffung von zusätzlichen Wohnraum im Innenbereich, überein. 

Ein Ausbau des Dachgeschosses erfordert geeignete Belichtungs- und Belüftungsmöglichkeiten durch Dachgauben und/oder Dachflächenfenster. Der Einbau von Dachgauben ist beim Nachbargebäude bereits genehmigt und umgesetzt worden. Diese fügen sich in die nähere Umgebung gut ein.

Aus Sicht des Stadtbauamtes kann beiden Befreiungen zugestimmt werden.

Im neuen Gebäude werden insgesamt 194,96 qm geschaffen. Hierfür sind 2 Stellplätze nachzuweisen. Ein Stellplatz wird auf der FlNr. 141/2 nachgewiesen. Ein weiterer Stellplatz ist abzulösen oder dauerhaft und mit Grunddienstbarkeit gesichert auf einem Grundstück in geringer Entfernung nachzuweisen.

























Grundriss Erdgeschoss

Grundriss Obergeschoss


Grundriss Dachgeschoss

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Formlose Anfrage - Gewerbliches Lager mit Wohnung - Feldkirchen 95 1/2, FlNr. 430/3, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Angefragt ist die Errichtung eines gewerblichen Lagers mit Büroräumen und einer Wohnung für eine Bauelemente Firma. Eine Erweiterung der bisherigen Räumlichkeiten in einer Nachbargemeinde ist nicht möglich. Die Verlegung der Firma nach Vilsbiburg ist langfristig geplant. 


Rechtliche Bewertung:
Bauplanungsrechtlich ist das Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten. Es handelt sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich. Eine Privilegierung ist nicht gegeben. Rechtlich spricht der Flächennutzungsplan gegen das Vorhaben. Ebenfalls könnte die Gefahr der Entstehung einer Splittersiedlung (hier wohl das Wachstum der Firma im Außenbereich) gegeben sein. 



Der Bauherr möchte das Gremium um Einschätzung bitten.


Diskussionsverlauf

Aufgrund fehlender genauerer Information sei es schwierig eine abschließende Entscheidung zu treffen. Das Gremium empfiehlt das Gespräch mit dem Antragsteller zu suchen. 

Allerdings ist ein Gewerbegebiet an dieser Stelle ungeeignet.

StR Anzeneder weist darauf hin, dass es bald wieder ein Angebot von Gewerbeflächen in Vilsbiburg geben werde.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen NICHT in Aussicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Carport - Bergackerweg 22, FlNr. 1433/99, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub“. Durch den geplanten Carport mit einer Größe von 50m² werden die festgesetzten Baugrenzen überschritten.


Bislang befinden sich im Gebiet noch keine eingemessenen und genehmigten Anlagen im Bereich des „Vorgartens“.


Die Nachbarn haben die isolierte Befreiung unterschrieben. Die Bauherren haben auch einen Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen beantragt, über die jedoch das Landratsamt entscheidet. 



Stellungnahme AB 34.2:
Der Carport ist seitlich offen zu lassen, da die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche sonst nicht gegeben ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt die isolierte Befreiung für das Vorhaben ab, weil die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Doppelgarage mit Stellplatz - Am Thannerfeld 23, FlNr. 145/10 Tfl., Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Beabsichtigt wird die Bebauung einer Teilfläche des Grundstücks FlNr. 145/10 der Gemarkung Frauensattling. 

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Thannerfeld“. 


Geplant ist die Errichtung eines EFH mit Einliegerwohnung, einer Doppelgarage und eines Stellplatzes.

Das dargestellte EFH mit ELW soll mit den Abmessungen 13,85m x 11,00m, einer Wandhöhe von 5,20m und einer Dachneigung von 28° errichtet werden. Damit entspricht es den Festsetzungen des Bebauungsplanes. 

Nördlich des Wohnhauses wird eine Grenzgarage mit einer Wandhöhe von 3m und einer Flachdach vorgesehen. Der dritte erforderliche Stellplatz wird westlich des Wohnhauses angeordnet, die Zufahrt zum Grundstück wird an der Westseite erfolgen. Garage und Stellplatz liegen außerhalb des vorgesehenen Baufeldes.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu geplanten Vorbescheid. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses - Obere Stadt 22, FlNr. 111, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Geplant ist der Abriss und Neubau des Gebäudes „Obere Stadt 22“. 


Im Neubau soll im Erdgeschoss ein Laden mit einer Verkaufsfläche von 96,90m² entstehen. Die Zufahrt zu den erforderlichen Stellplätzen im rückwärtigen Bereich des Grundstücks wird in einer Breite von 3m im südlichen Bereich des Grundstücks realisiert. Im Obergeschoss befinden sich zwei und im Dachgeschoss eine Wohnung. Die erforderlichen acht Stellplätze werden auf dem Baurundstück nachgewiesen. 

Es hat bereits ein Ortstermin mit dem zuständigen Referenten des Landesamtes für Denkmalpflege München,  Herrn Herrmann, der Unteren Denkmalschutzbehörde und dem Kreisheimatpfleger stattgefunden (betreffend Ensembleschutz). Die Anregungen von Herrn Herrmann wurden bereits in die Planunterlagen mit eingearbeitet.

Diskussionsverlauf

StR Sarcher weist auf die im ISEK beschriebene mangelnde Durchlässigkeit der Oberen Stadt hin und schlägt vor, hier die Möglichkeit eines öffentlich gewidmeten Durchganges zwischen Freiung und Stadtplatz zu prüfen. 

StRin Geilersdorfer, die gleichzeitig die beauftragte Planerin des Objekts ist, erklärt, dass die Zufahrt von der Oberen Stadt zum Grundstück mittels einer Hausdurchfahrt sichergestellt ist. Eine öffentliche Widmung der Durchfahrt sieht sie kritisch. Es müsste der Grundstücksnachbar einer gemeinsamen Zufahrt zustimmen.

Bgmin Entwistle wird Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und dessen Nachbar, bezüglich eines öffentlich nutzbaren Verbindungsweges von der Oberen Stadt zur Schützenstraße, aufnehmen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Die Befreiung von der Veränderungssperre Nr. 3 wird erteilt, da das Vorhaben den zukünftigen Planungen hinsichtlich des Bebauungsplanes „Innenstadt“ nicht entgegensteht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Ersatzbau einer Garage mit Fitnessraum - Ulring 67a, FlNr. 137, Gem. Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung einer Garage mit Einstellplatz im Kellergeschoss, Erdgeschoss und Fitnessraum, Bad und Ruheraum im Obergeschoss in Ersatzbauweise.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. 

Abbruch:

Neubau:






Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH - Am Wiesengrund 10, FlNr. 545/23, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines EFH mit Carport und Stellplatz. 

Folgende Befreiungen werden benötigt:

1. Befreiung von der Festsetzung Nr. 3 „max. Länge 8m“
Der Carport wird profilgleich mit der Garage des Nachbarn errichtet.

2. Befreiung von der Festsetzung Nr. 1.5 „Stellplätze in Carports und Garagen“
Stellplätze sind in Carports und Garagen nachzuweisen. Der zweite erforderliche Stellplatz wird neben dem Carport nachgewiesen.






Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö informativ 12
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12.1. Erweiterung der Straßenbeleuchtung der Ortdurchfahrt Pirken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 26.07.2021 ö informativ 12.1

Sachverhalt

Für die Erweiterung des Straßenbeleuchtungsnetzes zur Optimierung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt Pirken entlang des entstehenden Geh- und Radweges wurde nach einem Ortstermin mit dem Netzbetreiber Bayernwerk Netzbau Altdorf ein Beleuchtungskonzept (als Dokument angefügt) inkl. Kostenschätzung vorgelegt. Die Leistungen umfassen den Rückbau der zwei bestehenden und das Aufstellen sechs neuer Straßenleuchten. Die Baukosten wurden durch den Netzbetreiber Bayernwerk auf 20.500 € (brutto) geschätzt.

Datenstand vom 10.08.2021 16:11 Uhr