Datum: 19.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vereidigung von Frau Sabine Furtmayr-Sendöl als Mitglied des Stadtrates von Vilsbiburg
2 Ausschuss-Besetzung nach dem Ausscheiden von Frau Theresa Bergwinkl und dem Nachrücken von Frau Sabine Furtmayr-Sendöl
3 Verabschiedung von Stadtkämmerer Günter Felkel in den Ruhestand
4 Vorstellung des Konzeptes zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement durch IB Sehlhoff
5 Sanierung der Vilstalhalle - Grundsatzbeschluss
6 Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2021
7 Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit der Gemeinde Bodenkirchen
8 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
8.1 Überarbeitung der Hauslärmverordnung - Anfrage StR Steigenberger
8.2 Strandbar am Vilsufer - Anfrage StR Steigenberger
8.3 Luftfilteranlagen für Schulen - Anfrage StR Sterr
8.4 Werbung für Biergartenkonzerte - Anfrage StRin Stumpf
8.5 Neue KfW-Förderrichtlinien - Anfrage StR Schwimmer

zum Seitenanfang

1. Vereidigung von Frau Sabine Furtmayr-Sendöl als Mitglied des Stadtrates von Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin vereidigt Frau Sabine Furtmayr-Sendöl, die nach dem Ergebnis der Kommunalwahl für Frau Theresa Bergwinkl in den Stadtrat nachrückt. 

Stadträtin Furtmayr-Sendöl leistet nach Art. 31 Abs.4 Gemeindeordnung folgenden Eid:

„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle belehrt sie über die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht nach Art. 20 GO sowie über die Auswirkungen und die Wahrung des Steuergeheimnisses.

zum Seitenanfang

2. Ausschuss-Besetzung nach dem Ausscheiden von Frau Theresa Bergwinkl und dem Nachrücken von Frau Sabine Furtmayr-Sendöl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat einen Vorschlag für die Ausschuss-Besetzung nach dem Ausscheiden von Frau Theresa Bergwinkl und Nachrücken von Frau Sabine Furtmayr-Sendöl eingereicht. Der Vorschlag ist bindend. 

Fr. Sabine Furtmayr-Sendöl rückt als Mitglied für Frau Theresa Bergwinkl in den Rechnungsprüfungsausschuss, in den Werkausschuss und in den Arbeitskreis Städtepartnerschaft nach. 

Ebenfalls wird Fr. Sabine Furtmayr-Sendöl als zweite Vertreterin im Haupt- und Finanzausschuss, sowie als dritte Vertreterin im Bau- und Umweltausschuss und dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität eingesetzt.

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der durch die SPD-Fraktion vorgeschlagenen Ausschussbesetzung zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Verabschiedung von Stadtkämmerer Günter Felkel in den Ruhestand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Nach 38 Jahren bei der Stadt Vilsbiburg, zuletzt als Stadtkämmerer, wird Herr Günter Felkel in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet.

Diskussionsverlauf

Nach einer Rede der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle wurden Herrn Felkel eine Urkunde sowie ein Abschiedsgeschenk überreicht.

Mit einigen persönlichen Worten verabschiedete sich Günter Felkel. 

zum Seitenanfang

4. Vorstellung des Konzeptes zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement durch IB Sehlhoff

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat sich für das Sonderprogramm "Integrale Konzepte zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement" beworben und eine Zusage erhalten. Mit der Erstellung wurde das Büro Sehlhoff aus Vilsbiburg beauftragt.

Die Maßnahme wird durch das WWA gefördert und betreut. Das WWA wurde laufend über den Stand der Maßnahme informiert. Das fertige Konzept ist beim WWA einzureichen. 

Auf Grundlage des Konzeptes können beim WWA Maßnahmen zur Verbesserung des Sturzflutrisikos eigereicht werden. Eine evtl. Förderung (durch das WWA) ist danach zu prüfen und gesondert zu beantragen.  

Im Konzept wurde eine Vorrangigkeit für Maßnahmen im Bereich (südwestlich) des Ortsteils Haarbach festgestellt.

Herr Brandhorst vom Büro Sehlhoff wird in der Sitzung das Konzept vorstellen.

Diskussionsverlauf

Das Konzept wurde in den Teilen Grundlagenermittlung, Schutzziele und Maßnahmen vorgestellt und speziell auf die Maßnahmen im Bereich um den Ortsteil Haarbach eingegangen. Im Grundsatz ging man von einem 100 jährigen Hochwasser zzgl. 15 Prozent Steigerung aus. 

StR Karlheinz Hiller kritisierte, dass bereits im Jahr 2018 der Auftrag dazu erfolgte, man aber jetzt erst konkrete Ergebnisse hat. Hr. Brandhorst entschuldigte sich für den Verzug und erklärte, dass neben den aufwendigen Berechnungen auch die notwendigen Daten aus der Wasserwirtschaft nicht zur Verfügung standen. 

Auf die Nachfrage bezüglich des weiteren Vorgehens erklärte Hr. Brandhorst, dass man jetzt vorrangig die Projektteile umsetzen sollte, bei denen man am schnellsten Ergebnisse erzielen kann. Sollten die Grunderwerbsverhandlungen zielführend sein, könnten 2022 die Planungen beginnen. 

Neben den baulichen Maßnahmen erklärte StRin Michaela Feß, dass auch in der zukünftigen Entwicklung von Bebauungsplänen der Hochwasserschutz eine wichtige Rolle spielen muss. Es handelt sich um eine Gemeinschaftsaufgabe welche auch die Flächengestaltung und die Landwirtschaft betrifft. Herr Brandhorst erklärte dazu, dass in den B-Plan-Verfahren bereits der Hochwasserschutz berücksichtigt wird. 

StR Hermann Bauer berichtet, dass bei den Planungen zur Dorferneuerung von anderen Zahlen ausgegangen wurde. Die Zahlen werden dem Büro Sehlhoff zur Kontrolle übergeben. 

StR Florian Anzeneder plädierte dafür, alle weiteren Maßnahmen genauso detailliert im Bau- und Umweltausschuss zu besprechen. Das Vorgehen fand im Gremium allgemein Zustimmung. 

StR Josef Samhuber fragte, wie bezüglich dem Hochwassserschutz mit den weiteren Bauabschnitten in Achldorf vorgegangen werden soll. Herr Brandhorst erklärte, dass hier bezüglich dem Hochwasserschutz nochmals eine Überprüfung erfolgen muss, was aber durch die aktuellen neuen Planungen erfolgt. 

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorgestellte Konzept zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die weiteren Maßnahmen zu veranlassen. 

Priorität haben hierbei die Maßnahmen im Bereich (südwestlich) des Ortsteils Haarbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Sanierung der Vilstalhalle - Grundsatzbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit den Maßnahmen „Sanierung der Vilstalhalle“ hat sich die Stadt Vilsbiburg 2020 bei vier Förderprogrammen beworben. Für zwei Förderanträge sind Absagen eingegangen.

Bei zwei Förderanträgen erhielt die Stadt Vilsbiburg eine positive Rückmeldung. Die abschließenden Förderbescheide sind noch nicht erteilt worden.

Förderprogramm 1
Programm: Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur
Bundesprogramm, Fördergeber Bund 

Bezeichnung der Maßnahme:         Sanierung Vilstalhalle
Förderfähige Kosten:         max. 6.666.667 Euro
Fördersatz:         max. 45%
Bundesmittel:         max. 3.000.000 Euro

Förderprogramm 2
Programm: Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021
Förderprogramm aus der Städtebauförderung, Fördergeber sind Bund und Land

Gesamtmaßnahme:         Ortskern-Sanierungsgebiet
Teilmaßnahme:         Sanierung Vilstalhalle
Förderfähige Kosten:         max. 1.500.000 Euro
Fördersatz:         max. 90%
Bundesmittel:         max. 1.125.000 Euro
Landesmittel:         max. 225.000 Euro

Alle Kostenangaben sind netto, da die Vilstalhalle ein sog. „Betrieb gewerblicher Art“ ist.

Am 15.07.2021 fand ein digitales Koordinierungsgespräch für das Förderprogramm 1 statt, bei dem die Details zur finalen Antragstellung geklärt wurden.

Kostenschätzung netto

Auf Grundlage der Kennzahlen von Vergleichsobjekten wurde eine erste Kostenschätzung ermittelt.

Für eine Generalsanierung mit Erhalt des Haupttragsystems ist ein Sanierungsansatz mit 80% im Vergleich zu einem Neubau üblich. Die Abbruchkosten sind hinzuzurechnen.

Die Kostenschätzung für die Sanierung, auf Grundlage der Kennzahlen von Vergleichsobjekten, endet aktuell auf netto 9.525.000 Euro (mit einem Sanierungsansatz von 80% der vergleichbaren Neubaukosten). 

Nicht im Förderumfang enthalten sind der Gastronomiebereich und die zwei Wohnungen.
 


Finanzierungsplanung netto (Stand 12.07.2021)

2.1
Eigenmittel der Kommune
5.175.000,00  
2.2
Mittel beteiligter Dritter (z.B. Eigentümer, Nutzer, Landesmittel, öff. Fördermittel)
1.350.000,00  
2.3
Mittel unbeteiligter Dritte (z.B. Spenden, Sponsoring, Stiftungen etc.)
0,00  
2.4
Bundesmittel (Zuwendung)
3.000.000,00  
 
 
 
Summe
 
9.525.000,00  



2.4.1
Bundesmittel (prozentualer Anteil)

31,50%

Zeitplan 

Derzeit wird eine grobe Zeitschiene wie folgt angenommen:
  • bis Ende 2021        Vergabe sämtlicher Planungsleistungen
  • bis Ende 2022        Abschluss der Planung
  • bis Mai 2023                Vergabe der Rohbaugewerke
  • ab Juni 2023                Beginn der Bauarbeiten und Vergabe der restlichen Gewerke
  • bis Ende 2025        Abschluss der Bauleistungen und Nutzungsaufnahme
  • bis Mitte 2026         Erstellung Verwendungsnachweis und Abschluss der Maßnahme

Als Teil der Antragsunterlagen ist ein Stadtratsbeschluss erforderlich der beinhaltet, dass die Maßnahme im vorgegebenen Zeitraum umgesetzt wird und die Stadt Vilsbiburg ihren
Eigenmittelanteil leisten wird.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Werner Neumeier, ob durch die Förderung eine schulische Nutzung in Zukunft ausgeschlossen ist, erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die Schulen weiterhin die Sporthalle nutzen können, aber die Halle nicht als reine Schulturnhalle konzipiert wird
Der Vorschlag von StR Florian Anzeneder, sich einen Budgetdeckel von 10 Mio. Euro netto zu geben, wurde im Gremium kontrovers diskutiert. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass das Projekt mit 10 Mio.  Euro netto realistisch umsetzbar sein sollte. Zu beachten sind aber die aktuellen Preisentwicklungen am Bau und die möglichen Anforderungen der Nutzer. Hier könnte aber der Stadtrat immer noch steuernd eingreifen. Der Restaurantbetrieb ist in den aktuellen Überlegungen nicht mehr vorgesehen, die Halle soll bei Veranstaltungen in Zukunft nur noch durch eine Cateringküche versorgt werden. 

Beschluss 1

Bei Aufnahme in die Förderprogramme „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (Bund) und „Investitionspakt zur Förderung der Sportstätten“ (Bund und Land) beschließt der Stadtrat das Projekt „Sanierung der Vilstalhalle“ umzusetzen und die erforderlichen Eigenmittel in die Haushalte der entsprechenden Haushaltsjahre einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Für 2022 wurde aktuell ein Eigenmittelanteil in Höhe von 1,2 Mio. Euro ermittelt. Der Stadtrat beschließt für das Projekt „Sanierung der Vilstalhalle“ ­­­1,2 Mio. Euro verbindlich in den Haushalt 2022 einzustellen. Dem Planungsbüro sind Gesamtkosten in Höhe von maximal 10 Mio. Euro netto als Zielsetzung vorzugeben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt die weiteren Schritte vorzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass am Sonntag den 10.10.2021 anlässlich des Dionysimarktes im Jahr 2021 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.

Die Termine wurden mit dem Förder- und Werbeverband abgesprochen und kein weiterer, zulässiger Tag im Jahr 2021 gefunden. Verkaufsoffene Sonntage müssen in Verbindung mit einer Veranstaltung stehen. Die Corona-Pandemie wirkt sich auch dieses Jahr noch auf die Veranstaltungsplanungen aus.

Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich zum vorgeschlagenen Termin nicht mehr geäußert.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2021.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt mit der Gemeinde Bodenkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Wie im Haupt- und Finanzausschuss am 09.11.2020 bereits im Stellenplan vorgestellet und am 14.04.2021 durch den Haupt- und Finanzausschuss beauftragt, sollte die Stadtverwaltungen mit der Gemeinde Bodenkirchen Verhandlungen über die interkommunale Zusammenarbeit im Bereich Standesamt und die Übernahme der Aufgaben im Rahmen einer großen Übertragung führen. Die Verwaltung führte daraufhin Gespräche mit der Gemeinde Bodenkirchen und legte die Rahmenbedingungen für die große Übertragung in einer gemeinsamen Vereinbarung fest.

Die Stadtverwaltung stellt die zu verabschiedende Vereinbarung vor. Die Vereinbarung, sowie der Beschluss der Gemeinde Bodenkirchen sind als Anlage beigefügt.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat mit Beschluss vom 14.04.2021 der Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Bodenkirchen zuzustimmen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Josef Sterr erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, solle es zu Personalmehrungen im Standesamt kommen, da neue Aufgaben dazu kommen, müsste die Kostenbeteiligung für einen zusätzlichen Platzbedarf mit den beteiligten Kommunen neu verhandelt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg stimmt der Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben des Standesamts gemäß Art. 2 AGPStG (Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz) zwischen der Stadt Vilsbiburg und der Gemeinde Bodenkirchen im Rahmen einer sog. „großen Übertragung“ zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 8
zum Seitenanfang

8.1. Überarbeitung der Hauslärmverordnung - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 8.1

Sachverhalt

StR Stephan Steigenberger regte eine Überarbeitung der Hauslärmverordnung an. Die vorgegebenen Zeiten sind besonders für Hundehalter nicht mehr zeitgemäß.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass man von Seiten der Stadtverwaltung bereits eine Überarbeitung im Jahr 2022 plant.

zum Seitenanfang

8.2. Strandbar am Vilsufer - Anfrage StR Steigenberger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 8.2

Sachverhalt

StR Stephan Steigenberger forderte die Stadtverwaltung auf, mit dem Wirt an der Strandbar das Gespräch zu suchen. Der Wirt verweist Jugendliche des Platzes, die sich auf den Sitzstufen zur Vils aufhalten. Es ist zu klären, ob dieser Bereich überhaupt noch in die Zuständigkeit des Wirts fällt. 

zum Seitenanfang

8.3. Luftfilteranlagen für Schulen - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 8.3

Sachverhalt

StR Josef Sterr wollte wissen, ob durch die neuen Vorgaben der Landesregierung bzgl. Luftfilteranlagen in Schulen das Thema nochmals diskutiert wird. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass das Thema in der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzung nochmals behandelt wird.

Die Beschaffung von Luftfilteranlagen wurde im Gremium als kritsch angesehen.

zum Seitenanfang

8.4. Werbung für Biergartenkonzerte - Anfrage StRin Stumpf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 8.4

Sachverhalt

StRin Angelika Stumpf berichtet, dass das Landratsamt Landshut den Gastronomiebetrieben im Rahmen der Gesundheitsschutzmaßnahmen untersagt, für die Biergartenkonzerte Werbung zu machen. In anderen Landkreisen ist aber Werbung für solche Veranstaltungen durchaus erlaubt.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man die Anfrage in der nächsten Kreistagssitzung stellen werde. StRin Michaela Feß merkte dazu an, dass die Stadtspitze hierfür die rechtliche Grundlage am Landratsamt abfragen soll. 

zum Seitenanfang

8.5. Neue KfW-Förderrichtlinien - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.07.2021 ö informativ 8.5

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer verwies auf die neuen KfW-Förderrichtlinien, welche ab 01.07.2021 gelten. Diese könnten auch für die Stadt Vilsbiburg interessant sein. 

Datenstand vom 02.08.2021 09:17 Uhr