Datum: 13.09.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Interessenbekundung für das Förderprojekt "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Entwicklung des ABV-Gelände als zentrumprägendes Gelände
2 Sanierung Überdachung Kirchenvorplatz - Auftragsvergabe Zimmererarbeiten und Spenglerarbeiten
3 Formlose Bauanfrage - Neubau eines EFH mit Garage - Seyboldsdorfer Str. 36 1/2, FlNr. 727, Gem. Vilsbiburg
4 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Sockels entlang der Straße "Am Hölzl" - Am Hölzl 3, FlNr. 545/28, Gem. Frauensattling
5 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Maschinenhalle mit einer Einliegerwohnung - Tannet 116, FlNr. 112/7, 112/11, Gem. Gaindorf
6 Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Halle - Oberenglberg 38 1/2, FlNr. 1, Gem. Wolferding
7 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage - Trauterfing 29 b, FlNr. 717/4, Gem. Wolferding

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1. Interessenbekundung für das Förderprojekt "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" - Entwicklung des ABV-Gelände als zentrumprägendes Gelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö 1

Sachverhalt

Tagesordnungspunkt entfällt. Für die Interessenbekundung zum Förderprojekt ist aktuell noch kein Beschluss notwendig. 

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2. Sanierung Überdachung Kirchenvorplatz - Auftragsvergabe Zimmererarbeiten und Spenglerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Am Kirchenvorplatz in Vilsbiburg wurde in Zuge der Umgestaltung eine bogenförmige Arkadenüberdachung neu errichtet. Bei einer Sichtprüfung wurden an der Unterseite „Wassernasen“ festgestellt, die auf Feuchtigkeitsprobleme hinweisen. Nach einer ersten Befundöffnung konnte eine eindeutige Schadensursache nicht festgestellt werden.

Die damals ausführende Spenglerfirma existiert leider nicht mehr und konnte daher nicht zu einer Schadensbeseitigung aufgefordert werden. 

Das mit der Ausführungsplanung und Objektüberwachung beauftragte Planungsbüro wurde einbezogen. Die Mängelbeseitigung ist über die Betriebshaftpflichtversicherung des Planungsbüros gedeckt und trägt die Kosten. Dies liegt auch schriftlich vor. Das genaue Vorgehen wird seitens der Stadt Vilsbiburg anwaltlich begleitet.

Für die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen wurden Angebote für die Zimmererarbeiten und Spenglerarbeiten eingeholt.


  1. Zimmererarbeiten

Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden 5 Zimmererfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es wurde jedoch nur durch die Firma WS Holzbau aus Vilsbiburg, ein Angebot abgegeben. Weitere Angebote liegen nicht vor.

Das Angebot der Firma WS Holzbau endet bei 51.355,82 € brutto

Das Sachverständigenbüro Pongratz begleitet die Schadensbeseitigung mit den Leistungen für die Erstellung der Angebotsunterlagen, Auswertung der Angebote und Überwachung der Bauausführung. 

Die Prüfung des Angebotes der Firma WS Holzbau durch das Sachverständigenbüro Pongratz 
ergab keine Auffälligkeiten. Die angebotenen Preise sind plausibel und angemessen. Sie lassen auf eine ordnungsgemäße Ausführung schließen. Die Firma WS Holzbau ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Das Sachverständigenbüro Pongratz und die Bauverwaltung empfehlen die Beauftragung der Firma WS Holzbau für die Zimmererarbeiten zur Sanierung der Holzkonstruktion der Arkadenüberdachung.

  1. Spenglerarbeiten

Im Rahmen einer freihändigen Vergabe wurden 8 Spenglerfirmen zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Es wurde jedoch nur durch die Firma Buchner aus Vilsbiburg, ein Angebot abgegeben. Weitere Angebote liegen nicht vor.

Das Angebot der Firma Buchner endet bei 55.902,51 € brutto

Das Sachverständigenbüro Pongratz begleitet die Schadensbeseitigung mit den Leistungen für die Erstellung der Angebotsunterlagen, Auswertung der Angebote und Überwachung der Bauausführung. 

Die Prüfung des Angebotes der Firma Buchner durch das Sachverständigenbüro Pongratz 
ergab keine Auffälligkeiten. Die angebotenen Preise sind plausibel und angemessen. Sie lassen auf eine ordnungsgemäße Ausführung schließen. Die Firma Buchner ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Das Sachverständigenbüro Pongratz und die Bauverwaltung empfehlen die Beauftragung der Firma Buchner für die Spenglerarbeiten zur Sanierung der Arkadenüberdachung.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass es neben einer Reihe von kleineren Mängeln darum geht, den Dampfdruck unter dem Blech zu beseitigen. Die Ausschreibung hat ein Gutachter beratend begleitet. 

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma WS Holzbau aus Vilsbiburg mit der Ausführung der Zimmererarbeiten zur Sanierung der Überdachung des Kirchenvorplatzes in Vilsbiburg zu beauftragen.
Die Sanierung soll im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Buchner aus Vilsbiburg mit der Ausführung der Spenglerarbeiten zur Sanierung der Überdachung des Kirchenvorplatzes in Vilsbiburg zu beauftragen.
Die Sanierung soll im Herbst 2021 oder im Frühjahr 2022 stattfinden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Formlose Bauanfrage - Neubau eines EFH mit Garage - Seyboldsdorfer Str. 36 1/2, FlNr. 727, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Bauherren planen die Errichtung eines EFH mit Garage mit zwei Vollgeschossen und Walmdach (DN ca. 18 -25°). 

Im Rahmen der formlosen Bauanfrage ist die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit im Rahmen des §36 BauGB (analog) zu beurteilen. 


Das Grundstück befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich gem. §34 BauGB. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Erschließung muss gesichert sein. 

Rahmen für die Beurteilung hinsichtlich des Einfügens bildet die BauNVO. 


Beispiel:

Die geplante Nutzung ist eine reine Wohnnutzung. Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg sieht für diesen Bereich der geplanten Bebauung „Altgras“ () vor. Eine Altgrasflur bzw. Ruderalfläche ist eine Brachfläche mit natürlicher Sukzession. Insofern kann diese Fläche einen ökologischen Wert aufweisen. 

Gemäß Auskunft aus dem FIN-Web (Raumbezogene Umweltdaten vom Bayerischen Landesamt für Umwelt) handelt es sich bei dem Gebiet (auch schon bebaute Flächen) um ein Gebiet mit „potentieller natürlicher Vegetation“. Ein Schutzgebiet oder eine Biotopkartierung liegt in dem zu bebauenden Bereich gem. FIN-Web nicht vor. 
 


Aktuelles Bild der betroffenen Wiesenfläche:



Das geplante Gebäude befindet sich auch nicht im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rettenbaches.


Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt auf FlNr. 727, Gem. Vilsbiburg, erfolgt über FlNr. 727/30, Gem. Vilsbiburg. Im Rahmen des Bauantrages ist ein Geh- und Fahrtrecht oder eine dingliche Sicherung einzureichen. 

Weiterhin soll im Zuge des Bauantrages ein Freiflächengestaltungsplan eingereicht werden, der die naturschutzfachlichen Belange im Norden des Grundstücks berücksichtigt. Im Bereich zwischen Gebäude und Rettenbach soll so wenig wie möglich in die Ruderalfläche eingegriffen werden. Bauliche Anlagen im Bereich des Überschwemmungsgebietes sollten nicht errichtet werden. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Dr. v. Dewitz erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass der ökologische Wert der Fläche als nicht besonders hoch eingestuft wird. Im Rahmen eines Bauantrages wird das aber durch das Landratsamt Landshut überprüft. 

StR Sarcher erklärt, dass auf dem Grundstück weitere Bauanträge folgen können. Im Rahmen der Nachverdichtung ist das zu begrüßen. 

StR Hiller möchte sicherstellen, dass das Gebäude außerhalb des Hochwasserbereichs liegt. Auch hier wird das Landratsamt im Rahmen des Bauantrages eine Prüfung veranlassen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben in Aussicht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Sockels entlang der Straße "Am Hölzl" - Am Hölzl 3, FlNr. 545/28, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Gemäß dem Bebauungsplan „Grub Süd“ ist nur eine sockellose Einfriedung zulässig. Der Abstand zwischen Boden und Zaun wurde aus naturschutzrechtlichen Gründen gefordert – Kleintieren soll damit die Bewegung im Gebiet ermöglicht werden. 

Bei der Erteilung einer Befreiung in atypischen Einzelfällen ist zwischen den einzelnen Belangen abzuwägen. 

Folgende Gründe für die Errichtung des Sockels werden vom Antragsteller angegeben:
1.  Unser Grundstück Am Hölzl 3 liegt an einer abschüssigen Straße. Diese Straße macht einen Knick, an dem Wasser umgeleitet bzw. blockiert wird. Siehe dazu Lageplan im Antrag auf isolierte Befreiung bzw. Parzellenplan Baugebiet Grub-Süd
2.  Unser Grundstück wird von der öffentlichen Straße nur durch einen Bordstein mit der Höhe von ca. 2cm getrennt. Bei Starkregen oder unwetterartigen Schauern wird dieser von dem die Straße herunterfließende Wassermassen überflutet und das Wasser läuft auf unserem Grundstück den Hang hinab  in die ELW im Keller.
3.  Da derartige Wetterereignisse zukünftig nicht zu vermeiden sind und immer wieder auftreten werden, wollen wir uns mithilfe des beantragten Sockels davor schützen und somit Schaden von unserm Hauseigentum fernhalten.
4.  Unser Grundstück ist nicht nur von Oberflächenwasser der öffentlichen Straße betroffen, sondern auch von den umliegenden Nachbarn. Da bei Hanggrundstücken die Fließgeschwindigkeit des Oberflächenwassers größer ist, kann dieses auf dem Weg „nach unten“ nicht einfach so versickern
5.  Bei der ursprünglichen Planung unseres Hauses, wurden wir angehalten, uns an die Vorgaben der Höhenmaße des Bebauungsplans zu halten, was zur Folge hatte, dass wir unser Haus „tiefer eingraben“ mussten als planerisch vom Architekten als Sinnvoll erachtet wurde und technisch vernünftig (Entwässerung über Rückstauebene) gewesen wäre.








Der Errichtung eines Sockels entlang der Straße zur „Gefahrenabwehr“ (Abfangen des Niederschlagswassers von der Straße) kann zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Nachdem dem Antragsteller das Wort erteilt wurde, erklärte diese ausführlich die Situation. Im Gremium war man sich einig, dass hier eine Lösung gefunden werden muss. Auch die Nachbarn sollten hier mit eingebunden werden. Hier soll die Verwaltung aktiv auf die Nachbarschaft zugehen. Allgemein ist die Straßenplanung im Hinblick auf die Entwässerung zu überprüfen. Weiter soll die Entwässerung, welche zwangsweise über das Grundstück Fl.Nr. 545/27 läuft, überprüft werden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Maschinenhalle mit einer Einliegerwohnung - Tannet 116, FlNr. 112/7, 112/11, Gem. Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung einer Maschinenhalle mit einer Einliegerwohnung. 

Im Rahmen des Vorbescheides wurden keine Fragen gestellt. Es ist daher die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit zu bewerten. Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich gem. §35 Abs. 2 BauGB. Eine Privilegierung ist nicht gegeben, auch handelt es sich nicht um ein Vorhaben, welches unter §35 Abs. 4 BauGB subsumiert werden kann. 

Die Maschinenhalle soll mit einer Größe von 19,99m x 29,99m errichtet werden. Das Vorhaben soll dreigeschossig errichtet werden (Aus dem Vorbescheid geht nicht hervor, ob es sich bei dem Kellergeschoss um ein Vollgeschoss handelt. Im geplanten Bereich fällt das Grundstück ab, wodurch sich ein „Hangbau“ ergibt. Ein Geländeaufmaß, die Darstellung des Ursprungsgeländes und der Nachweis über Vollgeschosse ist im Rahmen des Bauantrags zwingend nachzureichen.)

Flächenverteilung: 
Kellergeschoss: 563,08 m²
Erdgeschoss: 569,87 m² 
Obergeschoss: 251,10 m² Luftraum und 212,05m² Wohnung

Firsthöhe: 10,84 m





Folgende Beschreibung fügt der Bauherr seinem Vorbescheid bei:

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben ist laut Stadtbaumeister Gerhard Binner im ländlichen Bereich vorstellbar. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass es bereits einen Vororttermin mit Landrat Peter Dreier gegeben hat, welcher sich dazu positiv geäußert hat. 

Die Möglichkeit eine landwirtschaftliche Maschinensammlung aus den 60er Jahren in Vilsbiburg dauerhaft zu haben wurde im Gremium als positiv bewertet. Bei der Ausführung sollte auf eine ansprechende Optik geachtet werden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Neubau einer Halle - Oberenglberg 38 1/2, FlNr. 1, Gem. Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung einer Halle mit den Maßen 15,99m x 7,99m in Oberenglberg. 

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 Abs. 2 BauGB, da eine Privilegierung nicht gegeben ist. 

Die Halle wird als Lagerraum für Brennholz genutzt. Darüber hinaus dient sie als Garage für den vorhandenen Traktor, Rasenmäher Traktor, Balkenmäher, Autoanhänger und weitere Gartengeräte. Im abgetrennten kleineren Bereich wird die Halle als Hobbywerkstatt eingerichtet. 

Die Löschwasserversorgung erfolgt, wie auch beim Wohnhaus in Oberenglberg 38, über zwei Hydranten im Ort. 




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage - Trauterfing 29 b, FlNr. 717/4, Gem. Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Mit Bescheid vom 15.03.2018 wurde ein Vorhaben „Neubau Wohnhaus mit Doppelgarage“ auf der FlNr. genehmigt. Die Genehmigung galt damals dem Sohn des Grundstückseigentümers. Dem Vorhaben wurde unter der Bedingung der „Familienzusammengehörigkeit“, welches sich auch rechtlich in §35 Abs. 4 BauGB wieder finden lässt, genehmigt. 

Das Grundstück wurde nach Erhalt der Genehmigung dann an einen Investor verkauft, der im Oktober 2020 eine Verlängerung des Vorbescheides beantragt hat. 

Das Landratsamt Landshut hat die Verlängerung des Vorbescheides mit Bescheid vom 01.09.2021 abgelehnt. 

Zwischenzeitlich ist bei der Stadt Vilsbiburg am 09.08.2021 ein Antrag auf Baugenehmigung des Investors für die besagte FlNr. zur Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage eingegangen. 

Ein genehmigter Vorbescheid existiert nun nicht mehr. Eine Familienzusammengehörigkeit ist auch nicht mehr gegeben. Das Vorhaben beurteilt sich demnach nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich. 

Es wird insofern auf die rechtliche Begründung des Bescheides des LRA verwiesen.





Es liegt ebenfalls folgende Einwendung eines Nachbarn vor:

Diskussionsverlauf

StR Hermann Bauer kritisierte, dass die Unterlagen zu spät dem Gremium zur Verfügung gestellt wurden. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass erst am 09.08. die Unterlagen in der Verwaltung vorlagen. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben muss heute über den Antrag entschieden werden. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.09.2021 08:48 Uhr