Datum: 19.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:55 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Rahmenplanung für den Bebauungsplan Achldorf, BA II
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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19.09.2022
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beschließend
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Sachverhalt
Für das Baugebiet Achldorf wurde das Büro Arc Architekten mit der Erstellung einer Rahmenplanung zur Überarbeitung des Bebauungsplanes Achldorf, für den Bauabschnitt II, beauftragt.
Der Stadtrat hat in vielen Terminen und Besprechungen die Ziele der Rahmenplanung erarbeitet und sich bei einer Besichtigungsfahrt weitere Anregungen und Erfahrungswerte eingeholt.
Nach intensiven Beratungen innerhalb der Rahmenplanung wurde in mehreren Arbeitsschritten gemeinsam die Variante V7 entwickelt, die eine gute Grundlage für einen modernen und zukunftsfähigen Bebauungsplan bildet.
Der östliche Bereich des Bebauungsplanes wird aktuell nicht überplant, soll aber weiterhin als möglicher Bauabschnitt III bauplanungsrechtlich erhalten bleiben. Bei Errichtung eines neuen stadtnahen und angebundenen Bebauungsplanes könnte der Bauabschnitt III entfallen.
In der technischen Infrastrukturplanung (Kanal, Wasser, Strom, Glasfaser, etc.) soll ein eventuell späterer Ausbau des Bauabschnitts III ermöglicht, aber derzeit nicht beplant, werden.
Herr Architekt Leidl wird in der Sitzung das Ergebnis der Rahmenplanung vorstellen.
Diskussionsverlauf
Architekt Michael Leidl stellte die Planungen nochmals vor. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies in diesem Zusammenhang noch einmal darauf, dass der Rahmenplan noch eine Bürgerbeteiligung durchläuft.
StR Hermann Bauer kritisierte, dass der Kompromiss im Beirat und nicht im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität vorgestellt wurde. Weiter verwies Herr Bauer auf das im Ausschuss abgefragte Stimmungsbild, das nicht vollständig umgesetzt wurde.
Herr Leidl verwies in diesem Zusammenhang auf die Vielzahl von Optionen, die besprochen wurden und verdeutlichet nochmals, dass es sich um einen Kompromiss handelt.
Bei den Teilen des Baugebietes wo jetzt eine Konzeptvergaben mit einer privaten Erschließung verbunden sind, liegt der große Vorteil in den reduzierten Kosten der Erschließung. Diese Vergabe sollte jetzt einmal ausprobiert werden, sollte man hier keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielen, wird man eine klassische Vergabe mit einer öffentlichen Erschließung durchführen.
Frau StRin Michaela Feß begrüßte den Kompromiss. Frau Feß erklärte aber auch, dass sich die Fraktion der bul/Die Grünen auch mehr neue Vergabeformen vorstellen hätte können.
StRin Claudia Geilersdorfer begrüßte die Verbesserungen im neuen Entwurf. Bei der Frage nach den Stellplätzen für die Mehrfamilienhäuser erklärte Herr Leidl, dass diese nicht in einer Tiefgarage untergebracht werden sollten. Die Stellplätze liegen vor bzw. zwischen den Häusern. Weiter plädierte Frau Geilersdorfer dafür, möglichste viele Grünflächen in private Hände zu geben, damit der Pflegeaufwand durch die Stadt gering bleibt. Weiter zeigte Herr Leidl auf Nachfrage noch die beiden Möglichkeiten zur Anbindung eines weiteren Bauabschnitts, diese sind vor allem im Hinblick auf eine extra Anbindung des Baugebietes notwendig.
StR Josef Sterr verwies vor allem bei der Verringerung der Grünflächen auf den sehr guten Kompromiss. Bei einer teilweise privaten Erschließung sollten gewisse Standards eingehalten werden, wenn die Stadt hier zukünftig einmal Straßen und Wege übernehmen soll. Herr Leidl erklärte, dass hier Übernahmen nicht geplant sind, die Straßen und Wege sollen dann in privater Hand bleiben. Weiter brachte Herr Sterr den Vorschlag, im Geschosswohnungsbau die Möglichkeiten von Sozialwohnungen mit zu berücksichtigen.
StR Johann Sarcher verwies nochmals eindringlich auf die Notwendigkeit, Einliegerwohnungen im Baugebiet zu ermöglichen. Hier hat man bereits negative Erfahrungen in Baugebieten, wo das nicht möglich war.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, dass die Rahmenplanung der Variante V7 die Grundlage für die Bürgerbeteiligung und die weiteren Planungen zur Erstellung des Deckblattes für den Bebauungsplan Achldorf, im Bauabschnitt II, bildet.
Die Verwaltung wird beauftragt mit einem Verkehrsplanungsbüro die Möglichkeiten zur Verbesserung der verkehrlichen Anbindung des Baugebietes Achldorf zu prüfen. Dabei soll in die Überlegungen mit einbezogen werden - zusätzlich zur Thalhammer Straße - östlich eine zweite Haupterschließungsstraße zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
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2. Abwägung, Billigungsbeschluss und erneute Auslegung gem. §4a Abs.3 BauGB - Bebauungsplan Solarpark Karwill und Flächennutzungsplan DB 20
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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19.09.2022
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 20 wurden in der Zeit vom 16.05.2022 bis 17.06.2022 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von den Fachstellen sind insgesamt 16 Stellungnahmen eingegangen. Von Seiten der Öffentlichkeit waren es 8 Stellungnahmen.
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan gab es folgende Änderungen & Ergänzungen:
- Änderung des Höhenbezugspunktes für die Wand-, Modul- & Einfriedungshöhe.
- Ergänzung der Festsetzungen durch Text Artenliste Sträucher.
- Änderung der Festsetzungen durch Planzeichen Baubeschränkungszone & Gehölzpflanzungen.
- Ergänzung der Aussagen zum Artenschutz in der Begründung und im Umweltbericht.
- Änderung der Erläuterung Höhenentwicklung, Ergänzung der Erläuterung Einfriedung und der Aussagen Energieversorgung & Brandschutz in der Begründung.
- Ergänzung der Erläuterung grünordnerische Festsetzungen für private Grünflächen & der Aussagen zur Bereitstellung der erforderlichen Kompensationsflächen in der Begründung.
- Änderung der Aussagen zum Landschaftsbild in der Musterabfrage Kriterienkatalog.
- Änderung der textlichen Festsetzung zu Einfriedungen und Ergänzung Planzeichen Sichtschutz, Planung (Höhe 2,5 m)
Auf Grund der eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblatt des Flächennutzungsplans gab es folgende Änderungen & Ergänzungen:
- Ergänzung der Aussagen zu Artenschutz & Monitoring in Begründung und Umweltbericht.
- Ergänzung der Aussagen zu Energieversorgung, Brandschutz & Monitoring in der Begründung.
Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Entwürfen jeweils mit blauer Schrift dargestellt.
Diese Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erfordern eine weitere öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachstellen gem. §4a Abs. 3 BauGB.
Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.
Am 15.09.2022 und 19.09.2022 wurden per E-Mail noch Stellungnahmen von der Öffentlichkeit zu den Bauleitplanverfahren an die Verwaltung übersendet. Nach Abstimmung mit dem Ersteller des Blendgutachtens wird der Blendschutz zusätzlich zur bisherigen Planung mit einer Höhe von 2,50 Metern bis zur Nordgrenze des Plangebiets verlängert. Die Stellungnahmen gingen verspätet und außerhalb der Beteiligungsfrist für die Bauleitplanungen ein.
Die Anlagen „BBP PV Karwill Plan EW II“ und „Abwägung BBP“ wurden am 19.09.2022 aufgrund der obigen Stellungnahmen noch überarbeitet und ausgetauscht.
Stand im Verfahren:
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle trug Auszüge aus einer E-Mail vor, in welcher unter anderem die Behauptung aufgestellt wird, einzelne Gremiumsmitglieder würden sich nicht ausreichend informiert fühlen. Sie stellte den Mitgliedern konkret die Frage, wer sich zu dem Sachverhalt nicht ausreichend informiert fühlt, oder ob jemand noch zusätzliche Informationen benötigt oder es unbeantwortete Frage aus dem Gremium gibt.
Weiter trug die Erste Bürgermeisterin Auszüge aus einer E-Mail an den Landrat des Landkreises Landshut, Herrn Peter Dreier, vor in welcher diverse Unregelmäßigkeiten im Verfahren bzw. in der Stadtverwaltung Vilsbiburg moniert wurden. Die Mail wird ebenfalls als Anhang beigefügt. Die Behauptungen aus der Mail konnten in einem persönlichen Gespräch zwischen dem Landrat, Mitarbeitern des Landratsamtes, der Ersten Bürgermeisterin und Mitarbeitern der Stadtverwaltung Vilsbiburg aus dem Weg geräumt werden.
Weiter verdeutlichte die Erste Bürgermeisterin ihren Standpunkt, wonach Sie am Anfang gegen die Planungen für den Solarpark gewesen sein. Nachdem aber ein neuer Investor das Projekt übernommen habe und es dann zu Nachbesserungen zum Schutz der Nachbarschaft gekommen ist, könne Sie den Planungen jetzt zustimmen. Weiter stellte Frau Entwistle nochmals klar, dass es keine baurechtlichen Zusammenhänge zwischen dem geplanten Solarpark und dem geplanten Wellnes- und Erlebnisressort gibt.
Im Gremium entstand eine Diskussion über die vorgetragenen E-Mails, fraktionsübergreifend distanzierte man sich gegenüber den Behauptungen und einer möglichen Einflussnahme von außen.
StR Josef Sterr erklärte das Abwägungsgebot nochmals ausführlich und nahm zu einzelnen negativen Abwägungen Stellung.
StR Rudolf Lehner kritisierte, dass die vielen Einwendungen aus Seyboldsdorf nicht berücksichtigt werden und das Verfahren trotzdem weitergeführt wird. StR Wolfgang Schwimmer sagte in diesem Zusammenhang, dass die Stellungnahmen bereits im Gremium ausführlich diskutiert wurden und es zu damals einen neuen Planungstand gibt. Weiter merkte er an, dass es auch viele positive Stellungnahmen von Fachstellen gibt.
StR Werner Neumeier wollte wissen, ob an der Behauptung des Investors für das Wellness- und Erlebnisressort etwas dran ist, dass der B-Plan für den Solarpark juristisch nicht in Ordnung ist. Frau Huber vom Planungsbüro Komplan und Herr Stadtbaumeister Binner erklärte, dass es im Moment keine Anhaltspunkte gibt, wonach im formellen Ablauf des Verfahrens Fehler erkennbar wären. Es handelt sich um eine rein politische Entscheidung.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 20 wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat billigt die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans „Solarpark Karwill“ und des Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen.
Die Verwaltung wird beauftragt eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachstellen nach § 4a Abs. 3 BauGB für einen verkürzten Zeitraum von 14 Tagen durchzuführen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 10
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3. Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg 2021; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
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Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 20.06.2021 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 33.308.805,11 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 16.964.865,96 €
Gesamthaushalt: 50.273.671,07 €
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 3.710.258,23 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 11,14 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 3.419.858,23 €
Schuldenstand am 31.12.2021: 8.570.900,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2021 21.281.753,77 €
Die Jahresrechnung 2021 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 22.06.2021 und am 23.06.2021 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2021 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2021 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2021 (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download Prüfbericht_Rechnungsprüfungsausschuss_2021.pdf
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4. Jahresrechnung Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sachverhalt
Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 20.06.2022 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:
Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 206.830,77 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben: 49.461,33 €
Gesamthaushalt: 256.292,10 €
Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt: 39.671,21 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme: 19,18 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV: 9.371,21 €
Schuldenstand am 31.12.2021: 331.704,96 €
Rücklagenstand am 31.12.2021: 1.066.592,44 €
Die Jahresrechnung 2021 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die örtliche Rechnungsprüfung fand am 23.06.2022 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen.
Beschluss 1
Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2021 für die Heilig-Geist-Stiftung zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2021 festgestellt (Art.102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2020 (Art. 102 Abs. 3 GO).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Download Prüfbericht_Rechnungsprüfungsausschuss_2021.pdf
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5. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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5.1. Information - Baulücken, Leerstände & Nachverdichtungspotentiale - weiteres Vorgehen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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19.09.2022
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informativ
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5.1 |
Sachverhalt
Mit dem Grundsatzbeschluss zum Städtebauförderprogramm „Innen statt Außen“ vom 22.07.2019, TOP 4, hat sich die Stadt Vilsbiburg unter anderem verpflichtet ein Leerstandskataster zu erstellen mit Erfassung aller leerstehenden Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücke. Für die Ausweisung neuer Baugebiete ist ein solches Flächenmanagement auch in der Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern vorgesehen.
Dieses Kataster wurde inzwischen für eine Wohnnutzung erstellt.
Mittels einer Verschneidung der Adressdaten des Einwohnermeldeamtes mit den Adressdaten aller Grundstücke konnten die leerstehenden Wohngebäude zum Stand März 2022 ermittelt werden. Es ist allerdings nur möglich vollständig leerstehende Wohngebäude zu ermitteln. Einzelne leerstehende Wohnungen ohne eigene Hausnummer können nicht ermittelt werden. Ebenso wurden alle unbebauten, aber bebaubaren Grundstücke für Wohngebäude per Hand ermittelt. Das Ergebnis lässt sich wie folgt zusammenfassen:
70 klassische Baulücken:
Hierbei handelt es sich um nicht bebaute Grundstücke in Baugebieten, die lt. dem jeweiligen Bebauungsplan für eine Bebauung mit einem Wohngebäude vorgesehen sind.
139 Baulücken zur Nachverdichtung:
Hierbei handelt es sich um Grundstücke die baurechtlich im unbeplanten Innenbereich oder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen und mit einem zusätzlichen Wohngebäude (ggf. unter Erteilung von Befreiungen des jeweiligen Bebauungsplanes) bebaut werden könnten.
106 leerstehende Wohngebäude im unbeplanten Innenbereich.
Die Ermittlungen beschränkten sich auf folgende Ortsteile, da diese baurechtlich dem Innenbereich zuzuordnen sind und dem Grundprinzip der Innenentwicklung entsprechen:
Achldorf, Haarbach, Frauensattling, Seyboldsdorf und Vilsbiburg selbst.
Im nächsten Schritt soll mit einem Fragebogen jeweils ein Eigentümer der Grundstücke zur zukünftigen Aktivierung befragt werden. Anhand der Rückmeldungen kann dann eine individuelle Beratung der interessierten Eigentümer erfolgen und deren Grundstücke einer zukünftigen Nutzung zugeführt werden.
Die Ermittlung der leerstehenden Wohngebäude wird zukünftig zweimal jährlich mit einer entsprechenden Verschneidung der Daten erfolgen, da hier laufend Änderungen eintreten.
Diskussionsverlauf
Man war sich im Gremium einig, dass die Anschreiben an die Grundstückbesitzer nicht in zu kurzen Intervallen erfolgen sollen. StR Wolfgang Schwimmer brachte ein Beispiel, wo mehrere Gemeinden die Grundstückeigentümer mit einem ganzen Maßnahmenkatalog unterstützt haben. Er wird die Informationen an die Verwaltung weitergeben.
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5.2. Informationen zu Zuweisungen gemäß BayFAG
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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19.09.2022
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5.2 |
Sachverhalt
Die Regierung von Niederbayern hat in Ihrem Amtsblatt Nr. 14 vom 22.07.2022 über nachfolgende Punkte bezüglich FAG Zuweisungen informiert.
Zu beachten gilt darin insbesondere, dass zum Zeitpunkt 07.07.2022 für Maßnahmen die 2023 oder 2024 geplant sind, derzeit keine Zustimmung zum vorzeitigen Baubeginn erfolgen kann, da die freigegebenen Neuaufnahmevolumen bis 2024 bereits gebunden sind und kein zusätzliches Neuaufnahmvolumen zur Verfügung steht.
Die Freigabe weiterer Neuaufnahmevolumen für 2024 und 2025 ist im Frühjahr 2023 zu erwarten.
Dies hat zur Folge, dass bei kommunalen Bauvorhaben, für die eine FAG Förderung beantragt wird, die entsprechenden Vorlaufzeiten zu beachten sind.
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5.3. Antragstellung zum Integrierten Vorreiterkonzept
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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19.09.2022
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informativ
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5.3 |
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 4. April 2022 die Fortführung des Klimaschutzkonzeptes über ein Integriertes Vorreiterkonzept beschlossen. Teil des Beschlusses war, einen Förderantrag für eine Bundesförderung zu stellen und eine Ausschreibung über ein geeignetes Fachbüro durchzuführen.
Der Förderantrag wurde noch im April gestellt. Das für die Bundesförderung zuständige Büro „Zukunft Umwelt Gesellschaft“ (ZUG) hat nun den Empfang des Antrages bestätigt und wegen der großen Nachfrage auf eine Zusage frühestens im September hingewiesen sowie darauf, dass mit dem Vergabeverfahren für ein Fachbüro erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen werden darf, gemäß der einschlägigen Vorgaben der Nummer 6 der Kommunalrichtlinie.
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5.4. Diskussion über den Sitzungsort des Stadtrates
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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19.09.2022
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informativ
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5.4 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle stellt zur Diskussion, ob der Stadtrat weiterhin in der Aula der Mittelschule bleibt, oder die Sitzungen wieder im Sitzungssaal des Rathauses abhält.
Diskussionsverlauf
Man war sich darüber einig, die Diskussion in den Oktober zu verlegen.
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5.5. Informationen über die Maßnahmen zur Energieeinsparungen bei der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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19.09.2022
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informativ
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5.5 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle stellte neben den gesetzlichen Vorgaben weitere diverse Maßnahmen zur Energieeinsparungen bei der Stadt Vilsbiburg vor:
- Weitere Austausch der Straßenbeleuchtung auf LED und Gespräche mit Bayerwerk über
die Beleuchtung, welche nicht den Stadtwerken gehört.
- Weitere Planungsschritte zum Ausbau der Nahwärme f. städtische Liegenschaften, speziell Rathaus und VHS-Gebäude
- Überprüfung der Wärmeversorgung im Stadtbauhof
- Öffnung des Hallenbads mit reduzierter Temperatur
- Ausbau der PV-Anlagen auf städtischen Gebäuden inkl. der Möglichkeit eines Energiespeichers
- Batteriespeicher für den Brunnen der Stadtwerke in Zeiling
- Erweiterte Nachtabsenkung der Straßenbeleuchtung inkl. früherem Abschalten der Fassaden-, Objekt-, und Weihnachtsbeleuchtung
Diskussionsverlauf
StR Hermann Bauer machte den Vorschlag, im Stadt-Magazin einen öffentlichen Aufruf zu starten, wer einen Nahwärmeanschluss möchte, um konkret in die weiteren Ausbauplanungen starten zu können. Der Leiter der Stadtwerke, Wolfgang Schmid, verwies darauf, dass der Ausbau nicht überall durch die Stadtwerke wirtschaftlich möglich ist.
Auf die Frage von StRin Michaela Feß, ob es Ideen zur Umstellung bei der Nahwärme von Gas auf andere Heizarten gibt, erklärte Hr. Schmid, dass man im Moment nicht überall sofort auf Gas verzichten kann, der Anteil an Pellets bei den Anlagen aber ausgebaut wurde. Weiter schlug Frau Feß vor, gewisse Bereich der Straßenbeleuchtung wie zum Beispiel an der Ballsporthalle komplett auszuschalten.
StR Florian Anzeneder plädierte für ein systematisches Vorgehen. Im ersten Schritt sollten die größten Stromverbraucher untersucht werden. Wolfgang Schmid verwies darauf, dass Stromeinsparungen generell immer sinnvoll sind. Man prüft aktuell neben den organisatorischen Maßnahmen auch die Möglichkeit manche Investitionen vorzuziehen.
StRin Sabine Furtmayr-Sendöl brachte den Einwand, dass die Straßenbeleuchtung aus Sicherheitsgründen nicht überall abgesenkt werden soll. Wolfgang Schmid erklärte, dass die Nachtabsenkung keine Nachteile bei der Sicherheit bedeutet.
StR Karlheinz Hiller verwies auf den Antrag der FW-Fraktion, wonach auch Gebäude des Landkreises mit PV-Anlage ausgerüstete werden sollen. Die Erste Bürgermeisterin verwies auf die Zuständigkeit des Landkreises Landshut und erklärte, dass der Antrag an den Klimaschutzmanager des Landkreises weitergegeben wurde.
StRin Michaela Feß erinnerte an den Antrag der bul-Die Grünen Fraktion zur Ausstattung der städtischen Liegenschaften mit PV Anlagen.
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5.6. Informationen über die aktuelle Situation bei der Unterbrinung von Geflüchteten aus anderen Ländern
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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informativ
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5.6 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtet von einer online-Sitzung der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister mit dem Landrat sowie Landtags- und Bundestagsabgeordneten. Die Ankerzentren sind voll und man rechnet mit weiteren Asylsuchenden über die Balkanroute. Die städtischen Liegenschaften sind aktuell alle belegt.
StR Rudolf Lehner sieht darin ein großes Problem. Auch die Akzeptanz in der Bevölkerung würde stark abnehmen. StR Wolfgang Schwimmer verwies auf das Kloster in Vilsbiburg als Möglichkeit zur Unterbringung von Asylsuchenden.
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5.7. Aktueller Stand zum Spielplatz im Baugebiet Burger Feld - Anfrage StR Sterr
Gremium
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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5.7 |
Sachverhalt
StR Josef Sterr kritisierte die langsame Fertigstellung des Spielplatzes im Baugebiet Burger Feld. Stadtbaumeister Gerhard Binner war mit dem Baufortschritt auch nicht zufrieden. Man wollte hier die Bürgerinnen und Bürger zur Mitarbeit bei der Gestaltung animieren, hier nimmt aber die Bereitschaft stark ab.
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5.8. Aktueller Stand zum Bauvorhaben an der Dorfstraße in Seyboldsdorf - Anfrage StR Sterr
Gremium
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Sitzung
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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19.09.2022
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5.8 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage von StR Josef Sterr zum aktuellen Stand bezüglich des Bauvorhabens an der Dorfstraße in Seyboldsdorf erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass man bereits Gespräche mit dem Grundstückseigentümer bzgl. eines Gehweges geführt hat und man hier die ersten positiven Signale erhalten habe. Ein Grunderwerb für den Gehweh ist geplant.
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5.9. Gehwegabsenkungen im Gemeindegebeit - Anfrage StR Sterr
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sachverhalt
StR Josef Sterr verwies darauf, dass die geplanten Gehwegabsenkungen sehr schleppend umgesetzt werden. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Schneidearbeiten im Herbst noch beginnen. Nicht an jeder Stelle kann aber die Absenkung mit einfachen Maßnahmen umgesetzt werden, teilweise sind weitere Tiefbauarbeiten notwendig.
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5.10. Neue Ampelschaltung an der Kolpingkreuzung - Anfrage StR Lehner
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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19.09.2022
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5.10 |
Sachverhalt
StR Rudolf Lehner erklärte, dass die Ampelschaltung für Fußgänger an der Kolpingkreuzung zu kurz ist. Hier müsse nachgebessert werden.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass das Problem bereits bekannt ist.
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5.11. E-Mail zum Bahnverkehr - Anfrage StRin Feß
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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19.09.2022
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5.11 |
Sachverhalt
StRin Michaela Feß verwies auf ihre Mail bzgl. den Punkten zum Bahnverkehr bezüglich der Bahnstreckenausschreibung und den Brief des Klimatisches.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bahn im Rathaus hat und auch mit dem Eigentümer des Bahnhofs in Kontakt ist.
Datenstand vom 27.09.2022 14:12 Uhr