Datum: 29.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der aktuellen Entwicklung auf dem ABV-Gelände
2 Vorstellung der Möglichkeit einer Genossenschaftsbrauerei in Vilsbiburg
3 Anpassung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan "Innenstadt" und die dazugehörige Veränderungssperre Nr. 3
4 Aufstellung eines Bebauungsplanes "Färberanger Deckblatt 2" zur Ausweisung eines Gebietes für Einzelhandel und Wohnungen
5 Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied - Antrag von Manfred Billinger
6 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Städtebauförderprogramm - Sonderfond "Innenstädte beleben"
6.2 Jugendhilfeplanung - Anfrage StRin Pollner
6.3 Jugendliche an der Strandbar - Anfrage StRin Pollner
6.4 Dank an das Büro für Innenstadtmanagement - Anfrage StR Samhuber
6.5 Architektenwettbewerb für das ABV-Gelände - Anfrage StR Sterr

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1. Vorstellung der aktuellen Entwicklung auf dem ABV-Gelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Das Büro für Innenstadtmanagement Querfeld.Design wird die aktuellen Entwicklungen auf dem ABV-Gelände vorstellen. 

Nach der Absage von Hr. Spillmann / Bauunternehmen Kellhuber zur Realisierung des Bereichs Einzelhandel auf dem ABV-Gelände hat die Verwaltung einige Gespräche geführt und mit dem Büro Querfeld.Design einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen erarbeitet. 
Ziel war es, dem Gremium ein Gesamtkonzept zu präsentieren, um die Begebenheiten in einer vollständigen Planungsskizze im Gremium zu diskutieren.

In den vergangenen Planungen wurden die Eckpunkte Einzelhandel, Kultur und Gastronomie durch den Stadtrat bereits festgelegt (siehe Beschluss vom 10. August 2009). Man hat sich deshalb so nah wie möglich an der alten Planung orientiert, aber die neuen Erkenntnisse (Möglichkeit Genossenschaftsbrauerei, Einzelhandel auf dem Nachbargrundstück und Förderung einer öffentlichen Nutzung des Haslbeckgasthauses) mit einfließen lassen. 
Wichtig ist, dass die Innenstadtbelebung vorangetrieben wird, was aufgrund der Corona-Pandemie noch mehr Gewichtung hat.

Folgende neue Erkenntnisse liegen in den Teilbereichen vor.

1.        Teilbereich Einzelhandel

Ein Interessent möchte auf einem Nachbargrundstück einen Einzelhandel realisieren. Im ersten Stock würden Wohn- und Gewerbeflächen entstehen. Dies beeinflusst die Planungen auf dem ABV-Gelände positiv, da der ursprünglich geplante Bereich Einzelhandel dann auf dem Nachbargrundstück realisiert wird und nicht mehr direkt auf dem ABV-Gelände verwirklicht werden muss.
Hr. Dr. Hüttner (iq-Projektgesellschaft) wurde bzgl. des Einzelhandelsentwicklungskonzepts in die Überlegungen mit einbezogen und hat sich bereits positiv zu dem Vorhaben geäußert. Für den neuen Einzelhandelskomplex wird ist Nahversorger mit einem gängigen Sortiment vorgesehen.

2.        Teilbereich Kultur

Eine wesentliche Änderung besteht darin, dass für eine mögliche öffentliche Nutzung des Gasthofes als Musikschule mündlich eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung in Aussicht gestellt wurde. Der geplante Veranstaltungsbereich würde sich dann im rückwärtigen Bereich des Gasthofes anschließen und somit direkt an den Stadtplatz rücken. Hier sollte vor allem auf eine Multifunktionalität bzgl. Teilbarkeit und möglicher Sitzungssaal geachtet werden. Der sich im Bestand befindliche Troadkasten könnte als Freilichtbühne genutzt werden, das Gebäude soll aufgrund des Denkmalschutzes in jedem Fall bestehen bleiben und eine öffentliche Nutzung erhalten. Der dadurch entstehende Innenbereich würde einen Kulturhof ergeben. Der ehem. Gasthof würde saniert und als Musikschule ausgebaut werden. Die VHS und die Musikschule sind eine der größten Frequenzbringer der Stadt; hier werden auch zukünftig weitere Räume benötigt. 

3.        Teilbereich Gastronomie

Weiter wurde eine Schaubrauerei mit Wirtshaus eingeplant. Hier gibt es auch schon einen ernstzunehmenden Interessenten für die Gründung einer Genossenschaftsbrauerei. Bei der Organisationsform handelt es sich um eine Genossenschaft, bei der sich die Vilsbiburger Bürger beteiligen können. Die Gebäudehülle der Brauerei und die Gastronomie würden durch die Stadt Vilsbiburg errichtet werden und im Besitz der Stadt Vilsbiburg bleiben. Die mit der Stadt in dieser Sache in Verbindung stehende Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauli aus München empfiehlt, dass die Genossenschaft sich nur um ein Thema kümmern sollte. Der Zweck der Genossenschaft wäre hier das Brauen von Bier und nicht die Verpachtung von Gastwirtschaften und diverses anderes. Hier besteht sonst die Gefahr, dass Meinungsverschiedenheiten das Projekt gefährden. 

Die Stadt würde bei den Bereichen um das Wirtshaus, das Gebäude der Brauerei sowie den Hauptkomplex (Saal und Musikschule / ehem. Gasthof) als Investor auftreten. Der Verkauf des Grundstücks sollte nicht weiter verfolgt werden.

Durch die Bebauung des ABV-Geländes ist darauf zu achten, dass die Parkplätze für den Einzelhandel auch öffentlich zugänglich sind und die bestehenden Flächen ausgebaut werden. 

Diskussionsverlauf

Nach einer Einleitung durch die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle in welcher nochmals die lange Historie des Geländes erläutert wurde, hat das Büro für Innenstadtmanagement Querfeld.Design die aktuellen Entwicklungen auf dem ABV-Gelände ausführlich vorgestellt. 

Die aufgezeigten Entwicklungen fanden im Gremium allgemein große Zustimmung. 

StR Karlheinz Hiller zeigte sich sehr zufrieden mit den Entwicklungen auf dem ABV-Gelände. Die geplante Einzelhandelsfläche fand er aber zu groß dimensioniert. Weiter plädierte Herr Hiller dafür, auf der Fläche Bekleidungsgeschäfte, Bio-Lebensmittelmärkte oder Sportgeschäfte anzusiedeln, da es in Vilsbiburg bereits ausreichend Lebensmittelmärkte gibt. Die bestehenden Märkte (Bonus, Penny-Markt) würden dann schließen müssen. Bevor auf dem Gelände auch Wohnungen realisiert werden, sollte man versuchen, die bestehenden Leerstände in der Innenstadt zu beseitigen. 
StR Manfred Billinger war der Meinung, sich nicht in den Markt einzumischen. Die Investoren würden hier nicht tätig werden, wenn es kein Potential für einen Lebensmittelmarkt gibt. Weiter habe der Einzelhandel auf dem ABV-Gelände bis jetzt nicht funktioniert, da die Fläche zu klein ist. 

StRin Michaela Feß plädierte dafür, auf dem Einzelhandelsgebäude nur Wohnungen zu realisieren und auf Büroflächen zu verzichten. Weiter sollte man als Stadt auf eine ansprechende Gebäudegestaltung achten. 

StR Stephan Steigenberger fragte nach der zukünftigen verkehrlichen Entwicklung auf dem Gelände und ob man sich darüber bereits Gedanken gemacht hat. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass man über das Thema bereits mit dem Investor gesprochen hat. Es soll dazu ein extra Verkehrsgutachten geben und die Parkplätze müssen weiterhin öffentlich nutzbar sein. 

StR Johann Sarcher erklärte, dass man bereits seit 16 Jahren sich als Stadt mit dem Gelände beschäftigt und man nun gemeinsam eine Lösung anstreben muss. 

StR Josef Sterr begrüßte die positiven Entwicklungen, machte aber auf die zukünftigen finanziellen Belastungen der Stadt aufmerksam. Hierzu ist zeitnah eine Projektliste zu erstellen und eine Priorisierung zu beschließen.

StRin Claudia Geilersdorfer brachte noch den Hinweis, man müsse dringend auf eine Zugänglichkeit von Seiten der Innenstadt achten. Auf Nachfrage wegen der geplanten Saalgröße erklärte das Büro für Innenstadtmanagement, dass ca. 400 Personen in Reihenbestuhlung darin Platz haben könnten. 

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2. Vorstellung der Möglichkeit einer Genossenschaftsbrauerei in Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Georg Reichert, Vizepräsident des Bayerischen Brauerbundes und Direktor der Gräflichen Brauerei Arco-Valley wird die Möglichkeit zur Gründung einer Genossenschaftsbrauerei in Vilsbiburg vorstellen. 

Es handelt sich bei der Organisationsform der Brauerei um eine Genossenschaft, bei der sich die Bürger beteiligen können. Die Gebäudehülle der Brauerei und die Gastronomie würden durch die Stadt Vilsbiburg auf dem ABV-Gelände errichtet werden und im Besitz der Stadt Vilsbiburg bleiben. Die Brauerei Graf Arco würde als Partner der Genossenschaft alles andere organisieren (Alkholfreie Getränke, Urlaubsvertretungen,…). Als Begleitung für die Genossenschaftsgründung hat man bereits Rechtsanwaltskanzleien gefunden. Die Kosten für die Brauereiausstattung belaufen sich ohne Gebäude auf 1,7 Mio. €, welche durch 1800 Anteile je 1.000,00€ finanziert werden sollen. Jeder Anteilsinhaber hat unabhängig von den erworbenen Anteilen die gleiche Stimmgewichtung. Die mit der Stadt in dieser Sache in Verbindung stehende Rechtsanwaltskanzlei Dr. Pauli aus München empfiehlt, dass die Genossenschaft sich nur um ein Thema kümmern sollte. Der Zweck der Genossenschaft wäre hier das Brauen von Bier und nicht die Verpachtung von Gastwirtschaften und diverses anderes. Hier besteht sonst die Gefahr, dass Meinungsverschiedenheiten das Projekt gefährden.

Diskussionsverlauf

Herr Georg Reichert stellte das Projekt im Gremium ausführlich vor. Herr Reichert erklärte, dass für die Braurei Graf Arco die damalige Übernahme der Aktienbrauerei Vilsbiburg in der Markenprofilierung ein Problem war. Man möchte somit Vilsbiburg wieder die Möglichkeit geben, eine eigene Brauerei zu haben und hier wieder eine Verbindung aufbauen. Wichtig ist, dass es sich um ein Bier handelt, welches auch vor Ort gebraut wird um hier bei der Identitäts- und Vertrauensbildung erfolgreich zu sein. Ein weiterer Vorteil für die Graf Arco Brauerei ist es, bei den weiteren Biersorten und den alkoholfreien Getränken im Vertrieb unterstützend tätig zu sein. Die Graf Arco Brauerei ist nur über eine kooperative Vereinbarung mit der Genossenschaftsbrauerei verbunden. 

StR Karlheinz Hiller wollte wissen, wie mögliche Gebäudekosten in der Kalkulation abgebildet sind. Herr Reichert erklärte, dass die Genossenschaftsbrauerei das Gebäude von der Stadt mieten würde und die Mitkosten mit in die Kalkulation eingerechnet wurden. Weiter zeigte sich Herr Reichert überzeugt, dass die nötigen Genossenschaftsanteile eingesammelt werden können. 

Das Projekt fand im Gremium allgemeine Zustimmung.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die Gründung eine Genossenschaftsbrauerei in Vilsbiburg unterstützend zu begleiten und eine Kostenschätzung für das Gebäude zu ermitteln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Anpassung des Geltungsbereichs für den Bebauungsplan "Innenstadt" und die dazugehörige Veränderungssperre Nr. 3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 25.05.2020 wurde in der Stadtratssitzung die Aufstellung des Bebauungsplanes „Innenstadt“ und der Erlass der Veränderungssperre Nr.3 beschlossen, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des zentralen Versorgungsbereiches der Innenstadt mit dem Kernbereich und den Erweiterungsbereichen sicherzustellen. Grundlage stellt das ISEK und das daraus resultierende Einzelhandelsentwicklungskonzept dar. Zwischenzeitich haben sich aus diesem Konzept und der Zielsetzung einzelne weitere Bauleitplanverfahren zur schnelleren Umsetzung ergeben. 

In Aufstellung befinden sich derzeit der Bebauungsplan „Färberanger Deckblatt 1“ und der Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“. Der Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 1“ ist bereits als rechtskräftige Satzung gültig. Für den Bereich des Bebauungsplanes „ABV Gelände Bauabschnitt 2“ existiert bereits ein Aufstellungsbeschluss vom 11.09.2017.
Zur weiteren Entwicklung soll auch im nächsten Tagesordnungspunkt über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Färberanger Deckblatt 3“ beschlossen werden. 

Daher sind diese Geltungsbereiche aus dem geplanten Bebauungsplan „Innenstadt“ auszunehmen. Die Veränderungssperre soll entsprechend angepasst werden.

Beschluss 1

Der Geltungsbereich des am 25.05.2020 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes „Innenstadt“ wird verkleinert und angepasst. 

Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage beigefügten Flurnummern. Der planerische Geltungsbereich ist ebenfalls der Anlage beigefügt.

Der Beschluss über die Änderung des Geltungsbereiches ist bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Veränderungssperre Nr. 3 vom 25.05.2020 durch die „1. Änderung der Satzung zur Veränderungssperre Nr. 3“ wie folgt zu ändern:

§ 1

Die Veränderungssperre vom 25.05.2020 wird wie folgt geändert:

1. §1 erhält folgende Fassung:

„Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg beschließt in seiner öffentlichen Sitzung am 29.07.2021 gemäß §17 Abs. 4 BauGB durch eine Aufhebungssatzung die Grundstücke mit den Flurnummern 25, 278/2, 33, 32, 31, 30, 28, 29/4, 29/5, 29/6, 29, 34, 252, 252/5, 252/4, 255, 255/11, 255/4, 255/5, 66/8, 66, 34/2, 252/3, 90/4 (nur Teilfläche), 99/8, 1238, 83, 87, 86/2, 86 und 84 der Gemarkung Vilsbiburg aus dem Geltungsbereich der Veränderungssperre herauszunehmen. Der Stadtrat der Stadt Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 29.07.2021 für das in §2 bezeichnete Gebiet die Änderung bzw. Reduzierung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes „Innenstadt“ beschlossen. Zwischenzeitlich wurden einzelne weitere Bauleitplanverfahren zur schnelleren Umsetzung der vorgegebenen Zielsetzung aus dem ISEK und dem Einzelhandelsentwicklungskonzept beschlossen. Deren Planstände sind teilweise schon recht weit fortgeschritten, sodass die Veränderungssperre für diesen Bereich aufgehoben werden kann.“

2. §2 erhält folgende Fassung:

„Die Veränderungssperre erstreckt sich auf den durch Beschluss des Stadtrates vom 29.07.2021 geänderten Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Innenstadt“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der in der Anlage bezeichneten Flurnummern. Er weist eine Größe von ca. 12,9 ha auf. Der genaue Umgriff und die einbezogenen Grundstücke sind dem als Anlage beigefügtem Lageplan zur Veränderungssperre Nr. 3 in der Fassung vom 12.07.2021 zu entnehmen. Er ist Bestandteil dieser Satzung.“

3. § 3 erhält folgende Fassung:

„(1)Im räumlichen Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen 
- Vorhaben im Sinne des §29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden;
- erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden

(2)Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

(3)Vorhaben, die vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Vorhaben, von denen die Gemeinde nach Maßgabe des Bauordnungsrechts Kenntnis erlangt hat und mit deren Ausführung vor dem Inkrafttreten der Veränderungssperre hätte begonnen werden dürfen, sowie Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.“

4. §4 erhält folgende Fassung:

„Die Veränderungssperre für das Bebauungsplangebiet „Innenstadt“ wurde am 05.06.2020 bekannt gemacht und hat bis 05.06.2022 Gültigkeit. Die gegenständliche Änderung der Veränderungssperre tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 bezeichnete Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Verlängerung Ihrer Geltungsdauer nach § 17 BauGB bleibt unberührt.“


§2

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.



Anlage 1:

Lageplan zur Veränderungssperre Nr. 3 in der Fassung vom 12.07.2021


Anlage 2:

Die Anlage 2 ist der Beschlussvorlage als Dokumentenanlage beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Aufstellung eines Bebauungsplanes "Färberanger Deckblatt 2" zur Ausweisung eines Gebietes für Einzelhandel und Wohnungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für das Plangebiet gilt noch der rechtskräftige Bebauungsplan „Färberanger“. Dieser sieht bereits in seiner Fassung aus 1996 ein Sondergebiet für einen Verbrauchermarkt vor. Durch die geplante Umstrukturierung des gesamten Areals „ABV Gelände“ und zur Beachtung der Ziele zur Innenstadtentwicklung – und Belebung ist nun eine Anpassung erforderlich. 

Mit dem geplanten Deckblatt 2 soll das betroffene Gebiet für Einzelhandel, Büros und Wohnungen vorbereitet werden. 

Der geplante Geltungsbereich überschneidet geringfügig den Geltungsbereich des zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplanes „ABV Gelände Bauabschnitt 2“. Dieser wird jedoch dann angepasst, sobald hier in das Verfahren eingestiegen wird. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die weiteren Details im Ausschuss erarbeitet werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Färberanger Deckblatt 2“ mit der Gebietsart „MK“ (Kerngebiet) aufzustellen.

Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 252/4, 66, 66/8, 34/2, 252/3, 252 (Tfl.), 29(Tfl.) und 29/6 (Tfl.) der Gemarkung Vilsbiburg mit einer Fläche von ca. 1,3 ha. 


Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied - Antrag von Manfred Billinger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Stadtrat Manfred Billinger beantragt die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied.

Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeindelandkreiswahlgesetz kann das Ehrenamt als Stadtrat niedergelegt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Zur Wirksamkeit der Niederlegung bedarf es eines Beschlusses des Stadtrats. 

Diskussionsverlauf

StR Manfred Billiger bedankte sich mit persönlichen Worten bei den Kolleginnen und Kollegen aus dem Stadtrat und den Vilsbiburger Mitbürgerinnen und Mitbürgern. 

Die Erste Bürgermeisterin bedankte sich bei Hr. Billinger für die Zusammenarbeit. Bei einer kleinen Feierstunde im Rathaus wird Herr Billinger noch verabschiedet. 

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied durch Manfred Billinger an. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 6
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6.1. Städtebauförderprogramm - Sonderfond "Innenstädte beleben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Stadtbaumeister Gerhard Binner berichtet, dass die Stadt Vilsbiburg für den Sonderfond „Innenstädte beleben“ 120.000,00 € in Aussicht gestellt bekommen hat. 

Die eingereichten Projekte müssen jetzt ausgearbeitet werden, dann kann man eine endgültige Zusicherung erhalten. 

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6.2. Jugendhilfeplanung - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 6.2

Sachverhalt

In der Eigenschaft als Jugendbeauftragte plädierte StRin Doris Pollner dafür, dass den Mitwirkenden bei der Jugendhilfeplanung in einer Abschlussveranstaltung noch der Dank für die Mitarbeiter ausgesprochen wird. In den weiteren Schritten sollte dann die Mitbestimmungsmöglichkeit für Jugendliche erarbeitet werden. 

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6.3. Jugendliche an der Strandbar - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 6.3

Sachverhalt

StRin Doris Pollner bekräftige  nochmals die Anfrage von StR Steigenberger aus der letzten Sitzung, wonach der Betreiber der Strandbar Jugendliche von den Sitzstufen am Vilsufer verweist. 

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6.4. Dank an das Büro für Innenstadtmanagement - Anfrage StR Samhuber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 6.4

Sachverhalt

StR Josef Samhuber bedankte sich bei dem Büro für Innenstadtmanagement Querfeld.Design für die bis jetzt geleistete Arbeit. Es war im Haupt- und Finanzausschuss die richtige Entscheidung, mit dem Büro zusammen zu arbeiten. 

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6.5. Architektenwettbewerb für das ABV-Gelände - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 29.07.2021 ö informativ 6.5

Sachverhalt

StR Josef Sterr bittet um Überprüfung ob man noch rechtlich an den Architektenwettbewerb für das ABV-Gelände gebunden ist bzw. ob hier noch Kosten auf die Stadt Vilsbiburg zukommen könnten.

Stadtbaumeister Gerhard Binner  erklärte, dass man den Sachverhalt gerade rechtlich überprüft. 

Datenstand vom 02.08.2021 10:19 Uhr