Datum: 30.08.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Zuschussantrag Fundamentsanierung der Nebenkirche St. Nikolaus in Herrnfelden
2 Sportbetriebsförderung für den TSV Vilsbiburg
3 Zuschussantrag TSV Vilsbiburg - Traktorkauf
4 Spendeneingänge über 1.000 EUR
5 Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2021
6 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

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1. Zuschussantrag Fundamentsanierung der Nebenkirche St. Nikolaus in Herrnfelden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die katholische Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Vilsbiburg, vertreten durch Herrn Stadtpfarrer König bittet um eine städtische Zuwendung für die Fundamentsanierung der Nebenkirche St. Nikolaus in Herrnfelden. 

Bei der derzeit laufenden Innensanierung der Nebenkirche St. Nikolaus wurden in Teilbereichen sehr feuchte Wände festgestellt. Mittels Schürfgruben fand man heraus, dass die Fundamente nicht ordnungsgemäß abgedichtet sind und die Feuchtigkeit an den Wänden hochzieht. Nun sollen die Fundamente durch den Einbau eines Lehmschlags zwischen Drainagerohr und dem Fundament abgedichtet werden. Der restliche Graben wird wieder mit Rollkies verfüllt. 

Gem. der beiliegenden Zusammenstellung des Architekturbüros Stephan Birnkammer aus Vilsbiburg errechnen sich die Kosten für die Fundamentsanierung mit 27.218,28 EUR brutto. Die Sanierung soll heuer (2021) noch durchgeführt werden. 
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für allgemeine Kirchensanierungen grundsätzlich einen Zuschuss in Höhe von 7,5 % der Kosten. Die wären im vorliegenden Fall 2.041,37 EUR.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gewährt der katholischen Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt Vilsbiburg für die Fundamentsanierung der Nebenkirche St. Nikolaus in Herrnfelden einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 7,5 % der Kosten. Die Zuschussobergrenze wird auf 2.041,37 EUR festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Sportbetriebsförderung für den TSV Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Aktuell liegt der Antrag des TSV Vilsbiburg vor. 
Durch das Landratsamt Landshut wurden für den Verein 80.903 Mitgliedereinheiten errechnet. 

Somit wird eine Sportbetriebsförderung von der Stadt Vilsbiburg in Höhe von 23.464,87 EUR beantragt. 
Berechnung: 80.903 ME x 0,29 EUR = 23.464,87 EUR
Vorjahr: 22.224,15 EUR (Hälfte zur staatlichen Förderung i.H.v. 44.448,30 EUR)

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2021 für den TSV Vilsbiburg 23.464,87 EUR an Sportbetriebsförderung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Zuschussantrag TSV Vilsbiburg - Traktorkauf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.07.2021 stellt der TSV Vilsbiburg 1883 e.V. einen Antrag auf Zuschuss zum Kauf eines Traktors zur Platz- und Geländepflege. 
Der derzeitige John Deere Traktor des TSV Vilsbiburg ist bereits 30 Jahre alt und bekommt keinen TÜV mehr, es müsste erst eine größere Reparatur durchgeführt werden. Aufgrund der Unwirtschaftlichkeit einer solchen Reparatur hat der Vereinsausschuss beschlossen einen „Neuen“ guten gebrauchten Traktor anzuschaffen. Durch eine Inzahlungnahme eines weiteren Gerätes (Kubota-Aufsitzmäher) konnte sich der Anschaffungspreis des Traktors auf brutto 47.000 EUR reduzieren. 
Der TSV Vilsbiburg bittet um einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der Gesamtkosten, also 10.575,00 EUR.

Diskussionsverlauf

Stadtrat Johann Sarcher erklärte, dass bereits im Jahre 2018 ein Mähroboter bezuschusst wurde und wollte wissen, für welche Tätigkeiten der neue Traktor eingesetzt wird.

Dem anwesenden TSV-Vorstand Herrn Thomas Schmideder wurde das Wort erteilt. Herr Schmideder erklärte, dass der Traktor für den Grüngut-Abtransport auf öffentlichen Straßen, für das Schneeräumen, für die Pflege der Nebenflächen und diversen anderen Tätigkeiten genutzt wird. 

Beschluss

Dem TSV Vilsbiburg 1883 e.V. wird ein Investitionszuschuss zum Kauf eines guten gebrauchten Traktors in Höhe von 10.575,00 EUR gewährt. Der Betrag ist in den Haushalt 2022 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Spendeneingänge über 1.000 EUR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö 4

Sachverhalt

Bei der Stadt Vilsbiburg ist folgende Spende eingegangen, die ohne Genehmigung des Haupt- und Finanzausschusses nicht angenommen und verwendet werden darf: 

  • 29.07.2021 von Berger Bau SE, 3.000 EUR für die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg.

Eine Einflussnahme auf Entscheidungen der Stadt auf Grund der Spende steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spende anzunehmen und für die genannte Einrichtung zweckgebunden zu verwenden. 

Beschluss

Die Spende der Firma Berger Bau SE vom 29.07.2021 an die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 3.000 EUR wird angenommen. Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Erfrischungsgeld Bundestagswahl 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Gemäß Bundeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. 
Die Bundeswahlordnung sieht eine Differenzierung zwischen den Vorsitzenden und den übrigen Mitgliedern der Wahlvorstände vor. 

Es wird vorgeschlagen, wie in den vorhergehenden Wahlen, auch bei der Bundestagswahl am keine Differenzierung vorzunehmen und einheitlich 35,00 € Erfrischungsgeld auszubezahlen.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer/innen für die Bundestagswahl wird auf 35,00 € festgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 30.08.2021 ö informativ 6
Datenstand vom 06.09.2021 08:18 Uhr