Datum: 14.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vertrag über die Klärschlammentsorgung der städtischen Kläranlage - Auftragserteilung für Zeitraum ab 01.01.2022
2 Generationenpark Balkspitz - Auftragsvergabe Landschaftsbauarbeiten
3 Kindertagesstätte "Luzia" Burger Feld II - Auftragsvergabe Erd- und Kanalbauarbeiten
4 Formlose Anfrage - Errichtung eines Carports - Bergackerweg 22, FlNr. 1433/99, Gem. Vilsbiburg
5 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützmauer und Aufschüttung - Wolfgang-Hackh-Str. 1, FlNr. 1865/44, Gem. Vilsbiburg
6 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Bungalow - Rieder im Feld 1, FlNr. 1400, Gem. Vilsbiburg
7 Informationen
7.1 Bauanträge in der laufenden Verwaltung
7.2 Trafogebäude im Jahngarten
8 Anfrage StRin Feß - Begrünung des Parkplatzes in der Ohmstraße

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1. Vertrag über die Klärschlammentsorgung der städtischen Kläranlage - Auftragserteilung für Zeitraum ab 01.01.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Vertrag zur Entsorgung des Klärschlammes der städtischen Kläranlage endet zum 31.12.2021. 

In den Jahren 2018-2020 waren in der Kläranlage Vilsbiburg im Mittel ca. 730 t/a entwässerter Klärschlamm zu entsorgen.

Derzeit ist eine stoffliche Verwertung noch möglich.

Bei einer Grenzwert Überschreitung (z.B. AOX) ist nur noch eine thermische Verwertung zulässig.

Die städtische Kläranlage hat bei drei Entsorgungsbetrieben Angebote eingeholt.


stoffliche Verwertung
(Kompostierung)
Thermische Verwertung
(Monoverbrennung mit Phosphor Rückgewinnung)
Thermische Verwertung
(Mitverbrennung)
Fa. Wiese
101,15 €/t brutto
135,66 €/t brutto

Bayernwerk

Eine  Monoverbrennungs-anlage steht der Fa.  voraussichtlich ab Mitte 2022 zur Verfügung.
136,56 €/t brutto
Fa. Wagenbauer


117,51 €/t brutto

Nach Prüfung der Angebote durch die Kläranlage empfiehlt diese die Fa. Wiese (die seit 2006 den Klärschlamm entsorgt) mit den Leistungen für die Klärschlammentsorgung zu beauftragen.   

Der Vertragszeitraum ist vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024.

Die erforderlichen Mittel sind für die jeweiligen Haushalte anzumelden.

Auf Grundlage der bisherigen Entsorgungsmengen (im Mittel ca. 730 t/a) ist 2022 bei einer stofflichen Verwertung mit brutto ca. 74.000 € jährlichen Entsorgungskosten und für die thermische Verwertung mit brutto ca. 99.000 € zu rechnen.

Diskussionsverlauf

StR Bauer erfragt die bisherigen Kosten.

Herr Franke führt aus, dass bisher neun LKWs zu insgesamt etwa 50.500€ weggebracht wurden. 

Herr Franke führt weiterhin aus, dass man wohl ab dem Jahr 2023 einen Nachweis über Phosphor Anteile führen müsse. Der Anteil des Phosphors kann nur über die Monoverbrennung bestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2024 die Fa. Wiese auf Grundlage Ihres Angebotes mit der Klärschlammentsorgung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Generationenpark Balkspitz - Auftragsvergabe Landschaftsbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Landschaftsbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Fitnessparcours und Boulebahn
  • Kugelbahnanlage
  • Kletter- und Balancierparcours
  • Kiesstrand mit Sitzstufen aus Naturstein
  • Holzdeck am Wasser
  • Baum- und Strauchpflanzungen

Die Vergabeunterlagen wurden an 8 Firmen versandt.

Zur Submission am 07.09.2021 lagen dem Bauamt 3 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Weindl GmbH
Bodenkirchen
brutto
205.625,54
Euro
2
GEFO-Bau
Johanniskirchen



3
Haderstorfer
Ergolding





Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters überschreitet um 25% den Ansatz des vom Landschaftsarchitekturbüro BÜTTNER + KLAUS vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Das Landschaftsarchitekturbüro BÜTTNER + KLAUS hat die Angebotspreise geprüft und wie folgt bewertet:
Das Angebot der Fa. Weindl ist im Hinblick auf die derzeitige Marktlage als ein noch wirtschaftliches Angebot einzustufen. 
Der erhöhte Angebotspreis begründet sich aus den Positionen mit den Spielgeräten. 
Alle anderen Einheitspreise (z.B. Erdarbeiten, Natursteinblöcke, Pflanzarbeiten) sind als angemessen und eher günstig unter der derzeitigen Marktsituation einzustufen.

Die erforderlichen Mittel sind im Haushalt eingestellt.

Beginn der Arbeiten vor Ort:                
Derzeit liegen der Genehmigungsbescheid und der Förderbescheid noch nicht vor. Falls diese umgehend eingehen würde mit den Arbeiten noch 2021 begonnen werden können. Ansonsten erfolgt die Ausführung ab dem Frühjahr 2022. 

Fertigstellung der Leistung:                        Mitte 2022

Diskussionsverlauf

StRin Geilersdorfer fragt an, ob es die Förderung in Höhe von 80% auch auf die erhöhte Summe gibt.
Herr Binner führt aus, dass die zur Debatte stehende Summe bereits angemeldet wurde. Bislang gibt es noch keine schriftliche Zusage, aber es wurde eine positive Haltung seitens der Förderstelle signalisiert. 

StRin Pollner erkundigt sich nochmals wegen der erhöhten Summe für die Spielgeräte.
Frau Spägele und Herr Binner führen aus, dass in der Ausschreibung kein Hersteller vorgeschrieben werden kann. Die Firmen können sich die Firmen, bei denen Sie Material oder wie in dem Fall die Spielgeräte zukaufen, selbst aussuchen. Die zu beauftragende Firma hat sich für eine marktführende Firma entschieden.

StRin Feß möchte wissen, ob es möglich ist, einzelne kleinere Leistungen (z.B. Sitzstufen, Holzliegen) herauszunehmen und durch den Bauhof erledigen zu lassen. 
Herr Binner erklärt, dass das wohl auch nicht billiger kommen wird, denn man muss auch die Materialpreise beachten. Der Bauhof wird auch nicht die Mengen einkaufen, die die Firma Weindl bezieht. Weiterhin wird auch jegliche Eigenleistung (auch Bauhofleistungen) nicht gefördert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt „Generationenpark Balkspitz“ die Fa. Weindl aus Bodenkirchen, auf Grundlage ihres Angebotes vom 07.09.2021, mit der Ausführung der Landschaftsbauarbeiten zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätte "Luzia" Burger Feld II - Auftragsvergabe Erd- und Kanalbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Erd- und Kanalbauarbeiten eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden an 7 Firmen versandt.

Zur Submission am 05.10.2021 lagen dem Stadtbauamt 5 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Breiteneicher
Vilsbiburg
      375.571,49 € 
2
Brandl
Neufraunhofen


3
Kellhuber
Eggenfelden


4
Rupert Rigam
Mühldorf a. Inn


5
Westenthanner
Eichendorf




Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 42,50% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin (Hochbau) und des Ingenieurbüro Ellinger (HLS) vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die Planer und Fachplaner prüften die Angemessenheit der Angebotspreise. Die Preisdifferenz wird in der Sitzung durch das Büro Vallentin sowie durch das Büro Ellinger erläutert.

Diskussionsverlauf

Herr Pascher vom Architekturbüro Vallentin führt aus, dass die Preisentwicklung immer tagesaktuell abzurufen ist, da sich der Baumarkt nicht mehr planungssicher bepreisen lässt. Dies sei nicht nur bei der Stadt Vilsbiburg der Fall. Das Phänomen der steigenden Preise für die Materialien trifft die Planer auch bei anderen Projekten. Das Problem sei auch, dass die Firmen ihre Lager mit teuren Materialien gefüllt haben und diese nun zu den Preisen auf dem Hof liegen. Es ist damit zu erwarten, dass der Preis auch noch die nächste Zeit so bleiben wird, wenn er nicht sogar noch steigt. Einer erneuten Ausschreibung wird abgeraten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Breiteneicher, Vilsbiburg, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 05.10.2021, mit der Durchführung der Erd-und Kanalbauarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 08.11.2021 ist eine Fortschreibung der Kostenverfolgung für das Gesamtprojekt vorzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Formlose Anfrage - Errichtung eines Carports - Bergackerweg 22, FlNr. 1433/99, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde als Antrag auf isolierte Befreiung in der Sitzung am 26.07.2021 behandelt und abgelehnt. 

Nun wurde der Carport etwas verkleinert und wurde folgendermaßen angefragt:



Die rechtliche Beurteilung des Vorhabens hat sich dadurch jedoch nicht geändert. 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub“. Durch den geplanten Carport werden die festgesetzten Baugrenzen überschritten.


Bislang befinden sich im Gebiet noch keine eingemessenen und genehmigten Anlagen im Bereich des „Vorgartens“.


Stellungnahme AB 34.2:
Der Carport ist seitlich offen zu lassen, da die Sicht auf die öffentliche Verkehrsfläche sonst nicht gegeben ist.

Diskussionsverlauf

StR Frankowski führt aus, dass bereits in der Sitzung am 26.07.2021 über den Grundzug beraten wurde. 
In dem Baugebiet war nicht vorgesehen, im Vorgartenbereich eine bauliche Anlage zuzulassen. Es sei daher dahingestellt, ob der Carport verringert werden würde, denn eine bauliche Anlage derart ist nicht passend für den Bereich. Entlang des Gehsteiges gibt es immer wieder öffentliche Parkstreifen. Wenn ein Auto nun auf dem Grundstück auf Höhe des Parkstreifens parkt, hindert dies die Öffentlichkeit sich auch auf diesen freien öffentlichen Parkplatz zu stellen, da sonst das Fahrzeug auf dem Privatgrundstück nicht mehr ungehindert herausfahren kann. Städtebaulich ist an dem Konzept der freizuhaltenden Vorgartenbereiche festzuhalten. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die weitere Versiegelung. Im Vorgartenbereich befindet sich die Zufahrt (diese ist wasserdurchlässig laut Satzung auszuführen) und ein Gartenanteil. Die Versickerung ist hier wesentlich besser, als wenn wieder ein Dach das Niederschlagswasser aufhält. 
Auch wenn der Carport seitlich offengelassen wird, ist immer mit einer Sichtbeeinträchtigung zu rechnen. 
Der Vorgartenbereich ist entsprechend der Regelung im Bebauungsplan freizuhalten. Bebauungen sind nur innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen zulässig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen für das Vorhaben NICHT in Aussicht, weil die Grundzüge der Planung beeinträchtigt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

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5. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Stützmauer und Aufschüttung - Wolfgang-Hackh-Str. 1, FlNr. 1865/44, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung einer Stützmauer und einer Aufschüttung. 

Ursprünglich wurde eine Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze mit einer maximalen Höhe von 2,20m und einem Zaun mit 1,20m beantragt.



Nach Rücksprache mit den Bauherren konnte man sich nun auf folgende Lösung einigen:





Die Ausführung der L-Stein Mauer soll in „treppenartiger Weise“ erfolgen. Die erste L-Stein Mauer soll 20 cm von der Grundstücksgrenze beginnen und maximal 50cm über OK Gehweg liegen. Die zweite L-Stein Mauer soll in einem Abstand von 80cm von der ersten Steinmauer errichtet werden. Der Streifen dazwischen wird entsprechend der Pflanzbeispiele bepflanzt. Die zweite Mauer soll am höchsten Punkt maximal 1,65m über OK Gehweg liegen. Die Mauer wird auch „getreppt“ (dem Gelände angepasst) ausgeführt. 

Diskussionsverlauf

Auf der 0,50m hohen Stützmauer soll kein Zaun errichtet werden. Wenn auf der 1,65m hohen Stützmauer ein Zaun errichtet werden soll, so ist eine Gesamthöhe von 2m zu beachten. Wenn ein höherer Zaun gewünscht wird, ist dies erneut dem Gremium vorzustellen. 

Für den restlichen Bereich des Grundstückes ist eine Einfriedung gem. den Regelungen des Bebauungsplanes möglich. Sollte eine Einfriedung abweichend von den Regelungen des Bebauungsplanes errichtet werden, so ist ein weiterer Antrag auf isolierte Befreiung erforderlich. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu der geplanten isolierten Befreiung. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Bungalow - Rieder im Feld 1, FlNr. 1400, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 Abs. 2 BauGB. Geplant ist die Errichtung eines Bungalow als Alterswohnsitz des aktuellen Eigentümers.

Rechtlich ist ein solches Vorhaben zulässig, wenn es u.a. den Darstellungen des Flächennutzungsplanes nicht widerspricht. Das ist bei Außenbereichsvorhaben aber regelmäßig der Fall. 
Angrenzend an das Vorhaben befindet sich das Gewerbegebiet Rieder im Feld. Im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens ist der Immissionsschutz im Landratsamt Landshut zu klären. Es soll keine Einschränkung für das Gewerbegebiet ausgelöst werden.

Die Erschließung für das Vorhaben ist gesichert (Nachweis über Kapazität der Kleinkläranlage liegt vor). 

Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben positiv zu bewerten. 


Im Rahmen des Vorbescheides soll über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit des Vorhabens im Außenbereich entschieden werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö informativ 7
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7.1. Bauanträge in der laufenden Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö informativ 7.1

Sachverhalt

TEKTUR Neubau Gebäude 45 mit Neubau Technikgebäude Sprinkler, Landshuter Straße 100, FlNrn. 1394, 1150, Gem. Vilsbiburg

Tektur zum bereits genehmigten Gebäude 45 (41S-1633-2016-BAUG)



Nutzungsänderung der best. Metallverarbeitung in eine Produktionshalle für die Herstellung von Betontrennmittel, Industriestraße 12, FlNr. 1285/34, Gem. Vilsbiburg

(Kein Bebauungsplan, §34 BauGB)

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7.2. Trafogebäude im Jahngarten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Anfrage von StRin Geilersdorfer – bezüglich neuer Standort Trafogebäude im Jahngarten
Frau StRin Geilersdorfer hatte empfohlen mit den Stiftern des Jahngartens Kontakt aufzunehmen um über die geplante Versetzung des Trafogebäudes zu informieren.

Angaben von Frau Eggl vom 05.08.2021
Auf Nachfrage beim Grundbuch- und Finanzamt konnte ermittelt werden, dass das Grundstück 87/2 Gmkg. VIB bereits mind. seit den 20.04.1970 im Eigentum der Stadt Vilsbiburg ist. 

Die Trafostation versorgt im Wesentlichen eine nahegelegene Firma, deren Eigentümer ein Nachkomme des Stifters ist. Im Rahmen der geplanten Verlegung informierten die Stadtwerke Vilsbiburg bereits den Nachkommen des Stifters.

Die Stadtwerke planen das Trafogebäude am Jahnweg zeitnah zu ersetzen. Das neue Trafogebäude muss erst errichtet und in Betrieb genommen werden bevor das Bestandsgebäude abgebrochen werden kann.  Das neue Gebäude am Jahnweg wird etwas weiter in Richtung der Bahngleise angeordnet um Konflikte mit den Stromtrassen und der neuen Bebauung in der Freiung zu vermeiden. Bei der neuen Situierung wird auf die bestehenden Großbäume Rücksicht genommen.

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8. Anfrage StRin Feß - Begrünung des Parkplatzes in der Ohmstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Es wird um erneute Kontrolle und Forderung der Begrünung des Parkplatzes entsprechend der eingereichten Baugenehmigung gebeten. 

Datenstand vom 19.10.2021 10:11 Uhr