Datum: 19.10.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:35 Uhr bis 22:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO PV IV Veldener Straße" und Aufstellung des Deckblattes Nr. 25 zum Flächennutzungsplan zur Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage
2 Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO PV V Thalham" und Aufstellung des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungsplan zur Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage
3 Vorstellung der aktuellen Planungen für die Kläranlage Vilsbiburg durch das Büro GFM Bau- und Umweltingenieure
4 Vorstellung der aktuellen Planung für die Frontenhausener Straße durch den Baulastträger (Staatliches Bauamt)
5 Erlass einer neuen Satzung der Stadt Vilsbiburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt"
6 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Träger des Bundesverdienstkreuzes im Stadtgebiet - Anfrage StR Anzeneder

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1. Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO PV IV Veldener Straße" und Aufstellung des Deckblattes Nr. 25 zum Flächennutzungsplan zur Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Bürgersolarfreiflächenanlage zwischen Veldener Straße und Thalham wurde in bisher drei Abschnitten errichtet (Die Bezeichnung SO steht für Sondergebiet):
  • SO Photovoltaik I im Jahr 2012 auf Fl.St. 342 und 357 mit 3.366 Kilowatt peak (kWp) Leistung
  • SO Photovoltaik II im Jahr 2013 auf Fl.St.  358 mit 1.358,28 kWp
  • SO Photovoltaik III im Jahr 2019 auf Fl.St. 313 mit 1.108,80 kWp
Summe Bestand:  5.833 kWp

Nun kann die Anlage erweitert werden, wegen des kürzlich ausgedehnten Korridors von Seiten des Erneuerbaren Energien Gesetzes, bezüglich dessen Einspeisevergütung:
  • SO Photovoltaik IV zwischen Veldener Straße und Thalham auf FlSt. 342 und 357 mit circa 3.300 kWp, als eine Erweiterung vom bisherigen 110-m-Korridor auf nun 200-m-Korridor 

Diese Erweiterung der Anlage bringt einen Zuwachs an erneuerbarem Strom von ca. 3,63 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr, das entspricht einem Anteil von weiteren 5,8 % am Gesamtbedarf der Stadt Vilsbiburg.
Die Einsparung an klimawirksamen Gasen (CO2) beträgt weitere 2.300 Tonnen im Jahr. 
Zudem soll auch diese Anlage wieder von Bürgern mitfinanziert werden. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder in einer zurückliegenden Stadtratssitzung wurde die Entwicklung des Stromverbrauchs und dessen Zusammensetzung nochmals im Gremium vorgestellt. Hier wäre nach Meinung von StR Anzeneder noch wichtig zu wissen, wieweit sich der durchschnittliche Stromverbrauch pro Haushalt in den letzten Jahren entwickelt hat, bzw. ob durch die Maßnahmen ein Rückgang erkennbar ist. 
StR Hermann Bauer verwies auf die erhöhte Bodenzahl auf der Fl.-Nr. 357 und warum die Restfläche nicht ebenfalls für die PV-Freiflächenanlage genutzt wird. Klimaschutz- und Regionalmanager Georg Strasser erklärte, dass die Fläche außerhalb des genannten Korridors liegt und man somit für die Einspeisevergütung keine feste Zusage bekommt.
StR Johann Sarcher bewertet das Vorhaben positiv und regte an, die Eingrünung der bestehenden Anlage Richtung Veldener Straße nochmals zu überprüfen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO PV IV Veldener Straße“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 25“.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 342 Tfl., 345 Tfl. und 357 Tfl., der Gemarkung Wolferding.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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2. Aufstellung eines Bebauungsplanes "SO PV V Thalham" und Aufstellung des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungsplan zur Ausweisung einer PV-Freiflächenanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Bürgersolarfreiflächenanlage zwischen Veldener Straße und Thalham wurde in bisher drei Abschnitten errichtet (Die Bezeichnung SO steht für Sondergebiet):
  • SO Photovoltaik I im Jahr 2012 auf Fl.St. 342 und 357 mit 3.366 Kilowatt peak (kWp) Leistung
  • SO Photovoltaik II im Jahr 2013 auf Fl.St.  358 mit 1.358,28 kWp
  • SO Photovoltaik III im Jahr 2019 auf Fl.St. 313 mit 1.108,80 kWp
Summe Bestand:  5.833,08 kWp

Nun kann die Anlage erweitert werden, wegen des kürzlich ausgedehnten Korridors von Seiten des Erneuerbaren Energien Gesetzes, bezüglich dessen Einspeisevergütung:
  • SO Photovoltaik V zwischen Thalham und Eibelswimm, auf FlSt. 367 mit circa 4.500 kWp, als eine Neuanlage in einem 200-m-Korridor zur Bahnlinie.

Diese Erweiterung der Anlage bringt einen Zuwachs an erneuerbarem Strom von ca. 5 Millionen Kilowattstunden Strom im Jahr, das entspricht einem Anteil von weiteren 8 % am Gesamtbedarf der Stadt Vilsbiburg.
Die Einsparung an klimawirksamen Gasen (CO2) beträgt weitere 3.150 Tonnen im Jahr. 
Zudem soll auch diese Anlage wieder von Bürgern mitfinanziert werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO PV V Thalham“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 26“.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNr. 367 der Gemarkung Wolferding.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der aktuellen Planungen für die Kläranlage Vilsbiburg durch das Büro GFM Bau- und Umweltingenieure

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 3

Sachverhalt

Für die Kläranlage Vilsbiburg besteht eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis (Gültigkeitsdauer ist 20 Jahre). Diese endet am 31.12.2021.

Das Büro GFM Bau- und Umweltingenieure aus München wurde von der Stadt Vilsbiburg mit der Erstellung der Unterlagen für eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beauftragt. 

Auf Grund der vorliegenden Werte der Kläranlage Vilsbiburg ist erkennbar, dass aktuell bereits eine sehr hohe Auslastung besteht bzw. einige Werte zeitweise über den Grenzwerten lagen.

Im Rahmen der Antragstellung wurden mit der genehmigenden Behörde (Landratsamt Landshut, Abteilung Wasserrecht) Abstimmungsgespräche geführt. 

Seitens der genehmigenden Behörde wurde mitgeteilt, dass nur einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis bis zum 31.12.2024 zugestimmt werden kann. Bis zu diesem Zeitpunkt sind Planungen für eine Erweiterung zu erstellen und vorzulegen.

Herr Mitsdoerffer vom Büro GFM Bau- und Umweltingenieure stellt in der Sitzung die aktuellen Daten zur Kläranlage Vilsbiburg und eine erste Bedarfsermittlung für die Kläranlage bis ins Jahr 2040 vor.

Diskussionsverlauf

Im Vorfeld zur Sitzung hatte das Gremium zweimal die Möglichkeit, die Kläranlage zu besichtigen. Dafür bedankte sich die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle bei Herrn Reinhard Franke und seinem Team.

Herr Mitsdoerffer vom Büro GFM Bau- und Umweltingenieure hat die unterschiedlichen Planungsvarianten vorgestellt. Zusammenfassend wurde folgende Beurteilung durch das Büro abgegeben:
  1. Die Überrechnung der Kläranlage zeigt eine nahezu vollständige  Auslastung mit einer Reserve bzgl. Abwasserreinigung von bis zu 5 Prozent.
  2. Eine Überschreitung der Grenzwerte ist derzeit nur selten festzustellen.
  3. Eine mittelfristige Kläranlagenerweiterung ist hinsichtlich der geplanten Stadtentwicklung unumgänglich.
  4. Für ein neues großes Wasserrechtsverfahren ist eine Entwurfsplanung zur Anlagenerweiterung erforderlich.
  5. Die Projektkosten für eine Erweiterung sind je nach Verfahren mit ca. 3,5 bis 4,5 Mio. € (brutto inkl. BNK) anzusetzen.
  6. Die Variantenauswahl durch die Stadt Vilsbiburg sollte erst mit dem Vorentwurf im 2. Quartal 2022 erfolgen. 

In den Ausführungen wies Herr Mitsdoerffer darauf hin, dass hinsichtlich einer Erweiterung auf der bestehenden Fläche zu beachten ist, dass eine zukünftige vierte Reinigungsstufe (z.B. für Medikamentenrückstände) auch noch auf dem Gelände zu realisieren sein muss. Die Erweiterung um 6.000 Einwohnerwerte (EW) wurden durch das Büro als zukunftsfähig aber nicht überdimensioniert bezeichnet. Auf Nachfrage von StR. Veronika Ritt erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass die umliegenden Felder im Wasserschutzgebiet liegen und somit für eine Erweiterung nicht in Frage kommen. 

StR Florian Anzeneder verwies auf eine Studie zur Kapazitätserhöhung der TU Wien – Institut für Wassergüte und Ressourcenmanagement, welche beachtet werden sollte. Herr Mitsdoerffer erklärte dazu, dass die Anlage bereits im Jahr 1998 optimiert wurde und sich alle weitere Schritte zur Optimierung negativ auf die Energiekosten auswirken werden. Außerdem muss bei der Erweiterung auch der nötige Personalaufwand mit beachtet werden.

StR Josef Sterr bezeichnete die Grüngutentsorgung auf den städtischen Erweiterungsflächen der Kläranlage als eine wichtige Einrichtung und stellte in Frage, ob man hier ohne weiteres Einschränkungen vornehmen sollte. 

StR Josef Samhuber verwies auf die Notwendigkeit der Funktionsfähigkeit der Anlage während der Umbauphase. Hier erklärte das Büro GFM, dass dies bei allen Varianten gegeben sei.

StR Dr. Manfred v. Dewitz brachte eine zweite LKW-Einfahrt am Rande der bestehenden Anlage als Vorschlag, um die beengte Situation auf dem Gelände zu entschärfen. Hier ist aber ein Höhenversatz von ca. vier Metern baulich nur schwer zu überwinden.

StR Hermann Bauer wollte wissen, warum Haarbach mit 480 EW in der neuen Berechung vorkommt, wo doch der Ortsteil eine eigene Anlage hat. Dies ist laut dem Büro von Hr. Mitsdoerffer als Vorsichtsmaßnahme anzusehen, denn sollten die Grenzwerte in Haarbach überschritten werden, hat der Anschluss an die Anlage in Vilsbiburg zu erfolgen.  

Beschluss

Der Stadtrat nimmt die Bedarfsplanung für die Kläranlage Vilsbiburg zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen für eine vertiefende Planung zur eventuellen Erweiterung oder Optimierung der Kläranlage Vilsbiburg einzuleiten, Fördermöglichkeiten zu prüfen und die Mittel in die entsprechenden Haushalte einzustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Vorstellung der aktuellen Planung für die Frontenhausener Straße durch den Baulastträger (Staatliches Bauamt)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 27.09.2021 wurde durch den Straßenbaulastträger (Staatliche Bauamt) die aktuelle Planung für die Frontenhausener Straße vorgestellt. Bei dieser „Generalsanierung“ erfolgen auch Anpassungen im Bereich der Straße und der Geh- und Radwege.

In den bisherigen Abstimmungsgesprächen war es Ziel der Stadtverwaltung Verbesserungsmöglichkeiten für Fußgänger und Radfahrer mit ins Blickfeld der Planer zu rücken.

Für Verbesserungen im Bereich des Geh- und Radweges können von der Stadt Vilsbiburg Förderungen bei der Regierung von Niederbayern beantragt werden. Das Stadtbauamt hat hierzu bereits eine erste Anfrage gestellt.

Überlegungen und Anregungen der Fraktionen oder von Stadträten bitten wir umgehend bei der Stadtverwaltung einzureichen, um diese mit dem Staatlichen Bauamt möglichst noch vor der Sitzung abstimmen zu können.

Die Planunterlagen liegen als Anlage bei. 

Diskussionsverlauf

Das staatliche Bauamt (Straßenbaulastträger), Frau Marietta Vockinger, und das Büro BBI Ingenieure GmbH, Herr Bernhard Pritscher präsentierten dem Gremium eine ausführliche Vorstellung der Planungen.  

StRin Michaela Feß verwies auf die Vorschläge der Grünen/BuL-Fraktion und hier nochmals speziell auf eine Veränderung der Verkehrssituation an der Einmündung zur Gobener Straße. Eine große Anzahl an Schülerinnen und Schüler muss hier die Straße queren und somit plädiert man für eine Druckampel oder einen Zebrastreifen. Weiter führte Frau Feß aus, dass sämtliche Einfahrten und Querungen barrierefrei gestalten werden sollten.
Frau Marietta Vockinger vom Staatlichen Bauamt Landshut erklärte, dass die Verkehrssituation an der Einmündung zur Gobener Straße im Rahmen einer Verkehrsschau durch das Landratsamt Landshut und der Polizei bewertet wird. Die Anregungen sind aber erst kürzlich beim Staatlichen Bauamt eingegangen und werden noch geprüft. Herr Pritscher erklärte, dass es nicht möglich ist, an sämtlichen Punkten eine Barrierefreiheit nach DIN zu bekommen, da es vor allem mit der Entwässerung zu Problemen kommen kann. Man möchte eine Eisbildung auf den Geh- und Radwegen verhindern. Eine behindertengerechte Ausführung ist aber überall geplant. 

StR Dr. Manfred v. Dewitz machte auf die Verkehrssituation für Fahrradfahrer an der Kreuzung Pfarrbrückenweg aufmerksam. Hier erklärte Herr Pritscher, dass eine Verengung der Kreuzungssituation zu negativen Folgen für Verkehrssicherheit führen kann. Um dem Radverkehr die größtmögliche Sicherheit zu bieten, wird dieser auf einen kombinierten Geh- und Radweg über ein Hochboard geleitet. Einige Gremiumsmitglieder waren der Meinung, dass eine Aufstellfläche vor den wartenden Autos für den Radverkehr die bestmögliche Lösung wäre. Hier erklärte Frau Vockinger, dass die Radfahrer oft nicht die Möglichkeit hätten diese Fläche zu nutzen, da der Radweg durch stehende LKWs nicht nutzbar ist. 
StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob eine Verbesserung der Kreuzungssituation möglich ist, wenn man eine bestehende Mauer an der Grundschule versetzt. Bis zum Ende des Jahres wird man eine Aussage treffen können, ob die Grundschule an diesem Standort in Zukunft bestehen bleibt, oder man einen anderen Standort plant. Das Planungsbüro sah dadurch evtl. mehr Handlungsspielraum, man wird die Option überprüfen. 

Auf Nachfrage von StRin Veronika Ritt, warum stadtauswärts ein neuer Geh- und Radweg geplant wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass in diesem Bereich der Flächennutzungsplan eine zukünftige Wohnbebauung vorsieht und das Staatliche Bauamt hier bereits die nötigen Vorkehrungen für eine sinnvolle Erschließung trifft. 

Auf die Frage von StRin Claudia Geilersdorfer nach dem beschriebenen Baumtor wurde durch das Büro auf den Bereich zwischen Bauhof und Schachtengraben verwiesen. 

Beschluss

Seitens des Stadtrates besteht Einverständnis mit der vorgestellten Vorplanung des Straßenbaulastträgers. Die vorgetragenen Anträge werden durch das Staatliche Bauamt nochmals überprüft. 

Der geschätzte Kostenanteil der Stadt Vilsbiburg (für die baulichen Maßnahmen des Geh- und Radweges) in Höhe von ca. 600.000 Euro bis 650.000 Euro (ohne Grunderwerb und Nebenkosten des Grunderwerbs) – auf Grundlage der rechtlichen Regelungen – wird zur Kenntnis genommen und für die Haushalte 2022 und 2023 eingestellt.

Die Verwaltung wird beauftragt sich über die Fördermöglichkeiten zu erkundigen und sich für geeignete Förderprogramme zu bewerben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erlass einer neuen Satzung der Stadt Vilsbiburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Innenstadt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Satzung der Stadt Vilsbiburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ist vom 10.11.1998.

Generell gilt:
Die allgemeinen Ziele und Zwecke der Sanierung müssen aus den vorbereitenden Untersuchungen so konkret abgeleitet werden, dass die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie die allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der beabsichtigten Sanierung beurteilt werden kann; eine weitergehende Konkretisierung ist jedoch nicht erforderlich. (siehe Kommentar Beck, vorbereitende Untersuchungen).

Innerhalb des ISEK erfolgten differenzierte Analysen, insbesondere auch in Bezug auf die o.g. städtebaulichen Verhältnisse mit Erfassung der Mängel und Werte (siehe ISEK Seite 27). Diese Übersicht diente als Grundlage für den Geltungsbereich. In Abstimmung mit den Erstellern des ISEK (Dr. Hüttner und Herr Architekt Leidl) war das Sanierungsgebiet zu überprüfen und aktualisieren. Herr Dr. Hüttner und Herr Architekt Leidl sind beteiligt in der Festlegung des neuen Sanierungsgebietes.

Zum anderen wurde in Abstimmung mit der Städtebauförderung der Bereich des Geländes bei der Vilstalhalle als weiterer städtebaulicher Sanierungsbereich erfasst und mit in den Geltungsbereich aufgenommen.

In verschiedenen Sitzungen wurden bereits Einzelbeschlüsse zum Sanierungsgebiet gefasst. 

Die formale Aktualisierung der Satzung und des Geltungsbereiches ist noch durchzuführen.

Zu beachten gilt, dass gem. §142 Abs. 3 Satz 3 BauGB die Sanierungssatzung zeitlich (auf max. 15 Jahre) zu befristen ist. Diese Befristung kann (mehrfach) verlängert werden. 

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von StRin Claudia Geilersdorfer warum die Engstelle im Bereich der Veldener Straße nicht aufgenommen wurde, erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass der Bereich der Satzung aus dem ISEK-Prozess stammt. Man hat für den Bereich an der Veldener Straße aber eine Vorkaufsrechtssatzung. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die aktualisierte Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet als Satzung. Der Stadtrat beschließt eine Befristung der Sanierungssatzung mit zugehörigem Sanierungsgebiet bis zum 30.09.2036.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 6
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6.1. Träger des Bundesverdienstkreuzes im Stadtgebiet - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö informativ 6.1

Sachverhalt

StR Florian Anzender wollte wissen, ob bekannt ist wie viele Träger des Bundesverdienstkreuzes im Stadtgebiet leben und ob die Möglichkeit besteht, diese zu Veranstaltungen einzuladen.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte eine Überprüfung zu. 

Datenstand vom 22.10.2021 13:48 Uhr