Datum: 08.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule - Mauer zur Frontenhausener Straße
2 Kindertagesstätte Burger Feld II - Vorstellung Kostenverfolgung Gesamtprojekt
3 Geplante größere Neuanschaffung des Bauhofs im Haushalt 2022
4 Auftragsvergabe - Kanalunterhalt Stadt Vilsbiburg - 2022-2024
5 Antrag Fraktion bul/Die Grünen, Risikoanalyse Baugebiet Grub Süd
6 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines MFH - Herrnfeldener Str. 29, FlNr. 263/4, Gem. Vilsbiburg
7 Antrag auf Baugenehmigung - Abbruch eines landw. Gebäudes mit Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Nutzungseinheiten und zwei Doppelgaragen - Frauenhaarbach 27, FlNr. 285, Gem. Vilsbiburg
8 Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in ein Ladengeschäft, eine Gaststätte und eine Wohnung - Stadtplatz 2, FlNr. 2, Gem. Vilsbiburg
9 Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung einer Stützmauer - Bgm.-Brandstetter-Straße 1, FlNr. 53/20, Gem. Seyboldsdorf
10 Informationen
10.1 Neue Weihnachtsbeleuchtung - Anfrage StRin Koj
10.2 Fußweg im Gewerbegebiet - Anfrage StRin Koj
10.3 Beleuchtung der Fußgängerüberwege - Anfrage StR Anzeneder

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1. Grundschule - Mauer zur Frontenhausener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 19.10.2021 wurden vom Staatlichen Bauamt die Planungen für die Sanierung der Frontenhausener Straße vorgestellt.

Der Kreuzungspunkt Frontenhausener Straße/Pfarrbrückenweg ist für Fußgänger und Radfahrer derzeit ein kritischer Bereich.

Das Staatliche Bauamt hat angeregt die Mauer des Pausenhofes der Grundschule um ca. 0,8 bis 1,0 m zurückzuversetzen um hier eine Verbreiterung des Geh- und Radweges an der Frontenhausener Straße zu ermöglichen. 

Stadtrat Anzeneder schlug vor zu prüfen, ob durch ein größeres Zurücksetzen der Pausenhofmauer noch weitere Verbesserungsmöglichkeiten im Kreuzungsbereich für die Fußgänger und Radfahrer geschaffen werden können.

Bei der Zurückversetzung der Pausenhofmauer der Grundschule ist zusätzlich auch die bestehende Hecke zu roden und neu zu pflanzen.

Die Grundstückslänge der Grundschule an der Frontenhausener Straße mit der FlNr. 620/2 beträgt ca. 94 m. 

Das städtische Nachbargrundstück (derzeit unbebaut) mit der FlNr. 621/7 und einer Grundstückslänge an der Frontenhausener Straße mit ca. 16 m ist ebenso betroffen.

Als Ersatz für die bestehende Gartenmauer wird ein neuer Stabgitterzaun vorgeschlagen.

Die Kosten der Maßnahme sind derzeit nur sehr grob abzuschätzen und dürften sich bei 40.000 bis 60.000 Euro belaufen. Die Kosten hierfür trägt die Stadt Vilsbiburg. 

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Versetzung der Mauer keine negativen Auswirkungen auf den aktuellen Schulstandort hat, da sich innerhalb der Mauer bereits ein Zaun befindet, welcher das Grundstück eingrenzt. 

StR Florian Anzeneder war der Meinung, dass man mit der Neubepflanzung der Hecke warten sollte, bis klar ist ob der Schulstandort überhaupt erhalten bleibt.
StR Franz Saxstetter plädierte dafür, bei der Planung eine Ausfahrt zur Frontenhausener Straße geprüft werden sollte

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Mauer des Pausenhofes der Grundschule zurückversetzt werden kann um eine Verbreiterung des Geh- und Radweges an der Frontenhausener Straße zu ermöglichen. 

Es soll zudem im Rahmen der weiteren Planungen geprüft werden, ob durch eine weitere Zurückversetzung der Pausenhofmauer wesentliche Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer im gegenüberliegenden Bereich der Kreuzung erzielt werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätte Burger Feld II - Vorstellung Kostenverfolgung Gesamtprojekt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö informativ 2

Sachverhalt

Wie in der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung bereits angekündigt wird das Büro Vallentin die aktualisierte Kostenprognose in der Sitzung vorstellen. 

Diskussionsverlauf

Nach der Vorstellung durch das Büro Vallentin hat sich das Gremium intensiv mit den vorgestellten Zahlen beschäftigt. Das Büro Vallentin verdeutlichte nochmals, dass es sich um Preisprognosen handelt, zu welchen es keine Garantie gibt. Stadtbaumeister Gerhard Binner versicherte, dass man das Gremium über die Preisentwicklungen weiterhin informieren werde. Weiter erklärte Herr Binner, dass man die Aufträge noch nicht vergeben kann, da nicht alle Förderzusagen derzeit vorliegen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die aktuelle Kostenfortschreibung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Geplante größere Neuanschaffung des Bauhofs im Haushalt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Wirthmüller vom städtischen Bauhof stellt die für 2022 empfohlenen größeren Anschaffungen vorstellen. 

Dies betrifft:

  1. Schneepflug für den Traktor

Es handelt sich um einen Austausch.

Die Kosten werden auf 12.000,00 € geschätzt.

Baujahr:                 2009

Begründung:
Im Rahmen des Investitionsplanes für die Fahrzeuge des Stadtbauhofes wird der Austausch empfohlen.

  1. LKW

Es handelt sich um einen Austausch. 

Die Kosten werden auf 130.000,00 € geschätzt.

Baujahr:                 2011
Betriebsstunden:         6.209
Kilometerstand:         110.000

Begründung:
Im Rahmen des Investitionsplanes für die Fahrzeuge des Stadtbauhofes wird der Austausch empfohlen. Das Fahrzeug ist intensiv bei den Winterdienstarbeiten im Einsatz.

  1. Streusilo für Winterdienst

Es handelt sich um einen Austausch.

Die Kosten werden auf 30.000,00 € geschätzt.

Baujahr:                 2006

Begründung:
Im Rahmen des Investitionsplanes für die Fahrzeuge des Stadtbauhofes wird der Austausch empfohlen. Das Streusilo ist ein Anbauteil für den vorbenannten LKW.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und der stellv. Bauhofleiter Robert Wirthmüller erläuterten kurz die geplanten Maßnahmen. Bei den vorgestellten Beschaffungen handelt es sich bereits um die notwendigsten Beschaffungen.

Auf die Nachfrage von StR Florian Anzeneder, ob weitere Anbauteile für den LKW nötig werden, erklärte Hr. Wirthmüller, dass die Teile vom alten LKW übernommen werden können.

StR Franz Saxstetter fragte nach, ob die Umstellung auf ein Wechselladersystem geplant ist. Hr. Wirthmüller erklärte dazu, dass der Bauhof aktuell mit einem Containersystem arbeitet. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die vorgeschlagenen Bauhofanschaffungen Nr. 1 bis 3 im Haushalt 2022 berücksichtigt werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Auftragsvergabe - Kanalunterhalt Stadt Vilsbiburg - 2022-2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A wurden Angebote zur Ausführung der Kanalunterhaltung für den Zeitraum 2022 bis 2024 eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:

  • Kanalreinigung
  • TV-Inspektion durch Befahrung
  • Dichtheitsprüfung

Die Vergabeunterlagen wurden an 4 Firmen versandt.

Zur Submission am 14.10.2021 lagen dem Bauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1
Kanal Oberreiter GmbH
Töging
brutto
529.472,54
Euro
2
Deierer Abwassertechnik
Dorfen




Zu Grunde gelegt wurde der Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19%.

Die geprüfte Angebotssumme des wirtschaftlichsten Bieters unterschreitet um 24 % den Ansatz des vom Ingenieurbüro Sehlhoff vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Das Stadtbauamt hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                KW 01 / 2022
Fertigstellung der Leistung:                        KW 52 / 2024

Diskussionsverlauf

Der Leiter der Kläranlage Hr. Franke erklärte zu dem Sachverhalt, dass ab dem Jahr 2024 wieder die gesetzlich vorgeschrieben 10-jährige TV-Kanalbefahrung notwendig wird. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Kanal Oberreiter aus Töging, auf Grundlage ihres Angebotes vom 13.10.2021, mit der Ausführung der Kanalunterhaltung für den Zeitraum von 2022 bis 2024 zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag Fraktion bul/Die Grünen, Risikoanalyse Baugebiet Grub Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Fraktion bul/Die Grünen haben den als Anlage beiliegenden Antrag (mit Datum 05.10.2021) gestellt.

Der Antrag beinhaltet zwei Punkte betreffend das Baugebiet Grub-Süd.

  1. Für das Baugebiet Grub Süd wird eine Risikoanalyse in Bezug auf Starkregenereignisse in Auftrag gegeben.
In enger Zusammenarbeit mit Fachleuten, aber auch der Eigentümer soll geprüft werden, welche Maßnahmen jetzt noch ergriffen werden können, um das Risiko zu vermindern und Schäden und Gefahren abzuwenden.

Vorschlag der Verwaltung:
Eine Stellungnahme des beauftragten Fachplanungsbüros für die Straßen- und Kanalbauplanung des Baugebietes Grub Süd wird eingeholt. 

  1. Bei der Umsetzung des bestehenden, gültigen Bebauungsplanes wird von der Bauverwaltung darauf geachtet, dass die BauherrInnen nicht mehr Flächen versiegeln als erlaubt ist, also dass die vorgesehene Grundflächenzahl nicht überschritten wird.

Hinweis: 
Das Landratsamt ist hierzu einzuschalten.

Diskussionsverlauf

StRin Michaela Feß hat den Antrag im Gremium vorgestellt und auf die aktuellen Hochwasserereignisse hingewiesen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Verwaltung zu beauftragen den Antrag der Fraktion bul/Die Grünen vom 05.10.2021 weiter zu verfolgen und zu Nr. 1 eine Stellungnahme des Fachplanungsbüros einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines MFH - Herrnfeldener Str. 29, FlNr. 263/4, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines MFH mit 27 Wohneinheiten. 

Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „August-Urban-Ring“.










Der Bauherr benötigt folgende Befreiungen:




Stellungnahmen aus dem Umlauf:
  • Bestehendes Niederspannungskabel wird überbaut und muss umverlegt werden (Stadtwerke)
  • Auf Grund der großen Anzahl von oberirdischen Stellplätzen ergibt sich eine hohe Versiegelung des Grundstückes (AB31)

AB32:
Das anfallende Niederschlagswasser sollte in Rigolen gesammelt und gedrosselt eingeleitet werden – ein Entwässerungskonzept ist einzureichen. Es soll geprüft werden, ob die Stellplätze nicht auch in einer Tiefgarage nachgewiesen werden können, um den Versiegelungsgrad des Grundstückes durch Nebenanlagen zu reduzieren. 

Diskussionsverlauf

Die Planung wurde im Gremium unterschiedlich diskutiert. Grundsätzlich begrüßte man die Nachverdichtung. Die Anzahl an Wohneinheiten wurde aber als zu hoch empfunden. Weiter wurde die komplette Flächenversiegelung auf dem Grundstück kritisiert. Die Stadtbildentwicklung sollte beachtet werden und eine ansprechende Gestaltung des Grundstücks erfolgen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt zu dem Vorbescheid nicht das Einvernehmen. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mit dem Antragssteller das Gespräch zu suchen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Baugenehmigung - Abbruch eines landw. Gebäudes mit Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Nutzungseinheiten und zwei Doppelgaragen - Frauenhaarbach 27, FlNr. 285, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und wird als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB beurteilt. Eine Privilegierung ist nicht gegeben.

Insgesamt sollen durch den Antrag zwei neue Wohneinheiten im Außenbereich entstehen. Das landwirtschaftliche Gebäude soll abgerissen werden.

Auf dem Grundstück ist bereits ein Wohnhaus vorhanden.









Folgende Erklärung wurde abgegeben:





Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, man hat direkt vor der Sitzung die Information erhalten, dass das Gebäude bereits besteht und es sich somit nicht um eine geplante sondern um eine bestehende Bebauung handelt. 

Das Vorgehen des Antragstellers wurde im Ausschuss kritisiert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt nicht das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung eines Geschäftshauses in ein Ladengeschäft, eine Gaststätte und eine Wohnung - Stadtplatz 2, FlNr. 2, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich in der Innenstadt der Stadt Vilsbiburg. 
Im Erdgeschoss soll ein Laden entstehen. Auf Rückfrage beim Planer soll es sich dabei um einen Feinkostladen handeln. Im Obergeschoss ist ein Bistro und im 2. OG eine Wohnung geplant.





Der Stellplatznachweis wurde geführt:




Das Vorhaben entspricht den Zielen des geplanten Bebauungsplanes „Innenstadt“. Eine Ausnahme von der Veränderungssperre Nr. 2 kann erteilt werden, da das Vorhaben den städtebaulichen Entwicklungen und Grundzügen nicht zuwiderläuft. 

Diskussionsverlauf

Das Vorhaben wurde im Gremium als positiv für die Innenstadtentwicklung bewertet. Dem Antragssteller sollte die Möglichkeit einer Außenbestuhlung angeboten werden. StR Karlheinz Hiller brachte den Vorschlag, den Betreiber des Bistros dazu zu animieren, die Öffnungszeiten nach 20 Uhr auszuweiten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung einer Stützmauer - Bgm.-Brandstetter-Straße 1, FlNr. 53/20, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Seyboldsdorf Süd-Ost“. 












Das Bauvorhaben der Doppelhaushälfte wurde im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt. Eine Prüfungspflicht obliegt damit weder der Gemeinde noch dem Landratsamt. Für die Einhaltung aller Vorgaben des Bebauungsplanes ist der Planer verantwortlich. 

Bauantrag v. 03.05.2021 im Genehmigungsfreistellungsverfahren:





Der Bebauungsplan enthält folgende Festsetzung:


Die Stützmauer im Bereich der Terrasse weist zum Nachbargrundstück eine Höhe von 2,08m auf, die dann Richtung Osten auf ca. 1,81m abfällt. Laut dem ursprünglichen Plan, sollte hier keine Stützwand entstehen, sondern mit einer zulässigen Modellierung des Geländes (Aufschüttung bis max. 1,5m) gearbeitet werden. Die Terrasse kann alternativ auch aufgeständert werden. Stützmauern sind auch einen Meter entfernt von der Grundstückgrenze zu errichten und dürfen eine Höhe von 1m nicht überschreiten. Im südlichen Bereich des Grundstückes kann durch entsprechende Modellierung von einer Stützwand abgesehen werden. Im Bereich der Garage sollte der Abstand von mindestens einem Meter entsprechend dem Bebauungsplan eingehalten werden.

Die Herstellung entsprechend der im Bauantrag (Genehmigungsfreistellungsverfahren)  eingereichten Eingabepläne  ist durchzuführen.

Der Nachbar FlNr. 53/21 (unmittelbar angrenzend) hat die offizielle Bauvorlage nicht unterschrieben. Es liegt lediglich eine Skizze vor, die von diesem unterschrieben wurde. 

Bei einem Vor-Ort Termin vor Einreichung der Unterlagen wurde auf den Abstand von 1m hingewiesen und der Nachbar erklärte sich mündlich mit der Stützwand entlang seiner Grundstücksgrenze nicht einverstanden. 

Hierzu ist auch auf die Regelung aus dem Bebauungsplan hinsichtlich des Materials zur Einfriedung hinzuweisen, da diese durch die Errichtung der Mauern entlang den Grundstücksgrenzen auch befreit werden müsste. 



Stellungnahme FB 31:
Die Stützmauern haben intensive optische und technische Auswirkungen nach Außen. 

In einer Mail am 18.10.2021 wurde der Bauherrin auf Nachfrage des Bearbeitungsstandes bereits nachfolgendes mitgeteilt. Eine Antwort kam nicht.
 
„..der Antrag wird in der BUA Sitzung am 08.11.2021 behandelt. Da der Eingriff mit den ganzen Stützmauern städtebaulich schon sehr gravierend ist (mehr, als wir damals vor Ort besprochen haben), kann ich Ihnen bislang noch keine Aussicht auf Genehmigung mitteilen. 

Wenn Sie den Antrag wie eingereicht behandelt haben möchten, wird dieser in der Sitzung am 08.11.2021 mit dem Gremium besprochen. Eine Rücknahme des Antrags und eine Umplanung ist jederzeit schriftlich möglich.“

Diskussionsverlauf

Die Geländeführung wurde im Gremium als nicht einfach angesehen. Ein Ortstermin wäre angebracht.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass es bereits um 17 Uhr dunkel wird. Ein gemeinsamer Abendtermin vor Ort ist somit wenig zielführend. Die Gremiumsmitglieder sollten sich eigenständig ein Bild vor Ort machen. 

Beschluss

Das Gremium behält sich einen Ortstermin vor um dann das Vorhaben im Ausschuss nochmals zu beurteilen.  Falls eine Frist einzuhalten ist, erteilt der Bau- und Umweltausschuss nicht das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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10. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö informativ 10
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10.1. Neue Weihnachtsbeleuchtung - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö informativ 10.1

Sachverhalt

StRin Christine Koj wollte wissen, wann die neue Weihnachtsbeleuchtung für die Obere Stadt geliefert wird. 

Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass man eine Lieferzusage für Mitte November hat. 

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10.2. Fußweg im Gewerbegebiet - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö informativ 10.2

Sachverhalt

StRin Christine Koj brachte den Vorschlag, an der Treppenanlage zwischen Aldi und Takko im Gewerbegebiet einen Handlauf anzubringen.

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10.3. Beleuchtung der Fußgängerüberwege - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.11.2021 ö informativ 10.3

Sachverhalt

StR Florian Anzender begrüßte die neue Beleuchtung der Fußgängerüberwege. 

Für den Fußgängerüberweg am Kindergarten St. Martin sollte ebenfalls eine neue Beleuchtung nachgerüstet werden. Eine Kostenschätzung ist dazu im Ausschuss vorzulegen. 

Datenstand vom 26.11.2021 08:58 Uhr