Datum: 15.11.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Kulturforum Vilsbiburg e.V., Kulturfest Mitanand - Abrechnungen 2018, 2019 und 2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Kulturfest Mitanand – Abrechnung 2018
Für die Kulturwoche 2018 wurden 38.000,00 € als Zuschuss beantragt und auch genehmigt. Der Betrag teilt sich in 32.000,00 € Finanzmittel und 6.000,00 € Bauhofkosten auf.
Zusätzlich wurden 22.000,00 € für das Künstlersymposium genehmigt.
Nach Abrechnung der Kulturwoche 2018 ergibt sich folgende Rechnung:
Finanzmittel 32.000,00 €
Bauhofkosten 8.597,02 €
Gesamt 40.597,02 €
Nach Abrechnung des Künstlersymposiums ergibt sich folgenden Rechnung:
Zuschuss Regierung von Niederbayern (Kulturfonds) 2.400,00 €
Zuschuss Bezirk Niederbayern 2.300,00 €
Zuschuss Landkreis Landshut (Kulturförderung) 500,00 €
Gesamt 5.200,00 €
Finanzmittel 16.073,40 €
Bauhofkosten 402,62 €
Gesamt 16.476,02 €
Gesamtkosten abzgl. Zuschüsse 11.276,02 €
Kulturfest Mitanand – Abrechnung 2019
Für die Kulturwochen 2019 wurden 38.000,00 € als Zuschuss beantragt und auch genehmigt. Der Betrag teilt sich auf in 32.000,00 € Finanzmittel und 6.000,00 € Bauhofkosten.
Nach Abrechnung der Kulturwochen 2019 ergibt sich folgende Rechnung:
Finanzmittel 32.000,00 €
Bauhofkosten 4.619,34 €
Gesamt 36.619,34 €
Abrechnung 2020
Wegen der Corona-Pandemie musste das Kulturfest Mitanand abgesagt werden. Es flossen darum auch keine Zuschüsse von der Stadt Vilsbiburg an das Kulturforum e.V.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Abrechnung des Kulturfestes Mitanand 2018, 2019 und 2020 Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Sportbetriebsförderungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Der Freistaat Bayern hat auch in 2021 seine Förderung mithilfe des „Sonderfonds Corona-Pandemie“ verdoppelt, also von 0,29 € auf 0,58 € je Mitgliedereinheit (ME), für die Zuschüsse der Stadt Vilsbiburg an die örtlichen Sportvereine sollte aber der einfache Grundbetrag maßgebend bleiben. Dem entsprechend wurden auch die nachfolgenden Berechnungen durchgeführt.
Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:
1.)
Antrag vom 26.08.2021 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung: 6.722,20 €;
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Berechnung: 11.590 ME x 0,29 € = 3.361,10 €.
Vorjahr: 7.112,35 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Jedoch wurde die staatliche Förderung auch 2021 auf den 2- fachen Zuwendungsbetrag, bedingt durch den „Sonderfonds Corona-Pandemie“ somit verdoppelt (je Mitgliedereinheit auf 0,58 EUR), aber es wird empfohlen den städtischen Zuschuss im Vergleich zum Vorjahr nicht zu verändern.
2.)
Antrag vom 25.08.2021 von
Golfclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung: 1.234,82 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung: 2.129 ME x 0,29 € = 617,41 €.
Vorjahr: 616,83 €; als städtischer Zuschuss (=Hälfte der staatlichen Förderung im Jahr 2020).
3.)
Antrag vom 08.09.2021 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung 8.904,74 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung 15.353 ME x 0,29€ = 4.452,37 €.
Vorjahr 4.452,37 €; als städtischer Zuschuss (=Hälfte der staatlichen Förderung im Jahr 2020).
4.)
Antrag vom 18.09.2021 von
TSV Haarbach e.V.
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 16.08.2021; Bewilligung 12.521,04 €;
Beantragt wird die gleiche Förderung durch die Stadt.
Berechnung 21.588 ME x 0,29€ = 6.260,52 €
Vorjahr 5.762,88€; als städtischer Zuschuss (=Hälfte der staatlichen Förderung im Jahr 2020).
Diskussionsverlauf
Auf Nachfrage von StRin Veronika Ritt, warum bei den Roten Raben Vilsbiburg e.V. mit einem Durchschnittsbetrag gerechnet wird, erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass es sich dabei um einen Beschluss aus dem Jahr 2009 handelt. Der Beschluss wird dem Gremium zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2021 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 7.112,35 EUR
Golfclub Vilsbiburg e.V.: 617,41 EUR
Skiclub Vilsbiburg e. V.: 4.452,37 EUR
TSV Haarbach e.V.: 5.762,88 EUR
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Zuschussantrag Heimatverein Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Heimatverein Vilsbiburg stellte mit Antrag vom 22.09.2021 einen Investitionskostenzuschuss bei der Stadt Vilsbiburg. Die Arbeit des Heimatvereins sollte „moderner“ werden. Hierzu soll mit aktueller Technik und zeitgemäßen Angeboten neue Formate der Geschichts-Präsentation erschlossen werden. Der Heimatverein plant verschiedene technische Geräte anzuschaffen, u. a.
- Notebook oder vergleichbares zur Medienbearbeitung
- Fotoscanner
- Dokumentenscanner
- 5 Ipad zur Optimierung der Besuchersteuerung
- Stimmverstärker für Stadtführungen
- Beamer für Open-Air-Veranstaltungen
Die Kosten für diese Maßnahmen belaufen sich auf 7.900,00 EUR.
Der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5% beträgt in vorliegenden Fall 1.777,50 EUR. Der Betrag wäre im Haushalt 2022 einzustellen.
Beschluss
Dem Heimatverein Vilsbiburg wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % gedeckelt auf 1.777,50 EUR gewährt. Der Betrag ist im städtischen Haushalt 2022 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Beschaffung von Atemschutzgeräten für die FF Stadt Vilsbiburg und die FF Haarbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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15.11.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Für die Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg, hier der Löschzug Vilsbiburg und die Löschgruppe Haarbach, müssen neue Atemschutzgeräte beschafft werden.
Für den Löschzug Vilsbiburg stellt die Maßnahme eine Ersatzbeschaffung dar. Der Grund hierfür ist, dass die vorhandenen Geräte in 2022 altersbedingt Ihre Zulassung für den Einsatzdienst verlieren und es für die vorhanden Atemschutzmasken keine Ersatzteile mehr gibt.
Für die Löschgruppe Haarbach wird die Beschaffung im Zuge der Neubeschaffung des Mittleren Löschfahrzeuges notwendig, da dieses nach Norm mit Atemschutzgeräten ausgestattet wird. Diese Maßnahme ist, wie in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 03.03.2021 bereits dargestellt, nicht in der Ausschreibung für das Fahrzeug enthalten.
Die Beschaffung soll gemeinsam getätigt werden und in einer gemeinsamen Ausstattungslinie erfolgen, um Kompatibilität zwischen den Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg herzustellen.
Bei der Beschaffung handelt es sich konkret um 22 Atemschutzgeräte, 44 Druckluftflaschen und 44 Atemschutzmasken.
Hinzu kommen noch 5 Funk-Sprechgarnituren, damit die Atemschutzgeräteträger im Einsatzfall mit anderen Einsatzkräften kommunizieren können.
Die Verwaltung schätzt den Wert der Beschaffung auf 110.000,00 € brutto.
Die Beschaffung soll im Rahmen einer Ausschreibung nach VOL/A erfolgen.
Für die Maßnahme stehen keine Fördermittel aus Landkreis, Land oder Bund zur Verfügung.
Die Ausschreibung und Auftragsvergabe soll noch in 2021 erfolgen.
Die Lieferung ist für das Jahr 2022 vorgesehen.
Die nötigen Mittel sind in den Haushalt 2022 bereits angemeldet und einzustellen.
Diskussionsverlauf
StR Stephan Steigenberger kritisierte, dass es hierfür keine staatlichen Fördermittel gibt.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Atemschutzgeräte für die Feuerwehren der Stadt Vilsbiburg im Rahmen einer Ausschreibung nach VOL/A zu beschaffen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, nach Eingang und Prüfung der Angebote, dem wirtschaftlichsten Bieter den Zuschlag zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 30.08.2021, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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15.11.2021
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informativ
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Sachverhalt
Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 4 – Betriebskostenabrechnung AWO Kinderkrippe St. Marien und Michael-Jäger (im Grundsatz)
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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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15.11.2021
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ö
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informativ
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6 |
Datenstand vom 23.11.2021 14:59 Uhr