Datum: 06.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Grundschule Vilsbiburg - Ergebnis der Machbarkeitsstudie bezüglich Bestandsgrundstück
2 Bebauungsplan Achldorf II - Rahmenplanung
3 Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022
4 Gebührenkalkulation Abwasser
5 Spendeneingang über 1.000 EUR
6 Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Städtebauförderprogramm - Sonderfond "Innenstädte beleben"
7.2 Evaluation und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes - Antrag Die Grünen/bul-Fraktion (vom 25.05.2021)

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1. Grundschule Vilsbiburg - Ergebnis der Machbarkeitsstudie bezüglich Bestandsgrundstück

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 10.05.2021 wurde beschlossen, dass für eine Erweiterung der Grundschule am aktuellen Standort Untersuchungen durchgeführt werden sollen. 

Die Stadtverwaltung hat hierzu das Architekturbüro Wagner beauftragt, die in den Jahren 2016 bis 2019 bereits umfassende Erfahrungen mit der Unterrichtsform nach Lernlandschaften bei der Generalsanierung der Grund- und Mittelschule von Pilsting gesammelt hat.

In der beauftragten Machbarkeitsstudie wurde das erforderliche Raumprogramm (nach Angaben der Regierung von Niederbayern und dem Landratsamt), auf Grundlage der prognostizierten Anzahl an Grundschulkinder für das Jahr 2039 (Studie des Büros SAGS) ermittelt und mit den Bestandsdaten und Bestandsflächen der Grundschule abgeglichen.

Darüber hinaus wurden die bestehenden Haltebereiche für die Busse und Autos betrachtet und für die zukünftige Auslastung bewertet.

Als zeitgemäßes pädagogisches Konzept wurde von der Leitung der Grundschule dem Stadtrat das Prinzip mit Lernlandschaften bereits vorgestellt und vom Stadtrat sehr positiv aufgenommen. Das Funktionsschema und die Möglichkeiten einer Umsetzung im Bestandsgebäude wurden ebenso vom Architekturbüro Wagner untersucht. 

Als Anlage liegt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie bei und wird von Herrn Wagner und Herrn Gronau in der Sitzung vorgestellt.

Diskussionsverlauf

StR Josef Sterr äußerte Einwände zur Tagesordnung über TOP 1 bezüglich der Formulierung des Beschlussvorschlags Nr. 3. Hier erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass die Beschlussvorschläge immer angepasst werden können. 

StR Karlheinz Hiller und StR Werner Neumeier hinterfragten die der Machbarkeitsstudie zugrunde gelegten Schülerzahlen. 

Die Studie des Büros SAGS sieht in der Hochrechnung für das Jahr 2038 eine Anzahl von 28 Grundschulklassen (bis maximal 36 Klassen) vor, was sieben Züge für die Grundschule bedeuten würde. Die Regierung von Niederbayern geht davon aus, dass im Jahre 2038 davon ca. 70 % der Schüler Ganztagsangebote nutzen werden. Derzeit nutzen ca. 40 % der Grundschüler in Vilsbiburg Ganztagsangebote. 

Man plädierte dafür, die Zahlen aus den letzten Jahren nochmals aktuell mit den Zahlen aus dem Einwohnermeldeamt überprüfen zu lassen. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dazu, dass die Zahlen durch eine Prognose des Büros SAGS erstellt wurden und nicht durch die Verwaltung ausgearbeitet sind. Herr Wagner vom Büro Wagner Architekten erklärte weiter, dass eine geringe Änderung der Klassenzahlen sich nicht groß auf die Flächenangaben auswirken wird.

StR Werner Neumeier plädierte dafür, bei den Überlegungen zur Grundschule auch das Areal um die ehem. Krankenpflegeschule mit einzubeziehen. Die Erste Bürgermeisterin verwies nochmals auf den Auftrag für die Machbarkeitsstudie in welcher der aktuelle Standort und die angrenzenden Grundstücke überprüft werden sollten. Der Standort um die ehem. Krankenpflegeschule wird im nächsten Schritt in einer Standortauswahl mit untersucht. 

Auf die Frage von StR Florian Anzender, ob auch das direkt an die Grundschule angrenzende Grundstück mit überprüft wurde erklärte Herr Wagner, dass dies der Fall ist, aber man hier die nötigen Außenflächen vorgesehen hat. Er wies auch darauf hin, dass das Grundstück sehr schmal ist und für eine Bebauung mit einem Klassenzimmertrakt nicht geeignet ist. Stadtbaumeister Gerhard Binner ergänzte, dass bei einer Ganztagsnutzung des Schulgeländes Außenflächen für Sport und Spiel vorzusehen sind. Der Bereich des Pausenhofes wird ja fast vollständig überbaut und steht dafür dann nicht zur Verfügung. StR Anzender wollte weiterwissen, was denn maximal an Klassen auf dem derzeitigen Gelände untergebracht werden könnte. Hier erklärte Herr Wagner, dass man aktuell nur die Situierung des erforderlichen Volumens auf dem Gelände untersucht hat und hier schon zu dem Ergebnis gekommen ist, dass dies nicht darstellbar ist. Sollte die Planung detailliert ausgefertigt werden, würde dies den Rahmen einer Machbarkeitsstudie übersteigen. 

StR Josef Sterr meinte bezüglich der neuen pädagogischen Ausrichtung der Schule im Hinblick auf Lernlandschaften, dass dieses Konzept auch von der Lehrerschaft mitgetragen werden muss. Hier könnte sich in zehn Jahren bereits wieder etwas ändern und evtl. geschaffene Flächen unnötig werden. Herr Sterr wollte wissen, ob sich das System auf die Förderung auswirkt. Herr Wagner erklärte dazu, dass sich die Förderung nicht nach dem Konzept der Schule richtet. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass es sich bei den Lernlandschaften um ein zukunftsweisendes Schulsystem handelt, welches in anderen Städten bereits üblich ist. Bei der Planung der neuen Realschule haben drei von vier Entwürfen das System bereits umgesetzt. Man plane ein Gebäude für die Pädagogik der zukünftigen Generationen. StRin Michaela Feß plädierte für eine genaue Betrachtung des Systems und dafür, dass man sich möglichst breit in der Planung aufstellt. StR Josef Sterr war der Meinung, sollte man sich für ein neues Gelände entscheiden, dass vorher Überlegungen angestellt werden müssen, was man dann mit dem bestehenden Gelände mit fast 6.000 m ² macht. Weiter muss bei einem Beschluss zu Überlegungen für einen Neubau ein möglicher Standort bereits bekannt sein. Die Option auch zum Beispiel nur die 1. Klassen auszulagern müsste ebenfalls untersucht werden. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies in diesem Zusammenhang auf den Beschluss vom 10.05.2021 in welchen man sich für einen Grundschulstandort ausgesprochen hat, um einen Schulsprengel zu vermeiden. Grundsätzlich bleibt aber festzuhalten, dass entweder zusätzliche Flächen notwendig sind, oder ein komplett neuer Standort auszuwählen ist. Nach den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie wäre es jetzt konsequent, alternative Standorte zu suchen. Auch die möglichen Alternativen sollten sich in einem gewissen Radius in der Innenstadt befinden. Auch sind dabei mögliche Erweiterungsflächen um das aktuelle Gelände zu überprüfen. Weiter erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass das Verkehrsproblem am aktuellen Standort nicht gelöst werden kann. 

Im Gremium war man sich einig, dass der Beschluss zu dem Beschlussvorschlag Nr. 3 bedeutet, dass auch der aktuelle Standort für Erweiterungen in der näheren Umgebung mit in die Überlegungen einzubeziehen ist. Der zukünftige Standortfindungsprozess muss in den Überlegungen offen gestaltet werden. 

Herr StR Rudolf Lehner erkundigte sich nach den Fördermöglichkeiten. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass bei einem Neubau von Kindergärten die förderfähigen Flächen derzeit mit ca. 5.000,00 € je qm gefördert werden und dies ähnlich bei einer Grundschule sein wird. Herr Architekt Wagner wies darauf hin, dass ab erreichen einer Kostenschwelle von 80 % für  die Sanierung im Vergleich zu einem Neubau, die Wirtschaftlichkeit nachzuweisen ist. Eventuell lehnt die Förderstelle dann eine Sanierung des Gebäudes wegen Unwirtschaftlichkeit ab. 

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der Grundschule Vilsbiburg auf dem bestehenden Grundstück und den unmittelbar östlich angrenzenden städtischen Grundstücken zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die ermittelten Daten in der Machbarkeitsstudie als Basis weiterer Überlegungen zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Verwaltung wird beauftragt auf Basis der ermittelten Daten geeignete Standorte für eine Erweiterung, oder neue Grundschule zu eruieren und Gespräche mit Grundstückseigentümern zu führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan Achldorf II - Rahmenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das noch zu errichtende Baugebiet Achldorf, Bauabschnitt II, hat nach dem gültigen Bebauungsplan 118 Grundstücks-Bauparzellen. 
Diese sind aktuell vorgesehen für:
7 Reihenhäuser         mit Grundstücken von 383 bis 607 qm
111 Einfamilienhäuser und Doppelhäuser         mit Grundstücken bis 1.547 qm
44 Grundstücke sind über 800 qm groß

Der Bebauungsplan Achldorf II wurde bereits mehrmals im Gremium intensiv behandelt. Auf Grund dessen, dass der Bebauungsplan bereits vor über 20 Jahren erstellt wurde und viele große Grundstücke eingeplant sind hat man einen Überarbeitungs- und Anpassungsbedarf erkannt und gemeinsam in zwei Workshops die Grundlagen dazu erarbeitet. Es wurde dabei vorgeschlagen, den Bebauungsplan Achldorf II in drei Bereiche aufzuteilen. 

Der östliche Bereich (Libero-Fläche) wird aktuell nicht überarbeitet. Als (funktionierender) rechtskräftiger Bestandsbebauungsplan verliert er aber nicht sein Baurecht. 

Für die zwei westlichen Bereiche sind mittels einer Rahmenplanung die Grundlagen für die Überarbeitung des Bebauungsplanes zu erstellen. Mit diesen Leistungen wurde das Büro Arc Architekten mbB zusammen mit dem Büro Linke + Kerling beauftragt.

Herr Architekt Leidl und Frau Linke werden in der Sitzung die Überlegungen aus der Rahmenplanung - basierend auf den gemeinsamen Erkenntnissen in den Workshops – vortragen und erläutern. 

Diskussionsverlauf

Vor der ausführlichen Vorstellung der Planunterlagen durch Herrn Leidl und Frau Linke erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass man in der anschließenden Diskussion gerne folgende Punkte durch das Gremium geklärt haben möchte:
1.        Ob eine ringförmige Haupterschließungsstraße vorstellbar ist.
2.        Ob entlang der Thalhammer Straße eine Weiterführung des Geschosswohnungsbaus vorstellbar ist.
3.        Ob im Süden eine Erweiterung des bestehenden Kindergartens eingeplant werden soll.
4.        Ob die vorgestellten Planungen als Grundlage für weitere Planungsschritte verwendet werden sollen.

StRin Veronika Ritt wollte wissen, woher die Flächeneinsparungen im öffentlichen Bereich kommen. Herr Leidl erklärte, dass man durch die ringförmige Erschließung vermeidet, dass eine Parzelle an mehreren öffentlichen Straßen anliegt. Dies führt zu einer höheren Wirtschaftlichkeit der Erschließung. Die öffentliche Erschließung sollte reduziert werden und in einigen Bereichen ist es vorgesehen, dass die Autos z. B. am Rand einer Häuseranordnung stehen bleiben. StR Karlheinz Hiller hatte eine Frage zu der gemeinsamen Entwicklung einer Fläche durch Bauinteressenten. Was wäre in dem Fall, wenn die Bauinteressenten die öffentliche Fläche in dem Abschnitt nicht gemeinsam nutzen möchten? Hierbei handelt es sich um eine Frage des Angebots, meinte Herr Leidl. Auch eine teilweise „Konzeptvergabe“ an mehrere Bewerber für eine Teilfläche sollte diskutiert werden. StRin Michaela Feß begrüßte die Vorschläge für die zukünftigen Planungen und plädierte dafür, ausreichend Retentionsflächen für das Regenwasser zu schaffen. 

StR Florian Anzeneder verwies auf das Problem des zusätzlichen Verkehrsaufkommens auf der geplanten Ringstraße aber auch bezüglich der Anbindung zur Umgehungsstraße. Herr Leidl stimmte dem zu und erklärte, dass ein weiterer Anschluss des Baugebiets Richtung Süden notwendig ist. Weiter war man sich einig, dass durch die Schaffung von zusätzlichen Grünflächen im Bauabschnitt auch die Verkaufspreise steigen werden und der Aufwand für die Stadtbauhof zur Grünpflege steigen wird. Auf die Aussage von StR Florian Anzeneder, dass die Einzelgrundstücke den Bauherren mehr Individualität geben und zeigte sich überrascht, wie viele Wohneinheiten auf der reduzierten Fläche untergebracht werden können. Die Erweiterungsfläche für den Kindergarten wurde im Gremium als sinnvoll betrachtet.  Bezüglich der Grundstückspreise kann laut Hr. Leidl erst eine verlässliche Aussage getroffen werden, wenn die Planungen zur Erschließung abgeschlossen sind. 

StR Josef Sterr sprach von einem Paradigmenwechsel in den Planungen. Man müsse sich weiter im Klaren sein, dass kleine Grundstücke und viele öffentliche Grünflächen zu einen höheren Grundstückspreis führen werden. Weiter werden acht Einzelgrundstücke als zu wenig angesehen. Weiter äußerte Herr Sterr bedenken bzgl. der Vermarktung der Grundstücke wenn mehrere Bauinteressenten sich für einen Abschnitt einig sein müssen und verwies in diesem Zusammenhang auf die Bauparzelle 1 im Baugebiet „Burger Feld“. Die aufwendige Vergabe wird in der Verwaltung zusätzlichen Aufwand generieren. Geschäftsleiter Sebastian Stelzer fragte nach rechtlich haltbaren Vergabekriterien für den Verkauf ganzer Abschnitte. Michael Leidl verwies hier auf Beispiele von anderen Gemeinden. Man war sich einig, dass neben der Entwicklung des B-Plans auch die Vergabekriterien für den Verkauf von Geschosswohnungsbaugrundstücken und ganzen Abschnitten erarbeitet werden müssen. 

StRin Claudia Geilersdorfer stellte in Frage, ob die vorgestellte verdichtete Bauweise in Achldorf notwendig ist. Eine gesunde Mischung mit Einfamilienhäusern wäre hier zielführender. Es sollte nicht das maximal mögliche an Nachverdichtung umgesetzt werden. Herr Leidl verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass die Dichte nicht so hoch liegt wie bei dem „Jungen Wohnen“ im Bauabschnitt I. Weiter sollte die Dichte im Geschosswohnungsbau entlang der Thalhammer Straße wie begonnen weitergeführt werden und der Bedarf an anderen Wohnformen wie das klassische Einfamilienhaus steigt kontinuierlich an. 

StR Hermann Bauer verwies nochmals auf die Vergabekriterien. Sollten ganze Bauabschnitte an Bauträger vergeben werden, hat die Stadt Vilsbiburg es nicht mehr in der Hand, wer Eigentümer der Grundstücke wird. Herr Leidl erklärte dazu, das sich die Gruppe der Bauherren für den Verkauf eines gesamten Abschnittes bereits vor der Vergabe bilden muss und sich dann gemeinsam bewirbt. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die weiteren Diskussionen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität geführt werden. Der Stadtrat wird sich erst bei der Verabschiedung der Machbarkeitsstudie und Aufstellung des B-Plans wieder mit dem Thema befassen.  

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3. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung im Januar verschoben.

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4. Gebührenkalkulation Abwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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5. Spendeneingang über 1.000 EUR

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die Sitzung im Januar verschoben.

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6. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben.

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö informativ 7
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7.1. Städtebauförderprogramm - Sonderfond "Innenstädte beleben"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö informativ 7.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 25.05.2021 hat das Büro Querfeld.Design zwei Konzepte im Rahmen des Förderprogramms „Belebung von Innenstädten“ vorgestellt, für die jeweils ein Förderantrag bei der Regierung gestellt wurde: „Konzeption von Co-Working-Spaces“ und „Gestaltung von Signaletik-Anlagen“. Ersteres hat gute Aussichten auf Förderung und ist aktuell vorrangig. Letzteres wurde von Seiten der Regierung als schwieriger förderbar bewertet und wird mangels Dringlichkeit zurückgestellt. 

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7.2. Evaluation und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes - Antrag Die Grünen/bul-Fraktion (vom 25.05.2021)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 06.12.2021 ö informativ 7.2

Sachverhalt

Die neue Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums bietet ab Januar 2022 eine interessante Förderkulisse, die unter anderem auf bestehende Konzepte aufbaut. Kommunen können von einem Fachbüro ein sogenanntes „Vorreiterkonzept“ erarbeiten lassen, sofern das ehemalige Klimaschutzkonzept vor 2016 erstellt wurde. 
Die Förderquote beträgt 50 % für ein aktualisiertes und ambitioniertes Konzept, einschließlich dem Ziel, bis 2040 klimaneutral zu werden. 
Der Klimaschutz- und Regionalmanager recherchiert die konkreten Bedingungen und Möglichkeiten sowie ein geeignetes Fachbüro und stellt dieses Anfang 2022 vor.  

Datenstand vom 23.12.2021 13:26 Uhr