Datum: 13.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Besetzung Auswahlgremium für das VgV Verfahren der Architektenleistungen zur Vilstalhalle
2 Kurve in Frauenau
3 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit ELW und einer gewerblichen Lagerhalle mit Büroräumen (Lagerung von Elektro-Installationsmaterial)
4 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Nutzungseinheiten, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen - Im Burger Feld 31, FlNr. 826/4, Gem. Vilsbiburg
5 Antrag auf Baugenehmigung - Anbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte - Pröllerweg 2, FlNr. 305/33, Gem. Vilsbiburg
6 Antrag auf Baugenehmigung - Anbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte - Pröllerweg 3, FlNr. 305/34, Gem. Vilsbiburg
7 Information über die geplanten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in 2022
8 Anfrage StR Frankowski - Weg Jahngarten zum TSV

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1. Besetzung Auswahlgremium für das VgV Verfahren der Architektenleistungen zur Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 22.11.2021 wurde über das VgV-Verfahren zur Beauftragung der Architektenplanungsleistungen für die umfassende Sanierung der Vilstalhalle informiert.

Die Zusammensetzung des Auswahlgremiums ist im Bau- und Umweltausschuss zu beschließen.

Die Betreuung des Verfahrens erfolgt durch die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg. Folgende Zusammensetzung wurde vorgeschlagen:

  • Erste Bürgermeisterin
  • Ein Vertreter je Fraktion
  • Vertreter der Verwaltung (Herr Binner und Herr Sarcher)

Durch die Fraktionen wurden folgende Vertreter benannt:

CSU:                        Frau Geilersdorfer
Freie Wähler:                Frau Pollner
SPD:                        Herr Sarcher
bul/die Grünen:        Frau Feß

Als Termin für Vorstellung und Auswahl des Planungsbüros für die Architektenleistungen bitten wir den 24.02.2022 und 25.02.2022 sich vorzumerken.

Beschluss

Seitens des Bau- und Umweltausschusses besteht Einverständnis mit der vorgeschlagenen Zusammensetzung des Gremiums für die Auswahl des Architekturbüros zum Projekt „Umfassende Sanierung der Vilstalhalle“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Kurve in Frauenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 26.07.2021 wurde vor Ort die Verkehrssituation in Frauenau besichtigt.

Als Ergebnis wurde festgehalten, dass die Polizei die Verkehrssituation beurteilt und dazu eine Stellungnahme abgibt. 

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Vilsbiburg liegt als Anlage bei. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde eine Abwägung vorgenommen, ob eine Erweiterung bzw. Ausweitung des Bereiches die Verkehrssituation verbessern kann.

Beschluss

Die Stellungnahme der Polizeiinspektion Vilsbiburg wird zur Kenntnis genommen.  Auf Grund der Erkenntnisse aus der Stellungnahme der Polizeiinspektion Vilsbiburg beschließt der Bau- und Umweltausschuss, dass bauliche Verbesserungsmaßnahmen nicht vorgenommen werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6

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3. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit ELW und einer gewerblichen Lagerhalle mit Büroräumen (Lagerung von Elektro-Installationsmaterial)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlichen Außenbereich nahe der bestehenden Bebauung in Seyboldsdorf.


Die Erschließung erfolgt über die öffentliche Straße „Am Dorfanger“.



Das Vorhaben beurteilt sich gem. §35 Abs. 2 BauGB. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es öffentiche Belange nicht beeinträchtigt.

Das Entstehen oder Verfestigen einer Splittersiedlung kann hier nicht bejaht werden, da Seyboldsdorf als Ortsteil schon Siedlungscharakter aufweist. Ebenso orientert sich das Vorhaben an der bestehenden Bebauung, sodass es sich gut einfügt. 

Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg sieht für diesen Bereich zwar Flächen für die Landwirtschaft (Ackerflächen) vor, jedoch eignet sich der gesamte Bereich zwischen der Straße „Am Dorfanger“ und der „Dorfstraße“ in der geplanten gesamten Flächennutzungsplananpassung zur Festsetzung eines Dorfgebietes (MD). 

Die geplante Nutzung würde auch dem Charakter eines Dorfgebietes nicht widersprechen.

Seitens AB32 kann das Einvernehmen zum Vorhaben erteilt werden.   

Rechtlich widerspricht das Vorhaben zwar den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, dies lässt sich aber in Anbetracht der möglichen weiteren langfristigen Entwicklung rechtfertigen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Antrag auf Vorbescheid. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Wohngebäudes mit zwei Nutzungseinheiten, einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen - Im Burger Feld 31, FlNr. 826/4, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Rahmen des Vorbescheidantrages ist zu klären, ob das Grundstück im Burger Feld mit einem Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten und einer Doppelgarage mit zwei Stellplätzen bebaut werden kann. 

Rechtliche Bewertung:

Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Burger Feld“. Der rechtskräftige Bebauungsplan sieht dabei folgende Regelung vor:


Bei der rechtlichen Beurteilung bleiben persönliche Belange außen vor, sofern sie nicht zu einer unbeabsichtigten Härte führen würden. Eine Ablehnung und Einhaltung der Vorschriften aus dem Bebauungsplan (wie bisher alle anderen Bauherren im Baugebiet – es waren viele Anfragen zur Errichtung einer weiteren WE vorhanden) würde hier nicht zu einer unbeabsichtigten Härte führen.




Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde eine Abwägung zwischen den Belangen des Bauherren, der bereits beantragten Bauvorhaben, der Lage des Grundstückes und der Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgenommen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Anbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte - Pröllerweg 2, FlNr. 305/33, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Vilsbiburg Süd“. 


Das Doppelhaus „Pröllerweg 2 und 3“ soll weiterhin identisch ausgebildet werden. 

Die Garage soll abgerissen werden. Statt der Garage sollen zwei Stellplätze ausgewiesen werden. 

Der Anbau an das bestehende Gebäude erfolgt im Süden. Das Dach soll von dem bestehenden First bis zur neuen Wand abgeschleppt werden. Ebenso soll ein Balkon angebaut werden.

Durch den Umbau entstehen 2 WE mit je unter 100m². 

Folgende Befreiungen sind erforderlich:

  1. Befreiung von der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg
„Stellplätze sind im Vorgartenbereich zulässig, wenn der Gebäudeabstand zur Straße mindestens 12 m beträgt […]“
Der Gebäudeabstand zur Straße beträgt weniger als 12m. Dies widerspricht jedoch nicht den Grundzügen des Bebauungsplanes, da dieser bereits prinzipiell Stellplätze im Vorgartenbereich zugelassen hat (wenn auch nicht an dieser Stelle).
 
  1. Befreiung von der Dachneigung
DN 18° bis 23°
Die Dachneigung der neuen Dachseite beträgt 15°, dadurch wird der bestehende First beibehalten.

  1. Baugrenze
Die Baugrenze wird im Südwesten um 0,52m durch den Anbau überschritten.

  1. Baugrenze
Durch den Balkon wird die Baugrenze um 3,02m überschritten.

  1. Befreiung von der zwingenden Festsetzung einer Garage und dem Stellplatz vor der Garage


Folgende Stellungnahme eines Nachbarn ist eingegangen und in die Abwägung über die Entscheidung über die Befreiungen einzubeiziehen:

Vorweggenommen, möchte ich nicht einer nötigen Modernisierung und Sanierung des Hauses eines Nachbarn im Weg stehen. Dennoch sollten die Maßnahmen im Rahmen bleiben und für mich als angrenzenden Nachbarn nicht nur Nachteile haben.


Mir sind folgende Punkte ein Anliegen:

Aufweichung Bebauungsplan
Zum Ersten ist der Pröllerweg in einer sehr einheitlichen, geschlossenen Bauweise angelegt. Durch den geplanten Abriss der Garagen bricht die Optik der Straße auf und ein sehr ungleichmäßiges und unruhiges Straßenbild entsteht. Zumal im Bebauungsplan die Garagen explizit als „zwingend erforderlich“ hinterlegt sind. Daher stellt sich mir genau diese Änderung als sehr extrem dar.
Des Weiteren werden die Grenzen des Bebauungsplan nicht nur etwas ausgereizt sondern weit überschritten. Der geplante Balkon auf Stelzen ragt mehr als 3 Meter über die Grenze der Bebauungsgrenze und steht somit weiter als 5,50 Meter als die jetzige Hauswand heraus. Was eine enorme Änderung in der Gartenflucht entstehen lässt. (siehe Bild)

Wohnraumverdichtung
Durch Umbau und Erweiterung des Hauses werden die Anzahl der Wohnungen erhöht. Im selben Zug allerdings wird Wohnraum für Familien, die sich langfristig in Vilsbiburg niederlassen wollen, verringert. Als bestes Beispiel sind die Vormieter, die dort über 20 Jahre gelebt haben.

Präzedenzfall
Mir stellt sich die Frage, wenn eine solch drastische Umbau- und Erweiterungsmaßnahme in diesem Rahmen durchgesetzt werden kann, was das in der Zukunft für die unmittelbare Umgebung bzw. auch andere Siedlungsgebiete oder Stadtteile bedeutet. Werden viele Nachbarn nachziehen und ebenfalls Wohnfläche erweitern wollen? Bleibt der ursprüngliche beschlossene Wunsch der Anliegerversammlung vom Bau des Pröllerweg bestehen, dass nur Einfamilienhäuser gewünscht sind? Oder aber ist im Gegenteil dazu die Wohnraumverdichtung unabhängig von allen anderen Aspekten gewünscht?

Persönliche Gründe
Durch die Art und Weise des geplanten Umbaus wird jeder angrenzende Nachbar zum gläsernen Menschen. Durch den weit in den Garten ragenden Bau plus noch weiter reichenden Balkon nicht vermeidbar, dass ich kontinuierlich einsichtig bin, besonders mit Blick auf die warmen Sommermonate. 
Ein solches Mehrparteienhaus zerstört den Siedlungscharakter und bringt eine potentiell hohe Fluktuationsrate und mehr Verkehr mit sich.

Angespannte Parkplatzsituation
Als letzten Punkt möchte ich noch auf die Parkplatzsituation eingehen. Im ganzen Siedlungsgebiet sind Parkplätze rar. Besonders tagsüber unter der Woche (Krankenschwesterschule und Krankenhaus) sind die Straßen und somit auch Rettungswege trotz Parkverbot zugestellt. Auch wenn die geplanten 4 Stellplätze rechtlich ausreichend sind, stellt sich mir die Frage, wo die überschüssigen Fahrzeuge realistisch gesehen geparkt werden sollen. Bei 4 Wohnungen mit jeweils mehr als einem Bewohner werden die geplanten Parkplätze höchstwahrscheinlich schon ohne möglichen Besuch nicht ausreichen.“

(Bild ist Bestandteil der Stellungnahme)












Diskussionsverlauf

Das Gremium möchte der Sanierung und dem Anbau prinzipiell nicht entgegenstehen, bittet jedoch um Umplanung des Vorhabens, sodass eine einvernehmlichere Lösung mit den Nachbarn herbeigeführt werden kann (z.B. Einhaltung der Festsetzungen zu den Garagen und Reduktion des Balkons auf eine Loggia, bzw. Verzicht auf einen Balkon). 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Baugenehmigung - Anbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte - Pröllerweg 3, FlNr. 305/34, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Vilsbiburg Süd“. 


Das Doppelhaus „Pröllerweg 2 und 3“ soll weiterhin identisch ausgebildet werden. 

Die Garage soll abgerissen werden. Statt der Garage sollen zwei Stellplätze ausgewiesen werden. 

Der Anbau an das bestehende Gebäude erfolgt im Süden. Das Dach soll von dem bestehenden First bis zur neuen Wand abgeschleppt werden. Ebenso soll ein Balkon angebaut werden.

Durch den Umbau entstehen 2 WE mit je unter 100m². 

Folgende Befreiungen sind erforderlich:

  1. Befreiung von der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg
„Stellplätze sind im Vorgartenbereich zulässig, wenn der Gebäudeabstand zur Straße mindestens 12 m beträgt […]“
Der Gebäudeabstand zur Straße beträgt weniger als 12m. Dies widerspricht jedoch nicht den Grundzügen des Bebauungsplanes, da dieser bereits prinzipiell Stellplätze im Vorgartenbereich zugelassen hat (wenn auch nicht an dieser Stelle).
 
  1. Befreiung von der Dachneigung
DN 18° bis 23°
Die Dachneigung der neuen Dachseite beträgt 15°, dadurch wird der bestehende First beibehalten.

  1. Baugrenze
Die Baugrenze wird im Südwesten um 0,52m durch den Anbau überschritten.

  1. Baugrenze
Durch den Balkon wird die Baugrenze um 3,02m überschritten.

  1. Befreiung von der zwingenden Festsetzung einer Garage und dem Stellplatz vor der Garage


Folgende Stellungnahme eines Nachbarn ist eingegangen und in die Abwägung über die Entscheidung über die Befreiungen einzubeiziehen:

Vorweggenommen, möchte ich nicht einer nötigen Modernisierung und Sanierung des Hauses eines Nachbarn im Weg stehen. Dennoch sollten die Maßnahmen im Rahmen bleiben und für mich als angrenzenden Nachbarn nicht nur Nachteile haben.


Mir sind folgende Punkte ein Anliegen:

Aufweichung Bebauungsplan
Zum Ersten ist der Pröllerweg in einer sehr einheitlichen, geschlossenen Bauweise angelegt. Durch den geplanten Abriss der Garagen bricht die Optik der Straße auf und ein sehr ungleichmäßiges und unruhiges Straßenbild entsteht. Zumal im Bebauungsplan die Garagen explizit als „zwingend erforderlich“ hinterlegt sind. Daher stellt sich mir genau diese Änderung als sehr extrem dar.
Des Weiteren werden die Grenzen des Bebauungsplan nicht nur etwas ausgereizt sondern weit überschritten. Der geplante Balkon auf Stelzen ragt mehr als 3 Meter über die Grenze der Bebauungsgrenze und steht somit weiter als 5,50 Meter als die jetzige Hauswand heraus. Was eine enorme Änderung in der Gartenflucht entstehen lässt. (siehe Bild)

Wohnraumverdichtung
Durch Umbau und Erweiterung des Hauses werden die Anzahl der Wohnungen erhöht. Im selben Zug allerdings wird Wohnraum für Familien, die sich langfristig in Vilsbiburg niederlassen wollen, verringert. Als bestes Beispiel sind die Vormieter, die dort über 20 Jahre gelebt haben.

Präzedenzfall
Mir stellt sich die Frage, wenn eine solch drastische Umbau- und Erweiterungsmaßnahme in diesem Rahmen durchgesetzt werden kann, was das in der Zukunft für die unmittelbare Umgebung bzw. auch andere Siedlungsgebiete oder Stadtteile bedeutet. Werden viele Nachbarn nachziehen und ebenfalls Wohnfläche erweitern wollen? Bleibt der ursprüngliche beschlossene Wunsch der Anliegerversammlung vom Bau des Pröllerweg bestehen, dass nur Einfamilienhäuser gewünscht sind? Oder aber ist im Gegenteil dazu die Wohnraumverdichtung unabhängig von allen anderen Aspekten gewünscht?

Persönliche Gründe
Durch die Art und Weise des geplanten Umbaus wird jeder angrenzende Nachbar zum gläsernen Menschen. Durch den weit in den Garten ragenden Bau plus noch weiter reichenden Balkon nicht vermeidbar, dass ich kontinuierlich einsichtig bin, besonders mit Blick auf die warmen Sommermonate. 
Ein solches Mehrparteienhaus zerstört den Siedlungscharakter und bringt eine potentiell hohe Fluktuationsrate und mehr Verkehr mit sich.

Angespannte Parkplatzsituation
Als letzten Punkt möchte ich noch auf die Parkplatzsituation eingehen. Im ganzen Siedlungsgebiet sind Parkplätze rar. Besonders tagsüber unter der Woche (Krankenschwesterschule und Krankenhaus) sind die Straßen und somit auch Rettungswege trotz Parkverbot zugestellt. Auch wenn die geplanten 4 Stellplätze rechtlich ausreichend sind, stellt sich mir die Frage, wo die überschüssigen Fahrzeuge realistisch gesehen geparkt werden sollen. Bei 4 Wohnungen mit jeweils mehr als einem Bewohner werden die geplanten Parkplätze höchstwahrscheinlich schon ohne möglichen Besuch nicht ausreichen.“

(Bild ist Bestandteil der Stellungnahme)












Diskussionsverlauf

Das Gremium möchte der Sanierung und dem Anbau prinzipiell nicht entgegenstehen, bittet jedoch um Umplanung des Vorhabens, sodass eine einvernehmlichere Lösung mit den Nachbarn herbeigeführt werden kann (z.B. Einhaltung der Festsetzungen zu den Garagen und Reduktion des Balkons auf eine Loggia, bzw. Verzicht auf einen Balkon). 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Information über die geplanten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö informativ 7

Sachverhalt

Herr Binner stellt die geplanten Baumfällungen und Ersatzpflanzungen in 2022 vor.

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8. Anfrage StR Frankowski - Weg Jahngarten zum TSV

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.12.2021 ö informativ 8

Sachverhalt

Herr StR Frankowski machte darauf Aufmerksam, dass die Hecken am Weg entlang der Bahnlinie im Frühjahr zurückgeschnitten wurden. Dadurch ist das steile Gelände unmittelbar einsehbar und könnte gefährdend sein. Er regt hier eine Absturzsicherung an. StRin Feß bittet diese Absturzsicherung naturnah zu gestalten (z.B. Hecken), da es sich um einen Naturweg handelt.

Datenstand vom 15.12.2021 11:40 Uhr