Datum: 20.12.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ehrungen für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung
2 Haushalt 2022 - Verabschiedung
3 Stadtwerke Vilsbiburg - Geschäftsbericht 2020
4 Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2020
5 VibWind - Geschäftsbericht 2020 und Feststellung des Jahresabschlusses 2020
6 Verabschiedung der kaufmännischen Leitung der Stadtwerke Vilsbiburg, Frau Anita Ittlinger in den Vorruhestand
7 Gebührenkalkulation Abwasser
8 Erlass einer neuen Hundesteuersatzung
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Anleinpflicht für Hunde - Anfrage StR Anzeneder
9.2 Digitale Bürgerversammlung - Anfrage StR Schwimmer

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1. Ehrungen für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Von Seiten der Stadtverwaltung Vilsbiburg wurden

  • Herr Georg Brams
  • Herr Karlheinz Hiller
  • Herr Sebastian Huber
  • Herr Josef Sterr

für die „Ehrung für besondere Verdienste um die kommunale Selbstverwaltung“ vorgeschlagen. Uns hat die freudige Nachricht erreicht, dass der Vorschlag angenommen wurde und die Urkunde ausgehändigt werden kann.

Der Landrat des Landkreises Landshut hat die Erste Bürgermeisterin gebeten, die Aushändigung in coronagerechter Weise an die Geehrten vorzunehmen.

Die letzte Sitzung im Jahr mit den traditionellen Haushaltsreden bietet einen schönen Rahmen für die Übergabe der Urkunden. 

In diesem Zusammenhang wird auch Herr Sebastian Huber aus dem Gremium verabschiedet. Herr Huber war bei der offiziellen Verabschiedung entschuldigt. 

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2. Haushalt 2022 - Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2022 weist folgende Haushaltssummen auf:

1. Haushaltssummen:

2022
2021
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
32.786.200 €
30.565.100 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
21.666.400 €
17.941.900 €

Gesamthaushalt:
54.452.600 €
48.507.000 €


2. Eckdaten:

2022
2021
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
0 €
0 €
= im Verhältnis der VWH-Summe/%

0 %
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
82.900 €
1.745.900 €
  • Kreditaufnahme
3.600.000 €
2.000.000 €
  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
10.941.700
9.283.500 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0 €
0 €
  • Schuldenstand am 01.01.2022 (704 €/je Einwohner)*

  • Schuldenstand am 31.12.2022 (915 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2022: 1.012.680 €)
Ist:       9.315.360 €
Plan:
11.200.295 €

*Einwohnerstand zum 31.12.2020: 12.231

3. Haushaltsplanänderungen:
Die Änderungen, welche in der 1. Haushaltslesung des Stadtrats am 22.11.2021 präsentiert wurden, wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. 
Weitere Änderungen haben uns am 10.12.2021 durch Mitteilung des statistischen Landesamtes erreicht. Wir erhielten die erfreuliche Nachricht für 2022 aufgrund einer Änderung des Grundbetrags (Steigerung um 3,1 %) nun doch Schlüsselzuweisungen zu erhalten. Diese werden bei 613.280 EUR für Vilsbiburg liegen. 
Ebenso wurden uns die geänderten Beteiligungsbeträge mitgeteilt, die Änderungen sind der Änderungsliste zu entnehmen. Hier haben sich keine allzu großen Veränderungen zu den bisherigen Ansätzen ergeben. In der Anlage sind alle Änderungen enthalten.

4. Kreditaufnahmen:
Für die Stadt Vilsbiburg ist eine Kreditermächtigung von 3,6 Mio. € geplant.
Die Stadtwerke Vilsbiburg werden im Jahr 2022 einen neuen Kredit von 1 Mio. € aufnehmen.

5. Stellenplan:
Der Stellenplan wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 15.11.2021 vorberaten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Die Verteilung des Stellenplans erfolgte in der Stadtratssitzung am 22.11.2021. Mit Beschluss der Haushaltssatzung ist auch der Stellenplan beschlossen.

6. mittelfristige Finanzplanung:
Der Finanzplan wird für die Stadtratssitzung am 24.01.2022 vorbereitet.

7. Haushaltsreden:
Nach der kurzen Vorstellung der Haushaltsdaten durch die Kämmerin folgen die Haushaltsreden der Ersten Bürgermeisterin und der Fraktionssprecher.

Diskussionsverlauf

Stadtkämmerin Nadine Eggl hat die Zahlen des Haushalts 2022 vorgestellt.

Es folgten die Haushaltsreden der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und der Fraktionsvorsitzenden. Sie sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. 

Die Haushaltssatzung der Stadt Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2022 wurde im Wortlaut vorgelesen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und in Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2022. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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3. Stadtwerke Vilsbiburg - Geschäftsbericht 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2020 und der Bericht über die Prüfung zum Jahresabschluss 2020 wurden in das RIS eingestellt und in der Werkausschusssitzung am 30.11.2021 ausführlich behandelt. 

Der Jahresüberschuss 2020 beträgt nach Steuern 52.092,11 EUR.

Der Bericht weist einen Betriebsüberschuss beim E-Werk von 181.261,05 EUR, einen Betriebsfehlbetrag beim Wasserwerk von 61.738,56 EUR, bei der Wärmeversorgung von 103.469,19 EUR, beim Betrieb des Glasfasernetzes von 180,27 EUR und beim Anrufsammeltaxi von 18.253,09 EUR aus. 

An die Stadt wird die Konzessionsabgabe in Höhe von 356.428,00 EUR, der Verwaltungskostenbeitrag von 57.503,10 EUR und die Gewerbesteuer von 7.375,00 EUR, insgesamt 421.306,10 EUR abgeführt. 

Der Geschäftsbericht wurde vom Werkausschuss einstimmig ohne Erinnerung zur Kenntnis genommen, dem Stadtrat wird dies ebenfalls vorgeschlagen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Geschäftsbericht 2020 der Stadtwerke Vilsbiburg ohne Erinnerung zur Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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4. Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2020 und der Bericht über die Prüfung zum Jahresabschluss 2020, der allen Stadträten über das RIS zugängig ist, wurde dem Werkausschuss in der Sitzung am 30.11.2021 gemäß Eigenbetriebsverordnung vorgelegt und beraten.

Die Prüfung erfolgte über den Zeitraum von August bis November 2021 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann.

Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann wurde vorgelegt. Änderungen gegenüber dem im Jahresbericht vorgelegten Jahresabschluss haben sich nicht ergeben.

Die abschließende Feststellung ist durch den Stadtrat vorzunehmen.

Die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann hat zu keinen Einwendungen geführt. 

Vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann wurde für den Jahresabschluss 2020 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt und liegt vor. 

Beschluss 1

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann geprüfte Jahresabschluss 2020 wird festgestellt.

Er weist bei einer Bilanzsumme von 14.839.924,14 € einen Jahresgewinn von 52.092,11 € aus.

Der Jahresgewinn 2020 ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.

Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 und über den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsberichtes beträgt gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung sieben Tage an der Amtstafel im Rathaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt auf Grund des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 die Entlastung und stellt fest, dass die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und die Werkleitung eine ordnungsgemäße Hauswirtschaft und Wirtschaftsführung betrieben haben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. VibWind - Geschäftsbericht 2020 und Feststellung des Jahresabschlusses 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Kommunalunternehmen wurde zum 31.12.2020 aufgelöst und der Betrieb in die Sparte Stromerzeugung des Eigenbetriebs Stadtwerke Vilsbiburg integriert. Nach Auflösung des Kommunalunternehmens  VibWind AdöR, ist der Stadtrat das zuständige Aufsichtsgremium.

Der Bericht zur Prüfung des Jahresabschlusses 2020 einschließlich Lagebericht wurde den Mitgliedern des Werkausschusses im Anschluss zur Werkausschusssitzung vom 30.11.2021 vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann, Augsburg, detailliert vorgetragen. Der Jahresabschlussbericht und der Prüfbericht sind den Stadträten über das RIS zugänglich.

Die Buchführung, der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 sowie der Lagebericht wurden durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann satzungsgemäß geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt und liegt vor.

Der Jahresabschluss 2020 weist eine Bilanzsumme von 3.821.956,24 € sowie einen Jahresüberschuss von 26.146,04 € aus. 

Beschluss 1

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann geprüfte Jahresabschluss 2020 wird festgestellt. 

Dieser weist bei einer Bilanzsumme von 3.821.956,24 € einen Jahresgewinn von  
26.146,04 € aus. Dieser wird in den Eigenbetrieb Stadtwerke Vilsbiburg eingebracht.

Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2020 und über den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsberichtes beträgt sieben Tage an der Amtstafel im Rathaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt auf Grund des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020 dem Vorstand die Entlastung und stellt fest, dass dieser eine ordnungsgemäße Hauswirtschaft und Wirtschaftsführung betrieben hat. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Stadtrat erteilt den Verwaltungsratsmitgliedern für das Geschäftsjahr 2020 die Entlastung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Verabschiedung der kaufmännischen Leitung der Stadtwerke Vilsbiburg, Frau Anita Ittlinger in den Vorruhestand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö informativ 6

Sachverhalt

Am 01.10.2003 trat Frau Anita Ittlinger als kaufmännische Leitung der Stadtwerke Vilsbiburg in das Unternehmen ein.
Nach über 18 Jahren bei den Stadtwerken wird Frau Ittlinger in die Freistellungsphase der Altersteilzeit verabschiedet, die am 1. Februar 2022 beginnt.

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7. Gebührenkalkulation Abwasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Abwassergebühren der Stadt Vilsbiburg mussten für den Zeitraum 2022 – 2025 gem. 
Art. 8 Abs. 6 Satz 1 Kommunalabgabengesetz (KAG) neu kalkuliert werden. Der Kalkulationszeitraum beträgt vier Jahre, es wird jeweils eine Nachkalkulation der Jahre 2018 bis 2021 sowie eine Vorauskalkulation (2022 – 2025) vorgenommen. Die Kalkulation wurde für die Stadt Vilsbiburg durch die Firma Rödl und Partner aus Nürnberg durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Entgeltkalkulation Abwasser ergaben, dass die Schmutzwassergebühr 
bei 2,75 € pro Kubikmeter liegen wird. Somit ergeben sich hier keine Änderungen zu den letzten vier Jahren. Die Niederschlagswassergebühr von 0,31 € ist auf 0,28 € pro Kubikmeter zu senken. Die neuen Gebührensätze wurden in die vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg eingearbeitet. Eine rechtliche Überprüfung der Satzung findet zu einem späteren Zeitpunkt statt. 

Herr Reinhardt (von Rödl und Partner) wird die Kalkulation dem Gremium kurz vorstellen und anschließende Fragen erläutern. 

Eine erneute Überprüfung der Gebühren findet in 2025 für die Jahre 2026-2029 statt.

Diskussionsverlauf

StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob durch die Ausweisung neuer Baugebiete nicht die Kennzahlen bezüglich der Schmutzwassermenge angepasst werden müssten. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass das nächste Baugebiet sich erst in der Berechnung für das Jahr 2025 auswirken wird. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 13.12.2017 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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8. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Hundesteuersatzung der Stadt Vilsbiburg wurde aufgrund der Bekanntmachung des bayerischen Staatsministeriums vom 28.07.2021 überarbeitet und gemäß der Mustersatzung angepasst. Im Zuge dessen wurden auch die Steuersätze angepasst. Im beiliegenden Satzungsentwurf sind die Änderungen gelb markiert.
Der neue einfache Hundesteuersatz beträgt nun 40,00 € vormals 30,00 € in Einöden/Weilern 
20,00 € vormals 15,00 €.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Hundesteuersatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt zum 01.01.2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hundesteuersatzung 2016 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö informativ 9
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9.1. Anleinpflicht für Hunde - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö informativ 9.1

Sachverhalt

StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob es von Seiten der Stadtverwaltung Überlegungen gibt, eine Anleinpflicht für Hunde in bestimmten Bereichen zu planen. 

Stadtkämmerin Nadine Eggl erklärte, dass es dazu bereits vor langer Zeit Überlegungen im Gremium gegeben hat. Die Überwachung der Anleinpflicht würde aber zu gewissen Problemen führen.

StR Dr. Manfred v. Dewitz plädierte ebenfalls für eine Anleinpflicht in bestimmten Bereichen.

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer sagte, dass man die Anregung mit aufnehmen wird und bei den Überlegungen zu einer möglichen Sicherheitssatzung im Stadtrat zur Diskussion stellt. 

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9.2. Digitale Bürgerversammlung - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.12.2021 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Auf die Frage von StR Wolfgang Schwimmer, ob für das Jahr 2022 wieder eine digitale Bürgerversammlung geplant ist, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass man hierfür von Seiten der Stadtverwaltung bereits die ersten Vorbereitungen trifft. Neben einer digitalen Bürgerversammlung sollen aber auch wieder normale Bürgerversammlungen abgehalten werden. Hier wird man auf die dann geltenden Regelungen der Covid-19-Pandemie eingehen. 

Datenstand vom 23.12.2021 13:39 Uhr