Datum: 11.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:10 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Co-Working Studie
2 Mögliche Sitzbänke im Stadtgebiet
3 Bäume am Stadtplatz - Antrag bul/Die Grünen Fraktion
4 Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr - Antrag bul/Die Grünen Fraktion
5 Vorberatung der Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg
6 Karlstraße Deckblatt 1 - Weiteres Vorgehen
7 Informationen; Anfragen von Ausschussmitgliedern; Bürgerfragen
7.1 Digitales Parken am Stadtplatz
7.2 Nikolausmarkt am Stadtplatz - Anfrage StR Bauer
7.3 Öffentliche Treppen im Baugebiet Am Sonnenhang - Anfrage StRin Koj

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1. Vorstellung der Co-Working Studie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 25.05.2021 für das Förderprojekt City-Co-Working im Rahmen der bayerischen Förderinitiative „Innenstädte beleben“ gestimmt.

Die Studie ist nun fertig und wird durch das Büro für Innenstadtmanagement vorgestellt.

Diskussionsverlauf

Anna und Michael Ulmer haben die Co-Working Studie vorgestellt. Die Studie wurde dem Gremium über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Zusammenfassend kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass ein Co-Working Modell für Vilsbiburg sehr gut geeignet ist. Dadurch kann Leerstand neu belebt werden und zu einer nachhaltigen Attraktivitätssteigerung beitragen. 

Im Gremium wurde die Vorstellung und das Projekt sehr positiv bewertet. Detailfragen zur Studie konnte das Büro Querfeld.Design ausführlich beantworten. StR Florian Anzeneder machte noch auf das Nutzerpotenzial von Studenten und Vereinen aufmerksam. Man sollte das Projekt großzügig bewerben, um auch bei externen Nutzern bekannt zu werden. 

Über das Projekt wird jetzt in den Fraktionen diskutiert, bevor es wieder auf die Tagesordnung kommt.  Grundsätzlich war man sich aber einig, als mögliches Startprojekt eine öffentliche Immobilie zu nutzen. 

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2. Mögliche Sitzbänke im Stadtgebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Das Büro für Innenstadtmanagement wird mögliche Sitzbänke im Stadtgebiet vorstellen. 

Diskussionsverlauf

Anna Ulmer hat Lösungen vorgestellt, die große Umbaumaßnahmen im Stadtplatz nicht nötig machen. 

StR Wolfgang Schwimmer erklärte, dass sämtliche Beispielbilder auf verkehrsberuhigten Flächen stehen, welche in Vilsbiburg am Stadtplatz nicht vorhanden sind. Weiter erklärte er, dass die Bäume in der dargestellten Größe nicht für einen Transport geeignet sind. Herr Schwimmer plädierte dafür, die Bürgerschaft bei der Standortauswahl zu beteiligen, zum Beispiel könnten die Bürgerinnen und Bürger über die Melde-App Radar allgemein mögliche Standorte für Sitzbänke melden. Hierzu sollte ein Aufruf im Stadt-Magazin erfolgen. Anna Ulmer sagte zu, bei den Gesprächen mit Immobilieneigentümern das Thema anzusprechen. 

StRin Christine Koj verwies auf die aktuell vorhandenen Flächen, die nicht als Parkplatz dienen. Hier könnten die ersten Maßnahmen umgesetzt werden. StR Florian Anzeneder erklärte weiter, dass jetzt auch der obere Teil des Stadtplatzes für den Wochenmarkt gesperrt ist, hier würden sich auch Möglichkeiten zum Aufstellen von Sitzgelegenheiten ergeben. 

Beschluss

Die Planungen zu zusätzlichen mobilen Sitzgelegenheiten am Stadtplatz mit einer Begrünung sollen weiterverfolgt werden. Das Büro Querfeld.Design wird beauftragt drei Vorschläge zu erarbeiten und die Kosten dafür zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bäume am Stadtplatz - Antrag bul/Die Grünen Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die bul/Die Grünen Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt. 

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer erklärte, dass für eine hohe Aufenthaltsqualität am Stadtplatz auch eine ausreichende Beschattung notwendig ist. Die bei der Sitzbankinitiative vorgestellten Möglichkeiten würden dafür nicht ausreichen. 

StR Johann Sarcher erklärte, dass eine nachträgliche Bepflanzung bereits überprüft wurde und wegen des dichten Leitungsnetzes am Stadtplatz nicht möglich ist. Es sind nicht genügend Freiflächen vorhanden, um Bäume zu pflanzen. 

Wolfgang Schwimmer plädierte dafür, bei zukünftigen Baumaßnahmen am Stadtplatz zu überprüfen, ob die Möglichkeit für eine Bepflanzung besteht. 

Beschluss

Dem Antrag wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, mögliche Standorte für Bäume auf dem Stadtplatz zu suchen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

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4. Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr - Antrag bul/Die Grünen Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die bul/Die Grünen Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt. 

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Vorschläge dem Planungsbüro PSLV zur Überprüfung und Beurteilung übergeben werden. Wenn hier eine Beurteilung vorliegt, kann das Thema weiterverfolgt werden. 

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5. Vorberatung der Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt sowohl eine Sicherheitsverordnung als auch eine Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung zu verabschieden. Die Stadt Vilsbiburg besitzt bereits eine Hauslärmverordnung sowie eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Da diese überarbeitet werden müssen, wurde geprüft ob diese zusammengefasst und ergänzt werden können. Im Stadtrat wurde auch schon des Öfteren die Möglichkeit eines Anleinzwangs in bestimmten Bereichen der Stadt Vilsbiburg angesprochen. In diesem Zusammenhang sollen die kommunalen Grundstücke in einer Satzung geregelt und die einzelnen Festlegungen vom Gremium diskutiert werden, bevor diese dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Vorab wurde bereits der Jugendpfleger, die Polizei, der Bauhof und das Landratsamt Landshut eingebunden.
In der Anlage befinden sich der Entwurf der Satzung und Verordnung. Zusätzlich wird dem Gremium eine Übersicht der Änderungen zur Verfügung gestellt.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte kurz die Verordnung und Satzung. Das Gremium war der Meinung, Hunde auf Spielplätzen nicht zuzulassen. Weiter sollte der Leinenzwang auf bestimmten Plätzen und Wegen nicht zeitlich beschränkt werden. Bei der Anleinpflicht sollte noch der Verkehrsgarten aufgenommen werden. 

StRin Sabine Furthmayr-Sendöl war der Meinung, man sollte kein generelles Fütterungsverbot für verwilderte Tauben aussprechen. Sie plädierte nochmals für einen städtischen Taubenschlag, der durch ehrenamtliche Helfer betrieben wird. Im Gremium war man sich einig, dass aktuell kein Taubenproblem vorliegt und das Thema städtischer Taubenschlag aktuell nicht weiterverfolgt wird.  

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität empfiehlt dem Stadtrat, die Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg zu verabschieden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Karlstraße Deckblatt 1 - Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Sitzung am 21.03.2022 wurde der derzeitige Stand im Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes „Karlstraße D1“ vorgestellt. Es sollte über das weitere Vorgehen entscheiden werden. Die Gremiumsmitglieder wollten sich jedoch vor einer Entscheidung noch intern beraten. Daher wird der Punkt nun erneut zur Entscheidung vorgelegt.


Am 22.07.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Überarbeitung des Gebietes um die Karlstraße mittels Deckblatt 1 gefasst. 

Ausgangspunkt war eine damals gestellte formlose Bauvoranfrage auf FlNr. 1207/12, Gem. Vilsbiburg. 
Der Bebauungsplan „Karlstraße“ wurde im Jahr 1955 als Satzung beschlossen und sieht eine einreihige Wohnbebauung mit großem Gartengrundstück vor. Es handelt sich um einen einfachen Baulinienplan, dessen Grenzen den mittlerweile gesetzten Zielen der Nachverdichtung nicht mehr entsprechen. Dennoch hat er weiterhin Gültigkeit. 

Um hier eine geordnete städtebauliche Entwicklung zur Nachverdichtung (Erweiterung der Baugrenzen) ermöglichen zu können, entschloss man sich, diesen Bebauungsplan mittels Deckblatt 1 zu überarbeiten. 

(Auszug aus dem Baulinienplan von 1955)

Im Rahmen der Vorbereitung und Erarbeitung eines Vorentwurfes zum geplanten Bebauungsplan „Karlstraße Deckblatt 1“ musste ein Schalltechnisches Gutachten zur Prognose und Beurteilung der Geräuscheinwirkungen durch Gewerbe-, Sport-, Schieß-, und Verkehrslärm in Auftrag gegeben werden. 
Das Gebiet grenzt im Norden an das Sportgelände des TSV und die Schießstätte, im Süden an die Landshuter Straße und im Westen an Gewerbegebiete an. 

Dieses Gutachten wurde Mitte 2020 in Auftrag gegeben. Die Bewertung, Messung und Berechnungen haben einige Zeit in Anspruch genommen. Die bisherigen Bescheide mussten gesichtet werden und auch die richtigen Zeitpunkte für die Messungen mussten gewählt werden (in Zeiten von Corona hat oft der Betrieb in den Sportanlagen nicht stattgefunden). 

Die entsprechenden Lärmkarten sind diesem TOP im Anhang beigefügt. Die Lärmkarten für den Verkehrslärm sind am 15.03.2022 bei der Verwaltung eingegangen und sind ebenfalls beigefügt.
In diesem Zusammenhang sind auch die Mails von Frau Bange, Hoock & Partner, zur Erklärung und Beschreibung der Lärmkarten im Anhang beigefügt. 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass durch die entstehenden Lärmkonflikte die „Ausweitung“ der Baugrenzen massiv beschränkt wird. Die Verkehrslärmberechnungen führen im Süden auch zu einer Einschränkung und Reduzierung der geplanten neuen Baugrenze. Zudem sind in einem Deckblatt zum Bebauungsplan zwingend an den zur Landshuter Straße gerichteten Südfassaden Festsetzungen zum Lärmschutz zu treffen. Unabhängig von der Lage der Baugrenzen. Die Errichtung eines baulichen Schallschutzes (z.B. Lärmschutzwand) brächte lt. Hoock & Partner aber lediglich für die Erdgeschossebene eine Verbesserung.

(Mögliche Baugrenzen nach Lärmschutzberechnungen: Sport, Schießstätte und Gewerbe – hierbei noch nicht berücksichtigt ist der Verkehrslärm der Landshuter Straße. Dieser verschiebt die südliche Baugrenze um weitere 12 bis 14 Meter nach Norden).


Durch diese Beurteilung reduzieren sich im Norden des Gebietes sogar die Baugrenzen im Hinblick auf den bestehenden Bebauungsplan aus dem Jahr 1955 (gegebenenfalls können hier sogar Haftungsansprüche geltend gemacht werden, da man den Grundstückseigentümern Baurecht entzieht). Im Westen würden die bisherigen Baugrenzen bestehen bleiben.
Aus Sicht von AB 32 macht es schlichtweg keinen Sinn mehr, das Verfahren zum Erlass eines Deckblattes 1 unter diesen Umständen fortzuführen. Die gewünschten Möglichkeiten zur Erweiterung der Baugrenzen und damit zusammenhängenden städtebaulichen Entwicklung der Wohnbebauung ist auf Grund der immissionsschutzrechtlichen Auflagen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens nicht wie gewünscht möglich. 

Zu überlegen ist allerdings noch, ob man den Bebauungsplan komplett aufhebt. Durch die Aufhebung wird das Gebiet baurechtlich gem. §34 BauGB – unbeplanter Innenbereich – im Rahmen des Einfügungsgebotes beurteilt. 

Die immissionsschutzfachlichen Beschränkungen, die zu einer Verkleinerung des Geltungsbereichs bzw. der Baugrenzen führen würden, bleiben zwar im Grunde bestehen, allerdings müssten im Prinzip in Zukunft für jedes Einzelbauvorhaben die jeweiligen immissionsschutzfachlichen Auswirkungen geprüft werden. 

Prüfungsgrundlage ist die Vermeidung von Einschränkungen 

  • bestehender/genehmigter/rechtlich möglicher Gewerbebetriebe im Westen, 
  • der Schützengesellschaft im Osten,
  • des TSV im Norden

sowie die Sicherstellung gesunder Wohnverhältnisse trotz des Verkehrslärms auf der Landshuter Straße im Süden des Geltungsbereichs.

Das Immissionsschutzrecht wird nur im Rahmen des Sonderbaus geprüft. Im vereinfachten Genehmigungsverfahren wird der Immissionsschutz nicht geprüft. 
Für die Grundstückseigentümer der Karlstraße heißt das, dass diese durch eine Erweiterung des Wohngebäudes oder Neubau eines Hauses im unbeplanten Innenbereich den bestehenden Lärm zu dulden haben, da die bestehenden „Lärmquellen“ Bestandsschutz genießen. Ansprüche auf Lärmschutzmaßnahmen können nicht im Nachhinein geltend gemacht werden. 

Aber es besteht das Risiko, dass neu entstehende Immissionsorte (z.B. Erweiterungen im Gewerbegebiet, Erweiterungen der Schieß- und Sportstätte) im Nachhinein Konflikte mit den Bestandsnutzungen und auch neu gebauten Wohnnutzungen verursachen könnten.

Zusammengefasst: Durch eine Aufhebung des Bebauungsplanes Karlstraße können die Bauwerber im Rahmen des Einfügungsgebotes Gebäude erweitern oder neu bauen und haben den Bestand an Lärmquellen zu dulden. Wenn jedoch z.B. die Gewerbetreibenden oder der TSV erweitern möchte, muss dieser sein Lärmschutzgutachten immer auf den jeweiligen Bestand an Wohnbebauung anpassen und könnte dadurch eingeschränkt werden.

Belässt man den Bebauungsplan Karlstraße, kann es dennoch zu solchen Konflikten kommen. Die Eigentümer der Karlstraße haben hinsichtlich der Baugrenzen zwar das Recht diese auszuschöpfen, sollten Sie dies aber machen, so kann dies dennoch zu Einschränkungen für die Gewerbetreibenden oder den TSV führen. 

Wenn der Bebauungsplan „Karlstraße“ aufgehoben wird, gilt der unbeplante Innenbereich gem. §34 BauGB für die dort angefragten Vorhaben. Gestaltungsregelungen, wie z.B. Dachformen oder Dachgauben, können nicht beeinflusst werden. Den Beurteilungsrahmen für das Einfügungsgebot bilden die Baugesetze (z.B. BauNVO - Kriterien wie z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, faktische Baulinien/ Baugrenzen usw.).

Aus Sicht von AB 32 stellt das Gebiet ein faktisches allgemeines Wohngebiet dar. Daran sollte auch festgehalten werden (z.B. zum Ausschluss für Werbeanlagen der Fremdwerbung). Das Gebiet sollte sich nicht derart verändern, dass hier einmal ein faktisches Mischgebiet entstehen kann. Auch hierfür gibt aber die BauNVO im Zuge des Einfügungsgebotes einen Rahmen vor. Ein Vorhaben würde sich nicht einfügen, wenn die geplante Nutzung dem faktischen allgemeinen Wohngebiet zuwiderlaufen würde.


Diskussionsverlauf aus der Sitzung am 21.03.2022

Die Leitung der Bauverwaltung, Frau Sandra Eder, stellte den Sachverhalt dar. Demnach macht es für den Bereich wenig Sinn, ein Deckblatt des Bebauungsplans zu erstellen. Wegen möglichen Einschränkungen des Immissionsschutzes von Seiten der Landshuter Straße und den umliegenden Gewerbebetrieben bzw. Sportstätten ist es nicht zufriedenstellend möglich weitere Optionen zum Bau von Wohnraum über ein Deckblatt zu schaffen. Bei einer Aufhebung des B-Plans Karlstraße könnte man den Grundstücksbesitzern aber die Möglichkeit geben, über den §34 Baugesetzbuch (BauGB) zusätzlichen Wohnraum auf den Parzellen zu generieren. 

StRin Christine Koj verwies in diesem Zusammenhang auf einen möglichen Leitfaden für die Nachverdichtung. Hier erklärte Frau Eder, dass die Entscheidung nach rechtlichen Gesichtspunkten zu erfolgen hat. Ein Leitfaden ist hier nicht zielführend. Die Vorhaben müssen dennoch immer im Einzelfall und gebietsbezogen betrachtet werden. 

Das Gremium war sich einig, den Punkt bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, um sich in den Fraktionen über das weitere Vorgehen abzustimmen. 



Abzuwägen ist nun (Empfehlungsbeschluss für den Stadtrat), wie hier weiter verfahren werden soll. Soll das Deckblatt dennoch weiterbearbeitet werden, soll der Bebauungsplan Karlstraße aufgehoben werden oder geht man auf „Status quo“ zurück (Bebauungsplan Karlstraße gilt weiter).

Diskussionsverlauf

Im Gremium war man sich einig, weiter mit Einzelfallentscheidungen zu arbeiten. Auf Nachfrage von StR Wolfgang Schwimmer erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass auch Tiny-Häuser per Einzelfallentscheidung beurteilt werden. 

StR Johann Sarcher verwies in diesem Zusammenhang darauf, dass auch die Bewohner der Bürgermeister-Brandl-Straße auf eine Entscheidung warten. 

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7. Informationen; Anfragen von Ausschussmitgliedern; Bürgerfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö 7
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7.1. Digitales Parken am Stadtplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö informativ 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Digitalisierung der Verwaltungsleistungen (OZG) des Rathauses, soll den Bürgern am Stadtplatz Digitales Parken mit einer Handy-App ermöglicht werden. Das Angebot soll als Alternative zu den Parkscheinautomaten zur Verfügung gestellt werden. Es wurden 3 Angebote eingeholt und verschiedene Systeme angesehen (Parkster, mobilet, Easypark). Das günstigste Angebot mit der weitesten Reichweite gab hierbei der Anbieter Parkster ab. Der Digitale Parkvorgang ist für die Stadt Vilsbiburg die ersten 12 Monate und wenn nach der Testphase, weniger als 20 Prozent der Parkeinnahmen mit der App eingenommen werden, kostenlos. Sollten die Parkeinnahmen der App über die Akzeptanzquote von 20% steigen, so fallen 5% Transaktionsgebühren auf die über die App eingenommen Einnahmen an. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 4 Jahre. Der Vertrag kann innerhalb der ersten 12 Monate jederzeit gekündigt werden. Es fallen keine weiteren Kosten an.

Beispielrechnung anhand der Parkeinnahmen aus dem Jahr 2021:

Einnahmen:                                        23.000,00 €
Davon 20% der Einnahmen aus der App:         4.650,00 €
Kosten (5% aus 4.650,00 €):                     232,50 € im Jahr

Eine Erhöhung der Parkgebühren ist aufgrund der sehr niedrigen und nur evtl. anfallenden Zusatzkosten nicht notwendig.

Diskussionsverlauf

StR Florian Anzeneder merkte an, dass die Stadt Landshut das System Easypark verwendet. Evtl. wäre eine gemeinsame Lösung zielführend. 

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7.2. Nikolausmarkt am Stadtplatz - Anfrage StR Bauer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö informativ 7.2

Sachverhalt

StR Hermann Bauer wollte wissen, ob es richtig ist, dass durch den Förder- und Werbeverein in diesem Jahr kein Nikolausmarkt am Stadtplatz abgehalten wird.

StRin Christine Koj sagte, dass sich der Verein in diesem Jahr gegen eine Durchführung entscheiden habe. Die Bereitschaft der beteiligten Vereine für eine feste Zusage ist stark zurückgegangen. Der Förder- und Werbeverein arbeitet an einem neuen Konzept, welches nächstes Jahr umgesetzt werden soll.
Weiter erklärte Frau Koj, dass der Weihnachtsmarkt am Urbanhof abgehalten wird. 

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7.3. Öffentliche Treppen im Baugebiet Am Sonnenhang - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 11.10.2022 ö informativ 7.3

Sachverhalt

StRin Christine Koj verwies auf die öffentlichen Treppen im Baugebiet Am Sonnenhang, welche durch den Stadtbauhof wieder einmal gereinigt werden sollten. 

Datenstand vom 25.10.2022 09:20 Uhr