Datum: 25.10.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Sanierung der Vilstalhalle - Vorstellung Entwurfsplanung mit Kostenberechnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung am 18.07.2022 wurde die Vorentwurfsplanung mit Kostenschätzung dem Gremium vorgestellt und als Grundlage für die weiteren Planungsschritte freigegeben.
Das beauftragte Architekturbüro Arc Architekten hat nun in Abstimmung mit den Fachplanungsbüros die vertiefende Planung mit zugehöriger Kostenberechnung erarbeitet.
Basis der Kostenermittlung sind weiterhin Kostenkennwerte mit Stand Februar 2022.
Eine Neugestaltung des Vorplatzes ist nicht Teil der Kostenermittlung und gesondert durch ein Freianlagenbüro zu beplanen. Bei der Städtebauförderung wurde angefragt, ob eine zusätzliche Förderung der Platzgestaltung möglich ist, da dieser im Sanierungsgebiet liegt. Herr Trepesch-Bachmeier von der Städtebauförderung hat für die Platzgestaltung zusätzliche Fördermittel in Aussicht gestellt.
Eine eventuelle Photovoltaikanlage auf der Dachfläche der Vilstalhalle ist ebenso nicht Teil der Kostenermittlung. Jedoch fließen Überlegungen für eine spätere Montage in die Planungen mit ein.
Herr Architekt Leidl wird die aktuelle Planung in der Sitzung vorstellen.
Diskussionsverlauf
Die Planungen wurden allgemein im Gremium begrüßt. Die einzelnen Fraktionen bedankten sich bei Herrn Leidl und seinem Team für die Ausarbeitung. Man war sich einig, die Einsparungen weiterhin im Blick zu behalten.
Auf die Frage von StR Rudolf Lehner nach einer PV-Anlage auf dem Dach erklärte Hr. Leidl, dass diese Option gerade überprüft wird. StRin Feß ergänzte, dass auch die Möglichkeit eines Stromspeichers überprüft werden sollte.
StRin Doris Pollner wollte wissen, für welche Kapazität die Lüftungsanlage im Moment ausgelegt ist. Dazu erklärte Herr Leidl, dass die Leistung reduziert wurde und man aktuell von einer mittleren Luftqualität ausgeht. Auf die Frage nach einem Aufzug in das Obergeschoss erklärte Architekt Michael Leidl, dass ein Personenaufzug mit 650 kg Traglast das OG erschließt, ein Lastenaufzug ist hier nur in das Untergeschoss vorgesehen, das dieser für das OG hohe Kosten verursachen würde. Frau Pollner merkte weiter an, dass eine neue Hallenausstattung (Kletterstangen, Matten, Bänke, usw.) noch nicht vorgesehen ist und zu den geplanten Kosten noch dazu kommt. Hierzu erklärte Herr Leidl, dass die Ausstattung für die Förderung keine Rolle spielt. Weiter erklärte er, dass die Fenster in der Turnhalle zu verdunkeln sind, damit der Sport bei einer tiefstehenden Sonne nicht beeinträchtigt wird. Auch ist ein Ausgabebereich für Imbisse im OG weiterhin vorgesehen.
Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer erklärte Hr. Leidl die Zugangsmöglichkeiten zur Bühne und die Wärmeversorgung der Halle mittels eines Nahwärmeanschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Entwurfsplanung mit der Kostenberechnung in Höhe von netto ca. 11.033.185 Euro (Stand 2/2022) zu. Diese bilden die Grundlage für die weiteren Planungsschritte.
Im Rahmen der vertiefenden Planung ist auf wirtschaftliche Lösungen ein hoher Stellenwert zu legen.
Für die Freianlagenplanung sind zeitnah Angebote einzuholen. Die Beauftragung des Freianlagenbüros erfolgt im Bau- und Umweltausschuss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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2. Behandlung des Antrags vom 15.04.2022 zur Aufstellung einer Bauleitplanung zur Errichtung eines "Vilstal-Wellness- und Erlebnis-Resort"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Mit E-Mail vom 15.04.2022 wurde bei der Stadt Vilsbiburg ein Antrag auf Bauleitplanung für ein „Vilstal Wellness- & Erlebnisresort Haubenberg“ gestellt.
Daraufhin wurde von der Bauverwaltung eine Vorabfrage (Scoping) bei mehreren Trägern öffentlicher Belange zur beantragten Bauleitplanung durchgeführt.
Im Rahmen des Scopings wurde von der Regierung von Niederbayern mit E-Mail vom 04.05.2022 eine Stellungnahme abgegeben. Der Regionale Planungsverband hat eine gleichlautende Stellungnahme mit E-Mail vom 05.05.2022 abgegeben. In diesen wurde ein Widerspruch der beantragten Bauleitplanung zum Anbindegebot des Landesentwicklungsprogramms festgestellt. Es gibt auch keine einschlägige Ausnahme vom Anbindegebot für das beantragte Vorhaben. Das genannte Ziel der Raumordnung kann im Zuge der Abwägung nicht überwunden werden. Erfordernisse der Raumordnung stehen dem Vorhaben somit entgegen.
Der Stadt wurde damals von der Regierung und vom Regionalen Planungsverband empfohlen, auf die Einleitung eines Verfahrens zu verzichten.
In der Stadtratssitzung vom 20.06.2022 (TOP 2) wurde der Antrag auf Bauleitplanung beraten. Dort wurde beschlossen einen gemeinsamen Ortstermin mit den Antragstellern, der Regierung und dem Regionalen Planungsverband abzuhalten.
Dieser fand am 06.09.2022 statt.
Zum Ortstermin wurde vom Antragsteller eine bislang von der Regierung noch nicht geprüfte
Ausnahme vom Anbindegebot als einschlägig erachtet. Er berief sich dabei auf eine Stellungnahme einer Rechtsanwaltskanzlei vom 02.09.2022. Im Rahmen der Besprechung, anschließend an den Ortstermin, sicherte die Regierung eine Abklärung dieser, bislang noch nicht geprüften, Ausnahme vom Anbindegebot mit dem Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie zu.
Am 13.10.2022 hat die Bauverwaltung die abschließende Mitteilung der Regierung erhalten. Auch die Ausnahme vom Anbindegebot aufgrund der Topographie (sog.Topographieausnahme) sei für das beantragte „Vilstal Wellness- & Erlebnisresort“ nicht einschlägig. Diese Haltung entspreche der bayernweiten Rechtsanwendung.
Die Antragsteller wurden vom Ministerium bereits über diese Entscheidung informiert.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle ist zu Beginn auf folgende Punkte eingegangen:
- Zur Stellungnahme der Regierung von Niederbayern
Die Regierung hat sich auf kurzem Behördenweg mit dem Ministerium in einem Termin abgestimmt. Die Mitteilung von der Regierung hat damit volle Gültigkeit. Eine explizite schriftliche Mitteilung des Ministeriums ist nicht erforderlich.
Das Anbindegebot ist im LEP als Ziel definiert (kein Grundsatz). Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen Festlegungen. Die Ziele sind verbindliche Vorgaben und keiner Abwägung im Bauleitplanverfahren zugänglich (siehe auch Planungshilfe des Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, S. 29). Die Gemeinde muss ihre Planungen an die Ziele der Raumordnung anpassen – Ziele sind nicht der Abwägung zugänglich, Grundsätze hingegen schon.
- Zum Vergleich mit anderen Gemeinden
Die Stadt Vilsbiburg kann nicht mit einer Gemeinde verglichen werden, die völlig andere Leitbilder und andere Ziele verfolgt. Jede Gemeinde hat andere städtebauliche Ziele und Entwicklungsvorstellungen. Zudem kann auch nicht gesagt werden, ob die Bauleitpläne anderer Gemeinden auch immer so rechtmäßig erstellt wurden. Das kann immer nur durch ein Gericht überprüft werden.
- Zur Möglichkeit das Bauleitplanverfahren aufzuteilen, oder eine Außenbereichssatzung zu erlassen
Unabhängig davon, dass auch bei einer Aufteilung der einzelnen geplanten Gebäude das Anbindegebot nicht umgangen werden kann, ist es Aufgabe der Gemeinde eine geordnete städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten. Dies ist nicht gegeben, wenn man nur einen kleinen Teil überplant, aber schon jetzt weiß, dass mehr angedacht wird. Die komplette Infrastruktur beispielsweise kann so nicht ordentlich behandelt werden. Ein Vorhaben ist in seiner Gesamtheit zu betrachten und zu bewerten. (Das Teilen hat eher den Charakter einer Verschleierungstechnik).
Die Außenbereichssatzung kommt rechtlich gar nicht in Betracht. „Die Gemeinde kann für bebaute Bereiche im Außenbereich, die nicht überwiegend landwirtschaftlich geprägt sind und in denen eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden ist, durch Satzung bestimmen, dass Wohnzwecken dienenden Vorhaben…“ Auszug aus dem §35 Abs. 6 des Baugesetzbuches. Es ist weder eine Wohnbebauung von einigem Gewicht vorhanden, noch dient das Vorhaben den Wohnzwecken.
- Zur Möglichkeit einer Gaststätte für den Ortsteil Seyboldsdorf
Die Möglichkeit einer Gaststätte für den Ortsteil Seyboldsdorf ist nicht Grundlage dieser Entscheidung. Wenn der Antragsteller das wünscht, so ist für das Wirtshaus ein Antrag auf Vorbescheid zu stellen (man sollte beachten, dass es sich aber um ein Vorhaben im Außenbereich handelt).
Der Antragsteller kann gerne jederzeit in eigener Organisation seine Pläne für ein Wirtshaus den Seyboldsdorfer Bürgerinnen und Bürgern persönlich vorstellen.
Bezüglich dem Entwicklungsziel im Bereich Tourismus verwies die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle auf die Festlegungen im ISEK-Prozess, wonach der Punkt Tourismus nicht intensiv weiterverfolgt wird. StR Josef Sterr verwies darauf, dass auch der geplante Solarpark unter das Anbindegebot fallen sollte. Hier verwies Frau Entwistle auf den Landesentwicklungsplan, wonach das Anbindegebot für PV-Freiflächenanlagen nicht gilt.
Im Gremium war man sich einig, den Antrag ausführlich behandelt zu haben und man die nötigen Sachverhaltspunkte vorab geklärt hat. StR Florian Anzeneder sah keinen weiteren Gesprächsbedarf, da man keine Aussicht auf eine Genehmigung für das Vorhaben hat.
StR Josef Sterr bat in diesem Zusammenhang um die Mitteilung der Regierung von Niederbayern, welche die Entscheidung des Ministeriums beinhaltet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt das beantragte Bauleitplanverfahren nicht weiter zu verfolgen.
(Bei einer weiteren Verfolgung sind noch die erforderlichen Unterlagen (z.B. Erschließungskonzept, Zeitlich geplante Durchführung des Vorhabens, usw.) durch den Investor nachzureichen – ein Aufstellungsbeschluss ist dann auf Grundlage der nachgereichten Unterlagen zu fassen).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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3. Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes - VgV Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros - Bestimmung des Auswahlgremiums
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros, deren geschätzter Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, hat in einem definierten rechtlich festgelegten Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung zu erfolgen.
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Stadt Vilsbiburg hat die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg zur Betreuung des Verfahrens beauftragt.
In der zweiten Stufe des Verfahrens wird das Architekturbüro durch ein Auswahlgremium ausgewählt und dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.
Die konkreten Planungen zur Maßnahme erfolgen erst nach Auswahl und Beauftragung des Büros.
Teilnehmer für Auswahlgremium in der 2. Stufe
(Termin 24.11.2022, gepl. Beginn: 09:00 Uhr, Dauer voraussichtlich bis 13:30 Uhr)
- Erste Bürgermeisterin
Ein Vertreter je Fraktion
Zwei Vertreter aus der Verwaltung (Herr Binner und Frau Eder)
Nach Rücksprache mit der Kanzlei ist eine namentliche Benennung des Gremiums für den Beschluss über die generelle Zusammensetzung nicht erforderlich. Lediglich die Anzahl muss definiert sein. Die Namen der Vertreter der Fraktionen sind aber vor dem Verhandlungsverfahren mitzuteilen.
Falls die Teilnehmer noch nicht gleich in der Stadtratssitzung benannt werden können, bitten wir um Mitteilung bis spätestens 09.11.2022.
Diskussionsverlauf
Folgende Vertreter wurden von den Fraktionen genannt:
- Für die FW-Fraktion: Karlheinz Hiller, Vertreter Josef Sterr
- Für die CSU-Fraktion: Christian Frankowski, Vertreter Claudia Geilersdorfer
- Für die Die Grünen-BuL Fraktion: Michaela Feß, Vertreter wird nachgereicht
- Für die SPD-Fraktion: Johann Sarcher, Vertreter Franz Saxstetter
Beschluss
Die Fraktionen werden gebeten spätestens bis zum 09.11.2022 die Vertreter für das Auswahlgremium dem Stadtbauamt, Frau Eder, zu benennen und beschließt die Zusammensetzung des Gremiums wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. Verabschiedung einer Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung für die Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
PK___
Diskussionsverlauf
Hier erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass der Tagesordnungspunkt einen technischen Fehler enthält und in der nächsten Sitzung nachgereicht wird.
Auf Nachfrage von Sibylle Entwistle erklärten allen Sitzungsteilnehmer, den Punkt ordnungsgemäß per Ladung erhalten zu haben.
Zum Inhalt gab es keine Fragen, der TOP wird in der nächsten Sitzung behandelt.
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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 20.06.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Der Schriftführer gab folgenden Beschluss bekannt, bei dem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
- TOP 2 – Bestätigung des ersten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Seyboldsdorf (im Grundsatz)
- TOP 3 – Bestätigung des ersten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Stadt Vilsbiburg (im Grundsatz)
- TOP 4 – Bestätigung des ersten und stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Haarbach (im Grundsatz)
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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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ö
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informativ
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6 |
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6.1. Sitzbänke im Stadtgebiet - Anfrage StRin Feß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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informativ
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6.1 |
Sachverhalt
StRin Michaela Feß erklärte, dass sich die Seniorenbeauftragten bessere Sitzgelegenheiten auf dem Balkspitz wünschen, die Bänke sollten bequemer gestaltet werden und unter anderem mit Sitz-Lehnen ausgestatten sein.
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6.2. Stellungnahme des Gremiums zur Fremdenverkehrsentwicklung der Stadt Vilsbiburg - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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informativ
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6.2 |
Sachverhalt
Ein Bürger aus Haubenberg wollte eine Stellungnahme des Gremiums zur Fremdenverkehrsentwicklung der Stadt Vilsbiburg.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass eine aktive Fremdenverkehrsentwicklung im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts nicht weiterverfolgt wurde, man aber einzelne Anträge in dem Bereich überprüft. Weiter leitete die Erste Bürgermeisterin die Frage an das Gremium weiter. StRin Michaela Feß erklärte dazu, dass pauschale Aussagen hierzu nicht getroffen werden können.
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6.3. Schwierigkeiten auf dem Kirchenvorplatz - Bürgeranfrage
Gremium
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.10.2022
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informativ
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6.3 |
Sachverhalt
Manfred Seidel (Hausmeister an der Mittelschule Vilsbiburg) berichtet von vermehrten Schwierigkeiten am Kirchenvorplatz durch Jugendliche und teilweise auch betrunkenen Erwachsenen. Eine Vidoeüberwachung sollte hier überprüft werden. Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass man an dem Thema laufend arbeitet. Sollte es zu Vorfällen kommen, sind diese umgehend bei der Polizei zur Anzeige zu bringen.
Weiter plädierte Herr Seidel für eine Einhausung des angrenzenden Bolzplatzes zum Beispiel mit einem Netz. Jugendliche schießen den Ball immer wieder über den Zaun zum Beispiel in Richtung der Kinderkrippe.
Datenstand vom 09.11.2022 11:01 Uhr