Datum: 21.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes der Stellplatzsatzung - Behandlung der Anregungen der Fraktionen
2 Verabschiedung einer Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung für die Stadt Vilsbiburg
3 Haushalt 2023 - 1. Lesung
4 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
4.1 Information über die Flüchtlingssituation in Vilsbiburg
4.2 Platzierung der Ampelanlagen an der Kolpingkreuzung - Anfrage StR Hiller
4.3 Kiesparkplatz an der Kreuzung Kirchenweg/Seyboldsdorfer Straße - Anfrage StRin Pollner
4.4 Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit - Anfrage StR Sterr
4.5 Aufbauten am Stadtplatz zur Weihnachtszeit - Anfrage StR Schwimmer

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1. Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes der Stellplatzsatzung - Behandlung der Anregungen der Fraktionen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.06.2022 wurde der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung vorgestellt. 

Die Überprüfung durch den Rechtsanwalt ist bereits erfolgt. Die Änderungen wurden bereits in den heute vorgestellten Entwurf eingearbeitet. 

Im Rahmen der Beteiligung der Fraktionen gingen zwei Stellungnahmen ein.

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 21.06.2022 sind die Gliederung der Satzung (Separate Bereiche für KFZ-Stellplätze und Fahrradabstellplätze) und die Anhebung des Stellplatzschlüssels für Wohnungen (Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser) von 50m² auf 60m² als Grenze für die Forderung eines Stellplatzes. 

Gegenüberstellung der eingegangenen Stellungnahmen der Fraktionen:


Fraktion bul/ die Grünen
Fraktion CSU
Derzeitiger Stand des Entwurfes




1.1.1 bis 160qm, (Ermittlung der Wohnfläche ohne Balkone, Terrasse etc.) 
Bis 150qm
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003.

1.1.2 ab 160qm 
Ab 150qm
1.2 Fahrradabstellplätze auch für Mieter in Zweifamilienhäusern und Einliegerwohnungen
1.2.1 Wohnungen bei 50 qm - 1 Stellplatz / 51-80qm - 1,5 Stellplätze
Bis 60qm 1 Stellplatz
60 bis 150 qm 2 Stellplätze
Ab 150qm 3 Stellplätze

Keine Fahrradabstellplätze

1.2.2 Wohnungen ab 81qm - 2 Stellplätze


1.3.1 Wohnungen bei 50qm - 1 Stellplatz / ab 51 - 80qm - 1,5 Stellplätze
Bis 60qm 1 Stellplatz
60 bis 100qm 2 Stellplätze
Ab 100qm 3 Stellplätze

1.3.2 ab 81qm - 2 Stellplätze 

2.1.1 / 2.1.2 Fahrradabstellplätze auch für Büros in der Innenstadt

Keine Fahrradabstellplätze
3.1.1 / 3.1.2 Für Verkaufsstätten in der Innenstadt: Fahrradstellplätz analog zum Außenbereich, eventuell dann Ablöse und Bereitstellung öffentlicher Stellplätze, die vor allem fehlen in der Oberen Stadt, Unteren Stadt, Frontenhausener Straße…

Keine Fahrradabstellplätze
5.1: bei Gaststätten im Innenbereich: Stellplätze für Fahrräder analog zum Außenbereich (wichtiger als bei Pensionen, in die man ja doch meist mit dem Auto oder Zug anreist)

Keine Fahrradabstellplätze
7.1 Handwerksbetriebe: Fahrradabstellplätze analog zu Außenbereich

Keine Fahrradabstellplätze
7.3 Industriebetriebe: Fahrradabstellplätze vorschreiben

Keine Fahrradabstellplätze
8. Schulen: unbedingt mindestens 10 Fahrradstellplätze pro Klasse
8.1 - 1 Stellplatz je Klasse 

Keine Vorgaben bzgl. Fahrradstellplätze bei Schulen und Tageseinrichtungen
8.1 2 KFZ-Stellplätze je Klasse 

8.1/ 8.2 1 Fahrradabstellplatz je Klasse
8.3 1 Stellplatz je 30 Kinder, mindestens 2



Die Berechnung der Wohnfläche ist derzeit einheitlich gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 vorgesehen. 


Demzufolge sind Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Aus der Stellungnahme der CSU-Fraktion ist die Berechnung der Wohnfläche ohne diese baulichen Anlagen gewünscht. Dies kann aber dann nicht nur für die EFH gelten, sondern muss einheitlich für alle Arten von Nutzungen bei denen es auf die Wohnfläche ankommt angewandt werden. 


Die heute beschlossenen Änderungen werden in den Entwurf eingearbeitet. In der nächsten Stadtratssitzung kann die Satzung dann verabschiedet werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde über die Berechnung der anzurechnenden Wohnfläche ausführlich diskutiert. StRin Claudia Geilersdorfer verwies auf die aktuelle Stellplatzsatzung, wonach die Wohnfläche auch nicht nach der Wohnflächenverordnung, sondern nach der „Netto-Wohnfläche“ berechnet wird. Sie verwies weiter auf die gleiche Regelung in anderen Gemeinden. 
Vermehrt kamen die Vorschläge aus dem Gremium, die Berechnung so einfach wie möglich zu gestalten, wobei hier die Wohnflächenverordnung eine praktikable Grundlage darstellen würde. 

StR Karlheinz Hiller verwies auf die Breite der Stellplätze und merkte an, dass neue Autos immer Größer werden würden. Hier ist das vorgegebene Maß von 2,50 m evtl. nicht mehr ausreichend. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich hierbei um einen gängigen Durchschnitt handelt. Aktuell sind Parkplätze in Einzelfällen auch nur 2,30 m breit. 

In der Diskussion um die von der BuL-die Grünen Fraktion eingereichten Vorschläge zu den Fahrradstellplätzen wurde nur über den eingebrachten Kompromiss von vier Fahrradstellplätzen pro Klasse in den Schulen abgestimmt. Für alle anderen Bereiche der Fahrradstellplätze ist von der Stadtverwaltung ein Vorschlag auszuarbeiten und dem Gremium zur Abstimmung vorzulegen. 

Beschluss 1

Änderung der Nummer 1.1 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, für Einfamilienhäuser:
Bis < 150m²                 zwei KFZ-Stellplätze
Ab ≥ 150m²                 drei KFZ-Stellplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

Änderung der Nummer 1.2 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, für Zweifamilienhäuser (z.B. auch EFH mit ELW):
Bis < 60m²                 ein KFZ-Stellplatz
≥60m² bis < 150m² zwei KFZ-Stellplätze
≥ 150m²                 drei KFZ-Stellplätze 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

Änderung der Nummer 8.1 und 8.2 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, für 
Schulen
2 KFZ-Stellplätze je Klasse 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 4

Änderung der Nummer 8.1 und 8.2 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf. Der Stellplatzschlüssel soll für die Fahrradabstellplätze vier Stellplätze pro Klasse betragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 5

Die Wohnfläche ist entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

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2. Verabschiedung einer Sicherheitsverordnung und Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung für die Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg beabsichtigt sowohl eine Sicherheitsverordnung als auch eine Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung zu verabschieden. Die Stadt Vilsbiburg besitzt bereits eine Hauslärmverordnung sowie eine Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Da diese überarbeitet werden müssen, wurde geprüft ob diese zusammengefasst und ergänzt werden können. Im Stadtrat wurde auch schon des Öfteren die Möglichkeit eines Anleinzwangs in bestimmten Bereichen der Stadt Vilsbiburg angesprochen. In diesem Zusammenhang sollen die kommunalen Grundstücke in einer Satzung geregelt werden. Das Gremium wurde in der letzten Sitzung über die einzelnen Festlegungen informiert und gebeten Änderungswünsche mitzuteilen. Vorab wurde bereits der Jugendpfleger, die Polizei, der Bauhof und das Landratsamt Landshut eingebunden. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität war vorberatend tätig und empfiehlt die Verabschiedung der in der Anlage als Entwurf beigefügten Satzung und der Verordnung. Zusätzlich wird dem Gremium eine Übersicht der Änderungen zur Verfügung gestellt

Diskussionsverlauf

StR Christian Frankowski plädierte dafür, den Tierlärm in der Nacht einzuschränken und somit Tiere schon ab 19 Uhr in geschlossenen Räumen zu halten. 
Stellv. Geschäftsleiter Tizian Riedl erklärte, dass man hier eine analoge Regelung zur Benutzung von Musikinstrumenten angewendet habe. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Sicherheitsverordnung der Stadt Vilsbiburg. Die Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre. Gleichzeitig wird die Hauslärmverordnung der Stadt Vilsbiburg vom 21.11.2002, sowie die Verordnung über die Reinhaltung, Reinigung und Sicherung der öffentlichen Straßen vom 12.03.2010 außer Kraft gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Ortsplatz-, Grünanlagen- und Spielplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg. Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2023 - 1. Lesung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf wurde bereits an alle Mitglieder des Stadtrates verteilt. Die Vorbesprechungen mit den Fraktionen erfolgten in der Zeit vom 03.11. bis 18.11.2022.
Änderungen im Haushaltsplan, die sich bis zur heutigen Stadtratssitzung ergeben haben, sind in der beiliegenden Änderungsliste zusammengefasst, in der auch die Folgeänderungen (Zuführungsbeträge und Rücklagenentwicklung) dargestellt sind. Die Änderungen sind in rot dargestellt. 

Der aktuelle Stand zum Haushaltsplan 2023 ergibt folgende Daten:

1. Haushaltssummen:

2023
Plan 2022
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
34.254.900
32.786.200

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
19.412.600
21.666.400

Gesamthaushalt:
53.667.600
54.452.600



2. Eckdaten:

2023
Plan 2022
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
37.500
0
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
0,11%

  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0
82.900
  • Kreditaufnahme
0
3.600.000

  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
11.524.100

10.941.700
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0
0

  • Schulden


  • Schuldenstand am 01.01.2022 (699 €/je Einwohner)*
(gesamte Darlehenszinsen dafür 2022: 0,00 €)

  • Schuldenstand am 31.12.2022 (621 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2023: 1.012.700 €)
Ist:
8.612.975

Plan: 
7.600.295

*Einwohnerstand zum 31.12.2021: 12.325





3. weitere Anmerkungen:

a) Verwaltungshaushalt:
Im Verwaltungshaushalt sind in nahezu allen Ausgabebereichen die Kosten gestiegen. Die größte Ungewisse stellt im Moment die Energiepreisentwicklung dar. Vor allem in den Bereichen Gas und Strom haben wir einen signifikanten Anstieg zu verzeichnen. Es müssen folglich mehr Haushaltsmittel für den laufenden Betrieb eingesetzt werden. In Summe hat sich das Volumen des Verwaltungshaushaltes im Vergleich zum Vorjahr um (2 Millionen Euro) 1,5 Millionen Euro erhöht.

Das positiv abgeschlossene Haushaltsjahr 2021 macht sich für 2023 in der Steuer- und Umlagekraft der Stadt Vilsbiburg bemerkbar. Hier ist mit einer verbindlichen Mehrbelastung der Kreis- und Gewerbesteuerumlage zu rechnen, ebenso wird sich ein Einnahmendefizit bei den Schlüsselzuweisungen abzeichnen. 

Vorsichtig positiv darf die Entwicklung der Steuereinnahmen gesehen werden. Die im Haushaltsplan veranschlagten Zahlen beruhen auf der Steuerschätzung vom Oktober 2022 und unseren ortsbezogenen Entwicklungen.
Voraussichtlich kann sogar wieder eine sehr kleine Zuführung vom Verwaltungs- an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. 

b) Vermögenshaushalt:
Der Vermögenshaushalt ist gekennzeichnet von den regulär geplanten Investitionen. Hier finden sich die Sanierung der Vilstalhalle, die Fertigstellung des Kindergartens Luzia am Burgerfeld, die Vorplanungen für den Stadtplatz 28, verschiedene Straßen- und Kanalbaumaßnahmen, sowie die weitere Voranbringung der Breitbandversorgung. 

Die Maßnahmen können weitestgehend durch Förderungen gedeckt werden. Für den Rest ist eine Rücklagenentnahme vorgesehen. Eine Kreditaufnahme oder ähnliches ist für das kommende Haushaltsjahr nicht geplant. 

4. Stellenplan

Der Stellenplan wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 07.11.2022 behandelt und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Der Stellenplan liegt dieser Vorlage bei.

Diskussionsverlauf

StR Dr. Manfred von Dewitz ging kurz auf den Antrag ein und sagte, man möchte für den Radwegebau zusätzliche Gelder einstellen. Im Haushalt sind hohe Summen für den Straßenbau eingestellt. Somit sollte auch der Radwegebau berücksichtigt werden.
Auf Nachfrage zum Antrag der BuL-die Grünen Fraktion erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass konkrete Maßnahmen auch über überplanmäßige Ausgaben im Einzelfall genehmigt werden können.

Die FW-Fraktion möchte in der Sitzung einen Antrag zum 50/50-Projekt ein. Der Antrag wurde im Gremium begrüßt. StRin Christine Koj machte den Vorschlag, auch Mülleinsparungen zu belohnen. StR Johann Sarcher sagte, dass Einsparmöglichkeiten vor allem über technische Lösungen erzielt werden können. 

Zum Ende der Beratungen war man sich im Gremium einig, dass eine zweite Haushaltslesung nicht notwendig ist. Der Sitzungstermin am 05.12.2022 entfällt somit. 
 

Beschluss 1

Dem Antrag vom 21.11.2022 der BuL-die Grünen Fraktion auf Erhöhung des Haushaltsansatzes auf der HHSt 6310.9400 von 40.000,00 € auf 200.000,00 € zur Umsetzung von Vorschlägen für die  Verbesserung der Fahrradinfrastruktur wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 13

Beschluss 2

Dem Antrag der FW-Fraktion vom 21.11.2022 zur Einführung des 50/50-Projekts ab dem Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4
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4.1. Information über die Flüchtlingssituation in Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Nach einer Gesetzesänderung kann ein Teil der Geflüchteten aus Kriegsgebieten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch erhalten. Die Leistungen werden vom Jobcenter und nicht von der Stadt Vilsbiburg ausgezahlt.

Leistungsberechtigt Jobcenter: Aktuell ca. 110 Geflüchtete (Überwiegend keine ukrainischen Staatsangehörigkeiten, sondern andere Nationalitäten)

Leistungsberechtigt nach Asylbewerbergesetz (Auszahlung im Rathaus Vilsbiburg): ca. 60 Geflüchtete (gar keine Ukrainer, sondern andere Nationalitäten) – Die Zahl schwankt von Monat zu Monat 

Insgesamt: ca. 170 Geflüchtete in Vilsbiburg

Außerdem hat das Landratsamt Landshut mitgeteilt, dass Vilsbiburg hinsichtlich der Unterkunftsmöglichkeiten am Limit ist und deshalb nicht mehr viele Geflüchtete der Stadt Vilsbiburg zugewiesen werden können.

Die Stadtverwaltung Vilsbiburg hat nur indirekte Berührungspunkte mit den Geflüchteten, dies ist z.B. der Fall, wenn die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz ausgezahlt werden oder wenn aufgrund eines Leistungsbezuges Sozialpässe ausgestellt werden sollen. Bei allen anderen Anliegen wird an das Landratsamt, die Integrationsbeauftragten, Hilfsorganisationen wie Caritas, Diakonie oder die ehrenamtlichen Helfer verwiesen.

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4.2. Platzierung der Ampelanlagen an der Kolpingkreuzung - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4.2

Sachverhalt

StR Karlheinz Hiller kritisierte die Platzierung der Ampelanlagen an der Kolpingkreuzung. Diese stehen teilweise auf dem Radweg. Er stellt die Frage, warum die Anlagen nicht seitlich montiert werden.

Stadtbaumeister Gerhard Binner sagte, dass das Problem bereits aufgefallen sein und man der Angelegenheit nachgeht. 

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4.3. Kiesparkplatz an der Kreuzung Kirchenweg/Seyboldsdorfer Straße - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4.3

Sachverhalt

StRin Doris Pollner wollte wissen, ob der Kiesparkplatz an der Kreuzung Kirchenweg/Seyboldsdorfer Straße durch die Stadt abgetragen wurde und ob diese wieder instandgesetzt wird. 

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4.4. Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4.4

Sachverhalt

StR Josef Sterr sagte, dass die Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit nach der Corona-Pandemie nicht wieder auf den alten Stand zurückgeführt wurden. Die Einrichtungen sind immer noch geschlossen und Bürger müssen bei einem Termin nach Landshut.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass das Problem bereits bekannt ist. 

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4.5. Aufbauten am Stadtplatz zur Weihnachtszeit - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö informativ 4.5

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer brachte den Vorschlag, den Losstand (Rotary-Club) und die Glühwein-Hütte (Kolping-Jugend) näher an den Christbaum zu stellen. Man könnte dadurch eine schönere Atmosphäre schaffen.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte eine Überprüfung des Vorschlags zu. 

Datenstand vom 30.11.2022 09:12 Uhr