Datum: 19.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung (WAS) - Stadtwerke Vilsbiburg
2 Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Wasserabgabensatzung (WAS) - Stadtwerke Vilsbiburg
3 § 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht
4 Verabschiedung Haushalt 2023
5 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
5.1 Informationen zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie zur Entwässerungssatzung
5.2 Aufstellung von Sperrgittern im BG "Am Sonnenhang" - Anfrage StR Sterr

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1. Erlass einer neuen Wasserabgabesatzung (WAS) - Stadtwerke Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Entwurf der Wasserabgabesatzung ist im RIS der Stadt Vilsbiburg eingestellt.

Die Beratung erfolgte im Werkausschuss am 29.11.2022.

Der Werkausschuss hat folgenden Beschluss gefasst:
Der Werkausschuss stellt fest, dass die Wasserabgabesatzung (WAS) und die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) der Stadtwerke neu gefasst wurden. Dem Stadtrat wird die Annahme vorgeschlagen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Wasserabgabesatzung (WAS) für die öffentliche Wasserversorgung der Stadt Vilsbiburg.

Die Satzung tritt am 01. Januar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Wasserabgabesatzung (WAS) vom 12.12.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Wasserabgabensatzung (WAS) - Stadtwerke Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) ist im RIS der Stadt Vilsbiburg eingestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) zur Wasserabgabesatzung (WAS) der Stadt Vilsbiburg.

Die Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Beitrags- und Gebührensatzung (BGS/WAS) vom 12.12.2018 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. § 2b Umsatzsteuergesetz - Verlängerung der Optionsregelung für das alte Umsatzsteuerrecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bereits zum 01.01.2016 wurde § 2b UStG in das Umsatzsteuergesetz eingeführt und damit die Unternehmereigenschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts neu geregelt. Bisher waren nur Betriebe gewerblicher Art sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe von der Umsatzsteuerpflicht in der öffentlichen Hand betroffen. Alles weitere wurde der sogenannten Vermögensverwaltung zugerechnet. Durch § 2b UStG wird nun die komplette Kommune umsatzsteuerpflichtig, sofern es sich nicht um eine hoheitliche Aufgabe handelt oder eine andere Befreiung greift. 

Mit Stadtratsbeschluss vom 10.10.2016 gab die Stadt Vilsbiburg eine Optionserklärung ab bis zum 01.01.2021 das „alte“ Recht nach § 2 Abs. 3 UStG anzuwenden. Kurz vor Beginn des Jahres 2021 wurde der Start von § 2b UStG um weitere 2 Jahre zum bis 01.01.2023 nach hinten verschoben. Unsere Optionserklärung hatte weiterhin Bestandskraft. 

Die Verwaltung erreichte Ende November 2022 die Nachricht, dass die Bundesregierung eine weitere Verlängerung der Optionsregelung für weitere zwei Jahre, bis zum 01.01.2025 plane.

Nachdem jedoch in der Verwaltung sämtliche Vorbereitungen zur Einführung von § 2b UStG fast abgeschlossen sind, die Mitarbeiter entsprechend informiert und sensibilisiert wurden, schlägt die Verwaltung vor nicht länger von der Optionsregelung Gebrauch zu machen und bereits zum 01.01.2023 mit der Umsetzung von § 2b UStG zu beginnen.  

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass das Umsatzsteuerrecht nur einen kleinen Teil der städtischen Einnahmen betrifft. Die Mehrbelastung der Bürgerinnen und Bürger ist somit nur zu einem kleinen Teil gegeben.   

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg erklärt gegenüber dem Finanzamt, keine weitere Verlängerung der Optionsregelung in Anspruch zu nehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Verabschiedung Haushalt 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Haushaltsplan 2023 weist folgende Haushaltssummen auf:

1. Haushaltssummen:

2023
2022
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
34.260.500 €
32.786.200 €

Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
19.412.600 €
21.666.400 €

Gesamthaushalt:
53.673.100 €
54.452.600 €


2. Eckdaten:

2023
2022
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
37.500 €
0 €
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
0,001 %
0 %
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
82.900 €
  • Kreditaufnahme
0 €
3.600.000 €
  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
11.524.000 €
10.941.700 €
Zuführung zur allgemeinen Rücklage
0 €
0 €
  • Schuldenstand am 01.01.2023 (613 €/je Einwohner)*

  • Schuldenstand am 31.12.2023 (531 €/je Einwohner)*
(planmäßige Tilgung 2023: 1.012.700 €)
Ist: 7.558.220 €
Plan: 6.545.540 €

*Einwohnerstand zum 31.12.2021: 12.325

3. Haushaltsplanänderungen:
Aufgrund der Einführung des Fifty-Fifty Projektes erfolgte eine weitere Änderung der Planwerte, die Haushaltssummen wurden entsprechend angepasst. Des Weiteren wurden, wie in der beigefügten Änderungsliste ersichtlich, kleinere Änderungen vorgenommen und in dem Haushaltsplan eingepflegt. 

4. Kreditaufnahmen:
Kreditaufnahmen sind für die Stadt und die Stadtwerke Vilsbiburg im Jahr 2023 nicht geplant. 

5. Stellenplan:
Der Stellenplan wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 07.11.2022 vorberaten und dem Stadtrat zur Beschlussfassung empfohlen. Die Verteilung des Stellenplans erfolgte in der Stadtratssitzung am 21.11.2022. Mit Beschluss der Haushaltssatzung ist auch der Stellenplan beschlossen.

6. mittelfristige Finanzplanung:
Der Finanzplan wird für die Stadtratssitzung am 30.01.2023 vorbereitet.

7. Haushaltsreden:
Nach der kurzen Vorstellung der Haushaltsdaten durch die Kämmerin folgen die Haushaltsreden der Ersten Bürgermeisterin und der Fraktionssprecher.

Diskussionsverlauf

Der Haushalt wurde bereits in einer Lesung vorbesprochen. 

Es wurden die Haushaltsreden durch die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und der Fraktionsvorsitzenden vorgetragen. Sie sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Stadtkämmerin Nadine Eggl hat die Zahlen des Haushalts 2023 kurz vorgestellt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und in Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Stadt Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2023. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

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5. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö informativ 5
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5.1. Informationen zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie zur Entwässerungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö 5.1

Sachverhalt

Stadtkämmerin Nadine Eggl trug folgenden Sachverhalt vor:

In der Stadtratssitzung vom 20.06.2022 wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung sowie die Entwässerungssatzung beschlossen.
Die Satzungen sollten nach Meinung der Verwaltung rückwirkend zum 01.01.2022 in Kraft treten, um mit den geänderten Gebührensätzen auch die redaktionellen Änderungen der Satzung einheitlich umzusetzen.
Das Gremium stellte die Frage, ob ein rückwirkendes Inkrafttreten auch zulässig sei. Dies konnte in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden, so dass die Rechtsaufsichtsbehörde hinzugezogen wurde. Letztendlich erhielten wir nun die Antwort der Rechtsaufsichtsbehörde. 
Die Satzungen könnten rückwirkend in Kraft treten, da über die Satzung zur Gebührenänderung bereits im Dezember 2021 beschlossen wurde. Die zum 20.06.2022 vorgestellten Änderungen der Beitrags- und Gebührensatzung sowie Entwässerungssatzung betrafen nur redaktionelle Änderungen. 
Da keine Nachteile erkennbar sind, wird die Verwaltung zur besseren Nachvollziehbarkeit die Satzungen nun zum 01.01.2023 öffentlich bekannt machen und den Vollzog anordnen.

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5.2. Aufstellung von Sperrgittern im BG "Am Sonnenhang" - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.12.2022 ö informativ 5.2

Sachverhalt

StR Josef Sterr wollte wissen, wieso an den Treppenanlagen im Baugebiet „Am Sonnenhang“ Sperrgitter aufgestellt wurden. Die Sperrgitter werden regelmäßig beiseitegestellt und die Treppenanlagen werden dennoch benutzt. Es ist bereits ein Schild „Benutzung auf eigene Gefahr…“ angebracht. Herr Sterr möchte wissen, warum Sperrgitter notwendig sind.

Datenstand vom 23.12.2022 08:55 Uhr