Datum: 17.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:15 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Verabschiedung Rektor Thöne - Mittelschule Vilsbiburg
2 Neuer Kindergarten - Entscheidung über den Standort
3 Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 12 "Nordumfahrung" - Vorstellung der Varianten
4 Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung 2017
5 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Goben - Deckblatt 4" - FlNr. 1892, Gem. Vilsbiburg, Frontenhausener Str.
6 Kulturforum Vilsbiburg e.V. - Überlegungen zum Konzept des Kulturfestivals Mitanand
7 Kulturforum Vilsbiburg e.V. - Zuschussantrag für das Kulturfest Mitanand 2018 und 2019
8 Verlegung Jugendzentrum - Antrag von Stadtrat Huber
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Sanierung Mittelschule - Baustellenbesichtigung
9.2 StR Peisl - Lob für Stadtbauhof
9.3 Sitzungsdienst - Präsentation von Vorlagen
9.4 Heimatmuseum Vilsbiburg - Verleihung des Bayerischen Museumspreises 2017
10 Beschlussbekanntgabe

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1. Verabschiedung Rektor Thöne - Mittelschule Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö 1

Sachverhalt

Mit Ablauf des Schuljahres 2016/2017 wird Herr Karl-Heinz Thöne in den Ruhestand verabschiedet.

Herr Thöne sprach nach 12 Jahre als Rektor dem Gremium und der Verwaltung den Dank für die gute Zusammenarbeit aus.

Jugendsozialarbeit, Ganztagesbetrieb, Digitalisierung und die Sanierung der Mittelschule waren große Projekte in dieser Zeit.


Herr Neumeier wird Herrn Thöne als Rektor nachfolgen, Herr Rainer Murr wird als Konrektor nach Vilsbiburg zurückkehren.

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2. Neuer Kindergarten - Entscheidung über den Standort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 10.04.2017 beschlossen, dass auf Grund des enorm gestiegenen Bedarfes bereits 2018/2019 ein weiterer 3-gruppiger Kindergarten (mit Erweiterungsmöglichkeit) neu errichtet werden soll.

Die Verwaltung sollte hierzu geeignete Grundstücksoptionen prüfen. In der Stadtratssitzung am 21.06.2017 wurden weitere Standorte vorgetragen, welche durch die Stadtverwaltung überprüft wurden. Da es sich um Grundstücksangelegenheiten handelt werden diese im nicht-öffentliche Teil vorgestellt und behandelt.


Standort A – Im Bereich des Caritas Altenheimes

Derzeit bestehen seitens der Caritas keine konkreten Planungen für Erweiterungsbaumaßnahmen. Ein eigenständiger Kindergarten auf dem Grundstück würde zukünftige bauliche Erweiterungen stark einschränken.

Die angrenzenden städtischen Grundstücke bei der Stadthalle (mit den FlNr. 177 und 600) sind von der Fläche her nicht geeignet (ungünstig geschnitten, flächenmäßig zu klein, schränken Parkplatzfläche der Stadthalle ein) und intensiv mit Bäumen begrünt.

Da keine geeignete zeitnahe Bebauungsmöglichkeit besteht wurde der Standort nicht weiter untersucht.


Standort B – Färberanger Flurstücknr. 255 und 255/11

Die Grundstücke sind in städtischem Besitz. Es besteht ein Bebauungsplan, der als Nutzungsart SO – Sondergebiet vorsieht.

Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).

Vorteile
Nachteile
+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ zentrale, innerstädtische Lage
+ Parkplätze bereits vorhanden
+ gute Anfahr- und Erreichbarkeit

- derzeit ist die Notwendigkeit von weiteren
  Parkplätzen auf dem Areal erkennbar
- das Grundstück hat eine Größe von
  4687 m². Bei einer guten Ausnutzung mit Parkflächen wären 211 Parkplätze möglich. Durch den Bedarf von mind. 3.500 m² für den Kindergarten entfallen 158 Parkplätze. Es bleibt somit nur noch ein Rest von 53 Parkplätzen übrig.
- die Entwicklung des Areals als  Kultur-
   zentrum wird beeinträchtigt
- neue Baugebiete sind nicht in der Nähe
   des Areals
- die Umgebung ist geprägt durch die
   Parkplätze
- eine großzügige Flächenzuordnung für
  ausreichende Möglichkeiten zur
  Kindergartenerweiterung ist nicht gegeben



Standort C – Nördlich Bebauungsplans Burger Feld

Das Grundstück ist in städtischem Besitz und frei von Lasten. Das Grundstück mit der Flurstücksnr. 726/12 hat eine Gesamtfläche von 12.087 qm.
Der Beschlussvorlage liegen Lagepläne bei (Lageplan ohne Bebauung, Lageplan mit Darstellung KiTa Achldorf zur Veranschaulichung).

Vorteile
Nachteile
+ Grundstück ist in städtischem Besitz
+ angrenzend zum neuen Baugebiet Burger
   Feld
+ günstige Ausrichtung
+ günstige Topographie
+ gute Anfahrbarkeit
+ lastenfrei
+ Erschließung (Straße, Sparten) einfach
   möglich
+ sehr gute Erweiterbarkeit

- am Ortsrand
- eine Kindergarteneinrichtung besteht bereits
  in fußläufiger Entfernung
- ausreichend Parkplätze müssen geschaffen
  werden
- günstige fußläufige Erreichbarkeit nur für
  das Baugebiet Burger Feld gegeben


Fazit:

In der Sitzung am 21.06.2017 konnte kein geeignetes Grundstück sofort gefunden werden. In der Diskussion ist man den Varianten B und C näher getreten.

Planungsschritte

Bei der neuen Kindertagesstätte in Achldorf hat sich die vorgeschaltete Durchführung einer Machbarkeits- bzw. Konzeptstudie bewährt und sollte wieder Anwendung finden. Da es sich um einen Neubau handelt ist als Grundlage der Planungen wieder die Errichtung im Passivhausstandard umzusetzen.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Haider stellte die Planungen nochmals vor. In der Planung des neuen Kindergartens sollte der Flächenverbrauch eingeschränkt werden um möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Die Option frühzeitig eine Containeranlage auf dem Gelände des Kindergartens St. Elisabeth aufzustellen wurde angesprochen. Die mögliche Erweiterbarkeit am Standort Burger Feld wurde als wesentlich angesehen.

Beschluss

  1. Der Stadtrat beschließt den Standort C für die Errichtung des neuen Kindergartens auszuwählen.
  2. Zur Findung des Architekturbüros wird eine kleine Machbarkeits- bzw. Konzeptstudie durchgeführt.
  3. Die Einhaltung des Passivhausstandards bildet die Grundlage der Planungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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3. Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 12 "Nordumfahrung" - Vorstellung der Varianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Frau Linke, Linke+Kerling Landschaftsarchitekten BDLA, und das Büro Sehlhoff stellten die Varianten vor .

Diskussionsverlauf

Die Unterlagen werden in das Ratsinformationssystem eingestellt.
Das Ergebnis der Verkehrsuntersuchung vom 30.04.2008 von Prof. Dr. Ing. Kurzak besagt, dass durch die Nordumfahrung eine Entlastung der Frontenhausener Straße und der Landshuter Straße erreicht wird, ebenso eine Entlastung der Haupterschließungsstraßen in den nördlichen Wohngebieten.

Variante 6 wurde durch Bürgern vorgebracht und in die Planungen mit aufgenommen,
die Variante 6a wurde durch die Planungsbüros erarbeitet.

Die vorgestellten Varianten liegen alle im Bereich von 11,5 bis 11,8 Mio. € Brutto-Baukosten ohne Grunderwerb.

Frau Linke (Linke + Kerling) stellte den Eingriff für Mensch und Natur bei den unterschiedlichen Trassen vor. Frau Linke machte deutlich, dass es sich um einen Flächennutzungsplan handelt. Es geht hier nur um die Sicherung einer möglichen Trasse, was eine reine Platzhalterfunktion darstellt. Die Entscheidung wird für die zukünftige Stadtentwicklung als sehr wichtig angesehen.

Das Thema wird bei geeigneter Terminfindung wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Die Fraktionen haben jetzt Zeit, sich zu beraten. 

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4. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die allgemeinen Veränderungen der Kindertagesbetreuungslandschaft und die örtlichen Bedürfnisse machen eine Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung notwendig.

Das Kreisjugendamt wurde dazu angehört, Vorschläge dessen wurden berücksichtigt.

Um in Zukunft eine noch detailliertere Planung aufstellen zu können, werden gerade andere Städte über deren Vorgehen befragt und ein externes Planungsbüro für eine Bedarfsanalyse gesucht.

Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Es wurde festgestellt, dass bei allen Einrichtungen der Bedarf an Plätzen vorhanden ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gemäß dem vorgelegten Entwurf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "Goben - Deckblatt 4" - FlNr. 1892, Gem. Vilsbiburg, Frontenhausener Str.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.02.2017 wurde über den Antrag auf Vorbescheid der Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH entschieden. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt Landshut soll nun zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung für diesen Bereich ein Deckblatt des Bebauungsplans „Goben“ aufgestellt werden.

Mit der zukünftigen Planung wurde das Ingenieurbüro für kommunale Planungen aus Landshut – KOMPLAN – beauftragt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flur-Nr. 1892/0 der Gemarkung Vilsbiburg.

Der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg legt für diesen Bereich ein allgemeines Wohngebiet fest und muss daher nicht angepasst werden.

Diskussionsverlauf

Es soll nochmals bei dem Grundstückeigentümer angefragt werden, ob der vorhandene Weg an der bestehenden Bebauung beibehalten werden kann.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Goben – Deckblatt 4“ zur Ausweisung eines allgemeinen Wohngebietes aufzustellen. Der Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 1892/0 der Gemarkung Vilsbiburg.

Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß §13a BauGB festgesetzt.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Kulturforum Vilsbiburg e.V. - Überlegungen zum Konzept des Kulturfestivals Mitanand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö informativ 6

Sachverhalt

Der Haupt- und Finanzausschuss hat in der Sitzung am 24.04.2017 den Zuschussantrag für das Kulturfest Mitanand im Jahr 2017 genehmigt. In der Diskussion wurde angeregt, das Konzept zu überdenken. Die gesamten Finanzmittel sollten nicht an einem Wochenende aufgebraucht werden, sondern über das ganze Jahr hinweg Veranstaltungen stattfinden.

Manfred Billinger wird als Vorsitzender des Kulturforums Vilsbiburg die Überlegungen zur künftigen Ausrichtung des Kulturfestes Mitanand vorstellen.

Diskussionsverlauf

Die Präsentation des Kulturforums wird im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Folgende Anregungen wurden aus dem Stadtrat für das Kulturfest Mitanand vorgebracht:

  • Es wird als Schade empfunden, dass der Markt nicht mehr im Stadtplatz stattfindet.
  • Eine zeitliche Verschiebung in den August wurde angeregt.
  • Durch die überwiegend Vilsbiburger Besucherinnen und Besucher werden drei Tage als zu lang angesehen. Der doch begrenzte Kreis von Kulturinteressierten ist auf die drei Tage zu wenig. Es wurde vorgeschlagen, das Kulturfest nur an zwei Tagen auszurichten.
  • Die Musikauswahl soll ein breites Publikum ansprechen.
  • Eine inhaltliche Diskussion über das Projekt wurde angestrebt.
  • Eine weitere Bühne könnte auch im Spitalgarten oder im VHS-Durchgang aufgestellt werden. Dann wären wieder weitere Auftrittszeiten vorhanden und die Veranstaltung könnte auf zwei Tag gestrafft werden.
  • Die Werbung sollte überregionaler aufgestellt werden.


Bürgermeister Haider schloss die Diskussion und regte an, dass man zusammen mit dem Kulturforum ein Konzept für die Veranstaltungen ab dem Jahr 2019 erarbeiten sollte. Für das Jahr 2018 soll noch die Veranstaltung wie in den letzten Jahren gleich bleiben.

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7. Kulturforum Vilsbiburg e.V. - Zuschussantrag für das Kulturfest Mitanand 2018 und 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Das Kulturforum Vilsbiburg e. V. stellt einen Antrag für die Durchführung des Kultufestes Mitanand im Jahr 2018.

Beschluss 1

Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. wird als Veranstalter mit der Durchführung des Kulturfestivals Mitanand im Jahr 2018 beauftragt. Dafür werden die im Antrag aufgeführten Finanzmittel (29.000,00 €) und Bauhofleistungen (6.000,00 €) zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. wird mit der Durchführung für das Bildhauersymposium beauftragt, dafür werden 22.000,00 € zur Verfügung gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

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8. Verlegung Jugendzentrum - Antrag von Stadtrat Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö 8

Sachverhalt

Der Antrag von Stadtrat Huber ist als Anlage beigefügt.

Diskussionsverlauf

Der Antrag wurde im Vorfeld der Sitzung von StR Huber zurück genommen

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö informativ 9
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9.1. Sanierung Mittelschule - Baustellenbesichtigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö 9.1

Sachverhalt

Der Ersten Bürgermeister Helmut Haider gab bekannt, dass der Termin für die Baustellenbesichtigung der Mittelschule Mittwoch, der 20.09.2017 festgelegt wurde.

Eine Einladung wird zeitnah durch das Bauamt versendet.

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9.2. StR Peisl - Lob für Stadtbauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö informativ 9.2

Sachverhalt

StR Peisl sagte, dass aus der Bürgerschaft Lob für den Stadtbauhof kommt. Anmerkungen und zu erledigende Arbeiten werden zeitnah umgesetzt.

Das Lob soll an die Bauamtsleitung und den Stadtbauhof weiter gegeben werden.

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9.3. Sitzungsdienst - Präsentation von Vorlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö informativ 9.3

Sachverhalt

StR Lehner merkte an, dass in Zukunft sämtliche Unterlagen in der Sitzung präsentiert werden sollen.

Die Verwaltung sagte dies zu, die technischen Voraussetzungen werden dafür geschaffen.

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9.4. Heimatmuseum Vilsbiburg - Verleihung des Bayerischen Museumspreises 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö informativ 9.4

Diskussionsverlauf

Verschoben auf nächste Stadtratssitzung.

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10. Beschlussbekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 17.07.2017 ö informativ 10

Diskussionsverlauf

Auf nächste Stadtratssitzung verschoben.

Datenstand vom 31.08.2017 14:51 Uhr