Datum: 31.07.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:50 Uhr bis 20:10 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Ausbildungsstellen in der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg möchte ab September 2018 wieder Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen.
In der Stadtverwaltung einen Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten/r.
In der Kläranlage einen Ausbildungsplatz zum/zur Fachkraft für Abwassertechnik.
Daneben werden in den Kindertagesseinrichtungen Praktikumsplätze für sozialpädagogische Seminare (SPS 1 und SPS 2) im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher angeboten.
Diskussionsverlauf
Die Ausbildung in der Stadt wurde begrüßt.
Beschluss
Ab September 2018 werden in der Stadtverwaltung ein Ausbildungsplatz zur/zum Verwaltungsfachangestellten/r und in der Kläranlage ein Ausbildungsplatz zum/zur Fachkraft für Abwassertechnik ausgeschrieben.
Die Stellen werden im Stellenplan 2018 mit aufgenommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Betriebskostenabrechnung 2016 - Stadtbad Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Erste Bürgermeister stellt die Grundzüge der Betriebskostenabrechnung 2016 vor.
Diskussionsverlauf
Fragen aus dem Gremium wurden beantwortet. Es soll versucht werden festzustellen, wie stark das neu eingerichtete W-LAN von den Besuchern angenommen wird.
Die Neugestaltung der Liegeflächen wurde diskutiert, hier wird aber erst nach dem einjährigen Testlauf eine Entscheidung im Bau- und Umweltausschuss getroffen.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt von der Betriebskostenabrechnung 2016 des Stadtbads Vilsbiburg Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. AWO-Kinderkrippen in Vilsbiburg – Abrechnungen 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die AWO, Kreisverband Landshut, hat mit Schreiben vom 28.06.2017 die Abrechnungen für das Jahr 2016 der Kinderkrippen Michael-Jäger und St. Marien in Vilsbiburg vorgelegt.
Bei der Kinderkrippe St. Marien ist ein Überschuss von 53.136,74 € entstanden, bei der Michael-Jäger-Kinderkrippe ein Überschuss von 33.471,07 €. Die AWO führt den Überschuss auf die stetig steigenden Buchungszeiten zurück und auf die Tatsache, dass nicht gleichzeitig entsprechendes zusätzliches Personal akquiriert werden konnte. Außerdem sind in der Abrechnung die Schlusszahlungen für Bundesmittel für die Jahre 2013/14 und 2015 enthalten.
Das Schreiben der AWO und die Betriebskostenabrechnung sind als Anlage beigefügt.
Laut den Verträgen über die Betriebsträgerschaft erhält die Stadt vom Überschuss 50 % und trägt das Defizit zu 90 %.
Die AWO stellt zur Diskussion, ob anstelle der Auszahlung des Überschusses eine Rücklage für Investitionen oder auch als Personalkostenrückstellung für den Vorhalt von Mitarbeitern in den Haushalt 2018 eingebracht werden sollte. Dies hätte für die Stadt einen finanziellen Vorteil, da sie vom Überschuss nur die Hälfte erhält, von einem Defizit aber 90 % zu tragen hat.
Die Verwaltung (einschließlich Kämmerer) ist der Meinung, dass aus Gründen der klaren Abgrenzungen keine Rücklagen gebildet werden sollen.
Diskussionsverlauf
Bei der nächsten Abrechnung sollen auch die Vorjahreszahlen mit aufgeführt werden.
Beschluss
Die Betriebskostenabrechnungen 2016 werden zur Kenntnis genommen. Rücklagen für Investitionen oder als Personalkostenrückstellung für den Vorhalt von Mitarbeitern in den Haushalten 2018 sollen nicht gebildet werden. Der Anteil der Stadt an den Überschüssen soll ausgezahlt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Abschluss Kommunale pauschale Elektronikversicherung (K-PELV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Am 30.11.2016 informierte die Versicherungskammer Bayern in einer allgemeinen Informationsveranstaltung über die pauschale Elektronikversicherung. Die VKB vereinfachte die Versicherungsgrundlagen. Zukünftig wird der Versicherungsbeitrag nicht mehr nach Versicherungssumme, sondern nach der derzeitigen Einwohnerzahl berechnet und mit diesem Wert dauerhaft festgelegt.
Derzeit sind sämtliche Elektronikgeräte z.B bei Brand, Blitzschlag, Kurzschluss, Sturz nicht versichert.
Die Anzahl der bisherigen Schadensfälle ist nach jetzigem Stand sehr gering, im Brandfall aber wäre der Schaden sehr hoch.
Reparaturen von Druckern/Kopierern sind meist über Serviceverträge gedeckt.
Eine bestehende Elektronikversicherung wurde 2007 aufgrund der Unrentabilität gekündigt. Der Versicherungsbeitrag im Jahr 2007 war unwesentlich höher, als das aktuell eingeholte Angebot.
Dennoch bringt ein erneuter Abschluss auch für die Zukunft Vorteile.
Vorteile:
- Sämtliche Elektronikgeräte, wie Serveranlage, Telefone, PCs, Drucker, Geschwindigkeitsanlagen, geleaste und gemietete Anlagen und Wahl-PCs in sämtlichen öffentlichen Gebäuden sind im Schadensfall bis zu 1.100.000,00 € versichert (z.B. Brand, Kurzschluss, Blitzschlag, Sturz)
- Einmaliger Abschluss, mit immer gleichbleibenden Versicherungsbeitrag (3 Jahre Laufzeit)
- Geringer Verwaltungsaufwand als früher, da keine Anpassungen der Versicherungssummen
Nachteile:
- Selbstbe
teiligung pro Schadensfall 250,00 € (keine Übernahme für Kleingeräte die unter 250,00 € wert sind, z.B. einzelne Telefone)
- Im Gegensatz zur kommunalen Haftpflichtversicherung sind Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen, sowie der Spezialbetrieb Kläranlage nicht mitversichert (Eigene Versicherung).
Bisher wäre lediglich die Telefonanlage der Grundschule erstattungsfähig gewesen. Andere Schadensfälle sind bisher nicht aufgetreten.
Sachwerte, die derzeit nicht versichert sind (wären mit K-PELV abgesichert):
Gebäude
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Wert
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Kiga/ Kikri Martin
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10.760,00 €
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JUZ
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5.585,00 €
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Kinderhort
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6.890,00 €
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Grundschule
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124.100,00 €
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Bauhof
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6.500,00 €
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Rathaus
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130.920,00 €
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Feuerwehren
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100.000,00 €
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Mittagsbetreuung
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1.500,00 €
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Kindergarten Seyboldsdorf
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2.500,00 €
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Musikschule + VHS
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154.000,00 €
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Museum
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7.200,00 €
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Stadtbad
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2.500,00 €
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Vilstalhalle
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126.000,00 €
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Kiga Elisabeth
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12.000,00 €
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Kindergarten Johannes
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10.500,00 €
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Mittelschule (Container)
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64.700,00 €
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Nicht versicherte Summe
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765.655,00 €
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Bereits vorhandene Versicherungen (können mit K-PELV aufgelöst werden):
Vorhandene Versicherungen
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Beitrag
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Elektronikversicherung Geschwindigkeitsanlage
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121,62 €
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Elektronikversicherung Wahl-PCs
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119,00 € (nur kurzfristig für Wahl abgeschlossen)
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Summe
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240,62 €
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Versicherungsbeitrag für K-PELV lt. Angebot
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3.881,19 € (brutto)
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- vorhandene Versicherungen
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240,62 € (brutto)
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= Mehrausgaben pro Jahr
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3.640,57 € (brutto)
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Empfehlung:
Der Elektrogeräte-/ Medienbestand in öffentl. Gebäuden der Stadt Vilsbiburg wächst stetig und nimmt damit an Werten zu. Zusätzlich wurde im Jahr 2016 für die Verwaltung eine neue Serveranlage angeschafft. Um für einen evtl. Schadensfall v.a. Brand, Blitzschlag abgesichert zu sein, empfiehlt es sich eine Versicherung, für solche Zwecke, abzuschließen. Eine Einzelversicherung für versch. Gebäude wäre vom Versicherungsbeitragsvolumen mind. gleich hoch und nicht rentabel. Mit der pauschalen Elektronikversicherung sind sämtliche öffentl. Gebäude der Stadt abgesichert.
Diskussionsverlauf
Es sollen unterschiedliche Versicherungsangebote eingeholt werden, um einen Vergleich zu haben. Da es sich um ein spezielles Angebot der Versicherungskammer Bayern für Kommunen handelt, wird ein Vergleich möglicherweise schwierig.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt eine Kommunale Pauschale Elektronikversicherung abzuschließen. Das Angebot der Versicherungskammer Bayern mit einem Versicherungsbeitrag in Höhe von 3.881,19 € wird angenommen. Für den Fall, dass ein günstigeres Angebot gefunden wird, wird auf dieses Angebot zurückgegriffen. Als Versicherungsbeginn wird der 01.01.2018 festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Ergänzender Zuschussantrag TSV Vilsbiburg zur Sanierung der Tartanbahn
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 29.11.2016 wurde dem TSV Vilsbiburg ein Investitionszuschuss für die Sanierung der Tartanbahn bewilligt.
Als Grundlage für die Höhe der Baukosten und damit auch als Maßstab für den Zuschuss wurde eine erste Kostenschätzung vorgelegt.
Zwischenzeitlich wurde ein konkretisiertes Leistungsverzeichnis erstellt, so dass auch entsprechende Angebote eingeholt werden konnten. Es stellte sich heraus, dass die ursprünglich veranschlagten Kosten als zu gering angenommen wurden. Die tatsächliche Höhe für den zuschussfähigen Bauabschnitt beträgt 43.717,03 €. Zur bisherigen Kostenschätzung (35.306,47 €) ergibt sich damit eine Erhöhung um 8.410,56 €.
Für den Zuschuss würde dies bedeuten, dass sich dieser um 1.892,38 € erhöht und insgesamt 9.836,33 € betragen würde.
Da mit den Baumaßnahmen noch nicht begonnen wurde, kann die Kostenerhöhung ohne Schädigung des Zuschusses bewilligt werden.
Beschluss
In Abänderung des Beschlusses vom 29.11.2016 bewilligt der Haupt- und Finanzausschuss dem TSV Vilsbiburg 1883 e.V. für die Sanierung der Tartanbahn einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der Sanierungskosten (43.717,03 €). Die Zuschussobergrenze wird auf 9.836,33
€ festgelegt. Die entsprechenden Mittel sind in den Haushalt 2018 einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
|
ö
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informativ
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6 |
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6.1. Bühne Stadtfest - Anmerkung StR Brams
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
|
ö
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6.1 |
Sachverhalt
Die restaurierte Bühne am Stadtfest wurde durch
Herrn Brams als sehr angenehm empfunden. Es sei für die Musiker eine Freude darauf zu spielen.Das Lob für die kostengünstige Lösung sollte weiter gegeben werden.
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7. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 06.02.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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31.07.2017
|
ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt
Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 2: Vilsbiburger Volksfest – Wegfall Volksfestbus
TOP 3: Zustimmung zur Notariatsurkunde Stadt/Fuchs (im Grundsatz)
TOP 4: Zustimmung zur Notariatsurkunde Stadt/Esterle, Steurer (im Grundsatz)
TOP 5: Zustimmung zur Notariatsurkunde Patek/Stadt (im Grundsatz)
TOP 10.1: Baugebiet Burger Feld – verkaufte Grundstücke (im Grundsatz)
Datenstand vom 02.08.2017 14:30 Uhr