Datum: 11.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "GE Gaindorf"
2 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ABV-Gelände - Anpassung des Geltungsbereiches
3 Darlehensaufnahme Infrakredit Breitband
4 Darlehensaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern
5 Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Veldener Straße zur Beseitigung einer Engstelle der Fahrbahn
6 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
6.1 Anfrage StR Brams - Sperrung Kleindkinderbecken im Stadtbad
6.2 Anfrage StR Lehner - Parksituation in der Seyboldsdorfer Straße
6.3 Anfrage Steinbrecher - Gebäude in der Veldener Straße
6.4 Sonnensegel im Stadtbad (Anfrage StR Bergwinkl)
6.5 Verabschiedung von Geschäftsleiter Walter Burger
7 Beschlussbekanntgabe

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1. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "GE Gaindorf"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Sieber Fliesen & Naturstein GmbH & Co KG, vertreten durch Herrn Georg Sieber, hat mit Schreiben vom 03.08.2017 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes gestellt, um das Betriebsgelände in Gaindorf erweitern zu können.

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich des Betriebsgeländes ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten.
An der Kreisstraße sind für alle Verkehrsteilnehmer geeignete Rahmenbedingungen für eine gesicherte Durchfahrt – insbesondere für den Fahrradverkehr – zu schaffen. Die derzeitige Situation soll mit Hilfe der Bauleitplanung wesentlich verbessert werden.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNrn. Tfl. 127, Tfl. 140/1, Tfl. 62, 63/3, 127/2, 127/1, 64/3, 64, 128 und 128/2 der Gemarkung Gaindorf.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „GE Gaindorf“ mit den Gebietsarten „GE“ und „MI“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 16“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. FlNrn. Tfl. 127, Tfl. 140/1, Tfl. 62, 63/3, 127/2, 127/1, 64/3, 64, 128 und 128/2 der Gemarkung Gaindorf mit einer Fläche von ca. 18.108 m².

Zudem sind folgende Ziele und Planungsabläufe einzuhalten:
  1. Für eine geeignete städtebauliche Entwicklung und Ordnung sind für alle Verkehrsteilnehmer geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen. Als geeignetes Planungsinstrument wird seitens der Verwaltung die Errichtung eines neuen Geh- und Radweges – auf der Seite des Firmengeländes der Fa. Sieber, mit der erforderlichen Mindestbreite – angesehen (als Festsetzung im Bebauungsplan). Die genaue Ausführung soll mittels eines städtebaulichen Vertrags geregelt werden.

  1. Die Firmenabläufe sind zu definieren, z.B. durch
    1. Regelung des LKW-Verkehrs mit der Festlegung der Be- und Entladezonen
    2. Regelung des PKW – Kundenverkehrs für z.B. Kurzzeitkunden (ohne großen Wareneinkauf), Warenabholung, evtl. längeres Parken, z.B. für Besucher der Ausstellung
    3. Regelung der einzelnen Kundenbereiche wie z.B. Verkauf, Warenabholung und Produktion mit Abholung
    4. Gliederung und Ordnung betriebsnaher (unmittelbar dem Betrieb inkl. Kundenverkehr zuzuordnen), betriebsferner (z.B. Mitarbeiterparkplätze) und nicht für den Betrieb erforderliche Nutzungen (z.B. Wohnnutzungen, Gaststättenbereich)
    5. Regelung von bisher nicht genehmigten baulichen Anlagen (z.B. rückwärtiger Lagerplatz)

  1. Als Plangrundlage ist die Vermessung des Geltungsbereiches inkl. aller Außenkubaturen der Bestandsgebäude vorab durchzuführen.

  1. Als Plangrundlage sind im Geltungsbereich vorab die Schallimmissionen zu ermitteln und festzulegen.

  1. Als Plangrundlage ist vorab eine geeignete Regen- und Schmutzwasserentwässerung zu planen.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan ABV-Gelände - Anpassung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 12.07.2016 wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das ABV Gelände mit dem entsprechenden Geltungsbereich beschlossen.

Die Maßnahme soll durch externe Investoren in mehreren Abschnitten umgesetzt werden. Der erste Bauabschnitt beinhaltet auch die Revitalisierung des Gebäudes Stadtplatz 28 (ehemalige Haslbeckgaststätte).
 
Zwischenzeitlich wurde der Investor für den ersten Bauabschnitt ausgewählt und das Konzept des Inverstors mit dem Landesamt für Denkmalpflege vorabgestimmt.

Der Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 beinhaltet als Geltungsbereich das gesamte ABV Gelände, mit z.B. der Revitalisierung des Gebäudes Stadtplatz 28 und der Errichtung eines neuen Kulturzentrums, das zeitlich erst in ferner Zukunft umgesetzt werden kann.

Um den ersten Bauabschnitt mit dem Investor zeitnah umsetzen zu können empfiehlt das Bauamt zwei getrennte Bebauungspläne aufzustellen. Die Geltungsbereiche für die Bebauungspläne des ersten und des zweiten Bauabschnitts liegen als Anlage bei.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Haider informierte darüber, dass man mit Hr. Fischer als Gewinner des Wettbewerbs nicht mehr weiter zusammenarbeiten wird. Er möchte neben dem Bebauungsplan eine Machbarkeitsstudie durchführen. Ebenfalls hat er Zusagen des Landesamtes für Denkmalpflege und die Planungen des Investors in Frage gestellt. Als neues Büro wurde Komplan / Hr. Bauer beauftragt.

Beschluss

Der Aufstellungsbeschluss vom 12.07.2016 wird aufgehoben.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 1“ mit dem dargestellten dunkelblauen Geltungsbereich (3092 m²) und den Fl.Nrn. 31, 34 Tfl., 30 Tfl., 28 Tfl., 25 und 33 der Gemarkung Vilsbiburg aufzustellen.

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „ABV Gelände Bauabschnitt 2“ mit dem dargestellten hellblauen Geltungsbereich (5108 m²) und den Fl.Nrn. 28 Tfl., 30 Tfl., 34 Tfl. und 29 der Gemarkung Vilsbiburg aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Darlehensaufnahme Infrakredit Breitband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Eigenanteil der Stadt Vilsbiburg beim Breitbandausbau soll über einen zinslosen Kredit der LfA-Förderbank Bayern finanziert werden.

Die Gesamtkredithöhe beträgt 287.982,00 €, aufgeteilt in das
Haushaltsjahr 2016: 72.000 € und das
Haushaltsjahr 2017: 215.982,00 €.

Die Anträge sind je Haushaltsjahr zu stellen. Für das Jahr 2016 wird auf den Stadtratsbeschluss vom 12.07.2016 verwiesen. Dieser Kreditbetrag ist bereits abgerufen und ausbezahlt worden.

Für das Jahr 2017 wurde nun auch der Kreditantrag gestellt. Das Angebot der LfA Förderbank liegt vor. Die Gesamtlaufzeit des zweckgebundenen Kredits beträgt 10 Jahre, davon 2 Jahre tilgungsfrei. Auszahlung 100 %. Es gilt der Zinssatz am Tage der Auszahlung. (Inoffiziell: Es darf mit 0,00 % gerechnet werden).

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen in der Haushaltssatzung 2017 in Höhe von 6.840.150 € wurde bisher noch nicht in Anspruch genommen und steht in voller Höhe zur Verfügung.
Das Landratsamt Landshut hat bei der Genehmigung der Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 verfügt, dass vor einer Kreditaufnahme die Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss. Bei einem zinslosen Kredit darf von der notwendigen Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Vorhandene Eigenmittel sollten Kreditaufnahmen reduzieren, die verzinslich aufgenommen werden müssen.

Der auf Grund eines Stadtratsbeschlusses zu beantragende Kredit wird für Aufwendungen des Haushaltsjahres 2017 an den Netzbetreiber zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei Investitionen zum Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen in dem Gewerbe- oder Kumulationsgebiet (8 Erschließungsgebiete alle im Gemeindebereich) der Stadt Vilsbiburg eingesetzt.

Diskussionsverlauf

In einer der nächsten Sitzungen soll der Stand des Breitbandausbaus in der Stadt Vilsbiburg dargelegt werden.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg nimmt zur Finanzierung des Eigenanteils beim Breitbandausbau bei der LfA Förderbank aus dem Programm „Infrakredit Breitband“ im Haushaltsjahr 2017 einen Kredit in Höhe von 215.982,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und zwei Tilgungsfreijahren auf. Es gilt der bei Mittelabruf tagesaktuelle Zinssatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Darlehensaufnahme Energiekredit Kommunal Bayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für den Bau der Kindertagesstätte Achldorf soll ein Kredit in Höhe von 800.000 € aufgenommen werden. Das Kreditprogramm der BayernLabo „Energiekredit Kommunal Bayern“ bietet für die Errichtung eines KfW-Effizienz-Hauses 55 besondere Konditionen.
Für die angedachte Laufzeit (10 Jahre gesamt mit zwei tilgungsfreien Jahren) liegt der Zinssatz aktuell bei 0,00 % und zudem ist mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 5% des Zusagebetrages zu rechnen. Dies wären 40.000 €.
Der Zinssatz bestimmt sich am Tage des Kreditabrufes, die Gutschrift des Tilgungszuschusses erfolgt erst nach Prüfung und Anerkennung des Verwendungsnachweises.

Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigungen in der Haushaltssatzung 2017 in Höhe von 6.840.150 € wurde bisher mit 215.982 € in Anspruch genommen (siehe vorhergehenden Tagesordnungspunkt zum Infrakredit Breitband der heutigen Sitzung).

Das Landratsamt Landshut hat bei der Genehmigung der Kreditermächtigungen für das Haushaltsjahr 2017 verfügt, dass vor einer Kreditaufnahme die Wirtschaftlichkeit geprüft werden muss. Bei einem zinslosen Kredit darf von der notwendigen Wirtschaftlichkeit ausgegangen werden. Durch den Tilgungszuschuss verringert sich zudem auch noch der Rückzahlungsbetrag. Vorhandene Eigenmittel sollten Kreditaufnahmen reduzieren, die verzinslich aufgenommen werden müssen.

Der auf Grund eines Stadtratsbeschlusses zu beantragende Kredit wird für den Neubau einer städtischen Kindertagesstätte in Achldorf mit 3-gruppigem Kindergarten und einer Kinderkrippengruppe eingesetzt.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg nimmt zur Finanzierung des Bauvorhabens „Kindertagesstätte Achldorf“ (Errichtung KfW-Effizienz-Haus 55) bei der BayernLabo aus dem Programm „Energiekredit Kommunal Bayern“ im Haushaltsjahr 2017 einen Kredit in Höhe von 800.000,00 € mit einer Laufzeit von 10 Jahren und zwei Tilgungsfreijahren auf. Es gilt der bei Mittelabruf tagesaktuelle Zinssatz.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Erlass einer Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Veldener Straße zur Beseitigung einer Engstelle der Fahrbahn

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

An der Veldener Straße besteht im Bereich der Einmündung des Schwaiblmeierweges eine Fahrbahn-Engstelle. Die Stadt hat dort bereits vor längerer Zeit ein Grundstück erworben, das zur Beseitigung der Engstelle gebraucht wird. Die Verwaltung schlägt vor, für die weiteren Grundstücke, die zur Beseitigung der Engstelle benötigt werden, eine Vorkaufsrechtssatzung zu erlassen.

Der Satzungsentwurf liegt bei.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte und im Wortlaut bekannt gegebene Satzung über das besondere Vorkaufsrecht für Grundstücke an der Veldener Straße zur Beseitigung einer Engstelle der Fahrbahn.
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 6
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6.1. Anfrage StR Brams - Sperrung Kleindkinderbecken im Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 6.1

Sachverhalt

StR Brams fragte nach, warum das Kleinkinderbecken im Stadtbad für 14 Tage geschlossen wurde. StRin Floegel konnte dazu berichten, dass es sich um einen Befall mit Keimen handelte, welchen das Gesundheitsamt feststellte. Das Becken wurde ausgelassen und gereinigt.

Die Stadtverwaltung wird den Sachverhalt nochmals ermitteln und die Frage klären, warum man hierüber durch den Schwimmmeister nicht informiert wurde.

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6.2. Anfrage StR Lehner - Parksituation in der Seyboldsdorfer Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 6.2

Sachverhalt

StR Le hner berichtete, dass die Parksituation in der Seyboldsdorfer Straße sich in letzter Zeit durch LKW´s verschärft. Es sollte überprüft werden, ob die Parkverbote nicht ausgeweitet werden müssen oder ein generelles Parkverbot für LKW`s erlassen werden soll. In der Verkehrsführung kommt es durch die parkenden LKW´s immer wieder zu gefährlichen Situationen.

StR Huber merkte ebenfalls an, dass durch den neuen Kreisverkehr in der Seyboldsdorfer Straße die Einfahrt in die Schachtenstraße mit hoher Geschwindigkeit gefahren wird. Hier soll überprüft werden, ob man diesen Umstand beheben kann.

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6.3. Anfrage Steinbrecher - Gebäude in der Veldener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 6.3

Sachverhalt

Herr Steinbrecher brachte vor, dass das Gebäude in der Veldener Straße 17, welches sich im städtischen Besitz befindet, bereits im rückwertigen Teil stark verwildert ist. Die Stadt sollte bitte die Schlingpflanzen und sämtliches Unkraut entfernen, da er bereits mit Ungeziefer auf seinem Grundstück Probleme hat. 

Ebenfalls regte er an, dass das Vorfahrtsschild an der Engstelle bei der Veldener Straße entfernt wird. Die LKW´s legen durch die Vorfahrt ein rücksichtsloses Fahrverhalten an den Tag.

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6.4. Sonnensegel im Stadtbad (Anfrage StR Bergwinkl)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 6.4

Sachverhalt

StR Bergwinkel regte in der Sitzung am 21.06.2017 an, dass auch das große Nichtschwimmer becken im Stadtbad mit einem Sonnensegel ausgestattet wird.

Das Bauamt stellte fest, dass durch die Größe des Beckens (32,90 m x 13,00 m und 11,60m x 28,50 m) ein Sonnensegel nicht zielführend ist.

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6.5. Verabschiedung von Geschäftsleiter Walter Burger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 6.5

Sachverhalt

Nach 39 Jahre als Geschäftsleiter bei der Stadt Vilsbiburg wird Herr Walter Burger am 18.09.2017 in den wohlverdienten Ruhestand versetzt. Bürgermeister Haider dankte Herrn Burger für seine langjährige Tätigkeit.

Neben dem großen Wachstum der Stadt in den letzten vier Jahrzehnten waren der massive Ausbau der Kinderbetreuung, die Verwaltungsreform 1991, die diversen Baugrundvergaben und vor allem die Eingemeindung der Ortsteile und die damit verbundene Interessenzusammenführung prägende Ereignisse für den scheidenden Geschäftsleiter.

Neben den persönlichen Dankesworten von Herrn Burger übergab Herr Bürgermeister Haider noch ein Präsent im Namen der Stadt Vilsbiburg und des Stadtrates an Walter Burger. Der Stadtrat dankte mit stehendem Applaus für die Zusammenarbeit.

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7. Beschlussbekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 11.09.2017 ö informativ 7

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgenden Beschluss aus der nicht-öffentlichen Sitzung vom 15.05.2017 bekannt, bei dem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 3: Grundstücksangebot der VR-Bank Vilsbiburg (im Grundsatz)

Datenstand vom 18.09.2017 10:31 Uhr