Datum: 17.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:51 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:51 Uhr bis 20:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fußweg im Gewerbegebiet - Anfrage StRin Koj
2 Auftragsvergabe - Errichtung Brücke Balkspitz
3 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines 29,99m Schleuderbetonmastes incl. Outdoor Technik (Funkturm) - Nähe Sportanlage. FlNr. 1910/5, Gem. Haarbach
4 Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung einer Stützmauer - Bgm.-Brandstetter-Str. 1, FlNr. 53/20, Gem. Seyboldsdorf
5 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Karosserie- und Lackierwerkstatt - Landshuter Str. 57, FlNrn. 1357, 1357/8, 1359, 13601/11, Gem. Vilsbiburg
6 Anfrage StRin Koj - Gesperrte Treppenabgänge
7 Anfrage StR Saxstetter - Räum- und Streupflicht am Friedhof
8 Anfrage StR Anzeneder - Bikepark
9 Anfrage StR Anzeneder - Angefahrender Lampenmast
10 Anfrage StR Anzeneder - Räum- und Streupflicht der Brücke zur unteren Stadt

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1. Fußweg im Gewerbegebiet - Anfrage StRin Koj

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.11.2021 brachte StRin Christine Koj den Vorschlag, an der Treppenanlage zwischen Aldi und Takko im Gewerbegebiet einen Handlauf anzubringen.
Der Stadtbaufhof hat die örtliche Situation überprüft und festgestellt, dass sich die Treppenanlage vollständig auf privaten Grund befindet. Seitens der Stadt Vilsbiburg besteht daher nicht die Möglichkeit für die Montage eines Handlaufes (zwei betroffene Grundstückseigentümer, Firmensitz zum einen in Geisenfeld zum anderen in Luxemburg). 

Diskussionsverlauf

Stadträtin Koj wünscht, dass die Grundstückseigentümer schriftlich über den Wunsch eines Geländers informiert werden.

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2. Auftragsvergabe - Errichtung Brücke Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Bauarbeiten für die Brücke vom Parkplatz Färberanger zum Balkspitz eingeholt.
Die Arbeiten umfassen den Brückenbau mit Tiefgründung, Stahlbau und Belagsarbeiten, sowie den Wegebau mit den beidseitigen Anrampungen zur Brücke hin.

Die Angebotsunterlagen wurden von 10 Bewerbern abgerufen.
Zur Submission am 17.01.2022 lagen dem Stadtbauamt 3 Angebote vor.

Vor der fachtechnischen Prüfung ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1:        Breiteneicher, Vilsbiburg                        403.466,35 € brutto
2:        Strabag AG, Passau                
3:        Wadle, Essenbach



Das fachtechnisch ungeprüfte Ergebnis überschreitet das durch die Ingenieurbüros Sehlhoff und IPP am 22.11.2021 bepreiste Leistungsverzeichnis um 25,68 %.

Die fachtechnische Prüfung der Angebote findet zeitnah durch die Ingenieurbüros Sehlhoff und IPP statt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Breiteneicher, Vilsbiburg, auf Grundlage Ihres Angebots vom 17.01.2022 mit der Durchführung der Bauarbeiten zur Errichtung Brücke vom Parkplatz Färberanger zum Balkspitz zu beauftragen, falls sich die Reihung der Bieter bzw. die Angebotssumme des Erstbieters nach fachtechnischer Prüfung der Angebote nicht ändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines 29,99m Schleuderbetonmastes incl. Outdoor Technik (Funkturm) - Nähe Sportanlage. FlNr. 1910/5, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Schleuderbetonmastes mit einer Höhe von 29,99m zur Mobilfunkversorgung. 

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach §35 BauGB. Das Vorhaben ist gem. §35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB privilegiert und zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen. 

Der Standort am Sportplatz in Haarbach wurde nach diversen Abwägungen zu anderen Standorten als der mit den geringsten Auswirkungen auf die öffentlichen Belange erachtet. 

Vier von fünf Nachbarn haben den Bauantrag nicht unterschrieben. 



 

Diskussionsverlauf

Es wurde darauf hingewiesen, dass vier von fünf Nachbarn die Bauvorlagen nicht unterschrieben haben. Ebenso wurden die Einwände verlesen (z.B. Angst vor gesundheitlichen Folgen, fehlende Informationen, widersprüchliche Angaben bei Planung) und im Gremium abgewogen. 

Im Gremium war man sich einig, dass der Bau eines Mobilfunkmasten bereits öfter öffentlich im Gespräch war und auch in der letzten Zeit öfter öffentlich diskutiert wurde (Zeitungsberichte).
Auch hinsichtlich der gesundheitlichen Folgen hatte man keine Bedenken. Es gibt Richtwerte, die generell einzuhalten sind.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung einer Stützmauer - Bgm.-Brandstetter-Str. 1, FlNr. 53/20, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplanes „Seyboldsdorf Süd-Ost“. Auf die Beratung und Beschlussfassung der Sitzung vom 08.11.2021, TOP 9, wird verwiesen.

Die Antragstellerin den bisherigen Antrag auf Baugenehmigung zurückgenommen und eine Umplanung eingereicht.

Die ursprünglich geplante Stützmauer entlang der Südgrenze ist vollständig entfallen. Entlang der Westgrenze zur zweiten Doppelhaushälfte beträgt die Höhe der Stützmauer weiterhin im Bereich der Terrasse 2,08 Meter und anschließend bis zu 1,00 Meter. Zudem wird der erforderliche Abstand zur Grundstücksgrenze von 1,00 Meter nicht eingehalten, da die Stützmauer unmittelbar an der Grenze errichtet werden soll.

Die Höhe der Stützmauer von 2,08 Meter wird am südlichen Rand der Terrasse in Richtung Bgm.-Brandstetter-Straße fortgeführt. Anschließend wird sie auf eine Länge von ca. 2,00 Metern abgeschrägt und mit einer Höhe von 1,00 Meter bis 0,20 Meter entlang der Bgm.-Brandstetter-Straße nach Norden geführt. Der Abstand zur Ortsstraße beträgt dabei durchgehend 1,00 Meter.

Zusätzlich nimmt die Antragstellerin nun eine großzügige Eingrünung der Stützmauer vor.




Das Bauvorhaben benötigt somit Befreiungen von der Höhe der zulässigen Stützmauern von max. 1,00 Meter, vom zulässigen Grenzabstand von mind. 1,00 Meter und von der Art der Einfriedung. Grundsätzlich sind nur Holzlatten-, Metall- bzw. Maschendrahtzäune zulässig.

Aus städtebaulicher Sicht ist das Vorhaben nun positiv zu bewerten.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen grundsätzlich vor. Allerdings hat bei einem Grundstück im Eigentum eines Ehepaares lediglich ein Ehepartner die Bauvorlagen unterschrieben.

Diskussionsverlauf

Die Befreiung für die Errichtung der Mauern wurde aus atypischen Gründen erteilt. Es mag wohl sein, dass es sich bei der ursprünglichen Planung ohne Keller im Bereich des Hanges um einen Planungsfehler handelt. Diese Feststellung allein löst jedoch nicht das Problem der benötigten Sicherung der Aufschüttung für die Bodenplatte. Die Terrasse des Bauwerbers befindet sich dann auf etwa derselben Höhe, wie der Balkon des Nachbarn. 
Stützmauern in 1m Höhe, die 1m von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet werden, sind gemäß Bebauungsplan zulässig. Im Bereich des Nachbargrundstückes ist die Entfernung unterschritten, da die Mauer auf der Grundstücksgrenze errichtet wird.  Im Einvernehmen mit dem Nachbarn und der vorherrschenden Geländesituation (Abhalten von Oberflächenwasser) ist die Befreiung für den Bereich aus atypischen Gründen ausnahmsweise positiv entschieden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben und den beantragten Befreiungen zum Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Karosserie- und Lackierwerkstatt - Landshuter Str. 57, FlNrn. 1357, 1357/8, 1359, 13601/11, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Geplant ist die Neuerrichtung einer Karosserie- und Lackierwerkstatt. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes GE West mit seinen Deckblättern D1, D3 und D5. 
Folgende Befreiung vom Bebauungsplan wird beantragt:
Fassadenbegrünung:
Lt. Bebauungsplan, Ziffer 7.0 Grünordnung, sollen geschlossene Fassadenteile durch geeignete Maßnahmen (Kletterpflanzen) begrünt werden. Der Antragsteller möchte auf eine solche Fassadenbegrünung verzichten, da er eine Beschädigung und Verschmutzung der Fassade aufgrund der Bauart der Gebäude fürchtet. Die Pflanzung eines zusätzlichen Baumes oder Sträucher als Kompensationsmaßnahme hält er für sinnvoller und wird von Seiten der Verwaltung auch befürwortet.

Die Antragsunterlagen sind noch um einen schalltechnischen Nachweis über die Einhaltung der im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel zu ergänzen.




Die zu pflanzenden Bäume sind gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplanes gefordert. Die Kompensationsmaßnahmen, wie sie in der Begründung angesprochen werden, sind im Freiflächengestaltungsplan mit Sträuchern entlang der östlichen Grundstücksgrenze eingezeichnet. Zur Begründung der Kompensationsmaßnahmen wird folgendes ausgeführt:
Leider ist die Größe der "Geschlossene Fassadenteile" im B-Plan nicht genau definiert.
Aus anderen B- Plänen kenne ich folgende Festsetzung: Geschlossene Fassadenteile, deren Fläche 50 qm überschreitet, sind zu begrünen.
 
Unseres Erachtens müsste somit nur die geschlossene Fassade mittig der Süd- Ost- Ansicht begrünt werden. Diese ist ca. 140 qm groß.
 
Dementsprechend wurde als Kompensationsmaßnahme diese Anzahl und Lage der Sträucher so von uns gewählt.”

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Anfrage StRin Koj - Gesperrte Treppenabgänge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

Stadträtin Koj informiert darüber, dass einige Treppenaufgänge im Baugebiet „Grub“ (Am Sonnenhang) und „Grub Süd“ gesperrt sind. Sie bittet um Information weshalb die Sperrung getätigt wurde und wie lange diese noch anhält.

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7. Anfrage StR Saxstetter - Räum- und Streupflicht am Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

Stadtrat Saxstetter weist darauf hin, dass die Wege am Friedhof, v.a. zum Feuerwehrhaus, teilweise noch glatt und nicht geräumt waren. Er möchte über die Zuständigkeit zur Räum- und Streupflicht in dem Bereich informiert werden.

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8. Anfrage StR Anzeneder - Bikepark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Stadtrat Anzeneder möchte über den Werdegang des Bikeparks informiert werden. Er habe beim Spazierengehen festgestellt, dass ein Schild „Biotop“ am Bikepark in der Lichtenburger Straße angebracht wurde. Er möchte wissen, wieso das angebracht wurde.

Frau Bürgermeisterin Entwistle teilt mit, dass man im Rahmen der rechtlichen Klärung der Haftungsfrage einen sofortigen Stopp vom Landratsamt Landshut erhalten habe. In den letzten Jahren habe sich dort ein Biotop gebildet, welches nun schützenswert eingestuft wurde. Ein Betrieb durfte dort daher nicht mehr stattfinden.

Frau Stadträtin Feß weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sie gehört habe, dass nun wohl eine Ersatzstrecke in der Rombachstraße entstehen soll. Sie bittet um Überprüfung.

Herr Stadtrat Anzeneder  kritisiert, dass  dies nach außen wohl nicht offen kommuniziert wurde und sich die „Biker“ nun eine eigene Ersatzstrecke suchen würden.

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9. Anfrage StR Anzeneder - Angefahrender Lampenmast

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö informativ 9

Sachverhalt

Stadtrat Anzeneder weist darauf hin, dass im Bereich des Spielplatzes am Braunsberger Weg ein Lampenmast angefahren wurde, der nun sehr schräg steht.

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10. Anfrage StR Anzeneder - Räum- und Streupflicht der Brücke zur unteren Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 17.01.2022 ö informativ 10

Sachverhalt

Stadtrat Anzeneder möchte sich über die Art der Ausführung der Räum- und Streupflicht der Brücke zur unteren Stadt informieren (z.B. nur Salz oder wird hier auch geräumt?).

Datenstand vom 31.01.2022 11:57 Uhr