Datum: 22.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 22:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der Entwurfsplanung zur Sanierung bzw. Umbau der Sanitäranlagen im Stadtbad
2 Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- und Grünordnungsplan SO "PV-Freiflächenanlage am Saliterweg" und FNP Deckblatt 23
3 Sanierung Vilstalhalle - VgV-Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros für Versorgungstechnik
4 KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten
5 KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Holzbauarbeiten
6 KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Fenster und Außentüren
7 KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Dachabdichtung, Dachbegrünung
8 Risikoanalyse Baugebiet Grub-Süd
9 Informationen
9.1 Anfrage aus der Sitzung am 17.01.2022 - Räum- und Streupflicht am Friedhof
9.2 Räum- und Streupflicht der Brücke zur unteren Stadt
9.3 Information - Bikeparkanlage an der Lichtenburger Straße
9.4 Information - Sachstand zur Planung und Umsetzung der Brücke zum Balkspitz
9.5 Zuwendung der Städtebauförderung für die Geh- und Radwegebrücke zum Balkspitz
10 Formlose Bauvoranfrage - Neubau eines MFH mit 5 WE - Amselstraße 29, FlNr. 673/11, Gem. Vilsbiburg
11 Formlose Anfrage - Umbau zweier Doppelhaushälften - Pröllerweg 2 und 3, FlNrn. 305/33 und 305/34, Gem. Vilsbiburg

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1. Vorstellung der Entwurfsplanung zur Sanierung bzw. Umbau der Sanitäranlagen im Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Nach Beschluss des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung vom 03.05.2021 sollen die öffentlichen sanitären Anlagen im Stadtbad saniert bzw. modernisiert und umgestaltet werden.
Im Speziellen handelt es sich um die Sanitärbereiche am Kinderbecken, am Haupteingang und am Kiosk. Der Sanitärbereich am Haupteingang soll um zwei beheizte Umkleiden erweitert werden, um den Badbesuchern in der Übergangszeit im Frühjahr und Herbst mehr Komfort zu bieten.

Im Zuge dieser Maßnahme wurde das Architekturbüro Birnkammer und das Fachplanungsbüro Apfelböck (Heizung/Lüftung/Sanitär) für die Planung und baubegleitende Umsetzung der Maßnahme beauftragt.

Das Architekturbüro Birnkammer in Person von Frau Aigner stellt in der Sitzung die Entwurfsplanung anhand einer Präsentation vor. Herr Gerhager vom Ingenieurbüro Apfelböck stellt im Anschluss daran das bisherige Heizsystem und die drei zukünftig infrage kommenden Arten der Heizenergieerzeugung vor.

Zur Warmwasseraufbereitung für die geplanten Duschen, zur Beheizung der neuen geschlossenen Umkleiden am Haupteingang und der Wohnung im Obergeschoss wird eine Heizungsanlage notwendig, da die bestehende Ölheizung aus dem Jahr 1990 für diese Verwendung nicht geeignet ist. 

Zu beachten gilt, dass die Beheizung der Außenbecken mit gesondertem Heizsystem erfolgt. Die Beheizung ist noch gut funktionsfähig und davon nicht betroffen.

Es kommen drei Arten der Heizenergieerzeugung für die geplanten Duschen und die Beheizung der neuen geschlossenen Umkleiden in Betracht.

  1. Erdgasbrenner anstatt der vorhandenen Ölheizung. Eine Erdgasleitung ist in der Veldener Straße vorhanden. Ein Anschluss ist technisch möglich.

  2. Pelletbrenner im Keller des Betriebsgebäudes anstatt der vorhandenen Ölheizung. Ein entsprechendes Pelletlager ist im Keller neu zu errichten.

  3. Nahwärmeanschluss an das Netz der Firma Josef Balk, welches durch Biomasse (Hackschnitzel) gespeist wird. Es wird nur eine Nahwärmeanschlussleitung mit Übergabestation erforderlich.

Das Ingenieurbüro Apfelböck betrachtet die drei Varianten hinsichtlich der Vor- und Nachteile in der Technik und insbesondere der Herstellungs- und Unterhaltskosten.

In der Aufstellung des Ingenieurbüro Apfelböck werden die wirtschaftlichen Faktoren der drei Optionen bewertet.

Zu beachten gilt es auch, dass bei Abnahme der erforderlichen Energiemengen über ein Nahwärmenetz der Betreiber des Netzes für die Energieerzeugung zuständig und verantwortlich ist. Bei einem Pelletkessel bestehen einige Verschleißteile deren Austausch nicht genau abgeschätzt werden kann und es ist auch eine beständige Kontrolle des Kessels durch einen Hausmeister erforderlich.

Der Bau- und Umweltausschuss möge die drei Varianten bewerten und im Anschluss eine Variante beschließen. Diese geht dann in die weitere Planung ein.

Die Vorstellung des finalen Entwurfs, inklusive der Kostenberechnung für das gesamte Projekt, ist für die Bau- und Umweltausschusssitzung am 22.03.2022 geplant. 

Die Umsetzung der Maßnahmen wäre für die Zeit nach der Freibadsaison vorgesehen.

Diskussionsverlauf

Fraktionsübergreifend ist man sich einig, dass eine Energieversorgung mit dem Energieträger Gas nicht nachhaltig ist. Pellets und Biomasse (Hackschnitzel) sind hier positiver zu beurteilen. Stadtbaumeister Binner weist zusätzlich darauf hin, dass bei der Variante Pelletheizung zusätzlich das Risiko und der Unterhalt für die Instandhaltung des Brenners bei der Stadt liegt. Bei der Nahwärmeversorgung trägt das Risiko der Versorger.
Hr. Gerhager führt zudem aus, dass bei einem Anschluss an die Nahwärmeversorgung eine zukünftige Erweiterung bzw. Kombinierung dieser Leitung für das Heizen der Becken nicht möglich ist. Hierfür ist die Leitung am Anschlusspunkt beim Fachmarktzentrum zu klein. Es wäre eine zusätzliche Leitung von der anderen Seite der Großen Vils zu verlegen. Daher gäbe es auch keinen Sinn für eine mögliche zukünftige Beckenheizung gleich ein Leerrohr mit zu verlegen, da der zusätzliche Anschlusspunkt an einem anderen Ort liegt und wenig gemeinsame Strecke gegeben ist.
Eine Luftwärmepumpe als neue Art der Heizenergieerzeugung wurde nicht in der Planung berücksichtigt, da im Stadtbad ein langes Warmwassernetz mit einer Zirkulation und einer Vorlauftemperatur von 60° C vorhanden ist. Hierfür ist eine Luftwärmepumpe nicht geeignet.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass für die Warmwasseraufbereitung und Beheizung der geplanten Sanitäranlagen mit Umkleiden und der Wohnung im Obergeschoss (ohne die Beheizung der Becken) die Variante 3, Nahwärmeanschluss, die Grundlage für die weiteren Planungen bildet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Abwägung, Billigungs- und Auslegungsbeschluss - Bebauungs- und Grünordnungsplan SO "PV-Freiflächenanlage am Saliterweg" und FNP Deckblatt 23

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 20.12.2021 bis einschließlich 21.01.2022 statt. Insgesamt wurden 22 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.

Herr Vogg vom Büro Linke und Kerling BDLA aus Landshut stellt den Entwurf des Bebauungsplanes und den des Flächennutzungsplans mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage am Saliterweg“ und zum Deckblatt Nr. 23 des Flächennutzungsplans wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt die Entwürfe des Bebauungsplans Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage am Saliterweg“ und das Deckblatt Nr. 23 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB für beide Bauleitpläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Sanierung Vilstalhalle - VgV-Verfahren zur Auswahl eines Planungsbüros für Versorgungstechnik

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle werden Planungsleistungen für die Bereiche Heizung, Sanitär, Raumlufttechnik und Gebäudeautomation notwendig.

Die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros, deren geschätzter Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, hat in einem definierten rechtlich festgelegten Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung, zu erfolgen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Stadt Vilsbiburg hat die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg zur Betreuung des Verfahrens beauftragt.

In der zweiten Stufe des Verfahrens wird das Ingenieurbüro durch eine Auswahlgremium ausgewählt und dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.

Die konkreten Planungen zur Maßnahme erfolgen erst nach Auswahl und Beauftragung des Büros.

Teilnehmer für Auswahlgremium in der 2. Stufe
(Termin Ende April 2022, Dauer voraussichtlich 4 bis 6 Stunden)
  • Erste Bürgermeisterin
  • Ein Vertreter je Fraktion
  • Vertreter der Verwaltung (Herr Binner und Herr Sarcher)

Die Vergabeunterlagen sind in der Anlage.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von den Vergabeunterlagen für die Auswahl des Ingenieurbüros zur umfassenden Sanierung der Vilstalhalle. 

Die Fraktionen werden gebeten bis zum 09.03.2022 die Vertreter für das Auswahlgremium dem Stadtbauamt zu benennen um in der Bau- und Umweltausschusssitzung am 22.03.2022 die Zusammensetzung des Gremiums zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Baumeisterarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Baumeisterarbeiten eingeholt. Diese umfassen die Stahlbetonbodenplatten und die darunter liegende Wärmedämmung.

Die Vergabeunterlagen wurden an 8 Firmen versandt.

Zur Submission am 02.02.2022 lagen dem Stadtbauamt 3 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg                                343.659,96 € brutto

  2. Gehringer GmbH & Co. Bau-KG, Pfarrkirchen        

  3. Kellhuber GmbH, Eggenfelden


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 5,67% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Breiteneicher GmbH ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Binner stellt den Ausschussmitgliedern zu diesem Tagesordnungspunkt eine kurze Übersicht über die Entwicklung der bisher bekannten Kosten im Vergleich zu den geschätzten Kosten für den Neubau der KiTa Burger Feld II vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Breiteneicher GmbH, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 02.02.2022 mit der Ausführung der Baumeisterarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Holzbauarbeiten eingeholt. Diese umfassen die gesamte Gebäudehülle, incl. Fassaden und Dachstuhl, und die aussteifenden Innenwände.

Die Vergabeunterlagen wurden an 9 Firmen versandt.

Zur Submission am 02.02.2022 lagen dem Stadtbauamt 3 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Kaltenecker Holzbau GmbH, Vilsbiburg                                949.378,07 € brutto

  2. Zimmerei Obermeier, Schönberg

  3. Zimmerei Schiller, Kirchberg im Wald


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 1,00% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Kaltenecker ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Kaltenecker, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 02.02.2022 mit der Ausführung der Holzbauarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Fenster und Außentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Fertigung und Montage der Fenster und Außentüren eingeholt. 

Die Vergabeunterlagen wurden an 11 Firmen versandt.

Zur Submission am 02.02.2022 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Fenstertechnik Weinfurtner GmbH, Rieden                        231.962,54 € brutto

  2. Schreinerei Blüml, Triftern 


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 8,10% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Weinfurtner ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Weinfurtner, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 31.01.2022 mit der Fertigung und Montage der Fenster und Außentüren, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Dachabdichtung, Dachbegrünung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Dachabdichtung und Dachbegrünung eingeholt. 

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.

Zur Submission am 02.02.2022 lag dem Stadtbauamt 1 Angebot vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

  1. Firma birkle + thomer + resch, Tiefenbach                        422.992,05 € brutto


Die geprüfte Angebotssumme des Bieters überschreitet um 10,60% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma birkle + thomer + resch ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma birkle + thomer + resch, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 31.01.2022 mit der Ausführung der Dachabdichtung und Dachbegrünung, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Risikoanalyse Baugebiet Grub-Süd

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 08.11.2021 beschlossen eine Stellungnahme des mit der Ausführungsplanung beauftragen Fachplanungsbüros Sehlhoff einzuholen. In der Stellungnahme soll das Fachplanungsbüro die öffentlichen Erschließungsflächen in Bezug auf Starkregenereignisse, bewerten. 

Die Stellungnahme, eine Maßnahmenvorschlag und eine überschlägige Kostenannahme liegen jetzt vor.

Aus Sicht des Fachplanungsbüros sind die öffentlichen Entwässerungsflächen im Baugebiet Grub-Süd, für starke Regenereignisse gut und ausreichend dimensioniert und hergestellt. Die Bauverwaltung schließt sich dieser Bewertung an.

Um einen schnelleren Regenwasserabfluss im Fahrbahnbereich zu erzielen und die Sicherheit bei Starkregenfällen damit weiter zu erhöhen wurden einfache Verbesserungsvorschläge durch das Ingenieurbüro vorgeschlagen. Zwei Maßnahmen (zusätzlicher Einbau von Querrinnen) betreffen den öffentlichen Straßenraum. Eine Maßnahme regt den Einbau einer Querrinne bei einer privaten Grundstückszufahrt an, die jedoch in Zuständigkeit und Verantwortung des privaten Grundstückseigentümers wäre. 

Hinweis:
Jeder private Grundstückseigentümer muss grundsätzlich in eigener Zuständigkeit und Verantwortlichkeit dafür Sorge tragen, dass bei Regenereignissen das anfallende Regenwasser auf ihrem Grundstück geeignet gesammelt und abgeführt wird. 

Derzeit sind viele Grundstück im Freianlagenbereich noch nicht endgültig gestellt. Wenn die Bebauung aller Parzellen abgeschlossen ist, wird sich auch die Abflussmenge des Oberflächenwassers von den Privatgrundstücken auf öffentlichen Grund verringern.

Die Tiefbauabteilung des Stadtbauamtes hält die vorgeschlagenen zwei Maßnahmen zur Verbesserung der öffentlichen Fahrbahnentwässerung, als zielführend und wirtschaftlich und empfiehlt daher die Umsetzung.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen mit Kostenschätzung liegen als Anlage bei.

Diskussionsverlauf

StR Feß erkundigt sich nach einer Möglichkeit auf Beratung der Grundstückseigentümer des Baugebiets Grub Süd durch die Verwaltung zum Thema anfallendes Niederschlagswasser aufgrund des steilen Geländes. Grundsätzlich wird festgestellt, dass die Aufgabe der Beratung grundsätzlich bei den Eingabeplanern der Grundstückseigentümer liegt. Man einigt sich letztlich auf einen Hinweis an die Eigentümer. Zukünftig soll ein solcher Hinweis gleich in die Kaufverträge für die Grundstücke mit aufgenommen werden.
Der Eigentümer der Parzelle 21, Hr. Hundhammer, ist in der Sitzung anwesend. Ihm wird das Rederecht erteilt. Er befürwortet den Einbau der beiden öffentlichen Entwässerungsrinnen und nimmt den Vorschlag für den Einbau einer privaten Entwässerungsrinne zur Kenntnis.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die zwei vorgeschlagenen Maßnahmen (die beiden öffentlichen Entwässerungsrinnen) zur Verbesserung und Erhöhung der Sicherheit der öffentlichen Straßenwässerung, umzusetzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Eigentümer der Parzelle 21 über die vorgeschlagene Maßnahme gem. der Stellungnahme der Fa. Sehlhoff GmbH (private Entwässerungsrinne) zu informieren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö informativ 9
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9.1. Anfrage aus der Sitzung am 17.01.2022 - Räum- und Streupflicht am Friedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Der Winterdienst ist in einer Vereinbarung zwischen der Stadt Vilsbiburg und der Pfarrkirchenstiftung vom 05.Mai 2006 geregelt. Angepasst nach der Kirchplatzsanierung mit Zusatzvereinbarung vom 23.08.2012. Die Vereinbarung sieht auf den genannten Treppen von der Pfründestraße zum Friedhof und vom Pfarrhof zur Kirche keinen Winterdienst durch den Bauhof der Stadt Vilsbiburg vor.

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9.2. Räum- und Streupflicht der Brücke zur unteren Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Der Winterdienst im Stadtbereich wird je nach Anforderung priorisiert. Der Stadtplatz, die Untere Stadt sowie die Brücke sind stark genutzte Verkehrswege und werden daher im Winterdienst vorrangig betreut. Die Fahrbahn wird mit einem Traktor und die Gehwege mit einem Kleinfahrzeug geräumt und gestreut. Zum Einsatz kommt hier ein Splitt-Salz-Gemisch.

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9.3. Information - Bikeparkanlage an der Lichtenburger Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Die Nutzung der Bikeparkanlage an der Lichtenburger Straße musste eingestellt werden.

Der ehemalige Bikepark an der Lichtenburger Straße ist über viele Jahre auf städtischem Grund entstanden. Auf der Anlage hat sich eine private Bikergruppe etabliert, die den Hang in teilweise mühevoller Eigenarbeit, präpariert hat. Die von der Stadt geduldete Anlage erfuhr vor einigen Monaten einen Wechsel unter den verantwortlichen Bikern und wurde von jüngeren Bikern übernommen. Durch mehr Frequenz auf der Anlage hat die Stadt Vilsbiburg ihre Verkehrssicherungspflichten als Eigentümerin des Grundstückes überprüft. 

Im Mai 2021 wurde mit den Nutzern der Anlage Kontakt aufgenommen. Es wurde versucht eine Regelung zur Weiterführung des Parks zu finden. Dazu wurden, neben den Ansprechpartnern der Nutzer, entsprechende Berater anderer Bikeanlagen, Vereine und das Forstwirtschaftsamt in gemeinsamen Gesprächen mit eingebunden. Die Einsicht und die Bereitschaft der betroffenen jungen Erwachsenen, sowie der sonstigen Beteiligten den Bikepark zu erhalten war groß und es wurde versucht, durch einen Kompromiss zwischen den Behörden und den Freizeitsportlern, eine Teilstrecke am Rand des Waldes zur Verfügung zu stellen. Bei einer Anfrage an die Untere Naturschutzbehörde sind der Stadt dann allerdings die grundsätzlichen Voraussetzungen zum Betrieb eine Bikepark-Anlage in einem Waldstück erläutert worden. Ebenso wurde der Stadt Vilsbiburg in der weiteren Prüfung mitgeteilt, dass sich die Anlage in einem Biotopgebiet befindet und deshalb eine Weiternutzung auf diesem Grundstück nicht umsetzbar ist. Um das Biotop zu schützen, musste der Betrieb des Bike-Parks unverzüglich eingestellt werden. 

Warum ist es für die Stadt Vilsbiburg schwierig den Bikepark an der Lichtenburger Straße zu betreiben?

Grundsätzlich darf nach geltendem Recht kein Aushub von anderer Stelle oder Baumaterialien, die nicht dem Wald entnommen wurden verwendet werden. Um die Bikeanlage im Waldgebiet erhalten zu können und rechtlich abzusichern, müssten aber kleine Baumaßnahmen vorgenommen werden. Auch das Naturschutzrecht (BayNatSchG) regelt, dass ein zulässiges Fahren mit Mountainbikes im Wald demnach nur auf dafür geeigneten Wegen zulässig ist. Die unteren Naturschutzbehörden sind zuständig für die Beurteilung der Wegeeignung für das (gewöhnliche) Befahren mit Fahrrädern. Zudem befindet sich der Bikepark an der Lichtenburger Straße nicht in einem normalen Naturschutzgebiet, sondern in einer offiziellen Biotopfläche. Neben den naturschutzrechtlichen Belangen lässt sich der Betrieb der Anlage durch die Stadt Vilsbiburg haftungsrechtlich nicht umsetzen, da hier unbeaufsichtigt jederzeit auch Anfänger die Anlage eigenständig nutzen könnten. Entsprechende Versicherungen können zwar durch Sportvereine abgeschlossen werden, sind allerdings für die Stadt Vilsbiburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts nicht vorgesehen. Hier müsste sich ein Verein mit entsprechendem Versicherungsschutz und verantwortlichen Mitgliedern finden, der den Betrieb übernehmen würde. Des Weiteren wäre ein passendes Grundstück zu finden, sowie ein Bebauungsplan für eine Sportstätte aufzustellen. 

Der Stadt Vilsbiburg ist es trotz alledem wichtig, der Jugend und den Interessierten eine Plattform für ihren Sport zu bieten. Deshalb werden auch künftig noch Gespräche mit diversen Vereinen geführt, ob diese sich der Sache annehmen und man gemeinsam eine Lösung findet.

Die Öffentlichkeit wurde bereits informiert und aufgefordert sich bei geeigneten Grundstücksangeboten (Tausch, Kauf, Pacht) an die Stadt Vilsbiburg zu wenden.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder fragt an warum es sich bei dieser Fläche um ein Biotop handle und was die Grundlage für die Entscheidung war. Diese Punkte sind über die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Landshut zu klären.

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9.4. Information - Sachstand zur Planung und Umsetzung der Brücke zum Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Wir möchten den Bau- und Umweltausschuss über den aktuellen Stand zur neuen Balkspitzbrücke kurz informieren:

Der Auftrag für die neue Geh- und Radwegbrücke zum Balkspitz wurde bereits an die Fa. Breiteneicher erteilt. 

Alle erforderlichen Genehmigung der Fachbehörden liegen vor. 

Eine Abstimmung mit den Planungen für den Generationenpark am Balkspitz ist erfolgt.  

Baubeginn für die Fundamentarbeiten ist für das Frühjahr 2022 vorgesehen.

Die Fertigstellung der wesentlichen Arbeiten ist für 2022 geplant.

Als Anlage liegt die aktuelle Ausführungsplanung bei.

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9.5. Zuwendung der Städtebauförderung für die Geh- und Radwegebrücke zum Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö informativ 9.5

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 17.01.2022 wurde die ausführende Firma für die Errichtung der Geh- und Radwegebrücke zum Balkspitz beauftragt. 

Die Auftragssumme hat um ca. 25 % die Kostenberechnung überschritten.

Die Erhöhung der Gesamtkosten wurde bei der Städtebauförderung angemeldet.

Mit Datum 02.02.2022 erhielt die Stadt Vilsbiburg den Bewilligungsbescheid für die Maßnahme mit folgenden Angaben:

Angemeldete Kosten inkl. der Kostenerhöhung:        485.300,19 Euro

(Vorläufig) förderfähige Ausgaben brutto:         476.000,00 Euro

Höhe der Zuwendung:                                 380.800,00 Euro         
(entspricht einem Fördersatz von 80%)

Die Differenz aus den angemeldeten Kosten zu den förderfähigen Kosten ergibt sich aus den Nebenkosten, da diese in Summe auf 18% gedeckelt sind.

Der Bewilligungsbescheid vom 02.02.2022 liegt als Anlage bei.

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10. Formlose Bauvoranfrage - Neubau eines MFH mit 5 WE - Amselstraße 29, FlNr. 673/11, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherren planen die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für insgesamt 5 Wohneinheiten mit zwei Vollgeschossen und einem Dachgeschoss in der Amselstraße 29. Das Grundstück ist derzeit mit einem Einfamilienhaus bebaut. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben Deckblatt 1 aus dem Jahr 1963.


Im Rahmen der formlosen Bauvoranfrage sind die benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu prüfen.

Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes sind erforderlich:
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Wohnhaus, der Garage, einem Teil der Stellplätze, dem Unterstand für Fahrräder/Kinderwägen und dem Mülltonnenhäuschen.
  • Überschreitung der Dachneigung mit 35° statt der max. zulässigen 30°.
  • Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung mit E+1+D statt E+1.
  • Einbau von vier Dachgauben, diese sind lt. BBP unzulässig.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Goben auf der gegenüberliegenden Straßenseite der Stichstraße, bei den Grundstücken Amselstraße 31 und 33, wurden in der Vergangenheit bereits Befreiungen für eine ebenso großzügige Baugrenzenüberschreitung und einer Bebauung mit E+1+D erteilt.

Die Überschreitung der Dachneigung um 5° ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Aufgrund der geringen Breite der Dachgauben von jeweils 2,09 Meter sind diese 4 Stück ebenfalls städtebaulich vertretbar.

Gemäß den vorgelegten Vorentwürfen werden die Grund- und Geschossflächenzahl des Bebauungsplanes eingehalten. Eine Festsetzung zur Anzahl der Wohneinheiten gibt es im Bebauungsplan nicht. Lt. Mitteilung des Planers des Bauherrn werden über die gemeindliche Stellplatzsatzung hinaus 3 Besucherparkplätze zusätzlich geschaffen. Die geplante Garage soll als Duplex-Garage ausgeführt werden.

Der Grenzabstand des östlich liegenden Grundstücks (Amselstraße 27) beträgt ca. 6 Meter. Die gesetzlichen Abstandsflächen des geplanten Neubaus werden eingehalten. Eine ausreichende Belichtung und Belüftung ist daher gegeben.

Diskussionsverlauf

Die formlose Bauvoranfrage wird von den Stadträten intensiv diskutiert. Auf der einen Seite sei eine Nachverdichtung im Rahmen „Innen statt Außen“ positiv zu betrachten. Andererseits sollte man keine Präzedenzfälle für eine unkontrollierte Nachverdichtung mit Mehrfamilienhäusern in gewachsenen Siedlungen mit überwiegenden Einfamilienhäusern schaffen. Bei jeder Nachverdichtung sollten die vorhandenen Strukturen genauestens geprüft werden um auch den sozialen Frieden in der Nachbarschaft zu erhalten.

Die Vorsitzende schlägt daher vor den Tagesordnungspunkt zu vertagen und sich vier Wochen Zeit für die Festlegung von Leitlinien für eine kontrollierte Nachverdichtung zu geben.

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11. Formlose Anfrage - Umbau zweier Doppelhaushälften - Pröllerweg 2 und 3, FlNrn. 305/33 und 305/34, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.02.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben Anbau und Sanierung der Doppelhaushälften im Pröllerweg 2 und 3 wurde in der Sitzung am 13.12.2021 behandelt.  Dabei wurde folgender Beschluss gefasst:

Das Gremium möchte der Sanierung und dem Anbau prinzipiell nicht entgegenstehen, bittet jedoch um Umplanung des Vorhabens, sodass eine einvernehmlichere Lösung mit den Nachbarn herbeigeführt werden kann (z.B. Einhaltung der Festsetzungen zu den Garagen und Reduktion des Balkons auf eine Loggia, bzw. Verzicht auf einen Balkon).“

Die Empfehlungen aus dem Beschluss wurden nun vollumfänglich berücksichtigt. Beide Garagen wurden in den Plan aufgenommen und anstatt eines freistehenden Balkons wurden nun Loggien geplant. Seitliche Sichtschutzwände verhindern zudem die Einsicht in die Nachbargrundstücke. 

Die Nachbarn wurden am 05.02.2022 durch persönliche Übergabe des Planes beteiligt. 

Die Baugrenze im Süden wird um 89cm überschritten. Die Loggia steht im OG 50cm über. Die Seiten werden hierbei mit Sichtschutzwänden ausgeführt.

Die zwei weiteren erforderlichen Stellplätze werden im Vorgartenbereich realisiert. Die im Bebauungsplan geforderten Garagen sind eingeplant. 









Die im Anhang befindlichen Stellungnahme gingen von vier Nachbarn ein.



Seitens AB32 wird mit der neuen Planung ein guter Kompromiss zwischen Nachverdichtung und Beachtung der nachbarlichen Interessen gefunden. 

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat berät die vorliegende formlose Anfrage eingehend. Da es sich beim Pröllerweg um eine kleine Straße handle und die Grundstücke bereits eine sehr enge und dichte Bebauung aufweisen, sollte bei einer Nachverdichtung behutsam und sensibel vorgegangen werden. Es sollte auch das vorhandene Straßenbild mit den leicht zurückgesetzten Garagenbaukörpern erhalten bleiben.
Man einigt sich letztlich auf die Zurückstellung der formlosen Anfrage und auf einen Ortstermin zur Inaugenscheinnahme der Bestandssituation. Bei diesem Ortstermin soll eine Verständigung zwischen dem Antragsteller und den betroffenen Nachbarn erfolgen.

Datenstand vom 02.03.2022 08:46 Uhr