Datum: 26.04.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:16 Uhr bis 20:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Straßensanierung Vilsbiburg, geplante Maßnahmen 2022 - Änderungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
In der Sitzung des BUA am 07.06.2021 wurden für die Straßensanierung 2022 folgen de Maßnahmen vorgeschlagen und beschlossen:
- Deckensanierung Maybachstraße
- Deckensanierung Ringstraße und Georgenstraße bis Dorfstraße in Seyboldsdorf
- Asphaltierung in Seyboldsdorf, Lichtenhaager Straße bis zum Ortsende
- Ortsdurchfahrt Frauenau (Vollausbau, ist noch detailliert zu prüfen)
- GVS nach Kögleck; ab der Brücke über die B388 bis Zufahrt Kienberg; (Deckensanierung und teilweise Vollausbau)
- GVS Thalham-Eibelswimm; beginnend außerhalb von Thalham (Deckensanierung und teilweise Vollausbau)
Aufgrund verschiedener Einflussfaktoren soll die Maßnahmenliste geändert werden.
Die Änderungen im Einzelnen:
- Deckensanierung Maybachstraße streichen; In der Maybachstraße liegt nur ein Kanalprovisorium; durch evtl. Erweiterung des Gewerbegebietes sind hier noch bauliche Maßnahmen nötig; die bauliche Substanz lässt eine Verschiebung der Deckensanierung zu; die Verkehrssicherheit ist weiterhin gewährleistet
- Soll wie geplant ausgeführt werden
- In Seyboldsdorf soll die Asphaltierung der Lichtenhaager Straße über das Ortsende hinaus, auf der Schlimmerstraße bis zur KA Seyboldsdorf Nord weiter geführt werden; durch das staubfrei machen wird der Kieseintrag durch das Oberflächenwasser in den Kanal/Kläranlage verhindert und die Staubbelastung bis zur Wohnbebauung beseitigt
- Die OD Frauenau soll auf 2023 verschoben werden; hier finden 2022 noch Bauarbeiten (Hausbau, Fernwärme) statt
- Die Maßnahme GVS Kögleck soll wie geplant durchgeführt werden
- Die Maßnahme GVS Thalhamm-Eibelswimm soll wie geplant durchgeführt werden
Alternativ/Zusätzlich sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- In der Gruber Straße soll der Stich (Kiesweg) zum Baugebiet Grub Süd asphaltiert werden; hier ist der FB-Zustand nach jedem Regenereignis so schlecht, dass die Zufahrt zu den Häusern, vor allem für Rettungsdienste etc. teilweise nicht mehr gewährleistet ist. Auch der Winterdienst ist durch den schlechten Untergrund und die steile Lage der Straße nur unzureichend möglich
- Eichenstraße Zufahrt (Kiesweg) zu den Häusern 2a-2f und Kleingartenanlage; hier ist durch die steile Lage erhöhter Aufwand beim Unterhalt (Instandsetzung, Winterdienst) nötig; ein staubfrei machen würde die Probleme beseitigen.
Die geplanten Maßnahmen sollen mit den für den Haushalt 2022 eingestellten Mitteln ausgeführt werden. Bei Kostenüberschreitung werden die Maßnahmen auf das Folgejahr verschoben.
Werden Straßen saniert bzw. erstmals endgültig hergestellt, die einen Erschließungsbeitrag auslösen, sind die Anlieger vor der Ausschreibung und Ausführung über die voraussichtlichen Kosten zu informieren.
Diskussionsverlauf
Stadtrat Sarcher erkundigt sich, wie der Ausbau der Lichtenhaager Straße geplant ist.
Herr Binner erklärt, dass der Kiesweg asphaltiert wird, aber keine Verbreiterung vorgesehen ist.
Stadträtin Feß möchte wissen, wieso die Straße bis zur Kläranlage asphaltiert wird, wessen Wunsch das war und wer die Kosten hierfür trägt. Dort hinten gibt es keine Anwohner mehr und es handelt sich bei dem Kiesweg um einen Naherholungsweg bis zum Wald.
Herr Binner erläutert, dass es der Wunsch der Kläranlage war, zumindest eine befestigte Straße bis zur Zufahrt der Klärbecken zu haben.
Stadträtin Feß wünscht eine gute Begründung zur Asphaltierung des Weges bis zur Kläranlage, da dort ja keiner mehr wohnt.
Stadtrat Frankowski weist darauf hin, dass der Ausbau des Stiches in der Gruber Straße dringend notwendig sei, da dort allein letztes Jahr der Kiesweg mehrmals ausgebessert werden musste. Er schlägt vor, den Weg bis zum Schöxweiher auch zu befestigen, da hierfür auch Bürgeranfragen vorliegen.
Beschluss
Der BUA beschließt die Änderungen der Maßnahmenliste wie vorgeschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Kanalsanierung Vilsbiburg, geplante Maßnahmen 2022 bis 2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Stadt Vilsbiburg hat für Kanalbaumaßnahmen einen Förderantrag nach RZWas 2021 – zusammen mit den Stadtwerken Vilsbiburg – gestellt.
Im Rahmen der Antragstellung sind für die Jahre 2022 – 2026 alle geplanten Maßnahmen im Kanalunterhalt und dem erstmaligen Bau neuer Verbundleitungen abschließend aufzulisten. Das Stadtbauamt hat folgende Maßnahmen angemeldet:
2022 Sanierung der Verrohrung Steindlgraben in der Ringstraße Seyboldsdorf
2023 bis 2026
- Kanalsanierung Feldkirchener Straße zur Kläranlage Seyboldsdorf Nord
- Kanalsanierungen Schützenstraße, Freiung, Graf-Ludwig-Straße, Saliterweg
- Kanalsanierungen Brückenstraße, Jahnweg, Eckstraße, Nagelschmiedgasse, Birkenweg, Kreuzweg, Landshuter Straße
- Erschließung Baugebiet Achldorf BA II im Trennsystem,
- Regenwasserkanal Landshuter Straße
- Kanalsanierung Finkenstraße, Stettiner Straße, Floßgasse
- Abwasserdruckleitung Kläranlage Haarbach – Gaindorf
- Erweiterung der Kläranlage Vilsbiburg
Die in dem Zeitraum von 2022 – 2026 geplanten Kanalneubau- und Sanierungsmaßnahmen werden dem Bau- und Umweltausschuss im Einzelnen vorgestellt und zur Ausführung vorgeschlagen.
Grundvoraussetzung zur Umsetzung jeder Baumaßnahme sind die dafür bereitgestellten Haushaltsmittel.
Entsprechende Zuwendungen wurden für oben aufgelistete Baumaßnahmen im Förderantrag nach RZWas 2021 beantragt.
Beschluss
Der Bau- und Umwelt beschließt die Umsetzung der vorgeschlagen Baumaßnahmen in dem Zeitraum von 2022 – 2026 unter der Voraussetzung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die einzelnen Baumaßnahmen werden dem Gremium separat vorgestellt und zur Umsetzung empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Ersatzbeschaffung LKW und Streusilo für den Winterdienst
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Im Fuhrpark des städtischen Bauhofs sollen ein LKW und ein Winterdienst-Streusilo ausgetauscht werden. Für die Ersatzbeschaffung wurden im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 160.000,00 € eingestellt.
Der Bauhof hat dazu folgende Angebote eingeholt:
LKW 1. Firma: HSW LKW-VertriebSüdOstBayern GmbHCo.KG
Fahrzeug: Mercedes Benz Arcos 1830AK 4x4 B08 139.990,00 €
2. Firma: MAN Truck&Bus Deutschland GmbH
Fahrzeug: MAN TGM 13.290 4x4 BL CH 154.551,00 €
Eingestellte Haushaltsmittel: 130.000,00 €
Streusilo 1. Firma: Henne Nutzfahrzeuge GmbH
Streusilo: Schmidt STRATOS S 40 36 24.500,00 €
2. Firma: Harald Drutzel GmbH
Streusilo: Küpper-Weisser IMS2F E29040H 24.603,25 €
Eingestellt Haushaltsmittel: 30.000,00 €
Für die Beschaffung werden in Summe 164.500,00 € benötigt. Der Differenzbetrag in Höhe von 4.500,00 € ist durch den Gesamthaushalt für die Fahrzeugbeschaffung abgedeckt.
Diskussionsverlauf
Herr Binner stellt den Sachverhalt kurz vor. Er weist darauf hin, dass der Differenzbetrag bereits mit der Kämmerei abgesprochen wurde.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt folgende Beschaffung:
1. Firma: HSW LKW-VertriebSüdOstBayern GmbHCo.KG
LKW Mercedes Benz Arcos für 139.990,00 €
2. Firma: Henne Nutzfahrzeuge GmbH
Streusilos Schmidt STRATOS für 24.500,00 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Trockenbauarbeiten eingeholt. Diese umfassen die Beplankung der Wände und Decken, sowie das Einbringen der Dämmung in die Innenwände.
Die Vergabeunterlagen wurden an 8 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lagen dem Stadtbauamt 4 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: Schwartzbau GmbH, Aschau am Inn 278.186,66 €
2: AST Sommer, Kirchdorf
3: Steinlehner Innenausbau, Neuötting
4: Lindner, Arnsdorf
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 25,5% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis endet bei 221.738,29 €.
Die Preissteigerung resultiert aus extremen Materialpreisanstiegen bei Wärme- und Schalldämmungen, Holzwerkstoffe und vor Allem Gipswerkstoffe für Beplankungen und Akustikdecken.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Schwartzbau GmbH ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.
Diskussionsverlauf
Herr Binner stellt vor der Behandlung der Auftragsvergaben die Kostenfortschreibung als Gesamtübersicht kurz vor. Bereits jetzt sind etwa 85% der Gewerke vergeben. Derzeit ergibt sich daraus eine Kostensteigerung von 12,3% gegenüber der Kostenberechnung vom 07.06.2021.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Schwartzbau GmbH, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 06.04.2022 mit der Ausführung der Trockenbauarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Innentüren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Herstellung und Montage der Innentüren eingeholt.
Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lagen dem Stadtbauamt 1 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: Beck Schreinerei GmbH, Niederaichbach 155.281,91 €
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 37,5% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin.
Die Ausführung des Gewerks Innentüren ist erst im Juni 2023 vorgesehen.
Das einzige vorliegende Angebot liegt weit über dem Kostenrahmen des bepreisten Leistungsverzeichnisses. Die Wirtschaftlichkeit des Angebotes scheint nicht gegeben zu sein. Ein Vergleich mit anderen Bietern ist nicht möglich, da nur ein Angebot eingegangen ist.
Seitens des Architekturbüros Vallentin und der Verwaltung wird empfohlen die Ausschreibung aufzuheben und zeitnah als öffentliche Ausschreibung neu auszuschreiben um einen größeren Bieterkreis anzusprechen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, das Vergabeverfahren zum Gewerk Innentüren aufzuheben. Das Stadtbauamt wird beauftragt das Gewerk Innentüren in einem öffentlichen Vergabeverfahren (national) erneut auszuschreiben, um einen größeren Bieterkreis anzusprechen. Das Verfahren soll bis Ende Juni 2022 eröffnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Estricharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Estricharbeiten eingeholt. Diese umfassen die Verlegung eines geschaufelten Zementestrichs, als auch das Verlegen der darunterliegenden Wärme- und Trittschalldämmung.
Die Vergabeunterlagen wurden an 6 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lag dem Stadtbauamt 1 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: IMMO.KA Estrichbau, Altheim / Landshut 71.165,83 €
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 38,5% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis endet bei 55.743,59 €.
Die Preissteigerung resultiert aus extremen Materialpreisanstiegen bei Wärmedämmungen und Zement.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma IMMO.KA ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma IMMO.KA Estrichbau, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 30.03.2022 mit der Ausführung der Estricharbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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7. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Bodenbelagsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Bodenbelagsarbeiten eingeholt. Die Bodenbeläge werden in Linoleum ausgeführt.
Die Vergabeunterlagen wurden an 7 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lagen dem Stadtbauamt 3 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: Raumausstattung Schlegel, Wallerfing 68.751,54 €
2: Thomas Schiekofer, Ergoldsbach
3: Raumausstattung Poiger, Stallwang
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 34,3% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Das bepreiste Leistungsverzeichnis endet bei 51.210,34 €.
Die Preisstreuung der Bieter liegt unter 5%.
Im Angebot ist auch eine Schutzabdeckung des fertig verlegten Bodens enthalten. Diese wird im Normalfall nicht benötigt, da der Boden im Gesamtbauablauf so spät wie möglich verlegt werden soll. Diese Leistung wurde mit 5.355 € angeboten und soll nicht abgerufen werden.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Schlegel, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 25.03.2022 mit der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Elektroinstallationsarbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten eingeholt. Diese umfassen die Elektroinstallation, die Beleuchtung, Fluchtwegbeleuchtung und Verkabelung der Brandmeldeanlage.
Die Vergabeunterlagen wurden an 9 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: Elektro Unterreithmayr GmbH & Co. KG, Landshut 293.918,87 €
2: Elektro Brandhuber GmbH, Neuötting
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 0,7% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Apfelböck vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Apfelböck. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Elektro Unterreithmayr GmbH & Co. KG ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Elektro Unterreithmayr GmbH & Co. KG, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 07.04.2022 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Heizung und Sanitär
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Installationsarbeiten für Heizung und Sanitär eingeholt.
Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: Hofbauer GmbH & Co.KG, Bad Birnbach 184.875,07 €
2: J. Buchner GmbH, Vilsbiburg
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 5,79% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Ellinger vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Ellinger. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Hofbauer ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Hofbauer GmbH & Co. KG, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 06.04.2022 mit der Ausführung der Installationsarbeiten für Heizung und Sanitär, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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10. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Raumlufttechnische Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Installationsarbeiten für die Raumlufttechnischen Anlagen eingeholt.
Die Vergabeunterlagen wurden an 8 Firmen versandt.
Zur Submission am 07.04.2022 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1: Hofbauer GmbH & Co. KG, Bad Birnbach 174.498,45 €
2: ARISTOTHERM Christian Kliche GmbH & Co. KG, Ergolding
Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 13,30% den Ansatz des vom Ingenieurbüro Ellinger vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.
Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Ellinger. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Hofbauer ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Hofbauer GmbH & Co. KG, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 06.04.2022 mit der Ausführung der Installationsarbeiten für die Raumlufttechnischen Anlagen, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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11. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines MFH mit 5 WE und 6 Stellplätzen - Schwalbenloh 2, FlNr. 1250/14, Gem. Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Innerhalb im Zusammenhang bebauten Ortsteilen ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der überbaubaren Grundstückfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.
1. Art der baulichen Nutzung:
Bei dem Gebiet handelt es sich um ein faktisches allgemeines Wohngebiet. Die geplante Wohnnutzung ist in dem Gebiet allgemein zulässig.
2. Maß der baulichen Nutzung und überbaubare Grundstückfläche:
2.1 Überbaubare Grundstückfläche:
Die umliegende Bebauung ist mit der überbauten Grundstückfläche auf dem Plan dargestellt.
Umgebungsbebauung:
GR Gesamt Grundstücksgröße
Schwalbenloh 1: 254,69m² 512,83m²
Schwalbenloh 3: 297,26m² 490,21m²
Schwalbenloh 4: 332,29m² 536,11m²
Schwalbenloh 5: 281,03m² 576,95m²
Bgm.-Brandl-Str. 1: 148,58m² 611,90m²
Bgm.-Brandl-Str. 2: 208,19m² 476,40m²
Bgm.-Brandl-Str. 3: 243,41m² 632,69m²
Schwalbenloh 2: 287,39m² 481,59m²
Das Vorhaben fügt sich hinsichtlich der überbaubaren Grundstückfläche in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
2.2 Grundflächenzahl:
Gemäß §17 BauNVO ist die Obergrenze für die GRZ bei einem allgemeinen Wohngebiet bei 0,4. Nach §19 Abs. 4 BauNVO darf die GRZ um 50 v.H. für Nebenanlagen, Zufahrten, Garagen und Stellplätze überschritten werden. Hier wären das 0,6.
Die GRZ für das Hauptgebäude beträgt 0,29 (< 0,4) und ist damit eingehalten. Mit den Zufahrten, Stellplätzen und Nebenanlagen wird eine GRZ von 0,6 erreicht. Die Grundflächenzahl ist damit auch eingehalten und fügt sich ein.
2.3 Zahl der Vollgeschosse:
Die umliegende Bebauung weist eine Geschossigkeit von E+1 + D auf. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss. Die Zahl der Vollgeschosse beläuft sich damit auf 2.
Geplant ist eine Zweigeschossige Bauweise mit einem Dachgeschoss, welches auch nicht als Vollgeschoss ausgeführt wird.
Das Vorhaben fügt sich daher auch hinsichtlich der Zahl der Vollgeschosse in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
2.4 Höhe baulicher Anlagen:
Die Höhenentwicklung der umliegenden Gebäude ist auf dem Plan dargestellt.
Der First des geplanten Gebäudes wird zwar im Vergleich zum alten Gebäude um 1,39m höher, fügt sich aber immer noch in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Damit fügt sich das geplante Vorhaben auch hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
3. Bauweise
Das Vorhaben wird in einer offenen Bauweise, wie in der Umgebungsbebauung vorhanden ausgeführt.
4. Stellplätze
Durch die geplante Nutzung (5 Wohneinheiten) ist folgender Stellplatznachweis gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg erforderlich:
EG
WE 1: 55,280m² 1 Stellplatz
WE 2: 55,280m² 1 Stellplatz
OG
WE 3: 49,64m² 1 Stellplatz
WE 4: 49,64m² 1 Stellplatz
DG
WE 5: 77,55m² 1. Stellplatz
SUMME: 5 Stellplätze
Nachgewiesen werden 6 Stellplätze auf dem Baugrundstück.
Es sind durch die Anordnung der Stellplätze folgende Befreiungen von der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg erforderlich:
1. Keine gemeinsame Zu- und Abfahrt – gefordert für mehr als 4 zusammenhängende Stellplätze
Da die Straße lediglich dem Anliegerverkehr dient und eine Ortsstraße der Stadt Vilsbiburg ist, ist die Befreiung städtebaulich tragbar.
2. Keine 12 m Abstand zwischen Gebäude und Straße – gemäß der Satzung dürfen Stellplätze nur im Vorgartenbereich errichtet werden, wenn der Gebäudeabstand zur Straße mindestens 12m beträgt und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird
Diese Regelung ist vielleicht sinnvoll für kleinere Gebiete mit einem prägnanten Vorgartencharakter. Dies ist aber in dem Bereich nicht mehr gegeben. Siehe Luftbild.
Die Befreiung ist auch hier städtebaulich tragbar.
Auf dem Baugrundstück wird außerdem ein Spielplatz errichtet. Dieser wird aus Art. 7 Abs. 3 Satz 1 BayBO für mehr als drei Wohnungen erforderlich. Die Stadt Vilsbiburg hat (noch) keine Satzung, die die Errichtung von Kinderspielplätzen bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als 3 WE regelt. Es gehört auch nicht zum Prüfungsumfang des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens. Daher ist es positiv zu werten, dass der Bauherr hier von selbst der Forderung aus der BayBO nachkommt.
Nachbarn:
Die Nachbarn wurden beteiligt. Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Folgende Stellungnahmen liegen der Stadtplanung vor:
Nachbar 1:
„Beginnen möchte ich mein Schreiben damit, Ihnen dafür zu danken, dass Sie dafür gesorgt haben, dass ich als Nachbarin des Grundstückes Schwalbenloh 2 nun über das geplante Bauvorhaben informiert wurde.
Am Mittwoch, dem 19.1.2022, erhielt ich ein Einwurfeinschreiben des Architekturbüros. Leider ist es ziemlich klein geraten -DIN A3-, sodass es kaum möglich ist, die eingetragenen Maße wirklich zu lesen.
Wenn ich allerdings sehe, wie nahe an mein Grundstück -Bgm.-Brandlstr.2- das neue Gebäude heranreichen soll, ist nicht mehr damit zu rechnen, dass ich in Jahreszeiten mit niedrigem Sonnenstand nach Errichtung dieses Riesengebäudes noch Sonne in meinem Garten haben werde. Schon bei jetzigen Verhältnissen verschwindet die Sonne im Winter gegen 14.30 Uhr hinter den Gebäuden, sodass ein Aufenthalt in meinem Wintergarten trotz Fußbodenheizung nicht mehr lange möglich ist. In Zukunft wird dann die Sonne bereits ab Mittag hinter dem Block verschwinden und mein Wintergarten nur noch äußerst eingeschränkt nutzbar sein.
Auch mein über Jahrzehnte gewachsener und gehegter Garten -meine Freizeitoase- wird durch Sonnenmangel in vielerlei Hinsicht leiden und eine Werteinbuse erleiden.
Außerdem fürchte ich um meinen Zaun zum Baugrundstück hin. Bedingt durch das natürliche Gefälle der beiden Grundstücke errichtete ein Vorbesitzer von Schwalbenloh 2 -1970ger Jahren eine Stützmauer, ca. 2m entfernt parallel zu Grundstücksgrenze (Höhe ca.70cm). Nach dem Auffüllen wurde dieser Grund zu meinem Grundstück hin als Gemüsegarten genützt. In den darauffolgenden Jahren erwies sich dennoch auch für meinen Zaun eine weitere Abstützung von ca. 30-40 cm Höhe.
Nun befürchte ich, dass mein Zaun abrutschen könnte, wenn der Bauherr sein Gebäude soweit an meine Grundstücksgrenze heranführen wird. Ich bin mir auch ziemlich sicher, dass der Bauherr sich in diesem Fall kaum kulant bei der Lösung des Problemes zeigen würde. Wollte er die Nachbarn doch auch bei der Planung ganz umgehen, um nicht zu sagen zu hintergehen.
Wenn ich den Plan betrachte, möchte der Bauherr praktisch an das momentan bestehende Gebäude in Richtung zu meiner Grundstücksgrenze eine komplette Wohneinheit anfügen. Zur Straße hin nach vorne kann er m.E. auf keinen Fall noch etwas ausweichen, da er dort ja 5 Stellplätze plant. Ich kann mir nicht vorstellen, dass dort Platz für 3 Autos parallel zum Gebäude sein soll. Jetzt ist dort im rechten Winkel zum Gebäude auch Platz für ein Wagen.
Ich erinnere mich noch, wie die Breiteneicher-LKWs oft in der Schwalbenloh standen und hupten, weil die Anwohner-Fahrzeuge dort auf der Fahrbahn geparkt waren und kein LKW mehr durch passte. Dann verschwanden in Schwalbenloh 2 plötzlich Zaun und Vorgarten und die Fahrzeuge fanden dort Platz. Bei 5 WE wird man wohl bald wieder das altbekannte Hupen vernehmen können! Doch wie sieht es da dann mit den LKWs von Müllabfuhr oder gar Feuerwehr aus?!?
Mir ist sehr wohl bewusst, dass wir auch in unserer wunderschönen kleinen Stadt -übrigens meiner Heimat seit fast 61 Jahren- dringend Wohnungen brauchen. Ob aber in einer seit 100 Jahren gewachsenen Siedlung aus Ein- und Zweifamilienhäusern ein Klotz mit 5WE sein muss, möchte ich sehr bezweifeln. Es würde doch auch reichen, das Gebäude, das unbedingt baufällig ist, darin stimme ich den Bauherrn durchaus zu, in den jetzigen Dimensionen zu erneuern -etwa mit 3 Wohneinheiten.
Dagegen hätte sicherlich keiner der Nachbarn Einwände!“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme wurde auf folgende alte Planung abgegeben:
In der jetzt vorgelegten Planung ist das Gebäude um 1,20m von der nördlichen Grundstückgrenze und damit von der Nachbarin abgerutscht. Dadurch entstand auch die andere Anordnung der Stellplätze und ein zusätzlicher Stellplatz konnte geschaffen werden.
Das Gebäude fügt sich hinsichtlich der Höhe in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Eine Beschränkung der Wohneinheiten gibt es nicht, da es sich um einen unbeplanten Innenbereich handelt. Baurechtlich ist seitens AB32 zu sagen, dass sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung unproblematisch einfügt, die Abstandsflächen sind auch überall eingehalten.
Das Grundstück eignet sich für die geplante Nachverdichtung. Weitere nachbarliche Belange, die im Baurecht berücksichtigt werden, sind nicht gegeben.
Die von der Stellplatzsatzung geforderten Stellplätze werden nachgewiesen. Es wird sogar ein weiterer nicht geforderter Stellplatz geschaffen.
Hinsichtlich der angesprochenen Mauer und der Angst des Abrutschens des Geländes kann nur auf das Privatrecht verwiesen werden. Der Bauherr ist verpflichtet, dass keine Gefahren oder Schäden an den Nachbarprivatgrundstück entstehen. Dies ist kein Belang, um das Vorhaben abzulehnen.
Nachbar 2:
„Hallo Frau Eder,
möchte mich mit ein paar Gedanken zum Neubau an Sie wenden. Habe mit Erstaunen in der Vilsbiburger Zeitung gelesen,daß die Firma beabsichtigt uns einen
Wohnklotz vor die Nase zu stellen.Wir waren zu keiner Zeit über das Bauvorhaben informiert bzw. haben ein Einschreiben erhalten.
Bauträger hat uns,die Stadt Vilsbiburg und den Stadtrat belogen und hinters Licht geführt um so an die Genehmigung zu kommen. Ist so nicht die feine Art.
Das Bauvorhaben paßt nicht in die gewachsene Siedlung aus Ein- und Zweifamilienhäusern.5 WE sind entschieden zuviel für das kleine Grundstück.Es geht hier nur um max.
Gewinn auf kleinem Raum.Familie Nachbar 1 und Frau Nachbar 2 stehen im Garten und sehen auf ein ca. 10 Meter hohes Haus.Sind 5 Stellplätze in dieser Größe ausreichend?
Keine Sonneneinstrahlung mehr im Wintergarten von Frau Nachbar 2. Wer bezahlt die Zäune rund ums Grundstück,um die sich der Bauherr bis jetzt nicht gekümmert hat?
Grundfläche des Neubaus hat sich fast verdoppelt. Terassen und Bebauung so nah an den Grundstücksgrenzen.Man kann sprichwörtlich die Butter über den Zaun reichen.
Der Bauherr ist nur an möglichst großem Gewinn interessiert. Wie es den Anwohnern dabei geht ist ihm sprichwörtlich egal.
Er muß ja nicht dort wohnen,und jeden Tag den Schandfleck sehen.
Dies sind nur einige Gedanken,die mich mit dem Bauvorhaben beschäftigen,und schlecht schlafen lassen.
Daher mein Vorschlag:
Begrenzung auf 3 WE und 3 Stellplätze,
somit genügend Abstand zu den Grundstücksgrenzen,und jeder von uns kann damit leben.
Lade sie auch ein,sich ein Bild vor Ort zu machen.Dort sieht alles anders aus als vom Schreibtisch aus.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Stellungnahme wurde ebenfalls noch auf die alte Planung abgegeben.
Baurechtlich ist die Anzahl der Wohneinheiten kein Beurteilungskriterium für die Prüfung des Einfügungsgebotes. Gem. §34 BauGB sind nur die dort genannten Kriterien und solche aus der BauNVO im Prüfungsumfang der Stadt Vilsbiburg enthalten (§36 BauGB). Wenn sich ein Gebäude hinsichtlich der Art, des Maßes (z.B. Höhe, GRZ und Vollgeschosse) und der überbaubaren Grundstückfläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, ist es bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig. Der Stellplatznachweis ist geführt. Die geforderten Stellplätze können nachgewiesen werden (1 zusätzlicher Stellplatz wird geplant).
Die Grundfläche des alten Wohngebäudes beträgt 83,76m². Das neue Gebäude soll eine Grundfläche von 139,76m² aufweisen und befindet sich noch weit unter dem baurechtlich möglichen Maß für das Wohngebäude. Würde man die Obergrenze der GRZ von 0,4 für das Wohnhaus ausreizen, wäre eine Grundfläche von 192m² für ein Wohnhaus möglich. Die GRZ für das geplante Wohngebäude beträgt gerade einmal 0,29.
Die geforderten Abstandsflächen werden ohne Probleme eingehalten. Nachbarliche, baurechtlich zu berücksichtigende Belange sind dadurch seitens AB32 nicht berührt.
Es gilt zu berücksichtigen, dass sich durch Nachverdichtungen, gewachsene Strukturen und Siedlungen zwangsläufig verändern müssen, denn bei Aufrechterhaltung eines Status quo, kann keine Nachverdichtung erreicht werden. Wichtig ist, dass sich bei der Nachverdichtung das Gebäude in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Abstandsflächen eingehalten werden. Die Baugesetze liefern hier schon einen guten Rahmen.
Hier befinden wir uns in einem Gebiet ohne Bebauungsplan, aber selbst in Gebieten mit einem Bebauungsplan lässt sich nicht mehr nur stur an alten Plänen festhalten, wenn man eine Nachverdichtung wünscht. Speziell Baugrenzen wurden in älteren Plänen enger gefasst und große Gartenflächen generiert.
Aus Sicht von AB32 ist das Vorhaben gem. §36 BauGB bauplanungsrechtlich genehmigungsfähig, soweit die Befreiungen von der Stellplatzsatzung erteilt werden.
Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 22.03.2022 in einem Ortstermin erläutert und besprochen. Hierbei wurde beschlossen, dass die Entscheidung auf diese Sitzung vertagt wird, um nochmals einen Kompromiss zwischen dem Bauherrn und den Nachbarn finden zu können.
Der Bauherr bittet um Behandlung und Entscheidung im Gremium zum Stand der Unterlagen vom 22.03.2022 (ohne Änderungen zur letzten Sitzung). Bereits im Vorfeld zur letzten Sitzung wurde der erste Antrag zurückgenommen und auf manche Belange der Nachbarn angepasst (siehe beiliegendes Schreiben).
Diskussionsverlauf
Nach kurzer Diskussion im Gremium wurde überwiegend festgestellt, dass sich das Vorhaben hinsichtlich der Kubatur in die Umgebung einfügt. Sehr hilfreich zur Beurteilung war die dreidimensionale Darstellung des Bauherrn. Die Anzahl der Wohneinheiten kann ohne Bebauungsplan nicht vorgeschrieben werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
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12. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung einer Garage und einer Grundstückseinfriedung - Wolferding 6, FlNr. 571, Gem. Wolferding
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB.
Sonstige Vorhaben sind nur u.a. nur zulässig, wenn die Darstellung im Flächennutzungsplan dem geplanten Vorhaben nicht widerspricht und das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen ist.
Durch die Errichtung eines Zaunes und die Errichtung einer Garage mit Stellplätzen kann die „Gefahr“ der Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung ausgeschlossen werden. Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als Ackerfläche dargestellt.
Das neu geplante Garagengebäude befindet sich innerhalb der Häuserflucht zwischen den Bestandsgebäuden (Hsrn. 5 und Hsnr. 6). Durch diese Anordnung wird u.a. auch die „Zerstreuung“ der baulichen Anlagen im Außenbereich vermieden.
Der Stellplatz außerhalb der geplanten Zaunanlage wurde nach Rücksprache mit dem staatlichen Bauamt (Bundesstraße) durch die Bauherren gestrichen und ist nun nicht mehr Bestandteil der Baugenehmigung.
Seitens AB32 kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Diskussionsverlauf
Stadträtin Feß fragt an, ob an dieser Stelle auch ein Wohnhaus genehmigungsfähig sei.
Frau Eder führt aus, dass es sich um einen bauplanungsrechtlichen Außenbereich handelt und das Wohnhaus ohne Ersatzbau dann auch als sonstiges Vorhaben zu beantragen und zu prüfen wäre. Eine Wohnnutzung müsste auch explizit beantragt werden, da die Nutzung auch Bestandteil der Genehmigung ist. Hier handelt es sich um eine Stellplatznutzung (Garage).
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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13. Antrag auf Baugenehmigung - Tektur zum Neubau eines Mehfamilienhauses (6 WE) mit Garagen - Schloßstraße 12, Fl. Nr. 1781/12, Gem. Haarbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Mit Bescheid vom 28.06.2021 wurde der Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten genehmigt.
Das Grundstück wurde verkauft und der neue Eigentümer beantragt mittels Tektur den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 Wohneinheiten mit Garagen.
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Innenbereich und beurteilt sich gem. §34 BauGB.
Diskussionsverlauf
Im Gremium unterhielt man sich über die Grundstücksteilung der ehemaligen Gesamtflurnummer 1781. Unklar ist, ob man nun noch die Gaststätte direkt anfahren kann.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Alle mit dem Voreigentümer getroffenen Vereinbarungen sind vollständig von dem neuen Eigentümer zu übernehmen. Insbesondere in Bezug auf die Zufahrt zur grünen Mitte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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14. Informationen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
|
ö
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informativ
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Kurve Frauenau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
|
ö
|
informativ
|
14.1 |
Sachverhalt
Aktenvermerk
„Kurve in Frauenau“
Bau- und Umweltausschuss vom 13.12.2021
Um eine bauliche Verbesserung bei der Kurve in Frauenau, Abfahrt Richtung Stadelöd, herbeiführen zu können, wurde die Verwaltung beauftragt Grunderwerbsgespräche zu führen.
Die Verwaltung suchte das Gespräch mit den Eigentürmer der angrenzenden Flächen.
Der Eigentümer erklärte, seines Erachtens bestehe kein Handlungsbedarf eine bauliche Veränderung an der Kurve Frauenau, Abfahrt Stadelöd, herbeizuführen.
Er selbst fahre dort des Öfteren mit landwirtschaftlichen Maschinen / Gespannen und sehe die Kurve als unproblematisch. Zu einem Grundverkauf sei er nicht bereit.
Stadt Vilsbiburg, den 28.03.2022
Eggl - Kämmerin
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15. Anfrage StRin Pollner - Abgrabungen am Balkspitz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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26.04.2022
|
ö
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informativ
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15 |
Sachverhalt
Stadträtin Pollner teilt mit, dass in den Abgrabungen am Balkspitz das Wasser steht und fragt, ob dies ein Problem für die Geräte darstellt.
Herr Binner erklärt, dass es sich um Rubinienholz handelt, welches recht widerstandsfähig ist. Bei dem Wasser handelt es sich um eine Kombination aus Oberflächen- und Grundwasser.
Datenstand vom 02.05.2022 09:44 Uhr