Datum: 21.06.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:22 Uhr bis 21:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schachtdeckel im Fahrradstreifen Pfarrbrückenweg - Anfrage StR Hiller
2 Vorberatung über den Entwurf der neuen Stellplatzsatzung
3 Kläranlage Vilsbiburg-BHKW-Anlage-Instandhaltungsvertrag
4 Kindertagesstätte Burger Feld II - Nachtrag Holzbauarbeiten
5 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool - Burger Feld 65, Fl.Nr. 980/5, Gem. Vilsbiburg
6 Informationen
6.1 Informationen zum abgestimmten Farbkonzept für die Kindertagesstätte Luzia (Burger Feld II)
6.2 Informationen zur Förderung der Sanierung der Sanitärbereiche am Stadtbad
6.3 Information über die Errichtung eines Handlaufs im GE West
7 Anfrage StRin Feß - Bäume am Stadtplatz

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1. Schachtdeckel im Fahrradstreifen Pfarrbrückenweg - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 22.03.2022 brachte StR Hiller den Hinweis, dass im Pfarrbrückenweg im Fahrradstreifen zwei zu tief liegende Kanaldeckel liegen.

Nach Überprüfung durch die Tiefbauabteilung und die Stadtwerke handelt es sich um Straßenkappen für Hausanschlüsse zur Wasserversorgung und eine Hydrantenkappe.

Die Hydrantenkappe konnte etwas hochgedreht werden.


Eine weitere Anpassung bzw. Verbesserung kann nur in Verbindung mit einem Austausch der Straßenkappe erfolgen. Zur Durchführung der Arbeiten ist eine halbseitige Sperrung der Fahrbahn erforderlich inkl. Aufbruch der Asphaltdecke. Dauer der Maßnahme mindestens 2 Tage.

Die Stadtwerke bitten um Rückmeldung ob eine Durchführung der Maßnahme erforderlich ist.

Für die Reparatur und der damit verbundenen halbseitigen Straßensperrung sind lt. Aussage der Stadtwerke mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 3.000,00 € zu rechnen.

Diskussionsverlauf

Die Reparatur bzw. der Austausch der Straßenkappe kann durch die Sanierung der Frontenhausener Straße so kostengünstig vorgenommen werden, da die Maschinen und das Personal bereits vor Ort sind. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Stadtwerke mit dem Austausch der Straßenkappen und der Hydrantenkappe mit Kosten in Höhe von 3.000 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Vorberatung über den Entwurf der neuen Stellplatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Die Satzung über die Herstellung von Stellplätzen und Garagen und deren Ablösung vom 01.04.2015 ist hinsichtlich der Regelungen und des Stellplatzschlüssels nicht mehr zielführend und zeitgemäß.

Die vorrangige Innenentwicklung und Ausnutzung der Möglichkeiten zur Nachverdichtung sind wichtige Ziele aus dem Landesentwicklungsprogramm. Dies bedeutet aber oft auch eine verdichtete Bauweise mit Geschosswohnungsbau und Mehrfamilienhäusern. Selbst wenn sich künftig Verbesserungen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs und der Attraktivität des Fahrradverkehrs ergeben werden, muss davon ausgegangen werden, dass die Haushalte in den nächsten Jahrzehnten weiterhin mit mindestens einem Automobil ausgestattet sind, da das Auto für viele Haushalte und deren tägliche Lebensführung die notwendige Mobilität und Flexibilität bereitstellt. Daher sind die Stellplatzschlüssel zwingend anzupassen. 

Um das Gleichgewicht zwischen den benötigten Stellflächen und der Versiegelungsdichte zu wahren, sind auch Regelungen zur Gestaltung der Flächen erforderlich. 

Wesentliche Neuerungen im Vergleich zur Satzung 2015:

1. Einführung von Fahrradstellplätzen

2. Die Ablösung von Stellplätzen ist nur noch im Innenstadtbereich möglich. 
Außerhalb des Innenstadtbereichs ist der tatsächliche Nachweis der Stellplätze zwingend erforderlich. Der Betrag wurde für KFZ Stellplätze pauschal auf 5.500 € und für Fahrradstellplätze pauschal auf 500 € festgelegt (Mindestens so viel kostet die tatsächliche Errichtung eines Stellplatzes - ohne Grundstück). Der von den Bauherren geleistete Ablösungsbetrag muss auch zweckgebunden von der Stadt Vilsbiburg für die Herstellung und den Unterhalt der öffentlichen Stellflächen verwendet werden. 

3. Möglichkeit der Rückforderung der Ablösesumme (anteilig), wenn innerhalb von fünf Jahren nach Abschluss des Ablösevertrages ein eigener Stellplatz tatsächlich geschaffen wird.

4. Unterschiedliche Stellplatzschlüssel für den Innenstadtbereich und den Bereich außerhalb der Innenstadt.

5. Genauere Regelungen, z.B. Begriffsbestimmungen, Festlegung einer einheitlichen Berechnungsmethode, Gestaltung der Stellflächen, Stauraumfläche, Größe Parkplatz (Breite 2,50m), etc.

6. Änderung der Schlüsselzahlen, insbesondere im Bereich der Wohnnutzung. 
(Auszug aus Anlage 1)


Der Entwurf der Satzung wurde auch dem Büro für Innenstadtmanagement (Querfeld Design) vorgestellt. 


  

Diskussionsverlauf

Das Gremium unterhielt sich über verschiedene geplante Regelungen, stellte Fragen und diskutierte den Stellplatzschlüssel. 

Man war sich einig, dass der Entwurf mitsamt Begründung und Stellplatzschlüsseltabelle in den Fraktionen durchgesprochen wird und Stellungnahmen, Änderungswünsche und Anregungen an Frau Eder zur Einarbeitung und Abwägung schriftlich (auch per E-Mail) übersandt werden. 

Vor Behandlung und Beschlussfassung in der Stadtratssitzung soll die Stellplatzsatzung zur rechtlichen Überprüfung der einzelnen Regelungen noch vom einem Juristen geprüft werden.

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3. Kläranlage Vilsbiburg-BHKW-Anlage-Instandhaltungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für das BHKW in der Kläranlage Vilsbiburg ist ein Instandhaltungsvertrag abzuschließen. Die Anlage wurde durch die Firma Zach Elektroanlagen GmbH & Co. KG aufgebaut. Die Firma Zach ist vom Hersteller des BHKW für die Wartung dieser Anlage autorisiert (spezielle Anforderungen wegen Brennstoff Klärgas).
Gegenangebote konnten deshalb nicht eingeholt werden.
Durch die Beauftragung der Firma Zach verlängert sich auch die Gewährleistungszeit auf 4 Jahre.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 4 Jahren und beinhaltet einen Wartungsplan nach dem alle für den Betrieb der Anlage erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden.  Die Kosten ergeben sich aus den Betriebsstunden mal einem Kostenansatz/Stunde und belaufen sich für die gesamte Laufzeit auf brutto 64.971,83 €.
Das Angebot wurde durch die städt. Kläranlage geprüft und wird als wirtschaftlich bewertet.
Als Anlage liegt der Wartungsplan bei.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Beauftragung des Instandhaltungsvertrages auf der Grundlage des Angebots der Firma Zach in Höhe von 64.971,83 €.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Kindertagesstätte Burger Feld II - Nachtrag Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“ wurden die Holzbauarbeiten an die Firma Kaltenecker Holzbau aus Kirchstetten / Vilsbiburg vergeben.
Das Urangebot der Firma Kaltenecker Holzbau endete bei 949.378,07 € brutto.
Die Firma Kaltenecker Holzbau wurde am 02.03.2022 beauftragt.

Am 24.03.2022 wurde das Nachtragsangebot 1 zur Verschattung der Oberlichter gestellt.
Die Verschattung sollte ursprünglich im Gewerk Sonnenschutzarbeiten abgebildet werden.
Da es für die angebotenen Oberlichter jedoch eine systemgebundene Lösung gibt, soll diese im Gewerk Holzbau zur Ausführung kommen. Der Nachtrag 1 endete bei 15.847,13 € brutto und wurde beauftragt.

Am 07.06.2022 reichte die Firma Kaltenecker Holzbau Ihr Nachtragsangebot 2 beim Stadtbauamt ein.

Die Angebotsprüfung erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin und das Ingenieurbüro Maidl.

Das Nachtragsangebot 2 gliedert sich in 11 Titel mit jeweils mehreren Positionen.

  1. Statik

    Die aufgeführten Nachtragspositionen (18 Stück) sind zum Teil gerechtfertigt.
    Es handelt sich hier im Wesentlichen um Ausführungsdetails, welche aus den Ausschreibungsunterlagen nicht hervorgegangen sind. Das ist nicht ungewöhnlich, da die abschließende Statik, sowie deren Prüfung durch den Prüfingenieur, erst nach Erstellung der Werkstattplanung erfolgen kann.
    Die nach Prüfung freizugebenden Positionen enden in Summe bei 34.622,76 € netto.

  2. Rahmenfenster Spielflur

    Im Zuge der Werkstattplanung ändert sich sie Ausführung der geplanten zwei Rahmenfenster. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 323,67 € netto.

  3. Rahmenfenster Mehrzweckraum

    Im Zuge der Werkstattplanung ändert sich sie Ausführung des geplanten Rahmenfensters. Es entstehen Minderkosten in Höhe von 84,38 € netto.

  4. Rahmenfenster Nebenräume

    Im Zuge der Werkstattplanung ändert sich sie Ausführung der geplanten fünf Rahmenfenster. Es entstehen Mehrkosten in Höhe von 567,10 € netto.

  5. Mehrkosten Baumaterial

    Im Zuge der Ukraine-Krise haben sich verschieden Baumaterialen verteuert.
    Mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) vom 25.03.2022 können Preissteigerung, insbesondere auch Holz, gegenüber dem Auftraggeber geltend gemacht werden. Weitergegeben werden können hier nur die blanken Materialpreise ohne irgendwelche Zuschläge. Die Urkalkulation der Firma Kaltenecker wurde dem Stadtbauamt bereits vor der Auftragserteilung zugesandt. Die tatsächlichen Materialeinkaufspreise sind anhand von Rechnungen nachzuweisen. Des Weiteren sind Vergleichsangebote vorzulegen, um die Marktüblichkeit der Preise zum Zeitpunkt der Bestellung nachzuweisen. Ebenso ist eine Erklärung durch den Auftragnehmer vorzulegen, die die Weitergabe sämtlicher Rabatte oder anderweitiger Vergünstigungen bescheinigt.

Das unternehmerische Risiko hinsichtlich der Materialbeschaffung ist hierbei auf 10 % limitiert.

Das Schreiben des BMWSB ist aktuell bis zum 30.06.2022 gültig.

Die Mehrkosten für diese Position ermitteln sich auf Grundlage der vorgelegten Daten derzeit auf 18.160,41 € netto.

  1. Innenausbau

    Die Firma Kaltenecker Holzbau stellt einen Nachtrag zum Beplanken der Innenwände auf der zweiten Seite der einseitig beplankt gelieferten Wandelemente.
    Die Beplankung ist jedoch im Leistungsverzeichnis beschrieben und angeboten.

Nach Prüfung ist daher dieses Nachtragsgesuch abzulehnen.

  1. Fassaden- und Bekleidungsarbeiten

    Die Fluchttüren aus Kindergarten und Krippe (3 Stück) müssen mit der durchgängigen Fassade bekleidet werden. Dies ist so im Ur-LV nicht enthalten.
    Der Mehraufwand wird nach Prüfung mit 851,37 € netto beziffert.

  2. Oberlichte

    Der Titel 8 beschreibt den Entfall verschiedener Komponenten für die Oberlichte aus dem Ur-LV, welche durch den Nachtrag 1 nicht mehr benötigt werden.
    Ein zusätzlicher öffenbarer Fensterflügel wird notwendig, um die Nachtlüftung zu gewährleisten. Dies ist zur Erfüllung der Auflagen aus dem Förderprogramm GEG (energieeffiziente Gebäude) erforderlich.
    Es ergeben sich Minderkosten in Höhe von 1.608,83 € netto.

  3. Flachdach Schleusen

    Im Zuge der Werkstattplanung wurde die Ausführung der Wärmedämmung angepasst.
    Mehrkosten hierfür: 780,38 € netto

  4. Sockelabdichtung

    Die Sockelabdichtung ist im Ur-LV nur unzureichend berücksichtigt.
    Im Zuge der Werkstattplanung wurde diese angepasst.
    Die Nachtragskosten enden bei 21.653,18 € netto.

  5. Außenwände

    Nachgetragen werden Zulagen für die Ausbildung der Attika-Notüberläufe bzw. der Bauzeiten-Überläufe.
    Diese wurden im Ur-LV nicht berücksichtigt.
    Nachtragskosten: 857,44 € netto  









Zusammenfassung:

Freizugebende Nachträge aufgrund planerischer Anpassungen:                21.066,28 € netto
Freizugebende Nachträge aufgrund statischer Anpassungen:                37.630,65 € netto
Mehrkosten Ukraine-Krise                                                        18.160,41 € netto
                                                                               --------------------
                                                                               76.857,34 € netto

                                                                               91.460,23 € brutto


Die aktuelle Auftragssumme für das Gewerk Holzbau endet inklusive der zuvor benannten Nachträge auf nun 1.055.685,43 € brutto. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Kaltenecker Holzbau mit den geprüften Nachträgen in Höhe von 91.460,23 € brutto zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool - Burger Feld 65, Fl.Nr. 980/5, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“.

Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
  • Überschreitung der Baugrenze mit einem Pool.
  • Überschreitung der Baugrenze und Baulinie im Süden und im Westen mit dem Balkon.
  • Überschreitung der Baugrenze im Osten mit der Terrasse
  • Errichtung der Garage um 1,65 Meter hinter der festgesetzten Baulinie.


Die Errichtung des Pools, der vollständig im Boden eingegraben und nicht überdacht ist, als Nebenanlage ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Eine gleichlautende Befreiung wurde bereits im Rahmen einer isolierten Befreiung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes erteilt. Ein Grundzug der Planung ist hier nicht betroffen.


Ebenso ist das Überschreiten der Baugrenze und Baulinie mit dem Balkon mit einer Tiefe bis zu 90 Zentimeter städtebaulich vertretbar, da es sich hier nur um einen Gebäudeteil handelt. Zudem überschreitet der Balkon die Baugrenze und die Baulinie in der Tiefe nur in geringfügigem Ausmaß, was gemäß der Baunutzungsverordnung zulässig ist. Aufgrund der Länge des Balkons ist jedoch eine Befreiung vom Bebauungsplan zu beantragen. Ein Grundzug der Planung ist hier nicht betroffen, da der Baukörper des Wohnhauses mit seinen Außenwänden die Baugrenzen und die Baulinien nicht überschreitet.

Die Überschreitung der Baugrenze im Osten mit der Terrasse um 3,10 Meter ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Die Terrasse ist nicht überdacht und befindet sich im rückwärtigen, von der Straßenseite abgewandten, Teil des Grundstücks. Die Grundzüge der Planung sind hier nicht betroffen.


Zum Zurückbleiben der Garage um 1,65 Meter hinter der festgesetzten Baulinie wird Seitens der Verwaltung wie folgt Stellung genommen:

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann nur erteilt werden wenn:
1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
2. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
3. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
4. die Durchführung des BPlans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und die Abwägung zwischen öffentlichen und nachbarlichen Interessen vertretbar ist.

Bei den Grundzügen der Planung kommt es darauf an, ob die fragliche Festsetzung Bestandteil eines Planungskonzeptes ist, das das gesamte Plangebiet oder doch maßgebliche Teile davon gleichsam wie ein roter Faden durchzieht, sodass die Befreiung zu weitreichenden Folgen führt.

Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan „Burger Feld“ soll in dem gesamten Gebiet ein harmonisches Miteinander entstehen. Die Ergonomie des Straßenverlaufes bringt Lebendigkeit in das Quartier und gleichzeitig vermittelt die strenge und rhythmische Anordnung der einzelnen Haustypen mit ihren zugeordneten Garagen Ruhe und Ausgeglichenheit. Eine weitere Verstärkung erfährt das Gebiet durch den klar definierten Straßenraum sowie im gleichen Maße durch die freigehaltenen privaten Bereiche. Die jeweilige Situierung der Baulinie und der Anordnung der Garagen ist eine wesentliche Grundlage der Planungskonzeption. Die Abweichung von der Baulinie würde daher die Grundzüge der Planung wesentlich berühren. 

Der Tatbestand des Wohls der Allgemeinheit scheidet für die beantragte Befreiung aus vorliegend aus.
Städtebaulich vertretbar ist i.d.R. alles, was mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (i.S.d. § 1 Abs. 6 und 7 BauGB) vereinbar ist. Eingeschränkt wird aber auch diese Befreiungsmöglichkeit durch das Kriterium der Atypik. Auch eine Befreiung wegen städtebaulicher Vertretbarkeit muss sich auf eine bodenrechtliche Sonderlage des jeweiligen Grundstücks stützen und kann daher nicht unter Berufung auf Gründe gewährt werden, die für nahezu jedes Grundstück im Planbereich nahezu gleichermaßen zutreffen. Die Abweichung von der Baulinie könnte theoretisch jeder im Baugebiet beantragen. Eine besondere bodenrechtliche Sonderlage liegt bei Fl. Nr. 980/5 allerdings vor. Der Vorplatz der Garage hat lt. Bebauungsplan eine Tiefe von 8,00 Metern und die Zufahrt zur Garage befindet sich im 90° Winkel zur Grundstückszufahrt. Im restlichen Baugebiet beträgt die Tiefe des Garagenvorplatzes bei einer solchen Situierung mindestens 10 Meter.
Die Durchführung des Bebauungsplanes führt nicht zu einer nicht beabsichtigten Härte, da eine Befahrbarkeit der Garage mit einem Familienfahrzeug ist auch bei einer Vorplatztiefe von 8,00 Metern ohne weiteres möglich ist.

Da der Tatbestand der Grundzüge der Planung berührt ist, ist hier rechtlich eine Befreiung nicht möglich. Auch wenn das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist.

Lt. dem Antragsteller liegt die Zustimmung zum Bauvorhaben von allen angrenzenden Grundstückseigentümern vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Der Antragsteller hat eine Umplanung der Garage an die festgesetzte Baulinie vorzunehmen. Sofern eine solche Umplanung eingereicht wird, können die übrigen heute beantragten Befreiungen im Rahmen der laufenden Verwaltung erteilt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö informativ 6
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6.1. Informationen zum abgestimmten Farbkonzept für die Kindertagesstätte Luzia (Burger Feld II)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö informativ 6.1

Sachverhalt

Auf Grundlage der bereits vorgestellten Planungen für die neue Kindertagesstätte Luzia (Burger Feld II) wurde vom Architekturbüro ein Farbkonzept erstellt. Dieses bezieht sich vor allem auf die Fassade, die Fliesenbeläge in den Nassräumen und die Farbauswahl für die Linoleumbodenbeläge.

Die Außen- und Innenbereiche wurden in der Gesamtkonzeption farblich aufeinander abgestimmt. 

In das Farbkonzept wurde auch Frau Soller, zuständig für alle Kindertagesstätten der Stadt Vilsbiburg und der Nutzer, einbezogen. Es bestehen keine Einwände dazu.

Das Farbkonzept liegt zur Information als Anlage für die Stadträtinnen und Stadträte bei. 

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6.2. Informationen zur Förderung der Sanierung der Sanitärbereiche am Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö beschließend 6.2

Sachverhalt

Für die Sanierung der Sanitärbereiche im Stadtbad hat die Stadt Vilsbiburg zwischenzeitlich einen Bewilligungsbescheid der Regierung von Niederbayern über eine Förderung nach dem Sonderförderprogramm zur Sanierung kommunaler Schwimmbäder in Bayern (SPSF) erhalten. Die Fördersumme beträgt 237.000,00 € bei förderfähigen Kosten in Höhe von 764.622,35 €. Der Fördersatz beträgt damit 31 %.
Fördervoraussetzung ist die Bereitstellung für die allgemeine Nutzung und ein weiterer Betrieb von mindestens 25 Jahren.

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6.3. Information über die Errichtung eines Handlaufs im GE West

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö informativ 6.3

Sachverhalt



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7. Anfrage StRin Feß - Bäume am Stadtplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.06.2022 ö informativ 7

Sachverhalt

StRin Feß fragt an, ob nicht zum Spenden von Schatten Bäume am Stadtplatz gepflanzt werden können.

Bürgermeisterin Sibylle Entwistle teilt mit, dass Sie bereits angeregt hat, die großen Pflanztröge am Stadtplatz mit einer höheren Bepflanzung auszustatten (mobile Bäume). Sie bat aber zudem StRin Feß einen offiziellen Antrag zu stellen.

Datenstand vom 27.06.2022 10:10 Uhr