Datum: 25.07.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 20:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:24 Uhr bis 20:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anpassung des städtischen Förderprogramms zu Bau und Sanierung
2 Straßensanierung VIB 2022 - Auftragsvergabe
3 Bürgermeister-Brandstetter-Straße – Ausweisung als Tempo-30-Zone
4 Sanierung Stadtbad - Auftragsvergabe Elektroinstallationsarbeiten
5 Sanierung Stadtbad - Auftragsvergabe Holzbauarbeiten
6 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung (Gabionenzaun mit Steinfüllung) - Birkenweg 1, FlNr. 340/34, Gem. Vilsbiburg
7 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung einer Freizeithütte - FlNr. 1082/1, Gem. Haarbach
8 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Lagerhalle - Schachten 65 1/2, Fl.Nr. 727/0, Gem. Seyboldsdorf
9 Antrag auf Baugenehmigung - Umbau & Aufstockung Gewerbegebäude zu Wohngebäude mit 9 Wohneinheiten - Herrnfeldener Straße 34 1/7, Fl.Nr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg
10 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Im Burger Feld 13, Fl.Nr. 980/46, Gem. Vilsbiburg
11 Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung eines Geschäftshauses zu Ladengeschäft im EG und Büroräume im 1. OG - Stadtplatz 2, Fl.Nr. 2/0, Gem. Vilsbiburg
12 Informationen
12.1 Information zur Bepflanzung in der Ohmstraße 12 - Parkplatz
13 Anfrage StR Frankwoski - Tore Spielplatz Seyboldsdorf

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1. Anpassung des städtischen Förderprogramms zu Bau und Sanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Vorgang:
Bau- und Umweltausschuss: 28.03.2011; Stadtrat: 11.04.2011, 06.06.2011, 27.02.2012, 23.04.2013, 17.09.2013. Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes wurden von der Stadt Vilsbiburg bestimmte Maßnahmen zur energetischen Bausanierung sowie zum Neubau gefördert, wie am 06.06.2011 vom Stadtrat beschlossen, siehe auch Merkblatt zum noch bisherigen Stand in Anlage. 
Es besteht aus nachfolgend aufgeführten Einheiten (siehe unten: „Stand aktuell“), und sollte entsprechend der nachfolgend genannten pauschalen Werte (siehe unten: „Ansatz, künftig“) angepasst werden. Die Anpassungsvorschläge wurden vom Klimaschutzmanager - zusammen mit den aktiven Energieberater*innen - erarbeitet, zum einen im Hinblick auf aktuelle Bedingungen hinsichtlich gestiegener Preise und Dämmwerte gemäß KfW-Förderrichtlinien. Zum anderen implizieren die Vorschläge die Erfahrungen aus der Förderpraxis, um die Fördermittel möglichst wirksam einzusetzen, hinsichtlich einer Anreizfunktion zum Handeln für die Bürger. 

  1. Energetische Sanierung von Altbauten
                                               Stand, aktuell:                         Ansatz, künftig:
                               Dämmwert / Förderung                 Dämmwert / Förderung 
                                                                                 Naturmaterial (Kunststoffe*)
Außenwanddämmung:        0,22 W/m*K / 750 €                0,20 W/m*K / 1.500 €        (750 €)
Fenstersanierung:                 1,00 W/m*K / 750 €                0,95 W/m*K / 1.000 €        (500 €)
Dachdämmung:                 0,19 W/m*K / 500 €                0,18 W/m*K / 1.500 €  (750 €)**) 
                       **) hier neu: auch für oberste Geschossdecke, bei 0,14 W/m*K
Ausnahmen bei Dämmwerten sind im Einzelfall wieder möglich, sofern sich diese fachlich eindeutig begründen lassen. 

*) Neu: Differenzierung der Auszahlungen nach Baumaterialien
Bei sämtlichen Materialien soll künftig der Vorrang von Naturbaustoffen gelten, um das Ausgangsmaterial Erdöl einzusparen und künftigen möglichen Folgewirkungen vorzubeugen. 
Bei Verwendung von Naturmaterialien (einschließlich natürlichen „Mineralstoffen“ aus Ton, Sand, etc.) sowie bei zertifizierten Recyclingmaterialien gelten die vollen Fördersätze, bei Kunststoffen, wie Styropor, PVC, etc. nur 50% (siehe obige Werte in Klammern).  

    1. Förderung von Energie-Effizienzhäusern
Bisher wurde nur der Neubau gefördert: Passivhaus-Standard und Energie-Effizienzhaus-Standard (KfW-55): pauschal mit 2.500,00 €.  
Diese Förderung nach KfW 55 wurde kürzlich bei der KfW ausgesetzt, was vermutlich auch so bleiben wird. Da wir im Laufe der Zeit den Eindruck erhalten haben, dass es sich hier zunehmend um einen Mitnahmeeffekt handelt, der auch monetär immer mehr zu Buche schlägt, sind wir übereingekommen, dass wegen des vorliegenden Sanierungsstaus und dem Gebot der tatsächlichen Anreizfunktion diese künftig durch eine Sanierungsförderung ersetzt werden sollte: vom schlechten Ausgangszustand, in dem sich viele Altbauten befinden, hin zum KfW-Standard 115, mit pauschal 5.000 €.


Anpassung des Beraterhonorars: Der Stundensatz für die Beratung vor Ort sollte von bisher 60 € netto auf 75 € netto angepasst werden, die Übernahme der Beratungskosten durch die Stadt für die Beratungsdauer von drei Stunden bleibt erhalten. 

Diskussionsverlauf

Herr Straßer stellte die Änderungen vor.

Im Gremium kam der Vorschlag, den Förderbetrag im Haushalt zu deckeln. Auf Erklärung von Herrn Straßer sollte dies aber nicht gemacht werden, da man als Klimakommune möglichst viele Bürger zur Sanierung animieren möchte.

Beschluss

Das Gremium stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung der Förderungen und Fördersätze zu. 

Die neuen Förderbedingungen und -sätze gelten ab dem 01.09.2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Straßensanierung VIB 2022 - Auftragsvergabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Straßenbauarbeiten eingeholt.

Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen im Wesentlichen:
  • Deckensanierung Kögleck-Kienberg
  • Deckensanierung Thalhamm-Eibelswimm
  • Deckensanierung Eichenstraße; Stich zu Hausnummer 2a-f
  • Bituminöse Befestigung Gruber Straße; Stich zu Hausnummer 3,4,5-5e
  • Verbesserung der Entwässerung Am Hölzl

Die Vergabeunterlagen wurden an 9 Firmen versandt.

Zur Submission am 19.07.2022 lagen dem Bauamt 5 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:

1        Firma Strabit, Wörth a.d. Isar                147.810,67 EUR

Das Ingenieurbüro Sehlhoff hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten:                        KW 32
Fertigstellung der Leistung:                KW 47

Diskussionsverlauf

Die Sanierung der Lichtenhaager Straße wird als eigene Maßnahmen behandelt.

Im Gremium wurde angefragt, ob die Kosten auf die Anwohner umlegbar sind. Dies soll nochmal geprüft werden, da die Kosten nicht von der Allgemeinheit getragen werden sollten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für das Projekt Straßensanierung VIB 2022 die Firma Strabit, Wörth a.d. Isar, auf Grund ihres Angebotes vom 18.07.2022, mit der Ausführung der Arbeiten zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bürgermeister-Brandstetter-Straße – Ausweisung als Tempo-30-Zone

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Nachdem das Baugebiet Seyboldsdorf Südost zum größten Teil bebaut und bewohnt ist, soll die Erschließungsstraße mit Namen Bürgermeister-Brandstetter-Straße nach rechtlicher Überprüfung und im Einvernehmen mit der Polizei als Tempo-30-Zone ausgewiesen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Bürgermeister-Brandstetter-Straße im Baugebiet Seyboldsdorf Südost eine Tempo-30-Zone.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Sanierung Stadtbad - Auftragsvergabe Elektroinstallationsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten eingeholt. Diese beinhalten neben der Demontage der bestehenden Installation die neu zu errichtende Elektroinstallation, sowie die Montage der neuen LED-Raumbeleuchtung. 

Die Vergabeunterlagen wurden an 6 Firmen versandt.

Zur Submission am 12.07.2022 lag dem Stadtbauamt 1 Angebot vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihung der Bieter:

1:        Elektro Thanner GmbH & Co. KG, Dirnaich                                51.190,23 €


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 50,78% den Ansatz der Kostenberechnung des Ingenieurbüros Apfelböck.
Diese endete bei 33.950,- €.

Die Preissteigerung resultiert aus extremen Materialpreisanstiegen bei Installationsmaterialien.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Ingenieurbüro Apfelböck. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Elektro Thanner, Dirnaich, ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Diskussionsverlauf

Die Überschreitung der Kosten wurde kritisch gesehen. Es wird um Aufklärung gebeten, welche Materialien derart gestiegen sind.
Überwiegend war man sich aber einig, dass die Sanierung des Stadtbades nicht mehr aufgeschoben werden kann und zum Erhalt der Attraktivität angefangen werden muss. In den nächsten Jahren werden wohl noch weitere Dinge zu sanieren sein (z.B. Becken). 

Es wird um Vorstellung einer Gesamtkostenübersicht gebeten. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Elektro Thanner, Dirnaich, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 11.07.2022 mit der Ausführung der Elektroinstallationsarbeiten, im Zuge der Sanierung des Stadtbades, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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5. Sanierung Stadtbad - Auftragsvergabe Holzbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Ausführung der Holzbauarbeiten eingeholt. Diese umfassen die Deckenkonstruktionen für die beheizten Umkleideräume incl. der Oberflächen und Wärmedämmung sowie der Wandverkleidung im Zugangsbereich und Trockenbauarbeiten im geringen Umfang.

Die Vergabeunterlagen wurden an 12 Firmen versandt.

Zur Submission am 21.06.2022 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebot vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihung der Bieter:

1:        Zimmerei Obermeier, Schönberg                                        53.092,37 € brutto
2:        Zimmerei-Holzbau Schiller, Kirchberg i.W.


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters überschreitet um 56,5% den Ansatz der Kostenberechnung des Architekturbüros Birnkammer.
Diese endete bei 33.919,95 €.

Die Preissteigerung resultiert aus extremen Materialpreisanstiegen bei Wärmedämmstoffen, Holzwerkstoffen und vor Allem Gipswerkstoffen für Beplankungen.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Birnkammer. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Zimmerei Holzbau Obermeier aus Schönberg ist dem Stadtbauamt als leistungsfähig bekannt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Zimmerei Holzbau Obermeier aus Schönberg auf Grundlage Ihres Angebotes vom 20.06.2022 mit der Ausführung der Holzbauarbeiten, im Zuge der Sanierung des Stadtbades, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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6. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung einer Einfriedung (Gabionenzaun mit Steinfüllung) - Birkenweg 1, FlNr. 340/34, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt ist die Errichtung eines Gabionenzaunes im Birkenweg 1. 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“ und enthält folgende Festsetzungen:







Stellungnahme FB 3:

Ein 2m hoher Gabionenzaun ist sehr massiv und wirkt gewaltig. Eine Hecke wäre zu bevorzugen. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde nicht viel diskutiert, da man sich einig war, dass Gabionenwände in der heutigen Zeit nicht mehr zugelassen werden sollen (z.B. Fehlen des Lebensraumes für Vögel und Insekten; Kühlender Effekt fehlt, da die Gabionenwände sich und die Umgebung aufheizen).

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss lehnt den Antrag auf isolierte Befreiung ab. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung einer Freizeithütte - FlNr. 1082/1, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Geplant ist eine Freizeithütte auf FlNr. 1082/1, der Gemarkung Haarbach. 

Die Ausstattung und Nutzung der Hütte wird folgendermaßen beschrieben:







Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich gemäß §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben.


Das Vorhaben ist einer Wohn- bzw. Übernachtungsnutzung gleichzusetzen. Es widerspricht nicht nur den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, auch die Erschließung ist nicht gesichert (Löschwasserversorgung, Wasser, Abwasser).


Das Vorhaben ist aus rechtlicher Sicht abzulehnen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Lagerhalle - Schachten 65 1/2, Fl.Nr. 727/0, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 BauGB.

Sonstige Vorhaben sind u.a. nur zulässig, wenn die Darstellung dem geplanten Vorhaben nicht widerspricht, das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen ist und die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt wird.

Der Antragsteller plant den Abbruch eines bestehenden Gebäudes und an gleicher Stelle in verkleinerter Form den Neubau einer Lagerhalle für rein private Zwecke.
Da es sich faktisch um einen Ersatzbau in verkleinerter Form handelt, kann das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen werden. Auch wird die natürliche Eigenart der Landschaft durch den Ersatzbau nicht beeinträchtigt. Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft in Form einer Ackerfläche mit dem bislang bestehenden Gebäude dargestellt.


Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Eine Eigentümerin einer Ackerfläche hat die Bauvorlagen nicht unterschrieben.

Seitens AB32 kann dem Vorhaben zugestimmt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Umbau & Aufstockung Gewerbegebäude zu Wohngebäude mit 9 Wohneinheiten - Herrnfeldener Straße 34 1/7, Fl.Nr. 1284/10, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich baurechtlich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB).


Das bestehende erdgeschossige Gewerbegebäude soll um eine weitere Etage aufgestockt und vollständig zu einem Wohngebäude mit insgesamt 9 Wohneinheiten umgebaut werden.

Die nach der derzeitigen Stellplatzsatzung erforderlichen neun Stellplätze werden auf dem Baugrundstück nachgewiesen. Zusätzliche Stellplätze jedoch nicht.

Im unbeplanten Innenbereich ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Nach der Art der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Es handelt sich um ein faktisches allgemeines Wohngebiet. Wohngebäude sind hier allgemein zulässig.

Nach dem Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Vorhaben nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Hierzu zählt unter anderem die Grundflächenzahl (GRZ), d.h. der Anteil des Grundstücks der mit baulichen Anlagen überdeckt ist. In der gesamten näheren Umgebung gibt es kein weiteres Grundstück bei dem ein ähnlich großer Anteil der Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen überbaut ist. Ebenso verhält es sich mit der Geschossflächenzahl (GFZ), d.h. die geplante Geschossfläche im Verhältnis zur Grundstücksfläche. Im Baugesetzbuch ist jedoch für die Nutzungsänderung einer zulässigerweise errichteten baulichen Anlage zu Wohnzwecken ein Abweichen vom Erfordernis des Einfügens in die Eigenart der näheren Umgebung vorgesehen, wenn Sie städtebaulich vertretbar ist und auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist. Diese Voraussetzungen sind hier zu bejahen.

Nach der Bauweise (= offen) und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll (= faktische Baugrenzen/-linien) fügt sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.


Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Eine angrenzende Grundstückseigentümerin kann vom Antragsteller erst am 23.07.2022 beteiligt werden. Die Zustimmung der übrigen angrenzenden Grundstückseigentümer liegen lt. dem Antragsteller vor.

Von Seiten der AB32 kann dem Vorhaben aus städtebaulicher Sicht zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Die Entsiegelung der vorhandenen Stellplätze wird gewünscht (derzeit asphaltiert). Weiterhin sind die im Plan dargestellten Bäume zu pflanzen.

Die fehlende Nachbarunterschrift wurde zum Sitzungsbeginn vorgezeigt.

Beschluss

Der Bau -und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Im Burger Feld 13, Fl.Nr. 980/46, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“.


Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:

  • Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse um 1,80 Meter
  • Überschreitung der Baugrenze mit dem Balkon/Dachterrasse um 0,65 Meter

Die Terrasse und der Balkon befinden sich über-/untereinander. Der Balkon dient somit als Überdachung der darunterliegenden Terrasse. Die Baugrenzenüberschreitung erfolgt somit nur auf einer Gebäudeseite.

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann nur erteilt werden, wenn:
1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
2. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
3. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
4. die Durchführung des BPlans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und die Abwägung zwischen öffentlichen und nachbarlichen Interessen vertretbar ist.

Die Grundzüge der Planung werden mit den beantragten Befreiungen nicht berührt und die Abweichungen sind auch städtebaulich vertretbar.



Zudem wurde mit Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016, TOP 9, beschlossen, dass Terrassen mit Überdachungen in Ausnahmefällen die Baugrenze geringfügig (1,5 Meter bis 2,00 Meter) befreit werden, wenn diese vom Straßenraum und vom Ortsrand nicht einsehbar sind und diesen auch nicht beeinträchtigen.

Das Baugrundstück befindet sich an einem Stich der Hauptsiedlungsstraße „Im Burger Feld“. Über diesen Stich werden lediglich zwei Baugrundstücke erschlossen. Die Terrasse und der Balkon sind daher von der Hauptsiedlungsstraße nicht einsehbar. Von der Stichstraße ist eine Einsehbarkeit erst unmittelbar vor dem Baugrundstück gegeben. Eine Ortsrandlage ist für das Baugrundstück nicht vorhanden.


Die Unterschriften aller ans Baugrundstück angrenzenden Eigentümer liegen vor.

Seitens der AB32 sind die Befreiungen ebenfalls vertretbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung eines Geschäftshauses zu Ladengeschäft im EG und Büroräume im 1. OG - Stadtplatz 2, Fl.Nr. 2/0, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich baurechtlich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und im Geltungsbereich der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Innenstadt“.

Für das Gebäude wurde in der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.11.2021, TOP 8, das gemeindliche Einvernehmen für eine Nutzungsänderung in ein Ladengeschäft eine Gaststätte und eine Wohnung erteilt. Dieser Bauantrag wurde inzwischen auch vom Landratsamt Landshut genehmigt. Mit der heute vorliegenden Nutzungsänderung soll das Erdgeschoss zukünftig als Ladengeschäft und das 1. Obergeschoss für Büroräume genutzt werden. Für das Ladengeschäft und das Büro gibt es lt. Mitteilung des Antragstellers noch keinen endgültigen Betreiber, man befinde sich jedoch bereits in Verhandlungen. Der Raum Werkstatt im Erdgeschoss ist zum Ladengeschäft zugehörig und soll kleine Reparaturen im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten ermöglichen.

Das heute beantragte Vorhaben entspricht den Zielen der Sanierungssatzung und auch den Festsetzungen des geplanten Bebauungsplanes „Innenstadt“.

Der Stellplatznachweis wurde geführt.

Die Zustimmung des angrenzenden Grundstückseigentümers liegt vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö informativ 12
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12.1. Information zur Bepflanzung in der Ohmstraße 12 - Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö informativ 12.1

Sachverhalt

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13. Anfrage StR Frankwoski - Tore Spielplatz Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö informativ 13

Sachverhalt

StR Frankowski bittet um Überprüfung seiner Anfrage in der BUA Sitzung am 22.03.2022:

„Frau Guggemos hat im vergangenen Jahr eine Inventur aller städtischen Spielplätze erstellt. Am Spielplatz in Seyboldsdorf wären zusätzlich zu den fest installierten großen Fußballtoren zwei kleine mobile Fußballtore erforderlich. Damit könnten die Kinder auch quer zum Spielfeld spielen oder wenn nicht so viele Kinder zeitgleich anwesend sind. Mit den großen Fußballtoren an den festen Standorten ist dies schwierig.“

Datenstand vom 27.07.2022 09:37 Uhr