Datum: 13.09.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Straßenbestandsverzeichnis - Überarbeitung und Digitalisierung - Vorstellung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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informativ
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1 |
Sachverhalt
Norbert Weidner, Verzeichnisführer des Straßenbestandsverzeichnisses bei der Stadt Vilsbiburg, stellt erste Ergebnisse aus der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses vor.
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1.1. Widmung einer Ortsstraße im Baugebiet Grub Süd - 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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1.1 |
Sachverhalt
Nach Fertigstellung und Übergabe der Straße durch den Erschließungsträger Bayerngrund im Baugebiet Grub Süd und Vermessung (vgl. FN 436 Gemarkung Frauensattling von 2019) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 13.11.2017 soll die Widmung zur Ortsstraße durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt, wie im Städtebaulichen Vertrag § 10 beschrieben, als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 545/30 Gemarkung Frauensattling zur Ortsstraße „Am Hölzl“, ab Abzweigung von und Wiedereinmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Maulberger Straße. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.2. Widmung einer Ortsstraße im Baugebiet Grub Süd - 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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1.2 |
Sachverhalt
Nach Fertigstellung und Übergabe der Straße durch den Erschließungsträger Bayerngrund im Baugebiet Grub Süd und Vermessung (vgl. FN 436 Gemarkung Frauensattling von 2019) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 13.11.2017 soll die Widmung zur Ortsstraße und einem beschränkt-öffentl. Weg durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt, wie im Städtebaulichen Vertrag § 10 beschrieben, als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 545/19 Gemarkung Frauensattling zur Ortsstraße „Am Wiesengrund“, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße Maulberger Straße mit zwei Stichstraßen einschließlich Wendehämmer im Osten und Nordwesten. Zusätzlich wird der 3,5m breite mit Pollern abgesperrte ca. 35m lange Verbindungsweg Fl.Nr. 545/20 Gemarkung Frauensattling zwischen den Wendehämmern als selbständiger beschränkt-öffentl. Weg „Am Wiesengrund“ gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ gewidmet. Als Eigentümer der Straßenflächen besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) und beschränkt-öffentl. Wege Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.3. Hinzuwidmung zur Ortsstraße Färberanger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
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1.3 |
Sachverhalt
Die ursprüngliche Widmung 1962 (mit Korrektur 1963) der obigen Ortsstraße erstreckte sich vom SW-Ende der Weg Fl.Nr. 62/2 Gemarkung Vilsbiburg (ohne nördliche Stichstraße) bis zur Oberen Stadt (damals B 299). Durch Hinzuerwerb der Straßenfläche Fl.Nr. 34/2 Gemarkung Vilsbiburg in den 1990-er Jahren können nunmehr besagte Zuerwerbsfläche und die nördliche Stichstraße zur Fl.Nr. 58 Gemarkung hinzugewidmet werden.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg widmet die ca. 90m lange südliche Verlängerung mit Weg Fl.Nr. 34/2 Gemarkung Vilsbiburg, ab SO-Ende Weg Fl.Nr, 62/2 bis zur NW-Seite Fl.Nr. 29 jew. Gemarkung Vilsbiburg und die nördliche Stichstraße ab SO-Ecke Fl.Nr. 62 bis Südseite Fl.Nr. 58 jew. Gemarkung Vilsbiburg, entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Färberanger. Die Stadt hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG als Eigentümer der Verkehrsfläche hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.4. Nachwidmung der Herrnfeldener Stichstraße Fl.Nr. 26/17 Gemarkung Gaindorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
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1.4 |
Sachverhalt
Die mit dem Bebauungsplan „Herrnfelden“ von 1986 (vgl. auch VN 222 Gmkg. Gaindorf v. 1987) konzipierte obige Stichstraße wurde nachfolgend verwirklicht. Die Sackgasse mit Wendehammer am südlichen Ende der heutigen Ortsstraße und damaligen Kreisstraße LA 13 (umgestuft im Jahre 1999) ist noch einer Widmung zur Ortsstraße zu unterziehen.
Beschluss
Die ca. 170m lange Stichstraße Weg Fl.Nr. 26/17 Gemarkung Gaindorf, ab Abzweigung von Ortsstraße Herrnfeldener Straße mit 2 Stichen nach Süden und Norden (Kurzzufahrt zu Hs.Nr. 12), wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Herrnfeldener Straße gewidmet. Die Stadt hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG als Eigentümer der Verkehrsfläche hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.5. Widmung einer Ortsstraße Kastanienweg im Baugebiet Kreuzweg (D5)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
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1.5 |
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 18.11.1998 dem Wohn- und Industriebau Geilersdorfer, Kampf in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 27.10.1980 soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4) festgelegt die Widmung der Straße durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 336/10 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße „Kastanienweg“, ab Abzweigung von der Frauensattlinger Straße (St 2183) bei Hs.Nr. 10 bis zum südöstlichen Wendeplatz bei Anwesen Kastanienweg 17 und 34. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.6. Nachwidmungen von Teilstrecken der Ortsstraße Eichenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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1.6 |
Sachverhalt
Der erste Bauabschnitt der obigen Ortsstraße, ab Abzweigung von der ehemaligen B 299 (jetzt Kr LA 2) bis zur Ortsstraße Weidenweg, wurde mit Beschluss vom 14.11.1969 gewidmet, jedoch ohne die als Teil der Ortsstraße vorgesehene Stichstraße Fl.Nr. 349/10 bis Südecke Fl.Nr. 349/7 Gemarkung Vilsbiburg. Nachzuwidmen ist ebenfalls noch der letzte Bauabschnitt (vgl. Bebauungsplan Kreuzweg Deckbl. 2) ab Einmündung Ortsstraße Weidenweg bis zur Frauensattlinger Straße (Kr LA 5).
Beschluss
Die Teilstrecke, ab Abzweigung Weidenweg bis zur Einmündung in die Frauensattliger Straße (Kr LA 5) mit ca. 180m, FlNrn. 519/26 und Tfl. 346/7 jew. Gemarkung Vilsbiburg, wird entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Eichenstraße gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümerin der Verkehrsflächen hierfür das erforderliche Verfügungsrecht gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.7. Ergänzung der Ortsstraße Arberstraße im Baugebiet Vilsbiburg Süd Erweiterung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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1.7 |
Sachverhalt
Die Erweiterung im südöstlichen Bereich des Baugebietes Vilsbiburg Süd (vgl. Erweiterungs-Bebauungsplan von 2000) ist abgeschlossen sowie vermessen (vgl. VN 1521 Gemarkung Vilsbiburg von 2001) und somit ist die Verlängerung der bestehenden Ortsstraße als öffentliche Verkehrsfläche nach zu widmen.
Beschluss
Der 133m lange Weg Fl.Nr. 360/13 Gemarkung Vilsbiburg im Baugebiet Vilsbiburg Süd wird gemäß Art 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Arberstraße“ gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümerin der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.8. Widmung der neuen Ortsstraße "Bgm.-Brandstetter-Straße" in Seyboldsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
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1.8 |
Sachverhalt
Die Straße im Baugebiet Seyboldsdorf Südost ist vermessen (vgl. VN 538 Gemarkung Seyboldsdorf von 2019) und hergestellt. Neben den Straßenverkehrsflächen mit der Fl.Nr. 53/8 Gemarkung Seyboldsdorf ist noch der selbständige Gehweg mit Teilstrecke aus Fl.Nr. 53/31 Gemarkung Seyboldsdorf zwischen den Anwesen Bgm.-Brandstetter-Straße 19 und 21 zu widmen. In Abänderung des Bebauungsplanes der einen Geh- und Radweg mit einer Minderbreite von nur 2m aufweist, wird hier nur ein Gehweg festgelegt. Da dieser Weg an der Kreisstraße endet wäre dies für die Radfahrer eine gefährliche Einmündungssituation bei der Zufahrt zur Kreisstraße. Eine entsprechende Beschilderung ist hier vorzunehmen.
Beschluss
Beschluss 1:
Die neu erstellte Straße mit der Weg Fl.Nr. 53/8 Gemarkung Seyboldsdorf ab der Ortsstraße Biburger Feldweg im Süden und der Ortsstraße Feldkirchener Straße im Norden wird gemäß Art 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Bgm. Brandstetter-Straße“ in der Baulast der Stadt gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung. Als Eigentümerin der Verkehrsfläche hat die Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
Beschluss 2:
Der Gehweg mit Teilfläche aus Weg Fl.Nr. 53/31 Teilstrecke Gemarkung Seyboldsdorf zwischen der Kreisstraße LA 2 und der obigen Ortsstraße wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentl. Weg „Bgm.-Brandstetter-Straße – Kr LA 2“ in der Baulast der Stadt gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Als Eigentümerin der Verkehrsfläche hat die Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.9. Hinzuwidmung (Verlängerung) der Ortsstraße Fraunhoferstraße im Gewerbegebiet Schwalbenfeld und Süd-West
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
|
1.9 |
Sachverhalt
Die bestehende Widmung aus dem Jahr 1986/87 endet nach 228m an der Südostecke Fl.Nr. 1314/1 Gemarkung Vilsbiburg. Die weitere Ergänzung endete an der Gemarkungsgrenze Gaindorf bevor das bestehende Ende im letzten Bauabschnitt bis zur Dieselstraße nochmals ergänzt wurde, mit Fortsetzung als zwei selbständige öffentl. Geh- und Radwege an der B 299.
Beschluss
Die ca. 240m lange Verlängerungsstrecke, ab Südostecke Fl.Nr. 1314/1 Gemarkung Vilsbiburg bis SW-Ende Weg Fl.Nr. 25/67 Gemarkung Gaindorf an der B 299, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG, als Bestandteil der Ortsstraße Fraunhoferstraße gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümerin der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.10. Vervollständigung der Straßenwidmung der Ortsstraße "Schwalbenfeldstraße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
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beschließend
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1.10 |
Sachverhalt
Die Widmung der obigen Ortsstraße ist gemäß dem Bestandsblatt von 1978 auf diesem Stand mit einer Länge von 0,571 km verblieben und endet auf Höhe der Fl.Nr. 1254 (jetzt 1254/40) Gemarkung Vilsbiburg. Die Fortsetzung der Straße bis Einmündung in die Ortsstraße Baumgartenstraße kann aus den Veränderungsnachweisen Nr. 806 von 1979, Nr. 952 von 1980 (Anbindung) und Nr. 1039 von 1984 der Gemarkung Vilsbiburg (mit Stichstraße Fl.Nr. 1306/11 Gemarkung Vilsbiburg) nachvollzogen werden. Im Nachgang ist somit die ca. 260m lange Hauptstrecke bis zur Anbindung an die Ortsstraße Baumgartenstraße und die ca. 55m lange Stichstraße Fl.Nr. 1306/11 Gemarkung Vilsbiburg noch zu widmen. Die mit Beschluss 06.10.1977 gewidmete privatgebaute Zufahrtsstraße Fl.Nr. 1270/19 Gemarkung Vilsbiburg ist weder eine Widmungszustimmung noch eine Bekanntmachung auffindbar und soll wiederholt werden.
Beschluss
Die bisherige Widmung beginnt bei der Industriestraße und endet bei Station 0,571 auf Höhe der Fl.Nr. 1254/40 Gemarkung Vilsbiburg. Die fehlende ca. 250m lange Hauptstrecke ab bisheriger obiger Endstation bis Einmündung Ortsstraße Baumgartenstraße und die beiden städtischen Stichstraßen Weg Fl.Nrn. 1306/11 und 1270/19 jew. Gemarkung Vilsbiburg werden gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Schwalbenfeldstraße gewidmet. Die Stadt als Wegeeigentümerin hat gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.11. Nachwidmungen der Ortsstraße Schwalbenholzstraße
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
1.11 |
Sachverhalt
Der erste gewidmete nordöstliche Bauabschnitt stammt aus dem Jahre 1978. Im Bebauungsplan Schwalbenholzstraße von 1996 (teilweise) und Bebauungsplan GE Süd-West von 1999 wurden mit dem Bereich der Stichstraße Fl.Nr.1276/12 Gemarkung Vilsbiburg sowie die Anbindung an die Ortsstraße Maybachstraße im Gemarkungsbereich Gaindorf die letzten Bauabschnitte verwirklicht, welche noch zu widmen sind.
Beschluss
Die ca. 160m lange Stichstraße Weg Fl.Nr. 1276/12 Gemarkung Vilsbiburg, ab der Abzweigung von der Hauptstrecke bis zum Wendeplatz an der Gemarkungsgrenze Gaindorf und die ca. 155m lange Verlängerung der Hauptstrecke mit Weg Fl.Nr. 25/115 Gemarkung Gaindorf bis zur Einmündung in die Ortsstraße Maybachstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Schwalbenholzstraße gewidmet in der Baulast der Stadt. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsflächen gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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1.12. Ergänzung und Abänderung der Ortsstraße Am Thannerfeld in Frauensattling
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
1.12 |
Sachverhalt
Ergänzend zum Widmungsbeschluss der Ortsstraße „Am Thannerfeld“ für Fl.Nr. 145/32 Gemarkung Frauensattling vom 08.12.1986 ist der nur 2,2m breite Fußweg, ab NW-Ecke Fl.Nr. 145/31 Gemarkung Frauensattling bis Einmündung in die Weg Fl.Nr. 120 Gemarkung Frauensattling, welcher wie im Bebauungsplan von 1981 als Straßenfläche dargestellt und somit als Teil der Ortsstraße gewidmet wurde, seiner tatsächlichen Nutzung (Wiesenweg) nach zum beschränkt-öffentl. Weg abzustufen. Ebenso ist die 3m breite Teilfläche aus Weg Fl.Nr. 145/25 Gemarkung Frauensattling an der Ostseite der Fl.Nr. 145/26 Gemarkung Frauensattling (Am Thannerfeld 14) richtigerweise gleichfalls zum beschränkt-öffentl. Weg zu widmen. Im Beschluss vom 08.12.1986 wurde keine Straßentypisierung vorgenommen, sondern nur der Vermerk “wird für Motorräder gesperrt“ aufgeführt.
Beschluss
Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den ca. 25m lange Wiesenweg Teilfläche aus Fl.Nr. 145/32 Gemarkung Frauensattling, ab NW-Ecke Fl.Nr. 145/31 Gemarkung Frauensattling (Am Thannerfeld 24) bis Einmündung in den Weg Fl.Nr. 120 Gemarkung Frauensattling, als bisheriger Teil der Ortsstraße Am Thannerfeld gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Am Thannerfeld NW“ abzustufen mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Die Baulast verbleibt gemäß Art. 54a BayStrWG bei der Stadt.
Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den ca. 40m lange befestigten Weg Teilfläche aus Fl.Nr. 145/25 Gemarkung Frauensattling zum Bolzplatz im Wald an der Ostseite der Fl.Nr. 145/26 (Am Thannerfeld 14) gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Am Thannerfeld NO“ zu widmen mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Ergänzung Radfahrer frei“. Die Baulast hat gemäß Art. 54a BayStrWG die Stadt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Straßensanierung VIB 2022 - Zusätzliche Maßnahme
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Die Tiefbauverwaltung möchte bei der Straßensanierung VIB 2022 einen zusätzlichen Streckenabschnitt erneuern. Es handelt sich um das Anschlussstück der geplanten Sanierung Eibelswimm bis Thalham, weiter bis zum Stadtbadparkplatz. Bei der Ausschreibung der Straßensanierung VIB2022 wurde ein recht günstiges Ausschreibungsergebnis erzielt. Die zusätzl. Kosten in Höhe von 61.581,46 EUR sind mit dem geschätzten Kostenrahmen gedeckt. Der zusätzliche Abschnitt ist für die Sanierung 2023 vorgemerkt, die Straßenbaufirma wäre vor Ort und könnt die Maßnahme in diesem Jahr mit bauen.
Diskussionsverlauf
Nach Diskussion im Gremium wird darum gebeten, die ausgefahren Kurvenradien zu befestigen. Die Straße soll nicht verbreitert werden, sondern nur das Bankett an den Kurvenradien befestigt werden, sodass hier keine Löcher mehr entstehen und keine Steine mehr auf der Straße landen.
Weiterhin wird darum gebeten, den Weg von der Bergkirche bis zur kleinen Kapelle herzurichten bzw. zu pflegen.
Beschluss
Der BUA beschließt die Deckensanierung für den zusätzlichen Streckabschnitt Thalham-Stadtbad, mit Kosten in Höhe von 61.581,46 EUR mit der Maßnahme Straßensanierung VIB 2022 durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bebauungsplan August-Urban-Ring Deckblatt 1 - Vorstellung Vorentwurf & Anordnung der oberirdischen Stellplätze
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
13.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Gemäß dem Aufstellungsbeschluss der Stadtratssitzung vom 20.06.2022 wird derzeit ein erster Entwurf des Deckblatt 1 zum Bebauungsplan August-Urban-Ring erarbeitet.
Dieser wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Entgegen der ursprünglichen Planung wurden die beiden Wohnbaukörper in Länge und Breite verkleinert um größere Grenzabstände zu den nördlichen und südlichen Grundstücksgrenzen zu erreichen. Dieser beträgt von den Außenwänden der geplanten Gebäude nach Norden 7,75 Meter und nach Süden 7,80 Meter. Die nach Süden ausgerichteten Balkone haben noch einen Grenzabstand von 5,30 Meter.
Im Gegenzug zur Verkleinerung der Baukörper erstreckt sich nun das dritte Vollgeschoss auf die gesamte Gebäudegröße und springt nicht mehr hinter den darunterliegenden Geschossen zurück. Weiterhin wird zwischen den beiden Wohnbaukörpern mit drei Vollgeschossen ein eingeschossiger Zwischenbau gesetzt. Vom Antragsteller wurde zu diesem Zweck auch ein Modell inklusive der Umgebungsbebauung angefertigt. Dieses wird den Mitgliedern des Bau- und Umweltausschusses in der Sitzung präsentiert.
Im Zusammenhang mit der Umplanung werden zwei Varianten für die Anordnung der oberirdischen Stellplätze vorgeschlagen.
Bei Variante 1 würden 4 oberirdische Stellplätze errichtet, welche alle über eine gemeinsame Zu- und Abfahrt angefahren werden:
Bei Variante 2 würden entlang der Herrnfeldener Straße insgesamt 9 oberirdische Stellplätze geschaffen, welche einzeln von der Ortsstraße angefahren werden:
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass bei beiden Varianten alle erforderlichen Stellplätze für die Wohnungen in der Tiefgarage angeordnet werden. Dabei wird der erhöhte Stellplatzschlüssel der neuen, im Entwurf vorliegenden, Stellplatzsatzung angewendet.
Auf einem, dem Geltungsbereich des Deckblatts unmittelbar gegenüberliegenden, Grundstück an der Herrnfeldener Straße wird ein bislang gewerblich genutztes Gebäude um ein Geschoss aufgestockt und zukünftig als Wohngebäude (mit 9 Wohneinheiten) genutzt. Dessen Stellplätze werden dabei alle direkt von der Herrnfeldener Straße angefahren. Es wurde der derzeit geltende Stellplatzschlüssel angewendet:
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die oberirdischen Stellplätze des Deckblatt 1 zum Bebauungsplan August-Urban-Ring gemäß der Variante 2 mit neun Stellplätzen festzusetzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms - Erneutes Beteiligungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Auf dies bisherige Beschlusslage (Stadtratssitzung vom 14.03.2022, TOP 12) wird hingewiesen.
Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wurde der Entwurf auf Grundlage eingegangener Anregungen und Hinweise überarbeitet.
Bis zum 19.09.2022 können ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen in der Änderungsverordnung sowie deren Begründung Stellungnahmen abgegeben werden.
öffentlich eingesehen werden.
Die für die Stadt Vilsbiburg wesentlichste Änderung befindet sich in Ziffer 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung:
Wesentliche Aspekte eines kommunalen Flächenmanagements sind zudem mittel- bis langfristige Strategien und Maßnahmen für die Aktivierung der ermittelten Flächenpotenziale sowie der regelmäßige Versuch der Kontaktaufnahme und soweit möglich die Einbeziehung von Eigentümern.
Potenziale der Innenentwicklung stehen dann nachweislich nicht zur Verfügung, wenn die Gemeinde Strategien für deren Aktivierung entwickelt und umgesetzt hat, diese Bemühungen jedoch erfolglos blieben oder Flächen im Innenbereich für das Stadtklima, den Arten- und Naturschutz, zur Erholung genutzt werden sollen oder sich als Entwicklungsfläche, beispielsweise für vorhandene Betriebe, anbieten.
Hilfestellung zur Begründung eines Bedarfs an neuen Siedlungsflächen im Außenbereich gibt die Auslegungshilfe “Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung” des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr.
Zudem sind zukünftig in den Regionalplänen der Regionalen Planungsverbände Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft und mindestens 1,1% der jeweiligen Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergieanlagen festzulegen. Eine Umsetzung durch den Regionalen Planungsverband bleibt abzuwarten.
Mit der Teilfortschreibung soll auch ein Grundsatz gestrichen werden, nachdem Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden sollen.
Zur zusätzlichen Forderung gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 14.03.2022 äußert sich das StMWi wie folgt:
Die Aufgabenzuteilung und Finanzausstattung der Kommunen sowie etwaige Förderprogramme für Kommunen sind nicht Regelungsgegenstand des LEP.
Über das RIS wird auch die Einschätzung der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetags zur Kenntnis gegeben. Vom Bayerischen Gemeindetag liegt bis dato keine Einschätzung oder Stellungnahme vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt keine weitere Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms abzugeben. Durch die Mitgliedschaft im Bayerischen Städtetag und im Bayerischen Gemeindetag werden die Interessen der Stadt Vilsbiburg bei der Fortschreibung ausreichend vertreten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Vereinbarung mit Staatlichem Bauamt - Verlegung Kreuzung ST 2083 mit Ortsstraße Frontenhausener Straße - Genehmigung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 20.04.2020 (TOP) wurde beschlossen ein Deckblatt 5 für den Bebauungsplan „An der Frontenhausener Straße“ aufzustellen. Im Oktober 2021 kam zusätzlich der Grundstückseigentümer auf die Stadt Vilsbiburg bezüglich einer Verlegung der hinteren Zufahrt zu.
Im Rahmen der aktuellen Sanierung der Staatsstraße 2083 wird die Verlegung der Zufahrt insoweit baulich berücksichtigt, dass eine spätere Öffnung der Fahrbahn der Staatsstraße oder des Geh-/Radwegs für die Anbindung der neuen Ortsstraße nicht mehr erforderlich ist.
Zu diesem Zweck ist der Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Stadt Vilsbiburg mit dem Staatlichen Bauamt Landshut erforderlich. Der Inhalt wurde vorab über das RIS zur Verfügung gestellt. Die der Vereinbarung als Anlage beigefügten Pläne werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens noch detailliert ausgearbeitet. Für die Vereinbarung mit dem Staatlichen Bauamt ist lediglich der Anschlusspunkt an die Staatsstraße 2083 wichtig.
Der Stadt Vilsbiburg liegt zudem bereits eine schriftliche Kostenübernahme des Grundstückseigentümers vor. D.h. für die Verlegung dieser Zufahrt fallen für die Stadt Vilsbiburg keine Kosten an. Vertragspartner für das Staatliche Bauamt Landshut ist dennoch die Stadt Vilsbiburg, da es sich hier um die Verlegung einer öffentlich gewidmeten Ortsstraße handelt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt der Vereinbarung zwischen dem Staatlichen Bauamt Landshut und der Stadt Vilsbiburg über die Verlegung und den künftigen Unterhalt der bestehenden Kreuzung der Staatsstraße 2083 mit der Ortsstraße „Frontenhausener Straße“ zu, da die Kosten in voller Höhe vom Grundstückseigentümer übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Anfragen StR Saxstetter und StR Anzeneder - Verkehrsbehinderungen und Probleme in der Schülerbeförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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13.09.2022
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ö
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informativ
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6 |
Sachverhalt
StR Saxstetter und StR Anzeneder teilen mit, dass es am 13.09.2022 zu einigen Unruhen hinsichtlich der Schülerbeförderung und im Verkehr gekommen ist.
Die eingerichtete Ersatzbushaltestelle hat wohl nicht ordentlich funktioniert. Auch kam es in der Seyboldsdorfer Straße im Bereich des Kreisels Burger Feld zu einem sehr langen Stau bis Hippenstall.
Die Probleme sollten dem Landkreis mitgeteilt werden.
Außerdem solle man dem Landkreis ein temporäres Parkverbot in der Seyboldsdorfer Straße vorschlagen, solange der Umleitungsverkehr hier geführt wird.
Datenstand vom 16.09.2022 08:28 Uhr