Datum: 14.11.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßen- und Wegerecht
1.1 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Hintere Schwalbenfeldfahrt“
1.2 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Schnabingerweg Nr. 2“
1.3 Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Mitterfeldfahrt“
1.4 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Fahrt ins Mitterfeld“
1.5 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Abdeckerfahrt“ bei Firma Dräxlmaier
1.6 Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Südliche Mitterfeldfahrt“
1.7 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Wolfsgrabenfahrt im Bereich Baugebiet Burger Feld
1.8 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Obere Fahrt in Goben“
1.9 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Untere Fahrt in Goben“
1.10 Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Brandläckerfeldfahrt im Bereich der Eichenstraße
1.11 Neuordnung des beschränkt-öffentl. Weges Lebzeltergaßl
1.12 Einziehung des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Aufgang zur Pfarrkirche“
1.13 Einziehung des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Weg durch den Rettenbach“
2 KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Einbaumöbel
3 KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Innentüren
4 Informationen
4.1 Antwort auf TOP 9. ö; Anfragen StR Hiller, StR Anzeneder, StR Frankowski aus Sitzung vom 10.Oktober 2022
5 Anfrage StR Bauer - Ausbau der Gruber Straße
6 Anfrage StRin Feß - Bepflanzung des Privatparkplatzes in der Ohmstraße

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1. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö informativ 1
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1.1. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Hintere Schwalbenfeldfahrt“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Im Zuge der Verlegung der Kr LA 13 alt (Herrnfeldener Straße) auf die Umgehungsstrecke West der Kr LA 13 neu (jetzt B 299) wurde auf Höhe der Baumgartenstraße der obige ÖFW um ca. 60m im Einmündungsbereich überbaut und ist folglich einzuziehen.

Beschluss

Der ca. 60m lange Einmündungsbereich des ÖFW Hintere Schwalbenfeldfahrt in die Ortsstraße Baumgartenstraße wurde beim Bau der damaligen Kr LA 13 neu überbaut und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung sind nicht hervorgebracht worden.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beschlussbekanntmachung zu veröffentlichen und das weiter Verfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Schnabingerweg Nr. 2“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Mit dem Ausbau der B 299 Richtung Geisenhausen wurden aus vormals zwei Zufahrten nach Schnabing die westliche Zufahrt aufgelassen und ist entsprechend einzuziehen.

Beschluss

Die ca. 120m lange westliche Teilstrecke des öffentl. Feld- und Waldweges Schnabingerweg Nr. 2, ab alter westlicher Zufahrt bis bestehende Zufahrt, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Mitterfeldfahrt“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Nach Verlegung der Ortsstraße Birkenstraße und Anlegung des Betriebsgeländes Dräxlmaier sind mehrere frühere öffentl. Feld- und Waldwege (ÖFW) u.a. auch der obige Weg aufgelassen worden und sind noch einzuziehen.

Beschluss

Die ca. 300m lange Strecke des öffentl. Feld- und Waldweges Mitterfeldfahrt, ab Abzweigung von der Altstrecke der Ortsstraße Brückenstraße bis zur ehemaligen Einmündung in den ebenfalls aufgelassenen ÖFW Abdeckerfahrt, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Fahrt ins Mitterfeld“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Nach Verlegung der Ortsstraße Birkenstraße und Anlegung des Betriebsgeländes Dräxlmaier sind mehrere frühere öffentl. Feld- und Waldwege (ÖFW) u.a. auch der obige Weg teilweise aufgelassen worden und ist einzuziehen. Die nordwestl. Teilstrecke wurde durch die Gemeindeverbindungsstraße Urbanstraße überbaut und ist somit umzustufen.

Beschluss

a. Die ca. 200m lange südöstliche Strecke des öffentl. Feld- und Waldweges Fahrt ins Mitterfeld auf Fl. Nr. 1213 Gemarkung Vilsbiburg (Vilstalhalle), wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.

b. Die ca. 240m lange nordwestliche Teilstrecke des ÖFW Fahrt ins Mitterfeld, ab der Ortsstraße Brückenstraße bis Ende, wurde ein Teil der Gemeindeverbindungsstraße Urbanstraße (nähe Ballsporthalle) und ist gemäß Art. 7 in Verbindung mit Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Urbanstraße aufgestuft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Abdeckerfahrt“ bei Firma Dräxlmaier

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.5

Sachverhalt

Bei Anlegung des Betriebsgeländes Dräxlmaier wurde der ÖFW westlich der Urbanstraße (bei Ballsporthalle) bis zur alten Einmündung in die Landshuter Straße aufgelassen und überbaut und ist einzuziehen. Die östliche Teilstrecke des obigen ÖFW bleibt erhalten.

Beschluss

Die ca. 420m lange Teilstrecke des ÖFW Abdeckerfahrt auf dem heutigen Betriebsgelände der Firma Dräxlmaier gelegen wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht. Die ca. 140m lange Reststrecke, ab Gemeindeverbindungsstraße Urbanstraße bis ÖFW Schützenweiherfahrt (Fl.Nr. 1176 Gemarkung Vilsbiburg) bleibt als öffentlicher Feld- und Waldweg erhalten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.6. Einziehung des öffentl. Feld- und Waldweges „Südliche Mitterfeldfahrt“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.6

Sachverhalt

Aufgrund der Neuanlage und Vergrößerung des Sportzentrums an der Vilstalhalle wurde die Ortsstraße Brückenstraße nach Norden verlegt und obiger ÖFW aufgelassen, welcher jetzt eingezogen werden soll.

Beschluss

Die ca. 200m lange Strecke des ÖFW Südliche Mitterfeldfahrt auf dem heutigen Sportzentrum an der Vilstalhalle gelegen hat durch Auflassung jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.7. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Wolfsgrabenfahrt im Bereich Baugebiet Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.7

Sachverhalt

Mit Erschließungsbeginn des Baugebietes Burgerfeld ab 2015 wurde auch der südliche Teil des obigen ÖFWs im Bereich des Baugebietes aufgelassen und ist der Ordnung halber noch einzuziehen.

Beschluss

Die ca. 290m lange südliche Teilstrecke des ÖFW Wolfsgrabenfahrt, ab Abzweigung von Kr LA 2 (Seyboldsdorfer Straße) bis Südost-Ende Wegflur Nr. 980/66 Gemarkung Vilsbiburg, hat durch Überbau im Baugebiet Burgerfeld jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.8. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Obere Fahrt in Goben“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.8

Sachverhalt

Mit Umsetzung des Baugebietes Goben Ende der 1960er Jahre wurde obiger öffentlicher Feld- und Waldweg (ÖFW) aufgelassen und ist dementsprechend einzuziehen.

Beschluss

Der aufgelassene ca. 350m lange ÖFW Obere Fahrt in Goben im Baugebietes Goben, ab der Frontenhausener Straße (St 2083) bis ca. Gobener Straße am Gymnasium, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.9. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Untere Fahrt in Goben“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.9

Sachverhalt

Mit Umsetzung des Baugebietes Goben Ende der 1960er Jahre wurde obiger öffentlicher Feld- und Waldweg (ÖFW) aufgelassen und ist dementsprechend einzuziehen.

Beschluss

Der aufgelassene ca. 240m lange ÖFW Untere Fahrt in Goben im Baugebietes Goben, ab der Frontenhausener Straße (St 2083) bis ca. zur Mensa des Gymnasiums, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.10. Teileinziehung des öffentl. Feld- und Waldweges Brandläckerfeldfahrt im Bereich der Eichenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.10

Sachverhalt

Der Bebauungsplan Kreuzweg (Baubeginn ab 1967) weißt, im Bereich der Einmündung der Eichenstraße in die Bergstraße (Kr LA 2) nördlich der Tankstelle eine Stichstraße zum obigen öffentlichen Feld- und Waldweg (ÖFW), eine Stichstraße der Ortsstraße Eichenstraße aus Richtung des ÖFW Brandläckerfeldfahrt. Es ist anzunehmen das mit dieser Stichstraße der Einmündungsbereich des ÖFWs ab der Stichstraße bis frühere Einmündung in die Eichenstraße aufgelassen wurde, auch wegen der Errichtung einer Tankstelle. Diese aufgelassene Teilstrecke ist formell noch einzuziehen.

Beschluss

Die inexistente ca. 100m lange Teilstrecke des ÖFW Brandläckerfeldfahrt, ab früherer Einmündung in die Ortsstraße Eichenstraße nahe Bergstraße bis Ende Stichstraße der Eichenstraße bei Südecke Fl.Nr. 349/7 (Anwesen Eichenstraße 2) Gemarkung Vilsbiburg, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.11. Neuordnung des beschränkt-öffentl. Weges Lebzeltergaßl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.11

Sachverhalt

Im Laufe des letzten halben Jahrhunderts sind diverse Veränderungen aufgetreten, die eine Teileinziehung, Wegverlegung und eine Änderung der Widmungsbeschränkung hauptsächlich im Bereich des Altenheimes Hl. Geist erforderlich machen.

Beschluss

a. Die Wegverlegung der Fl. Nr. 177/4 im Bereich, ab Ostecke Fl.Nr. 179/4 jeweils Gemarkung Vilsbiburg bis Einmündung in die Ortsstraße Kolpingplatz, gilt gemäß Art. 6 Absatz 8 BayStrWG als unerhebliche Verlegung. Die Widmung folgt somit dem verlegten Wegeteil.

b. Der inexistente Wegeteil Fl.Nr. 177 Gemarkung Vilsbiburg zwischen dem Altenheim Hl. Geist und der Stadthalle hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Gegen die dreimonatige Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung (veröffentlicht im Rathaus, Vilsbiburger Zeitung und Homepage der Stadt) wurden keine Einwände hervorgebracht.

c. Die Widmungsbeschränkung wird folgendermaßen festgelegt: ab Beginn des Weges von Ortsstraße Untere Stadt (= St 0+000) bis Zufahrt Fl. Nr. 179/9 (bfz) bei Station 0+024 gilt nach wie vor „nur Fußgängerverkehr“, ab Station 0+024 bis Einmündung in Ortsstraße Kolpingplatz (St. 0,154) gilt zusätzlich „Anliegerverkehr bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.12. Einziehung des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Aufgang zur Pfarrkirche“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.12

Sachverhalt

Der obige höher liegende ca. 40m lange Weg wurde vermutlich im Zuge des Ausbaus der Ortsstraße Kirchstraße vor 1970 abgebaut und durch einen ca. 4m breiten ebenerdigen Gehweg (jetzt Bestandteil der Ortsstraße Kirchstraße) ersetzt. Dieser frühere selbstständige Gehweg ist deshalb einzuziehen.

Beschluss

Der frühere selbstständige Kirchenweg zur Pfarrkirche hat durch den Rückbau seine Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.13. Einziehung des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Weg durch den Rettenbach“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 1.13

Sachverhalt

Anfang der 1960er Jahre wurde der Einmündungsbereich der Ortsstraßen Kirchstraße und Benefiziar-Vest-Straße in die Frontenhausener Straße umgebaut. Früher mündete die Benefiziar-Vest-Straße in die Ortsstraße Am Rettenbach und die Kirchstraße mündete noch in die Frontenhausener Straße. Nach dem Umbau beginnt jetzt die Benefiziar-Vest-Straße an der Staatsstraße und die Kirchstraße endet in der Benefiziar-Vest-Straße. Durch diese Neugestaltung entfiel auch der obige beschränkt-öffentliche Weg.

Beschluss

Durch den Umbau der Ortsstraßen Kirchstraße und Benefiziar-Vest-Straße im Einmündungsbereich zur Frontenhausener Straße (St 2083) wurde der beschränkt-öffentliche Weg „Weg durch den Rettenbach“ teilweise überbaut und aufgelassen und wird deswegen gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Einbaumöbel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Fertigung und Montage der Einbaumöbel eingeholt. Diese umfassen die Möbel in den Gruppenräumen, Sanitärbereichen, die Garderoben und sie Sitzstufen in den Fluren.

Die Vergabeunterlagen wurden an 10 Firmen versandt.

Zur Submission am 19.10.2022 lagen dem Stadtbauamt 2 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Schreinerei Grundner, Wasentegernbach                                142.907,94 € 
  2. Schreinerei Schmalzgruber, Marklkofen


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 9,55% den Ansatz des vom Architekturbüro Vallentin vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnisses.

Die rechnerische und fachtechnische Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin. Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.
Die Firma Grundner ist dem Architekturbüro Vallentin als leitungsfähig bekannt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Schreinerei Grundner, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 19.10.2022 mit der Ausführung der Einbaumöbel, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. KiTa Burger Feld II - Auftragsvergabe Innentüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Ausführung der Schreinerarbeiten, hier Innentüren, wurden am 18.03.2022 neun Firmen im Rahmen einer beschränkenten Ausschreibung nach VOB/A zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zur Submission am 07.04.2022 lag dem Stadtbauamt ein Angebot vor.
Das Angebot lag weit über der Kostenberechnung.
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 26.04.2022 beschlossen, das Vergabeverfahren aufzuheben, da die Wirtschaftlichkeit des Angebotes in Frage gestellt wurde und ein Vergleich mit Mitbewerbern nicht möglich war.
Eine weitere öffentliche Ausschreibung sollte folgen.

Am 16.09.2022 wurden im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung Angebote zur Lieferung und Montage der Innentüren Angebote eingeholt.
Über die E-Vergabeplattform wurden die Vergabeunterlagen von mindestens sieben Firmen runtergeladen. Anonyme Downloads sind nicht sichtbar.
Zur Submission am 19.10.2022 lagen dem Stadtbauamt zwei Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihung der Bieter:

  1. Beck Schreinerei GmbH, Niederaichbach                        171.143,42 € brutto
  2. Schreinerei Vogl GmbH, Thanndorf 
 
Die Prüfung der Angebote erfolgte durch das Architekturbüro Vallentin.

Die Angebotssumme des Erstbieters liegt um 15.861,51 € über dem Angebot der aufgehobenen Ausschreibung. Die Angebotssumme der aufgehobenen Ausschreibung in Höhe von 155.282,- € wurden auch in die Kostenfortschreibung mit aufgenommen.
Das nun vorliegende Angebot liegt somit 10,2 % über der aktuellen Kostenfortschreibung.

Auf Recherche des Stadtbauamtes hin, ergab sich vom Februar 2022 bis September 2022 eine deutschlandweite durchschnittliche Preiserhöhung bei Türen in Höhe von 12,4 %.
Grundlage zur Ermittlung dieses Wertes sind die Veröffentlichungen der Preisindizes für gewerbliche Produkte des statistischen Bundesamtes.

Die Preisbildung erscheint somit plausibel.
Die Firma Beck Schreinerei GmbH ist dem Stadtbauamt aus früheren Projekten als leistungsfähig bekannt.
Das Stadtbauamt empfiehlt die Beauftragung.

 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Beck Schreinerei GmbH, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 18.10.2022 mit der Ausführung der Arbeiten für die Innentüren, im Zuge der Errichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö informativ 4
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4.1. Antwort auf TOP 9. ö; Anfragen StR Hiller, StR Anzeneder, StR Frankowski aus Sitzung vom 10.Oktober 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö informativ 4.1

Sachverhalt

1. 
StR Hiller fragt an, wieso die Deckschicht in der Thalhammer Straße zuerst saniert wird, da sie im Vergleich zur Pfründestraße noch gut aussieht. Wann steht die Sanierung der Pfründestraße auf dem Plan? Wäre es möglich schon jetzt in die Planungen einzusteigen, sodass man dann anfangen kann, wenn die Frontenhausener Str. fertig ist (derzeit wird der Umleitungsverkehr über die Pfründestraße geführt).

Die Deckschicht im Bereich Thalham bis zur Einmündung an der St 2083, Höhe Stadtbad ist schon stark ausgemagert und weist erste kleine Risse. Die Sanierung erfolgt durch abfräsen und wieder aufbringen der obersten Verschleißschicht (ca.3cm).
Die Sanierung der Pfründestraße kann erst nach einer nötigen Kanalsanierung erfolgen.
Allgemein wird vor Straßensanierungen zukünftig versucht, erst nötige Spartenarbeiten (Kanal, Wasser, Glasfaser, Strom, Fernwärme) zur erledigen, der Deckenbau sollte immer die letzte Maßnahme sein.

2. 
StR Anzeneder bittet um die Überprüfung der Fugen im Kopfsteinpflaster „Am Sonnenhang“ und möchte wissen, ob es möglich wäre die Fugen wieder aufzufüllen, da Radfahrer hier schon hängen bleiben können.

Das Kopfsteinpflaster am Sonnenhang wird zeitnah durch den Bauhof verfüllt.

3. 
StR Frankowski gibt an, dass die Mittelstreifen in der Gobener Straße/ Schachtenstraße noch fehlen. Wenn das Weglassen keinen Grund hat, bittet er um Anbringung der Mittelstreifen.

Die Schachtenstraße und die Gobener Straße haben eine Fahrbahnbreite von ca. 7,40 m, d.h. eine Fahrspur hat theoretisch 3,70 m, was für eine Fahrspur sehr breit ist. Auf Grund des Parkdrucks, gerade in der Gobener Straße, würde auf der jeweiligen Seite der parkenden Fahrzeuge die Fahrspur um ca. 2,50 m schmäler. Eine Restbreite von ca. 1,50 m würde bleiben. Aus Sicht der Verkehrsabteilung und nach Rücksprache mit der Polizei könnte hier der Fahrzeugführer, der auf der „freien“ Spur fährt, unangepasst schnell fahren, da er eine freie, abmarkierte Fahrspur vor sich sieht. Es wurde auch geprüft, ob Parkplätze abmarkiert werden können und die Restfahrbahnbreite ausreichend für eine Mittelmarkierung ist. Das ist aus Platzgründen und rechtlich (eine Fahrspurmarkierung unter 2,75 m ist nicht zulässig) nicht zulässig.
Da der Straßenverlauf der Schachtenstraße und Gobener Straße durchwegs als übersichtlich eingestuft wird und keine Unfälle auftreten wird von einer Mittelmarkierung abgeraten.

4. 
StR Anzeneder weist darauf hin, dass die Radfahrer von der Lichtenburger Straße in die Frauensattlinger Straße einbiegen ohne nach rechts und linke zu schauen. Der dort angebrachte Fahrradstreifen verleitet die Radfahrer zum Einbiegen ohne zu schauen. Er bittet um Möglichkeiten zur Sensibilisierung, dass die Leute besser schauen (z.B. um Anbringung einer Linie).


Die Sachlage wurde vor Ort geprüft. Es wurde festgestellt, dass die Sicht für den Verkehr, auch Radfahrer, in der Lichtenburger Straße auf die Einmündung in die Frauensattlinger Straße nicht eingeschränkt ist. Auch der Verkehrsteilnehmer auf der Frauensattllinger Straße hat uneingeschränkte Sicht auf die Einmündung. Hier spricht man vom Sichtverhältnis zueinander. Das Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ ist frühzeitig zu erkennen. Der Beginn der Frauensattlinger Straße ist mit breiter Markierung, unterbrochen, optisch erkennbar. Der Schutzstreifen für Radfahrer fängt ca. 10 m nach der Einmündung aus der Lichtenburger Straße auf der Frauensattlinger Straße an. Somit kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Radfahrer beim Einfahren in die Frauensattlinger Straße „verleitet“ wird, ohne zu schauen einzufahren.
Aus Sicht der Verkehrsabteilung und Rücksprache mit der Polizei liegt das Problem nicht an fehlenden Beschilderungen bzw. Markierungen die zum Fehlverhalten der Radfahrer verleiten, sondern darin, dass sich sehr viele Radfahrer nicht an die Verkehrsregeln halten und unaufmerksam am Verkehr teilnehmen. Aus diesem Grund und auch verkehrsrechtlich wird hier keine Möglichkeit gesehen, eine Verbesserung an dieser Stelle zu erreichen. 

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5. Anfrage StR Bauer - Ausbau der Gruber Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

StR Bauer berichtet, dass die Schlaglöcher in der Gruber Straße sehr häufig verfüllt werden, weil die Löcher immer wieder ausgespült werden.
Er fragt an, ob man die Gruber Straße nicht an ebnen oder gegebenenfalls anderweitig befestigen kann.
Man solle auch prüfen, ob es eine gute Alternative zur Asphaltierung gibt.

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6. Anfrage StRin Feß - Bepflanzung des Privatparkplatzes in der Ohmstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.11.2022 ö informativ 6

Sachverhalt

StRin Feß teilt mit, dass die im Bauantrag vorgesehene Bepflanzung immer noch nicht erfolgt ist.
Sie bittet um erneute Überprüfung.

Datenstand vom 29.11.2022 13:50 Uhr