Datum: 12.12.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:26 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Bauleitplanung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
informativ
|
1 |
zum Seitenanfang
1.1. Vorstellung des Vorentwurfes - August-Urban-Ring Deckblatt 1
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
1.1 |
Sachverhalt
Das Planungsbüro ib Planteam wird den überarbeiteten Stand des Bebauungsplanvorentwurfes vorstellen.
Die beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet:
- Anpassung der städtebaulichen Linie orientiert an der Hausnummer 27a
- Rücksprung des dritten Geschosses im Bereich der Einsehbarkeit von der Buja Allee aus
- Einarbeitung der beschlossenen Stellplatzsituation entlang der Herrnfeldener Straße
Der Bebauungsplan wurde als Anlage hinzugefügt.
Beschluss
Mit der vorgestellten Planung besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, ins Verfahren einzusteigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
1.2. Abwägung und Billigungsbeschluss - Bebauungsplan "Färberanger Deckblatt 1"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
1.2 |
Sachverhalt
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 25.04.2022 bis einschließlich 27.05.2022 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden zwei Stellungnahmen vorgebracht.
Das Büro Klaus + Salzberger arbeiten mit ib Planteam zusammen. Herr Ascher von ib Planteam stellt den Entwurf des Bebauungsplanes mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Färberanger Deckblatt 1“ wie vorgeschlagen. Es soll zusätzlich noch eine Festsetzung zu Einfriedungen aufgenommen werden. Gabionen und Kunststoffzäune insb. auch die eingebauten Kunststoffpaneele in Stabgitterzäunen soll ausgeschlossen werden. Wünschenswert wäre die Fortführung der Art der Einfriedung, wie im Bestand vorhanden.
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Färberanger Deckblatt 1“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Straßen- und Wegerecht
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
informativ
|
2 |
zum Seitenanfang
2.1. Widmung einer neuen Ortsstraße (Flurweg) in Haarbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.1 |
Sachverhalt
Die bei Erstellung des Straßenbestandsverzeichnisses der Altgemeinde Haarbach bereits bestehende Weg erhielt damals wegen geringer Bebauung noch keine Widmung. Mit fortschreitender Bebauung und Ausbau dieser Stichstraße ist dies nun mehr nachzuholen.
Beschluss
Die ca. 40 m lange Stichstraße mit Teilfläche aus Fl.Nr 1792/5 Gemarkung Haarbach, ab Abzweigung von der Ortsstraße Schulstraße bei Fl.Nr. 1800/2 bis Stichstraßenende bei NO-Ecke Fl.Nr. 1822 (Flurweg 3) jeweils Gemarkung Haarbach, wird entsprechend seiner Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Flurweg“ gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und Baulast der Stadt Vilsbiburg. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.2. Widmung einer Ortsstraße an der inneren Frauensattlinger Straße (Buja Straße) und Teilaufstufung des beschränkt-öffentlichen Weges Schandlweg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.2 |
Sachverhalt
Im Jahre 2008 stellte das Bauunternehmen Georg Wimmer aus Bodenkirchen eine Bauanfrage auf Bebauung und Erschließung des Grundstückes Fl.Nr. 571 Gemarkung Vilsbiburg. Mit Errichtung von 10 Wohnhäusern einschließlich Zufahrtsstraße Fl.Nr. 571/15 Gemarkung Vilsbiburg wurde 2009 die Straßenbezeichnung „Buja Straße“ vergeben. Die Übernahme der Straße und Kanal erfolgte im Jahre 2012. Die Widmung dieser Straße zur Ortsstraße ist noch nachzuholen. Von dem seit 1962 bestehenden Schul- und Kirchenweg Schandlweg wird die östliche Teilstrecke Weg Fl.Nr. 190/5 Gemarkung Vilsbiburg als Teil der neuen Ortsstraße aufgestuft.
Beschluss
a. Die fertiggestellte ca. 125m lange Erschließungsstraße Fl.Nr. 571/15 Gemarkung Vilsbiburg, ab der Abzweigung von der Kr LA 5 (bei Frauensattlinger Straße 15) bis Nordende Weg Fl.Nr. 571/15 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße „Buja Straße“ gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche hierfür gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.
b. Die Teilstrecke des beschränkt-öffentl. Weges Schandlweg mit Weg Fl.Nr. 190/5 Gemarkung Vilsbiburg wird, entsprechend der Verkehrsbedeutung als nunmehr unselbständiger Gehweg in diesem Bereich, als Teil der Ortsstraße „Buja Straße“ aufgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.3. Widmung einer Ortsstraße Bussardstraße im Baugebiet Gobener Feld (G06)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.3 |
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 10.11.2000 der Fa. Perzl & Brandmeier Wohnbaugesellschaft mbH in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung (vgl. VN 1557 Gemarkung Vilsbiburg von 2002) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 05.03.2001 soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4 festgelegt die Widmung der Straße durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 1893/60 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße „Bussardstraße“, ab Abzweigung von der Ortsstraße Habichtstraße bis zur Einmündung in die Ortsstraße Falkenweg. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.4. Widmung einer Ortsstraße Habichtstraße im Baugebiet Gobener Feld (G06)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.4 |
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 10.11.2000 der Fa. Perzl & Brandmeier Wohnbaugesellschaft mbH in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung (vgl. VN 1557 Gemarkung Vilsbiburg von 2002) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 05.03.2001 soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4 festgelegt die Widmung der Straße durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 1893/61 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße „Habichtstraße“, ab Abzweigung von der Ortsstraße Gobener Straße bis zum vorläufigen Straßenende bei NW-Ecke Fl.Nr. 1893/83 Gemarkung Vilsbiburg (Habichtstraße 18). Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.5. Widmung einer Ortsstraße Sperberweg im Baugebiet Gobener Feld (G06)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.5 |
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 10.11.2000 der Fa. Perzl & Brandmeier Wohnbaugesellschaft mbH in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung (vgl. VN 1557 Gemarkung Vilsbiburg von 2002) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 05.03.2001 soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4 festgelegt die Widmung der Straße durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 1893/59 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße „Sperberweg“, ab Abzweigung von der Ortsstraße Habichtstraße bis zur Einmündung in die Ortsstraße Bussardstraße. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.6. Widmung einer Ortsstraße (Fischerstraße) im Bebauungsplan „An der Lichtenburger Straße“
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.6 |
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung durch die Immobiliengesellschaft der Volksbank Vilsbiburg mbH. (vgl. Erschließungsvertrag von 1995) obiger Ortsstraße im Baugebiet „An der Lichtenburger Straße“ begann 1996. Die Namensgebung erfolgte mit Beschluss vom 29.09.1997. Die Überlassungsurkunden Nr. 733/1997 und 2971/1997 schufen die Voraussetzung die Straßenfläche zu widmen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der ca. 320m langen Straßenverkehrsfläche 565/22 und 565/24 jew. Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung von der Ortsstraße Lichtenburger Straße bis Rondell Umfahrung einschließlich zweier Stichstraßen, zur Ortsstraße „Fischerstraße“, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg (Art. 47 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.7. Widmung einer Ortsstraße (Ohmstraße) im Bebauungsplan Gewerbegebiet West
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.7 |
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung durch die Firma Isarkies GmbH & Co. KG von Wörth/Isar (vgl. Erschließungsvertrag von 1998) obiger Ortsstraße im Gewerbegebiet West begann 1999. Die Namensgebung erfolgte mit Beschluss vom 29.09.1999; gleichwohl die Vermessung (vgl. VN 1443 VIB von 1999). Mit der notariellen Grundabtretungsurkunde (URNr. 0163/2010 V) wurde die Voraussetzung geschaffen, die Straße als öffentliche Verkehrsfläche zu widmen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der ca. 420m langen Straßenverkehrsfläche 1360/5 und 1360/6 (Gehweg) jew. Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung von der Ortsstraße Baumgartenstraße bis zur Einmündung in die Ortsstraße Landshuter Straße, zur Ortsstraße „Ohmstraße“, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg (Art. 47 BayStrWG).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2.8. Widmung und Umstufung der neuen Ortsstraße im Gewerbegebiet Rieder im Feld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
2.8 |
Sachverhalt
Nach Fertigstellung der Straße im obigen Gewerbegebiet können die erforderlichen Maßnahmen wie Widmung und Umstufung durchgeführt werden. Der östliche Teil der Straße, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 1393/1 Gemarkung Vilsbiburg von der Urbanstraße bis zur Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld, wurde im Zuge der Neuordnung des öffentl. Feld- und Waldweg Riederfeldweg (siehe dort) bereits als Teil der obigen Ortsstraße aufgestuft. Der westliche Teil, ab Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld bis einschließlich Wendehammer soll noch gewidmet werden.
Beschluss
Der westliche Teil der Weg Fl.Nr. 1393/1 Teilstrecke Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld bis Westende Wendehammer, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Rieder im Feld“ gewidmet. Die Stadt hat Eigentümer der Verkehrsflächen gemäß Art 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Der östliche Teil der Straße, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 1393/1 Gemarkung Vilsbiburg von der Urbanstraße bis zur Abzweigung der Hofzufahrt nach Rieder im Feld, wurde im Zuge der Neuordnung des öffentl. Feld- und Waldweg Riederfeldweg (siehe dort ) bereits als Teil der obigen Ortsstraße aufgestuft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Vorplatz Vilstalhalle - Auftragsvergabe Planungsleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle werden auch Leistungen zur Freianlagenplanung notwendig. Es geht hier neben einer attraktiven Gestaltung hauptsächlich um die Beplanung der Schnittstellen der Freianlagen zum Hochbau, insbesondere die Geländeanschlüsse zum Gebäude bei unterschiedlichen Geländeniveaus.
Wie bereits in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2022 im TOP 1 erwähnt, besteht die grundsätzliche Förderfähigkeit durch ein Programm der Städtebauförderung.
Dies wurde durch die Regierung von Niederbayern bereits kommuniziert.
Die Maßnahme ist separat, also entkoppelt von der Maßnahme der Sanierung der Vilstalhalle, zu sehen, da die verschiedenen Förderprogramme untereinander nicht kompatibel sind.
Vorläufig zu beplanende Fläche mit ca. 1.850 m²:
Zur Vergabe der Planungsleistungen für die Freianlagen vor bzw. um die Vilstalhalle wurden durch das Stadtbauamt 3 Honorarangebote bekannter Planungsbüros eingeholt.
Grundlage für die angeforderten Honorarangebote ist die HOAI in der Fassung von 2021.
Die Bieter konnten folgende honorarbildende Parameter selbst wählen:
- Honorarzone
- Honorarsatz
- Vergütung vorgegebener besonderer Leistungen
- Nebenkosten
- Individuelle Rabatte auf die jeweiligen Leistungsphasen
Nach Prüfung der Honorarangebote durch das Stadtbauamt ergibt sich folgende Reihung:
- LAB Landschaftsarchitektur Brenner Partnerschaft mbB, Landshut
- EGL Entwicklung und Gestaltung von Landschaft GmbH, Landshut
- Lynen & Dittmar Landschaftsarchitekten – Stadtplaner PartG MbB, Freising
Bei angenommenen, für das Honorar anrechenbaren Kosten in Höhe von 300.000,00 € netto ergibt sich für den Erstbieter ein Honorar in Höhe von 56.733,63 € brutto.
Die Honorarschätzung, welche durch das Stadtbauamt vor der Angebotseinholung erfolgte, endete bei ca. 60.000,00 € brutto.
Falls die Stadt Vilsbiburg die alte TSV-Turnhalle erwerben kann, soll der Planungsauftrag um diese Fläche, ca. 1.000 m², erweitert werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, das Landschaftsarchitekturbüro Brenner, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 08.11.2022, mit der Planung der Freianlagen vor und um die Vilstalhalle zu beauftragen.
Falls die Stadt Vilsbiburg die alte TSV-Turnhalle erwerben kann, soll der Planungsauftrag um diese Fläche, ca. 1.000 m², erweitert werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Beauftragung eines Kanalsanierungskonzeptes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Auf Nachfrage beim WWA könnte für diese Maßnahme eventuell eine Förderung beantragt werden. Um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden sollte dieser Punkt auf die BUA-Sitzung am 23.01.2023 zu verschoben werden.
Die Fördermöglichkeiten werden noch geprüft, daher wird der Punkt abgesetzt.
zum Seitenanfang
5. Antrag auf Vorbescheid - Umnutzung des Wirtschaftsteils eines bestehenden landwirtschaftlichen Wohngebäudes in eine Wohnung und Errichtung eines Carports - Frauenau 59, Fl.Nr. 665/0, Gemarkung Bergham
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB).
Der bestehende, aber nicht mehr genutzte, Wirtschaftsteil eines ehemaligen landwirtschaftlichen Betriebs soll in eine Wohnung umgenutzt werden. Zusätzlich soll ein Carport für diese zusätzliche Wohnung errichtet werden.
Es handelt sich hierbei um ein sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) im Außenbereich.
Sonstige Vorhaben im Außenbereich sind u.a. nur zulässig, wenn die Darstellung des Flächennutzungsplanes dem geplanten Vorhaben nicht widerspricht, das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen ist und die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt wird.
Da der vorhandene Gebäudebestand genutzt wird und lediglich der Carport als untergeordneter Anbau neu entstehen soll, kann das Entstehen, Verfestigen oder Erweitern einer Splittersiedlung ausgeschlossen werden. Auch wird die natürliche Eigenart der Landschaft durch die Umnutzung nicht beeinträchtigt. Im Flächennutzungsplan wird der Bereich als Fläche für die Landwirtschaft in Form einer Ackerfläche mit dem bislang bestehenden Gebäude dargestellt.
Lt. Mitteilung der Antragsteller ist eine zukünftige Nutzung der neuen Wohnung durch die Tochter des Eigentümers geplant. Eine Vermietung an Dritte soll nicht stattfinden. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Seitens AB 32 kann dem Vorhaben zugestimmt werden.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Antrag auf Baugenehmigung - Umbau eines Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten in ein Wohnhaus mit fünf Wohneinheiten, sowie Einbau einer Dachgaube, Errichtung zusätzlicher Stellplätze und Abbruch einer Garage - Birkenweg 11; Fl.Nr. 340/13, Gem. Vilsbiburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“ aus dem Jahr 1966.
Aktuell ist auf dem Grundstück ein Wohnhaus mit zwei Wohneinheiten genehmigt. Im Zuge des Vorhabens soll die bestehende Garage an der Nordgrenze abgebrochen werden:
Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
- Überschreitung des Maßes der baulichen Nutzung. Zulässig wäre ein Erdgeschoss und 1 Vollgeschoss (E+1). Beantragt wird ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss und ein ausgebautes Dachgeschoss (E+1+D). Diese Befreiung wurde bereits 1995 bei einem genehmigten Wohnhausanbau erteilt.
- Errichtung einer Dachgaube. Gemäß Bebauungsplan ist dies unzulässig. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“ wurden in der Vergangenheit bereits mehrfach Befreiungen für den Einbau von Dachgauben erteilt. Die Dachgaube soll auf der Nordseite eingebaut werden.
- Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze mit den Stellplätzen. Der Antragsteller begründet dies mit der Schaffung einer ordentlichen Stellplatzmöglichkeit, da ansonsten Autos auf der Straße bzw. im Vorgarten stünden.
Durch die Schaffung von drei zusätzlichen Wohneinheiten ist dieselbe Anzahl zusätzlicher Stellplätze erforderlich. Mit dem Abbruch der bestehenden Garage an der Nordgrenze wird dort eine Zufahrt in den rückwärtigen Bereich des Grundstücks geschaffen um dort vier Stellplätze zu errichten. Beides soll mit wasserdurchlässigem Ökodrain-Pflaster errichtet werden. Insgesamt befinden sich auf dem Grundstück dann 6 Stellplätze. Aufgrund der fünf Wohneinheiten jeweils unter 100 m² Wohnfläche wären nur 5 Stellplätze erforderlich. Der Stellplatz Nr. 6 ist für Besucher vorgesehen. Dies entspricht dem aktuellen Entwurf der neuen Stellplatzsatzung.
Die erforderliche Zustimmung der angrenzenden Eigentümer liegt lt. Mitteilung des Antragstellers nur von zwei der fünf angrenzenden Eigentümer vor. Die Eigentümerin des Grundstücks Birkenweg 9 hat folgende Einwendung an die Verwaltung gesendet:
Sehr geehrte Frau Eder,
ich hatte ja mit Ihnen schon einmal telefonisch über das Bauvorhaben Birkenweg 11 gesprochen. Jetzt habe ich mich mit Herr XXX (= Antragsteller), über das Bauvorhaben unterhalten und möchte Ihnen mitteilen, das ich mir dem aktuellen Vorschlag, Parkplätze im bestehenden Garten zu errichten incl. Zufahrt an der Grundstücksgrenze nicht einverstanden bin.
Sollte dies so genehmigt werden, werde ich entsprechende juristische Mittel gegen den Beschluss und die Umsetzung einbringen.
Meine Begründung:
- Die Zufahrt führt zu einer erhöhten Lärmbelästigung welche
- Die Emissionsbelastung durch Autoabgase erhöht und
- Wenn Sie sich die Bebauung am Birkenweg ansehen, hat kein einziges Grundstück im Gartenbereich einen Stellplatz bzw. gleich mehrere Stellplätze für 5 oder mehr Fahrzeuge, ist das denn überhaupt zulässig, gibt es einen Bebauungsplan? Grundsätzlich ist anzumerken, das unmittelbar vor dem Haus meines Erachtens genügend Platz für Stellplätze ist, ohne die Straße zu blockieren, warum wird diese Lösung nicht Forciert anstatt der untypischen Lösung mit Parkplätzen bzw. Stellplätzen im Garten? Auch Herrn XXX (= Antragsteller) wäre diese Lösung nach Rücksprache viel lieber als die Planung im Garten. Bitte halten Sie mich über den Fortgang der Planung auf dem Laufenden um ggf. über meinen Anwalt einen offiziellen Einspruch / Widerspruch gegen das Bauvorhaben zu senden.
Zu dieser Einwendung wird von Seiten der Verwaltung angemerkt, dass für eine Positionierung der erforderlichen Stellplätze vor dem Wohnhaus kein ausreichender Platz vorhanden ist. Eine entsprechende Planung wurde vom Antragsteller eingereicht und wieder zurückgenommen, da die erforderliche Stellplatztiefe von 5,00 Metern nicht erreicht werden konnte. Zudem muss jeder Stellplatz einzeln anfahrbar sein (keine Aneinanderreihung hintereinander).
Auf den Grundstücken Birkenweg 3 und Kreuzweg 3, beide ebenfalls im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg“, wurden in der Vergangenheit Garagen an der hinteren Grundstücksgrenze („im Gartenbereich“) mit einer Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze genehmigt. Deren Zufahrten verlaufen ebenfalls unmittelbar entlang der Grundstücksgrenze.
Von Seiten der Verwaltung werden die erforderlichen Befreiungen aus städtebaulicher Sicht als vertretbar angesehen. Der Bebauungsplan „Kreuzweg“ gibt keine Begrenzung der Anzahl der Wohneinheiten vor.
Diskussionsverlauf
Im Gremium wurde konstruktiv über das Vorhaben diskutiert. Insbesondere der Grad der Versiegelung durch die nachzuweisenden Stellplätze wurde von einigen Räten kritisch gesehen. Das Vorhaben weist eine GRZ von 0,6 (Nebenanlagen und Hauptgebäude) auf.
Da die Stellplätze den Wohnungen dienen, wird auch keine unzumutbare Belastung erwartet. Allerdings ist es wünschenswert, dass der Antragsteller die Stellplätze und die Zufahrt qualitätvoll (viel Eingrünung, auch entlang der Grundstückgrenze) ausführt. Die Anzahl der Wohneinheiten in der vorhandenen Bestandskubatur (Größe des Gebäudes) wurde überwiegend unproblematisch beurteilt.
Beschluss
Der Bau -und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen und die Befreiungen vom Bebauungsplan „Kreuzweg“ zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
zum Seitenanfang
7. Informationen und Anfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
informativ
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Bauanträge in der laufenden Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
informativ
|
7.1 |
Sachverhalt
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und einer Gewerbeeinheit, Untere Stadt 6, Fl.Nr. 184/0 und 185/0, Gemarkung Vilsbiburg.
Das bisherige Gebäude wurde bereits abgebrochen. Die Verwaltung hatte hier im Vorfeld einen gemeinsamen Ortstermin mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, dem Landratsamt Landshut Sachgebiet Denkmalschutz und den Antragstellern wahrgenommen. In der Gewerbeeinheit sollen Büro- und Verwaltungsräume untergebracht werden. Das Bauvorhaben steht im Einklang mit der städtischen Sanierungssatzung und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Innenstadt“.
zum Seitenanfang
7.2. Anfragen StR Anzeneder und StRin Feß - AB 34
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
informativ
|
7.2 |
Sachverhalt
StR Anzeneder fragt an, wieso an den Treppenanlagen „Am Sonnenhang“ Sperrgitter aufgestellt wurden. Die Sperrgitter werden regelmäßig beiseitegestellt und die Treppenanlagen werden dennoch benutzt. Es ist bereits ein Schild „Benutzung auf eigene Gefahr…“ angebracht – wieso werden dann zusätzlich Sperrgitter aufgestellt?
StR Anzeneder fragt weiterhin an, wie die Entscheidung über den eingereichten Antrag „Geschwindigkeitsbegrenzung Kreuzung Geratspoint/ Staatsstraße auf 70km/h“ erfolgt ist. Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes bittet er um Vorstellung im nächsten BUA.
StRin Feß weist darauf hin, dass das Bankett entlang der neu sanierten Straße nach Thalham sehr tief sitzt. Sie bittet um Überprüfung und um Auffüllung des Banketts.
zum Seitenanfang
7.3. Anfrage StR Hiller - AB 33
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
12.12.2022
|
ö
|
informativ
|
7.3 |
Sachverhalt
StR Hiller weist darauf hin, dass an der Baustelle „Kindergarten Burger Feld“ eine große Menge Isolierungsmaterial schon einige Monate draußen gelagert wurde. Er möchte wissen, wieso so viel vorher bestellt wurde und die so lange draußen stehen muss.
Datenstand vom 15.12.2022 15:25 Uhr