Datum: 04.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:50 Uhr bis 22:16 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Gestaltung Balkspitz (Leader-Programm)
2 Bebauungsplan "Goben Deckblatt 4" - Billigungsbeschluss
3 Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Satzungsbeschluss
4 Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 5" - Billigungsbeschluss
5 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Sportboden Turnhalle
6 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Prallwände Turnhalle
7 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Bodenbeläge
8 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten
9 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Schlosserarbeiten
10 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Malerarbeiten
11 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Nachtrag LED-Beleuchtung
12 Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Nachtrag Metallbauarbeiten (Fenster)
13 Baugebiet Am alten Sportplatz Haarbach BAII - Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet
14 Trennvorhanganlage in der Vilstalhalle
15 Antrag auf isolierte Befreiung - Ralph Waldbauer, neben Geigelsteinstr. 6, FlNr. 247/89, Gem. Wolferding - Errichtung eines Doppelcarports
16 Antrag auf Vorbescheid - Anton Lobmeier, Hauptstraße, FlNr. 190/1, Gem. Wolferding - Neubau einer PKW Unterstellhalle
17 Antrag auf Vorbescheid - Markus Krüger, Schwalbenholzstr. 11, FlNr. 25/111, Gem. Gaindorf - Errichtung eines überdachten PKW Stellplatzes
18 Antrag auf Vorbescheid - Arno von Roennebeck, Finkenstraße 1, FlNr. 628/-, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgaragen
19 Antrag auf Vorbescheid - ALDI GmbH & Co. KG, Ohmstr. 4, FlNr. 1360, Gem. Vilsbiburg - Umbau der ALDI-Filiale mit Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Umbau Parkplatz
20 Informationen

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1. Gestaltung Balkspitz (Leader-Programm)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Bezüglich der Gestaltung des Balkspitzgeländes in Vilsbiburg wurde im Januar 2017 eine Anfrage auf Zuweisung von Mitteln aus dem EU-Förderprogramm „LEADER“ gestellt. In der Steuerkreissitzung am 01.02.2017 wurde einstimmig beschlossen, dass das Projekt in Vilsbiburg weiterentwickelt und als LEADER-Projekt gefördert werden soll.

Von den Stadträtinnen Pollner und Floegel, sowie dem Seniorenbeauftragten Herrn Dybdahl-Müller wurde ein erster Vorschlag erarbeitet.

Frau Pollner und Frau Floegl stellen den Vorschlag vor.

Diskussionsverlauf

Frau Pollner stellt die einzelnen geplanten Vorhaben zur Gestaltung des Balkspitz mittels einer Präsentation (siehe Anlage) vor. Die verwendeten Anlagen sollen preiswert und naturnah ausgestaltet werden.

Frau Floegl erklärt weiterhin, dass die Ausführung in Robinie & Eiche mit Stahlseilen erfolgen soll. Die Vorhaben seien wartungsfrei und bereits mit dem Wasserwirtschaftsamt abgesprochen – durch die Errichtung darf keine Sperre entstehen, die den Abfluss des Wassers behindern könnte.
Die Errichtung der Brücke könnte ebenfalls über das LEADER-Programm beantragt werden. Alternativ könne ein Zuschuss bei der Städtebauförderung angefragt werden. Wichtig sei es nur, dass die Brücke bereits in der gesamten Planung mit berücksichtigt wird.
Die Baukosten und Kosten für die Geräte liegen geschätzt bei etwa 54.000 €. Davon könne 50% durch das LEADER Programm übernommen werden.

Für die Brücke wurde ein Modell gefunden, die bereits im fertigen Zustand aufgestellt wird und dessen Materialkosten bei etwa 75.000 € - 100.000 € liegen würden. Die Auflagerkosten seien dabei noch nicht im Angebot dabei.

Frau Floegl teilt ebenso mit, dass bereits Sponsoren für die Tische & Bänke gefunden wurden. Ein Sponsor würde sogar den Strand baggern.

Frau Koj erkundigt sich, weshalb das vorgestellte Brückenmodell des WWA mit Kosten i.H.v. 800.000 € veranschlagt wurde.

Herr Haider erklärt, dass es sich dabei um eine hochwasserfreie Brücke handelt. Die Brücke muss allerdings nicht hochwasserfrei ausgeführt werden.

Herr Anzeneder äußert, dass die Errichtung der Brücke ein Thema für den Stadtrat sei und über diese nicht im Bau- und Umweltausschuss beschlossen werden soll .
Ebenso fragt er an, ob die Kosten bereits belegt sind oder ob eine Nachberechnung erforderlich sein wird.

Frau Floegl erklärt, dass die Kosten für die Gerätschaften verifiziert sind, die Bauhofkosten zur Errichtung allerdings nur geschätzt wurden.

Herr Binner gibt an, dass beim LEADER eine Summe von 62.000€ angefragt wurde.

Beschluss

Die vorgestellte Planung soll als Grundlage für die Beantragung des LEADER-Programmes beim Landratsamt Landshut verwendet werden. Ebenso sind die Haushaltsmittel für 2018 in Höhe von 62.000 € bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bebauungsplan "Goben Deckblatt 4" - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 13.02.2017 wurde über den Antrag auf Vorbescheid der Schaumeier Wohn- und Gewerbebau GmbH entschieden. Im Einvernehmen mit dem Landratsamt Landshut soll nun zur Sicherstellung der städtebaulichen Entwicklung für diesen Bereich ein Deckblatt des Bebauungsplans „Goben“ aufgestellt werden.

Der Aufstellungsbeschluss wurde am 17.07.2017 in der Stadtratssitzung gefasst.

Herr Bauer, Büro KomPlan, wird den Bebauungsplan vorstellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Goben Deckblatt 4“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Bebauungsplan "Seniorenzentrum Herrnfelden" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung wurde die erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB beschlossen, da die Änderung der Art der baulichen Nutzung die Grundzüge der Planung berührt. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme wurden auf zwei Wochen angemessen verkürzt.

Herr Bauer, KomPlan, wird den Bebauungsplan mitsamt den eingegangenen Abwägungsvorschlägen vorstellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger – und Fachstellenbeteiligung zu dem Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Bebauungsplan „Seniorenzentrum Herrnfelden“ unter Berücksichtigung der Abwägungen gemäß §10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 5" - Billigungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Achldorf Deckblatt 5“ wurde in der Stadtratssitzung am 21.06.2017 gefasst.

Herr Längst, Büro Längst & Voerkelius, stellt den Entwurf des Bebauungsplanes vor.

Diskussionsverlauf

Frau Feß und Herr Hiller kritisieren die schlechte Ausrichtung der Gebäude und die fehlende Gartennutzung für die Reihenhausanlage im Osten. Ebenso bemängeln sie die Aussicht der Reihenhausanlage im Osten auf die Carportdächer.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungsplanes „Achldorf Deckblatt 5“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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5. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Sportboden Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

In einem offenen Verfahren gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote für die Ausführung des Turnhallenbodens eingeholt.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 9 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 17.08.2017 lagen dem Stadtbauamt 8 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Becker, Berlin                                                31.788,88 €
  2. Fa. EUROPS Gmbh, Westerkappeln
  3. Fa. Hoppe, Holzgerlingen
  4. Fa. Sportboden-Systeme, Osnabrück
  5. Fa. Wagner, Uder
  6. Fa. Wilms, Wiesentheid
  7. Fa. Hamberger GmbH, Stephanskirchen
  8. Fa. WSB GmbH, Warendorf



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 32,15% den Ansatz des vom Architekturbüro HOEWI vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten. Ebenso wurde die Zuverlässigkeit der Fa. Becker geprüft.

Für das Gesamtprojekt Sanierung Mittelschule sind Mittel in Höhe von 16.100.000 € angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                01.02.2018
Fertigstellung der Gesamtleistung:                01.04.2018

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Becker, Berlin, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.08.2017, mit der Ausführung des Sportbodens der Turnhalle, im Zuge der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Prallwände Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

In einem offenen Verfahren gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote für die Ausführung der Prallwände in der Turnhalle eingeholt. Die Arbeiten umfassen die Ausführung der Wandverkleidungen in der gesamten Turnhallenabwicklung.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 9 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 17.08.2017 lagen dem Stadtbauamt 5 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Braun GmbH, Haiterbach                                76.407,52 €
  2. Fa. Diaplan GmbH, Freilassing
  3. Fa. VHB GmbH, Memmingen
  4. Fa. Ries GmbH, Alerheim
  5. Fa. Kneitschel GmbH, Binzwangen



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 30,08% den Ansatz des vom Architekturbüro HOEWI vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten. Ebenso wurde die Zuverlässigkeit der Fa. Braun geprüft.

Für das Gesamtprojekt Sanierung Mittelschule sind Mittel in Höhe von 16.100.000 € angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                01.02.2018
Fertigstellung der Gesamtleistung:                01.04.2018

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Braun GmbH, Haiterbach, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.08.2017, mit der Ausführung der Prallwände der Turnhalle, im Zuge der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Bodenbeläge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

In einem offenen Verfahren gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote für die Ausführung der Bodenbelagsarbeiten eingeholt. Die Arbeiten umfassen sämtliche Böden des Schultraktes und des Sporttraktes mit Ausnahme der Aula, Treppenhäuser, Sporthalle und des Schwammbadbereichs.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 14 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 17.08.2017 lagen dem Stadtbauamt 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Holschbach GmbH, Morsbach                                250.885,63 €
  2. Fa. Bodentechnik Rigas, Landsberg / Lech
  3. Fa. Scheler GmbH, Greiz
  4. Fa. Lohmar, Hameln
  5. Fa. Funk GmbH, Lohmen
  6. Fa. Hermes GmbH, Schwarzhofen
  7. Fa. Meyer Lies GmbH, Mansfeld



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 31,74% den Ansatz des vom Architekturbüro HOEWI vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten. Ebenso wurde die Zuverlässigkeit der Fa. Holschbach geprüft.

Für das Gesamtprojekt Sanierung Mittelschule sind Mittel in Höhe von 16.100.000 € angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                08.01.2018
Fertigstellung der Gesamtleistung:                23.03.2018

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Holschbach GmbH, Morsbach, auf Grundlage ihres Angebotes vom 16.07.2017, mit der Ausführung der Bodenbelagsarbeiten, im Zuge der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Trockenbauarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

In einem offenen Verfahren gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote für die Ausführung der Trockenbauarbeiten eingeholt. Die Arbeiten umfassen die Errichtung von Wänden, Decken und Akustikdecken im Schultrakt als auch im Sporttrakt.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 18 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 22.08.2017 lagen dem Stadtbauamt 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Gruber-Innenausbau, Rötz/Bernried                        589.842,54 €
  2. Fa. Baierl & Demmelhuber, Töging
  3. Fa. Kramhöller, Plattling
  4. Fa. AST-Sommer, Kirchdorf a. Inn
  5. Fa. WeWoRe, Altheim
  6. LINDNER AG, Arnsdorf
  7. Fa. Anton Burghofer, Mitterskirchen        aus formalen Gründen ausgeschlossen



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 13,36% den Ansatz des vom Architekturbüro HOEWI vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule  angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                09.10.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                31.01.2018

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Gruber Innenausbau, Rötz/Bernried, auf Grundlage ihres Angebotes vom 18.08.2017, mit der Ausführung der Trockenbauarbeiten, im Zuge der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg, zu beauftragen.        

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Schlosserarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

In einem offenen Verfahren gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) werden Angebote für Schlosserarbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule eingeholt. Die Schlosserarbeiten umfassen die Ertüchtigung der bestehenden Treppengeländer gemäß der aktuell geltenden Vorschriften und die Herstellung neuer Treppengeländer im Turnhallentrakt.

Submissionstermin für dieses offene Verfahren ist der 08.09.2017.
Die Auftragsvergabe soll spätestens am 25.09.2017 erfolgen.
Der Beginn der Ausführung ist momentan auf 16.10.2017 terminiert.

Die Angebotssumme des durch das Architekturbüro HOEWI bepreisten Leistungsverzeichnis endet auf ca. 46.000 € brutto.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                16.10.2017
Fertigstellung der Leistung:                        24.11.2017

Diskussionsverlauf

Herr Anzeneder möchte die Auftragsvergabe erneut in der BUA Sitzung behandeln, wenn nach Prüfung eine wesentliche Überschreitung vorliegt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss ermächtigt die Verwaltung, den in der Rangliste ersten Bieter der Submission am 08.09.2017, nach technischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung des Angebotes, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Malerarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

In einem offenen Verfahren gemäß VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) wurden Angebote für Maler- und Lackierarbeiten im Rahmen der Sanierung der Mittelschule eingeholt. Diese Arbeiten umfassen das Malen der Wände, Lackieren der Geländer in Treppenhäusern und Aula sowie das Lackieren der Türzargen und Brandschutztüren.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 12 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 29.08.2017 lagen dem Stadtbauamt 10 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Hirsch, München                                                91.997,19 €
  2. Fa. Hölzel, Wedau
  3. Fa. Antrobau, Landau / Isar
  4. Fa. Dallinger, Marzling
  5. Raatz, München
  6. Fa. MMD GmbH, München
  7. Fa. Gebel, Hengersberg
  8. Fa. Kröll, Neumarkt St.Veit
  9. Fa. Rebl, Landau / Isar
  10. Fa. Galle, Schweinfurt



Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 56,53% den Ansatz des vom Architekturbüro HOEWI vor dem Versand bepreisten Leistungsverzeichnis.

Das Architekturbüro HOEWI hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 6.000.000 € für das Projekt Sanierung Mittelschule  angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                09.10.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                28.02.2018

Diskussionsverlauf

Herr Hiller erkundigt sich, ob bei dem eingereichten Angebot alle erforderlichen Arbeiten eingeschlossen sind.

Herr Binner erläutert, dass bei der Ausschreibung alle erforderlichen Arbeiten angegeben wurden. Auf diese Ausschreibung wurde dann das Angebot abgegeben.
Die Firma hat ebenfalls die erforderlichen Nachweise über die Leistungsfähigkeit abgegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den in der Rangliste ersten Bieter der Submission am 29.08.2017, nach technischer, rechnerischer und wirtschaftlicher Prüfung des Angebotes, mit der Ausführung der Maler- und Lackierarbeiten für die Sanierung der Mittelschule zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Nachtrag LED-Beleuchtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg wurden die Elektroinstallationsarbeiten mit Brandmeldeanlage nach VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) ausgeschrieben. Die Submission erfolgte am 10.05.2016. Am 06.06.2016 wurde durch den Bau- und Umweltausschuss der Auftrag an die Fa. Brandhuber Elektro GmbH, Neuötting vergeben.

Im ursprünglichen Leistungsumfang ist auch die Lieferung und Montage der Deckenleuchten enthalten. Hier wurden damals herkömmliche Lichtbandleuchten mit T5-Leuchtstoffröhren als Leuchtmittel ausgeschrieben.
Das Stadtbauamt sieht dieser Art der Ausführung aus folgenden Gründen mit Bedenken entgegen.

  1. Laut Aussagen mehrerer Leuchtenhersteller gibt es für Leuchten, welche mit konventionellen Leuchtmitteln bestückt sind, keine Garantie für eine mittel- oder langfristige Ersatzteilversorgung.

  2. Eine moderne LED-Beleuchtung ist langlebiger und energiesparender als eine herkömmliche Beleuchtung mit T5-Röhren. In einer Wirtschaftlichkeitsberechnung durch das Ingenieurbüro COPLAN AG wurde eine Amortisationszeit von ca. 10 Jahren errechnet. Darüber hinaus beträgt die Einsparung bei der CO²-Emmisions pro Jahr ca. 54%.

  3. Ein späterer Wechsel der Leuchtmittel von T5-Röhren auf LED-Leuchtmittel ist nicht möglich, da diese Lampentypen verschiedene Geometrien in der Reflektortechnik aufweisen und dann die geforderten Lichtkennwerte nicht mehr nachgewiesen werden können.


Laut Nachtragsangebot der Fa. Brandhuber treten bei einem Wechsel der Beleuchtung zusätzliche Kosten in Höhe von 41.231,13 € brutto auf. Der Entfall der herkömmlichen Leuchten im ursprünglichen Leistungsverzeichnis ist bereits gegengerechnet.

Das Nachtragsangebot wurde durch das Ingenieurbüro COPLAN AG technisch und wirtschaftlich geprüft.
Das Stadtbauamt hat das Nachtragsangebot auf Plausibilität und Wirtschaftlichkeit geprüft und empfiehlt die Beauftragung des Nachtrags der Fa. Brandhuber.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Brandhuber, Neuötting, mit der Ausführung der Leuchten (nur Leuchtmittel, nicht die gesamte Lampe) in LED-Technik, auf Grundlage Ihres Nachtragangebotes mit Prüfung vom 23.08.2017 zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Sanierung Mittelschule Vilsbiburg - Auftragsvergabe Nachtrag Metallbauarbeiten (Fenster)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 12

Sachverhalt

Im Rahmen der Sanierung der Mittelschule Vilsbiburg wurden die Metallbauarbeiten (Fenster und Türen) nach VOB/A Abschnitt 2 (EU-weit) ausgeschrieben. Am 18.07.2016 wurde durch den Bau- und Umweltausschuss der Auftrag an die Fa. Neumayr Heigh Tech Fassaden, Eggenfelden, vergeben.

Auf Grund der statischen Voruntersuchungen und der Erkenntnis aus den statischen Bestandsunterlagen war geplant, die Fenster auf die bestehende Vorsatzschale aus Klinker auf zusetzten. Während der Bauphase, nachdem das Fassadengerüst aufgestellt und weitere Untersuchungen in statischer Hinsicht durchgeführt wurden, stellte man fest, dass die bestehende Klinkervorsatzschale nicht wie in den früheren Ausführungsunterlagen hergestellt wurde. Daraufhin erfolgte eine neue Bewertung hinsichtlich der Standsicherheit mit dem Ergebnis, dass die neuen Fenster nicht mehr auf der bestehenden Klinkerfassade aufgelagert werden können. Hieraus ergibt sich die statische Notwendigkeit einer Befestigung/Verankerung der Fenster an den bestehenden, tragenden Außenwänden. Dies erfolgt über spezielle Befestigungsbleche aus Stahlblechwinkeln. Diese zwingend notwendige Leistung ist nicht im Umfang der bisherigen Beauftragung enthalten und bedarf deshalb eines Nachtrages.

Laut Nachtragsangebot der Fa. Neumayr betragen die Mehrkosten 60.156,94 € brutto.
Die Kosten der entfallenden Befestigung aus dem Urangebot sind bereits gegengerechnet.

Das Architekturbüro HOEWI hat das Nachtragsangebot auf die technische Notwendigkeit und die Wirtschaftlichkeit hin überprüft.
Das Stadtbauamt hat den Nachtrag auf Plausibilität geprüft. Ein planerisches Versäumnis liegt nicht vor. Das Stadtbauamt empfiehlt die Beauftragung.

Diskussionsverlauf

Herr Anzeneder erkundigt sich, wer hier die Verantwortung für die Mehrkosten trägt. Es sei sehr viel Zeit und Geld in eine stati sche Vorprüfung investiert worden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Firma Neumayr High Tech Fassaden, Eggenfelden, auf Grundlage des Nachtragangebotes vom 17.07.2017 mit der Ausführung zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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13. Baugebiet Am alten Sportplatz Haarbach BAII - Auftragsvergabe Erschließung Baugebiet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 13

Sachverhalt

In einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 (national) wurden Angebote zur Durchführung der Erschließungsarbeiten des Baugebiets eingeholt.
Die Leistung beinhaltet die Errichtung der Kanalisation, der Wasserversorgungsleitungen und der Verkehrsanlagen.

Die Vergabeunterlagen wurden von mind. 16 Firmen abgerufen.

Zur Submission am 22.08.2017 lagen dem Stadtbauamt 7 Angebote vor.

Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:


  1. Fa. Breiteneicher, Vilsbiburg                                        521.483,05 €
  2. Fa. HABAU, Perg, Österreich
  3. Fa. Hübl, Velden/Vils
  4. Fa. Brandl, Neufraunhofen
  5. Fa. Kellhuber, Eggenfelden
  6. Fa. Strabit, Wörth a.d. Isar
  7. Fa. Streicher, Deggendorf


Die geprüfte Angebotssumme des günstigsten Bieters unterschreitet um 23% den Ansatz der vom Ingenieurbüro Preiss & Schuster vor dem Versand erstellten Kostenberechnung.

Das Ingenieurbüro Preiss & Schuster hat die  Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.

Auftragsanteil Kanal und Straßenbau:        456.869,27 € brutto
Auftragsanteil Wasserversorgung:                  64.613,78 € brutto        
Die Wasserversorgung wird im Namen und auf Rechnung der Stadtwerke Vilsbiburg erstellt.

Im Haushalt 2017 sind Mittel in Höhe von 828.000 € für das Projekt Baugebiet Haarbach „Alter Sportplatz BA II“ angemeldet und stehen somit in ausreichender Höhe zur Verfügung.

Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:

Beginn der Arbeiten vor Ort:                11.09.2017
Einzelfrist Tiefbau:                                22.12.2017
Fertigstellung der Gesamtleistung:                18.05.2018

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, die Fa. Breiteneicher, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.08.2017, mit der Ausführung der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet Haarbach „Alter Sportplatz BA II“ zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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14. Trennvorhanganlage in der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 14

Sachverhalt

Aufgrund technischer Mängel wurde 2016 eine der beiden Trennvorhanganlagen in der Vilstalhalle repariert. Von der Firma wurde als eine wesentliche Ursache für die erforderlichen Maßnahmen genannt, dass durch die unterschiedlichen Längen - und damit auch unterschiedlichen Gewichte des Trennvorhangs - dieser über lange Zeit ungleichmäßig geführt wurde. Die Firma hatte daher empfohlen den seitlichen, trapezförmigen Vorhangbereich vom restlichen abzutrennen.

Nach Durchführung der Reparatur mit Abtrennung des seitlichen Vorhangbereiches gab es vereinzelte Beschwerden von Nutzern über eine höhere Schallübertragung zwischen den beiden betroffenen Hallenbereichen. In der Bau- und Umweltausschusssitzung vom 08.05.2017 wurde angeregt einen Lösungsvorschlag zu finden.

Da ein wesentlicher Auslöser der technischen Probleme des Trennvorhanges die gemeinsame Führung von dem Hauptvorhang über dem Sportbereich und dem trapezförmigen Nebenvorhang über den Tribünen war, müsste ein eigenständig geführter neuer Vorhang über den Tribünen, mit separatem Motor und separater Elektroverteilung, errichtet werden.

Die ausführende Fachfirma wurde um ein Kostenangebot gebeten. Dieses liegt nur vor und ist mit 14.875,00 € (brutto) beziffert. Dazu käme noch die Elektroinstallation, die auf ca. 3.000 € geschätzt wurde.

Aus Sicht der Verwaltung sollte diese Maßnahme nicht ausgeführt werden, da die Kosten nicht im Verhältnis zum erwarteten Nutzen stehen.

Der zweite Trennvorhang ist noch im ursprünglichen Zustand - also ohne seitliche Abtrennung im Tribünenbereich. Durch geeignete organisatorische Maßnahmen bei der Belegung der drei Hallenteile sollte auf einfache Art und Weise eine Reduzierung der gegenseitigen Störungen geschaffen werden können.

Diskussionsverlauf

Herr Hiller möchte wissen, ob schon mit dem TSV gesprochen wurde, ob eine Reduzierung der Störungen durch organisatorische Maßnahmen tatsächlich erfolgen kann.

Herrn Eggemann, Vorstand des TSV, wurde das Rederecht erteilt. Er äußert, dass bislang noch keiner aus der Verwaltung mit ihm gesprochen hätte. Eine Reduzierung der Störung durch eine organisatorische Umverteilung der Kurse sei nicht zielführend, da zu viele unterschiedliche Kurse und Sparten mit unterschiedlichen Lärmentwicklungen trainieren.

Frau Koj teilt mit, dass in der Sitzung am 05.09.2016 zwar von Reparaturen an der Mechanik Kürzen des Trennvorhangs die Rede gewesen sei. Jedes Mitglied habe aber die horizontale und nicht die vertikale Kürzung darunter verstanden. Bei einem Kenntnisstand der vertikalen Kürzung wäre eine positive Beschlussfassung nicht erfolgt.

Es besteht Einigkeit darüber, die Beschlussfassung zurückzustellen. Ebenso soll ein Ortstermin zur Besichtigung vereinbart werden.

Herr Eggemann äüßert noch, dass hier eine stetigere Begutachtung erforderlich sei, um die Lärmentwicklung bei unterschiedlichen Sportarten beurteilen zu können. Es wäre dadurch sinnvoller, wenn sich die Stadträte einzeln zu unterschiedlichen Zeiten und unterschiedlichen Tagen ein Bild von der Situation machen würden.

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15. Antrag auf isolierte Befreiung - Ralph Waldbauer, neben Geigelsteinstr. 6, FlNr. 247/89, Gem. Wolferding - Errichtung eines Doppelcarports

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 15

Sachverhalt

Der Bauherr möchte auf der FlNr. 247/89, Gem. Wolferding einen Doppelcarport errichten. Die Flur-Nr. befindet sich zur Hälfte im Eigentum der Stadt Vilsbiburg.

Der Bauherr hat zwei mögliche Ausführungen zur Wahl gestellt:

Ausführung a)
Material:                Aluminium
Dachform:                SD mit DN ~ 5°
Abmessungen:        5,18m x 5,06m x 2,68m (26,21m²)  inkl. Dachüberstände

Ausführung b)
Material:                Holz
Dachform:                FD mit DN ~ 3°
Abmessungen:        6,11m x 6,04m x 2,58m/2,43m (vorne/hinten) (36,9m²) inkl. Dachüberstände

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich der rechtskräftigen Bebauungspläne „Achldorf“ und  „Achldorf DB2“. Dieses Deckblatt umfasst den Bereich „junges Wohnen“ (Pz. 10 – 61).
Im ursprünglichen Bebauungsplan waren Carportflächen (Pz. 249 – 260) ausgewiesen. Mit der Deckblattänderung Nr.2 hat man die Festsetzung „CA“ (Carports) durch die Festsetzung „STP“ (Stellplätze) ersetzt. Grund war die einheitliche Gesamtansicht im Bereich „Junges Wohnen“.

Der Bauherr benötigt eine Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Achldorf DB 2“ zur Errichtung eines Carports. Die Begründung zur damaligen Deckblattänderung ist in der Anlage beigefügt.

Das Gremium wird um die Entscheidung gebeten, ob die einheitliche Gesamtansicht der Stellplatzflächen einen Grundzug der Planung darstellt.

Sollte dies der Fall sein, kann die Befreiung nicht erteilt werden. Sofern eine Durchmischung mit CA und STP erlaubt sein soll, kann dem Bauherren die Befreiung erteilt werden. Da der Bebauungsplan „Achldorf DB2“ lediglich die Änderung der Stellplatzflächen umfasst, wird er damit obsolet und kann nicht mehr durchgesetzt werden. Es gilt damit der Bebauungsplan „Achldorf“ und „Achldorf DB1“ weiter.

Diskussionsverlauf

Es besteht Einigkeit darüber, die Beschlussfassung zurückzustellen.
Zunächst soll die Umgebung in Augenschein genommen und bereits vorhandene Referenzobjekte aufgelistet werden.

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16. Antrag auf Vorbescheid - Anton Lobmeier, Hauptstraße, FlNr. 190/1, Gem. Wolferding - Neubau einer PKW Unterstellhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt im Rahmen eines Vorbescheides die Errichtung einer PKW Unterstellhalle (ca. 600 m²) mit ca. 15 Stellplätzen zur unbefristeten saisonalen Vermietung (siehe Beiblatt).

Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und beurteilt sich gem. §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben, da weder eine Privilegierung noch eine Teilprivilegierung vorliegt.



Sonstige Vorhaben können demzufolge im Einzelfall zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung von öffentlichen Belangen ist allerdings dann schon gegeben, wenn das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht. Dies ist hier der Fall. Der Flächennutzungsplan legt für diesen Bereich landwirtschaftliche Nutzfläche fest.

Bauplanungsrechtlich kann dem Vorhaben daher nicht zugestimmt werden.

Diskussionsverlauf

Herr Hiller legt einen Katasterauszug des Vermessungsamtes Landshut vor (siehe Anlage), der für diesen Bereich Industrie- und Gewerbefläche vorsieht.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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17. Antrag auf Vorbescheid - Markus Krüger, Schwalbenholzstr. 11, FlNr. 25/111, Gem. Gaindorf - Errichtung eines überdachten PKW Stellplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 17

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Errichtung eines überdachten PKW Stellplatzes mit einer Länge von 22,20m und einer Breite von 8,70m.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Süd-West“. Dieser legt in seinem Geltungsbereich Baugrenzen fest.

Das geplante Vorhaben liegt weit außerhalb der Baugrenzen. Zudem wird das festgesetzte Sichtdreieck beeinträchtigt.
Die Erteilung der Befreiung gem. §31 Abs. 2 BauGB ist städtebaulich nicht vertretbar.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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18. Antrag auf Vorbescheid - Arno von Roennebeck, Finkenstraße 1, FlNr. 628/-, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Doppelgaragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Bauherr möchte ein Zweifamilienhaus mit zwei Doppelgaragen errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Goben“.


Im Rahmen des Vorbescheides möchte der Bauherr wissen, ob für nachfolgende Befreiungen das Einvernehmen erteilt werden kann:

1. Bebauung mit E+I+D (BPlan: E+I)

2. Dachneigung mit 35° (BPlan: 25 – 30°)

3. Kniestock mit 35 cm (BPlan: Kniestock unzulässig)

4. Bebauung außerhalb Baufenster

Zu den Befreiungen Nrn. 1 – 3 kann das Einvernehmen erteilt werden.

Das Einvernehmen zu Nr. 4 ist rechtlich jedoch kritisch zu beurteilen. Der neue Hauptbaukörper mit einer Größe von etwa 15 m x 12,49 m liegt vollständig außerhalb der festgesetzten Baugrenzen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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19. Antrag auf Vorbescheid - ALDI GmbH & Co. KG, Ohmstr. 4, FlNr. 1360, Gem. Vilsbiburg - Umbau der ALDI-Filiale mit Erweiterung der Verkaufsfläche sowie Umbau Parkplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö beschließend 19

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Erweiterung der Verkaufsfläche und den Umbau der ALDI Filiale. Im Rahmen des Vorbescheides soll entschieden werden, ob die geplante Erweiterung der Verkaufsfläche bauplanungsrechtlich zulässig ist.

Verkaufsfläche Bestand:        1.024 m²
Verkaufsfläche NEU:                1.269 m²
Erweiterung um:                245 m²

Das von der Stadt beschlossene Einzelhandelskonzept ist eine informelle Planung i.S.v. §1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB. Sie zielt auf eine (interne) Selbstbindung der Stadt. Unmittelbare rechtliche Außenwirkung hat sie nicht. Einzelhandelskonzepte schaffen kein Baurecht und entziehen auch keines. Das Einzelhandelskonzept der Stadt Vilsbiburg ist aber sehr wohl bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen (Selbstbindung). Daher zieht sich das Einzelhandelskonzept der Stadt Vilsbiburg wie ein roter Faden durch den Bebauungsplan „GE West“ mit seinen Deckblattänderungen.
Für die Ansiedlung eines Fachmarktzentrums für Einzelhandel wurden die Bebauungspläne „GE West DB1“ und „GE West DB2“ aufgestellt (Rechtskraft: Dez. 2004). Im Deckblatt Nr. 4 wurden die veränderten Gegebenheiten auf Grund des Ansiedlungswunsches eines Lebensmitteldiscountmarktes planerisch umgesetzt (SO mit Zweckbestimmung Lebensmitteldicounter bis 900m² Verkaufsfläche). Mit der Deckblattänderung Nr. 6 wurde die zulässige Verkaufsfläche auf 1.020m² erhöht.

Nun möchte der Bauherr die Verkaufsfläche um weitere 245 m² erhöhen und hat im Rahmen des Vorbescheidantrags die Befreiung von der textlichen Festsetzung Nr. 1.2 des Bebauungsplanes „GE West DB 6“ beantragt.

Aus Sicht der Verwaltung kann die Befreiung und das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben nicht erteilt werden. Der Bebauungsplan ist mit einer Änderung anzupassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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20. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.09.2017 ö informativ 20
Datenstand vom 11.01.2018 13:44 Uhr