Datum: 23.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßen- und Wegerecht
1.1 Widmung einer Ortsstraße (Maybachstraße) im Gewerbegebiet Süd-West und „An der Industriestraße“
1.2 Neuordnung der Ortsstraßen Schulstraße und Sportplatzstraße in Haarbach
1.3 Widmung der Stichstraße Fl.Nr. 1932/1 Gemarkung Vilsbiburg an der Frontenhausener Straße zur Ortsstraße
1.4 Hinzuwidmung einer Stichstraße zur Ortsstraße Adalbert-Stifter-Straße
1.5 Hinzuwidmung einer Stichstraße zur Ortsstraße Gobener Straße
1.6 Teilumstufung der Gemeindeverbindungsstraße Achldorf-Kögleck-Schußreit zur Ortsstraße bei Achldorf
1.7 Teilumstufung der Gemeindeverbindungsstraße Schnedenhaarbacher Straße zur Ortsstraße im Bereich Haarbach
2 Beauftragung eines Kanalsanierungskonzeptes
3 Kindertagesstätte Burger Feld II - Beauftragung Nachträge Holzbau
4 Baurecht
4.1 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes & einer Absturzsicherung - Kastanienweg 32, Fl.Nr. 343/15, Gemarkung Vilsbiburg
4.2 Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Fallschutzzaunes - Bergstraße 47a, Fl.Nr. 343/22, Gemarkung Vilsbiburg
4.3 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager und Maschinenhalle - Nähe Urbanstraße, Fl.Nr. 1179/0, Gemarkung Vilsbiburg
4.4 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Dachgaube, einer Außentreppe und eines Carports, Kapellenweg 9, Fl.Nr. 1816/52, Gemarkung Haarbach
5 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
5.1 Anfrage StR Hiller - Baustelle "Kindergarten Burger Feld" - Antwort
5.2 Anfragen StR Anzeneder und StRin Feß - AB 34 - Anwort
5.3 Information - Musikschule mit Veranstaltungssaal
5.4 Anfrage StRin Feß - Salzstreuung auf ungeteerten Wegen
5.5 Bürgeranfrage - Ortsteil Haarbach, Regenrückhaltung und Schlosswirtschaft

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1. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 1
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1.1. Widmung einer Ortsstraße (Maybachstraße) im Gewerbegebiet Süd-West und „An der Industriestraße“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Die in den zwei Bebauungsplänen (GE SÜD-WEST von 1999 und „An der Industriestraße von 2000) gelegene Straße wurde erstellt und vermessen (vgl. VN 301, 303 Gemarkung Gaindorf). Der Straßenname „Maybachstraße“ wurde mit Beschluss von 29.09.1999 vergeben. Die Widmung der neuen Ortsstraße ist noch nachzuholen.

Beschluss

Die in den Bebauungsplänen (GE SÜD-WEST und „An der Industriestraße“) circa 680 m lange befindliche Straße mit Weg Fl.Nr. 25/102 Gemarkung Gaindorf wird gemäß Art. 6 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Maybachstraße“ ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Die Verwaltung wird beauftragt die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Neuordnung der Ortsstraßen Schulstraße und Sportplatzstraße in Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Die Altwidmung der Ortsstraße Schulstraße begann bei der Kr LA 13 und endete in der jetzigen Hofmarkstraße bei den Hausnummern 6 und 7. Die Widmung der Ortsstraße Hofmarkstraße vom 18.07.1988 weist als Anfangspunkt die jetzige Schulstraße aus. Der damalige Teil der Schulstraße der jetzt Bestandteil der Hofmarkstraße ist soll dieser zugewiesen werden. Zusätzlich ist ein Teil der Gemeindeverbindungsstraße nach Ellersberg auf Fl.Nr. 1792/5 Gemarkung Haarbach zur Ortsstraße Schulstraße umzustufen. Die Altwidmung der Ortsstraße Sportplatzstraße begann ebenfalls bei der Kr LA 13 und endete am jetzigen Kapellenweg bei der Hausnummer 3. Die Widmung der Ortsstraße Kapellenweg vom 18.07.1988 weist jedoch als Anfangspunkt die jetzige Sportplatzstraße aus. Der damalige Teil der Sportplatzstraße der jetzt Bestandteil des Kapellenweges ist soll dieser zugewiesen werden. Zusätzlich ist ein Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Tanneter Waldweg auf Fl.Nr. 1871/1 Gemarkung Haarbach ist zur Ortsstraße Sportplatzstraße aufzustufen. 

Beschluss

a. Die doppelt gewidmete Wegstrecke Fl.Nr.1816/23 Gemarkung Haarbach der Ortsstraßen Schulstraße und Hofmarkstraße wird der Ortsstraße Hofmarkstraße zugeordnet. Die ca. 25m lange nordöstliche Teilstrecke der Wegflurnummer 1792/5 Gemarkung Haarbach ab Abzweigung der Ortsstraße Hofmarkstraße wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr.2 BayStrWG als bisheriger Teil der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Ellersberg-Ödwimm als Teil der Ortsstraße Schulstraße umgestuft.
b. Die doppelt gewidmete Wegstrecke Fl.Nr. 1816/28 Gemarkung Haarbach der Ortsstraßen Sportplatzstraße und Kapellenweg wird der Ortsstraße Kappellenweg zugeordnet. Die ca. 40m lange nordöstliche Teilstrecke der Wegflurnummer 1871/1 Gemarkung Haarbach ab Abzweigung der Ortsstraße Kapellenweg wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als bisheriger Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges Tanneter Waldweg als Teil der Ortsstraße Sportplatzstraße aufgestuft. Nachdem sich diese ausgebaute Teilstrecke bereits in der Baulast der Stadt befand ist dafür keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Widmung der Stichstraße Fl.Nr. 1932/1 Gemarkung Vilsbiburg an der Frontenhausener Straße zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Die 1984 vermessene Stichstraße (VN 1026, Gmkg Vilsbiburg) zwischen dem städtischen Bauhof und der Firma Peisl dient als Zufahrt für das Hinterliegergrundstück Fl.Nr. 1935 Gemarkung Vilsbiburg und soll als Ortsstraße gewidmet werden. 

Beschluss

Die ca. 100 m lange Stichstraße Fl.Nr. 1932/1 Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung Frontenhausener Straße (am städtischen Bauhof) bis südwestliches Wegende bei Fl.Nr. 1935 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortstraße „Frontenhausener Straße Stich Fl.Nr. 1932/1 Gemarkung Vilsbiburg“ gewidmet ohne Widmungsbeschränkung. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Hinzuwidmung einer Stichstraße zur Ortsstraße Adalbert-Stifter-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Die im Deckblatt 2 des Bebauungsplanes Schachten dargestellte Stichstraße Fl.Nr. 684/189 Gemarkung Vilsbiburg wurde wohl erst nach 1975 (Widmung der obigen Ortsstraße in zwei Abschnitten) hergestellt. Die ca. 20m lange Stichstraße im Eigentum der Stadt ist deshalb noch zu widmen.

Beschluss

Die Stichstraße mit Weg Fl.Nr. 684/189 Gemarkung Vilsbiburg, ab der Abzweigung von der Hauptstrecke der Ortsstraße Adalbert-Stifter-Straße bis Westende der Fl.Nr. 684/189 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i,V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Adalbert-Stifter-Straße gewidmet. Als Eigentümer der Verkehrsfläche hat die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.5. Hinzuwidmung einer Stichstraße zur Ortsstraße Gobener Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.5

Sachverhalt

Im Bauplan Goben Deckblatt 2 von 1968 ist die Stichstraße 673/26 Gemarkung Vilsbiburg als Verkehrsfläche ausgewiesen. Die Vermessung erfolgte bereits mit VN 12 von 1966 der Gemarkung Vilsbiburg. Besagte Stichstraße ist noch nachträglich zu widmen.

Beschluss

Die ca. 35m lange Stichstraße Fl.Nr. 673/26 Gemarkung Vilsbiburg wird, ab Ortsstraße Gobener Straße bis SW-Ende Weg Fl.Nr. 673/26 Gemarkung Vilsbiburg, gemäß Art. 6 i.V.m. Art 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Gobener Straße gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.6. Teilumstufung der Gemeindeverbindungsstraße Achldorf-Kögleck-Schußreit zur Ortsstraße bei Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.6

Sachverhalt

Um den Jahreswechsel 1996/97, zu Beginn des neuen Siedlungsgebietes in Achldorf, wurden die Anwohner von Achldorf um Vorschläge zur Namensgebung der Altbestand-Straßen gebeten. Für die bebaute Teilstrecke der obigen Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) wurde daraufhin mit Beschluss vom 12.02.1997 die Bezeichnung Köglecker Straße vergeben. Da es sich hierbei um eine Innerortsstraße handelt, ist dieser Streckenteil ab Hauptstraße bis zur Privatabzweigung zu den Hs.Nrn. 5 bis 11 (ungerade) zur Ortsstraße umzustufen.

Beschluss

Der ca. 120m lange östliche Streckenteil der GVStr. Achldorf-Kögleck-Schußreit, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 216 Gemarkung Wolferding von der Hauptstraße in Achldorf bis zur Abzweigung der Privatzufahrt (Weg Fl.Nrn. 216/15, /16 u. /14 Gemarkung Wolferding), wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Köglecker Straße“ abgestuft, ohne Widmungsbeschränkung und weiterhin in der Baulast der Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.7. Teilumstufung der Gemeindeverbindungsstraße Schnedenhaarbacher Straße zur Ortsstraße im Bereich Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 1.7

Sachverhalt

Aufgrund fortschreitender Bebauung seit Aufstufung der Schnedenhaarbacher Straße zur Gemeindeverbindungsstraße im Jahre 1966 sind ca. 140m ab Abzweigung von der Kr LA 13 (Schloßstraße) zur Ortsstraße umzustufen. 

Beschluss

Die innerorts gelegene östliche Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Schnedenhaarbacher Straße, ab NW-Ecke Fl.Nr. 1830/4 (Holzhausener Straße 5) Gemarkung Haarbach bis zur Einmündung in die Kr LA 13 (Schloßstraße), wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Holzhausener Straße“ abgestuft, ohne Widmungsbeschränkung. Die Baulast verbleibt bei der Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Beauftragung eines Kanalsanierungskonzeptes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In den Jahren 2014 bis 2020 wurde das städtische Kanalnetz vollständig mittels einer Befilmung digital erfasst und dokumentiert. Auf Grundlage der Befahrung und unter Berücksichtigung der vorliegenden hydrodynamischen Kanalnetzberechnung ist ein Sanierungskonzept für alle Abwasseranlagen zu erstellen. 

Dabei werden alle Haltungen und Schächte betrachtet um daraus ein langfristiges Gesamtkonzept für die Sanierungsmaßnahmen am städtischen Kanalnetz generieren zu können.

Bei der Erstellung des Konzeptes werden die Stadtwerke Vilsbiburg und die Baulastträger der Kreis- und Staatsstraßen beteiligt sowie die beim Förderprogramm RZWas angemeldeten Maßnahmen berücksichtigt.

Das Angebot beinhaltet im Wesentlichen folgende Punkte:

  1. Erstellen von Sanierungslisten für alle Haltungen und Schächte unterteilt in die verschiedenen Abwasserarten (Regen-, Schmutz- und Mischwasser).
Regenwassernetz         ca. 25,0 km
Schmutzwassernetz         ca. 17,9 km
Mischwassernetz         ca. 55,1 km

  1. Darstellung der Ergebnisse in einem Übersichtsplan
Gesamtnetz         ca. 98,0 km

  1. Planung und Einteilung der Sanierungsmaßnahmen in sinnvolle Sanierungsabschnitte 
Regenwassernetz         ca. 25,0 km
Schmutzwassernetz         ca. 17,9 km
Mischwassernetz         ca. 55,1 km

  1. Ermittlung der geschätzten Kosten pro Bauabschnitt

  1. Zusammenfassung der Ergebnisse in einem Erläuterungsbericht

  1. Vorstellung der Ergebnisse beim Auftraggeber

Vom Büro Sehlhoff wurde ein Angebot für das Gesamtnetz der Stadt Vilsbiburg, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Punkte, angefordert.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Binner ergänzt zum Sachverhalt, dass für das Kanalsanierungskonzept die erforderlichen Haushaltsmittel in 2023 angemeldet sind. Zudem wird weiter versucht beim Wasserwirtschaftsamt Landshut eine Förderung zu erhalten. Die bisherigen Anfragen wurden abgelehnt.

StRin Geilersdorfer stellt fest, dass der Anteil des Mischwassernetzes an der Gesamtlänge sehr hoch ist. Es wird angefragt, ob auch geplant ist im Rahmen der Sanierung Mischkanäle in ein Trennsystem umzubauen. Stadtbaumeister Binner erklärt, dass es nicht das Hauptziel des Sanierungskonzeptes sei Mischkanäle in Trennkanäle umzubauen, jedoch wird man bei jeder Sanierungsmaßnahme eine mögliche Trennung im Hinterkopf behalten und die Möglichkeiten prüfen.

StR Hiller erkundigt sich zur geplanten Dauer der Erstellung des Konzepts. Hierzu führt Stadtbaumeister Binner aus, dass bis Ende 2023, pünktlich zur Aufstellung des Haushalts 2024, das Konzept erstellt sein soll und ab 2024 mit ersten Sanierungen begonnen werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt das Büro Sehlhoff mit den Leistungen für die Erstellung eines Sanierungskonzeptes für alle Abwasseranlagen der Stadt Vilsbiburg zum Angebotspreis von brutto 59.125,15 Euro

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätte Burger Feld II - Beauftragung Nachträge Holzbau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge des Neubaus der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“ wurden die Holzbauarbeiten an die Firma Kaltenecker Holzbau aus Kirchstetten / Vilsbiburg vergeben.
Das Urangebot der Firma Kaltenecker Holzbau endete bei 949.378,07 € brutto.
Die Firma Kaltenecker Holzbau wurde am 02.03.2022 beauftragt.

Bisher wurden zwei Nachträge gestellt, geprüft, in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 21.06.2022 bereits beschlossen und beauftragt.

Die Bruttosumme der beauftragten Nachträge eins und zwei beträgt 107.307,36 €.

Die derzeitige Auftragssumme für die Holzbauarbeiten, inklusive der Nachträge eins und zwei, beträgt somit 1.055.685,43 € brutto

In der Zeit zwischen 10.08.2022 und 20.12.2022 wurden durch die ausführende Firma Kaltenecker Holzbau weitere vier Nachträge (Nr. 3 bis 6) gestellt und durch das Architekturbüro Vallentin geprüft.

Nachtrag Nr.
Nachtrag gestellt
Nachtrag geprüft



1
         15.847,13 € 
        15.847,13 € 
2
       234.837,15 € 
        91.460,23 € 
3
         22.944,99 € 
          7.674,02 € 
4
         26.513,65 € 
        14.855,06 € 
5
         61.937,35 € 
        24.401,18 € 
6
          5.067,34 € 
          3.228,43 € 
gesamt:
       367.147,61 € 
      157.466,05 € 




Die geprüfte und zu beauftragende Summe der Nachträge 3,4,5 und 6 beträgt in Summe 50.158,69 € brutto.

Positionen und Leistungen, welche nicht zur Ausführung und Abrechnung kommen, wurden gegengerechnet.


Inhaltlich behandeln die Nachträge folgende Sachverhalte:

N3:        Konstruktive Änderungen an der Gebäudehülle hinsichtlich der Luftdichtheit

N4:        Geänderte und zusätzliche Verbindungsmittel (Schrauben, Nägel, etc.) nach Prüfstatik
       An die Ausführungsplanung angepasste Dachdurchführungen.

N5:        Konstruktive Änderungen im Zuge der Ausführungsplanung

       Unterkonstruktion der Deckenbekleidungen an den Terrassen.
       Diese war im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt.

N6:        Verlängern der Anschlusskabel für die elektrischen Oberlichte (Lüftung und Verschattung). War im Leistungsverzeichnis nicht berücksichtigt.

       Aufstellen Arbeitsgerüst für Nebengebäude.
       Dies stellt eine Verschiebung aus der Leistung Gerüstbauarbeiten dar.



Die Kostenfortschreibung der Gesamtkosten wird in einer der folgenden Bau- und Umweltausschusssitzungen vorgestellt.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder erkundigt sich, ob die ausführende Firma die Kürzung der Nachträge im Rahmen von Abschlagszahlungen noch nicht endgültig akzeptiert habe und ob hieraus eine Streitsache bzw. ein Rechtsstreit entstünde. Stadtbaumeister Binner stellt fest, dass bis zur Schlussrechnung keine Verbindlichkeit der Anerkennung von Zahlungen bestünde. Erst die Schlussrechnung ist verbindlich. Aktuell ist auch keine Überzahlung ersichtlich.
StR Sarcher stellt fest, dass es sich um einen ansehnlichen Prozentsatz an Nachträgen handelt. Worin begründen sich diese. Hierzu kann Stadtbaumeister Binner ausführen, dass in der Ausschreibung lt. der ausführenden Firma einzelne Punkte nicht detailliert genug dargestellt und formuliert waren.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma Kaltenecker Holzbau mit den vom Architekturbüro Vallentin geprüften Nachträgen Nr. 3 bis 6 (in Summe brutto 50.158,69 €) zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 4
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4.1. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Sichtschutzzaunes & einer Absturzsicherung - Kastanienweg 32, Fl.Nr. 343/15, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Sichtschutzzaunes entlang des öffentlichen Fußweges und einer Absturzsicherung zum Grundstück Kastanienweg 34.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzweg Deckblatt 5. Dieser trifft für Einfriedungen folgende Festsetzungen:

Die Antragsteller begründen den Antrag wie folgt:
Unser Garten und auch die ebenerdigen Fenster sind vom öffentlichen Fußweg aus komplett einsehbar. Zudem landet immer wieder Müll in unserem Garten. Mit einem Sichtschutzzaun wäre die freie Einsicht in unseren Garten nicht mehr möglich. Der Zaun soll unmittelbar an unserer Grundstücksgrenze zum öffentlichen Weg hin errichtet werden.
Das benachbarte Grundstück Kastanienweg 34 liegt wesentlich tiefer als das Baugrundstück (= Bestandssituation). Die bestehende Mauer zwischen den beiden Grundstücken ist baufällig und muss ersetzt werden. Zukünftig soll die Mauer 0,15 Meter über unserem Geländeniveau enden und verhindern, dass anfallendes Niederschlagswasser auf das tieferliegende Nachbargrundstück abläuft. Ebenso ist der bereits bestehende Sichtschutz zwischen den Grundstücken nicht mehr zu sanieren. In Abstimmung mit dem Nachbarn würden wir auf der dann 0,15 Meter aus dem Erdboden ragenden Mauer (= Sockel) einen neuen Holzzaun mit einer Höhe von 1,50 Meter befestigen. Der Holzzaun dient als Fallschutz für uns und unser Kind zu dem tieferliegenden Nachbargrundstück und soll aus Holz mit waagrechter Beplankung ausgeführt werden.

Folgende Fotos des derzeitigen Bestands wurden von den Antragstellern eingereicht:
Südwestlich des Baugrundstücks verläuft ein öffentlicher Fußweg vom Kastanienweg bis zur Bergstraße.

Die Sichtschutzzaun entlang des öffentlichen Fußweges soll aus Metallstützen, welche mit Holzleisten beplankt werden, erstellt werden. Folgende Beispielbilder wurden von den Antragstellern eingereicht:

Die Art des beantragten Sichtschutzzaunes aus Metallstützen mit waagrechter Beplankung aus Holz entlang des öffentlichen Fußweges ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Es handelt sich hier um eine atypische Situation im Geltungsbereich des Bebauungsplanes welche sich nicht beliebig auf andere Grundstücke übertragen lässt. Der Höhenunterschied zwischen den Grundstücken Kastanienweg 32 und 34 besteht seit dem Neubau der beiden Gebäude in den Jahren 1998/1999. Die Errichtung einer Absturzsicherung aufgrund dieser Bestandssituation wird ebenfalls als städtebaulich vertretbar angesehen.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Diskussionsverlauf

StR Hiller hat sich die derzeitige Grundstückssituation vor Ort angesehen. Er sich hier unbedingt Handlungsbedarf und befürwortet die beantragten Einfriedungen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.2. Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Fallschutzzaunes - Bergstraße 47a, Fl.Nr. 343/22, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Beantragt wird die Errichtung eines Fallschutzzaunes mit einer Höhe von 1,50 Metern und einer waagrechten Beplankung aus Holz entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze.


Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kreuzweg Deckblatt 5. Dieser trifft für Einfriedungen folgende Festsetzungen:

Die Antragsteller begründen den Antrag wie folgt:
Das Baugrundstück weist zum angrenzenden Grundstück Kastanienweg 32 einen Höhenunterschied von ca. 1,50 Meter und zum Grundstück Kastanienweg 34 ca. 3,00 Meter auf. Die entlang der Grundstücksgrenze errichteten L-Steine ragen nur ca. 0,2 Meter über die Geländeoberfläche hinaus. Für das gefahrlose Benutzen der Gartenfläche, vor Allem durch Kinder, ist daher eine Absturzsicherung zum tieferliegenden Grundstück erforderlich.
Diese soll als Holzzaun mit waagrechter Beplankung mit einer Höhe von 1,50 Meter errichtet werden.
Lt. Bebauungsplan sind nur Einfriedungen mit einer Höhe von 1,00 Meter zulässig. Durch die beantragte Höhe von 1,50 Meter soll ein Übersteigen und Hinabstürzen durch Kinder verhindert werden. Die Gesamthöhe beträgt inklusive des Sockels der L-Steine 1,70 Meter.
Auf dem Baugrundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 9 Wohneinheiten geplant. Im Lageplan wurde dieses Gebäude bereits dargestellt.“


Auf dem Baugrundstück wurde im Jahr 2021 der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit insgesamt 9 Wohneinheiten genehmigt.

Folgendes Beispielbild des Fallschutzzaunes wurde von den Antragstellern eingereicht:

Die Art des beantragten Fallschutzzaunes mit waagrechter Beplankung aus Holz mit einer Höhe von 1,50 Meter ist aus städtebaulicher Sicht vertretbar. Die Grundstücke weisen seit Jahrzehnten einen Höhenunterschied von 1,50 Meter bzw. 3,00 Meter auf. Es liegt hier ein atypischer Fall im Geltungsbereich des Bebauungsplanes vor, der nicht beliebig auf andere Grundstücke angewendet werden kann. Zudem erfüllt der beantragte Zaun die Funktion eines Fallschutzes und nicht allein eines Sichtschutzes.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.3. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Heizhauses mit Hackschnitzellager und Maschinenhalle - Nähe Urbanstraße, Fl.Nr. 1179/0, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich (§ 35 BauGB), unmittelbar hinter der bestehenden Ballsporthalle.

Der Antragsteller plant die Errichtung eines Rangierplatzes, eines Heizhauses zur Wärmeversorgung des bestehenden Fernwärmenetzes mit dem Energieträger Holz (Hackschnitzel) und eine Maschinen- und Hackschnitzellagerhalle. In der Maschinenhalle sollen die erforderlichen Betriebsfahrzeuge für den Betrieb des Heizhauses untergebracht werden. Ebenso wird ein Großteil als Lagerfläche für die Hackschnitzel verwendet.

Die Zufahrt erfolgt von der Urbanstraße und den Parkplatz der Ballsporthalle. Eine entsprechende schriftliche Zustimmung zur Eintragung einer Grunddienstbarkeit für ein Geh- und Fahrtrecht liegt vor. Eine Versorgung mit Frischwasser und eine Entsorgung von Schmutzwasser sind nicht erforderlich. Die Erschließung ist somit gesichert.

Lt. den vorliegenden Betriebsbeschreibungen ist mit je 1 bis 2 Fahrbewegungen durch Lkw bis 7,5t und ab 7,5t pro Woche zur Tagzeit und einer Fahrbewegung mit einem Pkw pro Woche zur Tagzeit zu rechnen.

Das Vorhaben beurteilt sich gemäß § 35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.

Der Flächennutzungsplan stellt für diesen Bereich bereits eine gewerbliche Baufläche dar.

Auch lässt die beantragte Bebauung keine Entstehung, Verfestigung oder Erweiterung einer Splittersiedlung befürchten. Eine Beeinträchtigung anderer öffentlicher Belange ist ebenfalls nicht ersichtlich.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Diskussionsverlauf

Die erste Bürgermeisterin ergänzt zum Sachverhalt, dass das Bauvorhaben zusammen mit den Stadtwerken ausgearbeitet wurde. Damit könne im jetzigen Wärmenetz eine erhebliche Menge Gas eingespart werden. Zudem sei das Bauvorhaben so konzipiert, dass bereits Kapazitäten für eine Erweiterung der Leistung vorhanden sind, ohne weitere bauliche Anlagen errichten zu müssen.

Das Gremium sieht das Vorhaben positiv, da bereits beim Neubau der Ballsporthalle etwas Derartiges vorgesehen worden sei, allerdings dann nicht realisiert werden konnte. Eine Kooperation der Stadtwerke mit dem Antragsteller sei anzustreben, jedoch erst nach Abklärung der Zulässigkeit der Bebauung möglich. Im Rahmen des Vorbescheids sollen auch immissionsschutzrechtliche Thematiken geprüft werden. An der Ballsporthalle sei eine Einspeisung ins Wärmenetz erforderlich, allerdings handelt es sich hier um keine große Baumaßnahme. Die geplante Zufahrt wird wohlwollend gesehen, da damit die bestehenden Wegflächen gut genutzt werden und ein sehr flächensparender Anschluss möglich ist.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4.4. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Dachgaube, einer Außentreppe und eines Carports, Kapellenweg 9, Fl.Nr. 1816/52, Gemarkung Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö beschließend 4.4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Ellersberg“ in Haarbach aus dem Jahr 1987.

Das bestehende Einfamilienhaus soll lediglich um eine Dachgaube, eine Außentreppe und einen Carport ergänzt werden. Lt. den Antragsunterlagen wird keine weitere Wohneinheit geschaffen. Es sollen lediglich die Räume im Dachgeschoss besser genutzt werden können.


Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
  • Überschreitung der Grundflächenzahl. Das Wohngebäude hält die festgesetzte Grundflächenzahl von 0,25 ein. Mit den ganzen Nebenanlagen wird eine GRZ von 0,396 erreicht. Mit dem 50%-Zuschlag zur GRZ für Nebenanlagen lt. der BauNVO wäre eine GRZ von 0,375 zulässig. Die Antragsteller begründen diese Überschreitung um lediglich 0,021 mit deren Geringfügigkeit und dem zusätzlichen Carport und der Außentreppe.
  • Abweichung von den Festsetzungen zu Dachgauben. Lt. Bebauungsplan müssen Dachgauben einen Abstand zur Gebäudekante von 1,50 Meter aufweisen und dürfen maximal 1,75 Meter breit sein. Die beantragte Dachgaube reicht bis zur Gebäudekante und hat eine Breite von 3,24 Meter. Die Antragsteller begründen dies mit der besseren Nutzbarkeit dieses zusätzlichen Eingangsbereichs. Bleibt eine Dachschräge im Raum bestehen sei der Aufbau der Gaube mit erhöhtem Aufwand verbunden, durch das Aufsetzen über die gesamte Raumbreite können die Seitenwände auf den Zwischenmauern die einwirkenden Lasten ableiten.
  • Abweichung von den Festsetzungen für Garagen und Nebengebäude. Der zusätzliche Carport soll an der westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden, sich mit dem Flachdach nicht an das Satteldach des Hauptgebäudes anpassen und auch keine 5,50 Meter vom Fahrbahnrand entfernt stehen. Die Antragsteller begründen die zusätzliche Unterstellmöglichkeit für ein Auto damit, dass das Auto nicht mehr auf der Straße parken müsse. Zudem sei ein Flachdach gewählt damit die Aufbauhöhe möglichst gering ist, da der Carport an der Grenze steht. Vor Garagen ist lt. Bebauungsplan eine Stellplatztiefe von 5,50 Metern zum Fahrbahnrand frei zu halten. Der Carport hält einen Abstand von 1,00 Meter ein. Da es sich um einen offenen Carport handelt in den direkt eingefahren werden kann ist eine Stellfläche davor nicht erforderlich.

Die Unterschriften der angrenzenden Eigentümer liegen vollständig vor.


Von Seiten der Verwaltung werden die erforderlichen Befreiungen aus städtebaulicher Sicht als vertretbar angesehen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Überschreitung der Grundflächenzahl
  • Abweichung von den Festsetzungen zu Dachgauben und
  • Abweichung von den Festsetzungen zu Garagen und Nebengebäuden
zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 5
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5.1. Anfrage StR Hiller - Baustelle "Kindergarten Burger Feld" - Antwort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 5.1

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 12.12.2022 brachte StR Hiller den Hinweis, dass an der Baustelle „Kindergarten Burger Feld“ eine große Menge Isolierungsmaterial schon einige Monate draußen gelagert wurde. Er möchte wissen, wieso so viel vorher bestellt wurde und die so lange draußen stehen muss.


Stellungnahme Stadtbauamt AB 33.1
Bei dem auf der Baustelle lagernden Dämmmaterial handelt es sich um Material, welches noch für die Sockeldämmung benötigt wird. Die Herstellung der Sockeldämmung ist im Gewerk „Baumeisterarbeiten“ verortet. Die Ausführung dieser Leistung erfolgt nach dem Abdichten der Fuge zwischen Betonbodenplatte und aufgehender Außenwände, welche im Gewerk „Holzbauarbeiten“ zu finden ist. Das auf der Baustelle lagernde Dämmmaterial ist Eigentum der Firma Breiteneicher GmbH. Das Stadtbauamt hat keinen Einfluss auf das Materialbestellverhalten der ausführenden Firmen hinsichtlich Bestellmengen oder Bestellchargen. Abgerechnet werden immer nur die tatsächlichen verbauten Materialmengen.

Das Material ist gegen nahezu alle äußerlichen Witterungseinflüsse (Wärme, Feuchte, Kälte, Frost, etc.) resistent, da es später im erdberührten Bereich verbaut wird und hier genau diesen Einflüssen ausgesetzt ist. Von einem Qualitätsverlust durch die Lagerzeit ist nicht auszugehen.

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5.2. Anfragen StR Anzeneder und StRin Feß - AB 34 - Anwort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 5.2

Sachverhalt

Anfragen aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 12.12.2022



StR Anzeneder fragt an, wieso an den Treppenanlagen „Am Sonnenhang“ Sperrgitter aufgestellt wurden. Die Sperrgitter werden regelmäßig beiseitegestellt und die Treppenanlagen werden dennoch benutzt. Es ist bereits ein Schild „Benutzung auf eigene Gefahr…“ angebracht – wieso werden dann zusätzlich Sperrgitter aufgestellt?

Sperrgitter an Wegen und Treppen im Stadtgebiet, auf denen kein Winterdienst durchgeführt wird, werden als zusätzliche Absicherung und zur Verdeutlichung aufgestellt. Hier ist die Rechtslage leider nicht eindeutig und es gibt Gerichtsurteile bei denen trotz ausreichender Beschilderung zusätzliche Maßnahmen gefordert wurden.


StR Anzeneder fragt weiterhin an, wie die Entscheidung über den eingereichten Antrag „Geschwindigkeitsbegrenzung Kreuzung Geratspoint/ Staatsstraße auf 70km/h“ erfolgt ist. Die Stellungnahme des staatlichen Bauamtes bittet er um Vorstellung im nächsten BUA.

Der Antrag „Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h auf der Staatsstraße 2083 Höhe Geratspoint“ wurde an die zuständige Straßenverkehrsbehörde gestellt. Eine Rückmeldung ist noch nicht erfolgt.


StRin Feß weist darauf hin, dass das Bankett entlang der neu sanierten Straße nach Thalham sehr tief sitzt. Sie bittet um Überprüfung und um Auffüllung des Banketts.

Die Bankette an der in 2022 sanierten GVS nach Thalham sind aus Sicht der AB 34 so in Ordnung. Es ist allerdings noch keine Abnahme erfolgt, die ausführende Firma muss evtl. vorhandene Mängel dann noch beheben.

Diskussionsverlauf

Bezüglich der Sperrgitter an Wegen und Treppen im Stadtgebiet erkundigt sich die erste Bürgermeisterin nach Vorschlägen für ein zukünftiges Vorgehen. StR Anzeneder schlägt vor in der Vilsbiburger Zeitung und im Stadtmagazin auf den fehlenden Winterdienst und die Benutzung dieser Wege und Treppen, gemäß der Beschilderung, auf eigene Gefahr nochmals ausdrücklich hinzuweisen und dann zukünftig auf die Absperrungen zu verzichten. 

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5.3. Information - Musikschule mit Veranstaltungssaal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 5.3

Sachverhalt

Die erste Bürgermeisterin gibt den Gremiumsmitgliedern bekannt, dass für die geplante Baumaßnahme „Musikschule mit Veranstaltungssaal“ die Angebotseinholung für Projektsteuerungsleistungen sowie die Betreuung der VgV-Verfahren erfolgt. Abgabetermin ist der 07.02.2023.

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5.4. Anfrage StRin Feß - Salzstreuung auf ungeteerten Wegen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 5.4

Sachverhalt

StRin Feß erkundigt sich nach welchen Kriterien auf ungeteerten Wegen im Rahmen des Winterdienstes der Stadt Salz gestreut wird. Es gehe hier nur um unbefestigte Feldwege oder Fußwege wie z.B. von der Bergstraße zum Außermeier-Anwesen.

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5.5. Bürgeranfrage - Ortsteil Haarbach, Regenrückhaltung und Schlosswirtschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.01.2023 ö informativ 5.5

Sachverhalt

StR Bauer erkundigt sich zum Fortschritt der Regenrückhaltung in Haarbach. Stadtbaumeister Binner erklärt, dass man sich derzeit in Gesprächen mit den betroffenen Grundstückseigentümern befinde, aber zusätzlich beachtet werden muss, dass durch mögliche Hochwasserschutzmaßnahmen keine Grundstücke Dritter benachteiligt werden dürfen.

StR Bauer erkundigt sich, ob ein möglicher Antrag auf Nutzungsänderung der Schlosswirtschaft in Haarbach in Wohnungen im Bau- und Umweltausschuss oder als laufende Verwaltung behandelt werden würde. Herr Zehentbauer von der Verwaltung erklärt, dass sollte so ein Antrag in der Verwaltung eingehen, eine Behandlung im Bau- und Umweltausschuss erfolgen würde.

Datenstand vom 25.01.2023 09:29 Uhr