Datum: 30.01.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Dreistreifiger Ausbau B 299 Geisenhausen - Vilsbiburg - Planungen Staatliches Bauamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt
In der Sitzung wird das Staatliche Bauamt seine aktuellen Planungen für den dreistreifigen Ausbau der B299, zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg, vorstellen.
Diskussionsverlauf
Hr. Bayerstorfer und Hr. Rohleder vom Staatl. Bauamt stellten dem Gremium die derzeitigen Planungen zum dreistreifigen Ausbau der B299 zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg kurz vor. Nach längerer Diskussion im Gremium waren mit dem Staatl. Bauamt mehrere Punkte zu klären.
Es stellte sich die Frage, ob eine Mischnutzung des Radweges durch Radfahrer und Landwirtschaftsfahrzeuge sinnvoll und umsetzbar ist, da hier mit erhöhtem Gefahrenpotenzial zu rechnen ist. Das Staatl. Bauamt bestätigte, dass hier eine gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich ist, erklärte dazu aber, dass bei jeder Ausbaumaßnahme die Radwegsituation mit Maß und Ziel geprüft werden muss. Bei einer Trennung der Nutzung müsste ein zusätzlicher Weg gebaut werden, deshalb wäre seitens des Staatlichen Bauamts der Kompromiss der gemeinsamen Nutzung eine vertretbare Lösung. StR Florian Anzeneder wies darauf hin, dass ein Teil der Landwirtschaftsfahrzeuge auch auf der B299 fahren wird. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle merkte an, dass in diesem Bereich vermehrt Biogasbauern mit größeren Landmaschinen ansässig sind, die auch aus größerer Entfernung auf die Wege fahren. Auf Nachfrage von StR Dr. Manfred von Dewitz, ob die Breite der Wege hier für die geteilte Nutzung mit Gegenverkehr ausreicht, erklärte das staatliche Bauamt, dass die Wege mit einer Breite von 3m und dem beidseitigen Bankett mit je 0,5m problemlos befahrbar sind. StR Wolfgang Schwimmer wies darauf hin, dass die Ausweitung des Radverkehrs mit einer Mischnutzung voraussichtlich nicht erreicht wird.
Des Weiteren wurde über die Einmündung Dasching diskutiert. Hier ist es aus Richtung Geisenhausen, nach den aktuellen Planungen zukünftig nur möglich, über den Bahnübergang unter der Bahnbrücke zuzufahren. StR Josef Sterr und StR Karlheinz Hiller wiesen darauf hin, dass der Bahnübergang eine Gefahrenstelle ist und hier nur schmale Straßen vorhanden sind. Das staatliche Baumt nimmt das Problem zur Kenntnis und wies darauf hin, dass Zufahrten auf die B299 von außen keine Verkehrsentlastung bringen und eine alternative Umsetzung sich als schwierig gestaltet. Allerdings wäre die Auffahrt von Vilsbiburg nach Dasching noch zu verbessern. Zu der Situation sollen die Anwohner noch befragt werden.
Da bei der Sitzung auch die Anwohner von Dasching anwesend waren und es keine Einwände seitens des Gremiums für eine Wortmeldung gab, wurde den Anwohnern die Möglichkeit geben sich kurz zu äußern. Die Anwohner fragten nach, ob es bei Kochgrub keine Auffahrtsmöglichkeiten auf die Bundesstraße mehr geben soll und bestätigten, dass der Bahnübergang und die Straße nicht für das erhöhte Verkehrsaufkommen geeignet sind. Das staatliche Bauamt stellte als Zwischenstand fest, dass die Wegeverbindungen nochmal angesehen und im Detail nochmal diskutiert und geprüft werden.
Das erhöhte Verkehrsaufkommen durch Johannesbergham sollte nicht durch den Ort, sondern am Ort vorbeigeführt werden. StR Florian Anzeneder bat darum, dem Vorschlag des Marktes Geisenhausen zu folgen und den Streckenverlauf in den südlichen Bereich zu verschieben.
Bzgl. des Radweges Höhenberg und Rombachstraße wies Hr. Sarcher darauf hin, dass bereits ein Antrag eingereicht wurde. Das Staatliche Bauamt erklärte, dass der Radwegelückenschluss seit 2020 bereits bekannt ist. Für den Radweg Rombachstraße nach Johannesbergham werden noch Flächen benötigt. Die Planungen werden in der nächsten Planungsphase mit aufgenommen.
StR Josef Sterr fragte nach, ob im Zusammenhang mit dem Ausbau und der erhöhten Verkehrsbelastung bei den Planungen auch die Straße nach Achldorf berücksichtigt worden ist. In den Hauptverkehrszeiten kommt es hier zum jetzigen Zeitpunkt zu großen Problemen in Achldorf. Die Zufahrt auf die B388 gestaltet sich hier sehr schwierig. Das Staatliche Bauamt teilte mit, dass eine Nachbesserung auf dem Plan steht, diese aber nicht im gleichen Zug mit der Ausbaumaßnahme der B299 besprochen wird. Auch die von StR Johann Sarcher angesprochene Abzweigung nach München als Unfallschwerpunkt muss hinsichtlich des Baurechts noch weiter geprüft werden.
Der Ausbau der B299 wird vom Großteil des Gremiums als sehr positiv empfunden. Die BUL/Die Grünen-Fraktion äußerten Bedenken bzgl. des einfließenden Verkehrs nach Vilsbiburg, wenn der Autobahnverkehr der geplanten B15neu zwischen Landshut und Geisenhausen hinzukommt und wies deshalb darauf hin, dass in die Planungen der Zusammenhang mit überregionalen Planungen beachtet werden soll. Das Staatliche Bauamt erklärte dazu, dass der dreistreifige Ausbau auch ohne B15neu notwendig ist und die Planungen der B15neu zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg darüber hinaus nicht eingestellt sind. Die Umsetzung der B15neu ist nicht ausschlaggebend für den Ausbau der B299. Hier ist zu beachten, dass es zwei unterschiedliche Verkehrsgutachten zu den Planungen gibt und die Zahlen hier auch abweichen. Da die Realisierung der B15neu noch in Planung ist, soll hier keine unnötige Parallelplanung erfolgen.
StRin Veronika Ritt fragte nach, ob bei den Verkehrszählungen auch Landwirtschaftsfahrzeuge berücksichtigt werden, da davon ausgegangen werden muss, dass durch diese eine erhöhte Belastung auf der Straße zu erwarten ist. Das Staatliche Bauamt erklärte, dass bei einer Zählung immer punktuell und an verkehrsstarken Tagen gezählt wird und ein erhöhtes Aufkommen durch Landwirtschaftsfahrzeuge deshalb nicht feststellbar ist.
Auf Nachfrage von StR Rudolf Lehner, bis wann eine Umsetzung zu erwarten ist, teilte das Staatliche Bauamt mit, dass zu erwarten ist, in diesem Jahr die Genehmigung der Vorplanung zu erhalten. Der Baubeginn kann aufgrund der nächsten Schritte noch nicht festgelegt werden. Die Umsetzung der Maßnahme kann frühestens in 3-5 Jahren erwartet werden.
Das Staatliche Bauamt teilte abschließend mit, dass die Anmerkungen von Geisenhausen und Vilsbiburg in die weiteren Planungen noch mit einfließen und die Pläne sich deshalb noch ändern werden. Es ist eine Infoveranstaltung für BürgerInnen gemeinsam mit Geisenhausen geplant.
Beschluss
Die vorgestellte Planung des Staatlichen Bauamtes zum dreistreifigen Ausbau der B299 zwischen Geisenhausen und Vilsbiburg wird von der Stadt Vilsbiburg zustimmend zur Kenntnis genommen. Mit Blick auf Verbesserungen für den Radverkehr sieht die Stadt Vilsbiburg zwischen Vilsbiburg und Geisenhausen einen durchgehenden und getrennt von einer Gemeindeverbindungsstraße geführten Radweg, als sinnvoll und notwendig an. Die Punkte Dasching und der Bahnübergang Rettenbach sollen nochmals mit den Anliegern besprochen und deren Anliegen berücksichtigt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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2. Verabschiedung der Satzung der Stadt Vilsbiburg über die Herstellung von Stellplätzen, Garagen und Fahrradabstellplätzen (Stellplatzsatzung - StS)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Stadtratssitzung verschoben.
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3. Neuaufstellung Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan - Auftragsvergabe Planungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Vilsbiburg wurde zuletzt im Jahre 1999 aufgestellt.
Der Wunsch des Stadtrates ist eine Aktualisierung und Neuaufstellung des Flächennutzungs-planes mit integriertem Landschaftsplan zeitnah umzusetzen. Dazu wurde 2022 das Vergabeverfahren durchgeführt.
Bei der Vergabe von Planungsaufträgen mit einer geschätzten Auftragssumme über den EU-Schwellenwert (derzeit netto 215.000 Euro) sind die Planungsleistungen im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zu vergeben.
In der ersten Stufe des Verfahrens werden die Büros auf ihre fachlichen Qualifikationen und Referenzen geprüft und eine Rangfolge für die Einladung zur zweiten Stufe ermittelt. Die ausgewählten Büros werden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
In der zweiten Stufe des Verfahrens wird das Planungsbüro durch das Auswahlgremium ausgewählt und dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.
Die Teilnehmer des Auswahlgremiums wurden in der Sitzung des Stadtrates am 25.10.2022 beschlossen.
Das Auswahlgremium hat die Verhandlungsgespräche mit beiden eingeladenen Büros am 24.11.2022 nacheinander durchgeführt.
Die endgültigen Honorarangebote waren von den Büros danach einzureichen.
Auf Grundlage der Bewertung des Auswahlgremiums und nach Prüfung der endgültigen Angebote durch die Rechtsanwaltskanzlei Rauch & Partner hat das Verfahren folgende Bieterreihenfolge ergeben:
- ARGE Plankreis mit WGF Landschaft, München & Nürnberg
- TB Markert, Nürnberg
Die Angebotssumme des Bieters auf Rang 1 liegt bei 400.351,00 € brutto.
Als Anlage liegt die Auswertungsmatrix bei.
Diskussionsverlauf
Stadtbaumeister Gerhard Binner stellte den Tagesordnungspunkt kurz vor und bedankte sich beim Auswahlgremium für die Mitarbeit. StR Florian Anzeneder stellte die Frage, auf welches Gebiet sich die Flächennutzungsplanung erstreckt und ob die Nord-Ost-Umfahrung bei Planungen zur berücksichtigen ist. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass hier das gesamte Gemeindegebiet betrachtet wird. Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß, in wie weit die berücksichtigten Planung Vorentscheidungen für vom Stadtrat noch nicht beschlossene Maßnahmen sind, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass die Planungen nicht rechtsbindend sind.
Beschluss
Für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan für das gesamte Stadtgebiet der Stadt Vilsbiburg wird mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-3 für die Flächenplanung des Leistungsbildes Flächennutzungsplan gem. § 18 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 1 i.V.m. Anlage 2 HOAI 2021 sowie mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1-4 des Leistungsbildes Landschaftsplanung gem. § 23 Abs. 1 HOAI 2021, Teil 2 Abschnitt 2 i.V.m. Anlage 4 HOAI 2021 sowie weiterhin mit den Besonderen Leistungen gemäß Honorarangebot (Anlage 5 zu den Verträgen. Ziff. 1.4 und 1.4) die
ARGE PLANKREIS mit WGF Landschaft
ARGE Mitglied 1: Architektin & Stadtplaner im PLANKREIS Dorner und Gronle Part mbB
Linprunstraße 54, 80335 München
ARGE Mitglied 2: WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH
Vordere Cramergasse 11, 90478 Nürnberg
auf Basis des stufenweisen Vertrags beauftragt. Mit der Auftragserteilung ist zunächst die Stufe 1 beauftragt.
Zugrunde liegt das vorgelegte Angebot mit Schreiben vom 06.12.2022 mit einer vorläufigen Honorarsumme in Höhe von 400.351,00 € (brutto) und die textliche Darstellung zur Matrix Stufe 2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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4. Finanzplanung 2022-2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Finanzplan ist als Anlage zum Haushaltsplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu erstellen und zu beschließen.
Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes, geordnet nach der Gruppierung. Wie der Haushaltsplan muss auch der Finanzplan ausgeglichen sein.
Für die weiteren Planungen der Kommune stellt der Finanzplan die Grundlage dar, jedoch besitzt er keine Außenwirkung. Er ist nicht rechtsverbindlich.
Sich ergebende Planänderungen werden entsprechend in den Finanzplan eingepflegt.
Für das Haushaltsjahr 2023 wurde der Finanzplan der Stadt Vilsbiburg erstmalig auf Anraten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes mit dem Finanzprogramm CIP Kommunal erstellt.
Beginnend mit den Einnahmen des Verwaltungshaushaltes. Hier bestimmen den wesentlichen Teil die zu erwartenden Steuereinnahmen, welche entsprechend der Steuerschätzung vom Oktober 2022 für die Planjahre hochgerechnet wurden. Weitere Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb wurden entsprechend einer allgemeinen 2 % Erhöhung hochgerechnet. Die übrigen Einnahmen des Verwaltungshaushaltes lassen keine wesentliche Änderung erwarten.
Die Einnahmen des Vermögenshaushaltes sind bestimmt von zu erwartenden Förderungen und Zuweisungen für die eingerechneten, geplanten Investitionen der Folgejahre. Sie sind unvermeidbar mit den geplanten Ausgaben des Vermögenshaushaltes verbunden.
Gruppierungs-Nr. 360 (Zuweisungen vom Bund)
2024 1.413.000 = Sanierung Vilstalhalle 900.000 EUR + Allgemeine Verwaltung
2025 915.000 = Sanierung der Vilstalhalle 900.000 EUR + Allgemeine Verwaltung
2026 15.000 = Allgemeine Verwaltung
Gruppierungs-Nr. 361 (Zuweisungen vom Land)
2024 4.056.000 =Kläranlagenerweiterung (ca. 70 % Förderung), Musikschule mit Veranstaltungssaal (ca. 70% Förderung), Grundschule (ca. 50%?), Stadtbad- Pumpen (50%), Städtebauförderung, Straßenausbaupauschale, Investitionspauschalen
2025 9.654.000 = Grundschule, VHS, Städtebauförderung, Straßenausbaupauschale, Abschluss Vilstalhallensanierung, Veranstaltungssaal mit Musikschule, Investitionspauschalen
2026 11.073.000 = Feuerwehrfahrzeug; Grundschule, VHS, Städtebauförderung, Straßenausbaupauschale, Veranstaltungssaal mit Musikschule, Investitionspauschalen
Die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes wurden im allgemeinen Teil, ebenso wie die erwarteten Einnahmen, mit der allgemeinen 2 % Erhöhung berechnet. Hier bilden den größten Anteil die Personalausgaben, sowie die zu erwartenden Umlagen (Kreis- und Gewerbesteuerumlagen).
In den Ausgaben des Vermögenshaushaltes finden sich die laut Projektliste geplanten Investitionen wieder. Es wurde versucht durch eine vorsichtige erste Schätzung die entsprechenden Kosten in den künftigen Jahren abzubilden. Vor allem im Bereich der Gruppierungsnummern 94, 95,96 den Baumaßnahmen kommen hohe Ausgaben auf die Stadt Vilsbiburg zu. Hier sind gemäß Investitionsplan u. a. die Weiterführung der Sanierung der Vilstalhalle, die Erweiterung der Kläranlage, die Sanierung oder der Neubau der Grundschule, sowie die Sanierung des Haslbeckgasthofes für die Musikschule mit Bau des Veranstaltungssaals zu finden.
Gruppierung 94,95,96 (Baumaßnahmen)
2024 8.050.000 =Erweiterung der Kläranlage, Musikschule mit Veranstaltungssaal, Grundschule, Vilstalhallensanierung, Erschließung Achldorf II, Verbesserung der Fahrradinfrastruktur, Breitbandausbau
2025 15.659.000 = Erweiterung der Kläranlage, Musikschule mit Veranstaltungssaal, Grundschule, Abschluss Vilstalhallensanierung, Erschließung Achldorf II, Ausbau Knotenpunkt westl. Vilsbiburg, Verbesserung der Fahrradinfrastruktur, Breitbandausbau,
2026 22.350.000 =Grundschule, Erweiterung der Kläranlage, Musikschule mit Veranstaltungssaal, Erschließung Achldorf II, Ausbau Knotenpunkt westl. Vilsbiburg, Verbesserung der Fahrradinfrastruktur, Breitbandausbau
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr merkte an, dass die Darstellungen nicht so übersichtlich wie die letzten Jahre sind. Kämmerin Nadine Eggl erklärte, dass der Kommunale Prüfungsverband die bisherige Darstellung kritisierte, man die Investitionsplanung aber durchaus im alten Format darstellen kann.
Die BUL/ Grünen-Fraktion kündigte vor der Abstimmung an, dass sie grundsätzlich nicht gegen die Finanzplanung sind, aber aufgrund des im Finanzplan enthaltenen Knotenpunkts gegen die Planung stimmen.
Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle und StR Florian Anzeneder stellten fest, dass hier grundsätzlich solide geplant wurde, ohne Förderungen aber einige Maßnahmen nicht umgesetzt werden könnten. Man ist sich einig, dass auch in Zukunft die Fördermaßnahmen für Umsetzungen zu beachten sind.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2022-2026 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 4
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5. Erlass einer neuen Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für den Fäkalschlammtransport aus dem Gemeindegebiet wurden neue Angebote eingeholt. Der Zuschlag wurde für die nächsten 4 Jahre erteilt. Aufgrund der neuen Preise muss die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung angepasst werden. Die Einschüttgebühr wird von 25,00 € auf 33,00 € pro Kubikmeter erhöht. Für den Transport beträgt die Pauschale pro Haushalt (Grundpreis) jetzt 90,00 € statt 70,00 €. Der Transportbetrag in Höhe von 10,00 € pro Kubikmeter bleibt gleich. Die Beträge sind jeweils zzgl. MWSt zu berechnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01. Februar 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Vilsbiburg vom 17.07.2000 mit Änderung vom 11.11.2002 und 11.03.2016 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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6. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass an folgenden Sonntagen:
Sonntag, den 19. März 2023 anlässlich des Mittefastenmarktes,
Sonntag, den 08. Oktober 2023 anlässlich des Dionysimarktes,
im Jahr 2023 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.
Die Termine wurden mit dem Förder- und Werbeverein abgesprochen. Verkaufsoffene Sonntage müssen in Verbindung mit einer Veranstaltung stehen. Die Corona-Pandemie kann sich auch dieses Jahr noch auf die Veranstaltungsplanungen auswirken.
Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich zu den vorgeschlagenen Terminen nicht mehr geäußert.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtete dem Gremium, dass in diesem Jahr das erste Mal das SiliconVilstal Festival in Vilsbiburg stattfindet und deshalb nochmal auf den Förder- und Werbeverein bzgl. eines zusätzlichen verkaufsoffenen Sonntags zugegangen wurde. Man einigte sich darauf den Sonntag dieses Jahr noch nicht zu öffnen, da der Besucherandrang noch nicht eingeschätzt werden kann. Als Alternative wurde vorgeschlagen die Geschäfte am Samstag länger zu öffnen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2023.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0
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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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informativ
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7 |
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7.1. Information zum Bebauungsplan Achldorf II
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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informativ
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7.1 |
Sachverhalt
Zurückstellung der Weiterbearbeitung bis zur Klärung der Verkehrssituation.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle berichtete dem Gremium von der Infoveranstaltung bei der Bürgerversammlung in Wolferding. Ein maßgeblich von den Bürgern angesprochener Punkt am Infoabend für den Bebauungsplan Achldorf II, war die Verkehrssituation an der Thalhammer Straße und die Ausfahrt auf die B388 v.a. durch Linksabbieger. In diesem Zusammenhang wurde deshalb Kontakt zu einem neuen leistungsfähigen Verkehrsbüro aufgenommen, das unabhängig vom noch offen „großem Verkehrskonzept“ ein gesondertes Verkehrskonzept erarbeiten soll, um sich ein Bild von der aktuellen Verkehrssituation machen zu können. Im zweiten Schritt soll dann die neue Situation geprüft werden und mit dem Staatlichem Bauamt ein Termin zum Austausch vereinbart werden.
Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen zum noch offenem Verkehrskonzept werden noch zurückgestellt, bis der Geschäftsleiter Sebastian Stelzer wieder im Amt ist.
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7.2. Anfragen StR Hiller, StRin Pollner und StR Sterr - Antwort
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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informativ
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7.2 |
Sachverhalt
Platzierung Lichtsignalanlage (LSA) Kolpingkreuzung – Anfrage StR Hiller aus Sitzung am 21.11.2022 TOP 4.2
StR Karlheinz Hiller kritisierte die Platzierung der Ampelanlagen an der Kolpingkreuzung. Diese stehen teilweise auf dem Radweg. Er stellt die Frage, warum die Anlagen nicht seitlich montiert werden.
Antwort:
Die LSA gehört dem Staatl. Bauamt Landshut; die Anlage entspricht den aktuellen Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RiLSA). Die bestehende LSA wurde nicht verändert, sondern um die zusätzliche Fußgängerfurt erweitert.
Kiesparkplatz Kirchenweg/Seyboldsdorfer Straße – Anfrage StRin Pollner aus Sitzung am 21.11.2022 TOP 4.3
StRin Doris Pollner wollte wissen, ob der Kiesparkplatz an der Kreuzung Kirchenweg/Seyboldsdorfer Straße durch die Stadt abgetragen wurde und ob dieser wieder instandgesetzt wird.
Antwort:
Auf dem Parkplatz fanden 2022 Kabelbaumaßnahmen statt. Die ausführende Firma wird die Fläche wieder Instand setzten.
Aufstellung von Sperrgittern im BG „Am Sonnenhang“ – Anfrage StR Sterr aus der Sitzung am 19.12.2022 TOP 5.2
StR Josef Sterr wollte wissen, wieso an den Treppenanlagen im Baugebiet „Am Sonnenhang“ Sperrgitter aufgestellt wurden. Die Sperrgitter werden regelmäßig beiseitegestellt und die Treppenanlagen werden dennoch benutzt. Es ist bereits ein Schild „Benutzung auf eigene Gefahr…“ angebracht. Herr Sterr möchte wissen, warum Sperrgitter notwendig sind.
Antwort:
Sperrgitter an Wegen und Treppen im Stadtgebiet, auf denen kein Winterdienst durchgeführt wird, werden als zusätzliche Absicherung und zur Verdeutlichung aufgestellt. Hier ist die Rechtslage leider nicht eindeutig;es gibt Gerichtsurteile, bei denen trotz ausreichender Beschilderung zusätzliche Maßnahmen gefordert wurden.
Diskussionsverlauf
Zur Platzierung der Lichtsignalanlage (LSA) an der Kolpingkreuzung merkte StR Karlheinz Hiller an, dass die Antwort nicht nachvollziehbar ist, da die mittige Platzierung ungünstig gewählt ist. Außerdem wurde eine zusätzliche LSA auf der Seite Rad+Sport Bauer errichtet und nicht nur eine zusätzliche Fußgängerfurt errichtet. Die Verwaltung soll deshalb prüfen, ob die Stadt hierfür einen Zuschuss gewährt hat und diesen, wenn möglich bis zur Klärung zurückhalten. Die Verwaltung soll hier erneut nachfragen.
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7.3. Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit - Anfrage StR Sterr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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informativ
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7.3 |
Sachverhalt
StR Josef Sterr berichtete in der letzten Stadtratssitzung davon, dass die Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit nach der Coronapandemie nicht wieder auf den alten Stand zurückgeführt wurden.
Die Verwaltung hat Kontakt mit dem zuständigen Landkreisjobcenter in Landshut aufgenommen. Die dortige Leitung hat mitgeteilt, dass aufgrund Personalmangel die Mitarbeiter dringend in Landshut gebraucht werden. Grund hierfür ist die Einführung des Bürgergelds und die immer noch anhaltende Ukraineflüchtlingssituation. Es wurde versichert, dass die Jobcenter in Vilsbiburg und Rottenburg wieder geöffnet werden und die Stadt zeitnah darüber informiert wird, sobald sich die Lage entspannt. Man kann die Situation in Vilsbiburg nachvollziehen. Zum jetzigen Zeitpunkt kann allerdings noch keine Aussage darüber getroffen werden, wann die Öffnung wieder erfolgen kann. Betroffene können jederzeit in Landshut einen Termin vereinbaren.
Auch die im gleichen Gebäude untergebrachte Agentur für Arbeit musste aufgrund neuer Aufgaben (Kurzarbeitergeld), Beschäftige nach Landshut in andere Bereiche versetzen und hat deshalb weiterhin geschlossen. Das soll nach Aussage der Pressesprecherin aber nicht dauerhaft so bleiben. Die Agentur für Arbeit bietet derzeit weiterhin nach Terminvereinbarung in Vilsbiburg Berufs- und Ausbildungsberatungen an. Alle anderen Angelegenheiten der Agentur für Arbeit wie z.B. eine Arbeitslosmeldung (Arbeitslosengeld I), hat solange das Gebäude geschlossen ist, über die Hotline, Videoberatungen, per Onlinedienst oder persönlich in Landshut zu erfolgen.
Post für Jobcenter und Arbeitsagentur kann jederzeit auch in Vilsbiburg abgegeben oder eingeworfen werden und wird entsprechend weitergeleitet.
Diskussionsverlauf
StRin Sabine Furtmayr-Sendöl bat darum, dass die Verwaltung regelmäßig nachfragt, wann die Stellen wieder öffnen können, da gerade ältere Mitbürger mit den alternativen Angeboten nicht umgehen können und diese lieber persönlich in das Amt gehen. StR Christian Frankowski berichtet, dass die Termine in Landshut teilweise bis nach Pfarrkirchen weitergeleitet werden. Als Alternative schlug StRin Doris Pollner vor, den Ämtern vorzuschlagen, dass die Betroffenen zumind. das vergünstige Zugticket zur Verfügung gestellt bekommen, damit diese nach Landshut kommen. Sollte in Landshut keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, soll in der Zentrale in Nürnberg nachgefragt werden. Grundsätzlich möchte man, dass der Standort in Vilsbiburg weiterhin bestehen bleibt.
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7.4. Information - Sperrung der öffentlichen Toiletten am Rathaus
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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informativ
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7.4 |
Sachverhalt
Aufgrund der erneuten Brandstiftung in der öffentlichen Toilette am Rathaus, wurde von der Verwaltung die Toilette aus Brandschutzgründen gesperrt. Die Toiletten sollen deshalb lediglich für Veranstaltungszwecke geöffnet werden. Durch die Sperrung werden die Reinigungsstunden reduziert. An den Toiletten wird durch Schilder auf die öffentliche Toilette am Färberanger verwiesen. Während der Öffnungszeiten des Rathauses kann auch das öffentliche WC im Rathaus von Bürgern genutzt werden.
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7.5. Platzsituation in der Grundschule - Anfrage StR Neumeier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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7.5 |
Sachverhalt
StR Werner Neumeier fragte nach, ob sich bzgl. der benötigten Ausweichräume für die Grundschule schon Gedanken gemacht wurden. Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dazu, dass bereits in der Sitzung vom 10.05.2021 festgelegt wurde, städtische Liegenschaften aus dem Bestand zu verwenden, um die Unterbringung in Containern zu vermeiden. Es stehen geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung, die zur Nutzung verwendet werden können. Für das nächste Schuljahr sind die Planungen bereits angelaufen.
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7.6. Nachbesserung der Information von Hundehaltern bzgl. der geltenden Anleinpflicht - Anfrage StR Manfred v. Dewitz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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30.01.2023
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ö
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7.6 |
Sachverhalt
StR Dr. Manfred v. Dewitz bittet darum, die Hundehalter nochmals über die auf den festgelegten Bereichen geltende Anleinpflicht hinzuweisen. Da auch Hundehalter von außerhalb mit ihren Hunden spazieren gehen, wäre hier eine Beschilderung sinnvoll.
Stellv. Geschäftsleiter Tizian Riedl wies darauf hin, dass eine Beschilderung nicht zwingend notwendig ist, da die Satzung jederzeit und für jedermann einsehbar und die Platzierung von Schildern mit zusätzlichen Kosten verbunden ist. Da in der Satzung bei den festgelegten Bereichen der nähere Umgriff mit inbegriffen ist, ist die Platzierung der Schilder auch nicht immer eindeutig. Die Kosten und die Umsetzung werden in der Verwaltung geprüft.
Als Alternative oder ergänzende Information für Bürger wäre auch ein jährlicher Bericht im Stadtmagazin mit den betroffenen Bereichen sinnvoll. Zudem soll über die Hundesteuerstelle ein Brief an alle Hundehalter versendet, und bei Neuanmeldungen auf die geltende Anleinpflicht hingewiesen werden.
Datenstand vom 02.02.2023 15:04 Uhr