Datum: 14.02.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 18:50 Uhr bis 19:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.11.2022 und 30.11.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
2 Spendeneingang
3 Mögliche Mietkostenübernahme für Denkmalladen
4 Antrag auf Investitionskostenzuschuss - Golfclub Vilsbiburg e.V.
5 Vorberatung Haushalt 2023 - Heilig-Geist-Stiftung
6 Antrag auf Investitionskostenzuschuss - Außensportanlagen
7 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

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1. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 16.11.2022 und 30.11.2022, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Tagesordnungspunkt wurde auf die nächste Sitzung verschoben. 

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2. Spendeneingang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Verwaltung erreichte am 29. November 2022 eine Spende in Höhe von 1.000,00 EUR durch die Firma HOLZ BALK GmbH & Co. KG, Veldener Straße 29, 84137 Vilsbiburg, die ohne Genehmigung nicht angenommen werden darf.

Die Spende wurde für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg zweckgebunden.

Eine Beeinflussung oder Einflussnahme auf Entscheidung der Stadt aufgrund der Spende ist nicht zu erwarten.

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spende anzunehmen und zweckgebunden für den genannten Zweck zu verwenden.

Beschluss

Die Spende der Firma HOLZ BALK GmbH & Co. KG in Höhe von 1.000,00 EUR für die Freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg wird angenommen. Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Mögliche Mietkostenübernahme für Denkmalladen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gegen Ende 2022 gründete sich der Verein DenkMalladen mit der ersten Vorsitzenden Frau Reisinger-Vogel. Der Verein DenkMalladen beantragt bei der Stadt Vilsbiburg die Mietkostenübernahme in Höhe von 5.000 EUR für das neue Sozialcafé, das in der Oberen Stadt 33 entstehen soll. 
Wie dem Antrag zu entnehmen ist, soll das künftige Café im Laden des Denkmals 
Obere Stadt 33 entstehen und für sämtliche Bürgerinnen und Bürger Vilsbiburgs zur Verfügung stehen. Es soll einen Raum für ein mögliches Lesecafé, Sprachstammtischen, Strick- oder Nähstube oder auch für Ausstellungen und Lesungen sein. 
Die Preise für Verpflegung Getränke und Speisen sollen moderat gehalten werden um auch sozial schwächer gestellten Menschen den Besuch eines Cafés zu ermöglichen. 
Der Cafébetrieb soll voraussichtlich zum März 2023 aufgenommen werden. 
Die Einrichtung des Cafés soll aus gespendeten Möbelstücken erfolgen. 

Das Konzept, sowie der Antrag liegen in Anlage bei. 

Diskussionsverlauf

Das Projekt wurde im Gremium grundsätzlich begrüßt. StRin Veronika Ritt brachte den Hinweis vor, dass es sich um einen neuen Verein handelt, man sollte sich überlegen wie man mit Zuschüssen bei Vereinsneugründungen umgeht. 

Auf die Frage von StR Christian Frankowski, ob man hier nicht auf die Zuschussregel von 22,5 % zurückgreifen kann, erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass die 22,5 % nur für Investitionen im Sinne des Anlagevermögens gelten. Zuschüsse bei Mietkosten wurden bereits bei anderen sozialen Projekten wie zum Beispiel der Tafel, dem Familienzentrum oder dem TheaterBrettl gewährt. 

Im Gremium war man sich einig, den Zuschuss zeitlich zu begrenzen. 

Beschluss

Dem Verein DenkMalladen wird, begrenzt auf zwei Jahre, ein jährlicher Mietzuschuss in Höhe von 5.000 EUR beginnend ab dem Haushaltsjahr 2023 gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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4. Antrag auf Investitionskostenzuschuss - Golfclub Vilsbiburg e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.11.2022 beantragt der Golfclub Vilsbiburg e.V. einen städtischen Investitionskostenzuschuss für verschiedene Maßnahmen in 2023. 
Geplant ist der Bau eines neuen Chipping-Grüns für ca. 39.267,53 EUR.
Weiter ist eine Einzelsteuerung der Beregnung des Chipping-Grüns für 8.219,45 EUR sowie die Erneuerung zweier Holzbrücken für ca. 4.000 EUR vorgesehen. Die Gesamtkosten der geplanten Investitionen betragen 51.486,98 EUR. 

Wie bereits beim letzten Investitionskostenzuschussantrag vorgetragen, besteht der Golfclub Vilsbiburg e.V. seit mehr als 30 Jahren. Reparaturen bzw. Erneuerungen stehen in den kommenden Jahren an. Die oben genannten Maßnahmen sollen im Frühjahr 2023 umgesetzt werden. 

Der Bau des Chipping-Grüns dient zur Verbesserung der Trainingsmöglichkeiten für die Sportler.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Eigenmittel sowie den etwaigen Zuschuss der Stadt Vilsbiburg. 

Bei einer Brutto-Investitionskostensumme von 51.486,98 EUR würde der städtische Investitionskostenzuschuss 11.584,57 EUR betragen. Die Sanierung, sowie der Neubau sind Investitionen im Sinne der städtischen Zuschussrichtlinie. 

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von StR Klaus Kirchner bezüglich der Bezuschussung von Holzbrücken erklärte Stadtkämmerin Nadine Eggl, dass es sich hierbei um Gegenstände im Sinne des Anlagevermögens handelt und Holzbrücken in der Vergangenheit auch bezuschusst wurden. 

Beschluss

Dem Golfclub Vilsbiburg e.V. wird ein städtischer Investitionskostenzuschuss in Höhe von höchsten 11.584,57 EUR (Obergrenze) gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vorberatung Haushalt 2023 - Heilig-Geist-Stiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Haushalt 2023 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2023 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2023
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
255.800
200.200
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
60.900
50.400
Gesamthaushalt
316.700
250.600

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2023
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
51.400
30.900
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
20,09 %
15,43 %
Zuführungsbetrag zur Rücklage
55.600
10.100
Entnahme aus der Rücklage
0
10.000



  1. Hinweise

Die Ansätze auf der Ausgabenseite des Verwaltungshaushalts sind auch bei der Heilig-Geist-Stiftung wegen den allgemein gestiegenen Energieausgaben, erhöht worden. Jedoch nicht mehr so deutlich als noch bei der Planaufstellung der Stadt Vilsbiburg. Die Ansätze wurden den aktuellen Prognosen angepasst. Weiterhin geplant sind verschiedene kleinere Reparaturen, sowie die Erneuerung der Lichtschaltertechnik in den ersten Wohnungen. Der jährliche Holzanstrich wird weiter fortgesetzt, sowie die begonnene Umrüstung der Flurbeleuchtung auf LED. Auf der Einnahmenseite im Verwaltungshaushalt werden keine Änderungen zum Vorjahr erwartet. Momentan sind alle Wohnungen vermietet. 

Im Vermögenshaushalt sind für 2023 keine Baumaßnahmen oder der gleichen vorgesehen. Die Ansätze im Vermögenshaushalt bestehen fast ausschließlich aus einer Rücklagenzuführung (Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt, sowie der Tilgung des bestehenden Darlehns). 


  1.        Finanzplan 2022-2026 

Da die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2026 erstellt wurde, sind keine größeren Veränderungen zu erwarten. Die Zahlen werden planmäßig fortgeschrieben. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorgelegten Haushaltsentwurf 2023 zur Kenntnis und verweist ihn 

  • ohne Änderungen

an den Stadtrat zur Beschlussfassung. Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Investitionskostenzuschuss - Außensportanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der TSV Vilsbiburg 1883 e.V. stellte im Dezember 2022 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss zur Errichtung eines Außengebäudes. 

Im Rahmen der Vilstalhallensanierung stehen den „Außensportlern“ wie Leichtathletik, Fußball usw. keine Dusch- und Toilettenmöglichkeiten mehr zur Verfügung. Der laufende Außensportbetrieb ist somit nur eingeschränkt bzw. nicht mehr möglich. 

Die Überlegungen des TSV ziehen auf die Errichtung eines Außensportgebäudes ab. Der Einsatz einer Containeranlage wäre zwar kurzfristig eine schnellere Lösung, jedoch nicht wirtschaftlich. Ein Außensportgebäude wird auch nach der Vilstalhallensanierung weiter genutzt werden. 
Sollte alles optimal laufen könnte das Gebäude bereits im Sommer 2023 errichtet und auch nutzbar sein. Hiermit könnten alle Außensportler und auch der Schulsport ihren Sportbetrieb während der Sanierungsphase aufrechterhalten. Des Weiteren können während des Sommers kleinere Veranstaltungen (z. B. Sportfest der Schulen) durchgeführt werden. 

Die ersten Kostenschätzungen für die Errichtung des Gebäudes belaufen sich auf 
ca. 650.000 EUR. Der TSV Vilsbiburg beantragt hierzu einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30 % (Schulsportförderung) anstelle der üblichen 22,5 %. Der Investitionskostenzuschuss beträgt somit im vorliegenden Fall 195.000 EUR. 

Im Falle der Zuschussgewährung könnte mit dem TSV Vilsbiburg eine vertragliche Regelung ausgearbeitet werden, die die Sicherstellung der Schulsportnutzung etc. regelt. 

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Angelika Stumpf erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass der TSV Vilsbiburg die Anlagen für den Außensport zwingend erreichten muss. Die Außensportumkleiden sind in der Vilstalhalle zukünftig nicht mehr vorgesehen. Weiter werden die Umkleiden schnellstmöglich benötigt, da es ab dem Beginn der Sanierung der Vilstalhalle keine weitere Möglichkeit auf dem Gelände gibt. 

Im Gremium wurde kritisiert, dass keine Planungen zu dem Zuschussantrag vorgelegt wurden. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Planungen im Bau- und Umweltausschuss im Rahmen eines Bauantrags besprochen werden. 

Zweiter Bürgermeister Rudolf Lehner begrüßte die erhöhte Förderung in Höhe von 30 % für den Schulsport. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dazu, dass die Schulnutzung vertraglich gesichert wird und der Nutzungszeitraum nicht nur auf die Sanierung der Vilstalhalle begrenzt ist. 

Beschluss

Dem TSV Vilsbiburg 1883 e.V. wird für die Errichtung des Außensportgebäudes, im Rahmen der Schulsportförderung, ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 30% gewährt. Der Betrag ist gedeckelt auf 195.000 EUR.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2023 ö informativ 7
Datenstand vom 23.02.2023 10:54 Uhr