Datum: 24.01.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Finanzplanung 2021-2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.01.2022
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beschließend
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Sachverhalt
Als Anlage zum Haushaltsplan ist der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu erstellen und zu beschließen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Er ist nach der für die Gruppierungsübersicht geltenden Ordnung und nach Jahren gegliedert aufzustellen.
Beginnend 2021, über das eigentliche Planungsjahr = Haushaltsjahr 2022, sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2023 – 2025. Der Finanzplan muss für die einzelnen Jahre in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Der Finanzplan ist für die Kommune Grundlage zur weiteren Planung. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nach Jahresabschnitten mit den auf das betreffende Jahr entfallenen Teilbeträgen wiederzugeben. Ergeben sich bei der Haushaltsaufstellung wesentliche Änderungen für die Folgejahre, so ist das Programm entsprechend fortzuschreiben, d.h. der Finanzplan besitzt keine Außenwirkung, ist nicht rechtsverbindlich, vielmehr stellt er eine reine Planungsgrundlage dar.
Verwaltungshaushalt – Einnahmen
den wesentlichsten Teil bestimmen hier die Steuereinnahmen
- hochgerechnet aufgrund der aktuellen Steuerschätzung vom November 2021, basierend auf dem Abschlussjahr 2021
- auf die Einrechnung von allgemeinen Zuweisungen und Umlagen wurde für die Jahre 2023-2025 verzichtet, da diese zu ungewiss sind
- die übrigen Einnahmen wurden in der Regel unverändert fortgeschrieben, lediglich eine Hochrechnung für 2023
Verwaltungshaushalt – Ausgaben
Personalausgaben, Sachausgaben, Kreisumlage
- hier wurde bei den Personalausgaben eine jährliche Steigerung von 2 % einkalkuliert
- für die Sachausgaben wurden ab dem Jahr 2023 die letzten IST-Zahlen aus dem Jahr 2021 sowie eine 5 % Steigerung zugrunde gelegt.
- für die Kreisumlage (Schlüsselnummer 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 47,5 % angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.
Vermögenshaushalt – Einnahmen
Rücklagenentnahme, Einnahmen aus Veräußerungen, staatliche Förderungen
- der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schlüsselnummer 22) muss den jeweiligen Betrag von Schlüsselnummer 55 entsprechen.
- Mit einer Rücklagenentnahme wurde nur noch im laufenden Haushaltsjahr gerechnet
- Einnahmen aus Veräußerung des Anlagevermögens (Schlüsselnummer 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schlüsselnummer 25) werden durch den Verkauf erschlossener Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
- Einnahmen aus staatlicher Förderung beziehen sich auf die veranschlagten Baumaßnahmen im Investitionsplan (dort Anlage 2)
Vermögenshaushalt – Ausgaben
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- bei den Grunderwerbskosten werden nur Pauschalbeträge angesetzt
- Die Kosten der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Schlüsselnummer 65) sind aus dem Investitionsplan übernommen.
Der zugehörige Investitionsplan basiert auf der von Herrn Binner vorgestellten Prioritätenliste und beinhaltet nur die intensivsten Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan ein. Die Investitionsplanung ist bis zum Jahr 2028 aufgestellt.
Diskussionsverlauf
Stadtkämmerin Nadine Eggl stellte den Sachverhalt vor und beantwortete Fragen aus dem Gremium. Frau Eggl stellte klar, dass es sich um grobe Kostenschätzungen handelt, da für detailliertere Angaben die Planungen erst weitergeführt werden müssen.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2021 – 2025 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2. Vollzug des Ladenschlussgesetzes - Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen aus besonderem Anlass für das Jahr 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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beschließend
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Sachverhalt
Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung zu erlassen, dass an folgenden Sonntagen: Sonntag, den 20. März 2022 anlässlich des Mittefastenmarktes,
Sonntag, den 04. September 2022 anlässlich eines Foodtruckmarktes,
Sonntag, den 09. Oktober 2022 anlässlich des Dionysimarktes,
im Jahr 2022 die Verkaufsstellen im Stadtgebiet geöffnet sein dürfen.
Die Termine wurden mit dem Förder- und Werbeverein abgesprochen. Verkaufsoffene Sonntage müssen in Verbindung mit einer Veranstaltung stehen. Die Corona-Pandemie kann sich auch dieses Jahr noch auf die Veranstaltungsplanungen auswirken.
Der Landesverband für den Bayerischen Einzelhandel und die Gewerkschaft ver.di haben sich zu den vorgeschlagenen Terminen nicht mehr geäußert.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass der für den 20.05. geplante Blumen- und Gartenmarkt nach Mitteilung des Förder- und Werbevereins entfällt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Kalenderjahr 2022.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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3. Widerruf der Widmung des Trauzimmers im Schloss Gerzen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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3 |
Sachverhalt
Mit der Übernahme des Standesamtes Gerzen zum 01.01.2021 wurde durch den Stadtrat am 21.12.2020 unter anderem das Trauungszimmer im Schloss in Gerzen (Schlosspark Straße 5, 84175 Gerzen) zur Abhaltung von Trauungen formell gewidmet.
Am 25.11.2021 ging die fristgerechte Kündigung der Schlossverwaltung (BEWA GmbH Schlosswirtschaft) zum Jahresende bei der Verwaltung ein, da diese für das Schloss eine andere Nutzung vorgesehen haben.
Die Standesamtsaufsicht teilte der Stadtverwaltung mit, dass mit der Kündigung auch die Widmung des Trauungsortes widerrufen werden soll.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Florian Anzeneder, ob dafür ein neuer Trauungsort bestellt werden muss, erklärte stellv. Geschäftsleiter Tizian Riedl, dass noch weitere Trauungsorte vorhanden sind.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Widerruf der Widmung des Trauungszimmers im Schloss in Gerzen (Schlosspark Straße 5, 84175 Gerzen).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Zweckvereinbarung zur Übertragung der Einleitung und Abwicklung der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems – ISMS
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Aus dem Bayerischen E-Government-Gesetz ergibt sich auch für Kommunen die Anforderung, ein Informationssicherheitsmanagementsystem einzuführen. (Art. 11 Abs. 1 BayEGovG). Das ISMS soll dazu beitragen, eine Schutzstrategie zu entwickeln und entsprechende Maßnahmen zur Sicherung der Verfügbarkeit, der Vertraulichkeit und der Integrität von IT-Systemen und Daten umzusetzen.
Die Stadt Vilsbiburg hat seit 04.06.2018 mit Tizian Riedl bereits einen bestellten Informationssicherheitsbeauftragten. Um der Verpflichtung nachzukommen und das Informationssicherheitsniveau der Stadt Vilsbiburg zu steigern wurde als Einstieg mit dem niedrigsten Sicherheitsniveau begonnen (Arbeitshilfe Innovationsstiftung Bayerische Kommune mit LSI-Siegel), ein internes Informationssicherheitsteam aufgebaut und eine Leitlinie zur Informationssicherheit erlassen.
Um ein nachhaltiges und hohes IT-Sicherheitsniveau in der gesamten bayerischen Verwaltung zu erreichen, fördert der Freistaat Bayern noch bis Ende 2022 im Rahmen der Initiative Cybersicherheit nach Maßgabe der Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften (ISMS-Förderrichtlinie – ISMSR), im Rahmen der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere der Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und der dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften) die Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) bei den kommunalen Gebietskörperschaften. Die Stadt Vilsbiburg besitzt bereits das LSI-Siegel, welches sich positiv auf die Förderung auswirken würde.
Nach der Förderrichtlinie wird auch die kommunale Zusammenarbeit unterstützt, sofern dabei keine eigenständige Rechtspersönlichkeit entsteht.
Hierzu wurden unter den Informationssicherheitsbeauftragten der beteiligten Gemeinden mehrere Gespräche geführt, Vorstellungstermine von Firmenberatungsangeboten zu den versch. Sicherheitsstandards wahrgenommen und versucht eigenständig Lösungen zu erarbeiten. Man ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Umsetzung eines ISMS auf einem höheren und zukunftsorientierten Standard ohne Beratungshilfe durch spezialisierte externe Firmen durch die Informationssicherheitsbeauftragten der Gemeinden nicht leistbar ist.
Das Ziel ist die Etablierung eines ISMS bei den Beteiligten (VG Gerzen, VG Velden, Gemeinde Bodenkirchen, Markt Geisenhausen, Stadt Vilsbiburg) mit abschließender Zertifizierung und damit die Erzielung eines nachhaltig hohen Sicherheitsstandards in der Informationssicherheit.
Mit dem Abschluss der beiliegenden Zweckvereinbarung bleiben die Körperschaften eigenständig, es sind aber durch die kommunale Zusammenarbeit Einsparungspotentiale bei einer Beauftragung von Firmen und Durchführung zu erzielen, die allen Beteiligten zugutekommen. Sie ist Voraussetzung um mit den Beteiligten ein entsprechendes einheitliches System auszuschreiben, in Auftrag geben zu können und die Leistungen abzurechnen. Entsprechende Haushaltsmittel zur Einführung des höheren Sicherheitsstandards wurden im Haushalt 2022 bereits angemeldet und eine entsprechende Förderung berücksichtigt.
Diskussionsverlauf
Stellv. Geschäftsleiter Tizian Riedl hat den Sachverhalt vorgestellt und erklärte, dass die Umsetzung zeitnah geplant ist. StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob unter den Kommunen eine Zusammenarbeit bzgl. der Systemgleichheit möglich ist und wie die Kostensituation einzuschätzen ist.
Tizian Riedl erklärte, dass eine Zusammenarbeit unter den Kommunen im Hinblick auf die IT-Systeme sinnvoll und möglich ist. Man rechnet mit ca. 11.000,00 € an Kosten und einer Förderung von ungefähr 50 Prozent. Die Kostenteilung erfolgt gleichmäßig auf die beteiligten Kommunen.
Auf Nachfrage von Frau StRin Veronika Ritt erklärte Herr Riedl, dass das ISMS auch auf die Einrichtungen der Stadt Vilsbiburg übertragen werden soll.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg stimmt dem Entwurf und dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertagung der Einleitung und Abwicklung der Einführung eines Informationssicherheitsmanagementsystems (ISMS) zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Auftrag für das Kulturfest Mitanand 2022 - Kulturforum Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.01.2022
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. gibt ein Angebot für die Durchführung des Kulturfestes Mitanand für das Jahr 2022 ab (das Angebot des Kulturforums ist als Anlage beigefügt).
Außerdem ist eine Lichtinstallation als Kunstprojekt während des Mitanands im Rahmen des 10jährigen Jubiläums geplant.
Diskussionsverlauf
Auf die Fragen von StR Florian Anzeneder, ob die Fördersumme erhöht worden sein, erklärte die zuständige Aufgabenbereichsleiterin Andrea Soller, dass derselbe Betrag bereits vor vier Jahren beantragt wurde.
StR Hermann Bauer wollte wissen, wie sich die Situation bezüglich der Förderung von Biergartenkonzerte aus dem Jahr 2021 entwickelt hat. StR Klaus Kirchner erklärte als Kassier des Kulturforums Vilsbiburg e.V., dass der Zuspruch von Seiten der Gastronomie nicht sehr groß war. Man hat acht Veranstaltungen mit einem Gesamtkostenaufwand von 4.750,00 € durchgeführt.
Beschluss
Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. wird als Veranstalter mit der Durchführung des Kulturfestes Mitanand im Jahr 2022 beauftragt. Dafür werden die im Antrag aufgeführten Finanzmittel (33.000,00 €) und Bauhofleistungen (6.000,00 €) zur Verfügung gestellt.
Außerdem wird das Kulturforum Vilsbiburg e.V. mit der Durchführung des Projektes „Vilsbiburger Lichtkunst“ beauftragt, dafür werden 6.200,00 € zur Verfügung gestellt. Die Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf 12.000,00 €. Die Stadt gewährt die Förderung unter der Voraussetzung, dass die Restsumme über eine staatliche Förderung oder anderweitig durch das Kulturforum gesichert ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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informativ
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6.1. Jahresinterview der Ersten Bürgermeisterin - Anfrage StR Anzeneder
Gremium
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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informativ
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6.1 |
Sachverhalt
StR Florian Anzeneder wollte wissen, inwieweit die im Jahresinterview der Vilsbiburger Zeitung dargestellten Aussagen der Ersten Bürgermeisterin auch tatsächlich so getroffen wurden und welche Erwartungshaltung die Erste Bürgermeistern an das Gremium hat. Auf Nachfrage von Sibylle Entwistle um welche Aussage es sich konkret handelt, konkretisierte Florian Anzeneder die Fragestellung. Im Interview ist der Eindruck entstanden, das Gremium sei auf manche Tagesordnungspunkte nicht vorbereitet.
Die Erste Bürgermeisterin bezog dazu Stellung und stellte klar, dass die im Jahresinterview abgedruckten Aussagen von ihr auch so getätigt wurden. Ein persönlicher Angriff auf einzelne Mitglieder des Gremiums war aber in keiner Weise so gemeint und ist auch so nicht vorgekommen.
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6.2. Beschlussbekanntgabe von nicht-öffentlichen Sitzungspunkten - Anfrage StRin Stumpf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.01.2022
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informativ
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6.2 |
Sachverhalt
StRin Angelika Stumpf wollte wissen, wie die Bekanntgabe der nicht-öffentlichen Sitzungspunkte erfolgt.
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass bei der Protokollverlesung im nicht-öffentlichen Teil überprüft wird, ob eventuell die Geheimhaltung ganz oder im Grundsatz weggefallen ist. Sollte das Gremium feststellen, dass die Geheimhaltung in einem Tagesordnungspunkt des nicht-öffentlichen Teils entfallen ist, erfolgt die Bekanntgabe in der nächsten öffentlichen Sitzung.
In den letzten Sitzungen ist das nicht vorgekommen, da der nicht-öffentliche Sitzungsteil auf die absolut notwendigen Punkte beschränkt wird (Grundsatz der Öffentlichkeit).
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6.3. Rodung der Hecke an der Grundschule - Anfrage StRin Feß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.01.2022
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6.3 |
Sachverhalt
StRin Michaela Feß kritisierte die Rodung der Hecke an der Grundschule. Sie ist davon ausgegangen, dass die Planungen im Detail nochmals besprochen werden, bevor die Rodung erfolgt.
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6.4. Anlage 2 zum Finanzplan - Anfrage StRin Pollner
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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24.01.2022
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6.4 |
Sachverhalt
StR Doris Pollner verwies auf die Anlage 2 zum Finanzplan. Laut dem Brückengutachten aus dem Jahr 2015 fehlen im Plan zwei Brückenbauwerke.
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6.5. Mobilfunkanlage in Haarbach - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.01.2022
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informativ
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6.5 |
Sachverhalt
Einige anwesende Bürgerinnen und Bürger kritisierten die geplante Mobilfunkanlage in Haarbach. Folgende Punkte dazu sollten noch geklärt werden bzw. sind in der Bevölkerung nicht bekannt:
- Die Sendeleistung des Mastens
- Die Frequenz des Mastens
- Warum benötigt der Masten eine Höhe von 30 Meter, eine kleinere Lösung wäre für den Ortsteil Haarbach wünschenswert gewesen
- Die genaue Funktion des Mastens
- Der Sendebereich des Mastens
- Ob es durch den neuen Masten in Holzhausen zu einer Überversorgung kommt
- Wird die Stadt Vilsbiburg als Grundstückseigentümer informiert, sollten technische Veränderungen an dem Masten durchgeführt werden
- Bedenken wegen der Strahlung
Kritisiert wurde auch, dass die Stadt bereits für die Fläche einen Pachtvertrag abgeschlossen habe, die Nachbarschaft aber erste im Rahmen des Bauantrages beteiligt wurde. Weiter herrschte bei den Nachbarn Unverständnis darüber, dass der Bau- und Umweltausschuss dem Vorhaben zugestimmt hat, obwohl vier von fünf Nachbarn den Bauantrag nicht unterzeichnet haben. Man fühle sich hier übergangen, eine Informationsveranstaltung wäre wünschenswert gewesen.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle verwies auf die bereits durch Sie persönlich geführten Gespräche und zeigte Verständnis für die vorgebrachten Bedenken. Man werde von Seiten der Stadt Vilsbiburg die Informationen an die Nachbarschaft weitergeben und auch im Stadt-Magazin dazu nochmals informieren.
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6.6. Umbau der Kurve in Frauenau - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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24.01.2022
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informativ
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6.6 |
Sachverhalt
Eine anwesende Anliegerin kritisierte einen möglichen Umbau der Kurve in Frauenau. Eine Entschärfung der Kurve würde zu einer noch höheren Geschwindigkeit führen.
Auf Nachfrage erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass das Thema in einer der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen behandelt wird.
Datenstand vom 01.02.2022 17:22 Uhr