Datum: 14.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:05 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2022 - Vorberatung
2 Zuschussantrag des MSC Vilsbiburg
3 Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg
4 Zuschussantrag TSV Haarbach e.V.
5 Sportbetriebsförderung TSV Haarbach e.V. - Korrektur
6 Zuschussabrechnung - Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Schnedenhaarbach
7 Spendeneingänge
8 Spendeneingänge - Stadtmodell in Bronze
9 Betriebskostenabrechnungen 2020
10 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen
10.1 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen
10.2 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen
10.3 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Stadtbad
11 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

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1. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2022 - Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Haushalt 2022 wird dem Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung vorgelegt. Der Beschluss über die Haushaltssatzung ist in der nächsten Stadtratssitzung vorgesehen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2022 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2022
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
200.200
199.700
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
50.400
39.800
Gesamthaushalt
250.600
239.500

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2022
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
30.900
30.300
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
15,43 %
15,17%
Zuführungsbetrag zur Rücklage
10.100
17.900
Entnahme aus der Rücklage
10.000
0



  1. Hinweise

Im Verwaltungshaushalt haben sich die Einnahmen geringfügig erhöht, was der im Juli 2021 vorgenommenen Mietanpassung zuzuschreiben ist. Die Ausgaben im Verwaltungshaushalt sind ebenso leicht gestiegen, da am Gebäude verschiedene kleinere Reparaturen vorzunehmen sind. Die bereits für 2021 geplante Erhöhung des Treppengeländers (Vorgabe von ASID aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften) ist nochmals im Haushalt 2022 veranschlagt, da im vergangenen Jahr die Ausführung nicht möglich war. Für 2022 sollen im 2. OG die Flurbeleuchtungsstrahler planmäßig ausgetauscht werden. Hier sind Kosten in Höhe von ca. 1.500,00 EUR veranschlagt. Der Kellerbereich wird wegen Abnutzung neu gestrichen werden, ansonsten sind allgemeine Holzstreicharbeiten vorgesehen.


Im Vermögenshaushalt ist für 2022 die Erneuerung der Bewässerungsleitung im Keller mit Kosten i. H. von 35.000 EUR vorgesehen. Dies ist dringend notwendig, da die Verrohrung Korrosionsschäden aufweist. Die Maßnahme ist nur mit einer geringfügigen Rücklagenentnahme von insgesamt 10.000 EUR zu decken. In diesen 10.000 EUR sind auch 300 EUR Entnahme für das zu bezahlende Verwahrentgelt, welches an die Kreditinstitute zu entrichten ist, enthalten. Diese Kosten (300 EUR) werden jedoch auf den Verwaltungshaushalt umgelegt und der Rücklage wieder zugeführt. Der restliche angesetzte Betrag besteht fast ausschließlich aus der Rücklagenzuführung (Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt).



  1.        Finanzplan 2021-2025 

Die mittelfristige Finanzplanung bis ins Jahr 2025 wurde auf Anraten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbands dieses Jahr erstmalig aus der Finanzanwendung CIP erstellt. Es sind keine größeren Veränderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist bei der Verabschiedung im Stadtrat ein eigener Beschluss zu fassen. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorgelegten Haushaltsentwurf 2022 zur Kenntnis und verweist ihn ohne Änderungen an den Stadtrat zur Beschlussfassung. Gleiches gilt für den Finanzplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Zuschussantrag des MSC Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Motorsportclub Vilsbiburg stellte am 10.11.2021 einen Antrag auf Investitionskostenzuschuss bei der Stadt Vilsbiburg. Der Verein besteht seit ca. 1950 in Vilsbiburg und betreibt seit dem Jahr 1992 einen Kartslalomsport für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 6-21 Jahren. 

Allerdings steht für junge Erwachsene ab 21 Jahren keine Möglichkeit mehr zur Verfügung den Kartslalomsport zu betreiben. Einige aktive Mitglieder mussten in der Vergangenheit somit den Sport aufgeben und sind auch aus dem Verein ausgetreten.
Seit 2019 hat nun der ADAC eine Meisterschaft aufgelegt, die ähnlich dem Kartslalom organisiert und ausgetragen wird. Diese Meisterschaft wird lediglich mit leistungsstärkeren Karts durchgeführt ebenso können hier nur Motorsportler ab 12 Jahren teilnehmen, ohne Altersbeschränkung nach oben. 
Diese Sparte soll nun auch im Motorsportclub Vilsbiburg etabliert werden, um neue Mitglieder zu generieren, die aktiven weiter zu fördern und ihnen auch geeignete Trainingsmöglichkeiten zu bieten. 
Hierzu ist geplant 

  • 1 PCR Kart Slalom 2022 mit Sitzverstellung

anzuschaffen.

Die Kosten für dieses Kart belaufen sich auf 6.065,43 €. Der Motorsportclub stellt deshalb für diese Investition einen Antrag auf den städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5%. Dieser beläuft sich im vorliegenden Fall auf 1.364,72 €.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StRin Angelika Stumpf erklärte StR Stephan Steigenberger, dass die Karts zum Beispiel auf großen Parkplätzen gefahren werden. Aktuell ist man auf der Suche nach einer neuen Fläche. 

Beschluss

Dem Motorsportclub Vilsbiburg wird ein Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % gedeckelt auf 1.364,72 € gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Zuschussantrag Golfclub Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Am 03.01.2022 erreichte die Verwaltung ein Investitionskostenzuschussantrag des Golfclubs Vilsbiburg e.V. 
Der Golfclub erklärt im Anschreiben einen Investitionskostenzuschuss für verschiedene Maßnahmen in 2022 in Höhe einer Brutto-Investitionskostensumme von 31.700 EUR zu beantragen. 
Die geplanten Maßnahmen stellen sich wie folgt dar: 

3   Holzbrücken erneuern        je ca.2.000 EUR        gesamt          6.000 EUR
13 Sitzbänke erneuern        je ca.   400 EUR        gesamt          5.200 EUR
3 Vitrinen Kästen erneuern                                gesamt          2.500 EUR
Abschlag 3 erneuern                                        gesamt        11.000 EUR
Wege erneuern vom Grün zu Abschlag 7                gesamt          4.000 EUR
Wege erneuern zum Abschlag 8                        gesamt          3.000 EUR
in Summe                                                                31.700 EUR

Der Golfclub Vilsbiburg e.V. besteht nunmehr seit 30 Jahren, Inventar und Sonstiges müssen erneuert bzw. saniert werden. Durch diese Maßnahmen soll der Golfclub weiterhin attraktiv für seine Mitglieder bleiben. 
Die Mitgliederzahl konnte sich erfreulicherweise gut entwickeln. 2021 erhöhte sich die Zahl um 29 auf nunmehr 568 Mitglieder. 

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt durch Eigenmittel des Golfclubs Vilsbiburg e.V. und den einkalkulierten Investitionskostenzuschuss der Stadt Vilsbiburg.
Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wurde durch den Golfclub beantragt, da die ersten Arbeiten bereits im Winter begonnen werden sollen, um die Flurschäden so gering wie möglich zu halten. Seitens der Verwaltung wurde dem Golfclub Vilsbiburg e.V. ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn zugesagt und als zuschussunschädlich bezeichnet. 

Beschluss

Dem Golfclub Vilsbiburg e.V. wird der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 
22,5 %, 7.132,50 EUR auch gleichzeitig festgesetzt als Höchstbetrag, für die verschiedenen Maßnahmen – Investitionen in 2022 gewährt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Zuschussantrag TSV Haarbach e.V.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bereits am 18.12.2021 erreicht die Stadt Vilsbiburg ein Antrag auf Investitionskostenzuschuss des TSV Haarbach e.V. zur Erneuerung der Schließanlage. 
Das Haarbacher Sportheim soll eine neue elektronische Schließanlage erhalten. 
Die bestehende Schließanlage ist über 25 Jahre alt, die meistgenutzten Schlösser weisen Verschleißerscheinungen auf. Eine neue Anlage würde mehr Sicherheit bieten. Durch eine elektronische Schließanlage kann der Zugriff individuell gesteuert werden. Die Gesamtkosten der Investition belaufen sich auf 4.980,75 EUR. Der städtische Investitionskostenzuschuss in Höhe von 22,5 % würde sich auf 1.120,67 EUR belaufen. 

Beschluss

Der TSV Haarbach e.V. erhält für die Erneuerung der Schließanlage den städtischen Investitionskostenzuschuss gedeckelt auf 1.120,67 EUR. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Sportbetriebsförderung TSV Haarbach e.V. - Korrektur

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö informativ 5

Sachverhalt

Der TSV Haarbach e.V. stellte am 18.09.2021 einen Antrag auf Sportbetriebsförderung. Dieser wurde am 15.11.2021 im Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Vilsbiburg behandelt und die Förderung beschlossen. 
Leider ist der Verwaltung beim Beschlussvorschlag ein Fehler unterlaufen. Abgestimmt wurde über den Vorjahresbetrag. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, dem TSV Haarbach e.V. den Differenzbetrag von 497,64 EUR noch nachträglich zur Sportbetriebsförderung auszubezahlen. 

Beschluss

Der TSV Haarbach e.V. erhält für 2021 die pauschale Sportbetriebsförderung in Höhe von 6.260,52 EUR. Die Differenz in Höhe von 497,64 EUR zu der bereits geleisteten Sportbetriebsförderung wird nachträglich noch an den TSV Haarbach e. V. ausbezahlt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Zuschussabrechnung - Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Schnedenhaarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in seiner Sitzung am 17.09.2018 beschlossen, für die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens Schnedenhaarbach den Restbetrag der förderfähigen Kosten in Höhe von 129.446,00 € zu übernehmen. Weiter wurde beschlossen, die nicht förderfähigen Kosten mit einem Betrag in Höhe von 66.300,00 € zu bezuschussen. 

Im Oktober 2021 haben wir die Restzahlungen der staatlichen Zuschüsse erhalten und an den Verein Life Diakonie e.V. weitergegeben. Nach Art. 10 BayFAG wurden 187.000,00 ausbezahlt. Nach der Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2021 wurden 52.000,00 € ausbezahlt.

Von Seiten der Stadt Vilsbiburg wurden noch 32.723,00 € der förderfähigen Kosten und 16.400,00 € der nicht-föderfähigen Kosten einbehalten. Die Auszahlung erfolgt erst nach Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses. 

Das Zuschussverfahren ist durch die Regierung von Niederbayern abgeschlossen, die Stadt Vilsbiburg kann somit die Restbeträge auszahlen. 

Beschluss

Der Zuschussabrechnung für die Sanierung und Erweiterung des Kindergarten Schnedenhaarbach wird zugestimmt, die Restbeträge können ausbezahlt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Spendeneingänge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö 7

Sachverhalt

Die Stadtverwaltung erreichten seit der letzten Haupt- und Finanzausschusssitzung folgende Spendeneingänge, die nicht ohne Genehmigung angenommen und verwendet werden dürfen.

  • 23.11.2021        Dräxlmaier GmbH & Co.        Spende für die freiwillige Feuerwehr Haarbach in Höhe von 1.000 EUR

  • 01.12.2021        Holz Balk GmbH & Co.KG        Spende für die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 5.000 EUR

  • 17.12.2021        Dräxlmaier Group                Spende für die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg in Höhe von 2.500 EUR

Eine Einflussnahme auf die Entscheidung der Stadt auf Grund der Spenden steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spenden anzunehmen und für die genannten Einrichtungen zweckgebunden zu verwenden. 

Beschluss

Die Spende der Firma Dräxlmaier GmbH & Co. vom 23.11.2021 für die freiwillige Feuerwehr Haarbach, die Spenden der Firma Holz Balk GmbH & Co.KG vom 01.12.2021 und der Dräxlmaier Group vom 17.12.2021 an die freiwillige Feuerwehr Vilsbiburg werden angenommen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheinigungen sind auszustellen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Spendeneingänge - Stadtmodell in Bronze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Für das geplante Stadtmodell in Bronze haben die Verwaltung nachfolgende Spendeneingänge, welche ohne Genehmigung nicht angenommen werden dürfen, erreicht. 

  • Manfred Singer                        5.000 EUR        vom 25.11.2021
  • Autohaus Ostermaier GmbH                5.000 EUR        vom 14.12.2021
  • Peter Bruckmayer                        5.000 EUR        vom 17.12.2021
  • Sparkasse Landshut                        2.500 EUR        vom 27.09.2021

Eine Einflussnahme auf die Entscheidung der Stadt auf Grund der Spenden steht nicht zu erwarten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Spenden anzunehmen und für das Stadtmodell in Bronze zu verwenden.

Beschluss

Die Spenden von Herrn Manfred Singer, des Autohauses Ostermaier GmbH, Herrn Peter Bruckmayer und der Sparkasse Landshut, für das Stadtmodell in Bronze werden angenommen. Die entsprechenden Zuwendungsbescheinigungen sind auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Betriebskostenabrechnungen 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2020 für die nachfolgenden Einrichtungen wurden abgeschlossen und liegen bei:

  • Kindergarten St. Elisabeth
  • Waldkindergarten
  • Kindergarten St. Martin
  • Kneipp-Kindergarten Achldorf
  • Kindergarten Seyboldsdorf
  • Kinderkrippe St. Martin
  • Kinderhort St. Johannes
  • Kinderkrippe Michael-Jäger
  • Kinderkrippe St. Marien 
  • Mittagsbetreuung
  • Musikschule
  • Stadtbad

Beschluss

Die Betriebskosten werden zur Kenntnis genommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Benutzungsgebühren der städtischen Einrichtungen wurden durch die Verwaltung geprüft. Zum besseren Vergleich wurden auch Auskünfte unsere Nachbarkommunen eingeholt. Im Einzelnen handelt es sich um
  • Benutzungsgebühren der städtischen Sporthallen
  • Benutzungsgebühren der Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Stadtbad

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10.1. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Die letzte Anpassung der Benutzungsgebühren der städtischen Sporthallen erfolgte zum 20.11.2017, aus diesem Grund ist eine neuerliche Anpassung dringend geboten. Des Weiteren sollte künftig auch ein kleiner Betrag für die Benutzung durch Jugendliche erhoben werden.

ab 01.07.2022
Sportvereine
Erwachsene
5,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
6,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
frei
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

gemischte 
Gruppen
2,10 € / Hallenanteil / Std. inkl. NK
entfällt*)
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

13,00 € / Hallenteil /
Std. inkl. NK
15,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei
frei

Realschule, Gymnasium
5,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen



gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
300,00 € / Hallenteil
360,00 € / Hallenteil

zuzügl.
Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl
0,50 € Stuhl

Tribüne
200,00 €
250,00 €

Bühnenerweiterung
8,00 €
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
250,00 / Hallenteil
275,00 € / Hallenteil

Keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen



Vereine

120,00 € 
inkl. Bestuhlung
150,00 €
inkl. Bestuhlung
Firmen

300,00 €
inkl. Bestuhlung
350,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo **)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Halbe Gebühr 
eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
6,50 € / Std. / Bahn
7,00 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,60 € / Std. / Bahn
1,90 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Diskussionsverlauf

StR Josef  Samhuber war der Meinung, die Benutzungsgebühren der Sporthallen bereits im Jahr 2024 auf eine Erhöhung hin zu überprüfen.  Die allgemeinen Preissteigerungen müssten mit eingeplant werden. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Nutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen ab 01.07.2022 wie folgt festzusetzen:

Sportvereine
Erwachsene
6,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Gemischte Gruppen
entfällt *)
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

15,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei

Realschule, Gymnasium
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen


gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
360,00 € / Hallenteil

zuzügl. Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl

Tribüne
250,00 €

Bühnenerweiterung
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
275,00 / Hallenteil

keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen


Vereine

150,00
inkl. Bestuhlung
Firmen

350,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo**)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
7,00 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,90 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Die nächste Überprüfung sollte im Jahr 2024 erfolgen. Die Benutzungsgebühren der Vilstalhalle werden erst nach deren Sanierung wieder überprüft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.2. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 10.2

Sachverhalt

Bei den Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtungen wird vorgeschlagen sich am Durchschnitt der Nachbarkommunen zu orientieren. Für Vilsbiburg würde dies folgendes bedeuten

Kindergarten ab 01.09.2022












Buchungszeit
Gebühren

 

 
 

seit 9/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
4 - 5 Stunden
60,00 €
65,00 €
70,00 €
75,00 €
88,00  
5 - 6 Stunden
65,00 €
70,00 €
75,00 €
82,00 €
97,00  
6 - 7 Stunden
70,00 €
75,00 €
80,00 €
89,00 €
106,00  
7 - 8 Stunden
75,00 €
80,00 €
85,00 €
96,00 €
115,00  
8 - 9 Stunden
81,00 €
87,00 €
95,00 €
103,00 €
124,00  
9 - 10 Stunden
87,00 €
93,00 €
100,00 €
110,00 €
133,00  







Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte. Ab dem 3. Geburtstag Kindergartenbeitrag.









 
seit 9/2013
 
ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen
2,25 €
2,50 €
 
3,00 €
3,50 €






 



 
seit 9/2016
ab 9/2020
ab 9/2022
Brotzeitgeld je Monat
 
 
10,00 €
 
 
Abholzeit bis 14 Uhr

 
 
12,00 €
12,00 €
Abholzeit nach 14 Uhr
 
 
 
18,00 €
18,00 €







Kinderkrippe ab
01.09.2022







Buchungszeit
Gebühren
 

 
 
 
 
seit 11/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
2 - 3 Stunden
100,00 €
110,00 €
120,00 €
125,00 €
 entfällt
3 - 4 Stunden
110,00 €
120,00 €
130,00 €
138,00 €
143,00  
4 - 5 Stunden
120,00 €
130,00 €
140,00 €
150,00 €
157,00  
5 - 6 Stunden
130,00 €
140,00 €
150,00 €
164,00 €
183,00  
6 - 7 Stunden
140,00 €
150,00 €
160,00 €
178,00 €
210,00  
7 - 8 Stunden
150,00 €
160,00 €
170,00 €
192,00 €
236,00  
8 - 9 Stunden
162,00 €
174,00 €
190,00 €
206,00 €
262,00  
9 - 10 Stunden
174,00 €
186,00 €
200,00 €
220,00 €
287,00  







Essensgeld pro Essen
 
seit 9/2013
 
ab 9/2020
ab 9/2022
inkl.Brotzeit
2,00 €
2,50 €
 
3,00 €
3,50 €








Kinderhort ab 01.09.2022













Buchungszeit
Gebühren





 
seit 9/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
2 - 3 Stunden
59,00 €
64,00 €
70,00 €
78,00 €
83,00  
3 - 4 Stunden
66,00 €
71,00 €
75,00 €
85,00 €
92,00  
4 - 5 Stunden
73,00 €
78,00 €
85,00 €
95,00 €
101,00  
5 - 6 Stunden
80,00 €
85,00 €
90,00 €
102,00 €
110,00  
für die Ferienbetreuung
 
 
 
 
 
6 - 7 Stunden
87,00 €
92,00 €
100,00 €
109,00 €
135,00  
7 - 8 Stunden
94,00 €
99,00 €
105,00 €
116,00 €
146,00  
8 - 9 Stunden
101,00 €
107,00 €
115,00 €
126,00 €
157,00  








 
 
seit 9/2013

ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen inkl. Brotzeit
2,80 €
3,50 €
 
4,00 €
4,50 €













Geschwisterermäßigung





für das zweite Kind 50 % 





für das dritte und jedes weitere Kind 75 %



ab 9/2011 nur innerhalb einer Einrichtung



ab 9/2013 einrichtungsübergreifend für alle Kitas und trägerübergreifend

ab 4/2019 auch, wenn beim ersten Kind der Beitragszuschuss durch den Bay. Staat erfolgt.







Gebühren für Mittagsbetreuung ab 01.09.2022











Buchungszeit
 
Gebühren
Gebühren
Gebühren
Gebühren 
Gebühren
 
 
seit 9/2009
seit 9/2014
ab 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
 
 
 
 
 
 
 
2 Stunden
 
27,50 €
30,00 €
          33,00 € 
          36,00 € 
          46,00 € 
3 Stunden
 
33,00 €
35,00 €
          38,00 € 
          41,00 € 
          51,00 € 
 
 
 
 
 
 
 







Mittelschule












 
 
seit 9/2009
seit 9/2014
ab 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen
 
            3,80 € 
            4,20 € 
            4,20 € 
            4,50 € 
            5,00 € 






















Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Josef Samhuber erklärte Frau Andrea Soller, die unterschiedlichen prozentualen Erhöhungen kommen daher, dass man sich an den Preisen der umliegenden Gemeinden orientiert hat. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt den Stadtrat die Gebühren der Kindertageseinrichtungen, sowie das Essensgeld ab 01.09.2022 wie folgt anzupassen. 

Kindergarten
4-5 Stunden
88,00 €

5-6 Stunden
97,00 €

6-7 Stunden
106,00 €

7-8 Stunden
115,00 €

8-9 Stunden
124,00 €

9-10 Stunden
133,00 €

Essensgeld pro Essen
3,50 €

Brotzeitgeld je Monat bis 14:00 Uhr Abholzeit
12,00 €

Brotzeitgeld je Monat nach 14:00 Uhr Abholzeit
18,00 €
Kinderkrippe
3-4 Stunden
143,00 €

4-5 Stunden
157,00 €

5-6 Stunden
183,00 €

6-7 Stunden
210,00 €

7-8 Stunden
236,00 €

8-9 Stunden
262,00 €

9-10 Stunden 
287,00 €

Essensgeld inkl. Brotzeit
3,50 €
Kinderhort
2-3 Stunden
83,00 €

3-4 Stunden
92,00 €

4-5 Stunden
101,00 €

5-6 Stunden
110,00 €
für die Ferienbetreuung
6-7 Stunden
135,00 €

7-8 Stunden
146,00 €

8-9 Stunden
157,00 €

Essensgeld inkl. Brotzeit
4,50 €
Mittagsbetreuung
2 Stunden
46,00 €

3 Stunden
51,00 €
Mittelschule
Essen
5,00 €

Die Gebühren der Kindertageseinrichtungen sollten alle 2 Jahre überprüft bzw. angepasst werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10.3. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö beschließend 10.3

Sachverhalt

Für das Vilsbiburger Stadtbad wird vorgeschlagen die Preise moderat anzupassen, dies würde für die Freibadsaison 2022 bedeuten:

Einzelkarten


Erwachsene (über 18 Jahre)
3,00 €
4,00 €
Erwachsene – Feierabendtarif ab 17:00 Uhr
1,50 €
2,00 €
Erwachsene – 10er Karte
27,00 €
35,00 €
Kinder u. Jugendliche (6-18 Jahre) und anderweitige Ermäßigungen *)
1,50 €
2,00 €
Kinder u. Jugendliche 10er Karte
13,00 €
15,00 €
Geschlossene Schulklassen ausgenommen an Samstage, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen je Schüler
0,50 €
0,80 €
Familienkarte (Kinder beliebig) *1)
6,50 €
8,00 €
Saisonkarten


Erwachsene
65,00 €
68,00 €
Personen mit Ermäßigungen *)
31,00 €
34,00 €
Familien
108,00 €
110,00 €
Familienkarte mit Ermäßigungen *)
84,00 €
87,00 €

*) Ermäßigungen können gewährt werden, bei Kindern und Jugendlichen (6-18 Jahre), Schülern, Studenten, Schwerbehinderten ab 50%, notwendige Begleitpersonen für Schwerbehinderte, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Alleinerziehende, Arbeitslose, Grundsicherungsempfänger, Inhaber der Bayer. Ehrenamtskarte/Jugendleitercard, Sozialpass-Inhaber, Rentnern (neu aufzunehmen)

*1) Der Begriff Familie sollte definiert werden, 2 Erwachsene über 18 Jahre mit derselben Meldeadresse, Kinder egal welchen Alters (Schüler und Studenten gegen Ausweis) oder auch für Großeltern mit Enkelkindern

Es wird vorgeschlagen wieder im April einen Vorverkauf mit 10% Rabatt zu veranstalten. Dieser sollte zeitlich begrenzt von Donnerstag bis Samstag an den vier Wochenenden im April stattfinden.

Diskussionsverlauf

StR Klaus Kirchner plädierte dafür, den Begriff „Renter“ genauer zu definieren. StR Christine Koj war der Meinung, dass die Preise als sehr moderat angesehen werden können. Dem stimmte das Gremium zu. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Gebühren im Vilsbiburger Freibad für die Badesaison 2022, ab 01.04.2022 wie folgt anzupassen.

Einzelkarten

Erwachsene (über 18 Jahre)
4,00 €
Erwachsene – Feierabendtarif ab 17:00 Uhr
2,00 €
Erwachsene – 10er Karte
35,00 €
Kinder u. Jugendliche (6-18 Jahre) und anderweitige Ermäßigungen *)
2,00 €
Kinder u. Jugendliche 10er Karte
15,00 €
Geschlossene Schulklassen ausgenommen an Samstage, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen je Schüler
0,80 €
Familienkarte (Kinder beliebig) *1)
8,00 €
Saisonkarten

Erwachsene
68,00 €
Personen mit Ermäßigungen *)
34,00 €
Familien
110,00 €
Familienkarte mit Ermäßigungen *)
87,00 €

Die Gebühren für das Freibad sollten in 3 Jahren turnusgemäß angepasst werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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11. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 14.02.2022 ö informativ 11
Datenstand vom 21.02.2022 14:17 Uhr