Datum: 14.03.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung der geplanten PV-Freiflächenanlage in Karwill
2 Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 der Stadtwerke
3 Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Architektenleistungen
4 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2022 Verabschiedung
5 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen
6 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen
7 Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Stadtbad
8 Antrag des TSV Vilsbiburg auf Zuschuss aus dem Erbe Manfred Paech
9 Verabschiedung der Regelungen für ein Jugendgremium
10 Anpassung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan SO PV IV Veldener Straße und zum Deckblatt 25 des Flächennutzungsplanes
11 Förderprogramm Fassadensanierung - Fortführung ab 2022
12 Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern - Beteiligungsverfahren
13 Widmung neuer Trauorte in Bodenkirchen zur Abhaltung von Eheschließungen
14 Erlass einer Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen
15 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Tagesordnung vom 20.12.2021
16 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
16.1 Frontenhausener Straße - Informationen zur aktuellen Planung
16.2 Information zur Insolvenz der Fa. Green City und dessen Auswirkung auf unseren Solarpark
16.3 Absage des Mittefastenmarkt 2022
16.4 Food Trucks am Vilsufer
16.5 Träger des Bundesverdienstkreuzes - Anfrage StR Anzeneder
16.6 Weitere Verwendung des Manfred Paech Erbe - Anfrage StR Frankowski
16.7 Licht in der Ballsporthalle - Anfrage StR Sterr

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1. Vorstellung der geplanten PV-Freiflächenanlage in Karwill

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 1

Sachverhalt

Herr Hujber wird als Vertreter der Bürgerenergie Niederbayern eG die aktuellen Planungen zur PV-Freiflächenanlage in Karwill vorstellen. 

Die Beschlussfassung über den B-Plan ist für die Stadtratssitzung am 04.04.2022 vorgesehen. 

Diskussionsverlauf

In seiner Projektdarstellung ging Herr Hujber auf die Details der umgeplanten PV-Freiflächenanlage in Karwill ein. Unter anderem stellte Herr Hujber klar, dass eine Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Vilsbiburg denkbar ist. 
Weiter gab Herr Andreas Engl vom Solarfeld Oberndorf eine Stellungnahme zu dem Projekt ab.  Bei der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes führte Herr Engl aus, dass sich eine Anlage aufgrund der Bepflanzung nach einigen Jahren in das Landschaftsbild einfügt. Bezüglich der Wertminderung für die umliegenden Grundstücke sagte Herr Engl, dass es durchaus auch zu einem Standortvorteil werden kann, wenn regional Energie erzeugt wird. Er habe bei örtlichen Banken (Sparkasse und VR-Bank) nachgefragt und dort sei ein Wertverlust der angrenzenden Grundstücke nicht bekannt. Bezüglich dem angrenzenden Hotelprojekt war Herr Engl der Meinung, dass sich hier eine Zusammenarbeit zum gegenseitigen Nutzen anbieten würde. 

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2. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2022 der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 2

Sachverhalt

Den Entwurf des Wirtschaftsplanes 2022 haben die Stadtratsmitglieder vor der Werkausschusssitzung erhalten. In der Werkausschusssitzung vom 07.02.2022 wurde der Entwurf eingehend beraten. Es wurde folgender Beschluss gefasst:

Der Werkausschuss stellt fest, dass der Erfolgsplan 2022 mit einem Gewinn von 372.800 EUR abschließt. Der Vermögensplan sieht Investitionen und Darlehenstilgungen in einer Gesamthöhe von 5.146.383 EUR vor. 
Dem Stadtrat wird die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5 vorgeschlagen

Beschluss

Der Vorschlag des  Werkausschusses wird zum Beschluss erhoben. Der Stadtrat beschließt die Feststellung und Verabschiedung des Wirtschaftsplanes 2022 der Stadtwerke gemäß Betriebssatzung vom 08. Juni 2016 § 6 Abs. 1 Ziff. 5.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Sanierung Vilstalhalle - Auftragsvergabe Architektenleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö 3

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle werden Planungsleistungen, hier Architektenleistungen notwendig.

Die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros, deren geschätzter Auftragswert über dem EU-Schwellenwert liegt, hat in einem definierten rechtlich festgelegten Verfahren entsprechend der Vergabeverordnung, zu erfolgen.

Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Stadt Vilsbiburg hat die Kanzlei Prof. Dr. Rauch & Partner mbB aus Regensburg zur Betreuung des Verfahrens beauftragt.

In der zweiten Stufe des Verfahrens wird das Architekturbüro durch eine Auswahlgremium ausgewählt und dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.
Das Auswahlverfahren hat am 23.02.2022 stattgefunden.

Zwei Planungsbüros haben sich für die finalen Verhandlungen beworben.

  1. Planungsgesellschaft POKAM mbH, Vilsbiburg
  2. Arc Architekten Partnerschaft mbB, Bad Birnbach

Innerhalb einer vor dem eigentlichen Verfahren definierten Bewertungsmatrix wurden beide Bieter objektiv bewertet.

Das Büro Arc Architekten konnte sich gegenüber der Planungsgesellschaft POKAM durchsetzen.

Die detaillierte Bewertung der Bieter und ein ausführlicher Vergabevorschlag ist in den Anlagen zu diesem TOP. 

Beschluss

Für die umfassende Sanierung der Vilstalhalle in der Stadt Vilsbiburg wird mit den Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innenräume (§ 34 HOAI i.V.m. Anlage 10) sowie mit den besonderen Leistungen der Mitwirkung bei der Abrechnung von Fördermitteln (zu erbringen in Lph. 8) und der Überwachung der Mängelbeseitigung (zu erbringen in Lph. 9) die 

Arc Architekten Partnerschaft mbB 
Alfons-Hundsrucker-Str. 11, 84364 Bad Birnbach 

auf Basis des stufenweisen Vertrags beauftragt. Mit der Auftragserteilung ist zunächst die Stufe 1 beauftragt.  
Zugrunde liegt das vorgelegte Angebot mit Schreiben vom 01.03.2022 mit einer vorläufigen 
Honorarsumme in Höhe von 757.183,90 € (netto) und die textliche Darstellung zur Matrix Stufe 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Haushalt 2022 Verabschiedung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2022 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 14.02.2022 vorberaten und dem Stadtrat in der vorliegenden Fassung zur Verabschiedung empfohlen. 


  1. Eckdaten
Der Haushalt 2022 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2022
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
200.200
199.700
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
50.400
39.800
Gesamthaushalt
250.600
239.500

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2022
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
30.900
30.300
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
15,43 %
15,17%
Zuführungsbetrag zur Rücklage
10.100
17.900
Entnahme aus der Rücklage
10.000
0



  1. Allgemeine Hinweise

Mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2022 kann die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg weiterhin ihren satzungsmäßigen Stiftungszweck erfüllen. Für die älteren Mitbürger kann mit den bestehenden 30 Wohneinheiten und einer Hausmeisterwohnung bezahlbarer Wohnraum durch die Stiftung angeboten werden. 


  1.        Finanzplan 2021-2025 

Der mittelfristige Finanzplan umfasst die Jahre 2021 – 2025, er wurde auf Anraten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes aus der Finanzanwendung CIP erstellt. Ein eigenständiger Beschluss ist notwendig. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2022. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2022 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2021 – 2025 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2022.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Sporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Vorberatung zur Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen (Sporthallen, Kindertageseinrichtungen, Stadtbad) fand in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 14.02.2022 statt. Das Gremium hat dem Stadtrat empfohlen die Gebühren wie folgt festzulegen:

Sporthallen, ab 01.07.2022

Sportvereine
Erwachsene
6,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

15,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei

Realschule, Gymnasium
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen


gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
360,00 € / Hallenteil

zzgl. Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl

Tribüne
250,00 €

Bühnenerweiterung
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
275,00 / Hallenteil

keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen


Vereine

150,00
inkl. Bestuhlung
Firmen

350,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo*)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
7,00 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,90 € / Std. / Bahn

*) Trainingsraum für Kampfsportarten
Die nächste Überprüfung sollte im Jahr 2024 erfolgen. 

Diskussionsverlauf

StR Hermann Bauer merkte dazu an, dass zur besseren Nachvollziehbarkeit die alten Gebühren auch mit aufgelistet werden sollten. 

Beschluss

Die Gebühren für die städtischen Sporthallen werden ab den 01.07.2022 wie folgt festgesetzt:

Sportvereine
Erwachsene
6,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK

Schüler / Jugend
2,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

15,00 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei

Realschule, Gymnasium
6,80 € / Hallenteil / Std. inkl. NK
Veranstaltungen


gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
360,00 € / Hallenteil

zuzügl. Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl

Tribüne
250,00 €

Bühnenerweiterung
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
275,00 / Hallenteil

keine Zuschläge
inkl. Bühne u. NK
Versammlungen


Vereine

150,00
inkl. Bestuhlung
Firmen

350,00 €
inkl. Bestuhlung
Dojo*)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
7,00 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,90 € / Std. / Bahn

*) Trainingsraum für Kampfsportarten
Die Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die nächste Überprüfung soll im Jahr 2024 erfolgen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Kindertageseinrichtungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö 6

Sachverhalt

Bei den Benutzungsgebühren der Kindertageseinrichtungen wird vorgeschlagen sich am Durchschnitt der Nachbarkommunen zu orientieren. Für Vilsbiburg würde dies folgendes bedeuten: 

Kindergarten ab 01.09.2022


Buchungszeit
Gebühren

 

 
 

seit 9/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
4 - 5 Stunden
60,00 €
65,00 €
70,00 €
75,00 €
88,00  
5 - 6 Stunden
65,00 €
70,00 €
75,00 €
82,00 €
97,00  
6 - 7 Stunden
70,00 €
75,00 €
80,00 €
89,00 €
106,00  
7 - 8 Stunden
75,00 €
80,00 €
85,00 €
96,00 €
115,00  
8 - 9 Stunden
81,00 €
87,00 €
95,00 €
103,00 €
124,00  
9 - 10 Stunden
87,00 €
93,00 €
100,00 €
110,00 €
133,00  







Kinder unter 3 Jahren zahlen das Doppelte. Ab dem 3. Geburtstag den Kindergartenbeitrag.









 
seit 9/2013
 
ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen
2,25 €
2,50 €
 
3,00 €
3,50 €






 



 
seit 9/2016
ab 9/2020
ab 9/2022
Brotzeitgeld je Monat
 
 
10,00 €
 
 
Abholzeit bis 14 Uhr

 
 
12,00 €
12,00 €
Abholzeit nach 14 Uhr
 
 
 
18,00 €
18,00 €















Kinderkrippe ab 01.09.2022








Buchungszeit
Gebühren
 

 
 
 
 
seit 11/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
2 – 3 Stunden
100,00 €
110,00 €
120,00 €
125,00 €
 entfällt
3 – 4 Stunden
110,00 €
120,00 €
130,00 €
138,00 €
143,00  
4 – 5 Stunden
120,00 €
130,00 €
140,00 €
150,00 €
157,00  
5 – 6 Stunden
130,00 €
140,00 €
150,00 €
164,00 €
183,00  
6 – 7 Stunden
140,00 €
150,00 €
160,00 €
178,00 €
210,00  
7 – 8 Stunden
150,00 €
160,00 €
170,00 €
192,00 €
236,00  
8 – 9 Stunden
162,00 €
174,00 €
190,00 €
206,00 €
262,00  
9 – 10 Stunden
174,00 €
186,00 €
200,00 €
220,00 €
287,00  







Essensgeld pro Essen
 
seit 9/2013
 
ab 9/2020
ab 9/2022
inkl.Brotzeit
2,00 €
2,50 €
 
3,00 €
3,50 €
















Kinderhort ab 01.09.2022













Buchungszeit
Gebühren





 
seit 9/2011
seit 9/2014
seit 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
2 - 3 Stunden
59,00 €
64,00 €
70,00 €
78,00 €
83,00  
3 - 4 Stunden
66,00 €
71,00 €
75,00 €
85,00 €
92,00  
4 - 5 Stunden
73,00 €
78,00 €
85,00 €
95,00 €
101,00  
5 - 6 Stunden
80,00 €
85,00 €
90,00 €
102,00 €
110,00  
für die Ferienbetreuung
 
 
 
 
 
6 - 7 Stunden
87,00 €
92,00 €
100,00 €
109,00 €
135,00  
7 - 8 Stunden
94,00 €
99,00 €
105,00 €
116,00 €
146,00  
8 - 9 Stunden
101,00 €
107,00 €
115,00 €
126,00 €
157,00  








 
 
seit 9/2013

ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen inkl. Brotzeit
2,80 €
3,50 €
 
4,00 €
4,50 €













Geschwisterermäßigung





für das zweite Kind 50 % 





für das dritte und jedes weitere Kind 75 %



ab 9/2011 nur innerhalb einer Einrichtung



ab 9/2013 einrichtungsübergreifend für alle Kitas und trägerübergreifend

ab 4/2019 auch, wenn beim ersten Kind der Beitragszuschuss durch den Bay. Staat erfolgt.







Gebühren für Mittagsbetreuung ab 01.09.2022











Buchungszeit
 




Gebühren
 
 
seit 9/2009
seit 9/2014
ab 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
 
 
 
 
 
 
 
2 Stunden
 
27,50 €
30,00 €
          33,00 € 
          36,00 € 
          46,00 € 
3 Stunden
 
33,00 €
35,00 €
          38,00 € 
          41,00 € 
          51,00 € 







Mittelschule












 
 
seit 9/2009
seit 9/2014
ab 9/2017
ab 9/2020
ab 9/2022
Essensgeld pro Essen
 
            3,80 € 
            4,20 € 
            4,20 € 
            4,50 € 
            5,00 € 






















Diskussionsverlauf

Die Gebühren der Kindertageseinrichtungen sollten alle 2 Jahre überprüft bzw. angepasst werden.

Beschluss

Die Gebühren für die Kindertageseinrichtungen, sowie das Essengeld werden ab dem 01.09.2022 wie vorgestellt festgesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Gebührenanpassung der städtischen Einrichtungen - Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Für das Vilsbiburger Stadtbad wird vorgeschlagen die Preise moderat anzupassen, dies würde für die Freibadsaison 2022 bedeuten:


Einzelkarten

Erwachsene (über 18 Jahre)
4,00 €
Erwachsene – Feierabendtarif ab 17:00 Uhr
2,00 €
Erwachsene – 10er Karte
35,00 €
Kinder u. Jugendliche (6-18 Jahre) und anderweitige Ermäßigungen *)
2,00 €
Kinder u. Jugendliche 10er Karte
15,00 €
Geschlossene Schulklassen ausgenommen an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen je Schüler
0,80 €
Familienkarte (Kinder beliebig) *1)
8,00 €
Saisonkarten

Erwachsene
68,00 €
Personen mit Ermäßigungen *)
34,00 €
Familien
110,00 €
Familienkarte mit Ermäßigungen *)
87,00 €


*) Ermäßigungen können gewährt werden, bei Kindern und Jugendlichen (6-18 Jahre), Schülern, Studenten, Schwerbehinderten ab 50%, notwendige Begleitpersonen für Schwerbehinderte, Wehrpflichtige, Zivildienstleistende, Alleinerziehende, Arbeitslose, Grundsicherungsempfänger, Inhaber der Bayer. Ehrenamtskarte/Jugendleitercard, Sozialpass-Inhaber, Rentenempfänger und Pensionäre (neu aufzunehmen)

*1) Der Begriff Familie sollte definiert werden, 2 Erwachsene über 18 Jahre mit derselben Meldeadresse, Kinder egal welchen Alters (Schüler und Studenten gegen Ausweis) oder auch für Großeltern mit Enkelkindern

Die Gebühren für das Freibad sollten in 3 Jahren turnusgemäß angepasst werden.

Beschluss

Die Gebühren für das Vilsbiburger Stadtbad werden für die Badesaison, ab 01.04.2022 wie vorgetragen festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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8. Antrag des TSV Vilsbiburg auf Zuschuss aus dem Erbe Manfred Paech

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bereits am 22.11.2021 stand der Antrag des TSV Vilsbiburg auf Zuschuss aus dem Erbe Manfred Paech für den Tribünenbau auf der Tagesordnung. Hier konnte jedoch kein Beschluss darüber gefasst werden, da im Vorfeld noch Fragen mit der Vorstandschaft des TSV Vilsbiburg abzuklären waren. Mittlerweile konnte der Vorstand des TSV Vilsbiburg die Fragen des Gremiums im Beirat beantworten. 
Der TSV Vilsbiburg beantragt 50.000 EUR aus dem Manfred-Paech-Nachlass als Zuschuss zum Bau einer Zuschauertribüne mit Sichtschutz zu den Anwohnern der Karlstraße. Wie aus dem beiliegenden Antrag hervorgeht, sollte bei positiver Beschlussfassung durch den Stadtrat mit dem Bau der Tribüne 2022 begonnen werden. 
Herr Schmideder aus der Vorstandschaft des TSV Vilsbiburg wird dem Gremium das Projekt Tribünenbau kurz erläutern. 

Diskussionsverlauf

Thomas Schmideder stelle als Vorstandssprecher des TSV Vilsbiburg das Projekt im Gremium nochmals vor. Er betonte dabei, dass mit der Nachbarschaft nochmals das Gespräch bei einem gemeinsamen Termin gesucht wird. Weiter müsse für den Bau der Tribüne auch noch der Vereinsausschuss zustimmen. 

Auf eine Lärm- und Sichtschutzwirkung für die Nachbarschaft wurde von Seiten des Gremiums nochmals verwiesen. StR Josef Sterr plädierte für eine aktive Kommunikation mit der Nachbarschaft und verwies auf die dem Tagesordnungspunkt angehängten Schreiben. Auch sollten die in der Baugenehmigung aufgeführten Einschränkungen nochmals geklärt werden. 

Beschluss

Dem TSV Vilsbiburg wird ein Zuschuss in Höhe von 50.000 EUR aus dem Nachlass des Manfred-Paech zum Bau einer Zuschauertribüne am Hauptsportplatz gewährt. 

Der Beschluss vom 21.09.2020 wird damit aufgehoben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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9. Verabschiedung der Regelungen für ein Jugendgremium

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Jugendbeauftragten der Stadt Vilsbiburg haben zusammen mit dem Stadtjugendpfleger Regelungen für ein Jugendgremium erarbeitet.

Die Regelungen wurden in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität am 28.02.2022 vorgestellt. Der Ausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die Regelungen zu verabschieden. 

Die Regelungen sind als Anlage beigefügt. 

Diskussionsverlauf

Der Jugendbeauftragte Pascal Padua stellte die Regelungen nochmals im Gremium vor. Bei einer Diskussion um den Schriftführerposten verdeutlichte StR Florian Anzeneder, dass die Stadtverwaltung hier nicht belastet werden sollte. StRin Doris Pollner erklärte, dass der Stadtjugendpfleger die Tätigkeit auch nicht ausführen kann, da dieser bereits die Betreuung des Gremiums übernimmt. Vielmehr sollte die Tätigkeit durch Auszubildende der Stadtverwaltung übernommen werden. StR Manfred v. Dewitz brachte den Vorschlag, die Jugendlichen sollten die Schriftführerposition selber übernehmen. 
Die Erste Bürgermeisterin stellte klar, dass die Stadt Vilsbiburg den Posten des Schriftführers stellen wird. Dabei werden auch mögliche Überstunden berücksichtigt. Sollte Herr Dressler den Posten nicht übernehmen können, kann auch die weitere Kollegin im Jugendzentrum dafür eingesetzt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat verabschiedet die vorgestellten Regelungen für ein Jugendgremium.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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10. Anpassung des Geltungsbereiches zum Bebauungsplan SO PV IV Veldener Straße und zum Deckblatt 25 des Flächennutzungsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

In der Sitzung am 19.10.2021 wurde die Aufstellung der o.g. Bauleitpläne beschlossen. 

Nun soll auf Antrag (siehe Anlage) der Geltungsbereich erweitert werden. Es soll eine größere Teilfläche der FlNr. 342, der Gemarkung Wolferding in den Geltungsbereich integriert und beplant werden.

Der Abgleich mit dem Kriterienkatalog befindet sich im Anhang.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage von StR Josef Sterr erklärte der Leiter der Stadtwerke Wolfgang Schmid, dass die Teilflächen der Stadtwerke durch den Beschluss mit aufgenommen werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „SO PV IV Veldener Straße“ mit der Gebietsart „SO für Photovoltaikfreifläche“ zu erweitern. Zugleich beschließt der Stadtrat den Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 25“ zu erweitern.

Der Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 342 Tfl., 345 Tfl. und 357 Tfl., der Gemarkung Wolferding. 


Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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11. Förderprogramm Fassadensanierung - Fortführung ab 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Über das kommunale Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (= Förderprogramm Fassadensanierung) unterstützt die Stadt Vilsbiburg die privaten Grundstückseigentümer finanziell bei der Umsetzung von Sanierungen der Fassaden, Fenster, Hauseingänge, etc.

Für diese Förderung kann die Stadt Vilsbiburg bei der Regierung von Niederbayern im Rahmen der Städtebauförderung eine Zuwendung beantragen.

Bisher wurde diese Zuwendung über das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV – Aktive Zentren abgewickelt. Dieses Programm ist inzwischen ausgelaufen und wurde durch das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Lebendige Zentren ersetzt. Die Stadt muss daher einen Förderantrag für dieses neue Programm stellen.

Zusätzlich kann die Stadt eine Zuwendung für allgemeine Kosten der Sanierung in Form von Planungs- und Beratungsleistungen z.B. eines Sanierungsplaners beantragen.

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass es sich aktuell nur um eine Förderung für Sanierungen handelt. Man nimmt aber Gespräche mit der Regierung auf, ob nicht auch Neubauten gefördert werden könnten. 

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt für das kommunale Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung ab 2022 eine Zuwendung bei der Regierung von Niederbayern im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt für die allgemeinen Kosten der Sanierung ab 2022 in Bezug auf das kommunale Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung eine Zuwendung bei der Regierung von Niederbayern im Rahmen des Bund-Länder-Städtebauförderprogramms Lebendige Zentren zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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12. Teilfortschreibung Landesentwicklungsprogramm Bayern - Beteiligungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) auf den Weg gebracht und damit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Verbände eingeleitet.

Die Stadt Vilsbiburg hat nun bis zum 01.04.2022 Zeit zum Entwurf der Teilfortschreibung Stellung zu nehmen.

Die ausgelegten Unterlagen sind unter folgendem Link abrufbar:
https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/

Das Landesentwicklungsprogramm Bayern ist das fachübergreifende Zukunftskonzept der Bayerischen Staatsregierung für die räumliche Ordnung und Entwicklung Bayerns. Darin werden landesweit raumbedeutsame Festlegungen (Ziele und Grundsätze) getroffen.

Die Stadt Vilsbiburg ist im LEP als zentraler Ort (Mittelzentrum) eingestuft.

Dem Stadtrat wird zudem die Vorberichterstattung des Vorstands des Bayerischen Städtetages und die Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages zur Verfügung gestellt. Deren Beurteilungen bzw. Stellungnahmen weichen stark voneinander ab. Der bayerische Städtetag sieht die Fortschreibung grundsätzlich positiv. Vom bayerischen Gemeindetag ist eine äußerst kritische Stellungnahme an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie ergangen. Auf diese Stellungnahme wurde auch bereits eine Antwort des Staatsministeriums versendet. Diese wird ebenfalls über das RIS zur Verfügung gestellt.

Für die Stadt Vilsbiburg ergeben sich durch die Fortschreibung unmittelbare Auswirkungen, da die im LEP festgelegten Ziele von allen öffentlichen Stellen zu beachten sind und im Rahmen zukünftiger Bauleitplanungen von der Stadt Vilsbiburg zu beachten sind.

Die wohl unmittelbarste Änderung befindet sich im Bereich der Siedlungsstruktur in Form einer Innenentwicklung vor Außenentwicklung. In den Siedlungsgebieten sind die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung vorrangig zu nutzen. Ausnahmen sind zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nachweislich nicht zur Verfügung stehen. D.h. die Stadt Vilsbiburg muss bei neu auszuweisenden Gewerbe- oder Wohnbaugebieten im Außenbereich zwingend nachweisen, dass Potenziale der Innenentwicklung nicht zur Verfügung stehen. Die Stadt muss daher auf alle Grundstückseigentümer baureifer Grundstücke zugehen und deren Verkaufs- oder Tauschbereitschaft abklären. Zusätzlich muss die Stadt Strategien für die Aktivierung dieser Potenziale entwickeln und umsetzen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos bleiben ist die Inanspruchnahme der Ausnahme möglich und eine Überplanung in den Außenbereich möglich.

Nach einer Änderung des Landesentwicklungsprogramms hat anschließend noch eine Anpassung der Regionalpläne (Region 13 – Landshut) durch die Regionalen Planungsverbände zu erfolgen.

Herr Jürgen Roith als Bezirksvorsitzender des Bayerischen Gemeindetages appelliert mit E-Mail vom 09.03.2022 an die Mitglieder sich der Stellungnahme vom 22.02.2022 anzuschließen.

Diskussionsverlauf

StR Anzeneder brachte den Vorschlag, den Begriff „nachweislich“ zu streichen. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die Stadt Vilsbiburg durch das Städtebauförderprogramm „Innen statt Außen“ bereits dazu verpflichtet ist, hier Nachweise bezüglich der Nachverdichtung zu erbringen. Die Stadtverwaltung arbeitet bereits mit der Wirtschaftsförderung des Landkreises Landshut an einem Konzept, um hierfür Anreize für die Grundstückseigentümer zu finden. StR Josef Sterr war der Meinung, dass die Stellungnahme des BayGT bereits das wesentliche zum Landesentwicklungsplan beinhaltet. Es kommt aber wieder zu einem Mehraufwand in der Stadtverwaltung. Hierzu ergänzte die Erste Bürgermeisterin, dass man in der Verwaltung bereits die nötigen Softwarelösungen hat. Das Thema sollte aber ernsthaft betrieben werden. Zum Beispiel mit einer geförderten Beratung für die betreffenden Grundstückseigentümer durch Fachplaner. 

StR Hermann Bauer war der Meinung, dass man möglicherweise zu lange auf eine mögliche Förderung warten muss. Man sollte bereits jetzt die Grundstückseigentümer anschreiben. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms vollumfänglich anzuschließen. Weiter fordert der Stadtrat von Vilsbiburg zusätzliche Förderprogramme um der Nachverdichtung nachzukommen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

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13. Widmung neuer Trauorte in Bodenkirchen zur Abhaltung von Eheschließungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat zum 01.03.2021 das Standesamt Bodenkirchen übernommen. Die Gemeinde Bodenkirchen besitzt drei gewidmete Räume. Ein Mehrzweckraum im Bürgerstadl Bonbruck (Langquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen), der Saal im Bürgerstadl Bonbruck (Langquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen) und das Bürgermeisterzimmer des Rathauses (Ebenhauserstraße 1, 84155 Bodenkirchen). Damit eine klare Zuordnung der Trauungsorte zum Standesamt Vilsbiburg ersichtlich ist, sollen die oben genannten Orte von der Stadt Vilsbiburg formell gewidmet werden. Zukünftig ist die Durchführung einer Trauung für Vilsbiburger, Gerzener und Bodenkirchner Bürger dann grundsätzlich an sechs versch. Orten möglich. 

Beschluss

Der Stadtrat widmet den Saal und den Mehrzweckraum des Bürgerstadls Bodenkirchen (Langquarter Straße 1a, 84155 Bodenkirchen), sowie das Büro der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Bodenkirchen (Ebenhauserstraße 1, 84155 Bodenkirchen) als Trauungsort für das Standesamt der Stadt Vilsbiburg.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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14. Erlass einer Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Dem Stadtrat wird vorgeschlagen eine Verordnung über die Zulassung des Betriebes von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen zu erlassen.

Eine entsprechende Anfrage einer örtlichen Waschanlage wurde an die Verwaltung herangetragen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat in seiner Sitzung am 27.09.2021 die Stadtverwaltung beauftragt, den Erlass einer Verordnung zur Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen im Stadtrat vorzulegen. 

Der Betrieb soll ab 01.04.2022 künftig grundsätzlich an Sonn- und Feiertagen ab 12.00 Uhr ermöglicht werden. Ausnahme sind die Feiertage Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1.Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Erster und Zweiter Weihnachtsfeiertag. An genannten Feiertagen ist ein Betrieb rechtlich nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass die Verordnung nur den Rahmen für eine mögliche Öffnung an Sonn- und Feiertagen bildet. Ob und wie lange eine Anlage geöffnet werden darf ist durch die immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen des Landratsamtes festgelegt. Die Anlagenbetreiber werden von der Stadt Vilsbiburg hierauf noch extra hingewiesen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Verordnung über die Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2

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15. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Tagesordnung vom 20.12.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 15

Sachverhalt

Folgende Beschlüsse aus der Stadtratssitzung vom 20.12.2021 können bekanntgegeben werden, da der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 2 – Bestellung von Notkommandanten für die Freiwillige Feuerwehr Seyboldsdorf (im Grundsatz)

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16. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16
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16.1. Frontenhausener Straße - Informationen zur aktuellen Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16.1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 19.10.2021 stellte das Staatliche Bauamt ihre Planungen zum Umbau der Frontenhausener Straße vor.

Aus dem Gremium ergaben sich Fragen, die vom Planungsbüro BBI in der weitergehenden Planung überprüft werden sollten. Hierzu fand am 24.11.2021 eine gemeinsame Verkehrsschau, zusammen mit der Polizeiinspektion Vilsbiburg, statt.

Folgendes Ergebnis ergab sich daraus:

  1. Kreuzung Frontenhausener Straße – Pfarrbrückenweg

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 08.11.2021 wurde beschlossen, auf Seite der Grundschule die bestehende Mauer mit Hecke zu entfernen, um eine Verbreiterung des Geh- und Radweges auf 3,0 m erzielen zu können. Die Grundstücksgrenze der Grundschule – und der spätere Zaun sind dabei um ca. 0,8 bis 1,0 m in Richtung Grundschule zurück zu versetzen.

Es sollte zusätzlich geprüft werden, ob durch ein stärkeres Einrücken in das Grundstück der Grundschule weitergehende Verbesserungsmaßnahmen für den gesamten Kreuzungsbereich erzielt werden können.

Seitens BBI wurde dazu mitgeteilt:

Wie in der Stadtratssitzung vom 18.10.2021 zugesagt, haben wir eine Verschwenkung der Frontenhausener Straße in Richtung Norden zum Schulhof untersucht. Es würde zwar mit der dargestellten Verrückung des Straßenzugs nach Norden eine aus unserer Sicht annehmbare Linienführung der St 2083 entstehen und wir würden es schaffen ein Rechtseinbiegen vom Pfarrbrückenweg ohne Mitbenutzung der Gegen-Fahrbahn zu erzielen. 

Die Situation des direkt östlich anliegenden Geh- und Radwegbereich der Einmündung kann nicht verbessert werden. Auch bei einer weiteren Abrückung nach Norden bleibt der überfahrene Bereich des Einbiegers wegen des spitzer werdenden Einbiegewinkels in etwa gleich. 

Ergebnis:
Weitergehende wesentliche Verbesserungen für den Radverkehr können durch ein stärkeres Einrücken in das Grundstück der Grundschule nicht erzielt werden. 




  1. Situation an der Ben-Vest-Straße:

Eine Notwendigkeit für eine zusätzliche Querungshilfe in diesem Bereich war in der Verkehrsschau nicht zu erkennen. 

  1. Querungen der Frontenhausener Straße im Bereich der Abzweigung in die Gobener Straße

Es sollte geprüft werden, ob in diesem Bereich die Grundlagen für einen „Zebrastreifen“ oder eine Anforderungsampel gegeben sind um die Sicherheit der querenden Fußgänger und Radfahrer weiter zu verbessern.

Seitens dem Staatlichen Bauamt wurde uns dazu berichtet:

In der Verkehrsschau wurde festgelegt, dass bei passenden Verkehrszahlen eine Drückerampel eingerichtet wird und damit die bestehende Insel auf der St 2083 entfallen kann. Im Nachgang zur Verkehrsschau empfiehlt das StBA LA die bestehende Insel an dieser Stelle zu belassen und zusätzlich dazu die Drückerampel einzurichten.

Hinweis: Die Drückerampel wurde in die weitere Planung mit aufgenommen.

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16.2. Information zur Insolvenz der Fa. Green City und dessen Auswirkung auf unseren Solarpark

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö 16.2

Sachverhalt

Unser erster Solarpark, der 2010 auf Dächern der Stadt (u.a. Bauhof, Kläranlage, Grundschulturnhalle, Stadthalle) errichtet wurde, wurde teils über Einlagen von Stadt, Stadtwerken und Bürgern finanziert. 
Als Organisator und Komplementär bzw. haftender Gesellschafter trat die Münchner Firma Green City Energy auf, eine Tochter der Fa. Green City. 

In der Fachpresse wurde kürzlich verkündet, dass die Fa. Green City AG im Januar einen Insolvenzantrag stellte und sich Anleger auf Verluste gefasst machen müssten. 
Aufgrund dessen hat die Verwaltung recherchiert und bei der Geschäftsführung dort nachgefragt, mit folgendem Ergebnis:
  1. Im Jahr 2020 wurde die Komplementärin ausgetauscht, in die „Natur Energieanlagen Projekt GmbH“, kurz NEAP GmbH, mit den Herren Philipp Rasthofer und Alexander Kilias in der Geschäftsführung. 
  2. Herr Kilias hat auf eine E-Mailanfrage von Hr. Straßer geantwortet, hier wird es keine Auswirkungen für die Anleger geben, da die NEAP GmbH vom Green City Konzern unabhängig ist. 

Diskussionsverlauf

In diesem Zusammenhang wollte StR Sterr wissen, was mit der Teilnahme der Stadt Vilsbiburg am European Energy Award geworden ist. 

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16.3. Absage des Mittefastenmarkt 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16.3

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass die erwarteten Lockerungen im Rahmen der Corona-Pandemie am Mittefastenmarkt noch nicht rechtsverbindlich greifen. Das Landratsamt machte somit auf die einzuhaltenden Auflagen (3G-Zugangskontrolle, Maskenpflicht im Außenbereich und Abstand) aufmerksam. Unter diesen Voraussetzungen kann der Mittefastenmarkt nicht abgehalten werden. An einer Ersatzveranstaltung wird bereits gearbeitet. 

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16.4. Food Trucks am Vilsufer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16.4

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass das Büro für Innenstadtmanagement über den Sommer am Vilsufer Food Trucks organisiert. Es sind drei verschiedene Food Trucks vorgesehen. 

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16.5. Träger des Bundesverdienstkreuzes - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16.5

Sachverhalt

StR Florian Anzeneder wollte wissen, ob es schon weitere Erkenntnisse bezüglich der Träger des Bundesverdienstkreuzes im Stadtgebiet gibt.
Geschäftsleiter Sebastian Stelzer erklärte, dass die Unterlagen in der Verwaltung jetzt vorliegen und man das Vorgehen im Ausschuss bespricht. 

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16.6. Weitere Verwendung des Manfred Paech Erbe - Anfrage StR Frankowski

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16.6

Sachverhalt

StR Christian Frankowski brachten den Vorschlag, sich Gedanken über die weitere Verwendung des Manfred Paech Erbe zu machen.

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte zu, das Vorgehen in einer Ausschusssitzung zu behandeln. 

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16.7. Licht in der Ballsporthalle - Anfrage StR Sterr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.03.2022 ö informativ 16.7

Sachverhalt

StR Josef Sterr machte darauf aufmerksam, dass zu ungewöhnlichen Nachtzeiten die Ballsporthalle im Innenbereich beleuchtet ist. Der Sachverhalt sollte überprüft werden. 

Datenstand vom 21.03.2022 09:03 Uhr