Datum: 16.10.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:40 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Information über den Stand des Breitbandausbaus
2 Anträge von StR Huber - Nordost-Umfahrung / Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes
3 Antrag der bul/Die Grünen Fraktion - Nordost-Umfahrung / Vorstellung Verkehrsgutachten
4 Antrag der bul/Die Grünen Fraktion - Nordost-Umfahrung / Haushaltskosten
5 Neue Kindertagesstätte Burger Feld - Festlegung der Gruppenanzahl
6 Kulturforum Vilsbiburg - Korrektur zum Antrag für das Mitanand 2018
7 Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" - Antragsteller: Huber Solar GmbH - FlNr. 23 (Tfl.), Gem. Gaindorf
8 Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Stadt Vilsbiburg
9 ABV Gelände - Tiefgaragen Zufahrt für Stadtplatz 28
10 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.09.2017 bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist.
11 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
11.1 Sperrung Kleinkinderbecken im Stadtbad (Anfrage StR Brams)

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1. Information über den Stand des Breitbandausbaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö informativ 1

Sachverhalt

Auf Wunsch des Stadtrats vom 11.09.2017 hin berichtet Breitbandberater Thomas Lang, BCN Consulting, über den Stand des Breitbandausbaus.

Die Präsentation wird in das RIS eingestellt. Herr Lang lobte die Zusammenarbeit in Vilsbiburg zwischen dem Breitbandpaten Herrn Braumann, den Stadtwerken und auch zum Beispiel der Baugenossenschaft. Nachfragen aus dem Gremium wurden beantworte t. Das Förderprogramm greift nicht in Gegenden wo die KGD ein Netz hat, da hier die KGD angibt, 50 Mbit/s zur Verfügung zu stellen.

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2. Anträge von StR Huber - Nordost-Umfahrung / Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Zu entscheiden ist über die Anträge des Herrn StR Huber bezüglich der Nordost-Umfahrung.
Die Anträge sind in der Anlage beigefügt.

Antrag 1: Das Kurzak-Gutachten von 2008 ist für die Seyboldsdorfer Straße, Ziegeleistraße, Schachten Straße und Gobener Straße aufgrund des Neubaugebiets Burger Feld und dem dreigruppigen Kindergarten neu zu berechnen.

Antrag 2a: Der Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 13.11.2013 ist ebenfalls in die Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen und folgendermaßen zu prüfen. Vom Kreisel B299 bis Anschluss an die LA 2 zwischen Geiselsdorf und Hippenstall als Bauabschnitt 1.

Antrag 2b: Der Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 13.11.2013 ist ebenfalls in die Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen und folgendermaßen zu prüfen. Von der LA 2 bei Hippenstall bis zur ST 2083 durch den Schachtengraben bis zum geplanten Anschluss Richtung Frauensattling (Variante 4) als Bauabschnitt 2.

Nachdem die Anträge 1, 2a und 2b abgelehnt wurden, werden die Anträge 2c, 2d und 3 als hinfällig gesehen.

Diskussionsverlauf

StR Huber stellte seine Anträge vor. In der folgenden Diskussion wurde beraten, ob das Verkehrsgutachten nochmals überprüft werden muss. Herr Haider stellte klar, dass die Zahlen bereits im Stadtrat vorgestellt wurden und auf dieser Grundlage die Trassenplanung vorgenommen wurde. Im Gremium wurde nochmals klargestellt, dass eine Trassenfestlegung auf für die Zukunft wichtig ist und man dringend Straßenbaulastträger für das Vorhaben benötigt. Nach der Abstimmung über Antrag 1 stellte StR Huber nach der Diskussion den Antrag zur Geschäftsordnung, über die weiteren Anträge auch abzustimmen.  

Beschluss 1

Antrag 1: Das Kurzak-Gutachten von 2008 ist für die Seyboldsdorfer Straße, Ziegeleistraße, Schachten Straße und Gobener Straße aufgrund des Neubaugebiets Burger Feld und dem dreigruppigen Kindergarten neu zu berechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20

Beschluss 2

Antrag 2a: Der Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 13.11.2013 ist ebenfalls in die Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen und folgendermaßen zu prüfen. Vom Kreisel B299 bis Anschluss an die LA 2 zwischen Geiselsdorf und Hippenstall als Bauabschnitt 1.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 16

Beschluss 3

Antrag 2b: Der Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 13.11.2013 ist ebenfalls in die Machbarkeitsstudie mit aufzunehmen und folgendermaßen zu prüfen. Von der LA 2 bei Hippenstall bis zur ST 2083 durch den Schachtengraben bis zum geplanten Anschluss Richtung Frauensattling (Variante 4) als Bauabschnitt 2.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 17

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3. Antrag der bul/Die Grünen Fraktion - Nordost-Umfahrung / Vorstellung Verkehrsgutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Antrag der bul/Die Grünen Fraktion ist der Anlage beigefügt.

Beschluss

Vor einer Entscheidung über die Freihaltung einer Trasse im Flächennutzungsplan für eine mögliche Nord-Ost-Umfahrung soll noch einmal die im letzten Verkehrsgutachten prognostizierte Entlastung für die Straßen in Vilsbiburg vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 20

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4. Antrag der bul/Die Grünen Fraktion - Nordost-Umfahrung / Haushaltskosten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Antrag der bul/Die Grünen Fraktion ist in der Anlage beigefügt.

Bereits jetzt sind allerdings Kosten für die Flächennutzungsplanung entstanden (Büro Linke+Kerling, Büro Sehlhoff, usw.). Eine weitere Planung und Untersuchung der verschiedenen Trassen wird Kosten verursachen.

Diskussionsverlauf

Die Kosten für die weiteren Planungen werden von Bürgermeister Haider zwischen 10.000,00 € und 25.000,00 € geschätzt. 

Beschluss

Der Antrag der bul/Die Grünen Fraktion wird abgelehnt.

Für die weiteren Planungen sind entsprechende Mittel in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

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5. Neue Kindertagesstätte Burger Feld - Festlegung der Gruppenanzahl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Um den Bedarf an Kindertagesplätzen abdecken zu können hat der Stadtrat beschlossen eine neue Kindertagesstätte zu errichten. Als Standort wurde ein städtisches Grundstück angrenzend an das Baugebiet „Burger Feld“ ausgewählt.

Nach derzeitigem Beschluss des Stadtrates wurde als Planungsgrundlage ein Bedarf von drei Kindergartengruppen (mit späterer Erweiterungsmöglichkeit) festgelegt.

Seitens des Sachgebiets für die Kindertagesstätten (Frau Soller) wurde als derzeitiger Sachstand zu den Krippenplätzen folgendes mitgeteilt:

Aktuell sind alle Krippenplätze belegt.
Für das Kindergartenjahr 2017/2018 hat die Stadt Vilsbiburg eine Ausnahmegenehmigung bekommen, um die Zahl der Betreuungsplätze in den beiden AWO-Krippen erhöhen zu können.

Damit kann Eltern auch während des Jahres einen Krippenplatz angeboten werden.
Mit der Eröffnung der Einrichtung in Achldorf im September 2018 ist der aktuelle Bedarf an Krippenplätzen gedeckt, für die Zukunft sind aber keine Reserven vorhanden.

Nach Kenntnis der aktuellen Bedarfszahlen wurde bereits von einigen Stadträten angeregt, dass als Planungsgrundlage für die neue Kindertagesstätte „Burger Feld“ drei Kindergarten-gruppen plus einer Kinderkrippengruppe (mit späterer Erweiterungsmöglichkeit) einzuplanen ist.

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.09.2017 wurde dem neuen Betreiber zur Auflage gemacht, vor Ort frisch zu kochen. Falls die Anforderungen einer gewerblichen Küche einzuhalten sind, werden die Zusatzkosten im Vergleich zum Catering weit über 150.000,00 € liegen. Bei der Kindertagesstätte in Achldorf wurden vom Landratsamt (bisher) die Anforderungen an eine gewerbliche Küche nicht gestellt. Zusatzkosten in Höhe von 75.000,00 € sind hier aber trotzdem anzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass Planungsgrundlage für die neue Kindertagesstätte beim Baugebiet „Burger Feld“ eine Kindertagesstätte mit drei Kindergartengruppen plus einer Kinderkrippengruppe (und späterer Erweiterungsmöglichkeit) ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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6. Kulturforum Vilsbiburg - Korrektur zum Antrag für das Mitanand 2018

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 17.07.2017 wurde die Beauftragung des Kulturforums für das Kulturfest Mitanand 2018 behandelt.

Durch einen nach der Sitzungsladung eingegangenen Antrag vom 12.07.2017 des Kulturforums Vilsbiburg e.V. wurde die Formulierung im Sachverhalt pauschal gehalten und hat sich auf die noch nachzureichenden Zahlen im Antrag bezogen.

In der Diskussion wurde dann aber gleichbleibende Zahlen aus den vorherigen Jahren genannt und nicht die Zahlen aus dem Antrag vom 12.07.2017. Es kam somit dazu, dass der Stadtrat nicht über die im Antrag genannten Zahlen Beschluss gefasst hat.

Die Stadtverwaltung möchte diesen Umstand klarstellen. Das Kulturforum Vilsbiburg e.V. hat im Auftrag für das Jahr 2018 eine höhere Summe beantragt.
In den letzten Jahren wurden für das Kulturfest 35.000,00 € beantragt, welche sich in 29.000,00 € Finanzmittel und 6.000,00 € Bauhofleistungen aufteilen.
Im Antrag für das Jahr 2018 wurden im Gesamten 38.000,00 € beantragt, welche sich auf 32.000,00 € Finanzmittel und weiterhin 6.000,00 € Bauhofleistungen aufteilen.

Diskussionsverlauf

Herr Billinger stellte als Vorsitzender des Kulturforums klar, dass in seinem Vortrag die richtigen Zahlen genannt wurden. Die erhöhten Finanzmittel begründete Herr Billinger mit den normalen Kostensteigerungen.

Beschluss

Der Stadtrat von Vilsbiburg ändert den Beschluss vom 17.07.2017 über die Förderung für das Kulturfest Mitanand 2018 um folgende Zuschüsse:
Finanzmittel Kulturfest – 32.000,00 €
Bauhofleistungen Kulturfest – 6.000,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

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7. Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan "SO für Photovoltaikfreifläche" - Antragsteller: Huber Solar GmbH - FlNr. 23 (Tfl.), Gem. Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Firma Huber Solar GmbH möchte auf dem Grundstück der FlNr. 23 (Tfl.), der Gemarkung Gaindorf eine Freifläche für eine Photovoltaikanlage errichten.

Die Fläche liegt im Überschwemmungsgebiet. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist daher zwingend das Wasserwirtschaftsamt zur Stellungnahme aufzufordern, ob eine derartige Nutzung in diesem Bereich möglich ist.

Grundsätzlich eignet sich die Fläche zur Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage gemäß dem EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz). Demzufolge sollen bereits vorbelastete Flächen (z.B. durch Verkehr) möglichst in Anbindung an vorhandene Siedlungsstrukturen verwendet werden.

Hierzu sind eine Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Diskussionsverlauf

Herr Huber (Huber Solar GmbH) stellte die Planungen vor, wobei die Einspeisung bereits geklärt werden konnte. Bedenken zum Hochwasserschutz werden noch überprüft. Optische Grüneinhausungen der Photovoltaikfreifläche werden im Bebauungsplan vorgesehen. Investoren werden aus der Region gesucht, eine Bürgerbeteiligung wäre laut dem Gremium wünschenswert, die Fa. Huber Solar GmbH steht dieser Idee offen gegenüber. Für die weitere Nutzung der Fläche (Weidehaltung, Kräuterbepflanzung) hat die Firma noch keine konkreten Pläne, ist aber gegenüber den Vorschlägen offen. Für 750 kw werden ca. 1,1 ha Freifläche benötigt, Vorort hätte man 1,4 ha zur Verfügung, eine landschaftsverträgliche Bauweise wird somit angestrebt.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „SO für Photovoltaikfreifläche“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Ebenso beschließt der Stadtrat den Flächennutzungsplan mit einem Deckblatt Nr. 16 zu ändern.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche der FlNr. 23 der Gemarkung Gaindorf.

Der Antragsteller verpflichtet sich vollumfänglich die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Bauleitpläne aus städtebaulichen oder rechtlichen Gründen nicht bis zur Rechtskraft fortgeführt werden können.

Die Bauleitpläne sind im Regelverfahren aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1

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8. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für die Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg hat bis jetzt den Systemadministrator als Datenschutzbeauftragten bestellt, was rechtlich nicht zulässig ist. Man wird sich wie die anderen Gemeinden im Landkreis auch dem Datenschutzbeauftragten des Landratsamtes Landshut, Herrn Wolfgang Oberndorfer, anschließen. Laut einem Beschluss des Kreistages sind die entstehenden Kosten mit der Kreisumlage gedeckt.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg bestellt zum 17.10.2017 Herrn Wolfgang Oberndorfer (Datenschutzbeauftragter des Landkreises Landshut) nach Art. 25 Abs. 2 Bayerisches Datenschutzgesetz zum Datenschutzbeauftragten der Stadt Vilsbiburg.

Die Bestellung von Herrn Wolfgang Braumann wird mit diesem Beschluss widerrufen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

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9. ABV Gelände - Tiefgaragen Zufahrt für Stadtplatz 28

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö beschließend 9

Sachverhalt

Für das ABV Gelände wurde 2015/2016 ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt mit der ein Konzept für die weitere Entwicklung des Gebietes erstellt wurde. Zur Schaffung der rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der baulichen Einzelmaßnahmen wurde zwischenzeitlich ein Bebauungsplan in Auftrag geben.

Darüber hinaus wurden 2016 Abstimmungsgespräche mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege geführt und vom Stadtrat der Investor für die Revitalisierung des Gebäudes Stadtplatz 28 ausgewählt.

Bei den Planungen der Investoren zeigte sich, dass für die zukünftige Nutzung des Areals im Bereich des Stadtplatzes 28 die Errichtung einer neuen Tiefgarage einzuplanen ist.

Der städtebauliche Wettbewerb ist als konzeptioneller Ansatz zu bewerten, der nicht den Detailierungsrad einer Ausführungsplanung beinhaltet.

Von der Lage der Tiefgaragenzufahrt gehen auch Abhängigkeiten für das zukünftige neue Rathauserweiterungsgebäude aus, dass mit einem Steg an das bestehende Rathaus angebunden werden soll. Auch ist bei der Umsetzungsplanung für das zukünftige Kulturzentrum und den Gastronomiebereich die Tiefgaragenabfahrt zu beachten.

Das vom Investor beauftragte Architekturbüro Breu+Eckmeier hat in Abstimmung mit der Verwaltung Überlegungen für die Tiefgaragenzufahrt erstellt und eine Planung erarbeitet. Diese liegt als Anlage bei.

Die Planung sieht eine Zufahrt am Ende des Baukörpers für die Rathauserweiterung vor. Die Größe der zukünftigen Rathauserweiterung im EG und KG bleiben (im Vergleich zum Wettbewerbsentwurf) unverändert. Im OG besteht die Möglichkeit die Tiefgaragenabfahrt zu überbauen und somit eine größere Nutzfläche zu schaffen.

Um den Gastronomieanlieferungsbereich zwischen der Tiefgaragenabfahrt (bzw. Rathaus-erweiterung im OG) und den zukünftigen Baukörpern für die Gastronomie nicht stark einzuschränken wird vorgeschlagen bei den Planungen für die zukünftigen Gastronomiebereich eine Fahrgasse von ca. 6,0 m einzuhalten. Der Gastronomiebereich würde mit einem einheitlichen Abstand zur neuen Tiefgaragenabfahrt ausgeführt werden und eine gerade Gebäudeflucht aufweisen (im Wettbewerbsentwurf ist ein Versatz vorgesehen, siehe Anlage).

Der Kulturhof als ruhiger Innenhof würde ohne Vorsprünge unverändert ausgeführt werden können.

Diskussionsverlauf

Bürgermeister Haider stellte die Vorteile einer Planung des Tiefgaragenabfahrt am Ende des Gebäudes dar (einfachere Zufahrt in die Tiefgarage, mehr Flächen für die Rathauserweiterung, keine Abfahrt durch ein städtisches Gebäude) . Da die Detailplanung des rückwärtigen Teils noch nicht erfolgt ist, können sich hier noch Änderungen ergeben, dies wurde aus dem Gremium kritisch gesehen. Man möchte an der bisherigen Entwurfsplanung festhalten. Bürgermeister Haider erklärte hierzu, dass es bei dem Entwurf noch immer zu Änderungen kommen kann, die Grundzüge der ursprünglichen Planung aber nicht berührt sind.

Beschluss

Mit der Lage der Tiefgaragenzufahrt und den darauf beruhenden Anpassungen in der weiteren Bebauung (Gastronomie- und Kulturbereich) besteht seitens des Stadtrates Einverständnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 6

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10. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.09.2017 bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö informativ 10

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.09.2017 bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 3 nö – Zustimmung zur Notariatsurkunde (im Grundsatz)
TOP 4 nö – Zustimmung zur Notariatsurkunde (im Grundsatz)

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11. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö informativ 11
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11.1. Sperrung Kleinkinderbecken im Stadtbad (Anfrage StR Brams)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 16.10.2017 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes Landshut wurde bei einer routinemäßigen Probennahme im Kleinkinderbecken ein Keim entdeckt. Das Becken wurde umgehend gesperrt und eine sogenannte Hochchlorung vorgenommen. Die Sperrung, fand an einem Donnerstag gegen 16 Uhr statt. Nach der Hochchlorung wurde am Sonntag eine weitere Probe gezogen, nach vorlegen der Ergebnisse konnte das Becken am Dienstag wieder geöffnet werden.

Nach Auskunft des Gesundheitsamtes gab es hier kein Verschulden im Betriebsablauf, der gefundene Keim kann in jedem Bäderbetrieb vorkommen. Die Sperrung, Hochchlorung und folgende Probenentnahme war vollkommen in Ordnung und das richtige Vorgehen von Seiten des Badepersonals.

Herr Richter wurde darüber belehrt, solche Vorkommnisse umgehend der Verwaltung zu melden. 

Datenstand vom 20.11.2017 11:08 Uhr