Datum: 20.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Nutzungsgebühren der städtischen Sporthallen
2 Annahme von Spenden
3 Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 31.07.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
4 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
4.1 Information zum Zuschussantrag des TSV-Vilsbiburg/Tennisclub Grün-Weiß

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1. Nutzungsgebühren der städtischen Sporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.11.2017 ö vorberatend 1

Sachverhalt

Die letzte Gebührenanpassung für die Nutzung der städtischen Sporthallen erfolgte zum 01.07.2011. Eine neuerliche Anpassung ist dringend geboten.

Nachfolgend die aktuellen Gebührensätze mit dem Vorschlag der Verwaltung zur Anpassung.

Aktuell seit 01.07.2011 geltende Gebühren netto
ab 01.01.2018
Sportvereine
Erwachsene
4,20 € / Hallenteil / Std. incl. NK
5,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK

Schüler / Jugend
frei
frei

gemischte Gruppen
2,10 € / Hallenteil / Std. incl. NK
entfällt *)
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

11,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
13,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei
frei

Realschule, Gymnasium
4,80 € / Hallenteil / Std. incl. NK
5,80 € / Hallenteil / Std. incl. NK
Veranstaltungen



gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
250,00 € / Hallenteil
300,00 € / Hallenteil

zuzügl. Zuschläge
incl. Bühne u. NK
incl. Bühne u.NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl
0,50 € / Stuhl

Tribüne
200,00 €
200,00 €

Bühnen-erweiterung
8,00 €
8,00 €


10,00 €
10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
200,00 € / Hallenteil
250,00 € / Hallenteil

keine Zuschläge
incl. Bühne u. NK
incl. Bühne u. NK
Versammlungen



Vereine

100,00 €
incl. Bestuhlung
120,00 €
incl. Bestuhlung
Firmen

250,00 €
incl. Bestuhlung
300,00 €
incl. Bestuhlung
Dojo **)
im UG der Vilstalhalle

bisher nicht offiziell geregelt
Halbe Gebühr eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
6,00 € / Std. / Bahn
6,50 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,47 € / Std. / Bahn
1,60 € / Std. / Bahn

*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Diskussionsverlauf

Die Überprüfung sollte alle drei Jahre erfolgen. Der Turnus wurde das letzte Mal ausgesetzt, da man mit einer Sanierung der Vilstalhalle rechnete.

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Nutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen ab 01.01.2018 wie folgt festzusetzen:
Sportvereine
Erwachsene
5,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK

Schüler / Jugend
frei

gemischte Gruppen
entfällt *)
Privatmannschaften, auswärtige Vereine

13,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
Schulen
Grund- und Mittelschule
frei

Realschule, Gymnasium
5,80 € / Hallenteil / Std. incl. NK
Veranstaltungen


gewerbliche Veranstaltungen
Grundgebühr
300,00 € / Hallenteil

zuzügl. Zuschläge
incl. Bühne u.NK
Zuschläge:
Bestuhlung
0,50 € / Stuhl

Tribüne
200,00 €

Bühnenerweiterung
8,00 €


10,00 €
Faschingsbälle
Grundgebühr
250,00 € / Hallenteil

keine Zuschläge
incl. Bühne u. NK
Versammlungen


Vereine

120,00 €
incl. Bestuhlung
Firmen

300,00 €
incl. Bestuhlung
Dojo **)
im UG der Vilstalhalle

Halbe Gebühr eines Hallenteils
Kegelbahnmiete
Allgemein
6,50 € / Std. / Bahn

Sportkegler
1,60 € / Std. / Bahn
*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten

Die nächste Überprüfung soll in drei Jahren erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Über folgende Spende ist eine Annahmeentscheidungen zu treffen:

Spendeneingang am 02.11.2017
von VIB-Baugenossenschaft, Stadtplatz 8, 84137 Vilsbiburg
Spendenhöhe: 1.600 €
Zuwendungsempfänger: „Jugendzentrum Vilsbiburg“

Beschluss

Die Spende der VIB-Baugenossenschaft vom 02.11.2017 in Höhe von 1.600 € für das Jugendzentrum Vilsbiburg wird angenommen. Die entsprechende Zuwendungsbescheinigung ist auszustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 31.07.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.11.2017 ö informativ 3

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP 2 – Zustimmung zur Notariatsurkunde: Erwerb einer landwirtschaftlichen Ersatzfläche (im Grundsatz)

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4. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.11.2017 ö informativ 4
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4.1. Information zum Zuschussantrag des TSV-Vilsbiburg/Tennisclub Grün-Weiß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 20.11.2017 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Bei der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 25.09.2017 stand ein Zuschussantrag des TSV-Vilsbiburg/Tennisclub Grün-Weiß für die Umrüstung der Tennishallenbeleuchtung auf LED-Technik auf der Tagesordnung.
Die Entscheidung über den Antrag wurde zurückgestellt. Es sollte überprüft werden, ob der Zuschuss tatsächlich unter die städtischen Zuschussrichtlinien fällt.
Die Prüfung hat ergeben, dass es sich bei der Maßnahme um einen Erhaltungsaufwand im Sinne der kommunalrechtlichen Vorschriften handelt, also eine Maßnahme, die dem Verwaltungshaushalt zuzurechnen wäre.
Damit liegt die Voraussetzung einer Investition (Maßnahme im Vermögenshaushalt) nicht vor. Der Antrag war abzulehnen. Das entsprechende Schreiben wurde bereits auf dem Verwaltungsweg dem TSV Vilsbiburg zugestellt.

Datenstand vom 04.12.2017 10:21 Uhr