Datum: 27.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:15 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Stadtwerke Vilsbiburg - Geschäftsbericht 2016
2 Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2016
3 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Goben Deckblatt 5" - Gobener Str. 21, FlNr. 673/0, Gem. Vilsbiburg
4 Entscheidung bezüglich dem Planungsbüro für die neue Kindertagesstätte beim Baugebiet Burger Feld
5 Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "KITA Burger Feld" - FlNr. 726/12, Gem. Seyboldsdorf
6 Projektierung einer Windenergieanlage am Standort „Götzdorf“: Finanzierung der Voruntersuchungen im Rahmen einer Förderung
7 Haushalt 2018 - 1. Lesung
8 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.09.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
9 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
9.1 Anfrage StR Steigenberger - Fahrradstreifenmarkierung LA 13 / Abzweigung Richtung Tannet
9.2 Anfrage StR Steigenberger - Zufahrt zu den Garagen in der Benefiziar-Vest-Straße
9.3 Anfrage StRin Koj - Anträge zu Tempo-30-Zonen (Kindergarten St. Martin)
9.4 Bürgeranfrage - Fußgängerüberweg am Kindergarten St. Martin

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1. Stadtwerke Vilsbiburg - Geschäftsbericht 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2016 wurde ins RIS eingestellt und in der Werkausschusssitzung vom 23.10.2017  ausführlich beraten. Der Bericht weist einen Betriebsüberschuss beim E-Werk von 405.515,09 EUR, eine Betriebsfehlbetrag beim Wasserwerk von 184.130,86 EUR, bei der Wärmeversorgung von 47.903,18 EUR, beim Glasfaser- und Datennetz von 29.525,13 EUR und beim Anrufsammeltaxi von 39.138,30 EUR aus. An die Stadt wird die Konzessionsabgabe in voller Höhe von 321.541,00 EUR, der Verwaltungskostenbeitrag von 68.323,35 EUR und die Gewerbesteuer von 7.580,00 EUR, insgesamt 397.444,35 EUR abgeführt.
Der Geschäftsbericht wurde vom Werkausschuss einstimmig ohne Einwand zur Kenntnis genommen; dem Stadtrat wird dies ebenfalls vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Stadtwerkeleiter Schmid, dass der Fehlbetrag beim Wasserwerk durch hohe Investitionen im letzten Jahr zustande gekommen ist .

Beschluss

Der Stadtrat nimmt den Geschäftsbericht 2016 ohne Einwand zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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2. Stadtwerke Vilsbiburg - Feststellung des Jahresabschlusses 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Geschäftsbericht 2016, der allen Stadträten im RIS zugängig ist, wurde dem Werkausschuss in der Sitzung am 23.10.2017 gemäß Eigenbetriebsverordnung vorgelegt  und beraten.
Die Prüfung erfolgte im August 2017 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann.
Der Bericht über die Jahresabschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann wurde vorgelegt. Änderungen gegenüber dem im Jahresbericht vorgelegten Jahresabschluss haben sich nicht ergeben.
Die abschließende Feststellung ist durch den Stadtrat vorzunehmen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 durch den Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann hat zu keinen Einwendungen geführt.
Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann uneingeschränkt erteilte Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2016 wird in der Sitzung vorgelegt.

Diskussionsverlauf

Der Werkleitung wurde von Seiten des Stadtrates Lob für die Betriebsführung ausgesprochen.

Beschluss 1

Der vom Wirtschaftsprüfer Prof. Dr. Winfried Schwarzmann geprüfte Jahresabschluss 2016 wird festgestellt.
Er weist bei einer Bilanzsumme von 13.916.576,36 EUR einen Jahresgewinn von 140.602,75 EUR aus.
Der Jahresgewinn ist der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Die Frist zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2016 und über den diesbezüglichen Bestätigungsvermerk des Prüfungsberichtes beträgt gemäß Eigenbetriebsverordnung § 25 sieben Tage an der Amtstafel im Rathaus.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat erteilt auf Grund des Berichts über die Prüfung des Jahresabschlusses 2016 die Entlastung und stellt fest, dass der Erste Bürgermeister und die Werkleitung eine ordnungsgemäße Hauswirtschaft und Wirtschaftsführung betrieben haben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Goben Deckblatt 5" - Gobener Str. 21, FlNr. 673/0, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Gremium hat eine Vorlage erhalten. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung war ins RIS eingestellt.

Herr Kaiser – Bauträger und Projektentwicklung – beantragt die Aufstellung eines Deckblattes Nr. 5 für den Bebauungsplan „Goben“ auf FlNr. 673/0, der Gemarkung Vilsbiburg, um ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage, Carports, Stellplätzen und den erforderlichen Nebengebäuden errichten zu können.

Derzeit setzt der Bebauungsplan „Goben“ für diesen Bereich Parkplätze fest. 

Diskussionsverlauf

Die Details zum Bebauungsplan müssen in einer der nächsten Bau- und Umweltausschusssitzungen noch geklärt werden, da noch manche Angaben fehlerhaft sind.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, den Bebauungsplan „Goben Deckblatt 5“ mit der Gebietsart „WA“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die FlNr. 673/0 der Gemarkung Vilsbiburg.

Die Kosten für die Aufstellung sind vollständig vom Antragsteller zu tragen. Ein entsprechender Kostenübernahmevertrag ist abzuschließen.

Das Verfahren soll nach §13 a BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Entscheidung bezüglich dem Planungsbüro für die neue Kindertagesstätte beim Baugebiet Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf den 1. Platz wurde vom Auswahlgremium das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer aus Untergangkofen bei Kumhausen gewählt und wird vom Auswahlgremium dem Stadtrat zur Beauftragung empfohlen.

Der Siegerentwurf zeigt ein klares, gut strukturiertes und leicht umsetzbares Konzept für eine Kindertagesstätte auf. Der Baukörper und die Freibereiche wenden sich von der Seyboldsorfer Straße ab und sind nach Süd-Süd-Westen ausgerichtet. In Bezug auf die Zonierung der einzelnen Nutzungsbereiche auf dem Grundstück kann durch geringe Anpassungen, wie z.B. der Drehung des Baukörpers und einer knapperen Bemessung und Anordnung der Stellplätze, eine sehr gute Gesamtaufteilung geschaffen werden. Nach einer Beauftragung kann in der vertiefenden Planung dies zielgerichtet und einfach umgesetzt werden. Auch die Belange des Passivhauses (z.B. klare Baukörperform, Ausrichtung des Baukörpers) fanden intensiven Eingang in die Planung. Die beiden Pultdächer lassen einen wirtschaftlichen Bauunterhalt erwarten.

Die Fachstellen für Kindertagesstätten am Landratsamt Landshut (Frau Voerkelius), die Fachstelle für Kindertagesstätten bei der Stadt Vilsbiburg (Frau Soller) und der zukünftige Nutzer (Diakonie) votieren einstimmig für die Umsetzung des ausgewählten Siegerentwurfes, da dieser nach Verlegen der innenliegenden und flurteilenden kleinen Nebenräume eine sehr gut organisierte, auf die aktuellen Anforderungen ausgerichtete und gefällig gestalte Kindertagesstätte aufzeigt.

Die fünf Entwürfe und die entsprechende Bewertung werden in das RIS zur Einsicht eingestellt. In der Sitzung wird Herr Binner den Siegerentwurf näher vorstellen und für Fragen zur Verfügung stehen.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner stellte den Ablauf und die Kriterien der durchgeführten Machbarkeitsstudie vor.  Das erstplatzierte Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer wurde vom Auswahlgremium mit 7:2 Stimmen ausgewählt. Das vorgeschaltete Fachgremium (bestehend aus der Fachstellte im Landratsamt Landshut und der Fachstelle in der Stadtverwaltung Vilsbiburg, sowie dem zukünftigen Träger) hat sich einstimmig für diesen Vorschlag ausgesprochen. Der eingereichte Vorschlag wurde von Stadtbaumeister Gerhard Binner ausführlich erörtert. Wie bei allen Entwürfen ist noch eine Ausarbeitung des Entwurfs nötig.

Bezüglich einer platzsparenden Bauweise wurde angemerkt, dass bei dem Entwurf weder ein Geschossbau vorgesehen ist noch das Gebäude sich platzsparend auf dem Gelände befindet. Die zweigeschossige Lösung ist bei dem doch großflächigen Grundstück nicht zu favorisieren, da drei Kindergartengruppen inkl. Leitung im Obergeschoss angedacht wären, was als nicht praktikabel angesehen wird. 

Bezüglich den Kosten und der Förderung konnten aber noch keinen klaren Aussagen getroffen werden, der Kindergarten im Baugebiet Burger Feld wird sich aber an dem Kindergarten in Achldorf orientieren. Als Problem wurde angesehen, dass die förderfähigen Kosten bei einem Zuschuss nicht alle notwendigen baulichen Maßnahmen für einen Kindergarten beinhalten, da mit Pauschalsätzen gefördert wird.

Wegen der aktuell angespannten Finanzlage wurde angeregt , auf den festgelegten Passivhausstandart zu verzichten. Erster Bürgermeister Helmut Haider gab zu bedenken, dass bei einer Änderung der Bauweise es zu Verzögerungen in der Ausführung kommen kann.

Stadtrat Huber stellte einen Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Diskussion.

Beschluss 1

Dem Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Sebastian Huber auf Ende der Diskussion wird stattgegeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt das Architekturbüro Kirchmair + Meierhofer aus Untergangkofen bei Kumhausen stufenweise mit den Planungen für die neue Kindertagesstätte beim Baugebiet Burger Feld zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

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5. Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "KITA Burger Feld" - FlNr. 726/12, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich der neu zu errichtenden KITA beim Burger Feld ist erforderlich, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich und soll nun einer Bebauung mit einer KITA zugeführt werden.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst eine Tfl. der FlNr. 726/12 der Gemarkung Seyboldsdorf mit einer Fläche von ca. 8.176,80 qm (siehe beigefügter Lageplan mit Geltungsbereich).

Gleichzeitig ist der Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg anzupassen.

Diskussionsverlauf

Der Geltungsbereich richtet sich nicht genau nach dem Siegerentwurf. Hier sind noch Anpassungen für eine platzsparende Lösung bei der Anordnung des Gebäudes auf dem Gelände vorzunehmen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „KITA Burger Feld“ mit der Gebietsart „WA“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat eine Änderung des Flächennutzugsplanes mit dem „Deckblatt 18“.

Der Geltungsbereich umfasst eine Tfl. der FlNr. 726/12 der Gemarkung Seyboldsdorf mit einer Fläche von ca. 8.176,80 qm wie im Lageplan dargestellt.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Projektierung einer Windenergieanlage am Standort „Götzdorf“: Finanzierung der Voruntersuchungen im Rahmen einer Förderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö 6

Sachverhalt

Vorgang:
Der Stadtrat hat mit seiner Sitzung am 18.10.2010 einstimmig die Umsetzung des integrierten kommunalen Klimaschutzkonzepts beschlossen. Darüber hinaus wurde das Ziel formuliert und beschlossen, die Bürger von Vilsbiburg bis 2035 zu 100% mit Energie aus erneuerbaren Quellen zu versorgen. Dem Stadtrat wurde der aktuelle Stand zum Windenergie-Ausbau in seiner Sitzung am 22.06.15 vorgestellt. Mit seiner Sitzung am 22.06.2016 hat der Stadtrat beschlossen, dass die Projektarbeit zur Umsetzung des Windstandorts „Götzdorf“ wieder aufgenommen und vorangetrieben werden soll.

Grundlagen, aktueller Stand:
Im Rahmen einer ausgewogenen regenerativen Energieversorgung sollen verschiedene Quellen zum Einsatz kommen, um den Bedarf zeit- und mengengerecht zu bedienen. Zur Umsetzung dieser Zielvorgabe wurden neben 7 Biogasanlagen (ca. 33% Bedarfsdeckung) und vielen kleinen Photo voltaikanlagen (über 25% Bedarfsdeckung) von Seiten der Stadt bereits der „Solarpark Vilsbiburg 1“ mit einer Leistung von 500 Kilowatt und das „Bürgersolarfeld“ mit einer Leistung von 4,72 Megawatt installiert (zusammen über 10% Bedarfsdeckung) sowie die Windkraftanlage im nördlichen Landkreis mit 3 Megawatt (ca. 10% Bedarfsdeckung, rein rechnerisch). In Summe liegt die Eigenversorgung mit Erneuerbarer Energie im Bereich Strom aktuell bei rund 70% (rein rechnerisch bei rund 80%). 

Bearbeitung des Vorgangs:
Folgendes zur Aktualisierung und Ergänzung:
Die Verwaltung, Arbeitsbereich Regionalmanagement, hat die verschiedenen Möglichkeiten zum Ausbau der regenerativen Energieversorgung eruiert, unter Berücksichtigung bereits bestehender Gegebenheiten und Planungen sowie aktueller gesetzlicher Vorgaben. Das Potenzial an Biogas ist bereits ausgeschöpft, bei Fotovoltaik werden die Bürger laufend zum Ausbau auf Dachflächen beraten (Schwerpunkt Eigenversorgung). Der Windstandort „Zeilinger Berg“ kann derzeit wegen artenschutzrechtlicher Belange nicht realisiert werden. Zu den beiden Windstandorten, die vom Regionalen Planungsverband zugewiesen wurden - „Vilssöhl“ und „Götzdorf“- erfolgten seit 2013 Voruntersuchungen und die Bürger wurden informiert. Der Standort Vilssöhl wurde schon bald wegen großer Vorbehalte der Bürger zurück gestellt. Der Standort Götzdorf, der im Grenzgebiet zur Gemeinde Bodenkirchen liegt, könnte nach aktuellem Stand der Vorgaben umgesetzt werden, sofern er den Vorgaben des Genehmigungsverfahrens genügt und die Eigentümer sowie umliegenden Anwohner dafür gewonnen werden können: Vorgespräche mit Eigentümern haben bereits stattgefunden, aktuell werden Gespräche mit Anliegern beiderseits der Gemeinden geführt. Nachdem die Vorgaben des „Winderlasses Bayern“ - ergänzt um die „10-H-Regelung“ - nunmehr genauer definiert sind, kann die Projektentwicklung intensiviert werden, konkret um Voruntersuchungen zum Artenschutz und zum zu erwartenden Windertrag.

Beschlusssache:
Die Stadt Vilsbiburg hat bei der Regierung von Niederbayern im Dezember 2016 im Rahmen des Programms „Nachhaltige Stromerzeugung durch Kommunen und Bürgeranlagen“ NaStrom-E einen Förderantrag für die Finanzierung von Voruntersuchungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) und für eine Windmessung gestellt, ergänzt um planerische Leistungen, wie folgt (die Kostenansätze stammen vom Planungsbüro Neovis Energie aus Landshut):
  • Windmessung:                                        119.000 €
  • Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung:                   41.174 €
  • Abschätzung der Wirtschaftlichkeit:                  26.180 €
  • Flächenakquise und –sicherung:                          12.495 €
=    Gesamtkosten für Voruntersuchungen (brutto)        198.849 €


Es wurde eine Förderzusage über den Höchstfördersatz (wegen Klimaschutzkonzept) von 50% der entstehenden Kosten erteilt, mit einer Begrenzung auf 40.000 Euro, somit verbleiben den beauftragenden Gemeinden voraussichtlich Kosten von rund 160.000 Euro, also 80.000 Euro je Gemeinde. Die beiden Nachbargemeinden sollten jeweils Mittel in Höhe von 100.000 Euro in den Haushalt 2018 einstellen, da der Mittelrückfluss über die Förderung erst im Folgejahr 2019 eintreten könnte, zumal die Windmessung erst nach Vorliegen der Ergebnisse des SAP-Gutachtens in Auftrag gegeben werden sollte.

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Strasser stellte das Vorhaben vor. Er verdeutlichte, dass als erstes die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt wird. Sollte man hier feststellten, dass man mit geschützten Tier- und Vogelarten zu tun hat, wird das Projekt sofort abgebrochen und nicht weiter geführt. Bürgermeister Helmut Haider führte noch aus, dass vor der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung noch die Zusagen der Grundstückseigentümer eingeholt werden. Mit den Anliegern wurden bereits Vorgespräche geführt, welche noch in Einzelgesprächen vertieft werden. Im Anschluss daran wird eine Anliegerversammlung durchgeführt. Eine Beteiligung der Anlieger an dem Projekt ist anzustreben, um eine bessere Akzeptanz zu erreichen.

Die Wirtschaftlichkeit des Projekts wurde angezweifelt, kann aber erst bei einer Windmessung festgestellt werden.

Es ist noch nicht geklärt, in welcher Weise das Projekt betrieben wird. Die jetzt vorfinanzierten Kosten werden dann an einen zukünftigen Betreiber verrechnet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass für die Voruntersuchungen zur artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) und für eine Windmessung sowie begleitende Planungs- und Beratungskosten im Haushaltsjahr 2018 Mittel in Höhe von 100.000 Euro eingestellt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Haushalt 2018 - 1. Lesung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf wurde an alle Mitglieder des Stadtrates bereits verteilt. Die Vorbesprechungen mit den Fraktionen erfolgten in der Zeit vom 13.11. bis 22.11.2017.
Soweit sich bis zur Stadtratssitzung noch Änderungen im Haushaltsplan ergeben, wird noch eine entsprechende Änderungsliste erstellt, in der dann auch die Folgeänderungen (Zuführungsbetrag, Rücklagenentnahme und Kreditaufnahmen zum Haushaltsausgleich) dargestellt sind.

Der aktuelle Stand zum Haushaltsplan 2018 ergibt folgende Daten:

1. Haushaltssummen:


2018
Plan 2017
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
24.867.500 €
26.377.500 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
16.992.600 €
15.415.800 €
Gesamthaushalt:
41.860.100€
41.793.300 €


2. Eckdaten:


2018
Plan 2017
  • Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt
415.100 €
25.800 €
= im Verhältnis der VWH-Summe/%
1,67 %
0,1 %
  • Zuführung vom Vermögens- zum Verwaltungshaushalt
0 €
0 €
  • Kreditaufnahme
6.000.000
7.316.000
  • Rücklagen


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
2.416.000 €
3.066.700 €
Entnahme aus Sonderrücklagen als innere Darlehen
   0 €
   700.000 €



  • Schuldenstand am 01.01.2018 (531 €/je Einwohner)*
  • Schuldenstand am 31.12.2018 (1.047 €/je Einwohner)*
Ist:     6.181.732 €
Plan: 12.181.732 €

*Einwohnerstand zum 30.06.2016: 11.634


3. weitere Anmerkungen:
Die Haushaltslage bleibt angespannt. Nicht jeder Wunsch kann im Jahr 2018 erfüllt werden. Bereits im Voraus wurden verschiedene Mittelanmeldungen auf „Null“ gesetzt und vorerst ins Jahr 2019 verschoben, so insbesondere:
  • Erstellung eines digitalen Straßenverzeichnisses (35.000 €)
  • Stadtmagazin mit nur drei Ausgaben im Jahr 2018 (10.000 €)
  • Kiesfahren ( 9.000 €)
  • Häckselaktion ( 8.000 €)
  • versch. Büroeinrichtungen ( 10.500 €)
  • Sanierung Scaterplatz ( 60.000 €)
  • Street-Soccer-Court (110.000 €)
  • Mehrgenerationenpark am Balkspitz
  • Fahrradinfopoint (25.000 €)
  • Planungskosten Künstlergarderobe Stadthalle (10.000 €)

Die angekündigte Gewerbesteuerrückzahlung wird nun doch erst im Jahr 2018 kassenwirksam. Im Haushaltsansatz ist dies dem entsprechend berücksichtigt.
Das übrige Steueraufkommen stellt sich sehr positiv dar, kann aber das Defizit bei der Gewerbesteuer nicht ausgleichen.
Mit einer leicht niedrigeren Umlagekraftzahl wird sich die Kreisumlage um etwa 700.000 € verringern, bleibt aber trotzdem auf einem recht hohen Niveau von ca. 6,5 Mio. €.
Der Ausgleich des Verwaltungshaushalts kann durch eine Zuführung zum Vermögenshaushalt erfolgen, auch wenn der Mindestzuführungsbetrag planerisch nicht erreicht werden kann.

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben im Vermögenshaushalt stellt auch im Jahr 2018 eine enorme Herausforderung dar. Mit der Fertigstellung der Mittelschulsanierung sollte aber vorerst einer der größten Ausgabeposten abgeschlossen sein. Dies lässt für 2019 auf eine weit weniger angespannte Haushaltslage hoffen.

Kreditaufnahmen sind in Höhe von 6 Mio. € eingeplant.
Die bestehende Kreditermächtigung aus der Haushaltssatzung 2017 musste zum größten Teil noch nicht ausgeschöpft werden. Aktuell ist noch ein Betrag in Höhe von 5.824.168 € verfügbar, so dass von einer „Netto-Neuverschuldung“ im Jahr 2018 in Höhe von 175.832 € gesprochen werden kann.


4. Stellenplan
Der Stellenplan wird, bzw. wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.11.2017 behandelt.

Diskussionsverlauf

  1. Anträge der FW-Fraktion, StR Josef Steer

StR Steer stellte die Anfrage bezüglich der Mittelanmeldung zur Mittelschule. Rektor Werner Neumeier nimmt dazu Stellung. (Vorgezogen vor TOP 3)

    1. Tische und Stühle

Vier Zimmer (Musikraum, Physikraum, TZ-Raum, Filmsaal) werden zu Klassenzimmer umgebaut, was eine zusätzliche Möbelierung nach sich zieht. In der StR-Sitzung am 29.07.2015 wurde von Seiten der Schulleitung aufgeführt, dass keine zusätzliche Möbellierung notwendig ist. Was sich nun als falsch herausgestellt hat.

    1. Bewegliche Sportgeräte

Bewegliche Sportgeräte werden wieder verwendet. Bei der aktuellen Mittelanmeldung handelt es sich um fest eingebaute Sportgeräte in der sanierten Turnhalle. Hier können die alten Geräte aufgrund der neuen baulichen Begebenheiten und Vorschriften nicht mehr verwendet werden.

    1. Whiteboard – Aktiveboard

Rektor Werner Neumeier erklärten den Unterschied zwischen einem Whiteboard und einem Aktiveboard. Bei einem Aktiveboard handelt es sich um eine „interaktive Tafel“. Ein Whiteboard ist eine klassische Tafel, welche mit einem Boardmarker zu beschreiben ist. Hier kann aber keine Interaktivität mit den Schülern erfolgen.
Von einem Bestücken der kompletten Schule mit einem Whiteboard wurde von Seite der Schulleitung verzichtet, da nicht alle Lehrkräfte mit dem System arbeiten. Man möchte nur die Anzahl von White- und Aktiveboards beschaffen, welche auch benötigt werden.


Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass die Einrichtungsgegenstände nicht extra gefördert werden, ebenfalls ist man bei der Fördersumme an der Obergrenze. Eine Förderung hätte auch nur bei einer Erstausstattung gegeben.

Es wurde stark bemängelt, dass die damaligen Aussagen im Hinblick auf der doch notwendigen zusätzlichen Möbelausstattung nicht richtig waren.


Beschluss:

Die notwendigen Mittel für die Möbelierung der Mittelschule werden in den Haushalt eingestellt.

Abstimmung: 21:0


Stadtkämmerer Günter Felkel stellte den Haushalt vor.


  1. Anträge der CSU-Fraktion, StR Georg Brams

Die CSU-Fraktion hat im Wesentlichen keine Positionen für Einsparungen gefunden und stellt somit keine Anträge zum Haushalt. Die Stadtverwaltung wurde für die sparsame Haushaltsaufstellung gelobt. Die Ausweitung der Personalkosten in den letzten Jahren wurde als negativ angesehen, gleichzeitig aber auch angemahnt, dass zusätzliche Stellen vom Stadtrat geschaffen wurden.

  1. Anträge der SPD-Fraktion, StR Manfred Billinger

    1. Parkplatzsituation am Färberanger

Die Kosten sollen nicht in den Haushalt eingestellt werden. Man schafft endgültig einen Parkplatz. Das Grundstück sollte lieber für etwas anderes verwendet werden .

Beschluss:

siehe Anträge BuL/Die Grünen

    1. Rathauserweiterung

Die Kosten für die Rathauserweiterung in Höhe von 2,1 Mio. € nur für einen Sitzungssaal sind nicht angemessen. Stattdessen sollen Planungskosten für die Überplanung des Rathauses eingestellt werden, um die benötigten Flächen für die Verwaltung zu schaffen.  

Bürgermeister Helmut Haider verwies auf die anstehende Beiratssitzung. Die Mittel sollen im Haushalt stehen bleiben um nach einer Stadtratsentscheidung im Januar handlungsfähig zu bleiben.

Beschluss:

siehe Anträge BuL/Die Grünen


      zu 1. weiter mit den Anträgen der FW-Fraktion, StR Josef Steer

    1. Unterhalt für Naturerlebnis am Rettenbach und den Vilsauen

Den Haushaltsansatz auf die nötigen Unterhaltskosten reduzieren und keine weiteren Neuanschaffungen. Das letzte Angebot von Herr Berinnger in Höhe von 10.000 € wird nochmals überprüft und gegebenenfalls im Stadtrat vorgestellt.

Bei der Führung von Schulklassen (2800 € netto) stellt sich die Frage, ob hier auch auswärtige Schulen profitieren.

       Beschluss:

Der Ansatz in Höhe von 10.000,00 € bleibt im Haushalt. Eine mögliche Kostenreduzierung ist mit Herrn Beringer zu klären.

Abstimmung: 19:2

    1. Mitgliedsbeitrag zum Landschaftspflegeverband Landshut

Der Nutzen wurde für eine Jahresbeitrag in Höhe von 6000,00 € in Frage gestellt. Im Bau- und Umweltausschuss wird eine Vorstellung des Landschafts-pflegeverbandes stattfinden und dann über die weitere Mitgliedschaft entschieden. 

  1. Anträge der Bul/Die Grünen-Fraktion, StRin Michaela Feß
       
Die Anträge inklusive der Begründungen sind als Anlage beigefügt und wurden mit der Sitzungseinladung versandt.

    1. Häckselaktion

Beschluss:

Der Ansatz für die Wiederholung der Häckselaktion wird nicht gestrichen.

Abstimmung: 4:17

Somit wird kein Ansatz für die Häckselaktion gebildet.




    1. Stadt-Magazin

Beschluss:

Der Haushaltsansatz in Höhe von 33.000,00 € bleibt unverändert. Das Stadt-Magazin soll in Zukunft auch viermal jährlich erscheinen. Um Kosten zu sparen ist die Anzahl der Seiten auf 20 beschränkt.

Abstimmung: 21:0


    1. Mittel Nord-Ost Umfahrung

Kein Beschluss mit dem Verweis auf die Stadtratssitzung vom 16.10.2017. (Mittel sind in den Haushalt einzustellen.)

    1. Kiesfläche Parkplatz Färberanger

Beschluss:

Der Ansatz für die Aufbereitung zusätzlicher Kiesparkflächen am Parkplatz Färberanger wird gestrichen.

Abstimmung: 17:4

    1. Planungskosten für die Rathauserweiterung

Beschluss:

Die Planungskosten für die Rathauserweiterung bleiben im Haushalt. Das weitere Vorgehen wird in der Beiratssitzung besprochen und dann im Stadtrat behandelt.

Abstimmung: 17:4

    1. Randsteinabsenkungen auf Gehwegen

Beschluss:

Der Ansatz für Randsteinabsenkungen auf Gehwegen wird wieder auf
50.000,00 € erhöht.

Abstimmung: 3:18

Somit bleibt der bestehende Ansatz in Höhe von 10.000,00 € erhalten.

    1. Auslobung eines Umweltpreises

Beschluss:

Es werden Mittel für die Auslobung eines Umweltpreises der Stadt Vilsbiburg in den Haushalt eingestellt.

Abstimmung: 4:17

Damit werden keine Haushaltsmittel für einen Umweltpreis eingestellt.

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8. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.09.2017, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö informativ 8

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 11.09.2017 bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:

TOP 4 nö – Städtepartnerschaft – Stadt Spartanburg

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9. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö informativ 9
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9.1. Anfrage StR Steigenberger - Fahrradstreifenmarkierung LA 13 / Abzweigung Richtung Tannet

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Auf der Kreisstraße LA 13 von Herrnfelden Richtung Gaindorf soll bei der Abzweigung Richtung Tannet die Fahrradstreifenmarkierung in roter Farbe ergänzt werden, wie in der Frontenhausener Straße.

Das Landratsamt ist hier mit einzubinden.

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9.2. Anfrage StR Steigenberger - Zufahrt zu den Garagen in der Benefiziar-Vest-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Die Zufahrt zu den Garagen in der Benefiziar-Vest-Straße, welche der Stadt gehört, ist in einem schlechten Zustand und soll ausgebessert werden.

Erster Bürgermeister Helmut Haider sagte eine Überprüfung zu.

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9.3. Anfrage StRin Koj - Anträge zu Tempo-30-Zonen (Kindergarten St. Martin)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö informativ 9.3

Sachverhalt

StRin Koj berichtete, dass vor dem Kindergarten Geisenhausen eine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde, die örtlichen Verhältnisse aber mit denen am Kindergarten St. Martin vergleichbar sind. Sollte die Temop-30-Zone in Vilsbiburg durch das Landratsamt abgelehnt werden, muss dringend das Landratsamt auf den Fall in Geisenhausen verwiesen werden und man möchte eine Begründung warum es bei gleichen Voraussetzungen zu unterschiedlichen Entscheidungen kommt.

Erster Bürgermeister Helmut Haider sagte dazu, dass bis jetzt noch kein Bescheid des Landratsamtes Landshut vorliegt. Sollte es aber zu einer Ablehnung der Tempo-30-Zonen kommen, wird man aber den Sachverhalt mit dem Landratsamt erörtern.

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9.4. Bürgeranfrage - Fußgängerüberweg am Kindergarten St. Martin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 27.11.2017 ö informativ 9.4

Sachverhalt

Eine Mutter, welche schulpflichtige Kinder hat berichtet, dass der Fußgängerüberweg am Kindergarten St. Martin große Gefahren mit sich bringt. Sie appellierte an die Stadträte, sich dieser Situation anzunehmen. Wünschenswert wäre eine Fußgängerampel, welche bei Bedarf zu betätigen ist.

Erster Bürgermeister Helmut Haider sagte zu, die Angelegenheit an das Landratsamt weiter zu geben.

Da im Stadtrat große Zustimmung für die Bürgeranfrage herrschte, stellte StR Sebastian Huber mündlich den Antrag, die Angelegenheit in er nächsten Sitzung zu behandeln.

Datenstand vom 06.12.2017 15:44 Uhr