Datum: 11.12.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Erlass einer neuen Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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11.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Im beiliegenden Satzungsentwurf sind die Änderungen rot und kursiv dargestellt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom
19. Dezember 2012 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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2. Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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11.12.2017
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im beiliegenden Satzungsentwurf sind die Änderungen rot und kursiv dargestellt. Das Gutachten des Prüfers (Herr Schima) ergab, dass die Schmutzwassergebühr von 3,08 € auf 2,75 € pro Kubikmeter Schmutzwasser zu senken ist und die Niederschlagswassergebühr von 0,45 € auf 0,31 € pro m² pro Jahr zu senken ist.
Eine erneute Überprüfung findet im Jahr 2020 für die Jahre 2021 bis 2024 statt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am 01. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Entwässerungssatzung vom 19. Dezember 2013 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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3. Satzungsbeschluss "Lagerplatz für Bankettschälgut" und Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplanes "Deckblatt 13"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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11.12.2017
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Vorlage mit den Abwägungsvorschlägen und die Pläne wurden dem Stadtrat nachgereicht
.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägung zu den Einwendungen und Anregungen aus der Auslegung des Bebauungsplanes „Lagerplatz für Bankettschälgut“ und der Auslegung des Flächennutzungsplanes „Deckblatt 13“ wie im Sachvortrag (Anlage) dargestellt.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Lagerplatz für Bankettschälgut“ unter Berücksichtigung der Abwägungen gemäß § 10 Baugesetzbuch und Art. 81 Bayerische Bauordnung als Satzung.
Das Deckblatt 13 des Flächennutzungs-/Landschaftsplanes wird unter Berücksichtigung der Abwägungen festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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4. Nutzungsgebühren der städtischen Sporthallen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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11.12.2017
|
ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Vorberatung zur Anpassung der Nutzungsgebühren für die städtischen Sporthallen fand in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.11.2017 statt. Das Gremium hat dem Stadtrat empfohlen die Gebühren ab 01.01.2018 wie folgt festzulegen:
Sportvereine
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Erwachsene
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5,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
|
|
Schüler / Jugend
|
frei
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|
gemischte Gruppen
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entfällt *)
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Privatmannschaften, auswärtige Vereine
|
|
13,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
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Schulen
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Grund- und Mittelschule
|
frei
|
|
Realschule, Gymnasium
|
5,80 € / Hallenteil / Std. incl. NK
|
Veranstaltungen
|
|
|
gewerbliche Veranstaltungen
|
Grundgebühr
|
300,00 € / Hallenteil
|
|
zuzügl. Zuschläge
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incl. Bühne u.NK
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Zuschläge:
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Bestuhlung
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0,50 € / Stuhl
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Tribüne
|
200,00 €
|
|
Bühnenerweiterung
|
8,00 €
|
|
|
10,00 €
|
Faschingsbälle
|
Grundgebühr
|
250,00 € / Hallenteil
|
|
keine Zuschläge
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incl. Bühne u. NK
|
Versammlungen
|
|
|
Vereine
|
|
120,00 € incl. Bestuhlung
|
Firmen
|
|
300,00 €
incl. Bestuhlung
|
Dojo **)
im UG der Vilstalhalle
|
|
Halbe Gebühr eines Hallenteils
|
Kegelbahnmiete
|
Allgemein
|
6,50 € / Std. / Bahn
|
|
Sportkegler
|
1,60 € / Std. / Bahn
|
*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten
Die nächste Überprüfung soll in drei Jahren erfolgen.
Beschluss
Die Gebühren für die städtischen Sporthallen werden ab 01.01.2018 wie folgt festgesetzt:
Sportvereine
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Erwachsene
|
5,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
|
|
Schüler / Jugend
|
frei
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|
gemischte Gruppen
|
entfällt *)
|
Privatmannschaften, auswärtige Vereine
|
|
13,00 € / Hallenteil / Std. incl. NK
|
Schulen
|
Grund- und Mittelschule
|
frei
|
|
Realschule, Gymnasium
|
5,80 € / Hallenteil / Std. incl. NK
|
Veranstaltungen
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|
|
gewerbliche Veranstaltungen
|
Grundgebühr
|
300,00 € / Hallenteil
|
|
zuzügl. Zuschläge
|
incl. Bühne u.NK
|
Zuschläge:
|
Bestuhlung
|
0,50 € / Stuhl
|
|
Tribüne
|
200,00 €
|
|
Bühnenerweiterung
|
8,00 €
|
|
|
10,00 €
|
Faschingsbälle
|
Grundgebühr
|
250,00 € / Hallenteil
|
|
keine Zuschläge
|
incl. Bühne u. NK
|
Versammlungen
|
|
|
Vereine
|
|
120,00 € incl. Bestuhlung
|
Firmen
|
|
300,00 €
incl. Bestuhlung
|
Dojo **)
im UG der Vilstalhalle
|
|
Halbe Gebühr eines Hallenteils
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Kegelbahnmiete
|
Allgemein
|
6,50 € / Std. / Bahn
|
|
Sportkegler
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1,60 € / Std. / Bahn
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*) wenn überwiegend, also mehr als die Hälfte, über 18 Jahre, dann Erwachsenentarif
**) Trainingsraum für Kampfsportarten
Die Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Die nächste Überprüfung soll in drei Jahren erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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5. Haushalt 2018 - Aktualisierung
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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11.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Nach der Stadtratssitzung am 27.11.2017 wurden die gefassten Beschlüsse, sowie weitere Veränderungen aus der Verwaltung in den Haushaltsplan 2018 eingearbeitet. Die entsprechende Änderungsliste liegt bei.
Demnach ergeben sich folgende Haushaltssummen:
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2018
|
Plan 2017
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Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
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25.644.700 €
|
26.377.500 €
|
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:
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16.418.400 €
|
15.415.800 €
|
Gesamthaushalt:
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42.063.100€
|
41.793.300 €
|
Soweit bis zur Haushaltsverabschiedung noch weitere Änderungen erfolgen müssen, werden diese in eine weitere Änderungsliste eingetragen.
Zur weiteren Kenntnisnahme liegt der Stellenplan bei, der bei der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 20.11.2017 dem Stadtrat zur Annahme empfohlen wurde. Die Beschlussfassung darüber erfolgt mit dem Beschluss über die Haushaltssatzung am 18.12.2017.
Diskussionsverlauf
Die weiteren Änderungen zum Haushaltsplan 2018 werden zur Kenntnis genommen.
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6. Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2016 und Wirtschaftsplan 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
11.12.2017
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
a) Jahresabschluss 2016 – Informationen
Der Jahresabschluss 2016 wurde von Wirtschaftsprüfer Jürgen Gleixner geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde von ihm erteilt.
Das Jahr 2016 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 8.352.090,32 und einem Jahresverlust von EUR 292.383,98.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 15.11.2017 den Jahresabschluss förmlich festgestellt und beschlossen, dass der Jahresverlust von EUR 292.383,98 mit dem Verlustvortrag von EUR 611.519,32 verrechnet und auf das neue Jahr vorgetragen wird.
Der Vorstand wurde entlastet.
Der Abschlussbericht liegt in der Kämmerei zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
b) Wirtschaftsplan 2018 – zur Kenntnis an den Stadtrat
Der Wirtschaftsplan 2018 wurde vom Verwaltungsrat des Vilsbiburger Kommunalunternehmens am 15.11.2017 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die grundlegenden Angaben sind dem Bericht zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem planmäßigen Verlust von 331.211,48 €. Da dieser Betrag im Vermögensplan mit den zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) verrechnet wird, ergibt sich ein liquider Überschuss in Höhe von 14.338,52 €. Eine Einzahlung in die freie Kapitalrücklage durch die Stadt ist damit nicht notwendig.
Diskussionsverlauf
Auf Anfrage berichtete Herr Felkel, dass bezüglich der Schlussrechnung die Widerklage am Landgericht eingereicht wurde. Der Streitwert liegt bei rund 500
.000,00 Euro. Durch das umfangreiche Rechtsgebiet rechnet man mit einer langen Bearbeitungszeit.
Beschluss
Der Jahresabschluss 2016 und der Wirtschaftsplan 2018 des Vilsbiburger Kommunalunternehmens (VibKo) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
11.12.2017
|
ö
|
informativ
|
7 |
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7.1. Anftrage StRin Koj - Parken in der Unteren Stadt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
11.12.2017
|
ö
|
|
7.1 |
Sachverhalt
StRin Christine Koj berichtete, dass sich die Autofahrer nicht an die vorgegebenen Parkmöglichkeiten in der Unteren Stadt halten. Autos stehen regelmäßig komplett auf dem Gehweg und nicht wie vorgesehen, zur Hälfte auf dem Gehweg und zur Hälfte auf der Straße. Vor allem auf der Straßenseite Richtung Anwesen Balk ist ein Fußgängerverkehr mit Kinderwagen oder Rollator nicht mehr möglich.
Es soll überprüft werden, ob durch ein versetzen der Parkflächen weiter Richtung Untere Stadt die Situation behoben werden kann. Erster Bürgermeister Haider sagte eine ständige Überwachung durch die kommunale Verkehrsüberwachung und eine Überprüfung des Vorschlags
zum Versetzen der Parkflächen zu.
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7.2. Anfrage StR Brams - Sicherheitsmaßnahmen zum Nikolausmarkt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
11.12.2017
|
ö
|
informativ
|
7.2 |
Sachverhalt
StR Brams fragte bezüglich der Notwendigkeit einer LKW-Sperre zum Nikolausmarkt an.
Von Seiten der Verwaltung wurde auf die Notwendigkeit dur
ch Anordnung der Polizeiinspektion verwiesen. Warum diese Notwendigkeit bei anderen Gemeinden im Umkreis nicht besteht, konnte nicht beantwortet werden. Ebenfalls wurden die Positionen der LKW´s erörtert.
Man war sich einig, dass es sich um einen notwendigen Schutz der Besucher handelt. Andere Lösungen neben optisch nicht ansprechenden LKW´s sollen von der Verwaltung erarbeitet werden.
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7.3. Anfrage StR Billinger - Fußgängerüberweg in der Frauensattlinger Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
11.12.2017
|
ö
|
informativ
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7.3 |
Sachverhalt
StR Billinger fragte nach dem Antrag aus der letzten Stadtratssitzung, in welchen der Stadtrat über eine Ampelanlage in der Frauensattlinger Straße am Kindergarten St. Martin entscheiden sollte.
Der erster Bürgermeister Helmut Haider berichtete hierzu, dass der Antrag parallel zur Anfrage im Stadtrat bereits durch die Stadtverwaltung an das Landratsamt Landshut als zuständige Behörde weiter geleitet wurde.
Datenstand vom 19.12.2017 11:12 Uhr