Datum: 13.11.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anschaffungen Stadtbauhof für 2018 - Mittelanmeldung und Zustimmung
2 Sanierung Floßgassensteg
3 Vergabe von Straßennamen - Baugebiet Grub Süd und Seyboldsdorf Südost
4 Bauvoranfrage - Christoph Leierseder, Kreuzweg, FlNr. 334/3, Gem. Vilsbiburg - EFH mit Garage
5 Antrag auf Vorbescheid - Emanuel Thomas, nähe Ellersberg, FlNr. 1816/87, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Doppelgarage
6 Bauantrag - Bilge Utku, Matthias Luckas, Im Burger Feld 22, FlNr. 977/8, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines EFH mit Doppelgarage
7 Bauantrag - Anton Mayer, Graf-Ludwig-Str. 19, FlNr. 226/3, Gem. Seyboldsdorf - Neubau einer Werkstatt mit Lagerraum für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte als Ersatzbau für die besteh. Schreinerei
8 Bauantrag - Eveline und Franz Wurm, Gruber Str. 2, FlNr. 529/2, Gem. Vilsbiburg - Neubau EFH
9 Informationen
9.1 Trennvorhang Vilstalhalle
9.2 LEADER, Streetsoccerplatz + Skaterplatz
9.3 Geländerhöhe Mittelschule
9.4 Zufahrt Kreisel LA 2 in die Schachtenstraße
9.5 Anfragen

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1. Anschaffungen Stadtbauhof für 2018 - Mittelanmeldung und Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung werden die für 2018 vom Stadtbauhof empfohlenen größeren Anschaffungen durch Herrn Hopf vorgestellt.

Dies betrifft insbesondere:

  1. Austausch des Unimogs
Bereits 2015 wurde vom Stadtbauhof der Austausch des Unimogs empfohlen und Mittel im Haushalt für 2016 beantragt. In den Haushaltsberatungen wurde die Anschaffung des Unimogs um ein Jahr zurück gestellt.

Da 2017 der Austausch des (anfälligen) Knicklenkers Priorität hatte (Anschaffungs-kosten brutto ca. 99.000 Euro) erfolgte bisher keine Ersatzbeschaffung.

Daten zum Unimog

EZ 2006
km 87513
Std. 8095 (ca. 3h/Arbeitstag)
Rückkaufwert:    geschätzt mit 20.000 Euro
Neuanschaffungskosten: geschätzt mit 180.000 Euro

Der Unimog wird im Sommerdienst für Mäharbeiten der Straßenbankette eingesetzt, sowie für allgemeine Straßenunterhaltungsarbeiten, wie z.B. das Freischneiden des Straßenlichtraumprofils mit der Anbauheckenschere. Im Winterdienst wird der Unimog intensiv für die Schneeräumarbeiten in Vilsbiburg eingesetzt.

Da der Unimog 2018 bereits zwölf Jahre im Einsatz ist muss in naher Zukunft vermehrt mit kostenintensiven Reparaturen gerechnet werden. Darüber hinaus erhöht sich erheblich das Risiko für einen längeren Ausfall, der insbesondere in der Winterzeit nicht vollständig kompensiert werden kann.

Kosten: ca. 180.000 €

  1. Kehrmaschinen-Frontanbau für die Unimogs
Bj. 1987
Rückkaufswert: Schrottwert
Die Kehrmaschine wird am Unimog angebaut und zur Straßenreinigung außerorts eingesetzt.
Erforderliche Reparaturen entbehren der Wirtschaftlichkeit.

Kosten: ca. 8.200 €

  1. Silo für Winterdienst
Bj. 2006
Von möglichen Defekten in der Steuerung muss ausgegangen werden die den Winterdiensteinsatz behindern.

Kosten: ca. 25.000 €

  1. Austausch des Dienst-PKWs
Bj. 2006, Km  137.239
Ankaufswert ca. 1.500.- EU
Das Fahrzeug wird im allgemeinen Straßenunterhalt sowie im Winterfrühwarndienst eingesetzt.
Vermehrter Rostansatz stellt das Bestehen der nächsten TÜV – Prüfung in Frage.
Erforderliche Reparaturen entbehren der Wirtschaftlichkeit.


       Kosten: ca. 20.000 €

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2018 zu berücksichtigen sind:

Nr. 1

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2018 zu berücksichtigen sind:

Nr. 2

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 3

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2018 zu berücksichtigen sind:

Nr. 3

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Beschluss 4

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass folgende Bauhofanschaffungen im Haushalt 2018 zu berücksichtigen sind:

Nr. 4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Sanierung Floßgassensteg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Rahmen der Brückenprüfung wurde festgestellt, dass der Steg von der Floßgasse über die Vils sanierungsbedürftig ist. Insbesondere ist der Holzbelag nicht mehr verkehrssicher. Die rutschsicheren Einlagen auf der Oberseite des Belages sind faktisch nicht mehr vorhanden. Ebenso sind die Belagshölzer an den Balkenkopfseiten (teilweise) stark geschädigt und die Tragfähigkeit eingeschränkt.

Auch die Stahlkonstruktion, als tragender Unterbau der Brücke, bedarf nach 20 Jahren Gebrauch einer vollständigen Überarbeitung mit entfernen der vorhandenen Korrosion und aufbringen eines neuen mehrlagigen Schutzanstriches.

Um die Möglichkeit zum Erhalt von wirtschaftlichen Angeboten zu erhöhen war geplant im Herbst 2017 die Leistungen auszuschreiben und im Frühjahr 2018 umzusetzen.

Für diese Maßnahme sind im Haushalt 2017 Mittel in Höhe 120.000 € eingestellt.

Die Planung der Sanierungsmaßnahme, als auch die Erstellung einer dazugehörigen Ausschreibung wurde dem Ingenieurbüro IPP, Landshut, übertragen. Die Bepreisung des Leistungsverzeichnisses durch das Ingenieurbüro, welche vor der Bekanntmachung zu erfolgen hat, endet bei ca. 220.000 € brutto.

Die Überprüfung des vom Ingenieurbüro IPP bepreisten Leistungsverzeichnisses durch das Bauamt ergab, dass die Preise plausibel und realistisch sind.

Mit Baunebenkosten für Planung, Ausschreibung, Überwachung und Dokumentation der Maßnahme in Höhe von 30.000 € brutto ist zusätzlich zu rechnen.

Da im Haushalt 2017 nicht ausreichend Mittel bereit gestellt sind wurde das Vergabeverfahren (öffentliche Ausschreibung) nicht eingeleitet.

Um die städtische Verkehrssicherungspflicht für den Floßgassensteg zu gewähren ist eine umgehende Sanierung erforderlich. Es ist darauf hinzuweisen, dass bei einer Verschiebung der Maßnahme eine Sperrung des Steges nicht ausgeschlossen werden kann.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium kann festgehalten werden, dass für die Beschädigung der Brücke auch das Salz beim Winterdienst mitverantwortlich ist. Der Winterdienst soll nach der Sanierung der Brücke dann nur noch mit Split oder Sand durchgeführt werden – auf Salz solle dann, wenn möglich, verzichtet werden.

Herr Binner weist darauf hin, dass der Abstand zwischen den Bohlen vergrößert werden sollte.

Herr Peisl weist darauf hin, dass man einen konstruktiven Holzschutz verwenden soll.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beauftragt ein zweites Büro mit der Prüfung der Brückensanierung .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die erforderlichen Mittel in Höhe von brutto 250.000 Euro (Baukosten + Nebenkosten) im Haushalt 2018 einzustellen und ermächtigt die Bau-verwaltung das Vergabeverfahren zur Sanierung des Floßgassensteges 2017 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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3. Vergabe von Straßennamen - Baugebiet Grub Süd und Seyboldsdorf Südost

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 3

Sachverhalt

Straßenname Baugebiet Seyboldsdorf Südost;
Für die neu zu errichtende Straße im Baugebiet „Seyboldsdorf Südost“ wird der Straßenname „Graf-Freyen-Straße“ vorgeschlagen.

Hierzu hat die Verwaltung eine Abhandlung von Herrn Peter Käser als Grundlage herangezogen. In dieser Abhandlung (Die Herrschaft Seyboldsdorf und die „Steinerne Grenzsäule“) wird unter anderem Bezug auf das Grafengeschlecht der Seyboltstorffer zu Freyen-Seyboldsdorf genommen.


Straßennamen für das Baugebiet Grub Süd;
Für das Baugebiet konnten durch die Verwaltung kein Flurname oder ähnliches gefunden werden, von dem sich ein Straßenname ableiten kann. Auch eine Anfrage bei Herrn Lambert Grasmann brachte keine Erkenntnis. Aus diesem Grund hat die Verwaltung die Örtlichkeit des Baugebietes als Namensgebung herangezogen.

So wird als Straßenname für die Stichstraße nach dem Wäldchen als „Am Hölzl“ vorgeschlagen. Für den größeren Bauabschnitt wird wegen seiner ringförmigen Straßenführung der Name „Am Wiesengrund“ vorgeschlagen.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wird der Straßenname im Baugebiet Seyboldsdorf Südost auf „Bürgermeister-Brandstetter-Straße“ geändert.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die neue Erschließungsstraße für das Baugebiet „Seyboldsdorf Südost“ als „Bürgermeister-Brandstetter-Straße“ bezeichnet wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Stichstraße für das Baugebiet „Grub Süd“ als „Am Hölzl“ bezeichnet wird.

Die Ringstraße wird als „Am Wiesengrund“ bezeichnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage - Christoph Leierseder, Kreuzweg, FlNr. 334/3, Gem. Vilsbiburg - EFH mit Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kreuzweg DB 5“.

Die Garage soll dabei anders als vorgesehen platziert werden. Durch den geänderten Standort werden die Baugrenzen für die Garage überschritten.

Der Bauherr benötigt daher eine Befreiung von den Baugrenzen. Dabei wird die Grenze an der Nordseite um etwa 3 m und an der Westseite um etwa 2 m überschritten. Ebenso benötigt der Bauherr eine Befreiung von der festgesetzten Lage der Garage.

Aus städtebaulicher Sicht kann die Befreiung von der Festsetzung erteilt werden, weil durch die Verschiebung der Garage die Rhythmik nicht gestört wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen für die Befreiung von den Baugrenzen für die Garage und Standortänderung der Garage in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Vorbescheid - Emanuel Thomas, nähe Ellersberg, FlNr. 1816/87, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

In der Sitzung am 08.05.2017 wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage die grundsätzliche Bebaubarkeit seitens des Bau- und Umweltausschusses der Stadt Vilsbiburg entschieden (Auszug anbei).

Im  Rahmen des Vorbescheidantrags ist nun über folgende Fragen zu entscheiden:

1. Kann als Ersatz für die geplante Ortsrandbegrünung und Puffer zum landwirtschaftlichen Betrieb eine Wohnbebauung mit 11x10 m errichtet werden?

Bereits mit Beschluss zur Bauvoranfrage vom 08.05.2017 wurde diese Frage bejaht.

2. Ist eine zweigeschossige Bebauung E+I+D (kein VG) mit einem 25° geneigtem Satteldach zulässig?

Der Bebauungsplan „Am Ellersberg“ setzt E+D, wobei D als weiteres Vollgeschoss zulässig ist, fest. Ebenso sind DN von 35 bis 42 Grad zulässig. Im Gebiet wurde bereits die Geschossigkeit E+I+D (D kein Vollgeschoss) und die geringere DN zugelassen.

3. Sind Garagen wie dargestellt zulässig?

Garagen sind grundsätzlich nur in den festgesetzten Bereichen zulässig. Da kein anderer Standort auf dem Grundstück innerhalb der Baugrenzen möglich ist, ist hier eine Befreiung ebenfalls erforderlich. Der Abstand von 5,50m zwischen öffentlicher Verkehrsfläche und Garage ist ebenfalls eingehalten.

4. Sind die Garagen mit einem SD (DN 25°) zulässig?

Die Dachform der Garagen sind der Bauweise des Hauptbaukörpers anzupassen. Der Hauptbaukörper soll ein SD mit 25° erhalten. Daher ist die Dachform und Neigung für die Garage ohne Befreiung möglich.

5. Kann eine Bebauung im Abstand von ca. 8 m zur Überlandleitung erfolgen?

Im Zuge des Vorbescheidverfahrens wird seitens des Landratsamtes die Bayernwerk AG angehört.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben, sowie zu den benötigten Befreiungen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag - Bilge Utku, Matthias Luckas, Im Burger Feld 22, FlNr. 977/8, Gem. Vilsbiburg - Neubau eines EFH mit Doppelgarage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Befreiung von der festgesetzten Baulinie des Bebauungsplanes „Burger Feld“.

Die Bauherren führen in der Begründung u.a. aus: „Besonders bei tief stehender Sonne ist mit einer Beschattung des südlichen und westlichen Erdgeschosses durch die sehr nah stehende Garage zu rechnen.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann nur erteilt werden wenn:
1.        die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
2.        Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
3.        die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
4.        die Durchführung des BPlans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und die Abwägung zwischen öffentlicher und nachbarlicher Interessen vertretbar ist.

Grundzüge der Planung und städtebauliche Vertretbarkeit:

Bei den Grundzügen der Planung kommt es darauf an, ob die fragliche Festsetzung Bestandteil eines Planungskonzeptes ist, das das gesamte Plangebiet oder doch maßgebliche Teile davon gleichsam wie ein roter Faden durchzieht, sodass die Befreiung zu weitreichenden Folgen führt. 

Gemäß der Begründung zum Bebauungsplan „Burger Feld“ soll in dem gesamten Gebiet ein harmonisches Miteinander entstehen. Die Ergonomie des Straßenverlaufes bringt Lebendigkeit in das Quartier und gleichzeitig vermittelt die strenge und rhythmische Anordnung der einzelnen Haustypen mit ihren zugeordneten Garagen Ruhe und Ausgeglichenheit. Eine weitere Verstärkung erfährt das Gebiet durch den klar definierten Straßenraum sowie im gleichen Maße durch die freigehaltenen privaten Bereiche. Die jeweilige Situierung der Baulinie und der Anordnung der Garagen ist eine wesentliche Grundlage der Planungskonzeption. Die Abweichung von der Baulinie würde daher die Grundzüge der Planung wesentlich berühren.

Städtebaulich vertretbar ist i.d.R. alles, was mit der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung (i.S.d. § 1 Abs. 6 und 7 BauGB) vereinbar ist.
Eingeschränkt wird aber auch diese Befreiungsmöglichkeit durch das Kriterium der Atypik. Auch eine Befreiung wegen städtebaulicher Vertretbarkeit muss sich auf eine bodenrechtliche Sonderlage des jeweiligen Grundstücks stützen und kann daher nicht unter Berufung auf Gründe gewährt werden, die für nahezu jedes Grundstück im Planbereich nahezu gleichermaßen zutreffen. Die Abweichung von der Baulinie könnte jeder im Baugebiet beantragen. Eine besondere bodenrechtliche Sonderlage liegt bei FlNr. 977/8 nicht vor. Die bessere Ausnutzung der Sonne auf dem Grundstück ist menschlich verständlich, jedoch begründet diese rechtlich keine besondere Sonderlage.
Da hier auch keine Atypik vorliegt, würden mit der Zulassung dieser Befreiung auch weitere nicht begründete Befreiungen der Baulinie zu befürchten sein.

Da der Tatbestand der „Nichtberührung der Grundzüge der Planung“ kummulativ zur „Städtebaulichen Vertretbarkeit“ gegeben sein muss, ist hier rechtlich eine Befreiung nicht möglich. Das Vorhaben berührt die Grundzüge der Planung und ist städtebaulich nicht vertretbar.

Beschluss

Der Bau – und Umweltausschuss v e r w e i g e r t das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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7. Bauantrag - Anton Mayer, Graf-Ludwig-Str. 19, FlNr. 226/3, Gem. Seyboldsdorf - Neubau einer Werkstatt mit Lagerraum für landwirtschaftliche Maschinen und Geräte als Ersatzbau für die besteh. Schreinerei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr möchte eine Werkstatt mit Lagerraum für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen errichten. Das alte Gebäude soll hierfür abgebrochen werden.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Seyboldsdorf – Graf-Ludwig-Straße“ aus dem Jahre 1961.

Dieser legt in seinem Geltungsbereich ein allgemeines Wohngebiet fest. Im Rahmen des Bauantrags ist seitens der Stadt Vilsbiburg zu prüfen, ob das Vorhaben „Metallbauwerkstatt mit Lagerraum“ hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung zugelassen werden kann.
Zudem benötigt der Bauherr eine Befreiung von den Baugrenzen.

Allgemeines Wohngebiet:
Es dient vorwiegend dem Wohnen. Regulär zulässig sind daher Wohngebäude, der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schank- und Speisewirtschaften und nicht störende Handwerksbetriebe und Anlagen für kirchliche, kulturelle, etc. Zwecke.

Ausnahmsweise können zugelassen werden (sofern nicht durch Bebauungsplan ausgeschlossen): Beherbergungsgewerbe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe.

Bei der Metallbauwerkstatt handelt es sich um einen Handwerksbetrieb. Dieser dient allerdings nicht der Versorgung des Gebietes. Eine reguläre Zulässigkeit ist daher ausgeschlossen. Damit wird die Nutzung als sonstiger Gewerbebetrieb subsumiert. Dieser darf jedoch nicht störend sein. 

Nach einem Beschluss des VGH München (1 ZB 04.3549) sind Schlossereien und andere metallverarbeitende Betriebe, in denen regelmäßig lärmintensive Arbeiten, wie Hämmern, Schleifen, Trennschleifen, Stanzen und Schmieden, vorgenommen werden, typischerweise das Wohnen störende Betriebe. Damit sind sie in Baugebieten, die auch dem Wohnen dienen, unzulässig.

Die Metallbauwerkstatt kann aber möglicherweise in diesem Einzelfall so betrieben werden, dass sie das Wohnen nicht wesentlich stört. Gemäß der Beschreibung des Betriebs handelt es sich um einen „Ein-Mann-Hobbybetrieb“, ohne Beschäftigte, mit drei Arbeitsräumen auf eine Fläche von etwa 99m². Folgende Maschinen werden aufgestellt: Kompressor, Schweißgeräte, Sandstrahlgerät, Kaltsäge, Schleifbock, Handwinkelschleifer, Standbohrmaschine, Drehmaschine, Fräsmaschine (universal und CNC).

Eine Befreiung von der Art der baulichen Nutzung ist rechtlich denkbar. Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens ist allerdings seitens des LRAs dringend der Immissionsschutz zu beteiligen, um hier ggf. mit entsprechenden Auflagen (Immissionsschutz, Betriebsausführung, etc.) die Störung für die umliegende Wohnnutzung auszuschließen.

Die Befreiung von der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze und Reduzierung der Dachneigung kann ebenfalls erteilt werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschen Bedenken bezüglich der möglichen störenden Immissionen für die angrenzenden Nachbarn.

Herr Steer hält fest, dass durch den Neubau die Verkehrssituation an der Kreuzung wesentlich verbessert wird.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, sowie zu den benötigten Befreiungen. Im Zuge des Verfahrens ist seitens des Landratsamtes allerdings zwingend der Immissionsschutz zu beteiligen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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8. Bauantrag - Eveline und Franz Wurm, Gruber Str. 2, FlNr. 529/2, Gem. Vilsbiburg - Neubau EFH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö beschließend 8

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub D3“.

Für die Errichtung des Einfamilienhauses benötigt der Bauherr die im Anhang beigefügten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Die benötigten Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes können aus städtebaulicher Sicht erteilt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, sowie zu den benötigten Befreiungen .

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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9. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9
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9.1. Trennvorhang Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9.1

Sachverhalt

Besichtigung des (seitlich gekürzten) Trennvorhangs in der Vilstalhalle in Bezug auf den dadurch angeblich stark erhöhten Lärmpegel zwischen den Hallenbereichen. Eigenständige Ortseinsicht durch die Mitglieder des Bau- und Umweltausschusses.

Diskussionsverlauf

Die Erneuerung des Trennvorhangs würde sich auf Kosten in Höhe von ca. 18.000 € belaufen.

Herr Steer möchte, dass künftig die betroffenen Nutzer befragt werden, bevor Maßnahmen getroffen werden. Ebenso sollte man sich überlegen, ob die Erneuerung des Vorhangs im Hinblick auf die bevorstehende Sanierung zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist.

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9.2. LEADER, Streetsoccerplatz + Skaterplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9.2

Sachverhalt

Auf Nachfrage beim Landratsamt Landshut wurde mitgeteilt, dass das Projekt förderfähig (LEADER) sei. Die Beantragung erfolgt daher in 2018, Umsetzung in 2019.

Diskussionsverlauf

Frau Feß fragt an, ob schon vor Antragstellung mit dem Projekt begonnen werden darf.

Herr Haider erklärt, dass ein Beginn der Arbeiten vor Antragstellung nicht möglich ist, da sich das förderschädlich auswirkt .

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9.3. Geländerhöhe Mittelschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Die Muster-Schulbau-Richtlinie von 2009 sieht unter Nr. 4 vor “Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,1 m hoch sein.“

Der B.V.S. Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen berichtet in der Schriftreihe 7-2010 unter Nr. 6 „In den Schulbaurichtlinien der Länder ist die Mindesthöhe auf 1,10 m geregelt. Lediglich in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz darf die Geländerhöhe bis zu einer Absturzhöhe von 12 m 1,0 m betragen.“

Der KUVB (Sonderdruck Sichere Schulen u. Kindertageseinrichtungen) fordert mind. 1,00 m und empfiehlt 1,10 m.

Mittelschule Vilsbiburg
Absturzhöhen beim Umgang
OG 1 ab Geländeroberkante ca. 5,77 m
OG 2 ab Geländeroberkante ca. 9,41 m

Vom Landratsamt wird bei der Abnahme von Schulen derzeit eine Geländerhöhe mind. 1,0 m gefordert.

Beim Gymnasium in Vilsbiburg werden Geländerhöhen von 1,1 m vorgesehen (Angabe Herr Lainer, Fa. Delta).

Herr Gebhart vom Landratsamt Landshut erwartet, dass zukünftig als Anforderung bei Schulen eine Geländerhöhe von 1,10 m erforderlich sein wird.

Das Angebot für die Geländererhöhung von 1,00 m auf 1,10 m endet auf brutto 12.852 Euro.

Fachlich ist zu empfehlen eine Geländerhöhe von 1,1 m bei der Mittelschule herzustellen, obwohl derzeit dies nicht verbindlich gefordert ist, da eine spätere Nachrüstung durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen wesentlich aufwändiger sein kann.

Diskussionsverlauf

Mit oben genannter Vorgehensweise besteht Einverständnis. Die Flachstahlstangen des Geländers müssen ausreichend stabil gestaltet werden.

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9.4. Zufahrt Kreisel LA 2 in die Schachtenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9.4

Sachverhalt

„Nach Rücksprache mit der Polizei Vilsbiburg wird die Ansicht vertreten, dass es hier nicht zwingend erforderlich ist , Poller im Bereich der Zufahrt aus dem Kreisel im Gehsteig beim Anwesen Englbrecht einzubauen. Gleiches gilt im Ausfahrtsbereich ggü. beim Anwesen Böhnke.“

Siehe Anlagen

Zur nochmaligen Kenntnis und Erinnerung.

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9.5. Anfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9.5

Sachverhalt

Frau Feß erkundigt sich nach den Gehsteigabsenkungen in der Bonifaz-Rauch-Straße. Sie bittet um Prüfung wieso diese bislang nicht weiter verfolgt wurden.

Herr Hiller fragt an, wann die Bepflanzung am Kreisel auf Höhe Burger Feld erfolgen wird. Frau Feß erklärt, dass dieser bereits mit Magerrasen bepflanzt sei. Herr Peisl gibt an, dass ein naturbelassener Kreisel ohne Anpflanzungen wesentlich wertvoller sei.

Datenstand vom 23.01.2018 16:17 Uhr