Datum: 09.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:36 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Pflanzung Straßenbegleitgrün Baugebiet Haarbach Am alten Sportplatz - Auftragsvergabe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
In einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A Abschnitt 1 wurden Angebote zur Ausführung der Garten- und Landschaftsbauarbeiten eingeholt.
Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen die Bepflanzungen im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach:
- Bepflanzung Straßenbegleitgrün Stephan-von-Schleich-Str. und Wolfgang-Hackh-Straße
- Bepflanzung Straßenbegleitgrün Joseph-von-Edlinger-Ring
- Bepflanzung der nördlichen Grünfläche des BA II
Die Vergabeunterlagen wurden an 11 Firmen versandt.
Zur Submission am 12.09.2023 lagen dem Bauamt 3 Angebote vor.
Nach Prüfung der Angebote ergibt sich folgende Reihenfolge der Bieter:
1 Firma Weindl GmbH & Co. KG, aus Bodenkirchen 125.353,64 EUR
Das Ingenieurbüro Klaus & Salzberger hat die Angemessenheit der Angebotspreise geprüft. Die angebotenen Preise lassen eine einwandfreie Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erwarten.
Die erforderlichen Mittel sind im aktuellen Haushalt eingestellt.
Folgende Vertragsfristen sind Grundlage der Ausschreibung:
Beginn der Arbeiten: KW 42
Fertigstellung der Leistung: KW 50
Diskussionsverlauf
StR Sterr weist auf seine Ausführungen aus der Stadtratssitzung vom 22.05.2023 zum Thema Straßenbegleitgrün hin. In Seyboldsdorf sei z.B. in der Pfarrer-Krinner-Straße zu viel vorhanden und nicht mit den privaten Grundstückseigentümern abgestimmt. Teilweise stehen hier Bäume in den Privatgärten unmittelbar neben den straßenbegleitenden Bäumen. Ebenso sollte aufgrund der heutzutage größeren Baumscheiben auch der Pflegeaufwand berücksichtigt werden. In Seyboldsdorf wachse teilweise sehr viel Unkraut unter den Bäumen. Stadtbaumeister Binner sichert zu, ein Auge mittels des Stadtbauhofs darauf zu haben. Die erste Bürgermeisterin stellt klar, dass natürlich mehr Grün im Baugebiet auch mehr Arbeit für den Bauhof darstellt. Man habe hier jedoch einen guten Kompromiss gefunden. StRin Koj erkundigt sich bezüglich des Stammumfangs der Neupflanzungen. Lt. der vorliegenden Planunterlage haben die Bäume einen Stammumfang von 18-20 Zentimeter bei der Pflanzung. StR Anzeneder erkundigt sich nach der Baumauswahl. Stadtbaumeister Binner erklärt, dass diese im Rahmen der Vorstellung der Entwurfsplanung für die Begrünung vom Bau- und Umweltausschuss festgelegt worden ist.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Herstellung der Straßenbegleitgrün-bepflanzungen im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach die Firma Weindl GmbH & Co. KG aus Bodenkirchen, auf Grundlage ihres Angebotes vom 11.09.2023, zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Sanierung Vilstalhalle - Nachtrag zum Gewerk Abbrucharbeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle kommt es plangemäß zu großflächigen Abbruch- und Rückbauarbeiten. Der Auftrag für dieses Gewerk wurde durch den Stadtrat in seiner Sitzung am 19.06.2023 an die Firma PROKLIMA GmbH, Nürnberg, erteilt.
Das Angebot endete bei 393.153,23 € netto.
Im Laufe dieser Arbeiten kommt es zu aktuell sieben Nachträgen. Diese beinhalten zum einen zusätzliche Leistungen, welche sich auf Grund diverser Planungsanpassungen ergeben haben, zum anderen geänderte Leistungen, die im ursprünglichen Leistungsumfang anders beschrieben waren. Der Grund hierfür ist eine Diskrepanz zwischen den Bestandsunterlagen von 1978 und der tatsächlichen Ausführung. Alle Nachträge sind nach Prüfung gerechtfertigt.
Die Nachträge 2, 3 und 4 mit einer kumulierten Nachtragssumme in Höhe von 26.008,27 € netto wurden bereits in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 11.09.2023 beauftragt.
Die Nachträge 1, 5 und 6 wurden dem Grunde nach beauftragt. Hier besteht noch Klärungsbedarf. Eine Beauftragung kann erst nach vollständiger Prüfung erfolgen.
Der nun gestellte Nachtrag 7 behandelt den Ausbau und die Entsorgung von asbesthaltigen Baustoffen an fünf Stellen des Lüftungssystems am Hallendach. Das Vorhandensein dieser Stellen konnte trotz sorgfältiger Schadstofferkundungen im Vorfeld nicht ermittelt werden. Der Einbau dieser Baustoffe erfolgte nicht im Rahmen der ursprünglichen Baumaßnahme im Jahre 1978, sondern erst später. In den Bestandsplänen ist diese Ausführung nicht erfasst.
Über diese Thematik wurde in der Sitzung des Bau- und Umweltausschuss vom 11.09.2023 bereits informiert. Der fachgerechte Ausbau bzw. Abbruch der vorhandenen kontaminierten Baustoffe ist sehr aufwändig und bedarf einer fachkundigen Begleitung durch einen Umweltingenieur. Die Maßnahme ist bei der Gewerbeaufsicht bzw. LRA meldepflichtig.
Das geprüfte Nachtragsangebot 7 der Firma PROKLIMA endet bei 54.892,25 € netto.
Der Ausbau der kontaminierten Baustoffe ist zwingend erforderlich und alternativlos.
Die Prüfung der Nachträge erfolgte durch das mit der Planung und Bauleitung beauftragte Büro Arc Architekten.
Vom Stadtbauamt wurden die Nachträge auf Notwendigkeit und Plausibilität geprüft.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt, die Firma PROKLIMA Gmbh mit der Ausführung der Leistungen entsprechend Ihres Nachtragsangebotes 7 in Höhe von netto 54.892,25 € zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Baurecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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3 |
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3.1. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Rettenbachstraße, Fl. Nr. 723/4, Gemarkung Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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3.1 |
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) an der Rettenbachstraße und unmittelbar nördlich des Friedhofgeländes. Der Antragsteller plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit zwei Vollgeschossen und einem Walm- oder Satteldach. Zusätzlich soll noch eine Doppelgarage errichtet werden. Das Grundstück ist derzeit noch unbebaut.
Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche die überbaut werden soll in die Eigenart der näheren Umgebung ein und die Erschließung ist gesichert. Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben gewahrt und das Ortsbild wird nicht beeinträchtigt.
Der angrenzende Eigentümer hat die Planunterlagen nicht unterschrieben. Er wurde im Vorfeld allerdings ordnungsgemäß vom Antragsteller beteiligt und hat folgendes mitgeteilt:
„wir nehmen Ihre Information zur Kenntnis. Eine detaillierte Betrachtung ist uns in diesem Stadium der Planung nicht möglich. Bitte kommen Sie im Zuge des Bauantrags mit entsprechenden Plänen auf uns zu. Diese werden dann in der Kirchenverwaltung geprüft.“
Aufgrund der Nähe zu den Baudenkmälern „Katholische Pfarrkirche Maria Himmelfahrt“ und auch der Ummauerung des alten Friedhofs erfolgte im Vorfeld eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Landshut. Gemäß der vorliegenden Rückmeldung kommt es durch das Bauvorhaben zu keiner Beeinträchtigung der Denkmaleigenschaft der Baudenkmäler, sodass von Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde grundsätzlich eine Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Garage vorstellbar ist.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg ist das Baugrundstück als Grünfläche mit der Nutzung Friedhof dargestellt. Das spielt in der bauplanungsrechtlichen Beurteilung jedoch keine Rolle, da es im unbeplanten Innenbereich ausschließlich auf die tatsächlich vorhandene Umgebungsbebauung und nicht auf die Darstellung im Flächennutzungsplan ankommt. Bei der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet.
Diskussionsverlauf
Die erste Bürgermeisterin erinnert die Stadträte an die bereits erfolgten Besprechungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität und dass nach den nun vorliegenden Unterlagen die Nachbarschaft nicht mehr gegen das Vorhaben steht, sondern aufgeschlossen für eine Entwicklung sei. Das Vorhaben sei im Sinne der Nachverdichtung positiv zu sehen. Anscheinend konnte hier die gewünschte Annäherung zwischen Bauherr und Nachbar erreicht werden.
StR Sterr erkundigt sich wegen der geplanten Zufahrt. Diese soll unmittelbar von der Rettenbachstraße aus erfolgen und nicht über das Nachbargrundstück. StR Anzeneder möchte wissen, ob es zukünftig Probleme für das bestehende Trauerhaus, hinsichtlich von Lärmentwicklung geben könnte. Die erste Bürgermeisterin erklärt, dass für das Trauerhaus und den Friedhof Bestandsschutz bestehe und der Bauherr sich eigenverantwortlich um eine entsprechenden Lärmschutz kümmern müsse, wenn ihm das wichtig sei. Weiterhin erkundigt sich StR Anzeneder über eine erneute Nachbarbeteiligung bei einem später folgenden Bauantrag. Diese ist, unabhängig vom vorliegenden Vorbescheid, vor Einreichung eines Bauantrags durchzuführen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Straßen- und Wegerecht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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4 |
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4.1. Widmungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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4.1 |
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4.1.1. Widmung einer Ortsstraße (Im Burger Feld) im Baugebiet Burger Feld
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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4.1.1 |
Sachverhalt
Vom Aufstellungsbeschluss (18.02.2013) bis zum Inkrafttreten (12.01.2015) des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Burger Feld“ und dem Baubeginn (27.04.2015) bis zur Fertigstellung bzw. Beendigung (30.06.2017) aller Tiefbaumaßnahmen nahm dieses Projekt ca. 4,5 Jahre in Anspruch. Nach Fertigstellung der straßenbegleitenden Begrünung werden die Straßen und sonstige Wege als öffentliche Verkehrsflächen im obigen Baugebiet einer Widmung unterzogen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Verkehrsflächen im Baugebiet „Burger Feld“ zu widmen:
a) als Ortsstraße „Im Burger Feld“ mit Weg Fl. Nr. 980 Teilfläche, Gemarkung Vilsbiburg, (ohne eine ca. 25m lange Teilstrecke bei Hs.Nr. 65 = beschränkt-öffentlichen Weg und eine ca. 25m lange Teilstrecke Nordecke Fl. Nr. 822/10, Gemarkung Vilsbiburg, bis Einmündung in Kr LA 2) mit einer Länge von ca. 955m, ab der Abzweigung von der Seyboldsdorfer Straße (Kr LA 2) am Kreisverkehr bis zum Wendeplatz bei Hs.Nr. 65 und Stichstraße zur Seyboldsdorfer Straße bis Nordecke Fl. Nr. 822/10, Gemarkung Vilsbiburg, einschließlich sechs Stichstraßen mit Wendehämmer, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG (rot markiert).
b) als beschränkt-öffentliche Wege (Fußwege) „Im Burger Feld“ mit den Weg Fl. Nr. 980 Teilfläche (bei Hs.Nr. 65), 980/3, 980/72, 980/78, 980/79, 980/80, 980/74 Teilfläche und 980/76 Teilfläche, jeweils Gemarkung Vilsbiburg, abzweigend von der Ortsstraße und einmündend viermal in den neuen öffentlichen Feld- und Waldweg (ÖFW) „Im Burger Feld“, sowie einmal in die Ortsstraße Rombachstraße, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG. Als Widmungsbeschränkung wird festgelegt: „nur Fußgängerverkehr und Radfahrverkehr frei“ mit Ausnahme der Fl. Nr. 980/76 (Grüne Mitte), Gemarkung Vilsbiburg, mit „nur Fußgängerverkehr“ (orange markiert).
c) als beschränkt-öffentlichen Weg (Fußweg) „Im Burger Feld Versorgungsweg“ mit Weg Fl. Nr. 980/75, Gemarkung Vilsbiburg, mit einer Länge von ca. 100m, ab Abzweigung Ortsstraße bei Hs.Nr. 54 bis Einmündung Ortsstraße bei Hs.Nr. 32, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG. Als Widmungsbeschränkung wird festgelegt: „nur Fußgängerverkehr und Radfahrverkehr sowie Versorgungsfahrzeuge frei“ (gelb markiert).
d) als nicht ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg (ÖFW) „Im Burger Feld“ mit Fl. Nr. 980/77 Gemarkung Vilsbiburg, ab Fortsetzung ÖFW Wolfsgrabenfahrt (Fl. Nr. 980/66 Gemarkung Vilsbiburg) und Abzweigung beschränkt-öffentlichen Weg Fl. Nr. 980/72, Gemarkung Vilsbiburg, bis Einmündung in den ÖFW Geiselsdorfer Weg (Fl. Nr. 903 Gemarkung Vilsbiburg), gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG ohne Widmungsbeschränkung. Die Baulast für neu gebaute öffentliche Feld- und Waldwege obliegt gemäß Art. 54 Nr. 2 BayStrWG der Stadt Vilsbiburg (grün markiert).
e) Die Stadt Vilsbiburg hat als Eigentümerin der zu widmenden Verkehrsflächen zu den Punkten a bis d gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Die Baulast für alle Gemeindestraßen und beschränkt-öffentlichen Wege obliegen gemäß Art 47 und Art. 54 BayStrWG der Stadt Vilsbiburg.
Die blau gestrichelte Linie wurde bereits im November 2022 eingezogen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.1.2. Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentl. Weges Weg von Ay 25 1/3 Richtung Gruber Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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4.1.2 |
Sachverhalt
Der obige beschränkt-öffentliche Weg (nur Fußgänger) liegt zwischen dem öffentlichen Feld- und Waldweg Fl. Nr. 495, Gemarkung Frauensattling, bei Köpfelsberg und dem Privatweg der Ortsstraße Gruber Straße bis Hausnummer 20.
Der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 538, Gemarkung Frauensattling, biegt ebenfalls davon ab.
Nach Inaugenscheinnahme dieses Weges wurde festgestellt, dass auch die anliegenden Felder und Wälder über diesen Weg bewirtschaftet werden. Folglich ist es erforderlich für diesen Weg die Widmungsbeschränkung auch für landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Fahrzeuge zu ergänzen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den beschränkt-öffentlichen Weg „Weg von Ay 25 1/3 Richtung Gruber Straße“ aufgrund der Befahrung durch land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge die Widmungsbeschränkung „Fußweg“ durch „land- und forstwirtschaftlicher Verkehr sowie Radfahrer frei“ zu ergänzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.1.3. Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges zwischen den Ortsstraßen Sportplatzstraße und Hofmarkstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
|
ö
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beschließend
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4.1.3 |
Sachverhalt
Der im Bebauungsplan Ellersberg (1987) geplante ca. 2,10 Meter (im westlichen Einmündungsbereich ca. 2,6 Meter) breite Fußweg zwischen den obigen Ortsstraße in Haarbach wurde ausgeführt und ist als beschränkt-öffentlicher Weg zu widmen.
Diskussionsverlauf
StR erkundigt sich, ob aufgrund der Widmung zukünftig eine Räum- und Streupflicht der Stadt auf diesem Weg bestehe. Das wird von Seiten der Bauverwaltung verneint.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den ca. 55 Meter lange Fußweg Fl. Nr. 1816/65, Gemarkung Haarbach, zwischen den Ortsstraßen Sportplatzstraße bis Hofmarkstraße in Haarbach, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Sportplatzstraße – Hofmarkstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg zu widmen. Die Stadt Vilsbiburg hat als Eigentümer des Weges gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.2. Neuordnungen und Einziehungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
|
ö
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informativ
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4.2 |
zum Seitenanfang
4.2.1. Neuordnungen an den Ortsstraßen „Kirchstraße“, „Benefiziar-Vest-Straße“ und „Am Rettenbach“ im Einmündungsbereich zur Frontenhausener Straße (St 2083)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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4.2.1 |
Sachverhalt
Vor der Umgestaltung obiger Ortsstraßen im Einmündungsbereich der Frontenhausener Straße (St 2083) Anfang der 1960er Jahre mündete die Ortsstraße Kirchstraße in die Frontenhausener Straße (St 2083).
Die Ortsstraße Am Rettenbach mündete in die Ortsstraße Kirchstraße und die Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße mündete in die Ortsstraße Am Rettenbach.
Im Zuge des Umbaues wurde der östliche Teil der Ortsstraße Kirchstraße aufgelassen und mündet jetzt in die Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße. Die Ortsstraßen Am Rettenbach und Benefiziar-Vest-Straße wurden verlängert und münden jetzt in die Frontenhausener Straße.
Hinzuwidmungen und eine Teileinziehung zur Aktualisierung der jeweiligen Ortsstraßen sind hierfür erforderlich.
Diskussionsverlauf
StR Anzeneder erkundigt sich, ob mit der Neuordnung auch eine Änderung von Hausnummern einhergeht. Dies wird von Seiten der Bauverwaltung verneint.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt nachfolgende Maßnahmen durchzuführen:
a) die östliche Teilstrecke der Ortsstraße Kirchstraße, ab jetziger Einmündung in die Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße bis zur alten Einmündung in die Frontenhausener Straße (St 2083) wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände zur dreimonatigen Bekanntmachung einer beabsichtigten Einziehung wurden nicht erhoben (rot markiert).
b) die damalige Neubaustrecke der Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße, ab Südseite Ortsstraße Am Rettenbach bis zur Einmündung derselben in die Frontenhausener Straße (St 2083) wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Benefiziar-Vest-Straße gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg (grün lang markiert).
c) die Verlängerung der Ortsstraße Am Rettenbach, ab der ehemaligen Einmündung in die Ortsstraße Kirchstraße bis zur jetzigen Einmündung in die Frontenhausener Straße (St 2083), wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortstraße Am Rettenbach gewidmet, ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg (grün kurz markiert).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.2.2. Teileinziehung und Widmung des Ersatzweges des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 755 Gemarkung Frauensattling westlich der Hofstelle Sand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
|
ö
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beschließend
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4.2.2 |
Sachverhalt
Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Die in der Natur inexistente Teilstrecke des obigen Feldweges westlich des Anwesens Sand 43 kann eingezogen werden, da der Eigentümer an der Westgrenze der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, ersatzweise einen Weg mit Anschluss an die Gemeindeverbindungsstraße Hörasdorf – Sand – Solling errichtet hat und diesen auch mit gleicher Breite von ca. 4 Meter auf eigene Kosten vermessen lässt.
Der ca. flächengleiche neue Weg soll gegen den aufzulassenden Weg eingetauscht und auch gewidmet werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung hängt bereits seit ca. zwei Monaten aus ohne dass Einwände hierzu eingingen. Nach Ablauf der Dreimonatsfrist wird die Teileinziehung dieses aufgelassenen Weges und die Widmung der Verlegungsstrecke durchgeführt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt
a) nach Ablauf der Dreimonatsfrist wird die Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Flur Sand Fl. Nr. 755, Gemarkung Frauensattling, an Südwest-Ecke Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, bis Ostende Weg Fl. Nr. 755, Gemarkung Frauensattling, gemäß Art 8 BayStrWG einzuziehen.
b) der noch zu vermessende Ersatzweg an der Westseite der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, ab der Reststrecke des obigen öffentlichen Feld- und Waldweges bei Südwest-Ecke der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, bis zur Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Hörasdorf – Sand – Solling an der Nordwest-Ecke der Fl. Nr. 754, Gemarkung Frauensattling, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Flur Sand Fl. Nr. 755 (voraussichtlich), Gemarkung Frauensattling, nach Flächentausch gewidmet. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungs- und Widmungsverfahren durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4.2.3. Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Ödwimmer – Kalteneggerweg ab Ödwimm bis Kalteneck
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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beschließend
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4.2.3 |
Sachverhalt
Der obige öffentliche Feld- und Waldweg (ÖFW), ab Nordende Gemeindeverbindungsstraße Ellersberg – Ödwimm bis Alteinmündung in Gemeindeverbindungsstraße Tannet – Pfaffenbach bei Kalteneck, hat durch den Bau der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Aim-Loh-Kalteneck Ende der 1970er Jahre für die Anlieger durch Auflassung des alten Weges keine Verwendung mehr und soll eingezogen werden.
Die gewidmete nördliche Wegfläche Fl. Nr. 1427/2, Gemarkung Haarbach, dieses Weges soll mit der gewidmeten Wegfläche Fl. Nr. 517/1, Gemarkung Gaindorf, des ÖFW Kalteneck – Stadl-Weg erhalten und verschmolzen werden.
Diskussionsverlauf
StR Bauer merkt zu der geplanten Einziehung an, dass der Weg ab Ödwimm bis zur Gemeindeverbindungsstraße Haarbach-Aim-Loh-Kalteneck tatsächlich noch vorhanden ist und auch von Waldbesitzern genutzt wird. Dieser sollte auch erhalten bleiben. Das Teilstück westlich der Gemeindeverbindungsstraße kann jedoch eingezogen werden, da es tatsächlich nicht mehr vorhanden ist. Das Gremium ist sich einhellig der Meinung, dass dieser Tagesordnungspunkt entsprechend neu gefasst und zur Beschlussfassung vorgelegt werden soll.
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5. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5 |
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5.1. Antwort zur Anfrage StRin Koj - Fußgängerampel Pfarrbrückenweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5.1 |
Sachverhalt
Anfrage aus Sitzung vom 11.09.2023:
SRin Koj führt aus, dass die Fußgängerampel am Pfarrbrückenweg zu kurz geschaltet ist. Für Kinder oder ältere Menschen sei es kaum möglich während der Grünphase auf die andere Seite der Straße zu kommen. Die Verwaltung soll hier beim Staatlichen Bauamt bezüglich einer Verlängerung der Grünphase für Fußgänger nachhaken.
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5.2. Antwort zur Anfrage StR Hiller - Gehweg Frontenhausener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
|
ö
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informativ
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5.2 |
Sachverhalt
Anfrage aus Sitzung vom 11.09.2023:
StR Hiller teilt mit, dass der Gehweg in der Frontenhausener Str. im Bereich der JET Tankstelle sehr steil ist und so schwer für Rollstuhlfahrer, Personen mit Kinderwägen u. dgl. zu befahren ist. Eine entsprechende Nachbesserung soll erfolgen.
Diskussionsverlauf
StR Sterr merkt an, dass das Gefälle immer noch sehr steil ist. Er ist diese Strecke nach der Lösung nochmal gegangen. Das Gehen sei hier nach wie vor nicht angenehm, vor Allem ältere Menschen mit Rollator hätten hier Probleme. Nach kurzer Ausführung durch Hr. Binner ist man sich einig, dass eine andere technische Lösung wohl nicht machbar sei, da es sich hier auch um die Zufahrt zur Tankstelle handle und der Höhenunterschied überbrückt werden muss.
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5.3. Antwort zur Anfrage StR Lehner - Sondernutzung der Dorfstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5.3 |
Sachverhalt
Anfrage aus Sitzung vom 11.09.2023:
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5.4. Antwort zur Anfrage StRin Ritt - Gehsteigkanten Frontenhausener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5.4 |
Sachverhalt
Anfrage aus Sitzung vom 25.07.2023:
StRin Veronika Ritt verwies auf eine für Radfahrer gefährliche Gehsteigkante an den neuen Überwegen an der Frontenhausener Straße.
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5.5. Antwort zur Anfrage StRin Feß - Straßenmarkierungen Frontenhausener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5.5 |
Sachverhalt
Anfrage aus Sitzung vom 31.07.2023:
SRin Feß erkundig sich, wann die Straßenmarkierungen für Fahrradfahrer in der Frontenhausener Straße abschließend hergestellt werden. Vor der Baumaßnahme war an allen Einmündungen von Zufahrten der Fahrradstreifen in roter Farbe abgesetzt. Die weißen Markierungen seien bereits vorhanden, die roten noch nicht. Stadtbaumeister Binner erläutert, dass noch Markierarbeiten ausständig sind. Das Thema solle dennoch bei einem der kommenden Jour-Fixe mit dem Staatlichen Bauamt einmal angesprochen werden.
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5.6. Information zur gesperrten Schwimmbadbrücke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5.6 |
Sachverhalt
Stadtbaumeister Binner informiert das Gremium über die aktuell gesperrte Brücke beim Stadtbad an der Buja-Allee. Das Ingenieurbüro IGL, PUTZ + PARTNER aus Landshut habe die Brücke bereits begutachtet. Sie ist soweit beschädigt, dass ein Neubau erforderlich ist. Eine Reparatur ist nicht mehr möglich. Der Betrag für den Ersatzbau müsse in den Haushalt für 2024 eingestellt werden. Grundsätzlich gehen man derzeit davon aus, dass die Auflagerpunkte der Brücke weiterverwendet werden könnten. Das ist positiv zu sehen, da dann die Zuwegungen bleiben können wie sie sind und damit lediglich Kosten für den Brückenneubau anfallen. Bei einer ersten vorsichtigen Schätzung könnte das Brückenbauwerk für einen Betrag von ca. 200.000 – 300.000 €, inklusive Planungskosten, erneuert werden. Die Brücke zum Balkspitz lag bei ca. 500.000 €.
Die erste Bürgermeisterin bat den Anwesenden Vertreter der Vilsbiburger Zeitung um Veröffentlichung eines Hinweises für den Grund der Sperrung der Brücke. Es wurde zugesichert die herumgereichten Fotos der Untersuchung des Ingenieurbüros auch an die Zeitung weiter zu leiten um einen entsprechenden Artikel veröffentlichen zu können.
Diskussionsverlauf
StR Anzeneder weist darauf hin, ob man nicht zukünftig die neue Brücke mit einem Dach schütze. In den Alpenregionen wird so etwas auch gemacht, was zur längeren Haltbarkeit der Brücke beitragen würde. StR Sterr legt Wert den Brückenneubau entsprechend den Nutzern zu bauen. Die Brücke werde nur von Fußgängern und Fahrradfahrern benutz. Daher müsse man auch keinen überdimensionierten Neubau erstellen. Es würde zur Kosteneinsparung beitragen eine einfache Holzbrücke zu errichten. Die erste Bürgermeisterin sichert zu den Brückenneubau so kostengünstig und wirtschaftlich wie möglich duchzuführen.
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5.7. Bürgeranfrage - Ziegelei-, Brücken- & Schießstättenstraße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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09.10.2023
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ö
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informativ
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5.7 |
Sachverhalt
Ein Bürger teilt mit, dass an der Ziegelei- und Brückenstraße die Planken abgebrochen sind. Die Schulkinder stellen sich immer darauf. Zudem sind an der Schießstättenstraße die Thujen in den Betonbehältern alle verdorrt. Die Betonbehälter dienen eigentlich als Absperrung um wildes Parken zu verhindern. Das funktioniere jedoch nicht, da aktuell und trotz der Baustelle wild geparkt werde.
Datenstand vom 12.10.2023 10:17 Uhr