Datum: 19.09.2016
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5" - Satzungsbeschluss
2 Jahresrechnung 2014 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
3 Jahresrechnung 2014 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO
4 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2015 Stadt Vilsbiburg vorläufiges Rechnungsergebnis
5 Jahresabschluss Haushaltsjahr 2015 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorläufiges Rechnungsergebnis
6 Haftpflichtversicherung für Asylbewerber
7 Überprüfung des hydromorphologischen Umsetzungskonzeptes für Oberflächenwasserkörper und Überprüfung des Gewässerentwicklungsplanes von 2002 - Antrag der FW-Stadtratsfraktion
8 Gestaltung Balkspitz - Antrag der bul/die Grünen-Fraktion auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe
9 Nutzung der Bühne in der Vilstalhalle als Versammlungsraum
10 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
10.1 Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat - Information
10.2 Information Verwahrentgelt für städtische Konten bei der Sparkasse
10.3 Kindertagesbetreuung
10.4 Vorstellung des neuen Katastrophenschutzplanes
10.5 Einführung von Terminen für Samstagstrauungen - Antrag der FW-Stadtratsfraktion
10.6 Aufstellung von Schaukästen am Rathaus - Antrag von Stadtrat Huber
10.7 Ergänzung des Verschönerungskonzepts - Antrag von Stadtrat Huber
10.8 Fenstersanierung im Sportparkrestaurant - Antrag von Stadtrat Huber
10.9 Parken an der Vilstalhalle
10.10 Veranstaltungen unter der Brücke der Ortsumgehung
10.11 VHS-Durchgang, Schmierereien und Plakatwand
10.12 Sanierung Vilstalhalle
11 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.07.2016, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

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1. Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5" - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Gegenstand der Änderung ist die Verlagerung des Elektrobetriebs vom Stadtplatz und der Herrnfeldener Str. in das Gewerbegebiet „Schwalbenfeld“.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 17.08.2016 bis 16.09.2016 wurden lediglich die in der Anlage dargestellten Hinweise vorgebracht. Weitere Anregungen oder Einwendungen der Bürger oder Fachstellen wurden nicht vorgebracht. Der vorgelegte Entwurf in der Fassung vom 08.08.2016 ist Grundlage für den Satzungsbeschluss.

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsmitglieder hatten eine aktualisierte Vorlage mit einer Zusammenstellung der Hinweise erhalten.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5“ mit Begründung in der Fassung der öffentlichen Auslegung gemäß § 10 Baugesetzbuch und Art. 81 Bayerische Bauordnung als Satzung.

Die Hinweise gemäß der beigefügten Anlage werden als redaktionelle Änderungen berücksichtigt. Eine Planänderung erfolgt lediglich hinsichtlich der redaktionellen Änderungen gemäß der beigefügten Anlage. Weitere Anregungen oder Einwendungen wurden nicht vorgebracht.

Der Bebauungsplan „Schwalbenfeld Deckblatt Nr. 5“ ist aus dem gültigen Flächennutzungsplan entwickelt und bedarf daher keiner Anzeige oder Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Er ist gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch zur Erlangung der Rechtskraft ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Jahresrechnung 2014 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 18.05.2015 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nur noch in geringem Umfang ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        22.878.707,39 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:         6.644.969,38 €
Gesamthaushalt:                                        29.523.676,77 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        629.573,37 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:                2,75 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        629.573,37 €
Schuldenstand am 31.12.2014:                                        0,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2014
               allgemeine Rücklage:                                4.021.327,72 €
               Sonderrücklagen *):                                1.745.734,25 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Fäkalschlammentsorgung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass, Stadthalle

Die Jahresrechnung 2014 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Ausschussvorsitzende Herr Stadtrat Klaus Kirchner wird den Abschlussbericht selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Die Stadtratsmitglieder hatten eine Vorlage erhalten. Kämmerer Felkel trug die Abschlusszahlen vor. Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzender Kirchner verlas den Abschlussbericht der örtlichen Rechnungsprüfung. Aus terminlichen Gründen fand keine Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses statt. Im Namen und im Auftrag der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Vorsitzende eine Prüfung des Rechenschaftsberichtes gem. § 81 Abs. 4 KommHV vorgenommen. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Auf die Frage, ob diese Vorgehensweise bei der überörtlichen Prüfung beanstandet werde erwiderte Kämmerer Felkel, dass die Prüfung als erfolgt angesehen werden könne. Inwieweit es zu Beanstandungen kommt, müsse abgewartet werden. Im Stadtrat wurde mehrheitlich der Wunsch geäußert, dass in Zukunft wieder richtige Prüfungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen. Dies wurde vom Ausschuss-Vorsitzenden zugesichert.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2014 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis.        Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2014 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

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3. Jahresrechnung 2014 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde bereits am 18.05.2015 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben.
Die Jahresrechnung schließt mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        195.445,86 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:           49.850,99€
Gesamthaushalt:                                        245.296,85 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:            40.936,99 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:                     20,95 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                              5.636,99 €
Schuldenstand am 31.12.2014:                                          669.639,46 €
Rücklagenstand am 31.12.2014:                                1.088.404,70 €

Die Jahresrechnung 2014 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Der Ausschussvorsitzende Herr Stadtrat Klaus Kirchner wird den Abschlussbericht selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

Kämmerer Felkel trug die Abschlusszahlen vor. Rechnungsprüfungsausschuss-Vorsitzender Kirchner verlas den Prüfungsbericht. Beanstandungen haben sich nicht ergeben.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2014 für die Heilig-Geist-Stiftung zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2014 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 8

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4. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2015 Stadt Vilsbiburg vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Jahresabschluss 2015 für die Stadt Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2015 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigen Ergebnis ab:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
25.554.100,00
27.557.290,71
+ 2.003.190,71
Vermögenshaushalt
18.485.100,00
16.127.787,22
- 2.357.312,78
Gesamt
44.039.200,00
43.685.077,93
    - 354.122,07


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführg. zum VermHH
0,00
4.716.186,76
+ 4.716.186,76
Zuführg. vom VermHH
292.400,00
0,00
   - 292.400,00

Rücklagenentwicklung (allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2015
Zuführung in €
2015
Entnahme in €
2015
Stand in €
31.12.2015
lt. HH-Plan
ca. 5.700.000
0,00
- 5.459.900,00

Ergebnis
4.021.327,72
+ 392.015,25
- 3.503.877,81
909.465,16
Differenz

+ 392.015,25
- 1.956.022,19


Info zum laufenden Haushalt 2016: Als „Anfangsbestand“ zum 01.01.2016 wurde eine Rücklagensumme in Höhe von 400.000 € veranschlagt. Der tatsächlich erreichte Rücklagenstand liegt somit um ca.400 T € höher.

Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2015
Aufnahme in €
2015
Tilgung in €
2015
Stand in €
31.12.2015
lt. HH-Plan

+ 9.700.000,00
0,00

Ergebnis
0,00
+ 6.500.000,00
0,00
6.500.000,00
Differenz

- 3.200.000,00
0,00


Diskussionsverlauf

Kämmerer Felkel trug die Abschlusszahlen vor. Als Gründe für die gegenüber dem Haushaltsplan stark erhöhte Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt nannte er die um 1,6 Mio € gestiegenen Steuereinnahmen, die um 800.000 € gestiegenen Gebühren und Zuweisungen sowie um 1,1 Mio € gesunkene Sach- und Betriebsausgaben (zwei milde Winter) und die gesunkene Kreisumlage. Infolgedessen seien aber die Umlagekraftzahlen gestiegen. Im Jahr 2017 müsse man mit einer um ca. 2 Mio € höheren Kreisumlage rechnen.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2015 der Stadt Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Jahresabschluss Haushaltsjahr 2015 Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg vorläufiges Rechnungsergebnis

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der vorläufige Jahresabschluss 2015 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg ist erstellt. Das Rechnungsjahr 2015 schließt dem gemäß mit folgendem vorläufigem Ergebnis:


Ansatz (E/A)
Euro
Ergebnis (E/A)
Euro
Unterschied
Euro
Verwaltungshaushalt
203.200,00
203.650,40
  + 450,40
Vermögenshaushalt
  48.900,00
   71.394,02
+ 22.494,02
Gesamt
252.100,00
275.044,42
+ 22.944,42


Ansatz
Euro
Ergebnis
Euro
Unterschied
Euro
Zuführung zum VermHH
39.900,00
62.480,02
+ 22.580,02

Rücklagenentwicklung
(allgemeine Rücklage)

Stand in €
01.01.2015
Zuführung in €
2015
Entnahme in €
2015
Stand in €
31.12.2015
lt. HH-Plan

+ 12.500,00
0,00

Ergebnis
1.088.404,70
+ 63.963,12
0,00
1.152.367,82
Differenz

+ 51.463,12
0,00

*)
davon (vorläufig)
für Erhalt des Grundstockvermögens:                1.043.435,38 €
Erweiterungs- u. Erneuerungsrücklage:             39.248,51 €
freie Rücklage:                                     69.683,93 €

Schuldenentwicklung:

Stand in €
01.01.2015
Aufnahme in €
2015
Tilgung in €
2015
Stand in €
31.12.2015
Ergebnis
669.639,46
0,00
5.172,67
664.466,79
*)
davon zinsloses Darlehen der Stadt:        306.775,13 €
Rest (öffentliches Darlehen)                357.691,66 €

Diskussionsverlauf

Kämmerer Felkel trug die Abschlusszahlen vor und beantwortete die Anfragen der Stadtratsmitglieder, insbesondere zum Erhalt des Grundstockvermögens. Erinnert wurde an den Beschluss des Stadtrates, dass der Neubau von Seniorenwohnungen geprüft werden soll.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2015 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Haftpflichtversicherung für Asylbewerber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Stadtverwaltung wurden zwei gefährliche Fahrradbegegnungen sowie ein unberechtigtes Betreten eines Firmengrundstückes durch Asylbewerber gemeldet.
In diesem Zusammenhang wurde von den Betroffenen nachgefragt, ob im Falle einer Schädigung eine Haftpflichtversicherung für die Asylbewerber besteht und für einen Schaden aufkommt.
Der Stadtrat hat in seinen Sitzungen vom 02.05.16 und vom 21.06.16 dieses Thema angesprochen.
Grundsätzlich ist eine Haftpflichtversicherung für Asylbewerber keine Aufgabe der Stadt. Die Zuständigkeit liegt beim Landratsamt.
Die Kosten für eine Gruppenhaftpflichtversicherung für Asylbewerber betragen pro Person 35 € + Versicherungssteuer in Höhe von 19 %.
Die Gesamtkosten belaufen sich, für derzeit ca. 135 zu versichernde Personen, auf 5.622,75 € jährlich.

Diskussionsverlauf

Hingewiesen wurde darauf, dass ca. 30 % der Bevölkerung in Deutschland keine Haftpflichtversicherung haben. Es bestehe die Möglichkeit, bei der eigenen Haftpflichtversicherung einen Forderungsausfall zu versichern.

Beschluss

Wegen fehlender Zuständigkeit wird keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Überprüfung des hydromorphologischen Umsetzungskonzeptes für Oberflächenwasserkörper und Überprüfung des Gewässerentwicklungsplanes von 2002 - Antrag der FW-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö 7

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 12.07.2012

Diskussionsverlauf

Fraktionssprecher Sterr fasste die wesentlichen Gründe für den Antrag zusammen. Der Stadtrat einigte sich darauf, in Kontakt mit dem Wasserwirtschaftsamt zu treten und ein Planungsbüro zu suchen, das derartige Untersuchungen vornimmt. Dann sollen eine fachliche Beratung erfolgen und die Kosten ermittelt werden. Der Gewässerunterhaltungszweckverband soll einbezogen werden.

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8. Gestaltung Balkspitz - Antrag der bul/die Grünen-Fraktion auf Einsetzung einer Arbeitsgruppe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 28.07.2016

Diskussionsverlauf

Stadträtin Floegel trug die Gründe für den Antrag vor. Der Stadtrat war mehrheitlich der Meinung, dass eine Umgestaltung des Balkspitzes erstrebenswert ist, es aufgrund der anstehenden wichtigeren Projekte aber jetzt noch zu früh sei, um eine Arbeitsgruppe einzusetzen. Man einigte sich darauf, die bisherigen Planungen ins Intranet einzustellen und dann erneut darüber zu beraten. Der Antrag wurde bis dahin zurückgestellt.

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9. Nutzung der Bühne in der Vilstalhalle als Versammlungsraum

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö beschließend 9

Sachverhalt

Antrag FW-Stadratsfraktion vom 02.06.2016
Info darüber im Stadtrat am 12.07.2016

Mit der Fa. ASID, Management für Sicherheit, Gesundheit und Brandschutz GmbH wurde der Bühnenraum in der Vilstalhalle besichtigt. Der entsprechende Besuchsbericht vom 28.07.2016 liegt bei.
Zusammenfassend ist dem Bericht folgendes zu entnehmen (Zitate):

„ … raten wir Ihnen, den Bühnenraum für keine Treffen, Besprechungen oder ähnliche Aktivitäten zur Verfügung zu stellen. Als Betreiber der Vilstalhalle sind Sie alleine für die Verkehrssicherung zuständig, was bedeutet, dass Sie auch haften, wenn sich aufgrund mangelnder Sicherheit ‚fremde‘ Benutzer einen Schaden zuziehen. Siehe § 823 BGB.“

„Um alle vorgenannten Gefahrenstellen zu sichern, wären umfangreiche Einhausungs- bzw. Sicherungsmaßnahmen notwendig.“

„Die Bühne und der Bühnenraum sollten ausschließlich für bereits angeführte Veranstaltungen genutzt werden, da ja ohnehin ein geeigneter Raum im UG des Gebäudes zur Verfügung steht.“

Diskussionsverlauf

Nachdem das Kegelstüberl an den Dartclub vermietet ist wurde vorgeschlagen, die Bühne lediglich für interne Sitzungen und Besprechungen des TSV Vilsbiburg zur Verfügung zu stellen. Hierzu wurde auf die Haftung im Falle von Verletzungen hingewiesen. Für die Besprechungen des TSV Vilsbiburg soll nach anderen Räumlichkeiten gesucht werden.

Die Kosten für die Untersuchung durch die Fa. ASID GmbH sollen dem Stadtrat bekannt gegeben werden.

Beschluss

Der Besuchsbericht und die Empfehlungen der Fa. ASID vom 28.07.2016 werden zur Kenntnis genommen. Der Bühnenraum in der Vilstalhalle soll auch weiterhin nur für darstellende Veranstaltungen genutzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

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10. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10
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10.1. Verwendung von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat - Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö 10.1

Sachverhalt

In der Grundschule, der Mittelschule, im Stadtbad und auf der Kläranlage wurde seit Jahren ein Pflanzenschutzmittel zur Unkrautbekämpfung auf Pflasterflächen und Randbereichen sowie unter Hecken eingesetzt. Zum Teil haben die Hausmeister das Mittel schon von ihren Vorgängern übernommen. Dieses Mittel wurde von einem Vertreter bezogen, der es selbst zusammengemischt hat, wie sich später herausstellte. Der Vertreter hat gegenüber den Anwendern immer die Unbedenklichkeit versichert. Ein Sicherheitsdatenblatt wurde nie vorgelegt. Auf dem Etikett stand lediglich „Zugelassener Wirkstoff: Glyphosatsalz“.

Aufgrund einer Anfrage in der Stadtratssitzung am 22.06.2015 wurde die Sache überprüft. Es stellte sich heraus, dass in 30 Litern des Mittels laut Angabe des Herstellers 2,5 Liter “Taifun forte“ seit 2015 enthalten waren. Vorher war es angeblich das Mittel „Round up“. Diese Mittel dürfen seit dem neuen Pflanzenschutzgesetz von 2012 auf öffentlichen Flächen nur noch mit Ausnahmegenehmigung und ab 2015 nur noch von Personen mit Sachkundeprüfung verwendet werden. Den Anwendern war nicht bekannt, dass es sich um diese Mittel handelte. Die Lösung war zur Anwendung nochmals 1 : 5 mit Wasser verdünnt worden. Die Verwendung wurde umgehend eingestellt.

Ein Stadtratsmitglied hat dem Landesamt für Landwirtschaft den Vorfall im Oktober 2015 gemeldet. Im November 2015 erfolgte eine Überprüfung vor Ort durch einen Vertreter des Landesamtes und eine Vertreterin des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Deggendorf. Festgestellt wurde hierbei, dass das Mittel für diese Zwecke nicht hätte verwendet werden dürfen und dass die Anwender – mit einer Ausnahme – nicht über die erforderliche Sachkundeprüfung verfügt haben. Es wurde aber auch festgestellt, dass eine Umweltschädigung unwahrscheinlich ist, weil das Mittel nicht in ein Gewässer gelangen konnte. Im Boden wird das Mittel gebunden und abgebaut. Bei der Anwendung war auch darauf geachtet worden, dass keine Personen mit dem Mittel in Berührung kommen.

Im Juli 2016 wurden vom Landesamt für Landwirtschaft Bußgeldbescheide wegen Ordnungswidrigkeiten gegen die Anwender in Höhe von jeweils 300 € erlassen.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Feß bekannte sich dazu, das Landesamt für Landwirtschaft eingeschaltet zu haben. Mehrere Stadtratsmitglieder kritisierten dieses Vorgehen eines einzelnen Stadtratsmitglieds. Es hätte dazu eines Beschlusses bedurft. Stadträtin Feß rechtfertigte sich damit, dass sie von der Verwaltung keine zufriedenstellenden Auskünfte bekommen habe.

Der erste Bürgermeister gab bekannt, dass die Bußgelder von der Stadt übernommen wurden. Die Angelegenheit solle damit als erledigt betrachtet werden.

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10.2. Information Verwahrentgelt für städtische Konten bei der Sparkasse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.2

Sachverhalt

Die Sparkasse Landshut hat mitgeteilt, dass auf städtische Geldanlagen ab 01.10.2016 ein so genanntes Verwahrentgelt erhoben wird. Diese neue Gebühr, umgangssprachlich oft auch als „Strafzins“ bezeichnet, soll laut Sparkassenleitung nur im öffentlichen Bereich verlangt werden.
Die Höhe dieser Gebühr wird 0,4% p.a. betragen. Dies ist der gleiche Satz, den die Banken für ihre Geldanlagen bei der EZB bezahlen müssen.

Betroffen sind städtische Giro- und Geldmarktkonten bei der Sparkasse. Es wurde ein Anlagefreibetrag von 2 Mio. € mit der Sparkasse vereinbart, das heißt Verwahrentgelt wird erst bei Guthaben über diesem Betrag fällig.

Die Stadtkasse Vilsbiburg wird ihre Anlagestrategie nach diesen Vorgaben ausrichten, so dass möglichst kein Verwahrentgelt zu bezahlen sein wird.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat nahm davon Kenntnis.

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10.3. Kindertagesbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.3

Sachverhalt

Im Kindergarten St. Martin wurde eine zusätzliche Gruppe eingerichtet, die im Turnraum untergebracht ist. Geturnt wird in der Aufweitung des Flures im Erdgeschoß. Eine reine Nachmittagsgruppe gibt es nicht mehr. Das Kreisjugendamt Landshut als Fachaufsicht hat bei der Begehung am 12.09.2016 die Erweiterung der Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt, befristet bis 31.12.2018. Bis dahin soll die neue Kindertageseinrichtung in Achldorf in Betrieb gehen.


Der Kinderhort St. Johannes hat den Betrieb mit einer dritten Gruppe aufgenommen. Sie ist jetzt im bisherigen Bewegungsraum der Mittagsbetreuung im ersten Obergeschoß in der ehemaligen Krankenpflegeschule untergebracht. Die Mittagsbetreuungskinder können den von der VHS und dem Familienzentrum gemeinsam belegten Raum im Erdgeschoß als Bewegungsraum mitbenutzen. Dieses Vorgehen ist mit dem Kreisjugendamt abgestimmt. Am 28.09.2016 findet eine Begehung statt. Eine befristete Betriebserlaubnis steht in Aussicht.

Diskussionsverlauf

Der Stadtrat nahm ohne Einwand Kenntnis.

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10.4. Vorstellung des neuen Katastrophenschutzplanes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.4

Sachverhalt

Vorgang: Stadtratsbeschluss vom 22.06.2016

Diskussionsverlauf

Das Landratsamt Landshut teilte mit E-Mail vom 28.07.2016 mit, dass die Katastrophenschutzplanungen derzeit überarbeitet und der aktuellen Richtlinie angepasst werden. Die Arbeiten werden voraussichtlich Ende dieses Jahres erledigt sein.

Die Verwaltung wird Anfang 2017 wieder auf das Landratsamt zugehen.

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10.5. Einführung von Terminen für Samstagstrauungen - Antrag der FW-Stadtratsfraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.5

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 05.08.2016

Diskussionsverlauf

Der erste Bürgermeister wies darauf hin, dass es sich hierbei um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung handelt. Er werde mit dem Personal des Standesamtes über die Einführung von Samstagstrauungen sprechen.

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10.6. Aufstellung von Schaukästen am Rathaus - Antrag von Stadtrat Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.6

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 01.08.2016

Diskussionsverlauf

Der erste Bürgermeister gab den Antrag bekannt. Er wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

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10.7. Ergänzung des Verschönerungskonzepts - Antrag von Stadtrat Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.7

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 22.08.2016

Diskussionsverlauf

Der erste Bürgermeister gab den Antrag bekannt. Es geht um die einheitliche Aufstellung von Abfalleimern, wie sie im Stadtplatz vorhanden sind, auch in der Oberen Stadt, Landshuter Straße und Frontenhausener Straße. Die Verwaltung wird die Kosten ermitteln und in den Haushaltsentwurf 2017 einstellen.

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10.8. Fenstersanierung im Sportparkrestaurant - Antrag von Stadtrat Huber

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.8

Sachverhalt

Vorgang: Antrag vom 25.08.2016

Diskussionsverlauf

Der erste Bürgermeister gab den Antrag bekannt. Er wird dem Bau- und Umweltausschuss zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

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10.9. Parken an der Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.9

Diskussionsverlauf

Dritter Bürgermeister Lehner berichtete, dass bei der Jubiläumsveranstaltung des Büros Sehlhoff gefälschte Zettel mit Absender „Polizeipräsidium Niederbayern, PI Vilsbiburg“ an die Windschutzscheiben mehrerer Fahrzeuge geklemmt wurden. Es steht darauf, dass das Fahrzeug verbotswidrig abgestellt ist und die Polizei den Verkehrsverstoß als Ordnungswidrigkeit verfolgen wird. Nachdem die Parkplätze knapp sind sollte die Stadt darauf hinwirken, dass der Bus des Unternehmens Unger bei größeren Veranstaltungen w oanders parkt.

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10.10. Veranstaltungen unter der Brücke der Ortsumgehung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.10

Diskussionsverlauf

Stadtrat Billinger berichtete, dass die Polizei eine nicht genehmigte Veranstaltung unter der Brücke der B 299 bei Herrnfelden aufgelöst hat. Derartige Veranstaltungen hätten schon häufiger stattgefunden. Sie seien gut organisiert gewesen und geduldet worden. Die Verwaltung sollte prüfen, ob die Veranstaltungen weiterhin geduldet werden können, ggf. unter Einbeziehung von Jugendpfleger Dressler.

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10.11. VHS-Durchgang, Schmierereien und Plakatwand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö vorberatend 10.11

Diskussionsverlauf

Stadträtin Floegel beanstandete die Schmierereien an der Wand des Telekom-Gebäudes. Nachdem die Kunstwerke aus dem Künstlersymposium jetzt aufgestellt wurden, sollten die Schmierereien entfernt werden.
Der erste Bürgermeister wies darauf hin, dass die Zustimmung des Eigentümers eingeholt werden muss.

In diesem Zusammenhang wurde auch die Plakatanschlagtafel angesprochen. Sie sei äußerst unschön. Stadtrat Schwimmer meinte, dass das Material nicht für den Außenbereich geeignet sei. Außerdem sei die Anschlagtafel noch nicht beworben worden und selbst die Veranstaltungen der Stadt würden nicht dort angekündigt.

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10.12. Sanierung Vilstalhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 10.12

Diskussionsverlauf

Stadträtin Pollner fragte nach ob es stimme, dass die Sanierung der Vilstalhalle verschoben wird bis die Turnhallen des Gymnasiums saniert werden.

Der erste Bürgermeister erwiderte, dass dies vom Landkreis mit der Stadt erst besprochen werden muss. Er werde mit Landrat Dreier darüber sprechen.

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11. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nicht öffentlichen Stadtratssitzung vom 12.07.2016, bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.09.2016 ö informativ 11

Sachverhalt

Der Schriftführer gab folgenden Beschluss bekannt, bei dem der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
TOP: 4 – Zustimmung zur Notariatsurkunde (Gewerbegrundverkauf an Mareis)

Datenstand vom 15.03.2017 13:32 Uhr