Datum: 25.09.2017
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 22:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg; mögliche Erweiterung, Kostenvergleich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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25.09.2017
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ö
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vorberatend
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1 |
Sachverhalt
Bei der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 06.02.2017 wurde die Verwaltung beauftragt Vergleichsberechnungen für die Errichtung von 10 und 20 Wohnungen anzustellen.
Dieser Kostenvergleich wurde nun von Bauamtsleiter Binner erstellt und liegt als Anhang dieser Vorlage bei.
Sollte auf dem Grundstück der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg ein Wohngebäude mit 10 Wohneinheiten erstellt werden, so ist mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.420.000 € zu rechnen, sollten 20 Wohneinheiten gebaut werden, so ist mit ca. 2.640.000 € zu kalkulieren.
Diskussionsverlauf
Der Kämmerer Günter Felkel hat über den Rücklagen- und Schuldenstand der Heilig-Geist-Stiftung berichtet. In der folgenden Diskussion wurden Fragen zu Art der Bauweise und Ausstattung gestellt, diese konnten nicht immer beantwortet werden, da man in der Planung noch nicht soweit fortgeschritten ist. Förderungen und günstige Kreditprogramme sollen in Anspruch genommen werden.
Beschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss gibt dem Stadtrat die Empfehlung, zehn Wohneinheiten (mit Erweiterung auf 20 Wohneinheiten) auf dem Gelände der Heilig-Geist-Stiftung zu verwirklichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
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2. Sportbetriebsförderung (früher Übungsleiterzuschuss) für
TSV Vilsbiburg e.V., TSV Haarbach e.V., Rote Raben Vilsbiburg e.V. und Skiclub Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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25.09.2017
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Die Behandlung der Sportbetriebsförderung richtet sich nach der Grundsatzentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 05.10.2009.
Es liegen von folgenden Vereinen Anträge vor; die entsprechenden Entscheidungsgrundlagen sind jeweils beschrieben; auch Art und Höhe der Förderungen des Vorjahres sind angegeben:
1.)
Antrag vom 21.08.2017 von
TSV Vilsbiburg 1883 e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 18.936,80 €.
Zusätzlich:
Laut Aufstellung der Übungsleiterstunden des TSV: 18.921,40 €.
Die günstigere Förderung errechnet sich nach dem Bescheid des Landratsamts Landshut („neue“ Berechnung).
Vorjahr: 19.646,40 €, auf Grund der Einzelabrechnung der Übungsleiterstunden.
2.)
Antrag vom 09.10.2016 von
TSV Haarbach e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 4.554,75 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr: 3.900,42 €; gleich der staatlichen Förderung.
3.)
Antrag vom 24.07.2017 von
Rote Raben Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 3.529,76 €.
Beantragt wird ein Zuschuss „in ähnlicher Höhe wie im vergangenen Jahr“, mit der Bitte um Anpassung an eine Erhöhung bei der staatlichen Förderung.
Vorjahr: 6.621,81 €; auf Grund der besonderen Situation des Vereins (u.a. Mitgliederstruktur, Wegfall des Ausgleichsbetrages bei der staatlichen Förderung) wurde 2009 ein Durchschnittsbetrag berechnet, um die Schlechterstellung bei den Neuregelungen der staatlichen Förderung auszugleichen.
Die staatliche Förderung wurde 2017 in Bezug auf den Zuwendungsbetrag je Mitgliedereinheit von 0,270 € auf 0,278 € angehoben. Dies stellt eine prozentuale Erhöhung von 2,96% dar. Der städtische Zuschuss würde sich mit dieser Anpassung von 6.621,81 € auf 6.817,82 € erhöhen.
4.)
Antrag vom 13.09.2017 von
Skiclub Vilsbiburg e.V.:
Grundlage:
Bescheid des Landratsamtes Landshut vom 19.07.2017 bewilligt 5.306,46 €.
Beantragt wird ein Zuschuss in gleicher Höhe von der Stadt.
Vorjahr 4.416,66 €; gleich der staatlichen Förderung.
Auf Grund der angespannten Haushaltssituation und des notwendigen Sparzwangs schlägt die Verwaltung vor, die Sportbetriebsförderung im Jahr 2017 auf 75% der berechneten Förderbeträge zu beschränken.
Bei den Zuschüssen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt, deren Höhe nach der jeweiligen Haushaltssituation bemessen werden sollte. In den zurückliegenden „guten“ oder „normalen“ Jahren wurde vom Haupt- und Finanzausschuss immer großzügig entschieden. Aktuell dürfte eine angemessene Reduzierung durchaus vertretbar sein. Über die Höhe darf auch gerne diskutiert werden.
Diskussionsverlauf
Da die Einsparung nur 8.700,00 € beträgt, soll der freiwillige Zuschuss nicht herabgesetzt werden. Die fordernde Antragstellung des TSV Vilsbiburg e.V. wurde als unangebra
cht angesehen, da es sich um einen freiwilligen Zuschuss der Stadt Vilsbiburg handelt.
Beschluss 1
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2017 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Vilsbiburg e.V.: 18.936,80 € (= 100%)
Rote Raben Vilsbiburg e.V.: 6.817,82 €(= 100%)
Skiclub Vilsbiburg e.V.: 5.306,46 €(= 100%)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Beschluss 2
Die Stadt Vilsbiburg gewährt für das Jahr 2017 folgende Zuschüsse als pauschale Sportbetriebsförderung, bzw. Übungsleiterentschädigung:
TSV Haarbach e.V.: 4.554,75 € (= 100%)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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3. Zuschussantrag TSV-Vilsbiburg/Tennisclub Grün-Weiß für Umrüstung der Tennishallenbeleuchtung auf LED-Technik
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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25.09.2017
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Tennisclub Grün-Weiß Vilsbiburg als Abteilung des TSV Vilsbiburg 1883 e.V. möchte die Beleuchtung der beiden Tennishallen auf LED-Technik umstellen. Dazu sollen die Leuchtröhren in Eigenleistung ausgetauscht werden. Die Materialkosten belaufen sich für die 128 LED-Röhren auf 7.635,27 €.
Man erwartet sich damit Einsparungen beim Stromverbrach von über 50 Prozent. Aufgrund der beiliegenden Vergleichsberechnung ergäbe sich eine Amortisationszeit von 3 Jahren.
Der Investitionszuschuss in Höhe von 22,5% würde 1.717,94 € betragen.
Bei Vorsteuererstattung an den Verein würde sich dieser Betrag noch um den Erstattungsanteil reduzieren.
Diskussionsverlauf
Der Antrag wird zurückgestellt und soll überprüft werden, ob der Zuschuss unter die Zuschussrichtlinien der Stadt Vilsbiburg fällt. Es soll geklärt werden, ob es sich um Herstellungs
- oder Erhaltungsaufwand handelt.
StR Billinger stellte den Antrag, das Herr Schwab (Abteilungsleiter Tennis) gehört werden kann.
Abstimmung 9:0
Herr Schwab gab die Auskunft, dass die Umstellung auch ohne den Zuschuss der Stadt durchgeführt wird und erläuterte die Gründe für den Umtausch (Stromeinsparung, Fortschritte in der Beleuchtungstechnik).
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4. Zuschussantrag Förderkreis TheaterBrettl Vilsbiburg e.V.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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25.09.2017
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2013 wurde die Grundlage für den Betrieb des TheaterBrettls Vilsbiburg geschaffen. Demnach gewährt die Stadt Vilsbiburg einen jährlichen Zuschuss zu den Fixkosten, maximal 15.000 €.
Haushaltsrechtlich galt dieser Beschluss für fünf Jahre, somit vom Jahr 2014 bis einschließlich 2018.
Unabhängig von der Laufzeit des Zuschusses endet der Mietvertrag für die Räumlichkeiten am 31.03.2018 und der Förderkreis TheaterBrettl Vilsbiburg e.V. braucht eine Aussage der Stadt Vilsbiburg, ob der Zuschuss auch über das Jahr 2018 hinaus gewährt wird.
Nur bei einer Weitergewährung der städtischen Förderung wird der Betrieb des TheaterBrettls möglich sein. Ansonsten müsste das Vorhaben eingestellt werden.
Die Präsidentin des Förderkreises Claudia Nebauer stellte mit Schreiben vom 22.07.2017 den entsprechenden Antrag zur Weitergewährung.
Intendant Herbert Forster hat außerdem einen detaillierten Anhang dazu zusammengestellt.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verlängert die Zuschussgewährung an den Förderkreis TheaterBrettl Vilsbiburg e.V. um weitere fünf Jahre (2019 bis einschließlich 2023). Demnach erhält der Verein einen jährlichen Zuschuss in Höhe der Fixkosten, maximal 15.000 € pro Jahr. Im Übrigen gelten die Vorgaben des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 16.09.2013.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bekanntgabe der Beschlüsse aus den nichtöffentlichen Haupt- und Finanzausschuss-Sitzung vom 24.04.2017, vom 01.06.2017 und vom 25.07.2017 bei denen der Geheimhaltungsgrund weg gefallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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25.09.2017
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ö
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informativ
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5 |
Sachverhalt
Der Schriftführer gab folgende Beschlüsse bekannt, bei denen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist:
Sitzung vom 24.04.2017
TOP 6 – Musiklehrerin Sylvani Utami – Weiterbeschäftigung (im Grundsatz)
TOP 8 – Standesbeamtin Andrea Huber – Widerruf der Bestellung
TOP 11.1 – Baugebiet Burger Feld – Informationen zu den verkauften Bauparzellen (im Grundsatz)
TOP 11.2 – Vorstellung Stellenausschreibung –Leiter / Leiterin des Heimatmuseums – Kröninger Hafnermuseum
Sitzung vom 01.06.2017:
TOP 1 – Einstellung eines technischen Mitarbeiters für das Bauamt, Hochbau – Vorstellungsgespräche, Entscheidung
Sitzung vom 25.07.2017:
TOP 1 – Einstellung Leiter / Leiterin des Heimatmuseums – Vorstellungsgespräche, Entscheidung (im Grundsatz)
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6. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
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25.09.2017
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ö
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informativ
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6 |
Datenstand vom 20.11.2017 10:54 Uhr