Datum: 24.04.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Straßensanierung Vilsbiburg, geplante Maßnahmen 2023
2 Straßen- und Wegerecht
2.1 Umstufung einer Teilstrecke des beschränkt-öffentl. Weges Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen zum nicht ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweg
2.2 Teilaufstufung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ als Verlängerung einer bestehenden Gemeindeverbindungsstraße
2.3 Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße (Blashub)-Schnedenhaarbach-Haarbach
2.4 Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“ in Haarbach zur Ortsstraße
2.5 Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Schachtenstraße von Geiselsdorf nach Schachten zur Gemeindeverbindungsstraße
2.6 Nachwidmung des beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Schachtenstraße und Ludwig-Anzengruber-Weg
2.7 Widmung eines neuen beschränkt-öffentlichen Weges von Ortsstraße Kirchenweg zum St Johanneshaus
2.8 Widmung einer Stichstraße zuzüglich Verlängerung der Ortsstraße Gruber Straße
3 Baurecht
3.1 Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung eines Mehrparteienhauses um zwei Dachgeschosswohnungen durch Kniestockerhöhung - Pater-Olaf-Weg 2, FlNr. 210, Gem. Vilsbiburg
3.2 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Ladepark - Rieder im Feld, FlNr. 1395/0, Gemarkung Vilsbiburg
3.3 Antrag auf Baugenehmigung - Tekturplan zur Errichtung Zweifamilienhaus, Änderung der Lage im Grundstück - Am Wiesengrund 8, Fl.Nr. 545/9, Gemarkung Frauensattling
4 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen
4.1 Information über Stabilisierungsarbeiten - Lichtenhaager Straße - Einladung Infotag
4.2 Diverse Anfragen - AB 34

zum Seitenanfang

1. Straßensanierung Vilsbiburg, geplante Maßnahmen 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö 1

Sachverhalt

Im Rahmen des Straßenunterhaltes werden vom Stadtbauamt folgende Maßnahmen für die Ausschreibung 2023 vorgeschlagen:

  1. GVS Lichtenburg – Frauensattling; hier soll auf dem Teilstück von Lichtenburg bis über das Anwesen Marxbauer hinaus (ca. 500 m) die Deckschicht komplett erneuert werden. Die Fahrbahnränder sind hier besonders zerfahren und der Asphalt weist Risse und Ausbrüche auf.
  2. Als weiteres soll eine Flickasphaltierung ausgeschrieben werden. Hierbei handelt es sich um verschiedene Stellen im gesamten Gemeindebereich die Aufbrüche oder große Risse aufzeigen, bei denen aber eine komplette Deckensanierung noch nicht angezeigt ist.
    Hier werden folgende Stellen, bzw. Streckenabschnitte vorgeschlagen (siehe Lagepläne):
    - Fraunhoferstraße – Hertzstraße; beim Kino
    - Pfründestraße; Senke nach dem Rettenbach
    - Maybachstraße; Querungen 
    - GVS bei Günzenhub
    - GVS Tannet-Pfaffenbach
    - GVS Vilsbiburg-Seidelhub; bei Wald
    - Schaidham

Die Gesamtfläche der Flickasphaltierung beträgt ca.1000 m².

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Vorschlagliste des Stadtbauamtes zu. Das Stadtbauamt wird beauftragt die weiteren Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö informativ 2
zum Seitenanfang

2.1. Umstufung einer Teilstrecke des beschränkt-öffentl. Weges Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen zum nicht ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Bei der Überarbeitung des Straßenbestandsverzeichnisses der Stadt Vilsbiburg wurde festgestellt, dass sich seit der Uraufnahme Anfang der 1960-er Jahre im damaligen Stadtgebiet und den 1972 bzw. 1978 eingegliederten Altgemeinden viele Veränderungen (der damalige Fußgängerverkehr zur Kirche bzw. Schule existiert in dieser Form nicht mehr) ergeben haben. Der ehemalige Kirchen- und Schulweg von Maierbach nach Holzhausen (als beschränkt-öffentl. Weg mit der Widmungsbeschränkung: nur Fußgängerverkehr) hat sich in der Nutzung grundlegend verändert. Große Streckenteile existieren nicht mehr und bedürfen der Einziehung und andere Streckenteile sind der jetzigen Verkehrsbedeutung gemäß aufzustufen. Die ca. 0,350 km lange nicht ausgebaute Teilstrecke ab der Hofzufahrt Friesing Hs.Nr. 60 bis Einmündung in den Nord-Süd Richtung verlaufenden öffentl. Feld- und Waldweg „Waldweg ins Friesingerholz“ ist auf Grund seiner überwiegenden Verkehrsbedeutung zum öffentl. Feld- und Waldweg (mehrheitlich überwiegt hier der land- und forstwirtschaftliche Verkehr) aufzustufen. Eine gütliche Einigung zwischen allen Beteiligten zur Umstufung dieser Teilstrecke zum öffentl. Feld- und Waldweg konnte nicht erreicht werden. Eine Umstufung bei der ein Wechsel der Baulastträgerschaft (hier von der Stadt Vilsbiburg zu den Beteiligten) eintreten wird, ist gemäß Art. 7 Abs. 2 BayStrWG eine Umstufungsvereinbarung erforderlich. Die Bauverwaltung versandte die letzten Wochen diese Vereinbarungen an die 9 beteiligten Parteien und sieben signierte Vereinbarungen wurden zurückgesandt. Eine gütliche Einigung zwischen allen Beteiligten zur Umstufung dieser Teilstrecke zum öffentl. Feld- und Waldweg konnte nicht vollständig erreicht werden.

Beschluss

Die Stadt Vilsbiburg beschließt die Teilumstufung des bisherigen beschränkt-öffentl. Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“, ab westlicher Hofzufahrt Friesing Hs.Nr. 60 bis Einmündung in den öffentl. Feld- und Waldweg „Waldweg ins Friesingerholz“ bei Südecke Fl.Nr. 1143 Gemarkung Haarbach, zum nicht ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweg „Friesinger Holzweg“ ohne Widmungsbeschränkung in der Baulast der Beteiligten gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG.
Nachdem hier keine vollständige Einigung mittels einer Umstufungsvereinbarung mit allen Beteiligten für diese Teilumstufung des Weges zustande kam, wird diese Umstufung der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) gemäß Art. 7 Abs. 2 BayStrWG zur Entscheidung vorgelegt. Alle maßgeblichen Unterlagen werden der Straßenaufsichtsbehörde hierfür übermittelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.2. Teilaufstufung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ als Verlängerung einer bestehenden Gemeindeverbindungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Die Teilstrecke zwischen den Hofstellen Adlhub Hs.Nr. 59 und Friesing Hs.Nr. 60 des obigen beschränkt-öffentlichen Weges soll entsprechend seiner Verkehrsbedeutung als Teil der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr) Reichenöd – Friesing aufgestuft werden. Der Unterhalt dieser Straßenstrecke wird bereits seit geraumer Zeit von der Stadt Vilsbiburg betrieben. 

Beschluss

Die circa 275 m lange Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ mit Fl.Nr. 955 sowie Teilstrecken aus Fl.Nr. 952 und 1774/3 jeweils Gemarkung Haarbach, ab Westende bestehender GVStr Reichenöd – Friesing bei Adlhub Hs.Nr. 59 bis zweiter Zufahrt Hofstelle Friesing Hs.Nr. 60, wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße „Reichenöd – Friesing“ im Verbleib der Baulast der Stadt Vilsbiburg aufgestuft. Da keine Änderung der Baulast eintrat ist auch keine Umstufungsvereinbarung erforderlich. Diese Umstufung wird der Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) vorgelegt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.3. Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße (Blashub)-Schnedenhaarbach-Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Obiger Feldweg wurde 1961 von der Altgemeinde Haarbach als nicht ausgebauter Feld- und Waldweg in der Baulast der Beteiligten (Anlieger) ins Bestandsverzeichnis geführt. Der bei Schnedenhaarbach noch nicht begradigte Weg wurde 1966 zur Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) aufgestuft und 1967 das Bestandsblatt angelegt. Der Erstausbau erfolgte im Jahre 1973/74 mit Verlegung der Straße bei Schnedenhaarbach und wurde 1979 vermessen (vgl. VN 208 Gemarkung Haarbach). Wegen der Wegverlegung östlich von Schnedenhaarbach sind zusätzlich noch erforderlich: nach Verlegung ist die Altstrecke der GVStr. mit Weg Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach ist zum nicht ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweg abzustufen, die aufgelassene Wegstrecke auf Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach soll eingezogen werden und die damalige Neubaustrecke ab Abzweigung Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach bis ehemalige Einmündung der Altstrecke bei Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach wird als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. 
Die Ortsstraße Holzhausener Straße wurde mit Beschluss vom 23.01.2023 als Teil der Gemeindeverbindungsstraße umgestuft.

Beschluss

Der Bau- und Umwelt-Ausschuss beschließt nachfolgende Maßnahmen:

a. die in der Planbeilage blau gekennzeichnete Altstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Schnedenhaarbacher Feldfahrt“ in der Baulast der Beteiligten (Anlieger) abgestuft. Die erforderliche Umstufungsvereinbarung wurde jedoch von den künftigen Baulastträgern nicht signiert. Nachdem keine Einigung zur Abstufung zustande kommt, wird diese Abstufungs-Maßnahme der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) zur Entscheidung gemäß Art. 7 Abs. 2 BayStrWG vorgelegt, mit allen erforderlichen Unterlagen.

b. die in der Planbeilage gelb gekennzeichnete aufgelassene Teilstrecke des Feldweges auf Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.

c. die damalige in der Planbeilage grün gekennzeichnete Neubaustrecke, ab der Abzweigung der Weg Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach bis zur ehemaligen Einmündung der Altstrecke bei Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46. Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, Die Baulast verbleibt nach wie vor bei der Stadt Vilsbiburg.

d. die Gemeindeverbindungsstraße wird künftig die Straßenbezeichnung „Holzhausener Straße“ führen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2.4. Teilaufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“ in Haarbach zur Ortsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der inexistente südliche Teil des 1961 im Bestandsverzeichnis der Altgemeinde Haarbach aufgenommene obige öffentliche Feld- und Waldweg (ÖFW) wurde 2015 eingezogen. Der nördliche Teil ab dem Haarbach bis zur Einmündung in die Schloßstraße (Kr LA 13) hat im Laufe von sechs Jahrzehenten ihre Verkehrsbedeutung durch weitere Bebauung geändert und ist zur Ortsstraße aufzustufen. 

Beschluss

Der circa 85 m lange bisherige nicht ausgebildete öffentliche Feld- und Waldweg mit Fl.Nr 1831/5 und 1781/5 jew. Gemarkung Haarbach „Ortsweg vom Schandl zum Wölfl“, ab SW-Ecke Fl.Nr. 1781/6 Gemarkung Haarbach (Bachbrücke) bis zur Einmündung in die Schloßstraße bei Hs.Nr. 8, wird gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße „Mühlweg“ aufgestuft, ohne Widmungsbeschränkung. Die Umstufungsvereinbarung zwischen den Anliegern als Baulastträger und der Stadt Vilsbiburg als künftige Baulastträger wurde von allen Beteiligten unterzeichnet. Die Straßenbaulast übernimmt nach Vollzug der Vereinbarung die Stadt Vilsbiburg. Die Umstufung wird der Straßenaufsichtsbehörde mitgeteilt. Der südliche Teil des früheren Weges, ab Haarbachbrücke bis zur Einmündung in die Ortsstraße Bachstraße wurde bereits mit Beschluss vom 14.07.2015 eingezogen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.5. Aufstufung des öffentlichen Feld- und Waldweges Schachtenstraße von Geiselsdorf nach Schachten zur Gemeindeverbindungsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Die Aufstufung des obigen ÖFW mit Verlängerung zur Ortsstraße Rombachstraße wurde bereits in den Jahren 1989 bis 1993 geplant. Scheiterte jedoch hauptsächlich an den freiwilligen Grundstücksabgaben für den südlichen Teil der Straße. Die neue Aufstufung zur Gemeindeverbindungsstraße beschränkt sich dieses Mal nur auf den ÖFW Schachtenstraße von Geiselsdorf bis Schachten, nachdem für diese Straße seit mehreren Jahrzehnten freiwillig die Baulast ausgeführt wurde. 

Beschluss

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Schachtenstraße“ mit einer Länge von circa 970 m auf Weg Fl.Nr. 672/2 und Teilflächen Fl.Nr. 865 sowie 727 jeweils Gemarkung Seyboldsdorf wird, ab Zufahrt Hofstelle Schachten 65 ½ bis Einmündung in die Ortsstraße Geiselsdorf bei Geiselsdorf Hs.Nr. 49, gemäß Art. 7 i.V.m Art. 46 Nr. 1 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße „Schachtenstraße“ ohne Widmungsbeschränkung und in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet. Die erforderliche Umstufungsvereinbarung (hier Aufstufung eines öffentlichen Feld- und Waldweges zur Gemeindeverbindungsstraße), bei einem Wechsel der Baulastträgerschaft, wurde von allen Beteiligten mittels Unterschrift bestätigt und genehmigt. Alle erforderlichen Umstufungsunterlagen werden der Straßenaufsichtsbehörde vorgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.6. Nachwidmung des beschränkt-öffentlichen Weges zwischen der Schachtenstraße und Ludwig-Anzengruber-Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Als 1971 die Ortsstraße Ludwig-Anzengruber-Weg (Baugebiet Schachten) gewidmet wurde blieb der Fußweg richtig Schachtenstraße zum Ludwig-Anzengruber-Weg ungewidmet. Kurioserweise tauchte obiger Fußweg im Bestandsblatt Nr. 65 für Ortsstraßen jedoch als Bestandteile der Ortsstraße auf. Hierbei handelt es sich jedoch um einen selbstständigen Fußweg und nicht um einen Teil der Ortsstraße. Nachdem weder beschlussmäßig noch mittels Bekanntmachung diese Wege verfügt war, ist die Eintragung ins damalige Bestandsblatt hinfällig. Eine Nachwidmung für diesen Fußweg ist somit erforderlich.

Beschluss

Der selbstständige beschränkt-öffentliche Weg mit einer Länge von ca. 87 m (Fl.Nr. 684/80, Gmkg Vilsbiburg) wird, ab Nordende Wendehammer Ludwig-Anzengruber-Weg bis zur Einmündung in die Schachtenstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Fußweg „Ludwig-Anzengruber-Weg – Schachtenstraße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ gewidmet. Wegen der Zufahrt zum Anwesen Schachtenstraße 65 wird die Strecke ab der nordöstlichen Gebäudeecke (Station O,047) bis Einmündung in die Ortsstraße Schachtenstraße (Station 0,087) wird die Widmungsbeschränkung ergänzt um „Anliegerverkehr frei“. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.7. Widmung eines neuen beschränkt-öffentlichen Weges von Ortsstraße Kirchenweg zum St Johanneshaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.7

Sachverhalt

Im Zuge des Umbaues des Kirchenplatzes wurden mit der Kirchenstiftung Vilsbiburg westlich der Pfarrkirche ein Flächentausch vorgenommen. Die Flächen des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg“, bisher im Eigentum der Stadt Vilsbiburg wurden mit Teilflächen aus Fl.Nr. 151 und 153, bisher der Kirchenstiftung Vilsbiburg getauscht (vgl. Tauschvertrag URNr. 1854/2012) vertauscht, um darauf einen neuen Geh- und Radweg ab Ortsstraße Kirchenweg bzw. Gehweg auf Höhe des St Johanneshauses bis zur Einmündung in den bestehenden beschränkt-öffentlichen Weg „Kindergartenweg“ anzulegen. Die Widmung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg“ bleibt in ihrer ursprünglichen Lage erhalten (vgl. Gestattungsvertrag, §1 Abs. 3 vom 04.04.2013). Die Widmung des neu angelegten Weges ist noch vorzunehmen. 

Beschluss

Der zwischen der Pfarrkirche und Mittelschule neu entstandene Weg mit einer Länge von 183 m mit Teilflächen aus Fl.Nr. 153/1, 151/1, 149/8, 149/4, 152, 137/12, 137 jew. Gemarkung Vilsbiburg, ab Abzweigung von der Ortsstraße Kirchenweg und einmündend östlich wie westlich der Frontenhausener Straße 19 in den beschränkt-öffentlichen Weg „Kindergartenweg“, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art. 53 Nr. 2 BayStrWG in der Baulast der Stadt Vilsbiburg als beschränk-öffentlicher Weg „Verbindungsweg von Ortsstraße Kirchenweg zum St Johanneshaus“ gewidmet. Mit Ausnahme des Weges zwischen Frontenhausener Straße 17 „St Johanneshaus“ und 19 (hier Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr) wird der circa 147 m lange Weg ein Geh- und Radweg. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Die Verwaltung wird damit beauftragt das Widmungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2.8. Widmung einer Stichstraße zuzüglich Verlängerung der Ortsstraße Gruber Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 2.8

Sachverhalt

Dieser ältere außerhalb eines Bebauungsplans liegende Ortsteil an der Gruber Straße befindliche Stichstraße (Weg Fl.Nr.562/12 in der Gemarkung Frauensattling) mit einer Länge von 65 m ist noch einer Widmung zu unterziehen. Als südliche Verlängerung dieser Stichstraße wurde ein Fußweg zu den Ortsstraßen Am Wiesengrund und Am Hölzl angelegt. Zusätzlich wird die Ortsstraße über das bestehende Ende bei Weg Fl.Nr. 1434 Gemarkung Vilsbiburg hinaus auf Fl.Nr. 1433/277 Teilfl. bis Südecke Fl.Nr. 1433/209 (Am Sonnenhang 43) jew. Gemarkung Vilsbiburg mit Verlängerung als beschränkt-öffentl. Weg bis Ortsstraße Pfifferlingweg (separat gewidmet) und auf Fl.Nr. 1146 Teilfl. bis Nordende Fl.Nr. 1145 jew. Gemarkung Frauensattling als Zufahrt zu den Anwesen Gruber Straße 17 bis 20 gewidmet. Der Eigentümer der Fl.Nr. 1146 Gemarkung Frauensattling hat der Widmung auf einer Teilfläche schriftlich zugestimmt.

Beschluss

Der Bau & Umweltausschuss beschließt:

a. Die bisher nicht ausgebaute Stichstraße (Weg Fl.Nr.562/12, Gemarkung Frauensattling), ab der Abzweigung von der Ortsstraße Gruber Straße bei Fl.Nr. 562/17 bis zum südlichen Wegende bei Fl. Nr. 562/14 (Gruber Straße Nr. 5d) jeweils Gemarkung Frauensattling, wird gemäß Art. 6 i.V.m Art 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Gruber Straße gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

b. als östliche Verlängerung der Ortsstraße Gruber Straße wird die ca. 60m lange Teilstrecke, ab Ostende Weg Fl.Nr. 1434 auf einer Teilfläche aus Fl.Nr. 1433/227 bis Südecke Fl.Nr. 1433/209 (Am Sonnenhang 43) jew. Gemarkung Vilsbiburg, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Gruber Straße gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. 

c. zusätzlich verlängert wird die Ortsstraße, auf einer Teilfläche (ab Westecke) der Flur Nr. 1146 (Ay 27 ½) bis Nordende Fl.Nr. 1145 jew. Gemarkung Frauensattling auf einer Länge von ca. 60m als Anschluss an die Anwesen Gruber Straße 17 bis 20, gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Gruber Straße gewidmet, nach schriftlicher Zustimmung des Eigentümers der Fl.Nr. 1146 Gemarkung Frauensattling.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö informativ 3
zum Seitenanfang

3.1. Antrag auf Vorbescheid - Erweiterung eines Mehrparteienhauses um zwei Dachgeschosswohnungen durch Kniestockerhöhung - Pater-Olaf-Weg 2, FlNr. 210, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Vorhaben wird gemäß §34 BauGB beurteilt und fügt sich hinsichtlich der Eigenart in die nähere Umgebung ein. Die Erhöhung des Kniestockes ist mit 1,05m geplant. So werden zwei weitere Wohneinheiten geschaffen. Es sind bereits sechs Wohneinheiten vorhanden. So wären es acht WE. 

Problematisch ist jedoch der Stellplatznachweis. Bereits mit der Umnutzung zu sechs Wohneinheiten in 2019 mussten Stellplätze abgelöst werden. Gemäß der Bilder der Bestandssituation wurden drei Stellplätze errichtet. 

Für dieses Vorhaben müssten zwei weitere Stellplätze abgelöst werden. Gemäß der Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg ist die Ablöse der Stellplätze nur im Innenstadtbereich zulässig. Über Ausnahmen entscheidet der Bau- und Umweltausschuss. 













Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zum beantragten Vorbescheid. 

Die Ablöse der Stellplätze wird nicht erteilt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3.2. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Ladepark - Rieder im Feld, FlNr. 1395/0, Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Rieder im Feld“.


Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Trafo. Das Trafogebäude soll im Bereich einer festgesetzten Grünfläche errichtet werden und überschreitet somit vollständig die Baugrenzen. Der Antragsteller begründet dies mit der geringen Größe des Baugrundstücks und dem Angrenzen von drei Seiten an befestigten Straßen. Bei einem Ortstermin habe sich dieser Standort für den Trafo als am Sinnvollsten dargestellt, da er an dieser Stelle die Sicht am wenigsten beeinträchtige.
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Dach des Ladeparks im Norden um 0,5 Meter und im Süden um 3,00 Meter. Der Antragsteller begründet dies mit der Grundstücksfläche, die sich entgegen dem Bebauungsplan nochmals geändert habe und die Überschreitung lediglich mit dem Dach in einer Höhe von 4,00 Meter über dem Erdboden erfolgt.
  • Abweichung Bereich ohne Ein- und Ausfahrten. Im Bereich der geplanten Einfahrt sind lt. dem Bebauungsplan keine Ein- und Ausfahrten zulässig. Der Antragsteller begründet dies mit der Erforderlichkeit der Ein-/Ausfahrt im Kreislaufsystem um keinen Verkehrsstau zu bekommen. Mittels Beschilderung werde die Ein- und Ausfahrt kenntlich gemacht. Eine einzige Ein- & Ausfahrt würde nicht ausreichen.

Von Seiten der Verwaltung werden die erforderlichen Befreiungen aus städtebaulicher Sicht als vertretbar angesehen.


Das Bauvorhaben liegt innerhalb der Baubeschränkungszone der 110-kV-Freileitung der Bayernwerk Netz GmbH. Es liegt eine Bestätigung der Bayernwerk Netz GmbH über die Einhaltung der erforderlichen Abstände und Höhen zur Freileitung vor.


Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Trafo
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Dach des Ladeparks und
  • Abweichung von den festgesetzten Bereichen ohne Ein- und Ausfahrten
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3.3. Antrag auf Baugenehmigung - Tekturplan zur Errichtung Zweifamilienhaus, Änderung der Lage im Grundstück - Am Wiesengrund 8, Fl.Nr. 545/9, Gemarkung Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Zweifamilienhauses auf dem Grundstück Am Wiesengrund 8 wurde in der Sitzung am 07.06.2021 das gemeindliche Einvernehmen und am 28.06.2021 die Baugenehmigung erteilt. Mit einer ersten Tektur wurde die Lage der Stellplätze zur ursprünglichen Genehmigung verändert (Sitzung vom 22.03.2022; Baugenehmigung 01.07.2022). Mit dem aktuell vorliegenden Tekturplan wird die Änderung der Lage des Wohnhauses im Grundstück beantragt.

Genehmigter Lageplan                                Neuer Lageplan
                       

Folgende Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Grub Süd“ ist erforderlich:
  • Überschreiten der Baugrenze mit dem Wohnhaus im Nord auf eine Länge von 15 Meter und eine Tiefe von 1,805 Meter an der Nordostecke und bis 5,20 Meter an der Nordwestecke. Die Antragsteller begründen dies mit einem Fehler beim Einmessen des Grundstücks. Hierzu folgende ausführliche Begründung:
Grundriss mit Darstellung der Baugrenzen:

Das ursprünglich beantragte Wohnhaus lag vollständig innerhalb der Baugrenzen. Das Zweifamilienwohnhaus ist bereits errichtet. 

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen. Ebenso wird die beantragte Befreiung
  • Überschreitung der Baugrenzen
erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö informativ 4
zum Seitenanfang

4.1. Information über Stabilisierungsarbeiten - Lichtenhaager Straße - Einladung Infotag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Die Lichtenhaager Straße in Seyboldsdorf wird im Panmax Verfahren saniert. 

Die Fräsarbeiten beginnen am 26.04.2023 zwischen 12:00 Uhr und 15:00 Uhr. 

zum Seitenanfang

4.2. Diverse Anfragen - AB 34

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.04.2023 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Es ist geplant, dass voraussichtlich ab dem 02.05.2023 der Starenweg als Anfahrstrecke für die Busse des Gymnasiums bzw. der Realschule genutzt wird. StR Hiller möchte wissen, ob der Starenweg dieser Belastung standhält und wer bei Beschädigungen die Kosten trägt.

StR Feß weist darauf hin, dass der Schutzstreifen für die Radfahrer in den Abzweigungsbereichen der Frontenhausener Straße noch rot markiert werden sollten.

StR Saxstetter teilt mit, dass der Weg zwischen dem Schwaiblmaier- und dem Almweg an einigen Stellen sanierungsbedürftig ist. Er fragt an, ob es möglich ist, diesen in das geplante Sanierungspaket aufzunehmen.

StR Frankowski teilt mit, dass die Anwohner des Jahnwegs einen Rechtsabbiegerpfeil für die Zeit der Bauarbeiten an der Freiung zum Einfahren in den Jahnweg vor dem Bahnübergang auch bei „rot“ wünschen. 

StR Hiller schlägt vor, sich Gedanken über Mülltonnensammelstellen zu machen (Anlieger von Stichstraßen in denen das Müllfahrzeug nicht wenden kann, sollen ihre Tonnen zu Sammelbereichen schieben)

Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr