Datum: 22.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bebauungsplan August-Urban-Ring Deckblatt 1 - Abwägung förmliche Beteiligung Öffentlichkeit & Träger öffentlicher Belange - Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 24.03.2023 bis einschließlich 24.04.2023 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen vorgebracht.
Herr Ascher vom Ingenieurbüro Planteam stellt den Entwurf des Deckblatt 1 zum Bebauungsplan August-Urban-Ring mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB vor.
Diskussionsverlauf
Hr. Ascher vom Ingenieurbüro Planteam stellte dem Gremium das Deckblatt mit den wesentlichen Inhalten kurz vor. Bis auf die berücksichtigte Stellungnahme des Bund Nuturschutzes sind keine weiteren Stellungnahmen von Fachstellen eingegangen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung des Deckblattes 1 zum Bebauungsplan August-Urban-Ring wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt das Deckblatt 1 zum Bebauungsplan August-Urban-Ring unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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2. Vorstellung des Verkehrsgutachtens durch die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr (PSLV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Der Stadtrat von Vilsbiburg hat die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr im Februar 2020 mit der Erstellung eines Verkehrsgutachtens beauftragt. Die in diesem Zusammenhang im Herbst 2021 durchgeführte Haushaltsbefragung wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität im Mai 2022 vorgestellt.
Durch die Corona-Pandemie kam es in der Erstellung immer wieder zu Verzögerungen. Das Verkehrsgutachten ist jetzt fertig. Die Planungsgesellschaft Stadt-Land-Verkehr (PSVL) wird die Unterlagen vorstellen.
Die weiteren Schritte zur Umsetzung werden dann im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität behandelt.
Die Unterlagen wurden nachgereicht.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle wies zu Beginn des Tagesordnungspunktes darauf hin, dass Hr. Bergmann sich für heute entschuldigt hat. Die Vorstellung des Verkehrsgutachtens wird in einer späteren Sitzung stattfinden. Das Verkehrsgutachten ist Teil des ISEK-Prozesses und betrifft mehrere Themen. Die Gesamtunterlagen wurden an den Stadtrat verteilt, damit diese eine Arbeitsgrundlage zur Hand haben. Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass im Verkehrsgutachten unter anderem um die Themenfelder Nord-Ost-Umgehung, Stadtplatz, Rad- und Gehwege, Parkplätze und ÖPNV angesprochen werden und die einzelnen Punkte vorberatend im ASM behandelt werden. Aufgrund des Umfangs werden die Themen nicht alle in einer Sitzung abgehandelt werden können. Die Untersuchungen bzgl. des Verkehrsgutachtens wurden immer wieder unterbrochen. Grund hierfür ist sowohl die Coronapandemie als auch der Umstand, dass der Verkehr laufenden Änderungen unterliegt. Ein Beispiel hierfür ist z. B. die Zufahrt „Löchl“.
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3. Einleiten einer punktuellen Dorferneuerung in Seyboldsdorf
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Zur Verbesserung der Nahversorgung wurde im Herbst 2021 seitens der New WAY Betriebs- und Wirtschaftsberatung GmbH geprüft, ob in einzelnen Ortsteilen die Errichtung eines Dorfladens durchführbar wäre. In Seyboldsdorf sind demnach die Voraussetzungen dafür am besten. Eine schriftliche Befragungsaktion an alle Haushalte von Seyboldsdorf im Dezember 2021 (siehe Präsentation in Anlage) hatte bei weit überdurchschnittlicher Rücklaufquote (65%) ergeben, dass dafür eine außerordentlich große Nachfrage besteht: 88% der Haushalte gaben an, dass die Versorgungssituation verbessert werden sollte, davon 91%, dass dieses am geeignetsten über einen Dorfladen erfolgen solle und 92%, dass sie auch in diesem einkaufen würden.
Als Hauptgründe wurden genannt: die Versorgung des Dorfes vor allem mit regionalen Lebensmitteln und der Betrieb eines Tagescafés, wegen des Bedarfes nach einer neuen „sozialen Mitte“, die wegen der Einstellung des Betriebs der dortigen Gastwirtschaft abhandengekommen ist. Über 20 Haushalten gaben ihre Bereitschaft an, beim Projekt mitzuwirken, unter anderem in einem Arbeitskreis, der unter der Moderation der Stadt Vilsbiburg seit Anfang 2022 aktiv ist.
Eine Standortanalyse in Seyboldsdorf hatte ergeben, dass das Areal am Pfarrhof am besten dafür geeignet wäre: zum einen wegen des räumlich passenden Umgriffs in zentraler und geschützter Lage, zum anderen wegen der guten Erreichbarkeit zu Fuß und mit dem Fahrrad samt Parkmöglichkeiten. Auch die Nähe zur Kreisstraße LA 2 stelle die notwendige Frequenz in Aussicht. Für die Sicherung von diesem Standort liegt uns ein Angebot für einen Erbpachtvertrag seitens der Diözese Regensburg vor. Voraussetzung dafür ist, dass die Stadt Vilsbiburg als Pächter eintritt, für die Errichtung und den Betrieb eines Dorfladens (selber oder durch Dritte), auf dem Gelände des Pfarrhofs Seyboldsdorf, als „Gebäude im Gebäude“ des Stadels dort, mit einem Umfang von ca. 250 qm Fläche, gelegen im südlichen Drittel des Stadels (siehe auch Präsentation der Fa. New Way in Anlage). Daran anschließend sollen zwei Terrassen von je 50 qm Fläche angebaut werden: eine an der südlichen Stirnseite des Gebäudes, eine im Innenhof des Pfarrhofs für den temporären Betrieb, zur Nutzung von beispielsweise einem Dorffest.
Die Nachfrage bei Seyboldsdorfer Vereinen zu deren Bedarf nach einem größeren Raum für Veranstaltungen wurde zurückhaltend beantwortet, was eine entsprechende Erweiterung – auch wirtschaftlich betrachtet - nicht rechtfertigen würde.
Es soll aber in diesem Zuge ein sicherer Durchgang für Fußgänger geschaffen werden, um von der Dorfstraße zur Pfründestraße sowie zum Dorfladen zu gelangen, was aktuell an der Hochstraße mangels eines Gehsteiges bzw. mangels der Möglichkeit, dort einen zu errichten, nicht gegeben ist.
Dieses Vorhaben kann im Rahmen einer punktuellen bzw. einfachen Dorferneuerung gefördert werden. Bei unserer Vorstellung des Konzeptes im Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Landau wurde das Projekt positiv bzw. als förderwürdig bewertet, mit einem Fördersatz von bis zu 48% sowie einem Zuschlag für unsere Teilnahme an der ILE Bina-Vils von 10%. Förderwürdig sind hier das Gebäude samt Parkplatz und Vorbereich sowie die Planungskosten. Das Inventar kann über eine zu gründende Gesellschaft vor Ort im Rahmen der Kleinstunternehmerförderung separat gefördert werden.
Voraussetzungen für diese Fördermittel seitens des ALE sind:
- Das Vorliegen eines Erbpachtvertrages
- Eine Standortbewertung mit Betreiberkonzept (siehe Anlage von Fa. New Way)
- Die Berechnung bzw. Grobplanung seitens eines Architekten samt Kostenansatz (siehe Anlage von Fa. Birnkammer)
- Das Einleiten einer einfachen Dorferneuerung per Stadtratsbeschluss
Das Projekt „Dorfladen Seyboldsdorf“ wurde bereits drei Mal im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität behandelt und es wurde jeweils einstimmig folgendes beschlossen:
- am 08.06.21 wurde die Strukturuntersuchung zur Sicherstellung der Nahversorgung durch die NEWWAY Handelsberatung GmbH in Auftrag gegeben,
- am 28.02.22 hat der Ausschuss beschlossen, dass sich die Stadt Vilsbiburg in die Standortentwicklung für den Dorfladen Seyboldsdorf einbringt,
- am 28.11.22 beschloss der Ausschuss, dass die Stadt Vilsbiburg in die Entwicklung des Projektes Dorfladen Seyboldsdorf interimsmäßig eintritt und es später an einen Betreiber oder an eine zu gründende Betreibergesellschaft übergeben wird.
Das Projekt wird dem Stadtrat heute vom Abteilungsleiter Land- und Dorfentwicklung, Herrn Thomas Schöffel sowie vom Architekturbüro Birnkammer hinsichtlich Förderung und baulicher Realisierung vorgestellt.
Für das aktuelle Haushaltsjahr 2023 wurden bereits Mittel von 20.000,00 € für Planungskosten bereitgestellt.
Diskussionsverlauf
Regionalmanager Georg Straßer trug den Sachverhalt kurz vor und übergab zur Vorstellung der Vorentwurfsplanung das Wort an das Architekturbüro Birnkammer. Dem Gremium wurde der Standort des Dorfladens und die optische Darstellung des Innen- und Außenbereichs anhand einer PowerPoint-Präsentation aufgezeigt. Auch die Dämmung des Gebäudes und eine evtl. Fotovoltaikanlage (Stadtwerke) wurde berücksichtigt. Es wurde darauf hingewiesen, dass mit der bisherigen Planung die bestehenden Bäume aufgrund der Nähe zum Gebäude entfernt werden müssen. Hier sind aber Ersatzpflanzungen vorgesehen. Die Planungen und die Bestandsnutzung wurden vom Gremium als sehr positiv empfunden. Bzgl. der Lage des Außenbereichs kann sich noch im Arbeitskreis unterhalten werden diese evtl. anders zu platzieren. Als Vorgabe für die Planungen wurde die Wirtschaftlichkeitsberechnung vom Büro Birnkammer herangezogen. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 830.000,00€. Die Kosten für Möbel, die Ladeneinrichtung und die Kosten für die Sanierung des Stadls sind hier nicht mit einberechnet.
Auf Nachfrage von StR Rudolf Lehner wann mit einem Baubeginn und einer Eröffnung denn zu rechnen ist, wurde erklärt, dass frühestens nächstes Jahr mit einem Baubeginn zu rechnen ist. Vorab sind die Fördermöglichkeiten sowie die Betreiberfrage zu klären. Auf Nachfrage von StRin Michaela Feß wie man sich Betreiberkonstellationen vorstellen könnte, erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass die Stadt als Bauherr vorgesehen ist. Die Diözese Regensburg ist Eigentümer vom Pfarrhof und damit des Stadls (Vermieter an die Stadt). Mit einfließen kann auch die Bildung einer Betreibergenossenschaft von Seyboldsdorfer Bürgern, welche die Innenausstattung finanziert. Diese wäre dann Mieter der Stadt. Hier könne man dann auch eine Kleinunternehmerförderung in Betracht ziehen. Der Laden an sich soll an einen Ladenbetreiber vermietet werden. Vorgespräche dazu haben schon stattgefunden.
Bzgl. der Fördermöglichkeiten bat die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle Hr. Schöffel vom Amt für ländliche Entwicklung darum, die Möglichkeiten zu erklären. Hr. Schöffel erklärte mit beiliegender Präsentation den Unterschied, die Verantwortlichkeiten, die Vor- und Nachteile einer einfachen und umfassenden Dorferneuerung sowie die Auswirkungen auf die jeweiligen Fördermöglichkeiten. Bei beiden Varianten ist mit einer Förderung von 58% zu rechnen. Die Förderhöchstsumme bei einer einfachen Dorferneuerung mit einer Laufzeit von max. 6 Jahren liegt bei 0,5 Mio. €. Bei einer umfassenden Dorferneuerung liegt die Laufzeit bei 7 bis 10 Jahren mit einer Förderhöchstsumme von 1,5 Mio. € Bei beiden Varianten sind Privatförderungen und eine Förderung für Kleinstunternehmer (Vorhaben für tägliche Grundversorgung ist Voraussetzung) möglich. Evtl. ist eine Kostendeckung auch über eine Leader-Förderung möglich. Hr. Schöffel wies darauf hin, dass die Warteliste bei einer umfassenden Dorferneuerung sehr lang ist. Zielführend ist mit einer einfachen Dorferneuerung zu beginnen und nach einiger Zeit durch Beschluss diese bei Bedarf in eine umfassende umzuwandeln.
Auf Nachfrage von StRin Angelika Stumpf wie sich die max. Förderhöhe bei dem jetzigen Bauvorhaben auswirken würde, erklärte Hr. Schöffel, dass das Gebäude ohnehin lediglich mit max. 300.000,00 € gefördert wird. StR Hermann Bauer fragte nach wie realistisch die Förderung in Höhe von 58% ist. Hr. Schöffel erklärte, dass eine Anpassung bis 60% möglich wäre. Evtl. ist je nach Finanzkraft eine Finanzierung sinnvoll.
Hr. Kerscher merkte wiederholt an, dass die betriebswirtschaftliche Seite des Vorhabens nochmal angesehen werden muss. Nach der vorliegenden Berechnung von Hr. Gröll sind hier 600.000,00 € vorgesehen. Allerdings kostet der Bau alleine schon 830.000,00 €. Erst dann könne man entscheiden, ob sich das Vorhaben trägt. StRin Christine Koj ergänzte dazu, dass die Kosten der Sanierung des Stadls noch ausgearbeitet werden sollen.
Beschluss
Der Stadtrat steht der Einleitung der einfachen Dorferneuerung offen gegenüber. Maßgeblich dafür ist eine aktualisierte Wirtschaftlichkeitsberechnung seitens Hr. Gröll und eine Kostenaufstellung der Sanierung des Stadels. Eine finale Abstimmung zur Einleitung des Förderprogramms soll erneut im Stadtrat stattfinden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Festlegung der Gebühren für die Ferienbetreuung in der Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Für Kinder im Kinderhort wird schon immer Ferienbetreuung angeboten.
Ab August 2023 soll auch für die Kinder der Mittagsbetreuung eine Ferienbetreuung angeboten werden. Dazu muss eine Gebühr für die Ferienwochen festgelegt werden.
Die Betreuung findet an drei Wochen im August statt.
Die Mittagsbetreuung kostet für 4 Stunden Betreuungszeit täglich 56,00 € im Monat.
Die Ferienbetreuung kann wochenweise gebucht werden, jeweils von 8 bis 13 Uhr.
Die Verwaltung schlägt vor, für eine Woche Ferienbetreuung in der Mittagsbetreuung 50,00 € zu verlangen. In dieser Gebühr ist das Mittagessen inklusive.
In Zukunft soll die Ferienbetreuung auch auf weitere Ferienzeiten ausgeweitet werden. Auch Kinder, die während der Schulzeit keine Nachmittagsbetreuung besuchen, sollen die Möglichkeit angeboten bekommen.
Beschluss
Die Gebühr für eine Woche Ferienbetreuung in der Mittagsbetreuung wird auf 50,00€ festgelegt. In diesem Betrag ist das Mittagessen inkludiert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Vilsbiburger Kommunalunternehmen (VibKo) - Jahresabschluss 2021 und Wirtschaftsplan 2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
a) Jahresabschluss 2021 – Informationen
Der Jahresabschluss 2021 wurde von Wirtschaftsprüfer Jürgen Gleixner geprüft. Ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk wurde von ihm erteilt.
Das Jahr 2021 schließt mit einer Bilanzsumme von EUR 6.778.223,58 und einem Jahresverlust von EUR 318.878,74.
Der Verwaltungsrat hat in seiner Sitzung am 27.03.2023 den Jahresabschluss förmlich festgestellt und beschlossen, dass der Jahresverlust 2020 in Höhe von 295.523,82 € mit den allgemeinen Rücklagen verrechnet wird. Der Jahresverlust 2021 in Höhe von 318.878,74 € wird auf eine neue Rechnung vorgetragen.
Der Vorstand wurde entlastet.
Der Abschlussbericht liegt in der Kämmerei zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
b) Wirtschaftsplan 2023 – zur Kenntnis an den Stadtrat
Der Wirtschaftsplan 2023 wurde vom Verwaltungsrat des Vilsbiburger Kommunalunternehmens am 27.03.2023 in der vorliegenden Fassung beschlossen. Die grundlegenden Angaben sind dem Bericht zum Wirtschaftsplan zu entnehmen.
Der Erfolgsplan schließt mit einem planmäßigen Verlust von 306.522,88 €. Da dieser Betrag im Vermögensplan mit den zahlungsunwirksamen Aufwendungen (Abschreibungen) verrechnet wird, ergibt sich tatsächlich ein liquider Fehlbetrag in Höhe von 163.153,88 €.
Hier ist unter anderem der Austausch der Beleuchtung in der Ballsporthalle mit veranschlagt (Umrüstung auf energiesparende LED-Beleuchtung). Die Liquidität des Unternehmens ist dadurch allerdings nicht gefährdet.
Diskussionsverlauf
Kämmerin Nadine Eggl trug den Sachverhalt kurz vor. StR Wolfgang Schwimmer stellte fest, dass die Stromkosten sehr hoch ausfallen und schlug vor, einen Gebäudeenergiecheck machen zu lassen. Fr. Eggl erklärte, dass die Überprüfung regelmäßig durchgeführt wird und diese ohnehin bald wieder ansteht. Die Höhe der Kosten ist auch der allgemeinen Teuerung zuzuschreiben.
Beschluss
Der Jahresabschluss 2021 und der Wirtschaftsplan 2023 des Vilsbiburger Kommunalunternehmens (VibKo) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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6. Vorläufiges Rechnungsergebnis für das Haushaltsjahr 2022 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Der vorläufige Jahresabschluss 2022 für die Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg wurde erstellt. Das Rechnungsjahr 2022 schließt mit folgendem vorläufigen Ergebnis ab:
|
Ansatz (E/A)
€
|
Ergebnis (E/A)
€
|
Unterschied
€
|
Verwaltungshaushalt
|
200.200,00
|
214.006,17
|
13.806,17
|
Vermögenshaushalt
|
50.400,00
|
29.576,46
|
-20.823,54
|
Gesamt
|
250.600,00
|
243.582,63
|
-7.017,37
|
|
Ansatz €
|
Ergebnis €
|
Unterschied €
|
Zuführung zum VermHH
|
30.900,00
|
19.843,78
|
-11.056,22
|
Rücklagenentwicklung
(allgemeine Rücklage)
|
Stand in €
01.01.2022
|
Zuführung in € 2022
|
Entnahme in € 2022
|
Stand in €
31.12.2022
|
lt. HH-Plan
|
954.483,15
|
10.100,00
|
0,00
|
964.583,15
|
Ergebnis
|
1.066.592,44
|
24.078,39
|
0,00
|
1.090.670,83
|
Differenz
|
112.109,29
|
-13.978,39
|
0,00
|
126.087,68
|
Schuldenentwicklung:
|
Stand in €
01.01.2022
|
Aufnahme in € 2022
|
Tilgung in € 2022
|
Stand in €
31.12.2022
|
Ergebnis
|
326.482,85
|
0,00
|
5.230,39
|
321.252,46
|
Diskussionsverlauf
Kämmerin Nadine Eggl stellte das vorläufige Rechnungsergebnis kurz vor und teilte mit, dass demnächst ein Termin für die örtliche Rechnungsprüfung vereinbart wird.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt das vorläufige Ergebnis der Jahresrechnung 2022 der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg zur Kenntnis. Die Jahresrechnung wird an den Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Rechnungsprüfung verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7 |
zum Seitenanfang
7.1. Information über die Flüchtlingssituation in Vilsbiburg und im Landkreis Landshut
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7.1 |
Sachverhalt
StR Christian Frankowski bat in der letzten Sitzung um ein Update zur Flüchtlingssituation in Vilsbiburg und dem Landkreis Landshut.
Das Landratsamt Landshut teilte mit, dass in den acht Unterkünften in Vilsbiburg aktuell insgesamt 165 Personen untergebracht sind. Hierbei handelt es sich um Asylbewerber, Geduldete und anerkannte Personen.
Derzeit hat das Landratsamt Landshut im Landkreis Landshut insgesamt 68 Asylbewerberunterkünfte mit einer Auslastung von 1.005 Geflüchteten angemietet. Zusätzlich steht noch die Notfallhalle in Ergolding zur Verfügung. In dieser Halle sind aktuell 121 Personen untergebracht.
Geflüchtete aus der Ukraine sind hier nur zum Teil eingerechnet, da diese bei Bedarf an Leistungen in die Zuständigkeit des Jobcenters fallen und Wohnungen auf dem privaten Wohnungsmarkt beziehen.
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7.2. Informationen zu den aktuellen Entwicklungen der Planungen für eine Genossenschaftsbrauerei und Gasthaus auf dem ABV-Gelände
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7.2 |
Sachverhalt
Die Erste Bürgermeisterin gibt einen kurzen Überblick über die aktuellen Entwicklungen der Planung für eine Genossenschaftsbrauerei und Gasthaus sowie über die geplanten weiteren Schritte.
Diskussionsverlauf
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle teilte dem Gremium mit, dass die Planungen im vollen Gang sind. Die Arbeitsgruppe von ca. 12 Personen hat bereits Brauereien besucht, eine Homepage aufgebaut und sind laufend mit den weiteren Planungen beschäftigt. Die Planungen wirken sich auch auf die Größe der Investition aus. Aktuell wird eine Brauereizeitung erarbeitet um die Informationen möglichst schnell weiterzugeben. Ebenso sind mehrere Veranstaltungen und Aktionen geplant, um Werbung für das Vorhaben zu machen. Die Erste Bürgermeisterin bedankte sich bei allen Mitwirkenden für das Engagement und den bisher geleisteten Einsatz.
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7.3. Straßenschäden bei Baumaßnahme Dorfanger - Hinweis von StRin Pollner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7.3 |
Sachverhalt
StRin Doris Pollner wies die Verwaltung darauf hin, dass bei der Baumaßnahme am Dorfanger in Seyboldsdorf die Straße beschädigt wird. Durch die Last der Baufahrzeuge ist die Straße teilweise weggebrochen. Das Tiefbauamt soll die Straße auf Schäden kontrollieren.
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7.4. Straßenbegleitgrün in Baugebieten- Anfrage StR Sterr
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7.4 |
Sachverhalt
StR Josef Sterr sprach die Pflegesituation bei Straßenbegleitgrün an. Es gibt im Stadtbereich bereits Bepflanzungen in Baugebieten wie z. B. in der Pfarrer-Krinner-Straße in Seyboldsdorf. Hier gibt es anscheinend keine Regelungen wer das Straßenbegleitgrün pflegt und der Zustand der Bepflanzungen ist sehr bedenklich. Es sollte deshalb eine Lösung gefunden werden damit die Bepflanzungen auch einen entsprechend optisch guten Eindruck machen. Evtl. könnte über Pflegepatenschaften oder eine Pflege durch den Bauhof nachgedacht werden. StR Josef Samhuber merkte dazu an, dass die Bepflanzungen allgemein nicht gut geplant wurden und die Bepflanzungen teilweise nicht mehr notwendig sind. Auch die Anlieger haben kein Interesse diese zu pflegen. StRin Michaela Feß fügte an, dass das Grün in Bebauungsplänen auch ihren Sinn haben und eine Pflege über Patenschaften sinnvoll wäre.
Auf Nachfrage von StR Klaus Kerscher, ob es eine Möglichkeit für den BUA gäbe, sich über die Situation in bestehenden Gebieten ein Bild zu machen, schlug die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle vor, dass StR Sterr hierzu Bilder anfertigen soll, welche die Situation darstellen. Außerdem soll der Stadtrat sich für zukünftige Planungen vermehrt Gedanken über die Pflege und Sinnhaftigkeit solcher Grünanlagen machen.
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7.5. Toilette für Strandbar - Anfrage StR Lehner
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
|
22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7.5 |
Sachverhalt
StR Rudolf Lehner teilte dem Gremium mit, dass aufgrund der Sperrung der öffentlichen Toilette am Rathaus vermehrt Bürger beobachtet wurden, wie diese in unmittelbarer Nähe der Strandbar wilduriniert haben. Es sollte durch die Liegenschaftsverwaltung geklärt werden, ob bei der Strandbar ein Hinweisschild auf die Toilette am Färberanger möglich ist.
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7.6. Verkehrsproblem an der Brücken- und Ziegeleistraße - Bürgeranfrage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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22.05.2023
|
ö
|
informativ
|
7.6 |
Sachverhalt
Ein Bürger berichtete davon, dass es seit der Verlegung der Einfahrt für die Fa. Dräxlmaier und den Bau der Urbanstraße in der Brücken- und Ziegeleistraße zu Verkehrsproblemen durch Wendemanöver von LKW kommt. Teilweise werden dabei Zäune beschädigt. StR Dr. v. Dewitz schlug ein Durchfahrverbot für Schwerlastverkehr ab dem Tennisplatz vor. Der Wunsch nach einem Wendeverbot oder einem Hinweisschild für LKWs auf Höhe des Tennisplatzes soll zur Prüfung an die Verwaltung weitergegeben werden.
Datenstand vom 21.09.2023 17:36 Uhr