Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:01 Uhr bis 20:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung
1.1 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik IV Veldener Straße" & Flächennutzungsplan Deckblatt 25 - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss
1.2 Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik V Thalham" & Flächennutzungsplan Deckblatt 26 - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss
2 Kindertagesstätte Burger Feld II - Auftragsvergabe Lieferung Kindergartenmöbel
3 Straßen- und Wegerecht
3.1 Teileinziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Weg zur Bergkirche“ im Bereich des Baugebietes Kreuzweg
3.2 Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Dr.-Alois-Gaßner-Weg“
3.3 Nachwidmung des beschränkt-öffentl. Weges an der Ortsstraße Graf-Sigmund-Straße in Seyboldsdorf
3.4 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweg Mottinger Ausfahrt ins hintere Feld
3.5 Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges Kirch- und Schulweg Dasching
3.6 Neuordnung der öffentl. Feld- und Waldwege Frauenholzstraße und Geratspointerstraße im Bereich von Feldkirchen
3.7 Neuordnung der öffentlichen Feld- und Waldwege im Bereich von Wachsenberg
3.8 Hinzuwidmung (Verlängerung) des öffentl. Feld- und Waldweges In der Flur Wachsenberg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding
4 Baurecht
4.1 Antrag auf Vorbescheid - Abbruch des bestehenden Pferdestall und Ersatzbau des bestehenden Wohnhaus mit Garage - Berg 4, Fl.Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf

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1. Bauleitplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö informativ 1
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1.1. Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik IV Veldener Straße" & Flächennutzungsplan Deckblatt 25 - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik IV Veldener Straße“ und das Deckblatt 25 zum Flächennutzungsplan wurden in der Zeit vom 28.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 27 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

Herr Althammer von der mks Architekten-Ingenieure GmbH stellt den Entwurf des Bebauungs-& Grünordnungsplanes und des Deckblatts zum Flächennutzungsplan mitsamt der eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs- & Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik IV Veldener Straße“ und zum Deckblatt 25 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau -und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungs- & Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik IV Veldener Straße“ und des Deckblatts 25 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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1.2. Bebauungsplan "Sondergebiet Photovoltaik V Thalham" & Flächennutzungsplan Deckblatt 26 - Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik V Thalham“ und das Deckblatt 26 zum Flächennutzungsplan wurden in der Zeit vom 28.11.2022 bis einschließlich 30.12.2022 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 26 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen eingereicht.

Herr Althammer von der mks Architekten-Ingenieure GmbH stellt den Entwurf des Bebauungs-& Grünordnungsplanes und des Deckblatts zum Flächennutzungsplan mitsamt der eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs- & Grünordnungsplan „Sondergebiet Photovoltaik V Thalham“ und zum Deckblatt 26 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau -und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungs- & Grünordnungsplanes „Sondergebiet Photovoltaik V Thalham“ und des Deckblatts 26 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Kindertagesstätte Burger Feld II - Auftragsvergabe Lieferung Kindergartenmöbel

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

In einer beschränkten Ausschreibung nach VOL/A wurden Angebote zur Lieferung von Kindergartenmöbel eingeholt.
Diese umfassen die Kindermöbel, Schränke und Regale für alle Kindergarten- und Krippengruppen sowie deren Nebenräume und auch die Möbel für den Personalraum und das Büro der Einrichtungsleitung.
Die Angebotsunterlagen wurden durch das Stadtbauamt erstellt.
Die Kostenberechnung des Stadtbauamtes endete bei 96.009,20 € brutto.

Die Vergabeunterlagen wurden an 4 Firmen versandt.

Zur Submission am 09.05.2023 lag dem Stadtbauamt 1 Angebot vor.

RESCH Möbelwerkstätten GmbH, A-Aigen-Schlägl                91.014,56 € brutto

Die Angebotsprüfung erfolgte durch das Stadtbauamt.
Das Angebot unterschreitet die Kostenberechnung um 5,2%.
Die Firma Resch ist präqualifiziert und kann einige Referenzen in Bayern vorweisen.
Die Angebotspreise lassen auf eine einwandfreie Ausführung der Leistung schließen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg, beschließt, die Firma Resch GmbH, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 02.05.2023, mit der Lieferung der Kindergartenmöbel, im Zuge der Neuerrichtung der Kindertagesstätte Burger Feld II „Luzia“, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö informativ 3
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3.1. Teileinziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Weg zur Bergkirche“ im Bereich des Baugebietes Kreuzweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der 1962 von der Altgemeinde Vilsbiburg ins Bestandsverzeichnis aufgenommene obige beschränkt-öffentliche Weg zwischen den Ortsstraßen Kreuzweg und Eichenstraße wurde mit der Bebauung des Baugebietes Kreuzweg bis auf die Reststrecke zwischen der Ortsstraße Weidenweg und der Bergstraße (Kr LA 2) aufgelassen und ist somit einzuziehen. 

Beschluss

Die Teilstrecke des beschränkt-öffentlichen Weges „Weg zur Bergkirche“, ab SW-Ecke Fl.Nr. 346/8 (Weidenweg) bis Einmündung in die Eichenstraße bei Fl.Nr. 519/24 jew. Gemarkung Vilsbiburg, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände hervorgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.2. Ergänzung der Widmungsbeschränkung des beschränkt-öffentlichen Weges „Dr.-Alois-Gaßner-Weg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Obiger Fußweg zwischen der Bergstraße (Kr LA 2) bis zur Einmündung in die Ortsstraße Weidenweg verläuft nur zum Teil über Gemeindegrund (Mittelteil). Ab Abzweigung des Weges von der Bergstraße ist die Zufahrt zu den Anwesen Bergstraße 45 und 47 durch den Fußweg nicht betroffen, da der Fußweg über das Grundstück Fl.Nr. 345 Gemarkung Vilsbiburg verläuft. Im Gegensatz dazu verläuft die Zufahrt zu den Anwesen Kreuzweg Hs.Nr. 18 und 20 auf einer Länge von ca. 30 Metern ab der Ortsstraße Weidenweg über diesen Fußweg. Eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung ist für diesen Teilabschnitt des Fußweges erforderlich.

Beschluss

Der selbstständige beschränkt-öffentliche Weg „Dr.-Alois-Gaßner-Weg“ wird ab der Station 0,063 km (ab der Bergstraße) bis zur Station 0,092 km (Einmündung in die Ortsstraße Weidenweg) durch die Anwohner der Anwesen Kreuzweg Hs.Nr. 18 und 20 befahren. Eine Ergänzung der Widmungsbeschränkung zwischen obigen Stationen wird die bisherige Widmungsbeschränkung „Nur Fußgängerverkehr“ erweitert durch „Anliegerverkehr frei“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.3. Nachwidmung des beschränkt-öffentl. Weges an der Ortsstraße Graf-Sigmund-Straße in Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Der Beschluss vom 08.12.1986 (Blatt 6 Nr. i) bezüglich der Widmung eines beschränkt-öffentl. Gehweges an der Ortsstraße Graf-Sigismund-Straße ist zu wiederholen, da er wegen einer fehlenden Bekanntmachung keine Rechtswirksamkeit erlangte und zweitens als selbständiger Gehweg nicht wie damals beschrieben Bestandteil einer Ortsstraße sein kann. Des Weiteren ist die Zufahrt ab Wendeplatz bis Anwesen Graf-Sigmund-Straße 6 einer Ergänzung der Widmungsbeschränkung zu unterziehen.

Beschluss

Der Widmungs-Beschluss vom 08.12.1986 (Blatt 6 Nr. i) wird aufgelassen und nachfolgend ersetzt: der ca. 68m lange Gehweg aus Teilfläche der Weg Fl.Nr. 222/13 Gemarkung Seyboldsdorf, ab Abzweigung von Kr LA 2 bei SO-Ecke Fl.Nr. 222/15 bis Einmündung in den Wendeplatz der Ortsstraße Graf-Sigmund-Straße bei NW-Ecke Fl.Nr. 222/15 jew. Gemarkung Seyboldsdorf, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Graf-Sigmund-Straße“ mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“ gewidmet. Die Widmungsbeschränkung ist zu ergänzen: „ab Station 0,000 bis Station 0,034 km Anliegerverkehr frei“. Die Stadt Vilsbiburg ist Träger der Straßenbaulast.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.4. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweg Mottinger Ausfahrt ins hintere Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.4

Sachverhalt

Der zur Uraufnahme des Straßenbestandsverzeichnisses 1961 bestehende ÖFW lag durch Flächentausch zu einem späteren Zeitpunkt (vermutlich im Zuge der Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Haarbach – Tattendorf) fast vollständig innerhalb der ca. 14 ha großen landwirtschaftlichen Fl.Nr. 503/9 Gemarkung Haarbach nordwestlich von Motting und wurde wohl deshalb aufgelassen. Für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr hat dieser Weg keinen Nutzen mehr und kann eingezogen werden.

Beschluss

Der öffentliche Feld- und Waldweg „Mottinger Ausfahrt ins hintere Feld“, nordwestlich von Motting auf der jetzigen Fl.Nr. 503/9 Gemarkung Haarbach gelegen, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung sind keine Einsprüche eingegangen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.5. Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges Kirch- und Schulweg Dasching

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Der 1961 von der Altgemeinde Bergham in dessen Bestandsverzeichnis aufgenommene obige beschränkt-öffentliche Weg wurde spätestens mit der Verlegung der B 299 vor 1980 in Zuge des kreuzungsfreien Ausbaus über die Bahnlinie Neumarkt St. Veit – Landshut aufgelassen und ist deshalb einzuziehen.

Beschluss

Der beschränkt-öffentliche Weg „Kirch- und Schulweg Dasching“ ab alter B 299 bis Dasching hat bereits vor längerer Zeit jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurden keine Einwände vorgebracht. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.6. Neuordnung der öffentl. Feld- und Waldwege Frauenholzstraße und Geratspointerstraße im Bereich von Feldkirchen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.6

Sachverhalt

Durch Teilaufstufungen 1970 beider Wege und daraus resultierenden Teilauflassungen der obigen öffentl. Feld- und Waldwege (ÖFW) im Bereich Feldkirchen mit späterem Ausbau (1974) und Vermessung (1980) der damals neuen Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Feldkirchner Straße sind für die beiden ÖFW folgende Maßnahmen erforderlich:
Die aufgelassene Teilstrecke des ÖFW Frauenholzstraße auf den Fl.Nrn. 418 und 419 Gemarkung Seyboldsdorf ist einzuziehen und wurde durch eine Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung veröffentlicht. 
Des Weiteren ist die nördliche abgehängte Reststrecke mit Weg Fl.Nr. 423/2 Gmkg. Seyboldsdorf teilweise einem neuen ÖFW nach Schlicht zuzuordnen. Das neue Ende des ÖFW Frauenholzstraße wird somit die Einmündung der Weg Fl.Nr. 437/2 Gmkg. Seyboldsdorf in die GVStr. Feldkirchner Straße sein. 
Der bisherige Anfang des ÖFW Geratspointerstraße mit Westende Weg Fl.Nr. 417/2 Gmkg. Seyboldsdorf und neuer Einmündung in die GVStr. Feldkirchner Straße wird zurückverlegt auf das Westende des östlichen Teiles der Weg Fl.Nr. 417/2 Gmkg. Seyboldsdorf.                     Die abgekoppelte Weg Fl.Nr. 423/2 Gmkg. Seyboldsdorf der ÖFW Frauenholzstraße und die westliche Teilstrecke der Weg Fl.Nr. 417/2 Gmkg. Seyboldsdorf einschließlich Anbindung (auf Fl.Nr. 419 Gmkg. Seyboldsdorf) an die GVStr. Feldkirchner Straße des ÖFW Geratspointerstraße wird zum neuen ÖFW „Weg nach Schlicht“ zusammengefasst.

Beschluss

a. Die inexistente Strecke des ÖFW Frauenholzstraße, ab ehemaliger Abzweigung von GVStr. Feldkirchner Straße bis ehemalige Einmündung in den ÖFW Geratspointerstraße, hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Veröffentlichung zur beabsichtigten Teileinziehung wurde keinerlei Einwände hervorgebracht.

b. Die nördliche Reststrecke des ÖFW Frauenholzstraße mit Weg Fl.Nr. 423/2 Gemarkung Seyboldsdorf wird dem neuen ÖFW „Weg nach Schlicht“ zugeordnet.

c. Der westliche Teil des ÖFW Geratspointerstraße mit Weg Fl.Nr. 417/2 Gemarkung Seyboldsdorf (Westteil) mit der unerheblichen Verlegung in die GVStr. Feldkirchner Straße auf Fl.Nr. 419 Gemarkung Seyboldsdorf wird ebenfalls (vgl. b.) dem neuen ÖFW „Weg nach Schlicht“ zugeordnet. Diese Wegeteile bilden in der Örtlichkeit eine homogene Verkehrsverbindung nach Schlicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.7. Neuordnung der öffentlichen Feld- und Waldwege im Bereich von Wachsenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.7

Sachverhalt

Auf Grund eines genehmigten Überbaues 1997 (Nebengebäude) des öffentlichen Feld- und Waldweges (Ringstraße) Weg Fl.Nr. 463 (Altlage) Gemarkung Wolferding wurden ersatzweise zwei Zufahrten Weg Fl.Nrn. 463 und 463/1 Gemarkung Wolferding (vgl. VN 244 Wolferding von 1998) zu den Hofstellen Wachsenberg 65 und 66 geschaffen. Nach der Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße Achldorf – Bonbruck um das Jahr 2000 (vgl. VN 381 Wolferding v. 2010) wurde die Altstrecke der GVStr. Weg Fl.Nr. 24/11 Gemarkung Wolferding entwidmet. Da diese Weg Fl.Nr. mit der Weg Fl.Nr. 463/1 Gemarkung Wolferding (Hofzufahrt zu Wachsenberg Hs. Nr. 65) jedoch nunmehr eine Einheit bildet ist sie (Weg Fl.Nr. 24/11 Gemarkung Wolferding) noch als Bestandteil der Zufahrt Wachsenberg 65 noch zu widmen. Die Teilauflassung zwischen den Hofzufahrten Fl.Nr. 463 und 463/1 (jetzt Teil der Fl.Nr. 24/11) jew. Gemarkung Wolferding hebt sich durch die längeren Hofzufahrten auf.

Beschluss

Aufgrund zweier Verlegungen im Bereich der Hofstellen Wachsenberg 65 und 66 und der Verlegung der Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) Achldorf – Bonbruck nach Norden in den Jahren ab 1997 bis ca. 2000 ist es erforderlich die frühere Altstrecke der obigen GVStr. Fl.Nr. 24/1 Gemarkung Wolferding gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der ehemal. Hofzufahrt Fl.Nr. 463/1 Gemarkung Wolferding als öffentl. Feld- und Waldweg „Hofzufahrt Wachsenberg 65“ zu widmen (die Verschmelzung der Weg Fl.Nrn. 24/11 und 463/1 jew. Gemarkung Wolferding erfolgte mit VN 310 Wolferding von 2010). Die Hofzufahrt Weg Fl.Nr. 463 Gemarkung Wolferding erhält die Bezeichnung „Hofzufahrt Wachsenberg 66“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3.8. Hinzuwidmung (Verlängerung) des öffentl. Feld- und Waldweges In der Flur Wachsenberg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 3.8

Sachverhalt

Auf Grund der Verlegung nach Norden (vgl. VN 378 Wolferding von 2009) der Gemeindeverbindungsstraße Achldorf – Bonbruck bei Wachsenberg (um 2000) musste der obige ÖFW durch eine neue ca. 90m lange Anbindung an die verlegte GVStr. verlängert werden. Diese ausgebaute Strecke soll nunmehr dem Feldweg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding hinzugewidmet werden.

Beschluss

Die ausgebaute Verlängerungsstrecke (Fl.Nr. 461/8 und 24/12 alt jew. Gemarkung Wolferding) des öffentlichen Feld- und Waldweges (ÖFW) „In der Flur Wachsenberg Fl.Nr. 468 Gemarkung Wolferding“ östlich von Wachsenberg, ab Altende bis zur neuen Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Achldorf – Bonbruck, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art 53 Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil des obigen ÖFW in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet. Die Stadt hat als Eigentümer dieser Verkehrsfläche hierfür gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö informativ 4
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4.1. Antrag auf Vorbescheid - Abbruch des bestehenden Pferdestall und Ersatzbau des bestehenden Wohnhaus mit Garage - Berg 4, Fl.Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als Teilprivilegiertes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB. Das vorhandene Wohnhaus ist zulässigerweise errichtet worden, es weist Missstände oder Mängel auf, wurde längere Zeit von der Eigentümerin selbst benutzt und der geplante Ersatzbau soll lt. den Antragsunterlagen von der Eigentümerin bezogen werden. Aktuell bewohnt die Schwester der Eigentümerin das Wohngebäude.

Lt. den Antragsunterlagen weist das bestehende Wohnhaus Missstände und Mängel an Treppen, Böden, Fenstern, Balkon und Keller auf.

Die Eigentümerin plant den Abbruch des ehemaligen Pferdestalls und des bestehenden Wohnhauses. An dieser Stelle soll ein neues Wohnhaus mit Garage errichtet werden, welches die Eigentümerin selbst bezieht.


Die Erschließung ist gesichert.
Es liegen keine Nachbarunterschriften vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Vorbescheid zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.10.2023 09:39 Uhr