Datum: 19.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 22:10 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bebauungsplan Innenstadt - Vorstellung des Vorentwurfes zur Auslegung und Anpassung des Geltungsbereiches
2 Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung
3 Sanierung Vilstalhalle - Auftragserteilungen Vergabepaket 1
4 Einleiten einer einfachen Dorferneuerung Seyboldsdorf
5 Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche bei Hartlsöd - Aufstellungsbeschluss
6 Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche bei Pfaffenbach - Aufstellungsbeschluss
7 Abwägung, Billigungsbeschluss und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB - Bebauungs- & Grünordnungsplan Solarpark Karwill und Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 20
8 Erweiterung Sanierungsgebiet um das Bahnhofareal
9 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 17.04.2023, bei welchen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist
10 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
10.1 Zusätzlicher Sitzungstermin - Vorstellung Verkehrsgutachten

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1. Bebauungsplan Innenstadt - Vorstellung des Vorentwurfes zur Auslegung und Anpassung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Stadtratssitzung am 04.10.2022 wurde das weitere Vorgehen bezüglich der Aufstellung des Bebauungsplanes Innenstadt vorgestellt. 

Zwischenzeitlich konnte am 18.04.2023 eine Eigentümerversammlung der betroffenen Grundstückseigentümer zur Vorstellung des Bebauungsplanes abgehalten werden. Des Weiteren fand am 29.04.2023 eine Informationsveranstaltung für interessierte Bürger statt.

Auf Grund interner Gespräche und Stellungnahmen von Bürgern wurde der Geltungsbereich verfeinert und angepasst. 

Der Bebauungsplan wird von Herrn Kübler, KomPlan Landshut, vorgestellt. 

Gleichzeitig ist über die Änderung des Geltungsbereiches ein Beschluss zu fassen. 

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurden unterschiedliche Fragen zu den Lärm- und Immissionsschutzvorgaben sowie den Vorgaben aus der Baunutzungsverordnung gestellt.  Sollten Härtefallregelungen eintreffen, können diese über eine isolierte Befreiung behandelt werden. 

Auf die Frage von StR Florian Anzeneder bezüglich der bestehenden Wohnungen im Erdgeschoss erklärte Herr Kübler, dass diese Wohneinheiten unter den Bestandsschutz fallen.

StR Karlheinz Hiller merkte an, dass nicht sämtliche Durchgänge zum Stadtplatz im Bebauungsplan gelb markiert sind. Hier erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass noch Widmungen nachgeholt werden müssen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Geltungsbereich entsprechend des Vorentwurfes anzupassen. Die betroffenen Flurnummern sind in der Anlage aufgeführt. 

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit dem vorgestellten Entwurf ins Verfahren einzusteigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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2. Sanierung Vilstalhalle - Kostenfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wurde das erste Vergabepaket für verschiedene Bauleistungen im Rahmen EU-weiter und nationaler Vergaben ausgeschrieben.

Diese sind im Speziellen:

  1. Abbrucharbeiten
  2. Baumeisterarbeiten
  3. Zimmererarbeiten
  4. Elektroinstallation
  5. Baustrom und Baubeleuchtung
  6. Brandmeldeanlage
  7. Aufzugsanlagen
  8. Erdung und Blitzschutz
  9. Heizung
  10. Sanitär
  11. Lüftung
  12. Dämmung der technischen Anlagen

Das Vergabepaket 1 entspricht ca. 57% aller Vergaben von Bauleistungen.

Die Submissionen zu diesen Vergabeverfahren fanden am 25.05. und am 06.06.2023 statt.

In der Sitzung des Stadtrates vom 25.10.2022 wurde die Kostenberechnung vorgestellt. Diese basierte auf Kostenansätzen mit Stand 02/2022.

Auf Grund der (aktuell noch ungeprüften) Ausschreibungsergebnisse kommt es gegenüber der Kostenberechnung zu einer Kostensteigerung.

Herr Architekt Michael Leidl von Arc-Architekten wird anhand einer Präsentation die aktuelle Kostenfortschreibung vorstellen. Darin sind auch die Kosten der Fachplanungsgewerke (z.B. Elektro, Heizung, Sanitär, Lüftung, Bandmeldeanlage) integriert und auch eine Hochrechnung der noch nicht submittierten Gewerke.

Die Präsentation wird vorab bis zum 14.06.2023 in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Die Beauftragung der jeweiligen Gewerke erfolgt in einem separaten Tagesordnungspunkt.

Diskussionsverlauf

Architekt Michael Leidl hat die Kostenentwicklungen ausführlich vorgestellt. Die vorgetragenen Einsparpotentiale in Höhe von 75.000,00 € wurden wegen der daraus folgenden Nachteile bei der hohen Gesamtauftragssumme als nicht zielführend angesehen. Sämtliche jetzt noch möglichen Einsparungen würden die zukünftige Nutzung deutlich verschlechtern. Herr Leidl erklärte, dass man sämtliche Kosteneinsparungen bereits in den Vorplanungen versucht habe umzusetzen.

Grundsätzlich wurde von allen Seiten verdeutlicht, dass die vorgegebene Zeitschiede bzgl. der Bundesförderung es nicht möglich macht, hier nochmals nachzusteuern. StR Josef Sterr machte den Vorschlag, die Zeitschiene beim Fördergeber nochmals abzufragen und zu eruieren, ob nicht doch eine Verschiebung möglich ist. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte dazu, dass man von Seiten der Stadtverwaltung hier bereits Versuche unternommen hat. Die Erfolgsaussichten werden aber als sehr gering angesehen. StR Klaus Kerscher merkte hierzu an, dass sämtliche Verschiebungen des Fertigstellungszeitpunkts dazu führen, dass die Übergangslösungen für die Nutzer auch verlängert werden müssten.

StR Florian Anzeneder erkundigte sich nach den weiteren Ausschreibungszeiträumen und der Finanzplanung der Stadt. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass die finanzielle Entwicklung des Projekts mit der Kämmerei abgestimmt wird. Sollte hier ein Eingreifen bezüglich des Haushaltes notwendig sein, würde der Stadtrat informiert bzw. eingebunden werden. 

StR Wolfgang Schwimmer erkundigte sich nach der Möglichkeit einer PV-Anlage auf dem Dach. Michael Leidl erklärte dazu, dass man hier laufend in Gesprächen ist. Durch die schwere Wärmedämmung bei der Dachkonstruktion ist aber nicht jedes PV-System zur Montage geeignet. Die Prüfung des Dachaufbaus läuft im Moment, es handelt sich aber um einen hochempfindlichen Bereich. Weiter wird aktuell die Montage einer PV-Anlage zum Beispiel auf Nebengebäuden überprüft. 

Beschluss

Der Stadtrat stimmt der vorgestellten Kostenverfolgung mit den prognostizierten Gesamtkosten in Höhe von netto 12.372.999,02 € zu. Diese bildet die Grundlage zur weiteren Durchführung der Maßnahme „Sanierung Vilstalhalle“.

Im Rahmen der weiteren Ausschreibungen sind die Planer aufgefordert, der Wirtschaftlichkeit einen hohen Stellenwert einzuräumen und auch nach Alternativlösungen zu suchen. Dies beinhaltet auch die Möglichkeit planerischer Anpassungen, soweit dadurch die vorgesehene Zeitschiene nicht gefährdet ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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3. Sanierung Vilstalhalle - Auftragserteilungen Vergabepaket 1

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle wurde ein erstes Paket für verschiedene Bauleistungen im Rahmen EU-weiter und nationaler Vergaben ausgeschrieben.

Diese sind im Speziellen:

  1. Abbrucharbeiten
  2. Baumeisterarbeiten
  3. Zimmererarbeiten
  4. Elektroinstallation
  5. Baustrom und Baubeleuchtung
  6. Brandmeldeanlage
  7. Aufzugsanlagen
  8. Erdung und Blitzschutz
  9. Heizung
  10. Sanitär
  11. Lüftung
  12. Dämmung der technischen Anlagen

Das Vergabepaket 1 entspricht ca. 57% des Gesamtvergabevolumens.

Die Submissionen zu diesen Vergabeverfahren fanden am 25.05. und am 06.06.2023 statt.

Die Prüfung der jeweiligen Angebote erfolgt bis 19.06.2023 durch die jeweilig zuständigen Büros. Dies sind für die Baukonstruktion das Büro Arc-Architekten, für die Leistungen im Bereich Elektroinstallation das Ingenieurbüro Apfelböck und für die Leistungen im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär das Ingenieurbüro ZREU.

Die Erläuterung der Angebotspreise hinsichtlich eines Vergleichs zur Kostenberechnung bzw. des Kostenanschlages wurde bereits im Tagesordnungspunkt Kostenverfolgung dargestellt.

Angebotsergebnisse

  1. Submissionsergebnis Abbrucharbeiten, Prüfung Arc-Architekten

  1. Proklima GmbH, Nürnberg                        393.153,23 € netto
  2. Bauer GmbH, Hauzenberg
  3. Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg
  4. Schöffmann GmbH, Perlesreut
  5. BSF Fussbodentechnik, Bremen                Wertungsausschluss


  1. Submissionsergebnis Baumeister, Prüfung Arc-Architekten

  1. Breiteneicher, GmbH, Vilsbiburg                1.631.316,99 € netto
  2. Projektbau Regner GmbH, Furt i. W.        Wertungsausschluss


  1. Submissionsergebnis Zimmerer / Holzbau, Prüfung Arc-Architekten

  1. Holzbau Kaltenecker, Vilsbiburg                1.328.431,77 € netto


  1. Submissionsergebnis Elektroinstallation, Prüfung Ingenieurbüro Apfelböck

    1. Brandhuber Elektro GmbH, Neuötting        915.510,69 € netto
    2. Elektro Unterreithmayr, Landshut        


  1. Submissionsergebnis Baustrom, Prüfung Ingenieurbüro Apfelböck

    1. Baumgartner GmbH, München                36.569,00 € 
    2. Elektro Unterreithmayr, Landshut


  2. Submissionsergebnis Brandmeldeanlage, Prüfung Ingenieurbüro Apfelböck

    1. Brandhuber Elektro GmbH, Neuötting        58.486,37 € netto (ohne Wartungsvertrag)
    2. BOSCH Sicherheitssystem, Grasbrunn
    3. Peter Ackermann GmbH, Garching a.d. Alz
    4. Elektro Kaiser GmbH, Töging


  3. Submissionsergebnis Aufzugsanlagen, Prüfung Ingenieurbüro Apfelböck

    1. KONE GmbH, Hannover                        192.280,00 € netto (ohne Wartungsvertrag)


  4. Submissionsergebnis Erdung und Blitzschutz, Prüfung Ingenieurbüro Apfelböck

    1. Franz Maier Blitzschutz GmbH, Aidenbach                25.204,00 € netto
    2. Würzinger Blitzschutzbau GmbH, Eggenfelden

         

  1. Submissionsergebnis Heizung, Prüfung Ingenieurbüro ZREU

    1. DELTA GmbH, Geisenhausen                        232.267,31 € netto
    2. Höber GmbH, Passau
    3. Harrer GmbH, Pfarrkirchen


  2. Submissionsergebnis Sanitär, Ingenieurbüro ZREU

    1. DELTA GmbH, Geisenhausen                        387.519,47 € netto
    2. Buchner GmbH, Vilsbiburg


  3. Submissionsergebnis Lüftungsanlagen, Ingenieurbüro ZREU

    1. Hofbauer GmbH, Bad Birnbach                579.959,36 € netto
    2. Schenk & Plomer GmbH, Altheim
    3. Höber GmbH, Passau
    4. Aristotherm GmbH, Ergolding



  4. Submissionsergebnis Dämmung technischer Anlagen, Prüfung Ingenieurbüro ZREU


    1. Lindner GmbH, Arnstorf                        113.921,65 € netto

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, die Firma Proklima GmbH, Nürnberg, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 24.05.2023 mit den Abbrucharbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Breiteneicher GmbH, Vilsbiburg, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 25.05.2023 mit den Baumeisterarbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Kaltenecker Holzbau GmbH, Vilsbiburg, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 24.05.2023 mit den Zimmererarbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Brandhuber Elektro GmbH, Neuötting, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 25.05.2023 mit den Elektroinstallationsarbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Baumgartner GmbH, München, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 30.05.2023 mit der Errichtung der Baustromanlage im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Brandhuber Elektro GmbH, Neuötting, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 03.06.2023 mit der Errichtung der Brandmeldeanlage im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma KONE GmbH, Hannover, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 17.05.2023 mit der Errichtung der Aufzugsanlagen im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Franz Maier Blitzschutzbau GmbH, Aidenbach, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 24.05.2023 mit der Errichtung der Erdungs- und Blitzschutzanlage
im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Delta Gebäudetechnik GmbH, Geisenhausen, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 24.05.2023 mit den Heizungsbauarbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Delta Gebäudetechnik GmbH, Geisenhausen, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 24.05.2023 mit den Sanitärarbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Hofbauer GmbH & Co.KG, Bad Birnbach, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 25.05.2023 mit den Lüftungsbauarbeiten im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Der Stadtrat beschließt, die Firma Lindner Isoliertechnik & Industrieservice GmbH, Arnstorf, auf Grundlage Ihres Angebotes vom 23.05.2023 mit den Arbeiten zur Dämmung der technischen Anlagen im Zuge der Sanierung der Vilstalhalle zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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4. Einleiten einer einfachen Dorferneuerung Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Vorgang: Dieser Tagesordnungspunkt wurde schon in der Stadtratssitzung vom 22.05.23 behandelt, siehe Sitzungsunterlagen samt Beschlussfassung hierzu. 

Auf Anfrage von Stadtratsmitgliedern soll die Wirtschaftlichkeit des Dorfladens mit aktuellen Werten konkret vorgestellt werden, bevor der Beschluss zur Einleitung der Dorferneuerung final gefasst wird: Dieses erfolgt über Herrn Gröll von der Fa. New WAY Betriebs- und Wirtschaftsberatung GmbH. 

Auf weitere Anfrage von Stadtratsmitgliedern soll auch der Aufwand für die Sanierung des gesamten Stadels betrachtet und dargestellt werden: Dieses erfolgt über das Architektenbüro Birnkammer. 

Diskussionsverlauf

Die Kosten für die Stadt Vilsbiburg wurden vorgestellt, diese wären:

Stadt Vilsbiburg pachtet Stadel mit Umgriff von Pfarrwidum Seyboldsdorf
für 1.275 €/Jahr, im Zeitraum von 30 – 99 Jahre (variabel)
Stadt erhält später lfd. Einnahmen aus Vermietung Laden und Dach für PV (ca. 5.000 € +X)

Stadt Vilsbiburg saniert Stadel und errichtet Dorfladen 
Ansatz: Schätzung Büro Birnkammer, siehe Anlagen im RIS (und hier in Anlage), incl. Planungs- und Nebenkosten
Sanierung Dach und Fassade:                     228.612 € brutto
+ Errichtung Laden im Stadel:                    830.800 € brutto
= Summe:                                                1.059.412 € brutto (= ca. 890 T. € netto*)
– Förderung ALE bei Dorferneuerung: 58%, max 325.000 € (300.000 für Bau, 25.000 € für Außenanlagen)
= Verbleibende Baukosten Stadt:                 ca. 735.000 € brutto (575.000 € netto*)

*Hinweis: Die Ansätze in netto haben den Hintergrund, dass lt. Herrn Gröll die USt. vom Finanzamt voraussichtlich erstattet werden wird. 

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte, dass hier eine hohe Belastung auf die Stadt Vilsbiburg zukommt.  Die Betreiber müssen deshalb vorab für das Projekt gesichert werden. Weiter wird das Dorfladen-Netzwerk zukünftig weiterhin unterstützend für das Projekt tätig sein und die Entwicklung und den Betrieb des Ladens begleiten.

StR Klaus Kerscher hinterfragte die berechneten Umsätze, hierzu führte Herr Gröll die Berechnungen im Detail Anhand der Einwohner in Seyboldsdorf, der durchschnittlichen Verbrauchsausgaben und der Kaufkraftkennziffer aus und verwies auf die bestehenden Erfahrungswerte.  

Beschluss

Die einfache Dorferneuerung Seyboldsdorf wird eingeleitet und beim Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern beantragt. 
Die Stadt Vilsbiburg stellt für die Planung und Errichtung der Um- und Ausbaumaßnahme für den Dorfladen im Pfarrstadel Seyboldsdorf und für dessen bauliche Sanierung die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2024 bereit. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche bei Hartlsöd - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 17.02.2023 wurde unter Beteiligung der Stadtwerke Vilsbiburg ein Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für die Errichtung einer Photovoltaikfreiflächenanlage auf einer Teilfläche der Fl. Nr. 176/6, Gemarkung Seyboldsdorf, mit einer Gesamtfläche von ca. 1,7 Hektar gestellt.

Die Fläche befindet sich nördlich der Einöde Hartlsöd, nördlich von Seyboldsdorf, unmittelbar an der Gemeindegrenze zu Kröning.

Vom Antragsteller wurde die Bekanntgabe des Netzanschlusspunktes der Bayernwerk Netz GmbH vorgelegt. Demzufolge befindet sich der Anschlusspunkt in Neißl.

Der Kriterienkatalog wurde vorab vom Planungsbüro Linke+Kerling bewertet. Dieser befindet sich anbei. Der endgültig geprüfte Kriterienkatalog wurde am 19.06.2023 als Anlage hinzugefügt. Ebenso die vorgelegten Planungsunterlagen. Am 19.06.2023 wurde der Planumgriff von 3 Hektar als Anlage hinzugefügt.

Im Rahmen des Ortstermines am 15.05.2023 wurde vom Antragsteller eine Änderung der beantragten Teilfläche von 1,7 Hektar auf insgesamt 3 Hektar Fläche vorgestellt. Diese Erhöhung resultiert aus der Unterbringung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen direkt im Geltungsbereich der Bauleitpläne. Das Protokoll zum Ortstermin am 15.05.2023 befindet sich ebenfalls in der Anlage.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde darüber diskutiert, inwieweit die Anlage zu der im Kriterienkatalog festgelegten jährlichen Obergrenzen von 10 Hektar gerechnet werden darf, wenn die Stadtwerke daran beteiligt sind.  Die Angaben dazu müssen im Kriterienkatalog präzisiert werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Bebauungsplan „SO PV Hartlsöd“ mit der Gebietsart „SO“ als Sondergebiet für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 27“.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 3 Hektar am nördlichen Rand der Flurnummer 176/6, Gemarkung Seyboldsdorf.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Aufstellung eines Bauleitplanes für eine Photovoltaikfreifläche bei Pfaffenbach - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 29.03.2023 wurde eine Voranfrage für die Errichtung einer Agri-Photovoltaikfreiflächenanlage mit Batteriespeicher auf den Fl. Nr. 446/0 (Teilfläche), 446/1 (Teilfläche), 458/0, 457/0, 448/0, 450/0, 436/0, alle Gemarkung Gaindorf, mit einer Gesamtfläche von 9,5 Hektar gestellt. Diese Flächen liegen alle westlich des Anwesens Pfaffenbach 77.

Lt. der Voranfrage wäre auch noch eine Erweiterung auf die Fl. Nr. 451/0 (Teilfläche), 453/0 (Teilfläche), 452/0 und 456/1, alle Gemarkung Gaindorf, möglich.

Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung einer Agri-PV-Anlage mit stehenden Modulen mit einer Ausrichtung nach Ost und West. Der Abstand zwischen den Modulreihen soll 10 Meter betragen. Zudem soll ein Batteriespeicher mit einem 40 Fuß Container oder alternativ mit zwei 20 Fuß Containern (mobil) errichtet werden.

Lt. der vorgelegten unverbindlichen Netzvoranfrage beim Bayernwerk liegt der Netzeinspeisepunkt in Geisenhausen im Baugebiet Feldkirchen. Luftlinienentfernung zum Anlagenstandort: 3,72 Kilometer.

Der Kriterienkatalog wurde vorab vom Planungsbüro Linke+Kerling bewertet. Dieser befindet sich anbei. Ebenso die vorgelegten Planungsunterlagen.

Diskussionsverlauf

StR Hermann Bauer kritisierte die sehr hohe Ackerzahl der Böden. StR Florian Anzeneder bittet in diesem Zusammenhang um die Aufnahme seiner folgenden Aussage in das Protokoll: „Es soll in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt werden, dass dauerhaft Lebensmittel auf der Fläche angebaut werden. 
Im Gremium wurde darüber diskutiert, inwieweit die Anlage zu der im Kriterienkatalog festgelegten jährlichen Obergrenzen von 10 Hektar gerechnet werden darf, wenn es sich um eine Agri-PV-Anlage handelt.  Die Angaben dazu müssen im Kriterienkatalog präzisiert werden. 

StRin Veronika Ritt sagte, dass das Regenwasser auf dem Gelände abgefangen werden muss, da die Anbaureihen nicht mehr parallel zum Hangverlauf erstellt werden können. StR Klaus Kerscher verwies auf die offenen Punkte zum Beispiel zur Klärung der Zufahrt und der Blendwirkung, hier müssen Lösungen erarbeitet werden. Regional- und Klimaschutzmanager Georg Strasser führte aus, dass die 100m zur nächsten Wohnbebauung zwar unterschritten werden, die Zustimmung der Anlieger dazu aber vorliegt.   

Beschluss

Der Stadtrat beschließt einen Bebauungsplan „SO PV Pfaffenbach“ mit der Gebietsart „SO“ als Sondergebiet für eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 28“.

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 9,5 Hektar mit den Flurnummern 446/0 (Teilfläche), 446/1 (Teilfläche), 458/0, 457/0, 448/0, 450/0, 436/0, alle Gemarkung Gaindorf.

Die Kosten für die Aufstellung der Bauleitpläne sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Es soll in einer vertraglichen Vereinbarung festgelegt werden, dass dauerhaft Lebensmittel auf der Fläche angebaut werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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7. Abwägung, Billigungsbeschluss und erneute Auslegung gem. § 4a Abs. 3 BauGB - Bebauungs- & Grünordnungsplan Solarpark Karwill und Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 20

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark Karwill“ und die Änderung des Flächennutzungsplanes mittels Deckblatt Nr. 20 wurden in der Zeit vom 29.09.2022 bis einschließlich 13.10.2022 erneut öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurden insgesamt 8 Stellungnahmen eingereicht.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan wurden zwei neue gutachterliche Stellungnahmen zum Blendschutz eingeholt. Es gab insgesamt folgende Änderungen & Ergänzungen des Bebauungsplanes:

  • Änderung der zulässigen Grund- / Geschossfläche durch Unterteilung in zwei Nutzungsabschnitte.
  • Reduzierung der Modulhöhe im neu gebildeten Nutzungsabschnitt II.
  • Entfall der Ausnahme für die Einfriedungshöhe im Bereich des Blendschutzes.
  • Verbreiterung der Eingrünung im Nordwesten.
  • Änderung der textlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz.
  • Änderung Sichtschutz & Nutzungsgliederung bei den Festsetzungen durch Planzeichen.
  • Änderung der Höhenentwicklung in der Begründung.
  • Ergänzung der Aussagen zu Telekommunikation in der Begründung.
  • Ergänzung der Aussagen zum Immissionsschutz, Blendwirkung, in der Begründung.
  • Änderung Inhalte & Ziele des Bauleitplanes in der Vorbemerkung des Umweltberichts.
  • Ergänzung und Änderung der Aussagen zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beim Schutzgut Mensch im Umweltbericht.
  • Ergänzung der Aussagen zu Planungs-/Standortalternativen im Umweltbericht.
  • Ergänzung der Angaben zu technischen Verfahren im Umweltbericht.

Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zum Deckblatt des Flächennutzungsplanes gab es folgende Änderungen und Ergänzungen:

  • Ergänzung der Aussagen zum Immissionsschutz, Blendwirkung, in der Begründung.
  • Ergänzung der Aussagen zu Telekommunikation in der Begründung.
  • Ergänzung und Änderung der Aussagen zu Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen beim Schutzgut Mensch im Umweltbericht.
  • Ergänzung der Aussagen zu Planungs-/Standortalternativen im Umweltbericht.
  • Ergänzung der Angaben zu technischen Verfahren im Umweltbericht.

Die Änderungen und Ergänzungen sind in den Entwürfen jeweils mit blauer Schrift dargestellt.

Diese Änderungen und Ergänzungen der Planunterlagen erfordern eine weitere öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachstellen gemäß § 4a Abs. 3 BauGB. Dabei kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme kann angemessen verkürzt werden.

Diskussionsverlauf

Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Josef Sterr:

Der Tagesordnungspunkt wird von der Sitzung genommen, da das vom Petitionsausschuss des Bayerischen Landtags vorgeschlagene Gespräch mit den Anliegern noch nicht stattgefunden hat.

Abstimmung: 7:15 

StR Rudolf Lehner plädierte dafür, das Verfahren komplett einzustellen. 

Die Diskussion wurde kurz unterbrochen, da einige Gremiumsmitglieder darauf hingewiesen haben, dass ein Zuhörer mit dem Handy den Sitzungsverlauf aufzeichnet. Der Zuhörer hat das Video im Beisein von Stadtrat Dr. Manfred v. Dewitz gelöscht. 

StR Josef Sterr hat aus dem Umweltbericht zitiert und auf unterschiedliche Aussagen hingewiesen, Frau Huber von der Fa. Komplan hat die Darstellungen dann erläutert. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der erneuten Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Solarpark Karwill“ und zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 20 wie vorgeschlagen.

Der Stadtrat billigt die geänderten Entwürfe des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Solarpark Karwill“ und des Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen in der Fassung vom 17.04.2023.

Die Verwaltung wird beauftragt eine erneute öffentliche Auslegung und Beteiligung der Fachstellen nach § 4a Abs. 3 BauGB für einen verkürzten Zeitraum von 14 Tagen durchzuführen. Stellungnahmen dürfen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 7

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8. Erweiterung Sanierungsgebiet um das Bahnhofareal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Um mit finanzieller Unterstützung der Städtebauförderung Verbesserungen im städtischen Gefüge vornehmen zu können und städtebauliche Bestandsänderungen zu berücksichtigen wurde ein Sanierungsgebiet der Stadt Vilsbiburg ausgewiesen. Ein Augenmerk soll dabei auf öffentliche Straßen und Plätze gelegt werden.

Das derzeitige Sanierungsgebiet umfasst im Wesentlichen den Innenstadtbereich einschließlich der Freiung. 

Um die Attraktivität des Bahnhofareals in Richtung Innenstadt zu verbessern wurde geprüft, ob eine Erweiterung des Sanierungsgebietes um diesen Bereich möglich wäre.

Herr Bachmeier von der Städtebauförderung bei der Regierung von Niederbayern hat sich dazu wie folgt geäußert:
 
„Die Anpassung des Sanierungsgebiets in Richtung des Bahnhofareals stehen wir grundsätzliche positiv gegenüber. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich auch geeignete Maßnahmen im Gebiet umsetzen lassen.“ 

Seitens der Städtebauförderung wurde auch darauf hingewiesen, dass es Planungsziel der Stadt Vilsbiburg sein muss im Sanierungsgebiet städtebauliche Verbesserungen in einem überschaubaren Zeitraum anzustreben. Um zielgerichtet Städtebaufördermittel einsetzen zu können sollten daher im Fokus die Flächen im Besitz der Stadt Vilsbiburg sein und Grundstücke bei denen mögliche Veränderungen erkennbar sind. 

Im Kommunalen Förderprogramm der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (sogenanntes Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm) sollte der Geltungsbereich ebenfalls angepasst werden und zukünftig immer auf das aktuell gültige Sanierungsgebiet verweisen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität hat sich bereits in der Sitzung am 08.05.2023 mit dem Tagesordnungspunkt eingehend befasst und empfiehlt dem Stadtrat das Sanierungsgebiet um das Bahnhofsareal – wie im beiliegenden Plan dargestellt - zu erweitern.

Anlage:
Geltungsbereich des bestehenden Sanierungsgebietes mit Erweiterung um das Bahnhofsareal, Stand 29.03.2023
Hellrot:         Geltungsbereich bestehendes Sanierungsgebiet
Blau:                 Erweiterung um das Bahnhofsareal

Diskussionsverlauf

Antrag zur Geschäftsordnung von Stadtrat Klaus Kerscher:

Wegen der fortgeschrittenen Zeit werden die Tagesordnungspunkte 9 und 10 auf die nächste Sitzung verschoben. 

Abstimmung: 18:4

StR Klaus Kirchner verwies auf die schlechten Zustände der Wohnungen im Bahnhofsgebäude. Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass der Eigentümer bereits Sanierungsmaßnahmen im Gebäude vornimmt. Bei vermieteten Wohnungen kann es aber natürlich zu Problemen kommen. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt das Sanierungsgebiet um das Bahnhofsareal - entsprechend dem beiliegenden Plan - zu erweitern. Der Geltungsbereich des Kommunalen Förderprogramms der Stadt Vilsbiburg zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (sogenanntes Fassaden- und Geschäftsflächenprogramm) soll zukünftig immer dem aktuellen Geltungsbereich des Sanierungsgebietes entsprechen. Die Verwaltung wird beauftragt beide Satzungen entsprechend zu aktualisieren und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Stadtratssitzung vom 17.04.2023, bei welchen der Geheimhaltungsgrund weggefallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö 9

Sachverhalt

Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben. 

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10. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö informativ 10

Sachverhalt

Tagesordnungspunkt wird auf die nächste Sitzung verschoben. 

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10.1. Zusätzlicher Sitzungstermin - Vorstellung Verkehrsgutachten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 19.06.2023 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle informierte darüber, dass das Verkehrsgutachten durch das Büro PSLV in einer extra Stadtratssitzung vorgestellt wird. Die Sitzung findet am Mittwoch, den 19.07.2023 statt. 

Datenstand vom 25.10.2023 09:34 Uhr