Datum: 03.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:39 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baurecht
1.1 Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Nebengebäudes (Ersatzbau) - Niedersattling 22, 22a, FlNr. 372, Gem. Frauensattling
1.2 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Maulberger Weg 10, FlNr. 500/5, Gem. Vilsbiburg
1.3 Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung: Einbau von 2 zusätzlichen Wohnungen in die bestehende Garage und Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Vorratsbunker in den bestehenden Stadel - Berg 4, FlNr. 27, Gem. Gaindorf
1.4 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Garage für Oldtimer und Wohnwagen sowie Geräteraum für Kleingeräte und Motorräder - Ellersberg 152, FlNr. 1818/5, Gem. Haarbach
2 Straßen- und Wegerecht
2.1 Widmungen
2.1.1 Hinzuwidmung der Ortsstraße Schwalbenloh zur Anbindung an die Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße
2.2 Gemischt (Neuordnungen)
2.2.1 Ergänzung und Abänderung der Ortsstraße Am Thannerfeld in Frauensattling
2.2.2 Neuordnung des öffentlichen Feld- und Waldweges Mottinger Wiesenfahrt bis Niedermühle
2.2.3 Neuordnung der Ortsstraße Schwimmbadallee
2.2.4 Neuordnung (Verlängerung) der Ortsstraße in Schaidham
2.3 Umstufungen
2.3.1 Verlängerung der Ortsstraße Baumgartenstraße durch Teilumstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße nach Wald“ im Bereich der Gemarkung Vilsbiburg
2.3.2 Teilabstufung des südlichen Teiles der Ortsstraße Im Dionysihof im Baugebiet Grub
2.4 Einziehungen
2.4.1 Löschung von alten Widmungsbeschränkungen an Ortsstraßen in Vilsbiburg
2.4.2 Teileinziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ Gemarkung Haarbach
2.4.3 Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Königsreit“ bei Brandlmaierbach
2.4.4 Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Kurzbach“ Gemarkung Haarbach
2.4.5 Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Wiethal“ Gemarkung Haarbach
2.4.6 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1003 Gemarkung Frauensattling nahe Grundlhub
2.4.7 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1043 Gemarkung Frauensattling bei Hofstelle Marxhub
2.4.8 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 120/1 Gemarkung Frauensattling nördlich des Siedlungsgebietes Am Thannerfeld
2.4.9 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 387/2 Gemarkung Frauensattling nördlich von Niedersattling
2.4.10 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 391/1 Gemarkung Frauensattling nördlich von Niedersattling
2.4.11 Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 445 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling 21 1/3
2.4.12 Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 445/1 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling 21 ¼
2.4.13 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 605 Gemarkung Frauensattling südlich von Hörasdorf
2.4.14 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 746 Gemarkung Frauensattling bei Dumseck Hs.Nr. 42
2.4.15 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 756 Gemarkung Frauensattling bei Hofstelle Sand
2.4.16 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 841 Gemarkung Frauen-sattling südlich von Solling
2.4.17 Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 960 Gemarkung Frauensattling westlich von Reschen
2.4.18 Einziehung des überbauten Feldweges Fl.Nr. 246 Gemarkung Wolferding in Achldorf
2.4.19 Einziehung des inexistenten Waldweges Fl.Nr. 446 Gemarkung Wolferding bei Eckweg
2.4.20 Einziehung des inexistenten Waldweges Fl.Nr. 450 Gemarkung Wolferding bei Eckweg
2.4.21 Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 463 Gemarkung Wolferding bei Wachsenberg
2.4.22 Einziehung des inexistenten Waldweges Fl.Nr. 610 Gemarkung Wolferding nach Reichreit
2.4.23 Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 886 Gemarkung Wolferding bei Hinzing
2.4.24 Einziehung der nördlichen Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Heufahrt zum Moos“ bei Kurzbach
2.4.25 Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Kiesgrubenweg im Gangsteigfeld (Bergham) am Bahnübergang
3 Informationen, Anfragen und Bürgeranfragen
3.1 Anfrage StR Sterr - Stand bzgl. Bebauung in der Dorfstraße in Seyboldsdorf
3.2 Bürgeranfrage - Staubentwicklung bei Abbruch TSV Halle

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1. Baurecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 1
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1.1. Antrag auf Vorbescheid - Errichtung eines Nebengebäudes (Ersatzbau) - Niedersattling 22, 22a, FlNr. 372, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 1.1

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich nach §35 BauGB.

Es ist gem. §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben zu werten, da die Teilprivilegierung in Abs. 4 nicht für Nebenanlagen aufgeführt ist. Das Gebäude dient jedoch als Ersatzbau für eine bestehende nicht mehr nutzbare Nebenanlage. Außerdem wird es an gleicher Stelle in annähernd gleicher Größe errichtet, wodurch der Eingriff in den Außenbereich sehr geringgehalten wird und auch keine Splittersiedlung entsteht bzw. verfestigt wird.

Der Bauherr führt aus: 
„Das bestehende ehemalige landwirtschaftliche Nebengebäude weist mittlerweile derart viele Bauschäden auf, dass eine Sanierung aus wirtschaftlicher Sicht nicht mehr sinnvoll erscheint. Gleiches gilt auch für unsere bestehende Garage an der westlichen Grundstücksgrenze. Wir benötigen dringend ein Gebäude für unsere PKW, unseren Hoflader, einen Lagerraum für Brennholz und eine kleine private Werkstatt für Reparaturarbeiten. Oberhalb der Garagen möchten wir außerdem einen Hobbyraum errichten.“

Bestand:





Neubau:



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit des im Vorbescheid beantragten Vorhabens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.2. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Maulberger Weg 10, FlNr. 500/5, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 1.2

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Maulberger Weg“ und bedarf folgender Festsetzungen:

1. Befreiung von der vorgeschriebenen Baugrenze
Das Gebäude befindet sich vollständig außerhalb der Baugrenze. Das Grundstück eignet sich jedoch gut, um hier der Aufgabe der Nachverdichtung gerecht zu werden. 


2. Befreiung von der vorgeschriebenen Dachform (Satteldach)
Geplant ist ein Flachdach. Der Bauherr begründet dies mit der Reduzierung der Gebäudehöhe.







Die Wohnfläche des EFH beträgt 212 qm. Damit sind drei Stellplätze nachzuweisen. 



Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Ebenfalls wurden die Nachbarn auf der gegenüberliegenden Straßenseite (HsNr. 22 – 28) beteiligt. Diese Unterschriften liegen ebenfalls vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.3. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung: Einbau von 2 zusätzlichen Wohnungen in die bestehende Garage und Einbau einer Hackschnitzelheizung mit Vorratsbunker in den bestehenden Stadel - Berg 4, FlNr. 27, Gem. Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 1.3

Sachverhalt

Es wird der einbau von zwei zusätzlichen Wohnungen in die bestehende Garage (ehemaliges landwirtschaftliches Nebengebäude) geplant. 

Nach Mitteilung befinden sich neben dem kürzlich beantragten Ersatzwohnhaus und dem beantragten Neubau aus 2011 bereits 2 Wohneinheiten auf dem Grundstück. 

Gemäß §35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB ist die Nutzungsänderung eines Gebäudes teilprivilegiert, wenn u.a. höchstens 5 Wohnungen je Hofstelle bei aufgegebener Landwirtschaft errichtet werden. Mit diesen beiden Wohnungen sind damit 4 Wohneinheiten auf der ehemaligen Hofstelle vorhanden. 








Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. 

Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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1.4. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer Garage für Oldtimer und Wohnwagen sowie Geräteraum für Kleingeräte und Motorräder - Ellersberg 152, FlNr. 1818/5, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 1.4

Sachverhalt

Geplant ist der Neubau einer Garage für Oldtimer und Wohnwagen, sowie ein Geräteraum für Kleingeräte und Motorräder. 

Das Vorhaben befindet sich zwar im bauplanungsrechtlichen Außenbereich, ist als sonstiges Vorhaben gem. §35 Abs. 2 BauGB zu bewerten, schließt jedoch an den vorhandenen Ortsteil Haarbach an, wodurch das Entstehen bzw. Verfestigen einer Splittersiedlung ausgeschlossen wird. 






Die Garage sowie der Geräteraum werden nach Mitteilung in den Antragsunterlagen nur für private Zwecke genutzt. Es soll keine Gewerbefläche entstehen. 

Die Nachbarunterschriften liegen vor. 

Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Straßen- und Wegerecht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 2
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2.1. Widmungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 2.1
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2.1.1. Hinzuwidmung der Ortsstraße Schwalbenloh zur Anbindung an die Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.1.1

Sachverhalt

Die im Urbestand 1962 aufgenommene Ortsstraße Schwalbenloh beginnt ab Abzweigung von der Ortsstraße Industriestraße und endet an der Ostgrenze von Grundstück Fl.Nr. 1258 a (jetzt SO-Ecke Fl.Nr. 1258/2) Gemarkung Vilsbiburg mit einer Länge von 0,138 km. Die in Nord-Süd-Richtung verlaufende Anbindung zur Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße sollte wie aus den Unterlagen von 1963 hervorgeht der Bürgermeister-Brandl-Straße zugeordnet werden, scheiterte jedoch am Einspruch der damaligen Grundstückseigentümer des Grundstückes Fl.Nr. 1258 (jetzt 1258/2) Gemarkung Vilsbiburg, weshalb im südlichen Teil auf einer Länge von ca. 50m nur eine Breite von ca. 2,35m bis heute zustande kam. Im Schreiben vom 29.11.1966 der Stadt Vilsbiburg an das damalige Landratsamt Vilsbiburg wurde im letzten Satz vermerkt: „Der fragliche Teil der Bürgermeister-Brandl-Straße wurde bis heute nicht in das Bestandsverzeichnis aufgenommen“. Diese örtlich und flurnummerntechnisch zur Ortsstraße Schwalbenloh gehörige Teilstrecke (Weg Fl.Nr. 1250/26 Gemarkung Vilsbiburg) soll nunmehr als Teil dieser Ortsstraße hinzugewidmet werden.

Beschluss

Die im Eigentum der Stadt befindliche ca. 85m lange in nördliche Richtung verlaufende Teilstrecke der Weg Fl.Nr. 1250/26, ab SW-Ecke Fl.Nr. 1250/41 jew. Gemarkung Vilsbiburg bis zur Einmündung in die Ortsstraße Bürgermeister-Brandl-Straße bei NW-Ecke Fl.Nr. 1254/11 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße „Schwalbenloh“ ohne Widmungsbeschränkung gewidmet. Eine Verbreiterung der Straße an der Ostseite der Fl.Nr. 1258/2 Gemarkung Vilsbiburg soll durch Ankauf angestrebt werden (wegen Minderbreite der gemeindlichen Straßenfläche dort von nur ca. 2,35m). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2. Gemischt (Neuordnungen)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 2.2
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2.2.1. Ergänzung und Abänderung der Ortsstraße Am Thannerfeld in Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.2.1

Sachverhalt

Ergänzend zum Widmungsbeschluss der Ortsstraße „Am Thannerfeld“ für Fl.Nr. 145/32 Gemarkung Frauensattling vom 08.12.1986 ist der nur 2,2m breite Fußweg, ab NW-Ecke Fl.Nr. 145/31 Gemarkung Frauensattling bis Einmündung in die Weg Fl.Nr. 120 Gemarkung Frauensattling, welcher wie im Bebauungsplan von 1981 als Straßenfläche dargestellt und somit als Teil der Ortsstraße gewidmet wurde, seiner tatsächlichen Nutzung (Wiesenweg) nach zum beschränkt-öffentl. Weg abzustufen. Ebenso ist die 3m breite Teilfläche aus Weg Fl.Nr. 145/25 Gemarkung Frauensattling an der Ostseite der Fl.Nr. 145/26 Gemarkung Frauensattling (Am Thannerfeld 14) richtigerweise gleichfalls zum beschränkt-öffentl. Weg zu widmen. Im Beschluss vom 08.12.1986 wurde keine Straßentypisierung bzw. Widmungsbeschränkung vorgenommen, sondern nur der Vermerk „wird für Motorräder gesperrt“ aufgeführt. 

Beschluss

Nachfolgende Änderungen bzw. Ergänzungen sind zu beschließen:

a. der ca. 25m lange Wiesenweg Teilfläche aus Fl.Nr. 145/32 Gemarkung Frauensattling, ab NW-Ecke Fl.Nr. 145/31 Gemarkung Frauensattling (Am Thannerfeld 24) bis Einmündung in die Weg Fl.Nr. 120 Gemarkung Frauensattling, wird als bisheriger Teil der Ortsstraße Am Thannerfeld gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Am Thannerfeld NW“ abgestuft mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“. Die Baulast verbleibt gemäß Art. 54a BayStrWG bei der Stadt.

b. der ca. 40m lange befestigte Weg Teilfläche aus Fl.Nr. 145/25 Gemarkung Frauensattling zum Bolzplatz im Wald an der Ostseite der Fl.Nr. 145/26 (Am Thannerfeld 14) wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen Gehweg „Am Thannerfeld NO“ gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr mit Ergänzung Radfahrer frei“. Die Baulast hat gemäß Art. 54a BayStrWG die Stadt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2.2. Neuordnung des öffentlichen Feld- und Waldweges Mottinger Wiesenfahrt bis Niedermühle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.2.2

Sachverhalt

Die südlichste inexistente nicht im Gemeindeeigentum befindliche Weg Fl.Nr. 549/3 Gemarkung Haarbach liegt vollständig im Eigentum des Eigentümers der Niedermühle. Sie ist entbehrlich, da dieses südliche Wegende keinen Anschluss an einen weiteren öffentlichen Weg aufweist, sondern in einen Privatweg mündet (Fl.Nr. 549/3 Gemarkung Haarbach). Eine dreimonatige Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung dieser Wegstrecke erbrachte keine Einwände. Da der bestehende Weg sich ab Südende Weg Fl.Nr. 618 bis zur Fl.Nr. 554 über die Fl.Nrn. 549/5 und 605/1 jew. Gemarkung jew. Gemarkung Haarbach fortsetzt soll der Weg um ca. 110m bis zum Grundstück Fl.Nr. 554 Gemarkung Haarbach durch Widmung fortgeführt werden. Die Eigentümer der beiden anliegenden Grundstücke haben schriftlich ihre Zustimmung zur Widmung abgegeben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

a. die südlichste vollständige ca. 240m lange inexistente Wegstrecke Fl.Nr. 549/3 des öffentlichen Feld- und Waldweges Mottinger Wiesenfahrt bis Niedermühle wird wegen Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen.

b. ersatzweise wird, nach Zustimmung der Eigentümer, über Teilflächen (entlang Grundstücksgrenzen) der Grundstücke Fl.Nrn. 549/3 und 605/1 jew. Gemarkung Haarbach, ab Südende Weg Fl.Nr. 618 Gemarkung Haarbach bis zur Fl.Nr. 554 Gemarkung Haarbach obiger nicht ausgebaute öffentliche Feld- und Waldweg gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG durch Widmung verlängert, wie bisher in der Baulast der Beteiligten (neu aufgenommen wurde Fl.Nr. 554 Gemarkung Haarbach) und ohne Widmungsbeschränkung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2.3. Neuordnung der Ortsstraße Schwimmbadallee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.2.3

Sachverhalt

Die obige Ortsstraße verlief im Widmungsjahr 1962 ab Stadtstraße Abzweigung in das Betriebsgelände Balk bei Fl.Nr. 248/3 Gemarkung Vilsbiburg und weiter durch das Betriebsgelände in südwestlicher Richtung und westlich des alten Schwimmbades vorbei bis zur damaligen Gemeindegrenze Gaindorf, ohne Fortsetzung in der Altgemeinde Gaindorf. Durch die Erweiterung des Betriebsgeländes Balk wurde der Teil nördlich der jetzigen Zufahrt zum Stadtbadparkplatz überbaut. Im Jahre 1974 wurde auf das Duldungsrecht (zur Benutzung der damaligen Ortsstraße Schwimmbadallee) auf dem Betriebsgrundstück der Firma Balk verzichtet. Mit der Richtung des neuen städtischen Schwimmbades (circa 1990) wurde auch die Brücke mit Zufahrt Fl.Nr. 272/2 Gemarkung Vilsbiburg neu errichtet einschließlich Zufahrt zum Stadtbadparkplatz. 1992 wurde der Geh- und Radweg Ausrichtung Herrnfelden gebaut und gewidmet. Die anderen zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen wurden rechtlich bisher nicht behandelt. Dies sind die Einziehung der inexistenten ehemaligen Ortsstraße auf dem Firmengelände Balk, die Umstufung des südlichen Teils der obigen Ortsstraße zum gepflasterten öffentlichen Feld- und Waldweg und schließlich die Widmung der Zufahrt ab der Veldener Straße bis Einmündung zur obigen ehemaligen Ortsstraße zum teilausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt:

a. die vormalige Ortsstraße durch das Betriebsgrundstück der Firma Balk ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 248/3 Gemarkung Vilsbiburg von der Veldener Straße (St 2083) bis zur NO-Ecke Fl.Nr. 250/5 Gemarkung Vilsbiburg, wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Bekanntmachung sind keine Einwände eingegangen.

b. der circa 170 m lange südliche Teil der aufzulassenden Ortsstraße, ab NO-Ecke Weg Fl.Nr. 250/5 Gemarkung Vilsbiburg bis SW-Ecke Fl.Nr. 275 Gemarkung Vilsbiburg bei Gemarkungsgrenze Gaindorf, wird entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 7 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Zufahrt zum Stadtbadparkplatz“ in der Baulast der Stadt Vilsbiburg abgestuft. Dieser Weg ist Teil der Zufahrt des Stadtbadparkplatzes. 

c. der circa 125 m lange seit circa 1990 bestehende Zufahrt zum Stadtbadparkplatz, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 272/2 Gemarkung Vilsbiburg von der Veldener Straße (St 2083) bis zur NO-Ecke Fl.Nr. 250/5 Gemarkung Vilsbiburg, wird auch entsprechend der Verkehrsbedeutung gemäß Art. 6 i.V.m Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gewidmet als Bestandteil des ÖFW in Punkt b. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsfläche gemäß Art. 6 Abs. 3 hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

d. der bestehende Geh- und Radweg, ab Ortsstraße Nikolausstraße bis Einmündung in den ÖFW unter Punkt b. und c. bei NO-Ecke 250/5 Gemarkung Vilsbiburg, bleibt unverändert bestehen. Als neue Straßenbezeichnung wird „Verbindungsweg Nikolausstraße – Stadtbadparkplatz“ festgesetzt.

e. die Verwaltung wird beauftragt sämtliche Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.2.4. Neuordnung (Verlängerung) der Ortsstraße in Schaidham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.2.4

Sachverhalt

Aufgrund fortschreitender Bebauung am Ost- wie am Westende des Ortsteiles ist die damalige ca. 200m lange Ortsstraße nach ca. 60 Jahre durch ca. 180m lange Teilumstufungen der östlichen Gemeindeverbindungsstraße und des westlichen 1996 abgestuften ausgebauten Teiles des öffentl. Feld- und Waldweges zur Ortsstraße zu verlängern.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt:

a. an der östlichen Ortszufahrt wird die Ortsstraße, ab NW-Ecke Fl.Nr. 525 (Schaidham 98) bis zur NW-Ecke Fl.Nr. 530/2 jew. Gemarkung Gaindorf, gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 als bisheriger ca. 105m langer ausgebauter Teil des öffentlichen Feld- und Waldweges „Hintere Schaidhamer Straße“ als Bestandteil der Ortsstraße „Ortsstraße Schaidham“ aufgestuft als Teile der Weg Fl.Nrn. 570 und 619 jew. Gemarkung Gaindorf. Da keine Änderung der Straßenbaulast eintritt ist keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

b. an der westlichen Ortszufahrt wird die Ortsstraße, ab Mitte Fl.Nr. 522/2 (Schaidham 101 ½) bis NO-Ecke Fl.Nr. 522 jew. Gemarkung Gaindorf, gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 als bisheriger ca. 75m langer ausgebauter Teil der Gemeindeverbindungsstraße „Vordere Schaidhamer Straße“ als Bestandteil der Ortsstraße „Ortsstraße Schaidham“ aufgestuft als Teil der Weg Fl.Nr. 619 Gemarkung Gaindorf. Da keine Änderung der Straßenbaulast eintritt ist auch hier keine Umstufungsvereinbarung erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3. Umstufungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 2.3
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2.3.1. Verlängerung der Ortsstraße Baumgartenstraße durch Teilumstufung der Gemeindeverbindungsstraße „Straße nach Wald“ im Bereich der Gemarkung Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.3.1

Sachverhalt

Die östliche ausgebaute Teilstrecke des öffentl. Feld- und Waldweges (ÖFW) Baumgartenfeldfahrt wurde im Jahre 1987 bis Fl.Nr. 1324 (Lagerhalle Baumgartenstraße 11) zur Ortsstraße Baumgartenstraße aufgestuft (vgl. VN 1165 Gemarkung Vilsbiburg v. 1990). Im September 1994 wurde die Strecke vom Lagerhaus bis zur Ortschaft Wald zur Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) aufgestuft. Mit Umsetzung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Baumgartenstraße zzgl. Deckblatt 2 von 2014 und 2016 ist nunmehr die ausgebaute Teilstrecke der GVStr. Straße nach Wald ab Lagerhaus (Baumgartenstraße 11) bis zur Gemarkungsgrenze Bergham zur Ortsstraße umzustufen. Für die beiden Stichstraßen ist die bauliche Entwicklung noch offen und wird zurückgestellt.

Beschluss

Der ca. 420m lange ausgebaute Gemeindeverbindungsstraße Straße nach Wald (Teilstrecke aus Fl.Nr. 1353 Gemarkung Vilsbiburg), ab Lagerhalle bei Baumgartenstraße 11 bis zur Gemarkungsgrenze Bergham, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Bestandteil der Ortsstraße Baumgartenstraße umgestuft. Die Stadt hat als Eigentümer der Verkehrsflächen gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.3.2. Teilabstufung des südlichen Teiles der Ortsstraße Im Dionysihof im Baugebiet Grub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.3.2

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 07.09.1992 wurde irrtümlich obige Ortsstraße mit einer Länge von 77 Metern vollständig zwischen dem nördlichen und mittleren Teil der Ortsstraße Am Sonnenhang gewidmet. Tatsächlich wurden ca. 23 Meter am südlichen Ende der Ortsstraße, im Gegensatz zum Bebauungsplan, als beschränkt-öffentlicher Geh- und Radweg angelegt. Diese Änderung ist im Bestandsverzeichnis der Ortsstraße Im Dionysihof abzuändern.

Beschluss

Die südliche ca. 23 Meter lange Teilstrecke der Ortsstraße Im Dionysihof, ab Abzweigung Weg Fl.Nr. 1433/106 Gemarkung Vilsbiburg von Ortsstraße Am Sonnenhang Mitte bis Ende der Engstelle bei Hausnummer 5, wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum beschränkt-öffentlichen Weg „Im Dionysihof“ mit der Widmungsbeschränkung „Nur Fußgänger- und Radfahrerverkehr“ abgestuft, ebenfalls in der Baulast der Stadt Vilsbiburg. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4. Einziehungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 2.4
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2.4.1. Löschung von alten Widmungsbeschränkungen an Ortsstraßen in Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.1

Sachverhalt

Bei der Uraufnahme der Ortsstraßen in Vilsbiburg im Jahre 1962 wurden diverse Widmungsbeschränkungen (Anliegerverkehr, Sackgasse, Einbahnstraße) festgelegt, die dem heutigen Sachstand nicht mehr entsprechen. Die Gewichtsbeschränkungen bei zwei Ortsstraßen sind durch Änderungen derselben nicht mehr erforderlich. Die in den Bestandsblättern aufgeführten Widmungsbeschränkungen sollen daher eingezogen/gelöscht werden.

Beschluss

Die nicht mehr aktuellen Widmungsbeschränkungen bei den folgenden Ortsstraßen werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen (gelöscht). Die Verwaltung wird beauftragt die Bestandsverzeichnisse dahingehend zu ändern.

Straßenbezeichnung
Widmungsbeschränkung
Bemerkung
Löchl
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Gefängnisgasse
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Färberanger
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Bonifaz-Rauch-Straße
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Straße zur Stadtwaage
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Jahnweg
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Angerstraße
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Floßgasse
Sackgasse – Nur Anliegerverkehr
Löschung
Rosenstraße
Sackgasse – Nur Anliegerverkehr
Löschung
Vilsweg
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Kindlmühlestraße
Brücke bei Kindlmühle 12 t, Holzbrücke über Flutkanal 3,5 t
aktuelle Verkürzung ohne Brücken
Löschung
Lüftenweg
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Saliterweg
Gesperrt für Fahrzeuge über 3 t Gesamtgewicht
Verlegung mit Ausbau
Löschung
Straße am alten Kriegerdenkmal
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Nagelschmiedgasse
Einbahnstraße
Löschung
Mariahilfkirchenweg
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Kremplsetzerweg
Nur Anliegerverkehr
Löschung
Karlsbader Straße
Einbahnstraße
Löschung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.2. Teileinziehung des beschränkt-öffentlichen Weges „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ Gemarkung Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.2

Sachverhalt

Die frühere nordwestliche Teilstrecke des obigen beschränkt-öffentlichen Weges ab öffentl. Feld- und Waldweg „Waldweg ins Friesingerholz“ bis Gemeindegrenze Geisenhausen sowie die südöstliche Teilstrecke, ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“ nahe Maierbach bis Eimündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Reichenöd – Friesing“ liegt vollständig auf Fremdgrund und hat seine Bedeutung als solcher verloren. Aufgrund von Flurstücks Zusammenlegungen und Nutzungsarten ist der frühere Weg so gut wie nicht mehr erkennbar bzw. als Feldweg bei Adlhub vorhanden (Umstufung von den Anliegern jedoch nicht erwünscht) und auch auf alten Luftbildern kaum lokalisierbar. Diese beiden Teilstrecken sollen deswegen eingezogen werden. 

Beschluss

Der von der Altgemeinde Haarbach angelegte „Kirchenweg von Maierbach nach Holzhausen“ hat in den Teilstrecken, ab dem öffentlichen Feld- und Waldweg „Waldweg ins Friesingerholz“ bis Gemeindegrenze Geisenhausen bei Fl.Nr. 1134 Gemarkung Haarbach und ab Abzweigung von der Gemeindeverbindungsstraße „Mühlstraße“ nahe Maierbach bis Eimündung in die Gemeindeverbindungsstraße „Reichenöd – Friesing“ bei Adlhub 159, haben ihre ursprüngliche Bedeutung verloren und werden gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung ist ein Einwand eingegangen. In Abwägung der Tatsache, dass die auf Fremdgrund verlaufenden und inexistenten zwei Teilstrecken ihre Verkehrsbedeutungen als beschränkt-öffentliche Wege verloren haben, durch Felder Zusammenlegung mit z.T. intensiver Bewirtschaftung als solchen nicht oder kaum in einer vertretbaren Verhältnismäßigkeit zu ihrer späteren Nutzung wiederherstellbar zu Erholungszwecken ist, wird der Einspruch abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.3. Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Königsreit“ bei Brandlmaierbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.3

Sachverhalt

Der frühere obige beschränkt-öffentliche Weg (im Eigentum der Anlieger) hat als sogenannter Schulweg seine Bedeutung verloren, dient nurmehr als Feldweg zur Bewirtschaftung der angrenzenden Felder und soll deswegen als reiner Fußweg eingezogen werden. 

Beschluss

Der von der Altgemeinde Haarbach angelegte Schulweg von Königsreit (wohl zur damaligen Schule nach Holzhausen) hat seine ursprüngliche Bedeutung als Fußweg verloren, dient als Anliegerweg nurmehr der Felder Bewirtschaftung und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung ist ein Einwand eingegangen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.4. Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Kurzbach“ Gemarkung Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.4

Sachverhalt

Der frühere obige beschränkt-öffentliche Weg Schulweg von Kurzbach (nach Haarbach) liegt vollständig auf Fremdgrund und hat seine Bedeutung als solcher verloren. Aufgrund von Flurstücks Zusammenlegungen und Nutzungsarten ist der frühere Weg so gut wie nicht mehr erkennbar und auch auf alten Luftbildern kaum lokalisierbar. Dieser historische Fußweg soll deswegen eingezogen werden.

Beschluss

Der von der Altgemeinde Haarbach angelegte Schulweg von Kurzbach mit Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Haarbach – Tattendorf hat seine ursprüngliche Bedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung ist ein Einwand eingegangen. In Abwägung der Tatsache, dass der größtenteils auf Fremdgrund verlaufende und inexistente Weg seine Verkehrsbedeutung als beschränkt-öffentlicher Weg verloren hat, durch Felder Zusammenlegung mit z.T. intensiver Bewirtschaftung als solchen nicht oder kaum in einer vertretbaren Verhältnismäßigkeit zu ihrer späteren Nutzung wiederherstellbar zu Erholungszwecken ist, wird der Einspruch abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.5. Einziehung des beschränkt-öffentl. Weges „Schulweg von Wiethal“ Gemarkung Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.5

Sachverhalt

Der frühere obige beschränkt-öffentliche Weg Schulweg von Wiethal (nach Haarbach) liegt vollständig auf Fremdgrund und hat seine Bedeutung als solcher verloren. Aufgrund von Flurstücks Zusammenlegungen und Nutzungsarten ist der frühere Weg so gut wie nicht mehr erkennbar und auch auf alten Luftbildern kaum lokalisierbar. Dieser historische Fußweg soll deswegen eingezogen werden.

Beschluss

Der von der Altgemeinde Haarbach angelegte Schulweg von Wiethal mit Einmündung in die Ortsstraße Tattendorfer Straße/Bach Straße hat seine ursprüngliche Bedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung ist ein Einwand eingegangen. In Abwägung der Tatsache, dass der größtenteils auf Fremdgrund verlaufende und inexistente Weg seine Verkehrsbedeutung als beschränkt-öffentlicher Weg verloren hat, durch Felder Zusammenlegung mit z.T. intensiver Bewirtschaftung als solchen nicht oder kaum in einer vertretbaren Verhältnismäßigkeit zu ihrer späteren Nutzung wiederherstellbar zu Erholungszwecken ist, wird der Einspruch abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt das Einzugsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.6. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1003 Gemarkung Frauensattling nahe Grundlhub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.6

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente gelegene obige Waldweg nordwestlich von Grundlhub ist ein Überrest eines Waldweges vor der Flurbereinigung und kann eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 120 m lange Waldweg mit Fl.Nr. 1003 Gemarkung Frauensattling nordwestlich von Grundlhub an der Gemeindeverbindungsstraße Mühlenstraße hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.7. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 1043 Gemarkung Frauensattling bei Hofstelle Marxhub

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.7

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Die in der Natur existente Feldweg nordöstlich des Anwesens Marxhub 57 wurde jedoch an den Eigentümer veräußert und ist deshalb einzuziehen. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen. Die Einziehung dieses Weges kann somit durchgeführt werden. 

Beschluss

Der circa 240 m lange veräußerte Feldweg mit Fl. Nr. 1043 Gemarkung Frauensattling bei Hofstelle Marxhub Hs.Nr. 57 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.8. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 120/1 Gemarkung Frauensattling nördlich des Siedlungsgebietes Am Thannerfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.8

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente und veräußerte Weg (vgl. Urk.R.Nr. 1491/1991) hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann somit eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 50 m lange Feldweg mit Fl.Nr. 120/1 Gemarkung Frauensattling nördlich des Siedlungsgebietes Am Thannerfeld bei Hs.Nr. 26 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.9. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 387/2 Gemarkung Frauensattling nördlich von Niedersattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.9

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente Weg ohne Anbindung an einen anderen öffentlichen Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann somit eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 65 m lange Feldweg (Waldzufahrt) mit Fl.Nr. 387/1 Gemarkung Frauensattling nördlich von Niedersattling hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.10. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 391/1 Gemarkung Frauensattling nördlich von Niedersattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.10

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente Weg ohne Anbindung an einen anderen öffentlichen Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann somit eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 15 m lange Feldweg (Waldzufahrt) mit Fl.Nr. 391/1 Gemarkung Frauensattling nördlich von Niedersattling hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.11. Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 445 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling 21 1/3

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.11

Sachverhalt

Der obige nicht existente Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieser Weg in länglicher dreieckiger Form bei Niedersattling bei Hs.Nr. 21 1/3 angelegt wurde. Die Nutzungsart im ALB (Automatisiertes Liegenschaftsbuch) ist als Wohnbaufläche ausgewiesen und ist in der Natur tatsächlich nur eine Grünfläche. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen. Die Einziehung dieses Weges kann somit durchgeführt werden. 

Beschluss

Der circa 25 m lange inexistente Feldweg mit Fl. Nr. 445 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling Hs.Nr. 21 1/3 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.12. Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 445/1 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling 21 ¼

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.12

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Die in der Natur existente Zufahrt zu Nebengebäude des Anwesens Niedersattling 21 ¼ wurde jedoch an den Eigentümer veräußert und ist deshalb einzuziehen. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen. Die Einziehung dieses Weges kann somit durchgeführt werden. 

Beschluss

Der circa 15 m lange veräußerte und teilweise überbaute Feldweg mit Fl. Nr. 445/1 Gemarkung Frauensattling bei Niedersattling Hs.Nr. 21 ¼ hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.13. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 605 Gemarkung Frauensattling südlich von Hörasdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.13

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente Weg (Waldfläche) am öffentlichen Feld- und Waldweg Fl.Nr. 607 Gemarkung Frauensattling hat keine Verkehrsbedeutung mehr und kann somit eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 115 m lange Feldweg (Waldfläche) mit Fl.Nr. 605 Gemarkung Frauensattling südlich von Hörasdorf hat wegen eines parallel verlaufenden Feldweges (Fl.Nr. 607 Gemarkung Haarbach) jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.14. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 746 Gemarkung Frauensattling bei Dumseck Hs.Nr. 42

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.14

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente Weg ohne Anbindung an einen anderen öffentlichen Weg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und kann somit eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 40 m lange Feldweg mit Fl.Nr. 746 Gemarkung Frauensattling bei Dumseck Hs.Nr. 42 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.15. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 756 Gemarkung Frauensattling bei Hofstelle Sand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.15

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der in der Natur inexistente Feldweg südwestlich des Anwesens Sand 43 wurde bereits an den Eigentümer verkauft und ist deshalb einzuziehen. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen. Die Einziehung dieses Weges kann somit durchgeführt werden. 

Beschluss

Der circa 160 m lange veräußerte und inexistente Feldweg mit Fl. Nr. 756 Gemarkung Frauensattling bei Hofstelle Sand Hs.Nr. 43 hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.16. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 841 Gemarkung Frauen-sattling südlich von Solling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.16

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Der Waldweg südlich von Solling ist inexistent und kann deshalb eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen. 

Beschluss

Der circa 95 m lange Waldweg mit Fl. Nr. 841 Gemarkung Frauensattling südlich von Solling hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.17. Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 960 Gemarkung Frauensattling westlich von Reschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.17

Sachverhalt

Der obige Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Frauensattling (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Frauensattling von 1972). Hier ist vermutlich die Flurnummer 960 Gemarkung Frauensattling fälschlicherweise in das Verzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege aufgenommen worden, da es sich anhand des Luftbildes wie auch im Flurstücks- und Eigentümernachweis um ein Fließgewässer handelt und somit unter jener Kategorie aufgeführt hätte werden sollen. Dieser „angebliche“ Weg ist somit einzuziehen. 

Beschluss

Der circa 270 m lange öffentliche Feld- und Waldweg Fl.Nr. 960 Gemarkung Frauensattling westlich von Reschen ist im Textteil II der Flurbereinigung Frauensattling fälschlicherweise als öffentlicher Feld- und Waldweg ausgewiesen (tatsächlich jedoch ein Fließgewässer) und wird deshalb gemäß Art.8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.18. Einziehung des überbauten Feldweges Fl.Nr. 246 Gemarkung Wolferding in Achldorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.18

Sachverhalt

Der obige nicht existente Feldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Wolferding (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Wolferding von 1979). Im Zuge der Bebauung des Siedlungsgebietes Achldorf ab 1996 wurde der obige öffentliche Feld- und Waldweg überbaut und ist somit einzuziehen. 

Beschluss

Der circa 180 m lange Feldweg Fl.Nr. 246 Gemarkung Wolferding wurde durch das Siedlungsgebiet Achldorf überbaut und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.19. Einziehung des inexistenten Waldweges Fl.Nr. 446 Gemarkung Wolferding bei Eckweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.19

Sachverhalt

Der obige nicht existente Waldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Wolferding (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Wolferding von 1979). Der Waldweg südöstlich von Eckweg ist inexistent und kann deshalb eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 135 m lange Waldweg Fl.Nr. 446 Gemarkung Wolferding südöstlich von Eckweg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.20. Einziehung des inexistenten Waldweges Fl.Nr. 450 Gemarkung Wolferding bei Eckweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.20

Sachverhalt

Der obige nicht existente Waldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Wolferding (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Wolferding von 1979). Der Waldweg südöstlich von Eckweg ist inexistent und kann deshalb eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 200 m lange Waldweg Fl.Nr. 450 Gemarkung Wolferding südöstlich von Eckweg hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.21. Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Fl.Nr. 463 Gemarkung Wolferding bei Wachsenberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.21

Sachverhalt

Auf Antrag der Anwohner in Wachsenberg wurde die durch einen Überbau veranlasste Vermessung (vgl. VN 244 Gemarkung Wolferding) i.J. 1998 durchgeführt bei der zwei separate Hofzufahrten statt einer Ringverbindung entstanden. Der im Lageplan grün gekennzeichnete ehemalige Verkehrsfläche ist einzuziehen.

Beschluss

Die Altstrecke des öffentl. Feld- und Waldweges Fl.Nr. 463 Gemarkung Wolferding, ab Abzweigung von der Bestandswegfläche bis zur Einmündung in die Weg Fl.Nr. 24 (Altstrecke ehemalige Gemeindeverbindungsstraße) ohne anteilige Fläche von Weg Fl.Nr. 463/1 jew. Gemarkung Wolferding, wurde zum Teil überbaut und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.22. Einziehung des inexistenten Waldweges Fl.Nr. 610 Gemarkung Wolferding nach Reichreit

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.22

Sachverhalt

Der obige nicht existente Waldweg entstand im Zuge der Flurbereinigung Wolferding (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Wolferding von 1979). Der Waldweg nordwestlich von Reichreit ist inexistent und kann deshalb eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 210 m lange Waldweg Fl.Nr. 610 Gemarkung Wolferding nordwestlich von Reichreit hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.23. Einziehung des inexistenten Feldweges Fl.Nr. 886 Gemarkung Wolferding bei Hinzing

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.23

Sachverhalt

Der obige nicht existente Feldweg (Insellage) entstand im Zuge der Flurbereinigung Wolferding (vgl. Textteil II zur Flurbereinigung Wolferding von 1979). Der Feldweg südlich von Hinzing ist inexistent und kann deshalb eingezogen werden. Die Bekanntmachung zur beabsichtigten Einziehung wurde drei Monate ausgelegt ohne dass Einwände hierzu eingingen.

Beschluss

Der circa 260 m lange Waldweg Fl.Nr. 886 Gemarkung Wolferding südlich von Hinzing hat jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.24. Einziehung der nördlichen Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Heufahrt zum Moos“ bei Kurzbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.24

Sachverhalt

Die in den 1960-er Jahre existente nördliche Teilstrecke des obigen Feldweges liegt wohl aufgrund von Flächentäuschen mitten auf einem großen Feld. Der Weg liegt auch zusätzlich zwischen der Kr LA 16 und der Gemeindeverbindungsstraße nach Kurzbach. Diese Teilstrecke ist seit längerem inexistent und kann eingezogen werden.

Beschluss

Die ca. 330m lange nördliche Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges, ab ehemaliger Abzweigung von der Kreisstraße LA 16 und der ehemaligen Einmündung in die Gemeindeverbindungstraße nach Kurzbach, wird auf Grund des Verlustes jeglicher Verkehrsbedeutung gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Die Verwaltung wird beauftragt das Verfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2.4.25. Teileinziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges Kiesgrubenweg im Gangsteigfeld (Bergham) am Bahnübergang

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö beschließend 2.4.25

Sachverhalt

Der obige öffentliche Feld- und Waldweg, abzweigend von der Gemeindeverbindungsstraße Lofeneckerweg bei Rieberseck, mündete früher in die Gemeindeverbindungsstraße Rettenbachstraße südlich der Bundesstraße 299. Mit der Auflassung des Bahnüberganges an der Bahnlinie Neumarkt St.Veit – Landshut vor ca. 45 Jahre ist die nördliche Anbindung einschließlich des früheren Bahnüberganges inexistent ist soll eingezogen werden. Die Anbindung an die Bundesstraße erfolgt über den ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg südlich der Bahnlinie.

Beschluss

Die nördliche Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges Kiesgrubenweg im Gangsteigfeld (Gemarkung Bergham), zwischen Südgrenze Bahnlinie bei Falkenberg 10 und der ehemaligen Einmündung in die Gemeindeverbindungsstraße Rettenbachstraße, hat auf Grund der Auflassung der Bahnüberführung jegliche Verkehrsbedeutung verloren und wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung sind keine Einwendungen eingegangen. Die Verwaltung wird beauftragt das Einziehungsverfahren durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Informationen, Anfragen und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 3
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3.1. Anfrage StR Sterr - Stand bzgl. Bebauung in der Dorfstraße in Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 3.1

Sachverhalt

StR Sterr weist darauf hin, dass das Grundstück Dorfstraße 11 in Seyboldsdorf einem ziemlichen Wildwuchs unterlegen ist und möchte wissen, wann hier mit einer Bebauung  gerechnet werden kann.

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3.2. Bürgeranfrage - Staubentwicklung bei Abbruch TSV Halle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.07.2023 ö informativ 3.2

Sachverhalt

Ein Bürger teilt mit, dass es bei dem derzeitigen Abbruch der TSV Halle zu starken Staubentwicklungen kommt. Er bittet um entsprechende Bewässerung. 

Datenstand vom 05.07.2023 14:32 Uhr