Datum: 17.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtisches Förderprogramm für Lastenräder und -anhänger: Haushaltsanpassung
2 Gründung eines Zweckverbandes für die ILE Bina-Vils: Vorstellung der Satzung
3 Hannas Pflegedienst – Antrag auf Einrichten von Sonderparkplätzen am Stadtplatz
4 Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

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1. Städtisches Förderprogramm für Lastenräder und -anhänger: Haushaltsanpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 17.07.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Sitzung vom 28.02.2023 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität von der Stadt Erding ein Förderprogramm für Lastenräder vorgestellt.  
In der Sitzung vom 08.05.2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, mit folgenden wesentlichen Elementen, ein eigenes Förderprogramm aufgestellt:

Gefördert werden jeweils 25 % der Nettokosten, mit folgenden Obergrenzen: 
• Lastenfahrräder ohne Motorantrieb: max. 500 €
• Lastenpedelecs (batterieelektrische Tretunterstützung, bis 25 km/h): max. 1.000 €
• Lastenanhänger (mit Mindestzuladung von 25 kg): max. 350 €

Inkrafttreten der Richtlinie und Haushaltsansatz: 
• 01.06.2023
• zunächst für drei Jahre, einschließlich 2023: jeweils 10.000 € (Obergrenze)
• zusätzliche Kosten für Start (Flyer, Aufkleber) für 2023: ca. 400 €

Diese Förderung wurde ab dem Start rege nachgefragt, bereits Ende Juni war der Haushaltsansatz von 10.000 € annähernd aufgebraucht. Die Antragsteller hatten neben Anhängern überwiegend Lastenpedelecs (mit Elektroantrieb) beantragt bzw. erworben, wodurch die bisherige Obergrenze der Haushaltsmittel schnell erreicht wurde. 

Diese Fördermaßnahme hat folgenden Zweck:
  • die Stärkung des Radverkehrs über die Nutzung des Rads auch für größere Einkäufe, den Transport von Kindern 
  • die Reduzierung des motorisierten Verkehrs samt Parkplatzbedarf und damit eine Verbesserung der Luftqualität (durch Senkung der lokalen CO2-Emissionen und von Feinstäuben) 
  • die Lärmminderung des Verkehrs, um die Lebensqualität in Vilsbiburg zu erhöhen.

Um diese anfängliche Nachfrage nicht schon jetzt im Ansatz zu hemmen, wäre es förderlich, wenn das vorgesehene Budget um weitere 10.000 € angehoben würde. 

Diskussionsverlauf

Regionalmanager Georg Straßer stellte dem Ausschuss den Sachverhalt kurz vor. Nach eingehender Diskussion im Gremium, ob es sinnvoll ist, bereits den Ansatz in Hinsicht einer positiven Signalwirkung auch für die nächsten Jahre schon zu erhöhen, einigte man sich darauf, den Ansatz erstmal nur für das laufende Haushaltsjahr zu erhöhen. StR Florian Anzeneder empfahl die Ansätze in den nächsten Haushaltsberatungen aufzuführen, um die Erhöhung hier dann für das entsprechende Haushaltsjahr besprechen zu können.

Auf Nachfrage von StR Josef Sterr, ob auch eine Förderung für finanziell benachteiligte Familien sinnvoll wäre, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass nur mit der Ausstellung eines Sozialberechtigungsscheines die Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann und eine Einzelfallbetrachtung notwendig wäre. StR Florian Anzeneder ergänzte dazu, dass es hier schwierig wird, nach dem Sozialaspekt zu beurteilen und die Benachteiligung schwierig eingrenzbar ist.

Regionalmanager Georg Straßer wies abschließend darauf hin, dass auch Lastenräder mit Ratenkaufverträgen gefördert werden. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass eine Eingrenzung der Förderung auf Vilsbiburg rechtlich nicht möglich ist.

Beschluss

Der Anpassung der außerplanmäßigen Ausgabe von 10.400 € auf 20.400 € für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Gründung eines Zweckverbandes für die ILE Bina-Vils: Vorstellung der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 17.07.2023 ö 2

Sachverhalt

Die Integrierte Ländliche Entwicklung Bina-Vils wurde im Mai 2022 von 14 Kommunen des südlichen Landkreises gegründet und wird seit Dezember 2022 von Regionalmanagerin Monika Wunderlich betreut. Sie wird derzeit (rotationsmäßig) von der Gemeinde Gerzen geführt und finanziert sich über die Erhebung von Umlagen. Diese ergeben sich aus den verbleibenden Gesamtkosten, nachdem die Fördermittel des Amtes für Ländliche Entwicklung (ALE) Landau von 75 % abgezogen wurden. Rechtliche Grundlage der ILE Bina-Vils ist auf Basis einer Abstimmung in der ARGE-Sitzung vom 02.02.2023, bis dato ein öffentlich-rechtlicher Vertrag als Arbeitsgemeinschaft „ARGE der ILE Bina-Vils“.
Künftig möchte man rechtlich mit Namen „Zweckverband ILE Bina-Vils“, als KommZG fungieren, um die Zusammenarbeit und Wirksamkeit zu optimieren. 

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle führte das Gremium bzgl. der Entwicklung der ILE kurz ein und erklärte die Vorteile in der Gründung eines Zweckverbands, gegenüber der Organisation in der Arbeitsgemeinschaft. Hier müssen die Gemeinden nicht bei jeder Entscheidung der ILE Einzelbeschlüsse fassen. 

Regionalmanager Georg Straßer stellte dem Gremium die wesentlichen Punkte der Satzung kurz vor. 

Die Satzung soll unter § 6.1 um die Stellvertreter der Bürgermeister ergänzt werden, um bei Terminen auch eine entsprechende Vertretung zu gewährleisten. Auch soll eine entsprechende Änderung bzgl. der Stimmverteilung angeregt werden. Das Gremium war sich einig, die Stimmverteilung so einfach wie möglich zu gestalten. Damit eine gerechtere Verteilung der Stimmanteile gewährleistet werden kann, sollten die Einwohnerschritte nicht auf 5.000 sondern 2.500 festgelegt werden. Damit die Übersichtlichkeit gewahrt wird, soll die Anzahl der Mitglieder aber nicht erhöht werden. Stattdessen wäre eine Aufteilung der Stimmanteile nach Einwohnerzahl denkbar. Die einzelnen Mitglieder hätten dann entsprechend viele Stimmanteile je nach Größe der Gemeinde. Auf Vorschlag von StR Florian Anzender sollte vor der Vorschlagsweitergabe eine entsprechende Verhältnisrechnung aufgestellt werden, um die Umsetzbarkeit zu gewährleisten. Hier sollen bzgl. der Projektumsetzungen und der Kosten weder die kleinen, noch die großen Gemeinden benachteiligt werden.
In § 10 ist die Summe für die der Verbandsvorsitzende in eigener Zuständigkeit erledigen kann auf 125.000 € festgelegt, wenn die Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt sind. Es ist deshalb in die Satzung aufzunehmen, dass ein Haushaltsplan aufgestellt werden muss. 
Die Erste Bürgermeisterin wies darauf hin, dass vor dem Satzungsbeschluss ggf. in der Stadtratssitzung vom 18.09.2023, über die Ergebnisse der Diskussion, nochmal beraten werden kann. 

Beschluss

Das Gremium stimmt der neuen Rechtsform „Zweckverband ILE Bina-Vils“ generell zu und wartet auf die neu ausgearbeitete Satzung, um eine Entscheidung zu treffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Hannas Pflegedienst – Antrag auf Einrichten von Sonderparkplätzen am Stadtplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 17.07.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Vorgang: E-Mail vom 21.06.2023

Die Pflegeeinrichtung Hannas Pflegedienst hat zwei Sonderparkplätze für den Bereich vor der Tagespflege am Stadtplatz 33 beantragt. 
Begründung: Aktuell bei den Temperaturen ist es nicht zumutbar für die älteren Patienten weite Wege zu gehen. Damit die Wege so kurz wie möglich für unsere Patienten sind und die Sicherheit gewährleistet wird. Ferner wird durch parkende Fahrzeuge der Krankentransport erschwert bzw. ist teilweise unmöglich. Die Transportfahrzeuge des Pflegedienstes müssen dann in zweiter Reihe stehen bleiben, damit die Patienten transportiert werden können.
Auf dem Stadtplatz werden bis dato nur an Ärzte und Apotheker Ausnahmen zum Dauerparken ausgestellt. Eingerichtete bzw. beschilderte Sonderparkplätze gibt es nicht, außer die Behindertenparkplätze und Taxistellplätze.
Der Bereich der Sonderparkplätze müsste mit Verkehrszeichen beschildert werden, die nur der Pflegeeinrichtung das Parken erlaubt.

Diskussionsverlauf

Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle erklärte dem Gremium, dass sich das Be- und Entladen der Pflegeeinrichtungsgäste aufgrund der belegten Parkplätze sehr schwierig gestaltet. Es wäre deshalb eine Freihaltung von Parkplätzen für eine bestimmte Zeitspanne notwendig. Es wurde darauf hingewiesen, dass hier keine zusätzlichen Parkplätze für den Pflegedienst erstellt werden sollen. Stattdessen soll eine zeitlich beschränkte Be- und Entladezone für alle Geschäfts- und Pflegeeinrichtungen am Stadtplatz eingerichtet werden. Das Gremium hat empfohlen die Zone angrenzend an den Behindertenparkplatz anzugrenzen. Es soll zudem beachtet werden, ob in diesem Bereich die Errichtung der Sitzbänke geplant ist.

Beschluss

Die Verwaltung soll prüfen, ob für einen festgelegten Zeitraum, eine Be- und Entladezone für Geschäftseinheiten und Pflegeeinrichtungen am Stadtplatz eingerichtet werden können. Es dürfen dafür 3 Stellplätze verwendet werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Informationen, Anfragen von Ausschussmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 17.07.2023 ö 4

Sachverhalt

Hier wurden keine Punkte vorgebracht.

Datenstand vom 27.07.2023 09:21 Uhr