Datum: 25.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Nichtöffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:50 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied - Antrag von Stephan Steigenberger
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Stadtrat Stephan Steigenberger beantragt die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied.
Nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 Gemeindelandkreiswahlgesetz kann das Ehrenamt als Stadtrat niedergelegt werden. Eine Angabe von Gründen ist nicht erforderlich. Zur Wirksamkeit der Niederlegung bedarf es eines Beschlusses des Stadtrats.
Diskussionsverlauf
StR Stephan Steigenberger hat eine Stellungnahme zu dem Tagesordnungspunkt abgegeben.
Beschluss
Der Stadtrat erkennt die Niederlegung des Ehrenamtes als Stadtratsmitglied durch Stephan Steigenberger an.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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2. Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen - Auftragsvergabe Objektplanungsleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Zur Auftragsvergabe der Objektplanungsleistungen für das Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungsaals für 300-400 Personen wurde das vorgegebene Vergabeverfahren durchgeführt.
Bei der Vergabe von Planungsaufträgen mit einer geschätzten Auftragssumme über den EU-Schwellenwert (derzeit netto 215.000 Euro) sind die Planungsleistungen im Rahmen eines zweiphasigen Verfahrens zu vergeben.
In der ersten Phase des Verfahrens (Teilnahmewettbewerb) wurden die Büros auf ihre fachlichen Qualifikationen und Referenzen geprüft. Aufgrund der hohen Anzahl an Bewerber wurden über ein Losverfahren Bewerber für die Einladung zur zweiten Phase ermittelt. Die fünf ausgelosten Büros wurden zu Verhandlungsgesprächen eingeladen.
In der zweiten Phase des Verfahrens (Verhandlungsstufe) stellen sich die Planungsbüros der Auswahljury vor. Diese bewertet die Büros auf Grundlage einer vordefinierten Bepunktungsmatrix. Das Büro mit der höchsten Punktzahl wird dem Stadtrat zur Beauftragung vorgeschlagen.
Die Teilnehmer der Auswahljury wurden in der Sitzung des Stadtrates am 17.04.2023 benannt.
Die Auswahljury hat die Verhandlungsgespräche mit den eingeladenen Büros am 10.07.2023 nacheinander durchgeführt.
Die finalen Honorarangebote waren von den Büros bis zum 20.07.2023 einzureichen.
Folgende Büros haben finale Angebote abgegeben:
- Architekturbüro Winkler
- Delta ImmoTec GmbH
- BKS + Partner Bauer Reichert Seitz
- Mahlknecht Herrle Architektur in ARGE mit Büro Birnkammer
- asp Architekten
Alle Angebote sind formal korrekt.
Nach Auswertung der finalen Angebote und Bepunktung der Jury in der Sitzung am 10.07.2023 ergibt sich folgende Reihenfolge:
- Mahlknecht Herrle Architektur in ARGE mit Büro Birnkammer 447,25 Punkte
- Delta ImmoTec GmbH 417,80 Punkte
- Architekturbüro Winkler 413,17 Punkte
- asp Architekten 383,01 Punkte
- BKS + Partner Bauer Reichert Seitz 381,04 Punkte
Aufgrund des Wertungsergebnisses erfolgt die Empfehlung zur Vergabe an die ARGE Mahlknecht Herrle Architektur – Büro Birnkammer mit einem Ergebnis von 447,25 Punkten. Informativ kann weiterhin mitgeteilt werden, dass die ARGE auch hinsichtlich des Prognosehonorars in Höhe von netto 659.968,34 € (brutto 785.362,33 Euro) das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg hat für das Projekt „Kulturhaus mit integrierter Musikschule und Neubau eines Veranstaltungssaals für 300-400 Personen“ das EU-Vergabeverfahren zur Beauftragung des Leistungsbildes der Objektplanung durchgeführt.
Für die Objektplanungsleistungen wird das Büro
Mahlknecht Herrle Architektur in ARGE mit Büro Birnkammer
auf Grundlage Ihres finalen Angebotes vom 20.07.2023 stufenweise beauftragt. Die Stufe 1 umfasst die Leistungsphasen 1 bis 2.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
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3. Grundschule - Raumprogramm und Form der Nachmittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Das Architekturbüro hej (Bearbeiterin Frau Architektin Hoernle) wird in der Sitzung die Grundlagen für das Raumprogramm und die verschiedenen Formen der Nachmittagsbetreuung vorstellen.
Diskussionsverlauf
Frau Hoernle hat in einer Präsentation die Punkte zum Raumprogramm und die Formen der Nachmittagsbetreuung vorgestellt. Sie verwies auf unterschiedliche Möglichkeiten in der Raumnutzung oder auf die möglichen Synergieeffekte bei den Sportflächen, wenn diese sich im Umkreis von 750 Meter zum Standort befinden. Frau Doris Pollner machte auf die Busbetreuung aufmerksam, welche vor allem für Kinder aus den Ortsteilen wichtig ist.
Im Gremium folgte man dem Vorschlag der Stadtverwaltung im Hinblick auf die Form der Ganztagesbetreuung. Es soll offenen und/oder gebundenen Ganztagesbereich geben, welcher sich aus qualifiziertem Personal und weiteren geeigneten Mitarbeitern zusammensetzt. Man ist bei dieser Form nicht nur ausschließlich auf ausgebildetes Personal angewiesen, was sich im Blick auf den Fachkräftemangel als zielführend erweist.
Das Gremium erteilte der anwesenden Grundschulrektorin Priller das Wort, welche die Ausstattung des Ganztagesbereichs mit qualifiziertem Personal bekräftigte. A uf die Frage von StR Florian Anzeneder nach der Kostenübernahme für das Personal erklärte Aufgabenbereichsleitung Andrea Soller, dass es zwar Zuschüsse gibt, diese die Kosten aber nicht decken.
Bei Fragen aus dem Gremium bezüglich der Schülerprognosen wurde auf die SAGS-Studie verwiesen, bei welcher auch ein Bevölkerungswachstum mitberücksichtigt wurde. Die Regierung wird aber nur eine Sechszügigkeit der Grundschule aktuell genehmigen, im Förderfahren werden nur die aktuell bereits geborenen Kinder berücksichtigt.
Beschluss 1
An der Grundschule soll zukünftig eine Nachmittagsbetreuung in Form als (offener und/oder gebundener) Ganztag erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Beschluss 2
Das Raumprogramm für eine 6-zügige Grundschule mit der Option die Schule zu einem späteren Zeitpunkt auf 7-Züge erweitern zu können, das Raumprogramm für die Nachmittagsbetreuung sowie die Sporthallen- und Freisportflächen werden zur Kenntnis genommen und bilden die Grundlage für die weiteren Planungsschritte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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4. Grundschule - Bewertung Bestand
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Unsere Grundschule Vilsbiburg wurde 1957 in Betrieb genommen. Es gab Erweiterungen um den Bereich der Aula und die Turnhalle mit darüberliegenden Konditionsraum.
Allerdings wurden bisher beim Hauptgebäude der Schule keine wesentlichen, in das statische Tragsystem eingreifenden Veränderungen, vorgenommen.
Eine erste Betrachtung der (größeren) Eingriffe bei einer Sanierung sollte insbesondere folgende Punkte mit bewerten:
- Energetische Bewertung der Hülle
- Barrierefreiheit
- Dachraum – Tragsystem, Brandschutz, Dämmung
- Elektrisches Leitungsnetz mit Unterverteilungen
- Sanitär/Heizung/Lüftung
- Raumakustik
- Abdichtung Außenwand UG
- Schadstoffe
- Brandschutz
- Eingriffe in den Bestand
- Anpassungen Raumgefüge
Als Anlage liegt eine Fotodokumentation des Bestandes bei.
Bestandsbewertung
- Das bestehende elektrische Leitungsnetz ist von 1957 und zweiadrig (ohne Schutzleiter). Ein vollständiger Rückbau und die Neuausstattung ist für das gesamte Schulgebäude einzuplanen.
- Das sanitäre Leitungsnetz, alle Armaturen, sowie die Fallleitungen und die Grundleitungen unter dem Gebäude sind stark veraltet und von Grund auf zu erneuern.
- Barrierefreie Toilettenanlagen sind neu zu schaffen.
- Um die Gebäudehülle (Außenwände, Untergeschoss, Dach, Fenster, etc.) auf einen aktuellen energetischen Stand zu bringen sind weitgreifende Maßnahmen umzusetzen.
- Größere statische Eingriffe - auf Grund der erforderlichen Aufzüge – sind zu beachten.
- Der bauliche Brandschutz hat derzeit einen sogenannten Bestandsschutz. Bei einer Sanierung können umfassende zusätzliche Maßnahmen anfallen.
- Ob Maßnahmen für eine Schadstoffsanierung erforderlich werden, kann erst nach genaueren Untersuchungen beurteilt werden.
- Die Raumakustik der Schulräume ist überwiegend nicht geeignet gegeben.
- Aus pädagogischen Gründen sind Änderungen am Raumgefüge zu empfehlen. Diese können statische Eingriffe in die bestehende Gebäudestruktur auslösen und höhere Kosten verursachen.
Fazit
Das Bestandsgebäude bis auf den Rohbau ist zurück zu bauen. Um die bestehende Grundschule so zu sanieren, dass es den aktuellen schulischen und bautechnischen Anforderungen für einen längeren Zeitraum entspricht, sind viele weitreichende Eingriffe und Maßnahmen vorzunehmen.
Wirtschaftlichkeit
Die Regierung von Niederbayern fördert einen Neubau, wenn die Kosten einer (fiktiven) Generalsanierung des Bestandsgebäudes 80 % der vergleichbaren Neubaukosten erreichen.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt, dass eine Sanierung des Schulbestandsgebäudes von 1957 nicht als vorrangiges Ziel weiterverfolgt werden soll. Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen mit den Förderstellen abzuklären.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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5. Grundschule - Weiterbeauftragung Büro hej (Frau Hoernle)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
In einer ersten Phase wurden durch das Büro hej (vertreten durch Frau Hoernle), zusammen mit dem Stadtrat und der Schulfamilie, alle Anforderungen und Informationen für einen aktuellen und modernen Schulbau erarbeitet. Ebenso sind die Möglichkeiten der Nachmittagsbetreuung dabei eingeflossen.
Als zweite Phase sollen auf Grundlage des erarbeiteten Raumprogramms vom Büro hej (vertreten durch Frau Hoernle) verschiedene Standorte untersucht und bewertet werden.
Diskussionsverlauf
Auf die Fragen von StRin Claudia Geilersdorfer nach den Standorten, welche untersucht werden würden, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass auch der aktuelle Standort untersucht wird.
Beschluss
Das Büro hej soll mit der zweiten Phase für die Grundschule Vilsbiburg (Standortprüfung) beauftragt werden. Die Verwaltung wird beauftragt – auf Grundlage der Beschlüsse vom 25.07.2023 - ein Angebot vom Büro hej einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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6. Erlass einer Satzung der Volkshochschule Vilsbiburg als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Satzung der Volkshochschule Vilsbiburg als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg wurde überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Vor allem die hauptamtliche Leitung, die Eingliederung in den städtischen Haushalt und die Einarbeitung der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind die wesentlichen Punkte der neuen Satzung.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung der Volkshochschule Vilsbiburg als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Volkshochschule als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg vom 02.03.1982 mit Änderungen vom 25.05.1992 außer Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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7. Erlass einer Honorar- und Gebührensatzung für die Volkshochschule Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt wird aufgrund eines Hinweises der Rechtsaufsichtsbehörde zurückgestellt und in der nächsten Sitzung nochmals vorgelegt.
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8. Erlass einer Satzung der Musikschule Vilsbiburg als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit der neuen Leitung der Musikschule Vilsbiburg wurde eine Satzung für die Musikschule Vilsbiburg als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg erarbeitet. Als wichtigster Teil wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen in die Satzung gefasst.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Satzung der Musikschule Vilsbiburg als kommunale Einrichtung der Stadt Vilsbiburg. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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9. Erlass einer Gebührensatzung für die Musikschule Vilsbiburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Im Zuge der Ausarbeitung einer neuen Satzung für die Musikschule als kommunale Einrichtung ist auch eine Gebührensatzung zu erlassen.
Beschluss
Der Stadtrat von Vilsbiburg beschließt die im Entwurf vorgelegte Gebührensatzung für die Musikschule Vilsbiburg. Sie tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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10. Annahme des Kaufangebots vom 12.05.2023 für eine Teilfläche des Solarparks an der Veldener Straße
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die Firma Gold Solarwind Service GmbH aus Kirchroth hat den Stadtwerken ein Angebot zum Kauf einer Teilfläche aus dem geplanten Solarpark an der Veldener Straße angeboten.
Diese Teilfläche ist als eigenständiger PV-Park zu betreiben. Die beplante Fläche im Bauleitverfahren ist wesentlich größer und das Verfahren steht kurz vor dem Satzungsbeschluss, d. h. eine Genehmigung ist aktuell noch nicht erteilt.
Das Kaufangebot beinhaltet alle notwendigen Positionen zum schlüsselfertigen Erwerb nach dem Generalunternehmerprinzip. Der Richtpreis für die Anlage mit einer Leistung von
899,64 kW installierter Leistung beträgt 642,300,00 € zzgl. MwSt. Die Positionen 1 bis 4 beinhalten Materiallieferungen und werden nach tatsächlichem Aufwand für Vorlieferanten ohne Aufschlag abgerechnet.
Die Positionen 5 bis 11 beinhalten die Leistungen der Firma Gold Solarwind Service GmbH und den Projektgewinn zu Festpreisen.
In der Wirtschaftlichkeitsberechnung sind die Gesamtkosten für das Projekt enthalten. Der Netzanschluss wird von den Stadtwerken erstellt.
Der Pachtvertrag für eine Teilfäche des Grundstücks kann durch die Stadtwerke übernommen werden.
Die Anlage ist grundsätzlich nach EEG förderfähig. Die Direktvermarktung ist bei dieser Größenordnung verpflichtend, aber der für das Jahr 2024 anzusetzende Wert stellt eine Untergrenze für die Vergütung dar und reduziert das wirtschaftliche Risiko bei einer Laufzeit von 20 Jahren. Eine Aufnahme der Energie in das Portfolio VibRegio ist jederzeit möglich.
Werkleiter Wolfgang Schmid stellt das Projekt und den Ablauf des Erwerbs bzw. die Daten zur Wirtschaftlichkeit vor.
Diskussionsverlauf
Auf die Frage von StR Klaus Kirchner nach der Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung verwies StW-Leiter Wolfgang Schmid auf die hohen Verwaltungskosten dieser Beteiligungsform. Für eine Bürgerbeteiligung sind andere Anlagen in Vilsbiburg vorgesehen.
StR Florian Anzeneder hat darum gebeten, in einer Energiebilanz der Stadtwerke Vilsbiburg darzustellen, wie viel produzierter Strom selber verbraucht wird und wie groß der Anteil am produzierten Strom ist, welcher vermarktet wird.
Auf die Frage von StRin Claudia Geilersdorfer, auf die Notwendigkeit den Stromspeicher im B-Plan darzustellen; erklärte Herr Schmid, dass dies bereits erfolgt ist.
StR Josef Sterr verwies darauf, dass der Standort das Ziel des Landesentwicklungsprogramms verfolgt, auf vorbelasteten Flächen verwirklicht zu werden.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Annahme des Kaufangebots vom 12.05.2023 von der Firma Gold Solarwind Service GmbH aus Kirchroth vorbehaltlich der Genehmigung des PV-Parks zu.
Die Kosten und die Finanzierung sind in den Wirtschaftsplan 2024 der Stadtwerke einzuplanen. Die Werkleitung wird ermächtigt, weitere Planungen zu veranlassen und die notwendigen Verträge zu unterzeichnen. Der Abschlussbericht erfolgt im Werk- bzw. Rechnungsprüfungsausschuss der Stadtwerke.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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11. Erhöhung des Erfrischungsgeldes anlässlich der Landtags- und Bezirkswahl 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Am 08. Oktober 2023 findet die Landtags- und Bezirkswahl statt.
Gemäß Landeswahlordnung kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Nach Nr. 3 des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration, im Rahmen der Vorbereitung der
Landtags- und Bezirkswahl, vom 10.05.2023 soll für die Landtags- und Bezirkswahl ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € je Mitglied berücksichtigt werden. Bei der letzten Landtags- und Bezirkswahl wurden 35,00 € ausbezahlt.
Die einheitliche Höhe oder evtl. Staffelung je nach Funktion der Mitglieder bleibt den Gemeinden vorbehalten.
Es wird vorgeschlagen, wie in den vorhergehenden Wahlen, auch bei der Landtags-
und Bezirkswahl am 08.10.2023 keine Differenzierung vorzunehmen und einheitlich 50,00 € Erfrischungsgeld auszubezahlen. Dies ist auch der Motivation neuer Wahlhelferinteressenten
förderlich.
Diskussionsverlauf
StR Wolfgang Schwimmer brachte den Vorschlag, für die Wahlhelfer auch eine Brotzeit am Abend zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Im Sinne der Gleichbehandlung sollen einheitlich 50,00 € für jedes Mitglied des Wahlausschusses ausbezahlt werden. Das Erfrischungsgeld der Wahlhelfer*innen für die Landtags- und Bezirkswahl 2023 wird auf 50,00 € festgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
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12. Abwägung & Satzungsbeschluss Bebauungsplan "Solarpark Karwill" - Abwägung & Feststellungsbeschluss zum Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan "Solarpark Karwill"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Die zweite erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 29.06.2023 bis einschließlich 12.07.2023 statt. Insgesamt wurden 25 Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden insgesamt neun Stellungnahmen abgegeben.
Frau Huber vom Büro KomPlan stellt den Entwurf des Bebauungsplanes und den des Deckblatts zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach § 4a Abs. 3 BauGB vor.
Diskussionsverlauf
StR Josef Sterr kritisierte, dass der neue Begrünungsvorschlag aus der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht umgesetzt wird und bemängelte die vorgesehenen Kunststoffbahnen welche in der ersten Phase als Sichtschutz dienen sollen, bis die Begrünung den vorgesehenen Sichtschutz erreichen kann. Er plädierte dafür, zu Beginn bereits größere Pflanzen zu setzen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ zum Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 20 wie vorgeschlagen.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ unter Berücksichtigung der Hinweise und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Das Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan wird unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Hinweisen und Anregungen aus der Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung festgestellt. Das Genehmigungsverfahren beim Landratsamt Landshut ist einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 6
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13. Finanzplanung 2022-2026
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Der städtische Haushalt und ebenso die Finanzplanung müssen jährlich der Rechtsaufsichtsbehörde, Landratsamt Landshut, zur Überprüfung vorgelegt werden.
2023 wurde die städtische Finanzplanung, auf Anraten des bayerischen kommunalen Prüfungsverbandes, erstmalig automatisiert, im Finanzbuchhaltungsverfahren CIP Kommunal erstellt. Der Finanzplan muss wie der Haushaltsplan in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Bei der detaillierten Überprüfung stellte das Landratsamt Landshut eine Differenz im Bereich der Löhne zum Haushaltsplan 2023 fest.
Nach intensiver Suche konnte die Differenz ermittelt werden. Zum einen lag es an einer Rundungseinstellung (im Finanzplan arithmetisch und im Haushaltsplan aufrunden), zum anderen wird im automatisiert erstellten Finanzplan die gesetzlich vorgeschriebene Gruppierungsübersicht abgebildet. Im Vergleich zum Haushaltsplan der Stadt Vilsbiburg wurde nach Vorgabe der Personalverwaltung eine spezielle Untergruppierung bebucht (speziell, Löhne der geringfügig Beschäftigten), die im Finanzplan nicht abgebildet wurden. Dies zog sich dann entsprechend in den Jahren 2024, 2025 und 2026 fort.
Zur Veranschaulichung:
Finanzplan Gruppierung 4180
Haushaltsplan Gruppierung 4160
Die Differenzen wurden inzwischen beseitigt und der Finanzplan neu aufgestellt.
Des Weiteren wurde die Anregung aus der Stadtratssitzung vom 30.01.2023 aufgegriffen, eine nachvollziehbarere Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Unter der Anlage „Einzelpläne für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich Finanzplanung 2024 – 2026“ kann, verglichen mit dem Haushaltsplan, gegliedert in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, jede Haushaltsstelle detailliert eingesehen werden.
Aufgrund der geänderten Zahlen muss der Rechtsaufsichtsbehörde eine erneute Beschlussfassung über den Finanzplan der Jahre 2022 bis 2026 vorgelegt werden.
Diskussionsverlauf
StRin Michaela Feß verwies darauf, dass der Plan zukünftige Finanzmittel für den Ausbau des Knotenpunktes an der B299 enthält und die BuL-die Grünen Fraktion somit nicht zustimmen wird.
Beschluss
Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung für die Jahre 2022 bis 2026 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2023
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 4
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14. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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informativ
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen - Anfrage StR Schwimmer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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informativ
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14.1 |
Sachverhalt
StR Wolfgang Schwimmer verwies auf das Ende der Betreuungszeit in den Kinderbetreuungseinrichtungen um 16:00 Uhr wegen des anhaltenden Personalmangels. Er hat darum gebeten, die Betreuungszeiten wieder auszuweiten, sollte dies anhand des Personalschlüssels wieder möglich sein.
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14.2. Platzbedarf an der Mittelschule Vilsbiburg - Anfrage StR Neumeier
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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informativ
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14.2 |
Sachverhalt
StR Werner Neumeier (Rektor Mittelschule) hat berichtet, dass die Schule jetzt im zweiten Jahr in Folge 19 Klassen hat. Die Sanierung war auf weniger Klassen ausgelegt.
Er wird sich wegen eines möglichen Platzbedarfs bei der Stadtverwaltung melden.
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14.3. Überlegungen zum Bau eines Heizkraftwerks mit Biomasse - Anfrage StR Hiller
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
|
Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
|
informativ
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14.3 |
Sachverhalt
StR Karlheinz Hiller hat nach den Überlegungen zum Bau eines Heizkraftwerks mit Biomasse durch die Stadtwerke Vilsbiburg nachgefragt.
StW-Leiter Wolfgang Schmid erklärte, dass die Planungen dazu noch laufen, man wird frühestens im Jahr 2024 in Betrieb gehen.
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14.4. Sanierung der Pfründestraße - Anfrage StR Hiller
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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informativ
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14.4 |
Sachverhalt
StR Karlheinz Hiller verwies auf die Notwendigkeit der Sanierung der Pfründestraße. Die Maßnahme sollte umgehend nach der Sanierung der Frontenhausener Straße begonnen werden.
Stadtbaumeister Gerhard Binner verwies in diesem Zusammenhang auf die laufende Bedarfserfassung bei der Straßensanierung und die anschließend zu erstellende Prioritätenliste.
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14.5. Gehsteigkante an der Frontenhausener Straße - Anfrage StRin Ritt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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informativ
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14.5 |
Sachverhalt
StRin Veronika Ritt verwies auf eine für Radfahrer gefährliche Gehsteigkante an den neuen Überwegen an der Frontenhausener Straße.
Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte eine Überprüfung zu.
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14.6. Kommunale Wärmeplanung - Anfrage StR Sterr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
|
ö
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informativ
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14.6 |
Sachverhalt
StR Josef Sterr plädierte dafür, mit der kommunalen Wärmeplanung nicht bis zum 2027 zu warten. Einige Hausbesitzer stehen vor der Frage, ob die Anschaffung einer neuen Heizung aktuell sinnvoll ist. Es sollte vermieden werden, dass Heizungen neu beschafft werden, in einigen Jahren dann aber die Möglichkeit für eine Nahwärmeversorgung besteht.
StW-Leiter Wolfgang Schmid erklärte dazu, dass durch die kommunale Wärmeplanung nicht zwingend alle Haushalte zentral mit Wärme versorgt werden.
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14.7. Information zur erfolgten überörtlichen Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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informativ
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14.7 |
Sachverhalt
Für die Rechnungsjahre 2018-2021 fand die überörtliche Rechnungsprüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) statt. Geprüft wurden die Jahresrechnungen 2018-2021, die Kasse der Stadt und der Stadtwerke Vilsbiburg. Ebenso wurde die Heilig-Geist-Stiftung geprüft.
Der Stadtrat wird darüber informiert, dass die Prüfungsberichte vorliegen und von den Mitgliedern des Stadtrates im Büro der Kämmerin eingesehen werden können, Art. 102 Abs. 4 GO. Seitens der Verwaltung wurden bereits zu den getroffenen Feststellungen und Anmerkungen Stellungnahmen abgegeben und die Erledigungen der Kommunalaufsicht beim Landratsamt Landshut zur Beurteilung vorgelegt. Über das Ergebnis wird der Stadtrat wieder informiert.
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14.8. Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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informativ
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14.8 |
Sachverhalt
In der Stadtratssitzung vom 30.01.2023 wurde die Verwaltung darum gebeten, regelmäßig bzgl. der Öffnungszeiten des Jobcenters und der Agentur für Arbeit zu informieren und bei den Trägern nachzufragen, wann diese in Vilsbiburg wieder öffnen können.
Die Verwaltung hat nochmals Kontakt mit dem zuständigen Landkreisjobcenter in Landshut aufgenommen. Die dortige Leitung hat mitgeteilt, dass sich die Situation noch nicht verändert hat und die Mitarbeiter weiterhin dringend in Landshut gebraucht werden. Grund hierfür ist die stockende Bearbeitung der Bürgergeldanträge und die immer noch anhaltende Ukraineflüchtlingssituation. Zum jetzigen Zeitpunkt kann keine Aussage darüber getroffen werden, wann die Öffnung in Vilsbiburg wieder erfolgen kann. Betroffene können aber jederzeit in Landshut einen Termin vereinbaren.
Auch die im gleichen Gebäude untergebrachte Agentur für Arbeit musste aufgrund neuer Aufgaben (Kurzarbeitergeld), Beschäftige nach Landshut in andere Bereiche versetzen und hat deshalb weiterhin geschlossen. Die Agentur für Arbeit bietet derzeit weiterhin nach Terminvereinbarung in Vilsbiburg Berufs- und Ausbildungsberatungen an. Alle anderen Angelegenheiten der Agentur für Arbeit wie z. B. eine Arbeitslosmeldung (Arbeitslosengeld I), hat, solange das Gebäude geschlossen ist, über die Hotline, Videoberatungen, per Onlinedienst oder persönlich in Landshut zu erfolgen.
Den Betroffenen werden für offizielle Termine die Reisekosten erstattet. Aufgrund der Bündelung der Fachkräfte ist die Beratung in Landshut derzeit effektiver und umfangreicher als in Vilsbiburg.
Post für das Jobcenter und die Arbeitsagentur kann jederzeit auch in der Zweigstelle in Vilsbiburg abgegeben oder eingeworfen werden und wird entsprechend weitergeleitet.
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14.9. Zitat von nicht anwesenden Personen - Bürgeranfrage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg)
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Sitzung des Stadtrates
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25.07.2023
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ö
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informativ
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14.9 |
Sachverhalt
Ein Bürger hat darum gebeten, auf Zitate von nicht in der Sitzung anwesenden Personen zu verzichten.
Datenstand vom 28.07.2023 09:30 Uhr